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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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<strong>Strategisches</strong> <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong><strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Steuerungsinstrument für die ZukunftSchlussberichtDokumentation <strong>und</strong> StrukturbildJuli 2009


Auftraggeber<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Der LandratMoltkestr. 1237671 <strong>Höxter</strong>AnsprechpartnerMichael WernerFachbereichsleiter Umwelt, Planen, BauenKonzeption <strong>und</strong> DurchführungArbeitsgemeinschaft ASTOC / R+TGmbH & Co. KGARCHITECTS & PLANNERSMaria-Hilf-Straße 1550677 Kölnvertreten durchProf. Dipl.-Ing. Oliver HallProjektleitungDipl.-Ing. Markus LangGeographische Informationssysteme (GIS)Dipl.-Ing. Tim BruckhoffIngenieure für VerkehrsplanungJulius-Reiber-Straße 1764293 Darmstadtvertreten durchProf. Dr.-Ing. Hartmut ToppStellvertretende ProjektleitungDipl.-Ing. Dominik KönighausRedaktionProf. Dipl.-Ing. Oliver HallProf. Dr.-Ing. Hartmut ToppDipl.-Ing. Markus LangDipl.-Ing. Dominik KönighausDipl.-Ing. Tim BruckhoffFotos / Abbildungen / Diagrammesoweit nicht anders angegeben von ASTOC / R+T


Projektaufbau des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esDatengr<strong>und</strong>lageKatasterdatenEigentumsverhältnisseTourismus <strong>und</strong> Freizeit...Kap. 2Datenermittlung <strong>und</strong>-implementierung<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>NetzerstellungAttributierungKap. 2MethodePrinzip der NutzungsüberlagerungSicherung der VerbindungsfunktionSicherung der ErschließungsfunktionVermeidung von MehrfacherschließungenKap. 3VorbewertungVorbewertungPlanerische Hierarchisierung des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegenetzes aufgr<strong>und</strong>lage der dem <strong>Kreis</strong>vorliegenden Daten <strong>und</strong> InformationenKap. 4BeteiligungBeteiligungsverfahren Phase 1Prüfung <strong>und</strong> Erörterung des Vorkonzeptes in63 Ortschaftskonferenzen mit Experten vor Ort(Schlüsselpersonen)Beteiligungsverfahren Phase 2Einbindung kreisweit agierender Trägeröffentlicher BelangeKap. 4Kap. 4Strukturbild <strong>und</strong>HandlungsempfehlungenAbgestimmtesStrukturbilddes zukünftigen<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegenetzes im<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>HandlungsempfehlungenMaßnahmenkatalogzu den Kategoriendes StrukturbildesKap. 5 Kap. 6StatistischeAuswertungenKennzahlen zu Unterhalts-<strong>und</strong> WiederherstellungskostenBegleitendeEmpfehlungenErweiterung derHandlungsempfehlungen,weiterführendeMaßnahmenKap. 8 Kap. 7


VorwortDas <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz ist das Rückgrat des Verkehrs<strong>und</strong> damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung deswirtschaftlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen Lebens in unserem<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>. Die Sicherung eines gut funktionierendenVerkehrswegenetzes ist daher eine unserer wichtigsten Aufgabenzur Förderung des Wirtschaftsstandortes <strong>und</strong> zumErhalt der Lebensqualität.Mit dem strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> für den<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> halten Sie ein innovatives Planungsinstrumentin Händen, das b<strong>und</strong>esweit Vorbildcharakter hat. DiesePilotarbeit bietet kommunalen Entscheidungsträgern einegesicherte Datengr<strong>und</strong>lage für weitsichtige Investitionen inden Erhalt einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur, dieden Mobilitätsanforderungen der jetzt aktiven Generation,aber auch ihrer Kinder <strong>und</strong> Enkel gerecht wird <strong>und</strong> zugleichnachhaltig finanzierbar bleibt.Hubertus BackhausLandrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Strukturwandels in der Landwirtschaft<strong>und</strong> der vorhersehbaren Veränderungen der Bevölkerungsstrukturist das vorliegende Gutachten von der Frageausgegangen, welche Wege wir weiterhin brauchen <strong>und</strong>welche wir aufgr<strong>und</strong> veränderter Nutzungsbedingungenkünftig nicht mehr benötigen werden, damit wir unsereverfügbaren Mittel in den nächsten Jahren zielgerichtet inden Ausbau <strong>und</strong> die Qualitätsverbesserung von <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>Wegen investieren können, die wir in den nächsten zwei bisdrei Jahrzehnten für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung<strong>und</strong> eine mobile Gesellschaft tatsächlich benötigen.Bisherige Planungen basierten auf der Annahme, dass dieheutige Infrastruktur langfristig zu erhalten ist. Aber geradedie Mobilität einer Gesellschaft ist mit verändertenWirtschafts- <strong>und</strong> Lebensbedingungen einem fortlaufendenWandel unterworfen. Diesem Wandel trägt das vorliegendeGutachten mit seiner Fragestellung nach der künftig tatsächlicherforderlichen Verkehrsinfrastruktur Rechnung.Damit beschreitet der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> einen völlig neuenWeg der strategischen Investitionsplanung, die für andereländliche Regionen in Deutschland <strong>und</strong> Europa als Modelldienen kann.2


Aufgr<strong>und</strong> seiner landwirtschaftlichen Prägung verfügtder <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> über ein außerordentlich dichtes Wegenetz.Dies ist für den Steuerzahler mit hohen Kostenverb<strong>und</strong>en. Aktuell unterhalten der <strong>Kreis</strong> <strong>und</strong> seine zehnStädte ein Verkehrsnetz mit 460 Kilometern <strong>Kreis</strong>straßen,1100 Kilometern Gemeindestraßen <strong>und</strong> 2300 Kilometerngemeindlichen Wirtschaftswegen. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Lebensdauervon 30 bis 50 Jahren stehen in den nächstenJahren bei vielen Wegen kostenintensive Vollsanierungenaus öffentlichen Haushaltsmitteln an. Vor dem Hintergr<strong>und</strong>der Finanzlage der Kommunen müssen wir unsdaher die Frage stellen, in welche <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnittewir vordringlich investieren müssen.Der landwirtschaftliche Strukturwandel ist im vollenGange. Im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> wirtschaften heute r<strong>und</strong> 2000Höfe, in 15 bis 20 Jahren werden es voraussichtlichnoch etwa 500 bis 600 sein. Landwirtschaftliche Flächenwerden zunehmend zusammengelegt <strong>und</strong> mit modernenLandmaschinen bewirtschaftet. Damit sind zahlreicheFeldwege zur Erschließung der Ackerflächen überflüssig.Die weiterhin notwendigen Wirtschaftswege müssen hingegenzukünftig immer höhere Traglasten aushalten <strong>und</strong>entsprechend ausgebaut werden. Auch der Rückgangder Bevölkerung <strong>und</strong> die zunehmende Alterung sind mitveränderten Anforderungen an die Mobilität verb<strong>und</strong>en.Diesen Veränderungen müssen wir mit unseren heutigenEntscheidungen Rechnung tragen, damit wir uns <strong>und</strong>unsere Kinder vor langfristig kostspieligen Fehlinvestitionenschützen. In Verantwortung gegenüber den Steuernzahlenden Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern stehen kommunaleEntscheidungsträger in der Pflicht, sorgsam abzuwägen,welche Investitionen in die Zukunft wir uns leisten müssen<strong>und</strong> welche wir uns nicht mehr leisten können. DennGeld, das an falscher Stelle eingesetzt wird, fehlt dort,wo es eigentlich notwendig wäre.Das strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> für den<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> ist ein unabhängiges Gutachten, das denVerantwortlichen in Politik <strong>und</strong> Verwaltung eine hervorragendeGr<strong>und</strong>lage für zukunftsweisende Weichenstellungenbietet. Es ist in Zusammenarbeit von <strong>Kreis</strong> <strong>und</strong>Städten <strong>und</strong> mit der breiten Beteiligung vieler engagierterBürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in allen Ortschaften des <strong>Kreis</strong>esgemeinschaftlich erarbeitet worden. Damit ist sichergestellt,dass das Wissen <strong>und</strong> die vielfältigen Anforderungenunterschiedlicher Interessengruppen eingeflossensind <strong>und</strong> das Gutachten von der Bevölkerung mitgetragenwird. Auch damit haben wir im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> völligneue Wege beschritten, auf die wir stolz sein können.Ich danke allen, die mit ihrer engagierten Mitarbeiteinen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung des kreisweitenStrukturbilds unseres zukünftig benötigten <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wirtschaftswegenetzes geleistet haben. Möge diesesGutachten mit seinen Handlungsempfehlungen zu klugen<strong>und</strong> weitsichtigen Weichenstellungen zum Wohle derBürgerinnen <strong>und</strong> Bürger im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> führen <strong>und</strong> anderenKommunen in Deutschland als Modell dienen.Hubertus BackhausLandrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>3


Inhalt1 Anlass <strong>und</strong> Ziel1.1 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>1.2 Ziele des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>s1.3 Strukturwandel in der Landwirtschaft6792 Datengr<strong>und</strong>lage2.1 GIS als Werkzeug2.2 Verwendetes Datenmaterial2.3 Attributiertes <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>1011143 Methode3.1 Welche <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege werden bewertet?3.2 Vorgehensweise bei der Hierarchisierung des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes3.3 Definition der Verbindungsfunktion3.4 Definition der Erschließungsfunktion3.5 Erschließungssicherung von landwirtschaftlich genutzten Flächen3.6 Kategorien des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es1616181819204 Vorbewertung <strong>und</strong> Beteiligung4.1 Vorbewertung der <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnitte4.2 Aufbau <strong>und</strong> Vorbereitung Beteiligungsprozess4.3 Durchführung des Beteiligungsprozesses4.4 Ergebnis des Beteiligungsprozesses242426275 Strukturbild5.1 Strukturbild als Rahmenkonzeption5.2 Funktionen des Strukturbildes5.3 Maschenweite des Kernwegenetzes5.4 Sonderkarten282929306 Handlungsempfehlungen6.1 Allgemeines6.2 Kategorie A6.3 Kategorie B16.4 Kategorie B26.5 Kategorie B36.6 Kategorie B46.7 Kategorie B56.8 Kategorie C6.9 Kategorie D6.9a Übergabe der Unterhaltung an die Nutzer6.9b Übergabe des Weges an die Nutzer6.9c Aufgabe von bestehenden Wegen, die keinen Zweck mehr erfüllen6.9d Besonderheiten zu Kategorie D6.10 Kategorie E34363738414445464748495051534


7 Begleitende Empfehlungen7.1 Konfliktminderung bei der Nutzung ländlicher Wege7.2 Übergabe der Wegeunterhaltung an Dritte7.3 Maschinenring / Bauhof als Dienstleister7.4 Jagdgenossenschaften / Schwarzdeckenunterhaltungsverbände7.5 Freiwilliger Nutzungstausch7.6 Fortschreibung Feldblockkataster7.7 Strategische Ausrichtung der Landwirtschaft7.8 Netzoptimierung durch Lückenschlüsse7.9 Entsiegelung / Renaturierung entbehrlicher Wege als ökologische Ausgleichsmaßnahme7.10 KAG auch auf Wege im Außenbereich anwenden545658596062626466678 Statistische Auswertung <strong>und</strong> Kostenbetrachtung8.1 Kosten für Instandhaltung8.2 Kosten für Wiederherstellung69699 Ausblick9.1 Stellenwert des Konzeptes9.2 Einstellen in das Geodatenportal9.3 Anpassung <strong>und</strong> Fortschreibung 71Glossar / AbkürzungsverzeichnisLiteraturverzeichnisAnlagen7071Inhalt GIS-DatensatzÜbersicht KategorienStatistik WegelängenAnlage IAnlage IIAnlage IIISonderkartenSonderkarte 1: Radrouten M 1:70.000Sonderkarte 2: Kernwege für die ForstwirtschaftSonderkarte 3: EigentumsverhältnisseSonderkarte 4: <strong>Kreis</strong>straßenKarten StrukturbildM 1:70.000M 1:70.000M 1:70.000Strukturbild Stadt Bad DriburgStrukturbild Stadt BeverungenStrukturbild Stadt BorgentreichStrukturbild Stadt BrakelStrukturbild Stadt <strong>Höxter</strong>Strukturbild Stadt MarienmünsterStrukturbild Stadt NieheimStrukturbild Stadt SteinheimStrukturbild Stadt WarburgStrukturbild Stadt WillebadessenM 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.000M 1:20.0005


1 Anlass <strong>und</strong> Ziel1.1 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> liegt im äußersten Osten Nordrhein-Westfalens.Er grenzt unmittelbar an die benachbarten B<strong>und</strong>esländerHessen <strong>und</strong> Niedersachsen <strong>und</strong> setzt sich aus den10 Städten Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel,<strong>Höxter</strong>, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg <strong>und</strong>Willebadessen zusammen.Das <strong>Kreis</strong>gebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.200 km². Der<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> gehört damit zu den flächengrößten <strong>Kreis</strong>en inNordrhein-Westfalen. Mit 128 Einwohnern pro Quadratkilometerist er zugleich aber auch der am dünnsten besiedelteLandkreis des B<strong>und</strong>eslandes. Ingesamt leben hier etwa152.600 Menschen.Nordrhein-WestfalenRegierungsbezirkDetmoldDas <strong>Kreis</strong>gebiet weist eine vorwiegend ländlich orientierteSiedlungsstruktur auf <strong>und</strong> ist wirtschaftsstrukturell von einergroßen Anzahl an Handwerks-, Landwirtschafts- <strong>und</strong> Forstbetriebengeprägt. Daneben spielt der Tourismus in derländlichen Region eine immer bedeutendere Rolle.Etwa 60 % der <strong>Kreis</strong>fläche werden landwirtschaftlich genutzt,weitere 30 % entfallen auf die Forstwirtschaft.Wie inuntenstehendem Diagramm deutlich wird, nehmen im <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> Verkehrsflächen <strong>und</strong> Siedlungsflächen (bestehendaus Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen sowie Betriebsflächen) etwaeinen gleich großen Anteil des gesamten <strong>Kreis</strong>gebietes ein.Ein Vergleich dieser Anteile, beispielsweise mit den angrenzendenNachbarkreisen Paderborn <strong>und</strong> Lippe, lässt aufeinen hohen Anteil an außerörtlichen Verkehrsflächen schließen,die vorrangig zur Erschließung von landwirtschaftlichen,teilweise auch von forstwirtschaftlichen Flächen,benötigt werden.<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik NRW:Kommunalprofile <strong>Kreis</strong>e <strong>Höxter</strong>, Paderborn <strong>und</strong> Lippe; Angaben zum 31.12.20066


Das <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegesystem im<strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Höxter</strong> umfasst ...... in Trägerschaft des B<strong>und</strong>esAutobahn9 kmB<strong>und</strong>esstraßen202 km... in Trägerschaft des Landes:Landesstraßen330 km... in Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>es bzw.der Kommunen<strong>Kreis</strong>straßen460 kmGemeindestraßen ca. 1.100 kmWirtschaftswege ca. 2.300 kmGesamtca. 4.401 kmQuelle: <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>,Fachbereich Kataster <strong>und</strong> VermessungDas außerörtliche <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz im <strong>Kreis</strong>gebiet<strong>Höxter</strong> ist verhältnismäßig dicht geflochten. Lage, Zuschnitte<strong>und</strong> Besitzverhältnisse der Anbau- <strong>und</strong> Weideflächenim <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> haben sich über Jahrh<strong>und</strong>erte herausgebildet<strong>und</strong> immer wieder verändert. Auf diese Weise istein historisch gewachsenes, entsprechend weitverzweigtesSystem zur Erschließung dieser Flächen entstanden.Zugleich besitzt das Wegenetz im <strong>Kreis</strong> einen relativ hohenAusbaustandard. Mit der Subventionierung der Landwirtschaftdurch die Europäische Gemeinschaft in den 70er<strong>und</strong> 80er Jahren wurden auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> eine Vielzahlder vorhandenen Feldwege neu ausgebaut <strong>und</strong> asphaltiert.Zum hohen Ausbaustandard des Wegesystems trugen auchdie in dieser Zeit von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> NATO-Partnern finanziertenMaßnahmen zur Wiederinstandsetzung der ländlichen Wegebei. Diese Leistungen dienten als Ausgleich für Wege- <strong>und</strong>Flurschäden, die durch damals häufig in der Region durchgeführteMilitärmanöver verursacht wurden.1.2 Ziele des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong>sDer Landrat <strong>und</strong> die Bürgermeister der Städte des <strong>Kreis</strong>es<strong>Höxter</strong> haben erkannt, dass die Unterhaltung des umfangreichenWegenetzes eine erhebliche finanzielle Belastungdarstellt, die in diesem Umfang in Zukunft nicht mehr getragenwerden kann. Daher soll für den gesamten <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>ein <strong>Strategisches</strong> <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> erarbeitetwerden, das den sich bereits heute abzeichnenden Veränderungender demographischen <strong>und</strong> insbesondere landwirtschaftlichenStrukturen Rechnung trägt.Das Kommunalabgabengesetz (KAG) erlaubt eine Refinanzierungvon Unterhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmendurch die Anlieger bzw. Nutzer der <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege.Dieser Ansatz wird bereits von einzelnen Kommunen inDeutschland auch im Außenbereich angewendet. Der <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> geht mit dem Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>einen anderen Weg.Unausweichlichkeit von Erneuerungsmaßnahmenbei ländlichen Wegen:„Normalverlauf“ <strong>und</strong> „Tatsächlicher Verlauf“Im Rahmen des Projektes wird ein langfristig wichtiges Netzermittelt, dass von der öffentlichen Hand in einem gutenZustand gehalten <strong>und</strong> teilweise gegenüber heute sogarverbessert werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass dieweniger wichtigen Wege über kurz oder lang aus der öffentlichenUnterhaltung entlassen werden. Allgemeines Ziel istes, zukünftige Investitionen zielgerichtet zum Ausbau<strong>und</strong> zur Qualitätsverbesserung der langfristig wichtigenWegeabschnitte verwenden zu können.7


Im Rahmen dieses Konzeptes wird ein Strukturbild des zukünftigen<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> entwickelt.Darin werden weder neue Wege vorgeschlagen, nochwerden bestehende <strong>und</strong> benutzbare Wege aus dem Systementfernt. Vielmehr erfolgt eine Bewertung der <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegeabschnitte hinsichtlich ihrer Funktion im Gesamtnetz.Aus dieser Funktion leitet sich ein optimaler Ausbauzustandab, der entweder heute bereits vorliegt, oder zukünftig erreichtwerden soll. Unwichtige Wege werden hingegen nichtlänger von der öffentlichen Hand gepflegt.Situation heuteZielgerichtete InvestitionMit dem Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> werdenmehrere Ziele verfolgt:Die Unterhaltung der wichtigen Wirtschaftswege ist eineöffentliche Aufgabe. Sie dienen zur Erhaltung der wesentlichenStützen der Wirtschaftskraft in der Region - Landwirtschaft<strong>und</strong> Tourismus. Dazu sollen die nunmehr zielgerichteteinsetzbaren Investitionen in langfristig wichtige Wegefließen.Ziel:Stärkung von Landwirtschaft<strong>und</strong> TourismusRegionalmarketing: Landwirtschaft <strong>und</strong> Tourismus alsbestimmende Wirtschaftszweige des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>Die Öffentlichkeit soll für die Problematik der Wegeunterhaltungeines gewachsenen kleinteiligen Netzes sensibilisiertwerden. Dazu dient das Konzept mit seinem umfangreichenBeteiligungsprozess mit 500 Schlüsselpersonen <strong>und</strong> derdamit verb<strong>und</strong>enen Öffentlichkeitsarbeit.Ziel:Sensibilisierungder ÖffentlichkeitFür die Landwirtschaft wird durch das städteübergreifenderarbeitete Strukturbild des zukünftigen Wegennetzes einegewisse Planungssicherheit geschaffen. Die Erweiterung<strong>und</strong> Änderung des Zuschnitts von landwirtschaftlich genutztenFlächen kann am gestrafften Netz ausgerichtet werden.Gleiches gilt bei der Standortsuche für neue Gebäude<strong>und</strong> Lagerflächen.Ziel:Planungssicherheitdurch Strukturbild8


