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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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enannt, vor allem mit dem Instrument <strong>der</strong> Fortbildungen. Mit ihren Funktionen ist siedie einzige Institution, die ÄrztInnen erreichen kann und über das Disseminieren vonMaterialien breit informieren kann. Die psychosoziale Infrastruktur mussentsprechend eingebunden werden. Nach Meinung <strong>der</strong> ExpertInnen können aberbeide Institutionen - Gleichstellungsstellen und Ärztekammer - für sich nicht als Motorausreichen.Entscheidend erschien den ExpertInnen die Frage, wie die verschiedenenProfessionellen aktiviert werden können, um sich im Hinblick auf„Interventionsstellen“ gegenseitig zu vernetzen. Die notwendigen Informationensollten alle erreichen, die an <strong>der</strong> gesundheitlichen <strong>Versorgung</strong> beteiligt sind. Sosollten einem Vertragsarzt, einer Vertragsärztin, bei <strong>der</strong> eine betroffene Patientin inBehandlung ist, entsprechende Informationen vorliegen. Im Sinne von „best case“würde einer Patientin nicht nur eine Adressenliste verschiedener Beratungsstellenausgehändigt, da es sie gegebenenfalls überfor<strong>der</strong>t. Vielmehr sollte <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dieBehandelnde auf spezifische Beratungsstellen verweisen können, diegewaltbetroffene Frauen beraten können und mit denen Absprachen bestehen.Weiterhin wurden in dem Arbeitsforum Wege und Möglichkeiten überlegt, wie dasWissen und die Informationen an Ärzte und Ärztinnen vermittelt werden können. DieExpertinnen zeigten verschiedene Ebenen auf. So könnte die Thematik in <strong>der</strong>universitären Ausbildung in die Prüfungsordnung integriert werden, etwa im FachRechtsmedizin. In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass in <strong>der</strong> Ausbildungmeist nur die prüfungsrelevanten Themen intensiver gelernt werden.Die Bundesärztekammer könnte Entscheidungen treffen, entsprechende Inhalte indie Ausbildung zu integrieren. Weiterhin könnten vermehrt Fortbildungen für dieVertragsärzte angeboten werden und Inhalte sollten in die Curricula <strong>der</strong>Facharztausbildung integriert werden, wie es in Nie<strong>der</strong>sachsen bereits <strong>der</strong> Fall ist.ExpertInnen unterstrichen die Notwendigkeit, Inhalte in die Ausbildung vonHausärztInnen zur psychosomatischen Grundversorgung zu integrieren. Gerade indiesem Bereich müsse <strong>der</strong> Blick für Gewaltfolgen geschärft werden.In dem Arbeitsforum wurden abschließend eventuelle Aktivitäten auf Bundesebenediskutiert. Auch hier wurde die Verbreitung von Informationsmaterial benannt, wobeibetont wurde, dass die bestehenden Strukturen, wie die Ärztekammern,Berufsverbände etc., zu nutzen sind. In den Quartalsversendungen vonFachzeitschriften könnten z.B. aufbereitete Informationsmaterialen flächendeckenddisseminiert werden, die alle VertragsärztInnen erreichen.Expertinnen des Arbeitsforums regten ein Modellprojekt zur „best practise“ fürregionale Vernetzung an. Es bestand Konsens, dass weitreichende Ziele wie etwadie Einführung von Beratungsziffern <strong>der</strong>zeit nicht umsetzbar sind. Zunächst solltendie bestehenden Strukturen besser miteinan<strong>der</strong> vernetzt werden, um Effizienzen zunutzen, die möglicherweise noch im System schlummern. Regionale Vernetzungkönnte möglicherweise zum Thema eines Forschungsprojektes werden, was aucheine Aufwertung dieses Bereiches bedeuten würde. Denkbar wären auchÖffentlichkeitskampagnen und eine Internetpräsenz von möglichst allendurchgeführten Aktionen. Auffallend erschien es den ExpertInnen, dass eigentlich„alles vorhanden“, aber extrem partialisiert ist. Notwendig sei eine Bündelung <strong>der</strong>verschiedenen Bestandteile, Informationen und Aktivitäten, die dann zugänglichgemacht werden sollten.28

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