13.07.2015 Aufrufe

3. März 2013 - Marktgemeinde Pottendorf

3. März 2013 - Marktgemeinde Pottendorf

3. März 2013 - Marktgemeinde Pottendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeindezeitung Nr. 3 / <strong>März</strong> <strong>2013</strong>VolksbegehrenVerlautbarung über die Eintragungsverfahren von zwei Volksbegehren:„Volksbegehren Demokratie Jetzt!“und„Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 12/2012, festgesetzten Eintragungszeitraumes,das istvon Montag, dem 15. April <strong>2013</strong>, bis (einschließlich) Montag, dem 22. April <strong>2013</strong>,in die Texte der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmaligeeigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den FamilienundVornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeindedes Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22. April <strong>2013</strong>) das16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitznicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse auf:Gemeindeamt – Bürgerbüro: 2486 <strong>Pottendorf</strong>, Hauptstraße 11Die Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:Montag, 15. April <strong>2013</strong>,Dienstag, 16. April <strong>2013</strong>,Mittwoch, 17. April <strong>2013</strong>,Donnerstag, 18. April <strong>2013</strong>,Freitag, 19. April <strong>2013</strong>,Samstag, 20. April <strong>2013</strong>,Sonntag, 21. April <strong>2013</strong>,Montag, 22. April <strong>2013</strong>,von 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 20 Uhrvon 8 bis 20 Uhrvon 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 12 Uhrvon 8 bis 12 Uhrvon 8 bis 16 UhrOffenlegung lt. § 25 des Mediengesetzes: Name des Medieninhabers: Markt-gemeinde <strong>Pottendorf</strong>. Informationsblatt der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> zur Information derGemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Der Medieninhaber ist zu 100 % Eigentümer des Unternehmens. Redaktion und für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Ing. ThomasSabbata-Valteiner, 2486 <strong>Pottendorf</strong>. Druck: Probst-Print, 2483 Ebreichsdorf. Alle Fotos ohne Fotonachweisbezeichnung stammen von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong>.Seite 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!