1.3 Strukturwandel in der LandwirtschaftVergrößerung der BewirtschaftungseinheitenQuelle: www.hofkontor.deDer <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> ist durch den voranschreitenden Strukturwandelin der Landwirtschaft geprägt. Neben den klassischenLandwirtschaftsformen werden auf vielen Feldern<strong>und</strong> Äckern verstärkt nachwachsende Rohstoffe (wieRaps, Grünschnitt usw.) angebaut, die als Biomasse indezentralen Anlagen zu Strom, Wärme <strong>und</strong> Treibstoff umgewandeltwerden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt,dass diese neue Form der Landbewirtschaftung ausbetriebsökonomischen Gründen eine Vergrößerung derBewirtschaftungseinheiten zur Folge hat. Damit einhergehen eine Vergrößerung der Traktoren- <strong>und</strong> Maschinengespanne<strong>und</strong> damit auch eine höhere Beanspruchungder ländlichen Wege.In den letzten Jahren zeigte sich zudem eine Reduzierungder Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe um jährlich4 %. In den nächsten 20 Jahren kann dies für den <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> einen Rückgang von heute ca. 2.000 vorhandenenBetrieben auf nur noch ca. 800 Betriebe bedeuten.Auch in dieser Hinsicht ist damit zu rechnen, dass sichdie Bewirtschaftungseinheiten entsprechend vergrößernwerden.„Vom Landwirt zum Energiewirt“, Biogasanlage in PeckelsheimQuelle: www.pressebox.deInsgesamt lässt sich folgern, dass für die Erschließunglandwirtschaftlich genutzter Flächen im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>zukünftig tendenziell weniger Wege erforderlich seinwerden, die Ansprüche an deren Qualität aber wesentlichsteigen.„Bei einer immer geringer werdenden Zahl anLandwirten stellt sich doch die Frage, wer inZukunft für den Erhalt der Wege <strong>und</strong> <strong>Straßen</strong>aufkommen wird, zumal die Nutzung nur einigenwenigen überlassen ist.“„Etliche Gemeinden wollen nicht mehr für einige wenige Nutzer die Kostenübernehmen.Vielleicht läuft es ja auf eine Privatweg-Nutzung hinaus? DieNutzer machen den Weg zu für sich, andere müssen draußen bleiben!Jedenfalls sind die Wege in wenigen Jahren durch die großen Fahrzeugegänzlich Bruch, das ist schon absehbar.“„Das die Gemeinde pleite ist, liegt an derMentalität ihrer Bürger <strong>und</strong> an Bürgermeistern,die mit Geld nicht umgehen können.“„Kleine Gemeinden, die schon jetzt pleite sind, können <strong>und</strong> werden dieKosten nicht übernehmen. Ergo muss der, der übrigbleibt zukünftigim Schneckentempo zu seinen Flächen krabbeln. Unsere Gemeindeist schon aus dem Wegezweckverband ausgetreten, weil die geringenLeistungen nicht ausreichen, um alle Wege zu reparieren.“„Also ich fände das völlig ok - die Landwirtewerden dazu verpflichtet, die Wege, die siebenutzen auch instand zu halten, <strong>und</strong> imGegenzug versorgt der Rest der Bevölkerungsich auch selber mit Lebensmitteln. Wohlbekomm‘s...“„Seit einiger Zeit will jeder (auch Landwirte) einen asphaltiertenWeg. Da fahren dann Rennräder <strong>und</strong> Pkw durch.Ich finde besser, man lässt die Seitenwege einfach „ausfahren“<strong>und</strong> schottert die Hauptwirtschaftswege nur. Das spart auchGeld. Und mal ehrlich: welche Landmaschine braucht im Feldzwingend Asphalt? Gerade wo heute die Schlepper etc. auchauf schlechten Wegen Komfort bieten (gefederte Achsen etc.).Das Säubern <strong>und</strong> den Unterhalt solcher „Naturwege“ könntenwir Landwirte selber machen. Einfach mal mit dem Polder/Schaufel drüber <strong>und</strong> der Weg ist wieder eben. Auch könntenwir selber aufschottern.“Auszüge aus einer Diskussion über die Unterhaltung von WirtschaftswegenQuelle: http://www.landtreff.de9


2 Datengr<strong>und</strong>lageAllgemeinesBei der Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellungfür ein Gebiet mit einer Fläche von 1200 km² ergibt sicheine Fülle verschiedenster Informationen.Um all diese Informationen zu verarbeiten, empfiehlt sichdie Verwendung eines Datensystems, welches einerseitskartographische Darstellungen ermöglicht, andererseitsdie Speicherung <strong>und</strong> Verwaltung sämtlicher Daten sicherstellt,die während des Prozesses ermittelt werden.VektordatenDes weiteren muss das System in der Lage sein, die Fortschreibungdes Projektes zu gewährleisten.Geographische Informationssysteme erfüllen diese Anforderungenin besonderem Maße, zudem ermöglichensie trotz einer Vielzahl von Daten vergleichbar geringeDateigrößen.Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit einer direktenstatistischen Auswertung.Zudem läßt sich mit ihnen der Inhalt eines Datensatzesnach sämtlichen enthaltenen Kriterien kartographischdarstellen (siehe z.B. Kap. 5.4 Sonderkarten).GIS2.1 GIS als WerkzeugDatenbankGeographische Informationssysteme (GIS) ermöglichen dieVerknüpfung von räumlichen Daten (Vektordaten) mitstatistischen Daten (Datenbanken).Durch diese Verknüpfung lassen sich die erfassten Informationen(Attribute) präzise räumlich verorten <strong>und</strong> in Kartendarstellen. Sie ermöglichen weiterhin umfassende räumliche<strong>und</strong> statistische Analysen <strong>und</strong> Auswertungen.Attribute sind Merkmale, welche in diesem Fall die einzelnen<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnitte charakterisieren. Siegeben Auskunft zu Lage <strong>und</strong> Funktion eines Weges, zulässigenVerkehrsmitteln, Trägerschaften <strong>und</strong> Verkehrsrouten,die über die Straße bzw. den Weg verlaufen (z.B. ÖPNV,Radrouten, Wanderwege). In Geographischen Informationssystemenkönnen diese Attribute als Analysekriteriumeingesetzt werden.Aufbau Geographischer InformationssystemeDie Datengr<strong>und</strong>lage des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong>es enthält neben den Informationen zu Eigentumsverhältnissenqualifizierte <strong>und</strong> durch den Beteiligungsprozessvalidierte Informationen zu Funktionen<strong>und</strong> Nutzungsüberlagerungen der einzelnen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegesegmente. Durch die Datenstruktur GeographischerInformationssysteme ist die kontinuierliche Weiterentwicklung<strong>und</strong> Fortschreibbarkeit des Konzeptes uneingeschränktmöglich.10


kom kom2.2 Verwendetes Datenmaterial6210710062105210 = Weg 5100 = Straße25105210 6210611071002107100 521052102720850027206210720052106210LiegenschaftskarteAutomatisierte Liegenschaftskarte (ALK)Die automatisierte Liegenschaftskarte ist der digitaleNachfolger der analogen Liegenschaftskarte in den KatasterämternDeutschlands. Die automatisiert geführteLiegenschaftskarte bildet als bildlicher Teil zusammen mitdem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) das Liegenschaftskataster.Den erfassten Gr<strong>und</strong>stücken werdenüber einen vierstelligen Objektartenschlüssel verschiedeneNutzungen zugeordnet.Insbesondere folgende Nutzungen spielten hier eine Rolle:• <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeparzellen• <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenutzungen• Siedlungsgebiete• Landwirtschaftliche Betriebsstätten• ForstflächenNiesenBrakelFrohnhausenVerwaltungsgrenzenDie Verwaltungsgrenzen innerhalb des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong> liegenals Flächendaten vor. Dazu gehören Daten zum <strong>Kreis</strong>gebiet,der zehn Städten sowie zu den Gemarkungen der einzelnenOrtschaften im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>. Die entsprechenden Informationenwurden auf das <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz übertragen.NiesenNatzungenBorgentreichWillebadessenSchweckhausenVerwaltungsgrenzent tiononEigentumsverhältnisseparationparationkommunekommuneprivat privatkreisseparations p r ivatprivatprivatseparations nseparationp privat<strong>Straßen</strong> / Wege nach EigentümernEs liegen Daten für folgende Eigentumsverhältnisse vor: Flächenim Besitz des B<strong>und</strong>es, Flächen im Besitz des LandesNRW, Flächen im Besitz des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>, Flächen imBesitz der zehn Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es sowie Flächen inPrivatbesitz. Diese Informationen beinhalten sowohl Angabenzu <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegen innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietesals auch zu forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Weiterhinexistieren digitale Daten zu Separationsinteressentengemeinschaftensowie analoge Daten zu Rezesswegen imStadtgebiet <strong>Höxter</strong> (vgl. Kap. 5.4 Sonderkarte 3).Nicht bei allen Flächen konnten die Eigentumsverhältnissemit diesen Gr<strong>und</strong>lagendaten geklärt werden. In diesenFällen wurden entsprechende Auskünfte aus dem Liegenschaftskatastereingeholt.11


erholsam sportlich kulturell„...Motorradtouren im HerzenTourismus <strong>und</strong> FreizeitHagedornKariensiekUm einen möglichst umfassenden Blick auf die Tourismus<strong>und</strong>Freizeit-Infrastruktur im <strong>Kreis</strong>gebiet zu erhalten, wurdendie bereits vorliegenden Daten des <strong>Kreis</strong>es ergänzt <strong>und</strong>beinhalten nun alle wichtigen Informationen zu Parkplätzen,Freizeitnutzungen im Außenbereich, touristischen <strong>und</strong> landschaftlichreizvollen Zielen sowie besonderen Sehenswürdigkeitendes <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>.EversenRolfzenSommersellBornMünsterbrEntrupFür die Erfassung von Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen sowietouristisch interessanten Zielen wurden Wanderkarten derLandesvermessungsstelle NRW sowie weitere Freizeitkarten(z.B. die Tourenvorschläge „Kulturland <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>“) mitdem Wegenetz abgeglichen <strong>und</strong> ergänzt.NieheimBredenbornRadrouten <strong>und</strong> SehenswürdigkeitenKulturland <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Tourenvorschläge!www.kulturland.orgFahrradwege <strong>und</strong>Tourenvorschläge!www.radregion.deKulturland <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>erholsam • sportlich • kulturellKulturland <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>erholsam • sportlich • kulturellFeldblockkataster der Landwirtschaftskammer NRWDas Feldblockkataster wurde in den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006zur eindeutigen Flächenidentifizierung in mehreren B<strong>und</strong>esländerneingeführt.Die Feldblockeinteilungen der Landwirtschaftskammer liegenals Flächendaten vor. Im Rahmen des Konzeptes bilden siedie Basis für die Erschließungssicherung landwirtschaftlichgenutzter Flächen. Die Datei enthält ca. 15.000 Feldblöcke.Die Größe der Feldblöcke reicht dabei von wenigen Quadratmeternbis hin zu mehr als 200 ha.Auszug Feldblockkataster der Landwirtschaftskammer NRW12


508, 508,2.3 Attributiertes <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>2789 2789,708726,708726Die Erstellung des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes erfolgte manuellauf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte. Daserstellte Liniennetz besteht aus ca. 32.000 Einzelsegmentenmit einer Gesamtlänge von 6.920 km. Da sich die Untersuchungauf Verkehrswege außerhalb von Ortschaften <strong>und</strong>Forstgebieten beschränkt, wurden innerhalb geschlossenerOrtslagen <strong>und</strong> innerhalb von Waldgebieten nicht alle<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege erfasst.134,914203192,29959192,29959147,063673266,887391266,887391242,1866 2,186688240,60627806278310,966096199,7344 99,734474 74211,801514330,2233148 08,830529Jedem <strong>Straßen</strong>- oder Wegesegment ist eine Zeile der Datenbankzugeordnet.Darin sind Informationen zur geographischen Lage, zuEigentumsverhältnissen, Verbindungsfunktionalität imNetzzusammenhang, Freizeitfunktionalität sowie im Sinneeiner transparenten Projektdokumentation die Kategorieeinordnungzu verschiedenen Zwischenständen des Projektes(Vorbewertung, nach den Ortschaftskonferenzen, nach derBeteiligung Träger öffentlicher Belange) sowie die endgültigeEinstufung im Sinne der gutachterlichen Empfehlungenthalten.Ein vollständiges Kennblatt der enthaltenen Informationenfindet sich im Anlage I des Berichtes.Dieses intelligente Netz kann nun beliebig weiterentwickelt<strong>und</strong> zur Fortschreibung des Konzeptes verwendet werden.Kennzahlen des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzesdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>Länge:Anzahl Segmente:299,3315886,0512626,051262157,0580650 6.920 kmca. 32.000Datenbank mit mehr als 20 für die Hierarchisierungentscheidungsrelevanten Kriterien46,6894046,689404312,27744<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz mit Längenangaben14


<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegenetz des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>15


3 MethodeGemäß der in Kapitel 1 beschriebenen Ziele soll eine Straffungdes Wegenetzes erfolgen. Dafür ist es erforderlich, die<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnitte im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> zu hierarchisieren.Durch die abschnittsweise Zuweisung bestimmterKategorien wird so ein Kernwegenetz ermittelt, das alle<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege enthält, die für die nachhaltige Entwicklungdes <strong>Kreis</strong>gebietes langfristig von Bedeutung sind.In diesem Kapitel wird die bei der Hierarchisierung angewandteMethode erläutert.Gesamtheit aller zu bewertenden <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>3.1 Welche <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wege werden bewertet?Die Analyse der einzelnen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnittesetzt eine Betrachtung ihrer Funktion im Netzzusammenhangvoraus. Insofern sind alle öffentlichen <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>Wege im <strong>Kreis</strong>gebiet, die von Kraftfahrzeugen oder mindestensvon Fahrrädern genutzt werden können, in die Betrachtungeingeschlossen.Gemäß der Aufgabenstellung erfolgt eine Hierarchisierungallerdings nur für die <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege, die sich in Baulastdes <strong>Kreis</strong>es oder der zehn Städte des <strong>Kreis</strong>es befinden <strong>und</strong>außerhalb von Siedlungsgebieten liegen. Ebenso erfolgtkeine Bewertung von Wegen innerhalb von Forstflächen, diekeine eigene Wegeparzelle aufweisen <strong>und</strong> nur der forstinternenVerteilung dienen.Betrachtung imAnwendung der vier Bewertungsprinzipien• Nutzungsüberlagerung• Sicherung der Verbindungsfunktion• Sicherung der Erschließungsfunktion• Vermeidung von Mehrfacherschließungen3.2 Vorgehensweise bei der Hierarchisierung des<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> WegenetzesDie allgemein gebräuchliche Gliederung des ländlichenWegenetzes (siehe Glossar) in Feldwege, Wirtschaftswege,Fahrwege usw. ist im Rahmen des Strategischen <strong>Straßen</strong><strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong>es nicht zielführend. Mit dieser Zuordnungsmethodikkönnen weder die Nutzergruppen noch dieFunktion eines Wegeabschnittes im Netzzusammenhangeindeutig bestimmt werden. So wird beispielsweise nichtdeutlich, ob eine Strecke auch vom Rad- <strong>und</strong>/oder Fußverkehrmitbenutzt wird oder ob ein Wirtschaftsweg vorwiegendverbindende oder erschließende Funktion hat.Für die Hierarchisierung des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes im<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> wurde deshalb eine eigene Einteilung in Kategorienentwickelt.Kategorie AÜberörtliche <strong>Straßen</strong>in Ergänzung zuB<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> LandesstraßenKategorie B1-5Weitere <strong>Straßen</strong><strong>und</strong> Wege, die derÖffentlichkeit zurVerfügung stehenmüssenAus der Gesamtheit der zu bewertenden <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegewerden schrittweise <strong>und</strong> abgestuft nach ihrer funktionalenBedeutung alle Abschnitte gefiltert <strong>und</strong> ihnen eine von achtKategorien zugewiesen. In Kapitel 3.6 werden die einzelnenKategorien näher dargestellt.Kernwegenetz16


Wege im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Höxter</strong>NetzzusammenhangGr<strong>und</strong>sätzlich sind bei der Kategorisierung die nachfolgendgenannten übergeordneten vier Bewertungsprinzipienmaßgebend. Da ein einzelner <strong>Straßen</strong>- oder Wegeabschnittunterschiedliche Funktionen im Netzzusammenhang besitzenkann, wird bei der Zuordnung zu einer Kategorie jeweilsdie höchste erforderliche Kategoriestufe zugewiesen:NutzungsüberlagerungIn Abhängigkeit von den jeweiligen <strong>Straßen</strong>- bzw. Wegenutzernsind unterschiedliche Ansprüche an die Beschaffenheiteines Weges zu stellen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist davon auszugehen,dass sich mit der Anzahl der relevanten Nutzergruppendie Bedeutung eines <strong>Straßen</strong> bzw. Wegeabschnitts imNetzzusammenhang erhöht. Dies wirkt sich wiederum aufdie ihm zugewiesene Kategoriestufe aus. Soweit es dasgeordnete Nebeneinander unterschiedlicher Verkehrsartenauf einem Streckenabschintt erlaubt, wurde bei der Bewertungeine Bündelung von mehreren Nutzungen auf die zentralen<strong>Straßen</strong>- bzw. Wegeabschnitte des Kernwegenetzesbevorzugt.Sicherung der VerbindungsfunktionKategorie CErschließungswegedie, nur einzelnenInteressen dienenKategorie DIm Netzzusammenhangwenigerwichtige oder entbehrlicheWegeKategorie EWege, die bereitsheute nicht mehrvorhanden sindMit dem Kernwegenetz sollen auch zukünftig alle wichtigenVerbindungen für die unterschiedlichen Verkehrsartengesichert bleiben. Bei der Bewertung eines <strong>Straßen</strong>- bzw.Wegeabschnittes wird daher immer untersucht, welcheBedeutung dieser innerhalb des <strong>Straßen</strong>netzes, als landwirtschaftlicheVerbindung oder im Rad- bzw. Wandernetzbesitzt. Dabei wird auch geprüft, ob für die jeweiligen Nutzerandere höherwertige Alternativen zur Verfügung stehen (z.B.Autobahn für Kfz-Verkehr oder steigungsarme Strecke fürden Radverkehr).Sicherung der ErschließungsfunktionUntergeordnete WegexxxWeiterhin soll auch zukünftig die Zufahrt zu allen erschließungsrelevantenZielen im Außenbereich gesichert bleiben.Bei der Bewertung wird untersucht, welche die geeignetstebzw. effektivste Form der Erschließung für die jeweiligeNutzung darstellt. In Abhängigkeit davon werden alle für derenErschließung relevanten <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnittemindestens der dafür erforderlichen Kategorie zugeordnet(vgl. Kap. 3.4 <strong>und</strong> 3.5).Vermeidung von MehrfacherschließungenUm ein möglichst gestrafftes Netz zu erhalten, sichert daszukünftige Kernwegenetz i.d.R. nur noch die Erschließungeiner Nutzung von einer Seite. Eine Ausnahme stellen sehrgroße oder ungünstig geschnittene Feldblöcke dar. Hierwurden ggf. Mehrfacherschließungen in Kauf genommen.17


