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Handbuch der Forstpolitik mit besonderer Berücksichtigung der ...

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232 Forstpolizeigesetzgebung.die staatlichen Forstbeamten instruieren zu lassen und dem Conseilde pr6fecture (Bezirksrat) <strong>mit</strong>zuteilen. Nachdem die Forstdirektiondes Bezirkes und <strong>der</strong> Waldeigentümer von dem Einspruchverständigt sind, wird <strong>der</strong> Fall dem Finanzminister (in Elsaß-Lothringen nunmehr dem Oberpräsidenten) zur Entscheidung zugestellt.Trifft dieser sechs Monate nach Zustellung des Einspruchskeine Entscheidung, dann ist die Rodung erlaubt.Während das G. v. 1827 nichts darüber enthielt, aus welchenGründen die Rodung verboten werden konnte und auch die Ausführungsverordnunghierzu in Art. 193 lediglich von dem Verbotaus öffentlichem Interesse sprach, die Entscheidung also nur demdiskretionären Ermessen <strong>der</strong> Behörden anheimgab , macht das' G.V. 1859 diesem unsicheren Zustande durch spezielle Namhaftraachungaller Umstände, die die Erhaltung des Waldes notwendigmachen, ein Ende (Art. 220). Als solche gelten die Schutzwaldeigenschaftund die Rücksichten auf die Landesverteidigung (sieheSchutzwaldungen). Die erste Anregung hierzu gab <strong>der</strong> gesetzgebendeKöper im Jahre 1857.Die Rodung <strong>der</strong> Waldungen <strong>der</strong> Gemeinden und öffentlichenAnstalten ist ohne beson<strong>der</strong>e Genehmigung verboten (Art. 91).Von 1791—1803 wurden ca. 500000 ha Privatwaldungen (Dalloz 605),von 1803— 1827 <strong>mit</strong> Genekmigung 77561 ha gerodet. Die Gesuche bezogensich aber auf die zehnfache Fläche. In den 6 Jahren 1821— 1826 wurdenvon 26715 eingereichten Rodungsgesuchen 17094 zurückgewiesen (BaudriliartII, 408). Von 1828—1870 wurden 433344 ha gerodet, von 1871 bis1903 49925ha, im ganzen also von 1803— 1903 rund 560830ha. Nichtinbegriffen sind darin die Rodungen ohne Genehmigung, <strong>der</strong>en Fläche nichtunbedeutend sein dürfte.Die meisten Rodungsbewilligungen wurden z-wischen 1850 und 1864erteilt (bis zu 22000 ha jährlich) unter Napoleon, <strong>der</strong> da<strong>mit</strong> seine Popularitäterhöhen wollte (10. Dezember 1848 Präsident, 1851 Staatsstreich, 1852Kaiserreich).Von den Korporationswaldungen wurden von1830— 1839 118166 ha gerodet,von 1850—1859 38692 ha, von 1860—1895 6395 ha.Diesen Rodungen stehen in <strong>der</strong> gleichen Zeit an Aufforstungen durchPrivate gegenüber 600000 ha in den Landes, 80000 ha in <strong>der</strong> Sologne (ein500000 ha großes ödes Plateau im Herzen Frankreichs zwischen Loire undCher) und 80000 ha in <strong>der</strong> Champagne. In ganz Frankreich wurden im19. Jahrh. 1100000 ha nur durch Private neu aufgeforstet.*)g) Die Holzlieferung an die Marine.Eine beson<strong>der</strong>e Gesetzgebung bestand immer für die Beschaffung <strong>der</strong>von <strong>der</strong> Marine benötigten Hölzer. Schon eine V. v. 1515 beschäftigt sich<strong>mit</strong> dieser Frage. Durch die FO. v. 1669 wurde dann das Recht des Martelage(Marteau = Waldhammer) geschaffen, nach welchem die Marine in den bis zu») Huffei 235 (Sologne 185).

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