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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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ExpertInnen wiesen darauf hin, dass in einigen Instituten <strong>der</strong> Rechtsmedizin fürforensische Untersuchungen von betroffenen Personen keine Gebühren erhobenwerden. Dies wird als hoheitliche Aufgabe betrachtet. Gelegentlich werden etwa 50Euro verlangt, die relativ problemlos z.B. vom Weißen Ring zurück erstattet werdenkönnten. Nach Meinung <strong>der</strong> ExpertInnen müssen letztendlich Interessenvertreter aufdie Verabschiedung von Abrechnungsmodi hinarbeiten, die den zusätzlichenärztlichen Aufwand nach <strong>der</strong> Gebührenordnung vergüten. Beispielsweise solltenintensivere und längere Patientinnen- und Beratungsgespräche öfter als einmal imQuartal abgerechnet werden können. Dies wäre allerdings eine Frage <strong>der</strong>Konsensbildung auf einer an<strong>der</strong>en politischen Ebene. Nach Meinung <strong>der</strong> Referentinkönne eine Lösung gefunden werden sobald die Notwendigkeit belegt ist. Aus demPlenum wird noch auf die chronischen Folgen von Gewalt hingewiesen, die es auchzu dokumentieren gilt.3 Ergebnisse <strong>der</strong> ArbeitsforenDie Zusammensetzung <strong>der</strong> TeilnehmerInnen in den Foren wurde im Vorfeldfestgelegt und die VertreterInnen <strong>der</strong> Verbände und Institutionen gebeten, ihreFachkompetenzen in den spezifischen Arbeitsforen zur Verfügung zu stellen.3.1 Arbeitsforum: Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen an die psychotherapeutische<strong>Versorgung</strong>In diesem Arbeitsforum wurden die ExpertInnen gebeten, folgende Fragestellungenzu erarbeiten:1. Welche Qualitätsstandards wurden bereits entwickelt?2. Wie können Sie abgestimmt und zugänglich gemacht werden?3. Welche Schritte sind notwendig, um Qualitätsstandards von denPsychotherapeuten- und Ärztekammern anerkennen zu lassen?4. Wie kann eine problembezogene Lockerung <strong>der</strong> Zulassungs- undAbrechnungsregelung für die therapeutische Arbeit mit gewaltbetroffenenFrauen und Mädchen erreicht werden?5. Wer sind die einzubeziehenden AkteurInnen?Die ExpertInnen wiesen auf die Notwendigkeit hin, dass alle Psychotherapien auffundierte theoretische Kenntnisse wie z.B. Grundlagenwissen in <strong>der</strong>Psychotraumatologie beruhen müssen. Dieses Grundlagenwissen sollte demneuesten wissenschaftlichen Standard entsprechen. Weiterhin benannten dieExpertInnen spezifische Interventionen, die für die Therapie traumatisierter Frauenim Unterschied zu an<strong>der</strong>en Therapien wichtig sind: Empowerment, stabilisierendeArbeit und Stärkung <strong>der</strong> betroffenen Frauen. Wichtig sind vor allem Schutz undRessourcenherstellung. ExpertInnen betonten, dass die angewandtenInterventionsstrategien sich entsprechend den psychotraumatologischen Grundlagenam Verlauf <strong>der</strong> traumatischen Geschichte orientieren sollten. „Trauma ist nicht gleichTrauma und häusliche Gewalt nicht gleich häusliche Gewalt.“In dem Arbeitsforum wurde diskutiert, dass es sehr unterschiedliche Situationen gibt,in denen betroffene Frauen eine Therapie aufsuchen und die Therapie sehrunterschiedlich verläuft. Eine TherapeutIn sollte daher die unterschiedlichen Verläufe20

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