3.3 Definition der VerbindungsfunktionVerbindungsfunktion von <strong>Straßen</strong>Als <strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Verbindungsfunktion werden<strong>Straßen</strong> bezeichnet, welche Verbindungen zwischengrößeren Siedlungsgebieten oder deren Anbindung andas übergeordnete Netz aus B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßenherstellen. <strong>Straßen</strong> mit örtlicher Verbindungsfunktion verbindenOrtschaften innerhalb der Stadtgebiete <strong>und</strong> stellenden Anschluss an das überörtliche <strong>Straßen</strong>netz in einerangemessenen Maschenweite her (vgl. Kap 5.4 Sonderkarte<strong>Kreis</strong>straßen).Verbindungsfunktion von WegenWege mit Verbindungsfunktion stellen vor allem für denRadverkehr <strong>und</strong> den landwirtschaftlichen Verkehr eine alternativeWegeführung zu den <strong>Straßen</strong> dar <strong>und</strong> leisten einenwichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die Identifizierung<strong>und</strong> Aufrechterhaltung dieser Netzfunktion genießt einehohe Priorität bei der Ausarbeitung des zukünftigen Strukturbildes.ABVerbindung3.4 Definition der ErschließungsfunktionErschließungssicherung von Zielen im Außenbereich,die öffentlichen Interessen dienenFür Ziele im Außenbereich gilt die Sicherstellung einerAnbindung an das öffentliche <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz. DieQualität der Anbindung orientiert sich an den Anforderungensowie der Frequentierung der Ziele.Unter diese Ziele fallen z.B. Wohnsiedlungen <strong>und</strong> Gewerbegebieteim Außenbereich, Sportanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen,(Wander-) Parkplätze sowie wichtigetouristische Ziele.Aufgr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für die Wirtschaftskraft der Regiongehören landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereichebenfalls zu den Zielen, die durch das auch zukünftig öffentlichzu unterhaltende Kernwegenetz erschlossen werdensollen.Erschließungssicherung von Zielen im Außenbereich,die nur Einzelinteressen dienenWege, die ausschließlich der Erschließung von Einzelinteressendienen (z.B. von Wohnhäusern im Außenbereich,Windrädern kommerzieller Betreiber oder Lagerschuppen)sind nicht Teil des Kernwegenetzes. Aufgr<strong>und</strong> ihrer geringerenVerkehrsbedeutung gehört hierzu auch die Erschließungvon kleineren landwirtschaftlich genutzten Lagerstätten<strong>und</strong> Scheunen.ABErschließung18


3.5 Erschließungssicherung von landwirtschaftlichgenutzten FlächenDie Sicherstellung der Erschließung von landwirtschaftlichgenutzten Flächen basiert auf der Erreichbarkeit von Feldblöckenüber das oben beschriebene Kernwegenetz.Ein Feldblock ist eine zusammenhängende landwirtschaftlichnutzbare Fläche, die von in der Natur erkennbarenAußengrenzen (beispielsweise Wald, <strong>Straßen</strong>, bebautesGelände, Gewässer, Gräben) umgeben ist. Ein Feldblockkann von einem oder mehreren Landwirten bewirtschaftetwerden, meistens besteht er aus mehreren Flurstücken.Großer Feldblock mit 127 Flurstücken <strong>und</strong> ähnlich vielenFeldschlägen. Die Größe eines Feldblockes kann von wenigenQuadratmetern bis hin zu mehr als 200 ha reichen.Bei der Bewertung des Wegenetzes wurde darauf geachtet,dass jeder Feldblock mit mindestens einem Wegeabschnitterschlossen ist. Die Feldblöcke als erschließungsrelevanteEinheit heranzuziehen, ist im Sinne der Nachhaltigkeit desKonzeptes sinnvoll. Durch seine stabilen Außengrenzen istder Feldblock ein geeignetes Kriterium, um langfristige Aussagenzur Erforderlichkeit von Erschließungswegen treffenzu können. Dagegen können die Zuschnitte der einzelnenFeldschläge von Jahr zu Jahr Veränderungen unterliegen.Insbesondere aufgr<strong>und</strong> des Strukturwandels in der Landwirtschaft(größere Betriebe, größere Bewirtschaftungseinheiten)stellen Pacht- <strong>und</strong> Besitzverhältnisse keine verlässlicheGröße für die Bewertung des Wegenetzes dar.Die zur Feinverteilung innerhalb des Feldblocks in dieeinzelnen Feldschläge dienenden Wege unterliegen damiteinem hohen dynamischen Potential. Das Strukturbild desStrategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es ermöglichtden Anliegern <strong>und</strong> Bewirtschaftern die zukünftigen Entwicklungenabzusehen <strong>und</strong> durch individuelle Maßnahmen(s. z.B. Kap. 7.5 Freiwilliger Nutzungstausch <strong>und</strong> Kap. 7.7Strategische Ausrichtung der Landwirtschaft) zur Straffungdes ländlichen Wegenetzes beizutragen.Strukturbild-Auszug als zusammenfassendes Beispiel:Über das blaue Kernwegenetz (hier Kategorien B2, B3) wird dieErreichbarkeit der Feldblöcke (grau gestrichelt) gesichert.Eine Erschließung über die klassifizierte Straße (weiß) ist nichtvorgesehen. Das gelbe Wegenetz der Kategorie D dient derFeinverteilung innerhalb der Feldblöcke.Keine Erschließung von landwirtschaftlich genutztenFlächen von klassifizierten <strong>Straßen</strong> ausAus Gründen der Verkehrssicherheit wurde darauf geachtet,dass Feldblöcke nicht unmittelbar von klassifizierten<strong>Straßen</strong> (B<strong>und</strong>es-, Land <strong>und</strong> <strong>Kreis</strong>straßen) aus erschlossenwerden. Sollten von dort bereits heute Zufahrten auflandwirtschaftliche genutzte Flächen bestehen, wurde derStatus quo respektiert.19


3.6 Kategorien des strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong>esAllgemein erfolgt die Einteilung der bewerteten Strecken in:• <strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Verbindungsfunktion in Ergänzungzu B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen (Kategorie A)• Weitere <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege, die der Öffentlichkeit zurVerfügung stehen müssen (Kategorien B1-B5)• Erschließungswege, die lediglich Einzelinteressen dienen(Kategorie C)• Im Netzzusammenhang weniger wichtige oder entbehrlicheWege (Kategorie D)• Wege, die bereits heute nicht mehr vorhanden sind odernicht mehr genutzt werden (Kategorie E).<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege der Kategorien A <strong>und</strong> B bilden das sogenannte Kernwegenetz, welches Verbindungs- <strong>und</strong> Erschließungsfunktionenfür den Kfz-, den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenVerkehr sowie für Radfahrer <strong>und</strong> Fußgängersicherstellt. Wege der Kategorien C, D <strong>und</strong> E stellen dasuntergeordnete Wegenetz dar.KernwegenetzKategorie A - <strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Funktion<strong>Straßen</strong> der Kategorie A übernehmen eine überörtliche Verbindungsfunktionin Ergänzung zu B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen.Das maßgebliche Nutzungskriterium ist der allgemeineKfz-Verkehr ohne jegliche Einschränkung.In diese Kategorie wurden ausschließlich <strong>Kreis</strong>straßen eingeordnet.Im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> gibt es keine Gemeindestraßen mitüberörtlicher Funktion.Maßgebliche Funktion:• Überörtliche VerbindungsfunktionMaßgebliche Verkehrsmittel:• Allgemeiner Kfz-VerkehrKategorie B1 - <strong>Straßen</strong> m. innergemeindlicher Funktion<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege der Kategorie B1 dienen der Gewährleistungvon örtlichen Verbindungsfunktionen sowie der Erschließungvon verkehrsintensiven Nutzungen hauptsächlichim Außenbereich für den allgemeinen Kfz-Verkehr.<strong>Straßen</strong> mit ÖPNV-Linien werden mindestens in diese Kategorieeingeordnet. Weitere Indizien für diese Kategorie sindunter anderem die Erschließung von Wohnsiedlungen <strong>und</strong>Gewerbegebieten, Sportanlagen, Campingplätzen,(Wander-) Parkplätzen, etc..Maßgebliche Funktion• Zwischenörtliche Verbindungsfunktion• Sicherung der ErschließungMaßgebliche Verkehrsmittel:• Allgemeiner Kfz-Verkehr20


Maßgebliche Funktion:• Kleinräumige Verbindungsfunktion• Sicherung der ErschließungMaßgebliche Verkehrsmittel:• Radverkehr• Land- <strong>und</strong> forstwirtsch. Verkehr• AnliegerverkehrKategorie B2 - Multifunktionale <strong>Straßen</strong> oder Wege<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege der Kategorie B2 sind zusätzlich zu denKategorien A <strong>und</strong> B1 erforderliche Verkehrswege für denRadverkehr, den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Verkehr <strong>und</strong>/oder den eingeschränkten Kfz-Verkehr.Indizien zur Einteilung in diese Kategorie sind regelmäßig angefahreneZiele im Außenbereich wie landwirtschaftliche Betriebe,öffentliche Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen, verschiedenetouristische Ziele, usw.. Des Weiteren werden alle Radrouten<strong>und</strong> -wege mindestens in diese Kategorie eingeordnet.Maßgebliche Funktion• Landwirtschaftliche Verbindung• FeldblockerschließungMaßgebliche Verkehrsmittel• Landwirtschaftlicher VerkehrKategorie B3 - Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicheVerbindungen oder ErschließungenWege der Kategorie B3 sind zusätzlich erforderliche Wegezur Sicherstellung der Verbindungs- <strong>und</strong> Erschließungsfunktionfür den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Verkehr.Insbesondere werden damit wichtige Wegeverbindungenfür die Landwirtschaft sichergestellt sowie die Erschließungvon landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Basis der Feldblockeinteilungder Landwirtschaftskammer gesichert.Maßgebliche Funktion• Kleinräumige Verbindung für denFußgängerverkehr• ErschließungsfunktionMaßgebliche Verkehrsmittel• Fußgänger• Landwirtschaftlicher VerkehrKategorie B4 - Untergeordnete Wege mit Bedeutung fürFußgängerIn Kategorie B4 liegen Wege, über die regelmäßig Fußgängerlaufen <strong>und</strong> Wanderrouten (auch Spazierr<strong>und</strong>gänge) führen<strong>und</strong> deshalb auch zukünftig der Öffentlichkeit zur Verfügungstehen sollten. Aufgr<strong>und</strong> ihrer land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenFunktion wäre eine Einstufung in Kategorie D ausreichend.Maßgebend sind hier das Hauptwanderwegenetz, die Tourenvorschlägedes Kulturlandes <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>, Natura 2000Routen oder örtliche R<strong>und</strong>wege.Maßgebliche Funktion• Untergeordnete ErschließungsfunktionMaßgebliche Verkehrsmittel• Landwirtschaftlicher VerkehrKategorie B5 - Untergeordnete WegeWege der Kategorie B5 sind Wege, die aufgr<strong>und</strong> der Erschließungssicherungvon Feldblöcken gr<strong>und</strong>sätzlich notwendigsind, in die aber laut Ortschaftskonferenz zukünftignicht mehr investiert werden muss.Dabei handelt es sich zur Hauptsache um Erschließungssegmentezu kleineren Feldblöcken, die lediglich von einzelnenAnliegern benötigt werden.21


Untergeordnete WegeKategorie C - Erschließungswege für EinzelinteresseWege der Kategorie C sind Erschließungsstraßen <strong>und</strong> –wege,die lediglich Einzelinteressen dienen <strong>und</strong> für die kein öffentlicherZugang notwendig ist. Die maßgebliche Funktion dieserSegmente ist die private Erschließung durch gelegentlichenKfz-Verkehr.Dabei handelt es sich um Zufahrten zu einzeln gelegenenWohnhäusern ohne landwirtschaftliche Bedeutung sowie Zufahrtenzu Windkraftanlagen, Scheunen <strong>und</strong> Lagerflächen.Maßgebliche Funktion• (Private) ErschließungMaßgebliches Fahrzeug• Alle Verkehrsarten, aber nurgeringe VerkehrsmengeKategorie D - Im Netzzusammenhang weniger wichtigeoder entbehrliche WegeWege der Kategorie D sind vorhandene Wege, die ausschließlichder Erschließung einzelner landwirtschaftlich genutzterFlächen innerhalb eines Feldblocks dienen oder diezur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw.Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind (z.B.Parallelwege).Maßgebliche Funktion• Feinverteilung im Feldblockoder keine FunktionMaßgebliche Verkehrsmittel• landwirtschaftlicher Verkehroder keine VerkehrsmittelKategorie E - Wegeparzellen ohne WegWege, die nicht mehr vorhanden sind oder bereits heutenicht mehr genutzt werden.Maßgebliche Funktion• KeineMaßgebliche Verkehrsmittel• Keine22


4 Vorbewertung <strong>und</strong> BeteiligungEine wichtige Voraussetzung für die langfristige Tragfähigkeitdes Konzeptes ist es, die Einstufungen der <strong>Straßen</strong><strong>und</strong>Wegeabschnitte nicht ausschließlich aufgr<strong>und</strong> dervorliegenden Datenlage vorzunehmen.Die spätere Umsetzbarkeit der getroffenen Empfehlungenhängt nicht zuletzt von der Kooperation der betroffenenWegenutzer <strong>und</strong> -anlieger ab. Ziel ist es daher, die betroffenenAkteure bereits frühzeitig in den Prozess einzubinden.Zugleich werden so wichtige Erkenntnisse zu konkretenGegebenheiten vor Ort – wie z.B. besondere Nutzung vonWegen, Angaben zu Wegezuständen, bereits konkrete Planungenmit Auswirkungen auf die Erschließungssystematik– mit in die Bewertungsüberlegungen eingebracht.4.1 Vorbewertung der <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> WegeabschnitteFolgende Schlüsselpersonen warenregelmäßig in denOrtschaftskonferenzen vertreten:- Bürgermeister- Ortsvorsteher <strong>und</strong>Bezirksausschussvorsitzende- Vertreter des Tiefbau- <strong>und</strong> des Ordnungsamtes- Ortslandwirt <strong>und</strong> WLV-Vertreter- Ortsheimatpfleger, Vertreter örtlicherWander- <strong>und</strong> Heimatvereine- Vertreter aus Wirtschaftsförderungs- <strong>und</strong>Tourismusausschüssen- Vertreter großer Guts- <strong>und</strong> ForstbetriebeUm für diesen Beteiligungsprozess eine Diskussionsgr<strong>und</strong>lagezu schaffen, wurde zunächst eine Vorbewertung desdigitalisierten <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>vorgenommen.Unter Heranziehung der im Kapitel 2 dargestellten Datengr<strong>und</strong>lagenerfolgte eine Bewertung aller <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegeabschnitte „am grünen Tisch“. Dabei wurden alle <strong>Straßen</strong>-<strong>und</strong> Wegeabschnitte einer der in Kapitel 3 dargestelltenKategorien zugeordnet. Bei der Vorbewertung bliebendie Kategorien B5 <strong>und</strong> E zunächst noch unberücksichtigt,da für deren Zuordnung vertiefte Informationen bzgl. derGegebenheiten vor Ort erforderlich waren (z.B. besondereNutzungsverhalten auf einzelnen Wegeabschnitten oderAbweichungen zwischen Katastereintrag <strong>und</strong> Realität).Diese Erkenntnisse konnten erst im Zuge des nachfolgendenBeteiligungsprozesses gewonnen werden.4.2 Aufbau <strong>und</strong> Vorbereitung BeteiligungsprozessDer Beteiligungsprozess zum Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong> gliederte sich in zwei Phasen:Ortschaftsebene – Die Durchführung von sog. Ortschaftskonferenzenbildete den Schwerpunkt des Beteiligungsverfahrens.Von allen Städten des <strong>Kreis</strong>es wurden jeweilsSchlüsselpersonen als Experten vor Ort benannt. Gemeinsammit diesen wurde die Funktion aller zu betrachtenden<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnitte erörtert <strong>und</strong> Hinweise <strong>und</strong>Anmerkungen zum zukünftigen Wegenetz entgegengenommen.<strong>Kreis</strong>ebene – Danach erfolgte die Beteiligung der kreisweitagierenden Träger öffentlicher Belange. Soweit diese inihrem Handeln ebenfalls von möglichen Veränderungen desaußerörtlichen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes betroffen waren,wurden sie im Anschluss an die Ortschaftskonferenzen umPrüfung der bis dato vorgenommen Einstufungen der <strong>Straßen</strong>-<strong>und</strong> Wegeabschnitte gebeten.OrtschaftskonferenzenBeteiligung kreisweiter Akteure24


Folgende kreisweite Akteure wünschenweiter am Verfahren beteiligt zu werden:Infrastruktur:- Landesbetrieb <strong>Straßen</strong>bau NRW- Wehrbereichsverwaltung West- EON Mitte AG- EON Netz AG- WINGAS GmbH & Co KG / WINGAS TransportGmbH & Co KG- <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>, Abteilung Bevölkerungsschutz- <strong>Kreis</strong>polizeibehördeLandesbetrieb Wald <strong>und</strong> Holz NRW:- Forstbetriebsbezirk Bad Driburg- Forst Bad Driburg- Forstbetriebsbezirk Beverungen- Forstbetriebsbezirk <strong>Höxter</strong>-Land- Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn- Forstbetriebsbezirk Neuenheerse- Forstbetriebsbezirk Steinheimer Börde- Forstbetriebsbezirk WarburgTourismus:- Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> mbH (Kulturland <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>)- Eggegebirgsvereins e.V., Hauptwegewart- <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>, Abteilung Natur, Landschaft <strong>und</strong>Planen (Natura 2000 Wanderwege)Einteilung OrtschaftskonferenzgebieteDer <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> besteht aus 10 Städten. Diese bestehenkreisweit aus insgesamt 124 Ortschaften. Zur Durchführungder Ortschaftskonferenzen wurde jedes Stadtgebiet je nachGröße in 4-8 Ortschaftskonferenzgebiete, die sich wiederumaus einer oder mehren Ortschaftsgemarkungen zusammensetzen,unterteilt. Für den Gesamtkreis wurden so insgesamt63 Ortschaftskonferenzgebiete festgelegt.Zuschnitt <strong>und</strong> Größe dieser Gebiete wurden so gewählt,dass während der Ortschaftskonferenzen sowohl unter zeitlichenals auch fachlichen Gesichtspunkten eine intensiveAuseinandersetzung mit dem Wegenetz stattfinden konnte.Festlegung der SchlüsselpersonenDie Benennung der Schlüsselpersonen für die einzelnenOrtschaftskonferenzgebiete erfolgte durch die Verwaltungder jeweiligen Städte des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>. Vorab wurdenbzgl. der zu besetzenden Funktionen Vorschläge durch dieGutachterbüros <strong>und</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> gemacht (Landwirtschaft,Tourismus, etc.).Insgesamt nahmen am Prozess ca. 500 Schlüsselpersonenteil. Die Schlüsselpersonen stimmten als Multiplikatoren dieInhalte der Vorbewertung zum Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong> im Vorfeld mit allen Betroffenen vor Ort ab<strong>und</strong> vertraten diese in den einzelnen Ortschaftskonferenzen.Indirekt wurde also sogar eine deutlich größere Zahl vonPersonen beteiligt.Festlegung der weiter zu beteiligenden kreisweitenAkteureIm Vorfeld des Verfahrens wurden in Abstimmung mit dem<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> alle kreisweiten Akteure bestimmt, die in ihrenöffentlichen Belangen von möglichen Veränderungen desaußerörtlichen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes betroffen seinkönnten.Mittels einer Info-Broschüre wurden diese über Aufgabe<strong>und</strong> Ziele des Projektes informiert. Sofern aus ihrer Sichteine Betroffenheit gegeben war, erhielten sie das Angebot,weiter am Verfahren beteiligt zu werden.Projektbüro vor OrtUm den Personen vor Ort für die Dauer der Beteiligungsphasejederzeit einen Ansprechpartner bieten zu können,bezogen beide Projektleiter im Zeitraum von September2008 bis Januar 2009 Räumlichkeiten der Sparkasse Brakel.Durch die kontinuierliche Präsenz wurde ein Informationsaustauschauch abseits der Ortschaftskonferenzen ermöglicht.Der Standort Brakel wurde wegen seiner zentralenLage im <strong>Kreis</strong>gebiet ausgewählt.Die Projektleiter als Ansprechpartner vor Ort25


