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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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Aspekten <strong>der</strong> Gewaltopferbetreuung vertraut zu machen. Denn Mitarbeiterinnen undMitarbeiter <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en angesprochenen Institutionen (siehe Schaubild 1) könnendurch ebensolches Wissen als Multiplikatoren wirken. Sie können Ärztinnen undÄrzte auf die relevanten Kriterien einer Befunddokumentation aufmerksam machenund auch die Betroffenen selbst über die Notwendigkeit einer fachgerechtenBefunddokumentation besser informieren.Die aus rechtsmedizinischer Sicht relevanten Aspekte für eine gerichtsverwertbareAttestierung sind in Abb. 2 zusammengefasst. Wichtig ist die Betonung <strong>der</strong>Beschreibung von Befunden, da oft eine spezifische Bewertung einem nichtrechtsmedizinisch tätigen Untersucher (bzw. einer Untersucherin) nicht möglich seinwird. Formularvorlagen mit Einbindung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Obliegenheiten <strong>der</strong>Befunddokumentation bei Gewalt können Hilfestellung geben und dieBefun<strong>der</strong>hebung strukturieren bzw. vereinheitlichen. Bei <strong>der</strong> Erstellung solcherVorlagen sollte aber darauf geachtet werden, dass juristisch belegte Begriffe, wieOpfer, Täter, Beweis, keine Verwendung finden, um die Objektivität <strong>der</strong>Befun<strong>der</strong>hebung außerhalb jedes Zweifels zu halten. Auch sollte eine Vorgabe vonBegriffen zur Befundinterpretationen, z.B. Würgemal, Bisswunde, nicht getroffenwerden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Sollen Körperschemata eingebundenwerden, so ist darauf zu achten, dass diese eine ausreichende Größe aufweisen,unsere Erfahrung spricht für DINA4-Vorlagen mit Abbildungen des ganzen Körpersvon vorne und hinten sowie separate Darstellungen <strong>der</strong> Kopfhalsregion von 3 Seiten.Das ärztliche Attest• formal– W WER?• Untersucher/in• Patient/in– W WO?• Ort <strong>der</strong> Untersuchung– W WANN?• Datum & Uhrzeit <strong>der</strong>Untersuchung– W WAS?• Angaben zumGeschehen• inhaltlich– W WO?• anatomisch-topografischeZuordnung– W WAS?• Art des Befundes– W WIE?• genaue Beschreibung(Größe, Form, Farbe);Skizze, Fotos– W WIE?• Beurteilung(zurückhaltend)Abb. 2Aus diesen Ausführungen leitet sich das Votum ab, rechtsmedizinische Angebotevermehrt in die Betreuungskonzepte für Gewaltopfer einzubinden. Fernerhin geht <strong>der</strong>Appell an alle beteiligten Institutionen, sich gegenseitig zu för<strong>der</strong>n und auch zufor<strong>der</strong>n. Auf <strong>der</strong> Grundlage eines funktionierenden Netzwerkes, in dem sich diebeteiligten Institutionen mit ihren jeweiligen Kompetenzen kennen, können tragfähigeBetreuungskonzepte erarbeitet und in die Tat umgesetzt werden. Die medizinischenund speziell die rechtsmedizinischen Fachkompetenzen sind nicht zu unterschätzenund dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, wenn eine optimiertere Opferbetreuungerreicht werden soll. 44 Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Dr. med. Hildegard Graß, Fachärztin fürRechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin, Klinikum <strong>der</strong> Universität zu Köln,18

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