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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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Ausbildung im Universitätsstudium könnte die Thematik pflichtmäßig in die Curricula<strong>der</strong> verschiedenen Disziplinen (Allgemeinmedizin) implementiert werden.In die Musterweiterbildungsordnung, die endgültig im Mai 2004 verabschiedet wird,ist das Wort „Gewalt“ zwar vorhanden, doch laut ExpertInnen ist damit noch keineinhaltliche Umsetzung gewährleistet. Für die Allgemeinmedizin werden 80 StundenWeiterbildung in <strong>der</strong> Psychosomatik vorgeschrieben. Die für die Ausgestaltungdieses Teiles <strong>der</strong> Weiterbildung Verantwortlichen könnten hier das Thema Gewalt inden Katalog integrieren. Wünschenswert wären Fortbildung in Theorie undInteraktion. Es sind AkteurInnen einzubeziehen, die an verantwortlicher StelleEinfluss nehmen und die Thematik nachhaltig implementieren können. Für dieUmsetzung <strong>der</strong> Musterweiterbildungsordnung ist die Landesebene zuständig. Hierkönnten die Landesministerien Einfluss ausüben.Um das Thema in <strong>der</strong> psychosomatischen Weiterbildung zu berücksichtigen, sollteüber die „ständigen Konferenzen“ in den Fachgesellschaften strategisch Einflussgenommen werden.Grundsätzlich ist bei <strong>der</strong> Ärzteausbildung folgende Unterscheidungen zu treffen:Ausbildung = Universitätsstudium (Pflicht)Weiterbildung = Facharztabschluss (Pflicht)Fortbildung = Freiwillige QualitätssicherungsmaßnahmenEine Verankerung des Themas „Gewalt gegen Frauen und Mädchen und diegesundheitlichen Folgen“ ginge strukturell nur in <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung. MitFortbildungsmodulen werden nach Meinung <strong>der</strong> ExpertInnen sowieso nur bereitsInteressierte erreicht.Expertinnen machten darauf aufmerksam, dass in den USA regelmäßigFortbildungen zum Thema Gewalt erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Wie<strong>der</strong>zulassung zuerhalten. Im Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz ist ebenfalls angedacht, dassÄrztInnen Fortbildungspunkte sammeln und alle fünf Jahre ihre Teilnahmenachweisen müssen. Fehlt dieser Nachweis, erhalten sie eine Mahnung undeventuell Honorarabzüge bis zu 10 %. Innerhalb von zwei Jahren müssten dannFortbildungspunkte gesammelt werden. Allerdings sind die Themen <strong>der</strong>Fortbildungen nicht festgelegt. In diesem Zusammenhang regten ExpertInnen an, dieFortbildung zur Gewalt in einer Tandemveranstaltung an ein fiskalisches Thema zukoppeln, um Interesse zu wecken.Zusammenfassend wurde festgehalten, dass eine flächendeckende Verankerung <strong>der</strong>Thematik in den Curricula <strong>der</strong> Ausbildung aller Fächer erfolgen müsse und dieIntegration in die Approbationsordnung für die Weiterbildung notwendig sei.Die Integration <strong>der</strong> Thematik in die Pflichtweiterbildung wurde als übergeordnetesZiel benannt. Hierfür wären Gespräche mit den entsprechenden AkteurInnennotwendig.Darüber hinaus ist es wichtig, vorhandene Strukturen wie beispielsweiseQualitätszirkel zu nutzen.Um berufsübergreifendes Grundwissen zu streuen, wurde es als notwendig erachtet,das Thema als Querschnittsthema zu behandeln und Fallbeispiele in denverschiedenen Aus- und Weiterbildungsseminaren zu platzieren.24

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