4.3 Durchführung des BeteiligungsprozessesAuftaktveranstaltungMit Beginn des Beteiligungsprozesses wurden am 08. September2008 alle Schlüsselpersonen sowie alle zu beteiligendenkreisweiten Akteure zu einer Auftaktveranstaltung indie Stadthalle Beverungen eingeladen. Hier wurde über dieinhaltlichen Ziele des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>sberichtet sowie die Notwendigkeit einer Verschlankung<strong>und</strong> Effektivierung des bestehenden Wegenetzesverdeutlicht. Weiterhin erhielten die SchlüsselpersonenAuskunft über den Aufbau des Projektes sowie die weitereVorgehensweise.Auftaktveranstaltung in BeverungenEinführungsveranstaltungenAuf der Stadtebene fanden in den darauffolgenden Wochen10 Einführungsveranstaltungen statt. Hier wurden dieSchlüsselpersonen über ihre Aufgabe <strong>und</strong> Rolle innerhalbdes Prozesses informiert. Weiterhin erhielten sie eine Einführungin alle Wegekategorien, die im Rahmen des Konzepteszur Anwendung kommen sollen.Abschließend wurde den Schlüsselpersonen die für ihrjeweiliges Ortschaftskonferenzgebiet erstellte Vorbewertung(s. Kap. 4.1) in Form von Prüfplänen übergeben. Bis zurDurchführung der Ortschaftskonferenzen hatten nun alleSchlüsselpersonen mehrere Wochen Zeit, die im Rahmender Vorbewertung getätigten Einstufungen der <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegeabschnitte zu prüfen <strong>und</strong> ggf. weitere Personen ausihrem fachlichen Umfeld zur Beratung <strong>und</strong> Abstimmunghinzuzuziehen.Einführungsveranstaltung (hier: in Brakel)OrtschaftskonferenzenDie 63 Ortschaftskonferenzen fanden im Zeitraum vomAnfang Oktober bis Mitte Dezember 2008 in den jeweiligenStädten des <strong>Kreis</strong>es statt. Jede Ortschaftskonferenz war mit6 bis 18 Schlüsselpersonen besetzt. Moderiert <strong>und</strong> protokolliertwurden die Veranstaltungen von zwei Vertretern derGutachterbüros. Weiterhin nahm mindestens ein Vertreterdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong> an den Konferenzen teil.Gemeinsam mit den Schlüsselpersonen wurden alle imRahmen der Vorbewertung getroffenen Einstufungen der<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegeabschnitte erörtert <strong>und</strong> ggf. alternativeEinstufungsvorschläge entgegengenommen. Neben derBeurteilung der aktuellen Status-quo-Situation wurden dieSchlüsselpersonen gebeten, auch einen perspektivischenBlick auf mögliche zukünftige Entwicklungen im <strong>Kreis</strong>gebietzu werfen <strong>und</strong> diese aus ihrer jeweiligen fachlichen Sicht zubeurteilen.Im Rahmen der Ortschaftskonferenzen wurden keine abschließendenEntscheidungen über die Zuordnung einzelnerWege zu einer bestimmten Kategorie getroffen. Ziel der Ortschaftskonferenzenwar es, im direkten Austausch mit denOrtschaftskonferenz (hier: im Projektbüro Brakel)26


Betroffenen vor Ort so viele Informationen wie möglich überdas Nutzerverhalten <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Funktioneines Weges zu erhalten. Diese Erkenntnisse flossen dannin die weitere Erarbeitung des vorläufigen Strukturbildes des<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> ein.Prüfplan <strong>und</strong> ProtokollBeteiligung kreisweiter Akteure / kreisweit agierenderTräger öffentlicher BelangeIm Nachgang zu den Ortschaftskonferenzen wurden diebei der Vorbewertung getroffenen Einstufungen der <strong>Straßen</strong>-<strong>und</strong> Wegeabschnitte mit allen im Rahmen der Beteiligungder Schlüsselpersonen eingegangenen Informationenabgeglichen. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde dann dasvorläufige Strukturbild des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes im<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> erstellt.Dieses lag in den Monaten Februar <strong>und</strong> März 2009 den unter4.2 genannten kreisweiten Akteuren zur Durchsicht vor.Ihre Aufgabe war es, zu prüfen, ob mit den vorgenommenenEinstufungen – insbesondere in den unteren Kategorien– öffentliche Belange nachhaltig eingeschränkt werden, dadiese Wege u.U. eingespart werden können.Im Anschluss wurden alle eingehenden Rückmeldungen aufihre Relevanz bzgl. der Einstufung der jeweiligen <strong>Straßen</strong><strong>und</strong>Wegeabschnitte geprüft <strong>und</strong> sofern erforderlich nocheinmal mit den jeweiligen Trägern rückgekoppelt.4.4 Ergebnis des BeteiligungsprozessesAls Ergebnis des Beteiligungsprozesses liegt abschließenddas abgestimmte Strukturbild des zukünftigen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegenetzes im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> vor. Die darin getroffenen Einstufungenstellen eine Empfehlung an den <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> <strong>und</strong>seine 10 Städte dar.Das Strukturbild beruht auf einer breiten Basis an geographischenDaten <strong>und</strong> Informationen. Zusätzlich werden imRahmen des Beteiligungsprozesses die darin vorgenommenenBeurteilungen mit den betroffenen Akteuren sowohlauf <strong>Kreis</strong>- als auch auf Ortschaftsebene intensiv rückgekoppelt<strong>und</strong> das Strukturbild damit bereits in der Phase seinerEntstehung in der Öffentlichkeit offensiv <strong>und</strong> transparentkommuniziert. Dieses Vorgehen trägt entscheidend zur zukünftigenBelastbarkeit der vorgenommenen Einstufungendes ländlichen Wegenetzes bei.„Graphisches Protokoll“ mit eindeutiger Zuordnung27


5 Strukturbild5.1 Strukturbild als RahmenkonzeptionDas Strukturbild ist als <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz mit denzuvor definierten Kategorien stadtweise in den beiliegendenzehn Karten dargestellt.Mit dem Strukturbild wurde eine Rahmenkonzeption erstellt,die dazu dient, das von der öffentlichen Hand unterhaltene<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz zu straffen. Dabei sollen die Säulender Wirtschaftskraft der Region - Landwirtschaft <strong>und</strong>Tourismus - auch zukünftig gesichert werden.Dazu wurden sämtliche Abschnitte des außerörtlichen Wegenetzesuntersucht <strong>und</strong> nach ihrer Funktion beurteilt. DieStreckenabschnitte, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für dieAllgemeinheit erhalten bleiben sollten, sind in Rot oder Blaudargestellt (Kategorie A bis B5). Wege, die kurz-, mitteloderlangfristig nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügungstehen müssen, sind in Grün oder Gelb dargestellt. (KategorienC, D <strong>und</strong> E).Der Ansatz des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esist es, dass die Landwirte den wesentlichen Teil der Strecke,den sie zurücklegen müssen, auf <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegender Kategorien A oder B fahren. Diese werden von deröffentlichen Hand in einem guten Zustand gehalten <strong>und</strong> ermöglicheneine zügige <strong>und</strong> komfortable Fortbewegung. Umzu den einzelnen Feldschlägen innerhalb eines Feldblockeszu kommen, müssen u. U. kurze Strecken auf Wegen derKategorie D zurückgelegt werden.Mit dem Strukturbild wird eine Vorsortierung geschaffen, dieklare Aussagen dazu enthält, welche Wege als erforderlicheKernwege angesehen werden.Beschränkung auf dasKernwegenetzZügiges Arbeiten derLandwirte gewährleistetIn den Handlungsempfehlungen (vgl. Kap. 6) wird für jededer Kategorien A bis B5 die Spanne der jeweils empfohlenenAusbaustandards aufgezeigt. Darüber hinaus werdenHinweise gegeben, unter welchen Voraussetzungen mansich eher am oberen oder am unteren Ende der Spanneorientieren soll. Dabei wird bereits deutlich, dass dasStrategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> nur einen Rahmendarstellt. In jeder Stadt wird im Einzelfall entschieden, ob<strong>und</strong> wann welche Maßnahme ergriffen wird.Empfehlungen vonAusbaustandards fürdie Kategorien A bis B5Für die Kategorien C, D <strong>und</strong> E werden keine Ausbaustandardsempfohlen. Das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>regt hier eine Übernahme der Leistungen derWegeunterhaltung durch die Nutzer des Weges an. DieWegeunterhaltung kann durch die Nutzer in Eigenleistungerfolgen oder beim <strong>Straßen</strong>baulastträger bestellt werden.Alternativ können diese Wege in die Trägerschaft einerNutzungsgemeinschaft übertragen <strong>und</strong> als Privatwegegekennzeichnet werden. Auch die Aufgabe von Wegen istvorgesehen.Kategorien C, D <strong>und</strong> E:Wege, die kurz-, mitteloderlangfristig nichtmehr der Allgemeinheitzur Verfügung stehenmüssen28


5.2 Funktionen des StrukturbildesDas vorliegende Gutachten ist eine Rahmenkonzeption, dievielerlei Funktionen gleichzeitig erfüllen kann:• Das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> mit seinembegleitenden umfangreichen Beteiligungsprozess dientdazu, das Problem des zu dicht geflochtenen Wegenetzeszu thematisieren <strong>und</strong> gleichzeitig eine gewisseBereitschaft der landwirtschaftlich Tätigen zu erreichen,das untergeordnete Netz selbst instand zu halten. ImGegenzug sollen die langfristig wichtigen Wege zum Teilbesser unterhalten werden als bisher.• Das Netz der Kategorien A bis B3 ist eine Vorgabe fürdie Baulastträger: In den Ortschaftskonferenzen wurdendiese Wege als langfristig wichtig erarbeitet. Die vorhandenenMittel sollen zur bedarfsgerechten Unterhaltungdieser Wege genutzt werden (vgl. Kap. 6 Handlungsempfehlungen).• Das Strukturbild ist eine Vorgabe für die strategischeAusrichtung des Arbeitens der Landwirte. Es besteht einegewisse Planungssicherheit - vom optimalen Standortder Rübenmieten bis hin zur Ausrichtung von neuen Stallgebäuden(vgl. Kap. 7 Begleitende Empfehlungen).Strukturbild des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>• Die Einstufungen des Strukturbildes können die landwirtschaftlichTätigen dazu anregen, erneut über freiwilligenNutzungstausch, Pflugtausch <strong>und</strong> freiwilligen Landtauschnachzudenken (vgl. Kap. 7 Begleitende Empfehlungen).Durch die klare Hierarchie der Wege ist gut abzulesen,welche Flächen sich über das Kernwegenetz (KategorienA + B) bewirtschaften lassen. Im Rahmen dieses Konzeptesbesteht für die Wege der Kategorie D die Möglichkeit,dass deren öffentliche Widmung eingezogen wird.So können Flächen evtl. sinnvoll zusammengelegt werden,um eine wirtschaftlichere Schlaglänge zu erhalten.In der Konzeptionsphase 2007/2008 wurde dieser Aspektdes Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es als das„freie Spiel der Kräfte“ bezeichnet.5.3 Maschenweite des KernwegenetzeEs war sinnvoll das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>kreisweit anzulegen, um wichtige Wegeverbindungenüber die Stadtgrenzen hinweg zu sichern. Trotz einereinheitlichen Vorgehensweise <strong>und</strong> dem Anlegen gleicherBewertungsmaßstäbe gibt es im Strukturbild eine unterschiedlicheMaschenweite der Wege der Kategorie A bisB5. Die Gründe für die unterschiedliche Maschenweite sindfolgende:• Flurbereinigung. In einigen Gemeinden (z.B. Borgentreich)hat kürzlich eine Flurbereinigung stattgef<strong>und</strong>en.Flächen wurden zusammengelegt, Wege neu gebaut,andere dafür entfernt.29


• Topographie. In bewegterem Gelände sind mehr Wegeerforderlich, um landwirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen.• Natürliche <strong>und</strong> infrastrukturelle Hindernisse. DasWegenetz muss auf natürliche Hindernisse <strong>und</strong> Begrenzungen(Bachläufe, Gräben, Waldstücke, Bahnlinien,klassifizierte <strong>Straßen</strong>) reagieren.• Feldblockzuschnitte. Der Zuschnitt der Feldblöcke isteine direkte Folge der Aspekte Flurbereinigung, Topographie,natürliche <strong>und</strong> infrastrukturelle Hindernisse. Darüberhinaus werden Ackerlandflächen von Grünlandflächengetrennt, was häufig zu kleineren Feldblöcken <strong>und</strong> damitzu einem erhöhten Bedarf an Wegen führt. Die Größe derFeldblöcke hat im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet eine sehr großeSpanne: sie reicht von Feldblöcken mit über 200 ha biszu Feldblöcken, die nur wenige Quadratmeter umfassen.5.4 SonderkartenIm folgenden werden Sonderkarten zu bestimmten Themenerläutert. Die Informationen dieser Sonderkarten sind in derGIS-Datenbank enthalten, aber in den 10 Städtekarten desStrukturbildes nicht dargestellt, um die Pläne nicht zu überfrachten<strong>und</strong> leicht lesbar zu halten. Da das Strategische<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> auch ohne die Verwendungeines GIS-Programmes nutzbar sein soll, werden einigeInformationen in eigenen Karten dargestellt.Sonderkarten für• Radrouten• Kernwege für die Forstwirtschaft• Eigentumsverhältnisse• <strong>Kreis</strong>straßenSonderkarte 1: RadroutenIn der Sonderkarte Radrouten sind Verbindungen für denRadverkehr dargestellt. Eine eigene Karte für das Radroutennetzist sinnvoll, da sich auf den <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegen dieverschiedensten Nutzungen überlagern können. Deswegenist allein aus der Tatsache, dass ein Weg z.B. in KategorieB2 eingestuft wurde, noch kein Rückschluss auf Ansprüchedes Radverkehrs möglich.Auf welchen Wegen Radverkehr eine wichtige Rolle spielt,ist der Sonderkarte Radrouten zu entnehmen. Bei diesenWegen sollte besonderer Wert auf eine glatte Oberfläche(Asphalt oder HGTD) gelegt werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich verlaufenRadrouten auf Kategorie A, B1 oder B2.Sonderkarte 2: Kernwege für die ForstwirtschaftDie Sonderkarte 2 stellt diejenigen Wegeabschnitte dar,die im wesentlichen aufgr<strong>und</strong> der Ansprüche der Forstwirtschaft(z.B. Holzabfuhr) in das Kernwegenetz aufgenommenwurden. In ihrer Funktion entsprechen sie den für die Landwirtschafterforderlichen Wege <strong>und</strong> sind daher in KategorieB3 eingestuft worden. Aufgr<strong>und</strong> der Belange von Landwirtschaft<strong>und</strong> Tourismus hätte für diese Wege eine Einstufungals B4, B5 oder D ausgereicht.30


Die meisten anderen Wege der Kategorie B3 (s. KartenStrukturbild) sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktion als Verbindungswegfür die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft oder als Erschließungswegfür Feldblöcke in diese Kategorie eingeordnetworden. Die in der Sonderkarte 2 dargestellten Wege könnenauch von der Landwirtschaft genutzt werden. Das imRahmen des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esgestraffte Streckennetz wird somit in diesen Bereichenetwas ergänzt.Kernwege der Forstwirtschaft müssen nicht ganzjährigbefahrbar sein. Auf Gr<strong>und</strong> der Länge der Langholzfahrzeugesind für die Forstwirtschaft Ringschlüsse <strong>und</strong> Doppelerschließungensinnvoll. Es handelt sich bei den dargestelltenWegen teilweise um Graswege, die ihre Funktion für denForst trotzdem erfüllen. Eine Aufwertung bzw. ein Ausbauwird im Allgemeinen nicht erforderlich sein. Es sollte abersichergestellt sein, dass diese Wege weiterhin existieren<strong>und</strong> nicht in angrenzenden Ackerflächen aufgehen.Insbesondere auf dem Gebiet der Stadt <strong>Höxter</strong>wurden früher über Rezesse Vereinbarungen zwischenöffentlicher Hand <strong>und</strong> Privatpersonen bzgl.der Nutzung bzw. Unterhaltung einzelner Wegeabschnittegetroffen.Rezess ist ein heute nicht mehr gebräuchlicherAusdruck für einen landes- oder ortsrechtlichenVergleich, durch den der Streit oder die Ungewissheitder Parteien über ein Rechtsverhältnis durchgegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. DieEinordnung der alten Regelungen in das heutigeRechtssystem bereitet häufig Schwierigkeiten.Sonderkarte 3: EigentumsverhältnisseIn der Sonderkarte Eigentum sind sämtliche Wege, die ineine Kategorie eingestuft wurden, farbig dargestellt. Nichtbewertete Wege sind in grau oder weiß dargestellt.Bei Rezesswegen oder Wegen von Seperationsinteressentengemeinschaftenist das Eingentumsverhältnis nichtimmer eindeutig. Im Rahmen des Konzeptes wird daher dieInformation über eine solche Besonderheit nachrichtlichmitgeführt (jeweils im <strong>Kreis</strong>symbol vermerkt). Unterschiedenwird in Seperationsinteressentengemeinschaft oder Rezessweg.Sofern bekannt, wird bei Rezesswegen die Unterhaltspflichtangegeben. Für die Einstufung spielte das Vorhandenseineines Rezesse keine Rolle.Separationsinteressentengemeinschaften gehenauf Auseinandersetzungsverfahren zurück,durch die in Preußen im Zuge der zu Beginn des19. Jahrh<strong>und</strong>erts eingeleiteten Reformen die Eigentumsverhältnissezwischen Bauern <strong>und</strong> Gutsherrenneu geregelt worden sind.Sonderkarte 4: <strong>Kreis</strong>straßenDie Sonderkarte zu den <strong>Kreis</strong>straßen stellt die Einstufungsämtlicher <strong>Straßen</strong> im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> dar, die in Trägerschaftdes <strong>Kreis</strong>es liegen. Durch die Gesamtübersicht über das<strong>Kreis</strong>gebiet <strong>und</strong> die selektive Darstellung kann ein schnellerÜberblick über das empfohlene Netz der <strong>Straßen</strong> derKategorie A gewonnen werden <strong>und</strong> über die <strong>Kreis</strong>straßen,die eher innergemeindliche Funktion haben (Kategorie B1<strong>und</strong> B2).Einstufung der <strong>Kreis</strong>straßenFür die Einstufung der <strong>Kreis</strong>straßen, über die allgemeinerKfz-Verkehr abgewickelt wird, kommen die beiden höchstenKategorien in Betracht:Kategorie A = <strong>Kreis</strong>straßen mit überörtlicher Funktion,die das (nicht bewertete) B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßennetzergänzen.Kategorie B1 = <strong>Kreis</strong>straßen mit innergemeindlicherFunktion.31


