13.07.2015 Aufrufe

Handbuch der Forstpolitik mit besonderer Berücksichtigung der ...

Handbuch der Forstpolitik mit besonderer Berücksichtigung der ...

Handbuch der Forstpolitik mit besonderer Berücksichtigung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

m. Die Mittel zur Hebung <strong>der</strong> Privatwaldwirtschaft. 383Pflege<strong>der</strong> Bestände eine schlecht angebrachte Sparsamkeit (schlechtesPflanzenmaterial, zu weitständige Kulturen, nicht standortsgemäßeHolzarten, Benutzung unbrauchbaren Vorwuchses, keineSchutzmaßregeln gegen schädliche Forstinsekten, namentlich Rüsselkäferund Borkenkäfer, keine Schlagpflege, zu weitgehende Gewinnungvon Nebennutzungen, insbeson<strong>der</strong>e von Streu, unverständigeDurchforstung) und versteht nicht einmal beim Verkaufe des Holzesalle Vorteile auszunutzen (Verkauf des Holzes auf dem Stocke,wobei <strong>der</strong> Käufer den Waldbesitzer oft durch das Versprechen,daß letzterer um eine beson<strong>der</strong>e Vergütung das Holz <strong>mit</strong> seinemGespann aus dem Walde fahren darf, übervorteilt).Da<strong>mit</strong> <strong>der</strong> bäuerliche Waldbesitzer vor Schaden bewahrt werdeund das Verständnis für den forstlichen Betrieb in diese Kreiseimmer mehr eindringe, ist es im höchsten Grade wünschenswert,daß <strong>der</strong> forstliche Unterricht in allen landwirtschaftlichen Schulennie<strong>der</strong>en und höheren Grades eine gründliche Behandlung erfährt,daß in Gegenden <strong>mit</strong> viel Privatwaldbesitz mangels bequem gelegenerlandwirtschaftlicher Schulen beson<strong>der</strong>e forstliche Unterrichtskursedarch Sachverständige abgehalten werden, daß forstlicheSachverständige nach Art <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Wan<strong>der</strong>lehrernicht nur Vorträge über die Technik des forstlichen Betriebes,son<strong>der</strong>n auch über den Stand des Holzmarktes abhalten,daß den Staatsforstbeamten aller Dienstgrade die Unterstützung<strong>der</strong> Privatwaldbesitzer in je<strong>der</strong> Hinsicht zur Pflicht gemacht wird,daß unter <strong>der</strong> bäuerlichen Bevölkerung geeignet geschriebene forstlicheBücher, Kalen<strong>der</strong> und Zeitschriften Verbreitung finden, daßdie landwirtschaftlichen Vereine aller Art die Pflege <strong>der</strong> Privatforstwirtschaftund die Verbreitung forstlicher Kenntnisse sich zurAufgabe machen.Bei allen Unterweisungen ist auf den Anschauungsunterrichtim Walde selbst durch Abhaltung von Exkursionen beson<strong>der</strong>es Gewichtzu legen und im Auge zu behalten, daß für den Privatforstbetriebvielfach an<strong>der</strong>e Gesichtspunkte in Betracht kommen alsfür den Staatsforstbetrieb.Der landwirtschaftliche Verein in Bayern wurde im Jahre 1809begründet und vom König bestätigt und durch V. v. 25. Okt. 1895 neu organisiert.Seine Wirksamkeit hat sich auch auf die Wahrnehmung und För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> forstlichen Interessen, insbeson<strong>der</strong>e auf Erhaltung und Pflege <strong>der</strong>Privatwaldungen zu erstrecken.Der Verein erstreckt sich auf das ganze Königreich und glie<strong>der</strong>t sich inKreis- und Bezirksvereine. Die Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong> einer Distriktsgemeindeo<strong>der</strong> einer un<strong>mit</strong>telbaren Stadt bilden den Bezirksverein, jene des Regierungsbezirkesden Kreisverein und jene des ganzen Landes den Gesamtverein.Mitglie<strong>der</strong> des Vereins können alle Landwirte, dann Gemeinden,Stiftungen und Vereine werden. Je<strong>der</strong> Gemeinde, gleichviel ob sie dem Ver-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!