Die Definition der Kategorie A deckt sich weitgehend mit derDefinition im <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen(StrWG NRW) für <strong>Kreis</strong>straßen: „<strong>Kreis</strong>straßensind <strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, dieden zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen [...].Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine B<strong>und</strong>esfernstraße,Landesstraße oder <strong>Kreis</strong>straße haben.“Für einige der aktuellen <strong>Kreis</strong>straßen ist die Definition desStrWG NRW für Gemeindestraßen zutreffender: „Gemeindestraßensind <strong>Straßen</strong>, die vorwiegend dem Verkehr <strong>und</strong> derErschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen [...].“Es wurden sämtliche <strong>Kreis</strong>straßen überprüft, ob für sie dieEinstufung in Kategorie A zutreffend ist.Hauptkriterium <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz NRWErfüllt ein Abschnitt einer <strong>Kreis</strong>straße die Kriterien desStrWG NRW oder dessen Kommentars (Hauptkriterienüberörtliche Verbindung <strong>und</strong> Verbindungsachsen) wird sieim Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> des <strong>Kreis</strong>es<strong>Höxter</strong> als „A = überörtliche Bedeutung“ eingestuft.Werden diese Hauptkriterien nicht erfüllt, erfolgt eine eingehenderePrüfung anhand von weitergehenden Indizien, dieauf die mögliche Funktion eines <strong>Straßen</strong>abschnittes innerhalbdes Gesamtnetzes hinweisen können.Bei den Ortschaftskonferenzen wurden Verkehrsbeziehungen<strong>und</strong> bevorzugte Routen genannt, aus denen dieTeilnehmer für bestimmte Streckenabschnitte eine überörtlicheVerkehrsbedeutung abgeleitet hatten. Diese Informationenwaren bei der Einteilung der ländlichen Wegein die Kategorien B1 bis E eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage desStrategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es. Bezüglich der<strong>Kreis</strong>straßen waren vorrangig Zusammenhänge auf <strong>Kreis</strong>ebenezu beachten. Die Hinweise der Teilnehmer sind inden weitergehenden Indizien berücksichtigt worden.Die berücksichtigten Kriterien des StrWG NRW <strong>und</strong> die Indizienzur Einstufung werden im folgenden näher erläutert.Entsprechend dem StrWG NRW werden stadtgrenzenüberschreitende<strong>Straßen</strong> als Kategorie A eingestuft (Abschnittemit überörtlicher Bedeutung, die das B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßennetzergänzen). Gleiches gilt für <strong>Straßen</strong>, die überdie <strong>Kreis</strong>grenze hinausgehen.Hauptkriterium VerbindungsachsenAnhand des Kriteriums Verbindungsachsen werden überörtlichbedeutsame Verkehrserzeuger mindestens mit <strong>Kreis</strong>straßenangeb<strong>und</strong>en (s. Kommentar StrWG NRW). <strong>Straßen</strong>,die mehrere Orte verbinden, werden als Verbindungsachsenzusammengefasst. Dabei steht der Netzgedanke im Vordergr<strong>und</strong>.<strong>Kreis</strong>straßen müssen zwar kein Netz bilden (wie dasfür B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen gefordert wird), es bietetsich aber die Durchsetzung gewisser Achsen an, auch im§3 Einteilung der öffentlichen <strong>Straßen</strong>(1) Die öffentlichen <strong>Straßen</strong> werden nach ihrer Verkehrsbedeutungin folgende <strong>Straßen</strong>gruppen eingeteilt:1. Landesstraßen,2. <strong>Kreis</strong>straßen,3. Gemeindestraßen,4. sonstige öffentliche <strong>Straßen</strong>.(2) Landesstraßen sind <strong>Straßen</strong> mit mindestens regionalerVerkehrsbedeutung, die den durchgehenden Verkehrsverbindungendienen oder zu dienen bestimmt sind;sie sollen untereinander oder zusammen mit den B<strong>und</strong>esfernstraßenein zusammenhängendes Netz bilden.(3) <strong>Kreis</strong>straßen sind <strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Verkehrsbedeutung,die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungendienen oder zu dienen bestimmt sind; siesollen mindestens einen Anschluss an eine B<strong>und</strong>esfernstraße,Landesstraße oder <strong>Kreis</strong>straße haben.(4) Gemeindestraßen sind <strong>Straßen</strong>, die vorwiegend demVerkehr <strong>und</strong> der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietesdienen oder zu dienen bestimmt sind. Das sind:1. <strong>Straßen</strong>, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen(Hauptverkehrsstraßen, Zubringerstraßen u. a.)2. <strong>Straßen</strong>, bei denen die Belange der Erschließung deranliegenden Gr<strong>und</strong>stücke überwiegen (Anliegerstraßen,verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerbereiche u.a.);3. alle sonstigen nicht unter 1. <strong>und</strong> 2. fallenden<strong>Straßen</strong>, die von der Gemeinde für den öffentlichenVerkehr gewidmet sind.(5) Sonstige öffentliche <strong>Straßen</strong> sind alle dem öffentlichenVerkehr gewidmete <strong>Straßen</strong>, welche keineranderen <strong>Straßen</strong>gruppe angehören. Zu den sonstigenöffentlichen <strong>Straßen</strong> gehören insbesondere die Eigentümerstraßen<strong>und</strong> -wege.<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz NRW4. Zu Absatz 3 [des StrWG]<strong>Straßen</strong> mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die denzwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zudienen bestimmt sind werden in die Gruppe der <strong>Kreis</strong>straßeneingeteilt. Es handelt sich also um den Verkehrzwischen mehreren Orten innerhalb eines <strong>Kreis</strong>esoder zwischen einem <strong>Kreis</strong> <strong>und</strong> einer benachbartenkreisfreien Stadt oder einem benachbarten <strong>Kreis</strong> oderinnerhalb einer kreisfreien Stadt (zwischenörtlicherVerkehr).4.1 Sie sollen insbesondere benachbarte Gr<strong>und</strong>zentrenoder vergleichbare innergemeindliche Zentren sowieZentren, die für den <strong>Kreis</strong> oder die kreisfreie Stadtentsprechende verkehrsreiche Bedeutung haben, verbinden.Der zwischenörtliche Verkehr beschränkt sichnicht auf den zwischengemeindlichen Verkehr, sondernerfasst auch den Verkehr zu Gemeindeunterzentren, wennsie wie Gr<strong>und</strong>zentren ausgestattet sind <strong>und</strong> zu überörtlichbedeutsamen Verkehrserzeugern wie Mülldeponien,Flugplätze, größere Gewerbebetriebe (Einkaufszentren).Auszug aus dem Kommentar zum StrWG NRW(Hengst/Majchereck)32


Hinblick auf eine einheitliche Maschenweite. Dementsprechendwird häufig für die Fortführung von <strong>Straßen</strong>, von denenTeilabschnitte aufgr<strong>und</strong> anderer Merkmale in KategorieA eingestuft werden, eine Einstufung in A ebenfalls sinnvollsein, um ein geschlossenes <strong>und</strong> in sich logisches Netz von<strong>Kreis</strong>straßen zu erhalten.Weitere IndizienNeben den genannten Hauptkriterien wurden weitere Indizienzur Einstufung herangezogen. Allen Kriterien <strong>und</strong> Indizienliegt zu Gr<strong>und</strong>e, dass gr<strong>und</strong>sätzlich im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> voneiner zu hohen Netzdichte bei den <strong>Kreis</strong>straßen ausgegangenwerden kann, so dass häufig zwischen zwei annäherndparallelen <strong>Straßen</strong>-Alternativen entschieden werden muss,um eine angemessene Netzdichte zu erhalten.Indiz AusbaustandardIndiz VerkehrsbelastungIndiz Topographie/GeometrieIndiz Bestehendes TeileinziehungsverfahrenIndiz Bestehende WinterdiensteinschränkungBei zwei <strong>Kreis</strong>straßen-Alternativen kann die Strecke mitdem breiteren Querschnitt bzw. mit dem besseren Zustandals diejenige Strecke mit der höheren „überörtlichen Verkehrsbedeutung“bezeichnet werden. Die meisten überörtlichverkehrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer werdendie breitere <strong>und</strong> bessere Strecke bevorzugen. Hierbeikönnen auch bereits geplante Streckenausbau-Maßnahmenberücksichtigt werden.Bei zwei <strong>Kreis</strong>straßen-Alternativen kann der Streckenzugmit der höheren Verkehrsbelastung (DTV) als höherwertigbeurteilt werden. Dies wird häufig auch derjenige mit demhöheren Ausbaustandard sein.Bei zwei <strong>Kreis</strong>straßen-Alternativen kann der Strecke mit dergünstigeren Topographie (z.B.: Steigung oder Befahrungsmöglichkeitenmit großen Fahrzeugen an Knotenpunkten)der Vorzug gegeben werden.<strong>Kreis</strong>straßen für die bereits jetzt ein Teileinziehungsverfahrenläuft, haben offensichtlich keine „überörtliche Verkehrsbedeutung“(StrWG NRW).<strong>Kreis</strong>straßen auf denen bereits jetzt kein Winterdienst mehrgeleistet wird, haben offensichtlich keine hohe „überörtlicheVerkehrsbedeutung“ (StrWG NRW).Die Sonderkarte <strong>Kreis</strong>straßen stellt die Einstufung sämtlicher<strong>Straßen</strong> im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> dar, die in Trägerschaft des<strong>Kreis</strong>es liegen. Sie werden je nach Funktion in die KategorienA, B1 oder B2 eingestuft. Eine Einstufung in niedrigereKategorien wird nicht gewählt, da davon ausgegangen wird,dass allgemeiner Kfz-Verkehr die bestimmende Verkehrsartist.Es wird eine Einstufung bisheriger <strong>Kreis</strong>straßen als Gemeindestraße(Kategorie B1 <strong>und</strong> B2) vorgeschlagen. Der <strong>Kreis</strong>ist bereit, sich weiterhin zur Unterhaltung dieser <strong>Straßen</strong>zu verpflichten. Bei einer anstehenden Erneuerung ist fürGemeindestraßen ein geringerer Standard bezüglich Breite<strong>und</strong> <strong>Straßen</strong>ausstattung möglich. Auch eine Beschränkungauf bestimmte Verkehre ist denkbar.33


6 HandlungsempfehlungenIn Kapitel 3 wurden die Methode <strong>und</strong> Kategorien erläutert,in Kapitel 5 das Strukturbild dargestellt. In Kapitel 6 soll nunerläutert werden, welche Empfehlungen für den Umgang mitden Wegen in den einzelnen Kategorien gegeben werden.Die Einteilung des Strukturbilds in wichtige (Kategorie A <strong>und</strong>B1 bis B5) <strong>und</strong> langfristig weniger wichtige Wege (KategorieC <strong>und</strong> D) wird die nächsten 20 bis 25 Jahre Bestand haben.Im folgenden wird aufgezeigt, bei welcher Kategorie welcheAusbauformen <strong>und</strong> welche Begleitmaßnahmen (Besonderheiten)in Frage kommen. Hinter jeder Kategorie steckt einemehr oder weniger breite Spanne von möglichen Maßnahmen.Die Wahl der richtigen Maßnahme ist einer dynamischenEntwicklung unterworfen.Die möglichen Maßnahmen können sich im Verlauf derZeit wandeln (wenn zum Beispiel ein Weg in den nächstenJahren so schlecht wird, dass Instandsetzung oderWarnhinweise bzw. Wegweisung erforderlich werden). Siekönnen sich auch im Verlauf eines Weges ändern (wennzum Beispiel die ideale Befestigungsart eines Weges einSchotterrasenweg ist, könnte trotzdem an steilen Abschnitteneine Befestigung mit Asphalt erforderlich sein).Abhängigkeit der Maßnahmen von:• Zeit• örtlichen Gegebenheiten• Strukturwandel in derLandwirtschaftDie angemessene Ausbauform eines Weges kann sichebenfalls wandeln. Beispiele:Ein B2-Weg kann in seinem aktuellen Zustand seinenZweck noch erfüllen. Sobald eine Erneuerung der Streckeansteht, ist unter Umständen eine Verbreiterung anzustreben– die Kategorie B2 bleibt gleich.Ein D-Weg hat zur Zeit noch für viele verschiedene Bewirtschaftereine Bedeutung. Mittel- bis langfristig hat er dasPotential auch in einem deutlich niedrigerem Ausbaustandardseine Funktion als Feldzufahrt zu erfüllen – die KategorieD bleibt gleich.Während also die Kategorien durch das Strategische <strong>Straßen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> vorgegeben sind <strong>und</strong> Bestand haben,bleibt die Ausbauform jedes einzelnen Weges weiterhinals Einzelfallentscheidung bei den 10 Städten als Baulastträgerbzw. für die <strong>Kreis</strong>straßen beim <strong>Kreis</strong>. Die folgendenHandlungsempfehlungen sollen eine Richtschnur dafür sein<strong>und</strong> zusammen mit den begleitenden Empfehlungen denSpielraum für die <strong>Straßen</strong>bauverwaltungen <strong>und</strong> für die landwirtschaftlichTätigen erweitern.6.1 AllgemeinesBei Kategorie A <strong>und</strong> B1 handelt es sich im wesentlichen um<strong>Straßen</strong>. Der Querschnitt <strong>und</strong> die Fahrbahnbreite ist in derRAS-Q [Richtlinien für die Anlage von <strong>Straßen</strong>, Teil: Querschnitte,1996] festgelegt. Der Oberbau wird in den RStO[Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus vonVerkehrsflächen, 2001] behandelt.SeitenstreifenFahrstreifenKronenbreiteFahrbahnbreiteFahrstreifenSeitenstreifenElemente eines <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegequerschnitts(vgl. nachfolgende Kap. 6.2-6.10)34


In den Kategorien B2 <strong>und</strong> folgende wird das ländliche Wegenetzbehandelt. Wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen sind in den RLW[Richtlinien für den ländlichen Wegebau, 1999] festgehalten.Zur Unterhaltung gibt das Merkblatt für die Erhaltung ländlicherWege Hinweise.Auf den nachfolgenden Seiten werden die Handlungsempfehlungenzu den Kategorien im Einzelnen erläutert. Eswird bei jeder Kategorie auf die Spanne der Querschnittsgestaltung,der möglichen Beläge <strong>und</strong> auf die zulässigenVerkehrsarten eingegangen. Die Übersicht in Anlage II zeigtzusammenfassend die Spanne der möglichen Maßnahmen.Prinzip der selbst erklärenden WegeSelbst erklärende WegeführungIm <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> sind die andernorts üblichen Verbotsschildermit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“auf den Wirtschaftswegen äußerst selten. Dies soll beibehaltenwerden. Die meisten Abschnitte des ländlichenWegenetzes sind gewidmet <strong>und</strong> sollen der Allgemeinheitzur Verfügung stehen. In Hessen beispielsweise wird denschlechter werdenden Wegen durch Hinweise unter demZeichen 260 StVO (Durchfahrt verboten!) Rechnung getragen:„Achtung! Benutzung dieses Feldweges auf eigeneGefahr. Landwirtschaft hat Vorrang.“ Dies stellt allerdingseine Kombination von StVO-Beschilderung mit eineminoffiziellem Zusatz dar. Im <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> des<strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong> wird im Gegensatz dazu auf das Prinzip derselbst erklärenden <strong>Straßen</strong> gesetzt.Eine selbst erklärende Straße ist für die unbewussteInformationsaufnahme der Autofahrer richtig gestaltet <strong>und</strong>damit eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für eine sichere Straße.Auch Wegweiser <strong>und</strong> die übrige <strong>Straßen</strong>ausstattung müsseneindeutig <strong>und</strong> ohne Nachdenken schnell aufnehmbarsein <strong>und</strong> vor allem in ihrer Aussage mit der <strong>Straßen</strong>anlagezusammenpassen. Selbst erklärende <strong>Straßen</strong> sind also sobeschaffen, dass der Fahrer intuitiv richtig handelt.„Durch die Kennzeichnung von ländlichen Wegenals Radwege [Radrouten] erwächst demTräger des Weges eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht<strong>und</strong> Pflicht zur verkehrsgerechtenErhaltung.“aus „Ergänzende Gr<strong>und</strong>sätze für die Gestaltung<strong>und</strong> Nutzung ländlicher Wege“Im Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> sollauch die umgekehrte Lesart gelten: Auf Wegender Kategorie B2 <strong>und</strong> darunter, die keine Fahrradwegweisungtragen, haben Radfahrer auchmit schlechteren Wegeoberflächen zu rechnen.Wenn man dieses Prinzip auf das ländliche Wegenetzüberträgt, bedeutet dies: Die Weiterführung der Hauptverbindungsowie die angemessene Geschwindigkeit soll ausder Wegeausstattung (Markierung, (fehlende) Leitpfosten),der Fahrbahnbreite <strong>und</strong> dem Fahrbahnbelag abzuleitensein. Verkehrsteilnehmer werden, da für sie klar erkennbarist, dass sie sich im ländlichen Wegenetz <strong>und</strong> nicht mehr aufB<strong>und</strong>es-, Landes- oder <strong>Kreis</strong>straßen bewegen, eine geringereErwartung an den Oberflächenzustand haben <strong>und</strong> sichKehren, Knotenpunkten <strong>und</strong> Kuppen vorsichtiger nähern.Ebenso wird die weitere Verzweigung erkennbar sein. DieAbzweigung einzelner Erschließungswege von den Verbindungswegenist an den Unterschieden in Wegebreite, Belagoder Gestaltung des Übergangs (durchlaufende Rinne oderBordstein) zu unterscheiden. Sackgassen müssen dahernicht unbedingt beschildert werden.35


6.2 Kategorie A<strong>Straßen</strong> mit überörtlicher FunktionIn die Kategorie A sind <strong>Straßen</strong> eingestuft worden, dieüberörtliche Bedeutung haben, d.h. es sind regionale <strong>und</strong>zwischengemeindliche Verbindungen. Im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> handeltes sich dabei ausschließlich um <strong>Straßen</strong> in Trägerschaftdes <strong>Kreis</strong>es (<strong>Kreis</strong>straßen) (vgl. Kap. 5.4, Erläuterungen zurSonderkarte <strong>Kreis</strong>straßen).Kategorie A<strong>Straßen</strong> mit überörtlicher FunktionFahrbahnbreite: 6,50 m - 7,50 mKronenbreite: 9,50 m - 11,50 mBelag:AsphaltBreite: Gemäß RAS-Q ’96 werden für regionale <strong>und</strong> zwischengemeindlicheVerbindungen <strong>Straßen</strong> mit einem RegelquerschnittRQ9,5, RQ10,5 oder breiter angestrebt. D.h. dieFahrbahn ist 6,50 m, 7,50 m breit oder breiter.Belag: Für <strong>Straßen</strong> der Kategorie A kommt im Regelfall nureine Asphaltdeckschicht in Frage.Oberbau: Der Oberbau wird gemäß der RStO 2001 hergestellt.Verkehrsarten/Beschilderung: Üblicherweise sind keineVerkehrsarten ausgeschlossen. Bei starkem Fußgängerverkehrist die Anlage begleitender Fußwege zu erwägen. Beistarkem Kfz-Verkehr oder unübersichtlicher Strecke ist dieAnlage von begleitenden Fuß- <strong>und</strong> Radwegen zu erwägen.Besonderheiten: Es wird davon ausgegangen, dass aufdiesen <strong>Straßen</strong> Winterdienst ohne Einschränkung durchgeführtwird.7,50 m11,50 m6,50 m9,50 m36


Kategorie B1<strong>Straßen</strong> mit innergemeindlicher FunktionFahrbahnbreite: 5,50 m - 6,50 mKronenbreite: 7,50 m - 9,50 mBelag:Asphalt6,50 m9,50 m6.3 Kategorie B1<strong>Straßen</strong> mit innergemeindlicher FunktionIn Kategorie B1 sind <strong>Straßen</strong> eingestuft worden, die vorwiegenddem Verkehr <strong>und</strong> der Erschließung innerhalb desGemeindegebiets dienen. Auch die Erschließung von infrastrukturellenEinrichtungen für die Allgemeinheit wird mit B1gesichert (Gewerbegebiete, Sportanlagen etc.).Breite: Gemäß der RAS-Q ’96 werden für flächenerschließende<strong>und</strong> untergeordnete Verbindungen <strong>Straßen</strong> miteinem Regelquerschnitt RQ7,5 oder RQ9,5 angestrebt. D.h.die Fahrbahn ist 5,50 m oder 6,50 m breit. Bei einer Fahrbahnbreitevon 5,50 m sind die Begegnungsfälle Bus/Bus,Lkw/Lkw oder Lkw/Bus nur mit verminderter Geschwindigkeitmöglich. Bei untergeordneten (Erschließungs-) <strong>Straßen</strong>,bei denen im wesentlichen der Begegnungsfall Pkw/Pkwmaßgebend ist, sind Fahrbahnbreiten ab 4,00 m Breiteausreichend. Geringere Fahrbahnbreiten als 4,00 m solltengr<strong>und</strong>sätzlich mit befahrbaren Seitenstreifen hergestelltwerden.Belag: Für <strong>Straßen</strong> der Kategorie B1 kommt im Regelfall nureine Asphaltdeckschicht in Frage.5,50 m7,50 m4,00 m5,00 mOberbau: Der Oberbau wird gemäß der RStO 2001 hergestellt.Verkehrsarten/Beschilderung: Es sind keine Verkehrsartengr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen.Besonderheiten: Die in B1 eingestuften <strong>Straßen</strong> in Trägerschaftdes <strong>Kreis</strong>es (<strong>Kreis</strong>straßen) haben gemäß dem<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz NRW die Funktion von Gemeindestraßen.Diese Information ist für das Netz der <strong>Kreis</strong>straßenwichtig, denn dann kann bei einer Wiederherstellung(Erneuerung) der Regelquerschnitt <strong>und</strong> die <strong>Straßen</strong>ausstattungentsprechend angepasst werden. Es müssen nicht (dierelativ hohen) Standards für <strong>Kreis</strong>straßen gelten.Die in A <strong>und</strong> B1 eingestuften <strong>Straßen</strong> sind üblicherweiseüber die überörtliche Wegweisung(gelbe Schilder) gekennzeichnet. Für die KategorienB2 <strong>und</strong> darunter gilt dies nur in Ausnahmefällen.Es gibt in der Regel nur Hinweiseauf bestimmte Orte oder Sehenswürdigkeiten(Burgen, Lokale, Weiler u.ä.) an der Stelle, an derdie untergeordnete Kategorie von A oder B1 abzweigt.37


6.4 Kategorie B2Multifunktionale <strong>Straßen</strong> oder WegeIn Kategorie B2 sind <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verbindungswege eingestuftworden, auf denen sich zahlreiche Nutzungsartenüberlagern. Zugleich werden mit der Kategorie sämtlichelandwirtschaftliche Betriebsstätten erschlossen. Weiterhinerfolgt die Erschließung von Ausflugslokalen <strong>und</strong> ähnlichenStätten mit B2.Kategorie B2 stellt das Bindeglied zwischen dem <strong>Straßen</strong>netz<strong>und</strong> dem ländlichen Wegenetz dar.Kategorie B2Multifunktionale <strong>Straßen</strong> oder WegeFahrbahnbreite: 3,50 m - 5,00 mKronenbreite: 5,50 m - 6,25 mBelag:AsphaltSchotterHGTD / HGDBreite: Die RLW geben für Verbindungswege mit starkemBegegnungsverkehr einen zweistreifigen Querschnitt miteiner Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m <strong>und</strong> einerKronenbreite von mindestens 6,25 m als Untergrenze vor.Dieser Mindest-Ansatz der RLW für Verbindungswege istauch für B2-Wege mit Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr<strong>und</strong> die Landwirtschaft zu fordern. Für <strong>Straßen</strong> kommenauch die Querschnitte RQ7,5 oder RQ9,5 in Frage.Für B2-Wege, die vorrangig Verbindungsfunktion für denRadverkehr <strong>und</strong> den landwirtschaftlichen Verkehr haben,sind geringere Querschnitte ausreichend. Bei 3,50 m bis4,00 m können sich nebeneinander radfahrende Pärchenbegegnen. Dieser Querschnitt ist für touristische Hauptroutendes Radverkehrs anzustreben. Begegnungsfälle<strong>und</strong> Überholvorgänge zwischen motorisierten Verkehr <strong>und</strong>nicht motorisierten Verkehr sind bei 3,50 m Breite <strong>und</strong> mehrgut abzuwickeln. Landwirtschaftlicher Verkehr kann dieseStrecken gemeinsam mit dem Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr nutzen.Bei geringeren Breiten ist Hintereinanderfahren bzw. Abwartenerforderlich. Bei Radwegen ohne Kfz-Verkehr wird einMindestmaß von 2,00 m Breite empfohlen. Breitere Wegesind anzustreben.Bei Wegen, bei denen für - entsprechend seltene - Begegnungsfällezweier Kfz Wegabzweigungen, Gr<strong>und</strong>stückszufahrten<strong>und</strong> Seitenstreifen genügen, wird ein einstreifigerQuerschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m angestrebt.Die Kronenbreite sollte 5,50 m betragen. SchmalereFahrbahnen sind möglich <strong>und</strong> mit den meisten landwirtschaftlichenFahrzeugen <strong>und</strong> Geräten nutzbar, werden aberfür die Kategorie B2 nicht empfohlen.Für die Breite der Fahrbahn ist die Häufigkeit des Befahrensmit überbreiten Geräten sowie der Begegnungsverkehrmaßgebend. Eine regelmäßige Beanspruchung der äußerenFahrbahnkanten soll vermieden werden. ÜberbreiteFahrzeuge (z.B. Mähdrescher) haben in TransportstellungFahrzeugbreiten von 3,20 bis 3,70 m. Bei schmalen Wegenmüssen daher die befestigten Seitenstreifen zwangsläufigmitbenutzt werden. Bei der Wahl eines geeigneten Wegequerschnittsist daher immer auch die Lage im Netzzusammenhangzu sehen.5,00 m6,25 m4,75 m6,25 m4,00 m6,00 m3,50 m5,50 mFür <strong>Straßen</strong> auchbreitere QuerschnittemöglichIn bestimmten Fällensind geringereFahbrahnbreiten möglich38


Auch einstreifige Verbindungswege können Fahrbahnbreitenvon bis 4,50 m, befahrbare Seitenstreifen von zusammen2,00 m <strong>und</strong> Kronenbreiten von 6,50 erhalten. Dabei könnendie befahrbaren Seitenstreifen unterschiedlich breit sein,so dass im Begegnungsfall ein Fahrzeug auf der Fahrbahnverbleiben kann.Die Herstellung von Ausweichstellen sollte erwogen werden,wenn sich auf schmalen Wegen Begegnungsfälle ereignen,die nicht wie zuvor beschrieben abgewickelt werden könnenoder bei unübersichtlichen Abschnitten. Wesentliches Kriteriumist, dass eine dauernde Beanspruchung der äußerenFahrbahnkanten durch schwere Fahrzeuge vermieden wird.Die Ansprüche an die Fahrbahnbreite sindunterschiedlich. Während aus ökologischenAspekten <strong>und</strong> Kostengründen möglichstschmale Wege hergestellt werden sollten, sindgewisse Mindestbreiten für die Landwirtschaftunerlässlich. Dabei ist auch zu beachten, dassdie Wege schneller beschädigt werden, wenn siefür die vorherrschenden Fahrzeuge <strong>und</strong> Begegnungsfällenicht ausreichend dimensioniert sind<strong>und</strong> so die Fahrbahnränder zu stark beanspruchtwerden.Belag <strong>und</strong> Oberbau: Bei <strong>Straßen</strong> wird der Oberbau miteiner Asphaltdecke gemäß der RStO 2001 hergestellt. BeiVerbindungswegen mit größerer Verkehrsbedeutung wirdder Oberbau gemäß Bauklasse VI der RStO 2001 hergestellt.Bei den übrigen Wegen (nur selten in Kategorie B2)gilt die RLW 99 <strong>und</strong> die ZTV LW 99. Es sollte vor allem beischmalen Querschnitten der Randausbildung der Fahrbahn<strong>und</strong> ihrer Einbettung in die befestigten Seitenstreifen besondereAufmerksamkeit geschenkt werden.Bei Strecken mit nur mittlerer Belastung kommt außer einerAsphaltdeckschicht oder einer Deckschicht ohne Bindemittel(Schotter) auch eine hydraulisch geb<strong>und</strong>ene Decke(HGTD oder HGD) in Frage.Für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege der Kategorie B2 mit eingeschränktemoder ausgeschlossenem allgemeinen Kfz-Verkehrwäre eine Asphaltdeckschicht ideal, um – neben demNutzen für die Landwirtschaft <strong>und</strong> für den Kfz- <strong>und</strong>Radverkehr – auch die Bedürfnisse von Skatern zu berücksichtigen.39


Verkehrsarten/Beschilderung: Bei Kategorie B2 sind keineVerkehrsarten gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen, Pkw-Verkehrist üblich. Maßgeblich sind jedoch die Belange der land<strong>und</strong>forstwirtschaftlichen Verkehre sowie der Hauptroutendes Radverkehrs.Allgemeiner Kfz-Verkehr kann geduldet, aber auch eingeschränkt(„Anlieger frei“ oder „Zufahrt Sonnenhof frei“)oder ausgeschlossen werden, um empfindliche Bereichezu schützen (Verhinderung von Schleichverkehr) oder dennicht-motorisierten Verkehr <strong>und</strong> die Landwirtschaft zu fördern.Mögliche Beschilderung(Zeichen 250 <strong>und</strong> 260 jeweils mit Zusatz)In Rheinland-Pfalz wurden Einfahrbereiche von Feldwegenspeziell gestaltet, um die Befahrung mit Pkw mit normalerBodenfreiheit auszuschließen. Für Fuß- <strong>und</strong> Radverkehrsowie für landwirtschaftliche Maschinen ist die Nutzungweiterhin möglich <strong>und</strong> bietet somit Vorteile gegenüberSchranken <strong>und</strong> eine höhere Schutzwirkung als eine reineBeschilderung. Diese Maßnahme wird durch einen Belagswechselunterstützt.Um das Prinzip der selbst erklärenden Wege durchzusetzen,reicht u.U. ein solcher kurzer Abschnitt mit Gittersteinenoder Schotter bereits aus. Die Beschilderung <strong>und</strong> dieBodenerhöhungen sind nur erforderlich, um hartnäckigenSchleichverkehr zu unterbinden.Einfahrbereich nur für Fahrzeuge mit hoher BodenfreiheitDarüber hinaus wurden in die Kategorie B2 auch einigeStrecken eingeordnet, auf denen Kfz-Verkehr ausgeschlossenist. Sie tragen im Strukturbild zusätzlich den Text „nurRad“ <strong>und</strong> sind dem Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr vorbehalten. EineBeschilderung mit Zeichen 240 oder Zeichen 250 mit Zusatzschildist unerlässlich <strong>und</strong> zur Zeit vorhanden.Besonderheiten: Das auf Wegen der Kategorie B2 üblicheNebeneinander von landwirtschaftlicher <strong>und</strong> touristischerNutzung wird z.B. in Hessen durch gelegentliche Hinweis-Schilder verdeutlicht (vgl. nebenstehendes Schild). DieHinweis-Schilder befinden sich an Kreuzungspunkten vonRadrouten oder ähnlichen Stellen, an denen Wanderer <strong>und</strong>Radtouristen stehen bleiben. Sie haben lediglich informierendenCharakter, können aber dazu beitragen, Konflikte zuvermeiden (vgl. Kap. 7.1 Begleitende Empfehlungen).Beschilderung für reine Rad- <strong>und</strong> Fußwege(Zeichen 240 <strong>und</strong> 250 mit Zusatz)Achtung Radfahrer <strong>und</strong> FußgängerOptionale Beschilderung gemeinsam genutzter Wege40


Kategorie B3Land-/forstw. Verbindungen o. ErschließungenFahrbahnbreite: 3,00 m - 4,75 mKronenbreite: 5,50 m - 6,25 mBelag:AsphaltSchotterHGTD / HGD4,75 m6,25 m4,00 m6,00 m3,50 m5,50 m3,00 m5,50 m6.5 Kategorie B3Land- bzw. forstwirtschaftliche Verbindungenoder ErschließungenIn die Kategorie B3 sind Wege eingestuft worden, die einewichtige Funktion für land- bzw. forstwirtschaftlichen Verkehrhaben.Innerhalb der Kategorie B3 befinden sich drei Arten vonWegen des ländlichen Wegenetzes (siehe Glossar):• Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung• Verbindungswege mit geringerer Verkehrsbedeutung• (Befestigte) WirtschaftswegeOb ein Weg der Kategorie B3 eher die Funktion eines landwirtschaftlichenVerbindungsweges oder eines Wirtschaftswegeshat, ist aus dem Netzzusammenhang im Strukturbildgut abzulesen. Die Höhe der Verkehrsbedeutung ist ausseiner Lage <strong>und</strong> der Anzahl der abgehenden Wege abzuleiten.Einige Wege verlaufen isoliert, andere haben Sammelfunktionfür andere landwirtschaftliche Verbindungswege<strong>und</strong> Wirtschaftswege der Kategorien B3, B4 B5 <strong>und</strong> D.Aufgr<strong>und</strong> der maßgeblichen Nutzung (vorwiegend Forst<strong>und</strong>Landwirtschaft) erfolgte die Einstufung in B3. Diesbedeutet: mit Rad- <strong>und</strong> Kfz-Verkehr ist auf diesen Wegennur in geringem Umfang zu rechnen.Breite: Entsprechend der Bandbreite der Wegearten istauch die erforderliche Wegebreite sehr unterschiedlich.Die erforderliche Breite reicht von einem zweistreifigenQuerschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m <strong>und</strong> einerKronenbreite von 6,25 m bis hin zu einer einstreifigen Fahrbahnmit 3,00 m Breite <strong>und</strong> einer Kronenbreite von 5,50 m.Bei der Wahl des Querschnitts ist die Verkehrsbedeutung,die Häufigkeit von Begegnungsfällen <strong>und</strong> die bestehendenAusweichmöglichkeiten maßgebend.Auf landwirtschaftlichen Verbindungen mit zentraler Bedeutungsollte die Fahrbahnbreite 4,00 m bis max. 4,75 m betragen.Einstreifige Verbindungswege sollten gr<strong>und</strong>sätzlicheine Breite von 3,50 m aufweisen. Wirtschaftswege sollteneine Breite von 3,50 m aufweisen, wenn sie regelmäßig vonFahrzeugen mit Überbreite benutzt werden.Für die Erschließung einzelner Feldblöcke können 3,00 mFahrbahnbreite ausreichen. Es gibt bestehende Wirtschaftswegeder Kategorie B3, die eine Fahrbahnbreite von wenigerals 2,50 m aufweisen <strong>und</strong> keine befahrbaren Bankettebesitzen. Sie können ihre Funktion (Feldblockerschließung)trotzdem erfüllen, wenn sie entsprechend selten von Fahrzeugenbenutzt werden. Begegnungen von Fahrzeugen sindnicht möglich.41


Im Zuge des <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es sind zahlreicheparallel verlaufenden Wege in die Kategorie D eingestuftworden. Es kann sich anbieten, in einem solchen Fall denzentralen Weg der Kategorie B3 gegenüber dem heutigenQuerschnitt zu verbreitern, wenn seine Erneuerung ansteht.Dadurch können R<strong>und</strong>wege <strong>und</strong> Doppelerschließungenüber andere Wege vermieden werden.Belag: An den Belag sind bei B3 gegenüber B2 andereAnsprüche zu stellen. Die Hauptnutzung von B3-Wegen erfolgtdurch land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Fahrzeuge. UnterUmständen ist eine Deckschicht ohne Bindemittel(Schotterweg) günstiger <strong>und</strong> besser benutzbar als eineAsphaltdecke. Landwirtschaftliche Maschinen sind zwarfür die langsame Fahrt über Felder geeignet <strong>und</strong> nehmenauch bei zügiger Fahrt über geeignete Schotterwege keinenSchaden. Frostaufbrüche (Schlaglöcher) in Asphaltdeckenhingegen bergen Gefahren, wenn auch nicht unbedingt fürdie Zugmaschine, so doch für Feldspritzen <strong>und</strong> ähnlichelandwirtschaftliche Geräte.Bei Wegen mit einer Deckschicht ohne Bindemittel ist esunter Umständen sinnvoll, Teilbereiche an Steigungen miteiner Asphaltdeckschicht zu versehen.Oberbau: Bei Verbindungswegen mit größerer Verkehrsbedeutungwird der Oberbau gemäß Bauklasse VI der RStO2001 hergestellt. Die Einteilung der übrigen Wege in dieBeanspruchungsklassen Hoch, Mittel <strong>und</strong> Gering erfolgtgemäß der RLW 99 in Abhängigkeit von der Häufigkeit derÜberrollungen mit hohen Achslasten.Verkehrsarten/Beschilderung: Bei Kategorie B3 ist derland- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Verkehr die vorrangige Nutzung.Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr sind nicht ausgeschlossen. Esist nur mit einem geringem Aufkommen von allgemeinenKfz-Verkehr zu rechnen bzw. dieser ist mit geeignetenMaßnahmen ausgeschlossen (vgl. Foto in Kap. 6.4 Einfahrbereichnur für Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit). Eventuellkann bei B3-Wegen zur Wahrung der Verkehrssicherheiteine Beschilderung angebracht werden, die allgemeinenKfz-Verkehr <strong>und</strong> Radverkehr ausschließt. (vgl. AbbildungenKap. 6.9 a). Nach den Ansätzen dieses Konzeptes solltedies allerdings nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.Auch auf B3-Wegen ist es in Einzelfällen sinnvoll, Maßnahmenzur Konfliktminderung zu ergreifen (vgl. Kap. 7.1Konfliktminderung bei der Nutzung ländlicher Wege).42


Sonderthema:vorwiegend forstwirtschaftlichgenutzte WegeIn B3 wurden auch Wege eingestuft, die aufgr<strong>und</strong> derlandwirtschaftlichen Nutzung als D einzustufen wären, dieaber von der Forstwirtschaft als Abfuhrweg benutzt werden.Welche B3-Wege dies sind, kann der Sonderkarte Kernwegefür die Forstwirtschaft (Kap. 5 Strukturbild) entnommenwerden.Breite: Wegen der Länge der Langholzfahrzeuge solltensolche Wege 3,50 m breit sein. Damit die Wege beim Befahrenmit langen Fahrzeugen keinen Schaden nehmen, wärenan Kehren <strong>und</strong> Einmündungen Aufweitungen erforderlich.Belag <strong>und</strong> Oberbau: Deckschichten ohne Bindemittelsind ebenso geeignet wie Asphaltdecken. An Strecken miterheblichen Steigungen bietet sich Asphalt an. Solche Wegewerden nicht unbedingt ganzjährig befahren. Die Häufigkeitder Überfahrten, die maßgebend ist für die Bauweise, wirdgeringer sein als bei B3-Wegen, die von der Landwirtschaft(<strong>und</strong> der Forstwirtschaft) genutzt werden. Gelegentlich dienenauch bestehende Grünwege als Zuwege zum Forst, umRingschlüsse für die großen Langholzfahrzeuge herzustellen.Eine Aufwertung bzw. ein Ausbau wird im Allgemeinennicht erforderlich sein.43


6.6 Kategorie B4Untergeordnete Wirtschafts- oder Grünwege mitBedeutung für FußgängerIn Kategorie B4 liegen Wege, über die regelmäßig Fußgängerlaufen <strong>und</strong> Wanderrouten (auch Spazier-R<strong>und</strong>gänge)führen. Es besteht daher ein öffentliches Interesse, dassdieser Weg weiterhin Bestand hat. Ohne die Bedeutung fürden Fußverkehr wären diese Wege in Kategorie D eingestuftworden, weil sie für die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft sowie fürdas Radroutennetz nur eine untergeordnete Rolle spielen.Breite: Es müssen keine Begegnungsfälle berücksichtigtwerden. Die Wegbreite <strong>und</strong> das Lichtraumprofil sollen fürdas maßgebende Fahrzeug freigehalten werden, damit dieDoppelfunktion des Weges beibehalten wird. Für einenSchlepper ist dies eine Fahrbahnbreite von 3,00 m <strong>und</strong> einerKronenbreite von 4,00 m. Diese Querschnitte genügen auchfür den Fußverkehr. Wenn diese Wege von der Landwirtschaftüberhaupt nicht mehr benötigt werden (vgl. KategorieD), sind auch schmalere Querschnitte möglich.Belag: Für Wege der Kategorie B4 kommen alle im <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> üblichen Deckschichten in Frage: Asphalt, ohne Bindemittel,Hydraulisch geb<strong>und</strong>ene Decke (HGTD oder HGD),unbefestigte Grünwege.Oberbau: Wege der Kategorie B4 sollten gemäß der RLW99 für mittlere oder geringe Beanspruchungen ausgelegtsein, so lange sie für die Landwirtschaft zur Verfügungstehen.Verkehrsarten/Beschilderung: Üblicherweise wird sichauf Wegen der Kategorie B4 kaum allgemeiner Kfz-Verkehr<strong>und</strong> Radverkehr bewegen. Gemäß dem Prinzip der selbsterklärenden <strong>Straßen</strong> ist eine Verbotsbeschilderung nichterforderlich. Ebenfalls kann auf eine Warnbeschilderung fürden Kfz-Verkehr („Schlechte Wegstrecke“ oder „Sackgasse- Keine Wendemöglichkeit“) verzichtet werden.Kategorie B4Untergeordnete Wirtschafts- / Grünwegemit Bedeutung für FußgängerFahrbahnbreite:Kronenbreite:Belag:3,00 m4,00 m(Asphalt)SchotterHGTD / HGDunbefestigte Grünwege3,00 m4,00 m3,00 m4,00 m3,00 m4,00 mEine wegweisende Beschilderung für den Fußverkehr ist vonVorteil.Besonderheiten: Ähnlich wie bei der Kategorie D (vgl. Kap.6.9) sind die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten davonabhängig zu machen, inwiefern ein Weg der Kategorie B4noch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen beanspruchtwird.Freischneiden, evtl. Mähen <strong>und</strong> die Pflege der Gräben istin jedem Fall unerlässlich, damit der Weg für Fußgängernutzbar bleibt.44


Kategorie B5Untergeordnete Wirtschafts- / GrünwegeFahrbahnbreite:Kronenbreite:Belag:Maßgeb. Fahrzeugs.o.(Asphalt)SchotterHGTD / HGDunbefestigte Grünwege3,00 m4,00 m3,00 m4,00 m3,00 m4,00 m6.7 Kategorie B5Untergeordnete Wirtschafts- oder GrünwegeIn Kategorie B5 liegen Wege, die zur Erschließung vonFeldblöcken erforderlich sind, an die aber keine hohenAnsprüche gestellt werden. Häufig handelt es sich dabei umdie einzige Zufahrt zu kleinen Feldblöcken. Es wird davonausgegangen, dass seitens des Baulastträgers keine Unterhaltungsmaßnahmenerforderlich sind. Die Landwirte sindselbst in der Lage, diesen untergeordneten Weg zu unterhalten<strong>und</strong> haben dies in einigen Fällen bisher bereits getan.Breite: Es müssen keine Begegnungsfälle berücksichtigtwerden. Die Wegbreite <strong>und</strong> das Lichtraumprofil werden fürdas maßgebende Fahrzeug freigehalten. Auch Fußgängerkönnen diesen Querschnitt nutzen.Belag: In vielen Fällen handelt es sich bei B5 um Grünwege.Für Wege der Kategorie B5 kommen aber gr<strong>und</strong>sätzlich alleim <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> üblichen Deckschichten in Frage: Asphalt,Ohne Bindemittel, hydraulisch geb<strong>und</strong>ene Decken (HGTDoder HGD) sowie unbefestigte Grünwege.Oberbau: Wege der Kategorie B5 müssen nicht für häufigeÜberfahrten ausgelegt werden.Verkehrsarten/Beschilderung: Im Regelfall wird die geringeBreite <strong>und</strong>/oder der Belag eines Weges der KategorieB5 Aufschluss über die Benutzbarkeit geben. Eine Beschilderungist nicht erforderlich.Besonderheiten: An Wegen der Kategorie B5 sind üblicherweisekeine typischen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen,sondern eher Mähen <strong>und</strong> Freischneiden.Im Zuge des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>eswird vorgeschlagen, dass es den Nutzern ermöglicht <strong>und</strong>erlaubt wird, erforderliche Maßnahmen an einem Wegim Eigentum <strong>und</strong> Unterhaltspflicht der Kommune selbstdurchzuführen. Alternativ können die Nutzer sich an einenMaschinenring wenden oder die Unterhaltungsmaßnahmenbeim Bauhof „bestellen“.45


6.8 Kategorie CErschließungswege für EinzelinteresseIn Kategorie C liegen Wege in Baulast der Kommunen, dienur einzelnen Interessen dienen. Sie erschließen Einrichtungen<strong>und</strong> Gebäude wie z.B. Windräder kommerzieller Betreiber,Lagerschuppen oder Wohnhäuser im Außenbereich.Angrenzende Feldblöcke sind über andere Wege erschlossen.Der Erhalt eines Weges der Kategorie C liegt demnachnicht im öffentlichen Interesse.Im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> wurde ca. 1% der Wege in die Kategorie Ceingestuft.Es wird vorgeschlagen, diese Wege zu entwidmen <strong>und</strong> demeinzelnen Nutzer als Privatweg zu überschreiben.Kategorie CErschließungswege für EinzelinteresseFahrbahnbreite:Kronenbreite:Belag:Nach BedarfNach BedarfNach BedarfDer Anspruch an Breite, Belag <strong>und</strong> Tragfähigkeithängt von der erschlossenen Nutzungab <strong>und</strong> muss ggf. für Rettungsdienste,Müllabfuhr o.ä. ausgelegt sein.Als Alternative kann die Kommune weiterhin die Baulast fürdiesen Wegeabschnitt behalten, überträgt aber die (Kostender) Leistungen der <strong>Straßen</strong>unterhaltung an den Nutzer.Die Streckenkontrolle wird weiterhin durch Mitarbeiter deröffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltung durchgeführt. (vgl. Kap.7.2 Begleitende Empfehlung für Übergabe der Wegeunterhaltungan Dritte). Der Nutzer kann die erforderlichen Arbeitenselbst übernehmen, sie bei der öffentlichen Verwaltungbestellen oder sich an einen Maschinenring wenden (s. Kap.7.3 Begleitende Empfehlung für Maschinenring).Breite, Belag, Oberbau: Breite, Belag <strong>und</strong> Tragfähigkeitkann der einzelne Nutzer bestimmen. Die <strong>Straßen</strong>bauverwaltungachtet auf die ausreichende Qualität, wenn der Wegnicht als Privatweg übernommen wird.Besonderheiten: An einigen Wegen der Kategorie C liegen„dahinter“ noch Abschnitte in Kategorie D. So lange dieserD-Weg (der das Potential hat, mittel- bis langfristig nichtmehr benötigt zu werden) noch von den hinteren Anliegernbenötigt wird, ist auch der C-Weg nicht als Privatwegübertragbar. Der Nutzer der erschlossenen Einrichtung wirddann ein Teil der Nutzungsgemeinschaft, die gemeinsam fürdie <strong>Straßen</strong>unterhaltung sorgt bzw. zahlt (vgl. Kategorie D).46


Kategorie DIm Netzzusammenhang weniger wichtigeoder entbehrliche WegeFahrbahnbreite:Kronenbreite:Belag:BestandBestandNach Bedarf6.9 Kategorie DIm Netzzusammenhang weniger wichtige oderentbehrliche WegeIn Kategorie D liegen Wege, die zur Feldblockerschließungnicht erforderlich sind. Häufig handelt es sich um Parallelwegezu Wegen der Kategorie B2 oder B3. Wege der KategorieD dienen zur Feinverteilung in die einzelnen Schlägeeines Feldblocks oder sie dienen bereits heute keinemZweck mehr (vgl. Kap 3.2).Der Ansatz der Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esist es, dass die Landwirte den wesentlichen Teil der Strecke,die sie zurücklegen müssen, auf <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegender Kategorien A oder B fahren. Diese werden von deröffentlichen Hand in einem guten Zustand gehalten <strong>und</strong> ermöglicheneine zügige <strong>und</strong> komfortable Fortbewegung. Umzu den einzelnen Feldschlägen innerhalb eines Feldblockeszu kommen, müssen u. U. kurze Strecken auf Wegen derKategorie D zurückgelegt werden.Die Einstufung in Kategorie D bedeutet, dass vorgeschlagenwird, diese Wege nicht mehr auf Kosten der öffentlichenHand zu unterhalten. Dafür gibt es drei unterschiedlicheAnsätze:abcÜbergabe der Unterhaltung an die Nutzer,Übergabe des Weges an die NutzerAufgabe von bestehenden Wegen, die keinenZweck mehr erfüllen (Übergang zu Kategorie E)Alle Möglichkeiten haben gemeinsam, dass die öffentlicheHand nur noch einen geringen finanziellen Aufwand mit diesenWegen hat. Die Auswirkungen auf den Erhalt der Wege<strong>und</strong> die erforderliche Beschilderung (Stichwort: Verkehrssicherungspflicht)sind jedoch recht unterschiedlich <strong>und</strong>werden im folgenden erläutert.47


6.9 a Übergabe der Unterhaltung an die NutzerDie Kommune behält weiterhin die Baulast für diese Wege-Abschnitte <strong>und</strong> kümmert sich um Graben- <strong>und</strong> Gehölzpflege.Leistungen zur Unterhaltung des Wegekörpers(Ausbesserung der Asphalt- oder Schotterdecke, Gradenusw.) überträgt sie an die Nutzungsgemeinschaft. Die Nutzungsgemeinschaftsind die Pächter <strong>und</strong> Eigentümer derFlurstücke, die an diesen Weg angrenzen.Die Streckenkontrolle wird weiterhin durch Mitarbeiter deröffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltung durchgeführt (s. Kap. 7.2Begleitende Empfehlung für Übergabe der Wegeunterhaltungan Dritte). Diese bestimmen die erforderlichen Arbeiten(oder Warnbeschilderungen) unter Berücksichtigung derVerkehrssicherungspflicht sowie der relativ niedrigen Anforderungenim ländlichen Wegenetz (vgl. Kap. 6.1 Prinzip derselbst erklärenden Wege).Die Nutzungsgemeinschaft kann die erforderlichen anfallendenArbeiten selbst durchführen, sie bei der öffentlichenVerwaltung oder Firmen beauftragen oder sich an einenMaschinenring wenden (s. Kap. 7.2 <strong>und</strong> 7.3).Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nach der Übergabe der Unterhaltungder Wege an die Nutzer keine Verkehrszeichenerforderlich!Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Beschilderungenoder andere Maßnahmen vorgenommenwerden, um Verkehrsteilnehmer vorder unbeabsichtigten Benutzung eines untergeordnetenWeges abzuhalten.Bei Asphaltdecken können wie allgemein üblich kleine Rissevom kontrollierenden Wartungspersonal repariert werden<strong>und</strong> größere Aufgaben ausgeschrieben werden.Bei Wegen der Kategorie D sollte es Nutzern immer ermöglichtwerden, an diesen Wegen frühzeitig Unterhaltungsmaßnahmenselbst durchzuführen, bevor dies die Mitarbeiterdes <strong>Straßen</strong>baulastträgers für erforderlich halten (z.B.Freischneiden). Art <strong>und</strong> Umfang der Maßnahme sollten dannselbstverständlich mit dem <strong>Straßen</strong>baulastträger <strong>und</strong> derübrigen Nutzungsgemeinschaft abgestimmt werden.Breite: Es wird davon ausgegangen, dass die bestehendeBreite ausreichend ist. Die Nutzungsgemeinschaft kann aufWunsch (<strong>und</strong> eigene Kosten) eine Verbreiterung anstreben.Belag <strong>und</strong> Oberbau: Wege der Kategorie D haben im <strong>Kreis</strong><strong>Höxter</strong> typischerweise einen der folgenden Oberflächenbeläge:Asphalt, Grünweg oder keine Deckschicht, gelegentlichauch eine Deckschicht ohne Bindemittel (Schotter).Dieser Belag <strong>und</strong> der gesamte Oberbau wird beibehalten.Die Nutzungsgemeinschaft kann auf Wunsch (<strong>und</strong> eigeneKosten) eine Veränderung der Belagsart oder des Oberbaus(Tragfähigkeit) anstreben.Zeichen 250 mit Zusatz,b<strong>und</strong>esweit üblicheSchilderkombinationLand- <strong>und</strong>forstwirtschaftlicherAnliegerverkehr freiZeichen 250 mit Zusatz,gesichtet auf der Gemarkungder Stadt <strong>Höxter</strong>Verkehrsarten/Beschilderung: Bei einer Pflege <strong>und</strong> Instandhaltung,die dem heutigen Standard entspricht, kannweiterhin auf eine Beschilderung verzichtet werden. DerWeg bleibt öffentlich gewidmet. Üblicherweise wird aufWegen der Kategorie D nur landwirtschaftlicher Verkehr zuden Feldschlägen fahren. Gemäß dem Prinzip der selbsterklärenden Wege ist eine Verbots-Beschilderung nichtZeichen 250 mit Zusatz,Möglichkeit, die auf landwirtschaftlicheFahrzeugeabzieltZeichen 101 mit Zusatz,WarnhinweisSchilderkombinationen für gewidmete Wege,die nicht den Anforderungen des Radverkehrsoder des allgemeinen Verkehrs genügen.48


gr<strong>und</strong>sätzlich erforderlich, da andere Verkehre im nachgeordnetenländlichen Netz mit schmalen Wegen <strong>und</strong> schlechtenWegeoberflächen rechnen.Die Oberfläche dieses Weges wird in seinem Verlauf schlechter.Manche Wege sind an ihrem Anfang breit <strong>und</strong> im gutenZustand <strong>und</strong> werden im weiteren Verlauf schlechter. Hierfunktioniert das Prinzip der selbst erklärenden Wege nureingeschränkt. Um zu verdeutlichen, dass ein Weg nur denAnsprüchen von landwirtschaftlichen Maschinen genügt,stehen bestimmte Schilderkombinationen (s. Abb. S.48) zurVerfügung. Diese können auch aufgestellt werden, wenn dieWege-Unterhaltung von D-Wegen weiterhin von der öffentlichenHand (z.B. mit geringeren Anforderungen) durchgeführtbzw. finanziert wird (vgl. Kategorie B3, B4, B5).Statt einer solchen Beschilderung kann auch abschnittsweiseein Belagswechsel vorgenommen werden. Um dasPrinzip der selbst erklärenden Wege durchzusetzen, reichtein kurzer Abschnitt mit Gittersteinen oder Schotter bereitsaus. Ein solche Maßnahme kann selbstverständlich auchmit einer Beschilderung kombiniert werden.Bodenerhöhungen, wie in Kapitel 6.4 dargestellt, werdennur im Ausnahmefall erforderlich sein, um Pkw-Verkehr vonder Wegenutzung abzuhalten.6.9 b Übergabe des Weges an die NutzerPrivatwegBenutzung aufeigene GefahrBenutzungdieses Wirtschaftswegesauf eigene GefahrDie EigentümerOptionale Kennzeichnung von Wegennach Übergabe an die NutzerAlternativ kann die öffentliche Wegeparzelle entwidmet <strong>und</strong>der Nutzungsgemeinschaft zur Unterhaltung überlassenwerden. Der damit verb<strong>und</strong>ene Entfall der öffentlichen Verkehrssicherungspflichtsollte Dritten durch entsprechendeHinweise verdeutlicht werden. Wenn die Nutzungsgemeinschafteinen uneingeschränkten Allgemeingebrauch (z.B.durch Duldung) zulässt, trifft sie auch die Verkehrssicherungspflicht,die im ländlichen Wegenetz geringen Ansprüchengenügen muss.Eine Beschilderung, die das Betreten durch Unbefugteverbietet, wird für vorhandene <strong>und</strong> benutzbare Wege nichtempfohlen. Schon allein aus Marketing-Gründen (Kulturland<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>) ist anzustreben, dass Fußgänger, Wanderer<strong>und</strong> Radfahrer nicht regelmäßig an Verbotsschildern vorbeikommen.Breite, Belag <strong>und</strong> Oberbau: Die Nutzungsgemeinschaftkann über Breite, Belag <strong>und</strong> Oberbau bestimmen.Besonderheiten: Im Bereich eines Weges können Leitungenverlaufen. Bevor ein Weg an eine Nutzungsgemeinschaftübergeben wird, sind daher die Versorgungsträger zubeteiligen <strong>und</strong> geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieLeitungstrasse zu sichern.49


6.9 c Aufgabe von bestehenden Wegen, die keinenZweck mehr erfüllen (Übergang zu Kategorie E)Einige Wege der Kategorie D sind zwar heute noch vorhanden,aber sie werden nicht mehr benötigt, auch nicht zurFeinverteilung im Feldblock.Es kann sich hierbei um inzwischen überflüssige Stichwegehandeln oder sie können entfallen, weil Feldblöcke <strong>und</strong>Feldschläge von anderen Wegen ausreichend erschlossensind. Wege können auch nach einem freiwilligen Nutzungstauschoder Landtausch ihren Zweck verlieren.Solange ihr Zustand es zulässt, können diese Wege in ihreraktuellen Form zur Verfügung stehen. Unterhaltungsmaßnahmenwerden durch den Baulastträger nicht mehr durchgeführt.Durch die fehlende Unterhaltung <strong>und</strong> nur gelegentlicheBenutzung werden diese Wege schnell in einen unbrauchbarenZustand geraten. Es wird empfohlen, an der Abzweigungsolcher Wege deutlich zu machen, dass sich dortkein benutzbarer Weg mehr befindet. Dies kann dadurchgeschehen, dass ein Stück (ca. 5,00 m) der Wegebefestigungentfernt wird oder ein Erdwall aufgeschüttet wird. DerEinmündungsbereich sollte zum Ausweichen <strong>und</strong> Wendenentlang des Verbindungsweges benutzbar bleiben. Alternativist eine Beschilderung erforderlich, die – je nach Qualitätdes Weges – sogar die Fußgänger von diesem Weg ausschließt,um Gefährdungen zu vermeiden.Zeichen 250Zeichen 250Zeichen 259Ob ein Verfahren zur Entwidmung durchgeführt werdenmuss, wenn die Wege kaum noch dem Allgemeingebrauchunterliegen, muss die jeweilige Behörde entscheiden.Zeichen 250 <strong>und</strong> 259; Wegesperrung gemäß StVODie Wegeparzelle kann den Besitzern der angrenzendenFlurstücke zum Kauf / zur Übernahme angeboten werden.Die Wegeparzelle kann dann eingezäunt, untergepflügt oderauf andere Art dem Allgemeingebrauch entzogen werden.Besonderheiten: Im Bereich eines Weges können Leitungenverlaufen. Bevor ein Weg aufgegeben wird, sinddaher die Versorgungsträger zu beteiligen <strong>und</strong> Maßnahmenzu ergreifen um die Leitungstrasse zu sichern.50


6.9. d Besonderheiten zu Kategorie DZeitliche KomponenteBei allen Maßnahmen an Wegen der Kategorie D ist diezeitliche Komponente zu berücksichtigen.Eine Warnbeschilderung aufgr<strong>und</strong> des schlechten Streckenzustandsbeispielsweise wird nur an wenigen Wegensofort erforderlich sein. Den Zeitpunkt, zu dem Maßnahmenerforderlich werden, um der Verkehrsicherungspflicht zugenügen, muss der <strong>Straßen</strong>baulastträger festlegen.Der Übergang zu Kategorie E ist an einigen Wegen bereitsheute nachvollziehbar. Bei anderen Wegen wird dies erst in5, 10 oder 20 Jahren der Fall sein.Es wurden Wege in Kategorie D eingestuft, die (bei einementsprechend großem Feldblock) zur Zeit noch von z.B. 20unterschiedlichen Bewirtschaftern genutzt werden. Es wirdmittel- bis langfristig eine Veränderung der Bewirtschafterstrukturerwartet. Dies ist zum Einen durch den Trend zuimmer wenigeren immer größeren Betrieben vorgegeben(vgl. Kap. 1.3 Strukturwandel in der Landwirtschaft). ZumAnderen kann das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>die Landwirte zum freiwilligen Landtausch <strong>und</strong> freiwilligenNutzungstausch (vgl. Kap 7.5) veranlassen. Wenn entgegendieser Erwartung in einem bestimmten Feldblock weiterhin20 verschiedene Bewirtschafter tätig sind, kann es in Einzelfällensinnvoll sein, diesen Weg zunächst als B3-Weg zubetrachten <strong>und</strong> zu unterhalten.MaschinenringEs bietet sich in jedem Fall an, den Maschinenring <strong>Höxter</strong>-Warburg in das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>einzubinden. Dieser sollte so ausgestattet sein, dass erentsprechende Maßnahmen der Wegeunterhaltung durchführenkann (siehe Kap. 7.3 Begleitende Empfehlung fürMaschinenring). Alternativ oder ergänzend sollten bei denBauhöfen entsprechende Strukturen geschaffen werden, sodass Nutzungsgemeinschaften Arbeiten „bestellen“ können.Verbesserungen des UnterhaltungsstandardsmöglichBei Wegen der Kategorie D, sollte es Nutzern immer ermöglichtwerden, an diesen Wegen frühzeitig Unterhaltungsmaßnahmendurchzuführen oder zu veranlassen (z.B.Freischneiden), bevor dies die Mitarbeiter des <strong>Straßen</strong>baulastträgersbzw. die Nutzungsgemeinschaft für erforderlichhalten. Art <strong>und</strong> Umfang der Maßnahme müssen selbstverständlichmit dem <strong>Straßen</strong>baulastträger oder der übrigenNutzungsgemeinschaft abgestimmt werden.51


Gemäß dem Prinzip der selbst erklärenden Wege (vgl. Kap.6.1) kann die Rangfolge des Weges statt durch Warn- oderSperrbeschilderung auch durch andere Maßnahmen verdeutlichwerden.Prinzip der selbst erklärenden Wegeauch im untergeordneten Netz• Schlechte Wege brauchen nicht unbedingt eine Maßnahme!Wenn die Qualität (Breite, Belag) des Gesamtwegesin etwa der Qualität unmittelbar an der Abzweigung entspricht,ist keine Maßnahme (auch keine Beschilderung)erforderlich. Gemäß dem Prinzip der selbst erklärendenWege kann sich der Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/ Wanderer) dann bereits zu Beginn des Weges ein Bildmachen, was ihn im Verlauf des Weges erwartet <strong>und</strong>entsprechend sein Tempo wählen (z.B. vom Fahrradabsteigen). Es darf aber bei umsichtiger Benutzung keineGefahr für Leib <strong>und</strong> Leben von dem Weg ausgehen.• Austauschen eines Abschnitts der Wegebefestigung(Ersatz von Asphalt durch Schotter oder Gittersteine) amAnfang des Weges, wenn er zwar benutzbar ist, aber imVerlauf in einem schlechteren Zustand ist als am Anfang.• Entfernen eines Abschnitts oder Aufschütten eines Erdwallsam Anfang eines Weges, der keine Funktion mehrerfüllt, damit er nicht unbeabsichtigt benutzt wird.Bei Wegen, die keine Stichwege darstellen, sind selbstverständlichan beiden Enden entsprechende Beschilderungenanzubringen bzw. Maßnahmen zu ergreifen.52


Kategorie EKeine6.10 Kategorie EWegeparzellen ohne WegWegeparzellen ohne WegFahrbahnbreite: KeineKronenbreite: KeineBelag:Häufig in angrenzendenFlurstücken aufgegangenIn Kategorie E liegen öffentliche Wegeparzellen, die u.U.früher Wege waren, aber nicht mehr als Wege genutzt werden.Sie sind vor Ort kaum erkennbar <strong>und</strong> gehen im angrenzendenFlurstück auf.Außer von Fußgängern werden diese Flächen nicht benutzt.Wenn von der öffentlichen Wegeparzelle Gefahr ausgeht(z.B. Fuchslöcher oder ähnliche Gefahren für die Füße <strong>und</strong>Beine), muss sichergestellt werden, dass sie nicht mehrbetreten bzw. nicht mehr als Weg wahrgenommen werden.Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass ein Erdwallaufgeschüttet wird. Evtl. ist eine Beschilderung erforderlich,die – je nach Qualität des Weges – sogar die Fußgänger vondiesem Weg ausschließt, um Gefährdungen zu vermeiden(vgl Kap. 6.9a).Besonderheiten: Sie können an die Eigentümer der angrenzendenFlurstücke verkauft werden.Ob ein Verfahren zur Entwidmung durchgeführt werdenmuss, wenn die Wege kaum noch dem Allgemeingebrauchunterliegen, muss die jeweilige Behörde entscheiden.Im Bereich eines Weges können Leitungen verlaufen, bevorein Weg aufgegeben wird, sind daher die Versorgungsträgerzu beteiligen <strong>und</strong> Maßnahmen zu ergreifen um die Leitungstrassezu sichern.Wegeparzelle in Deutscher Gr<strong>und</strong>karte,vor Ort kein Weg vorhanden53


7 Begleitende EmpfehlungenDie begleitenden Empfehlungen sollen die Handlungsempfehlungenerweitern. Die dazu erforderlichen Themen werdenhier skizziert, um Anregungen zu geben (s. z.B. Kap. 7.1Konfliktminderung) oder bestehende Strukturen stärker zuaktivieren bzw. zu nutzen (s. z.B. Kap. 7.3 Maschinenring).Eine ausführliche Behandlung sollte bei Bedarf in eigenenUntersuchungen erfolgen.7.1 Konfliktminderung bei derNutzung ländlicher WegeIm Verlauf des Projektes wurde immer wieder deutlich, dasses Spannungen gibt zwischen Landwirten <strong>und</strong> Personen,die das ländliche Wegenetz zu Freizeitzwecken nutzen. Dasist insofern bemerkenswert, weil auch bei der Einteilung derKategorien des ländlichen Wegenetzes diejenige Kategorieden höchsten Rang hat, bei der die Wege von Freizeitnutzern<strong>und</strong> von der Landwirtschaft genutzt werden (KategorieB2).Diese Doppelfunktion, die bei Straffung des Wegenetzesimmer öfter auftreten wird, muss offensichtlich moderiertwerden.Aus Sicht der Landwirtschaft bietet die erhöhte Freizeitnutzungdes Wegenetzes einerseits Chancen in den BereichenDirektmarketing <strong>und</strong> ländlicher Tourismus, andererseitskommt es häufig zu Situationen, in denen beim Überholenbzw. Begegnen die Fahrbahn verlassen werden muss.Durch die häufige Befahrung des Fahrbahnrandes bzw.des Seitenstreifens mit schweren Lasten werden die (fürbeide Akteure wichtigen) Wege geschädigt. Darüber hinauskommt für die Landwirtschaft noch der Aspekt des Zeitverlustes.Aus Sicht der Freizeitnutzer beeinträchtigen (subjektiv)schnell fahrende Traktoren <strong>und</strong> landwirtschaftliche Zügedas Sicherheitsempfinden <strong>und</strong> gehen gelegentlich mit Staubentwicklungeinher. Darüber hinaus wird die Verschmutzungdes Wegenetzes beklagt.Der Freizeitnutzer begegnet während seines Aufenthalts inder Regel nur einem oder sehr wenigen Landwirten, währendein Landwirt mit einer Vielzahl von Freizeitnutzern konfrontiertwird. Auch dieser Umstand kann dazu beitragen,dass die Freizeitnutzer einen Weg als „ihren“ Weg beanspruchen.Sie sind dann im Begegnungsfall nicht bereit, aufden Seitenstreifen auszuweichen, beharren darauf, nebeneinanderRad zu fahren bzw. zu gehen oder nehmen H<strong>und</strong>enicht an die Leine.54


Achtung Radfahrer <strong>und</strong> Fußgänger-Hinweisschilder für ein gemeinsames Miteinanderauf ländlichen WegenEs gibt einige bereits erprobte Lösungsvorschläge, welchedie Häufigkeit <strong>und</strong> die Intensität der Spannungssituationenreduzieren sollen:HinweisschilderDie Hinweisschilder können dazu beitragen beiden Parteiendeutlich zu machen, dass die Wege gr<strong>und</strong>sätzlich für allezur Verfügung stehen <strong>und</strong> dass die landwirtschaftlichenFahrzeuge nicht gezwungen sein sollten, auf die Randstreifenauszuweichen.Das obere Schild wird bereits in dieser Form (z.B. in Hessen)eingesetzt. Das untere Schild ist allgemeiner gehalten<strong>und</strong> weist auf den Sachverhalt der Schonung der Fahrbahnränderhin. Es kann auch dort aufgestellt werden, wo häufigH<strong>und</strong>ebesitzer unbedacht am Wegesrand ihr Fahrzeugabstellen, um in die Feldflur zu gelangen.Ferienzeit = ErntezeitFür die meisten Menschen ist der Sommer dieZeit der Entspannung <strong>und</strong> Erholung. Es ist dieZeit für Radtouren, Spaziergänge <strong>und</strong> Wanderungen.Für die Landwirtschaft ist der Sommer die arbeitsreichsteZeit: die Ernte steht an. Von ihremAblauf hängt der Erfolg eines ganzen Jahres ab!Da ist es verständlich, dass die Landwirtinnen<strong>und</strong> Landwirte bei der Ernte unter hoher Anspannungstehen.Wir bitten um ein faires Miteinander...Vorschlag für eine Einleitung zu einem Text über dieDoppelfunktion des ländlichen WegenetzesTeile des Kapitels 8.1 sind dem gleich lautenden Kapitel 8 derKTBL-Schrift: „Landwirtschaftliche Wege“ entnommen.Die Autoren sind Hermann Knechtges <strong>und</strong> Christian Wick.ÖffentlichkeitsarbeitWeitere ergänzenden Möglichkeiten sind Flyer, Postwurfsendungen<strong>und</strong>/oder Beiträge in regionalen Medien (Tageszeitungen,Veranstaltungskalender, regionale Radiosender)in denen gezielt Öffentlichkeitsarbeit zu den kritischstenZeiten gemacht wird. Darin sollten die Aspekte Zeitdruck beider Ernte, Feldweg = Arbeitsweg <strong>und</strong> die Beschädigung derWege bei wiederholten Ausweichmanövern mit schwerenFahrzeugen thematisiert werden.Anonymitäts-AufhebungEin weiterer Ansatz ist die Anonymitäts-Aufhebung. Getestetwurden gut lesbare Namensschilder an Traktoren <strong>und</strong>ähnlichen Fahrzeugen. Der Gedanke war, dass die vorherrschendeAnonymität auf den Feldwegen die Situation zusätzlichverschärft. Die Landwirte verhalten sich gegenüberden Freizeitnutzern bedenkenloser <strong>und</strong> umgekehrt habendie Freizeitnutzer eine niedrigere Toleranzschwelle gegenüberunbekannten Landwirten. Legt der Landwirt nun persönlicheMerkmale wie Name, Herkunft, Telefonnummer o.ä.offen, kann dies von den Freizeitnutzern durchaus positivaufgefasst werden. Einerseits ist es Ihnen nun möglich, einepersönliche Beziehung zu dem Landwirt aufzubauen <strong>und</strong>sich evtl. etwas kooperativer zu verhalten, andererseits kanndas Namensschild zu positiven Verhaltensänderungen desFahrers führen.Dieser Ansatz verspräche am meisten Erfolg, wenn erverpflichtend eingeführt würde. Auf freiwilliger Basis wärenwahrscheinlich nicht alle Landwirte bereit, diesen Aufwandauf sich zu nehmen. Aufgr<strong>und</strong> der relativ geringen Wirkung,die eine Studie zu diesem Thema ermittelt hat, wird keineverpflichtende Namens-Schilder-Regelung empfohlen.55


7.2 Übergabe der Wegeunterhaltung an DritteDie Unterhaltung von <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegen verfolgt dreigr<strong>und</strong>sätzliche Ziele:• Wahrung der Verkehrssicherheit. Dazu gehört das Freihaltendes Lichtraumprofils <strong>und</strong> die Sicht auf Verkehrszeichen<strong>und</strong> andere Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus darfvon der Straße oder dem Weg keine Gefahr für Nutzer<strong>und</strong> Anlieger ausgehen.• Wahrung der Funktionsfähigkeit bzw. Benutzbarkeit. Hiersteht die Möglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauchim Vordergr<strong>und</strong>.• Schutz der Substanz. Durch die Pflege der Verkehrsanlagesoll sie möglichst lange bestehen, bevor sie gr<strong>und</strong>hafterneuert werden muss.Die Leistung der Wegeunterhaltung wie Grünpflege, Reinigung,Reparieren kleiner Schäden etc. trägt häufig zurErreichung aller drei Ziele bei.Im Rahmen einiger Pilotprojekte in Niedersachsen <strong>und</strong>Hessen werden zur Zeit private Partner an der Leistungserbringungin der <strong>Straßen</strong>unterhaltung beteiligt. Im Rahmendes Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>s wirdvorgeschlagen, diesen Ansatz weiter zu verfolgen. PrivaterPartner wäre dabei die Nutzungsgemeinschaft eines Wegesder Kategorie D. Die Nutzungsgemeinschaft sind die Pächter<strong>und</strong>/oder Eigentümer der Flurstücke, die an diesen Wegangrenzen. Die Kommune behält weiterhin die Baulast fürdiese Wegeabschnitte, überträgt aber die Leistungen zurUnterhaltung des Wegekörpers an die Nutzungsgemeinschaft.Diese sind in der Lage, die Aufgaben mit vorhandenenMaschinen in Eigenleistung zu erbringen. Auch dieNutzung der Leistungen eines Maschinenrings ist möglich,der das nötige Material <strong>und</strong> Know-how günstig zur Verfügungstellen kann (vgl. Kap. 7.3).Pilotprojekte laufen bereits auföffentlichen <strong>Straßen</strong>Die Streckenkontrolle wird weiterhin durch Mitarbeiter deröffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltung durchgeführt. Durchdie Mitarbeiter werden die weiteren erforderlichen Arbeitenbestimmt. Sie berücksichtigen dabei die Verkehrsbedeutungdes Weges <strong>und</strong> die relativ niedrigen Anforderungen auf untergeordnetenländlichen Wegen. Das Prinzip der selbst erklärendeWege (vgl. Kap. 6.1) gilt auch hier. Es darf erkennbarsein, dass die Wege für die diese Kostenübertragungvorgeschlagen wird, von untergeordneter Funktion sind.Ob (vorübergehend oder dauerhaft) Warn- oder Sperrbeschilderungenerforderlich sind, wird ebenfalls von den Mitarbeiternder öffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltung bestimmt.56


Umfang der MaßnahmenDie Übergabe der Wegeunterhaltung an Dritte kann alleLeistungen zur Unterhaltung des Wegekörpers umfassen(Ausbesserung der Asphalt- oder Schotterdecke, Gradenusw.). Die Graben- <strong>und</strong> Gehölzpflege sollte weiterhin vonder Kommune übernommen werden.Bei Asphaltdecken können, wie allgemein üblich, kleineRisse vom kontrollierenden Wartungspersonal repariert werden<strong>und</strong> größere Aufgaben ausgeschrieben werden.Bei Wegen der Kategorie D sollte es den Nutzern immerermöglicht werden, an diesen Wegen frühzeitig Unterhaltungsmaßnahmenselbst durchzuführen, bevor diesdie Mitarbeiter des <strong>Straßen</strong>baulastträgers für erforderlichhalten (z.B. Freischneiden). Art <strong>und</strong> Umfang der Maßnahmemüssen selbstverständlich mit dem <strong>Straßen</strong>baulastträgerabgestimmt werden.Die Nutzungsgemeinschaft kann die erforderlichen Arbeitenselbst <strong>und</strong>/oder mit Hilfe eines Maschinenringes durchführenoder sie bei der öffentlichen Verwaltung oder Firmenbeauftragen.PreisgestaltungDa bei den öffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltungen die notwendigenMaschinen meistens vorhanden sind, können dieerforderlichen Leistungen günstig erbracht werden, soferndie Möglichkeit zur Abrechnung gegenüber der Nutzungsgemeinschaftgeschaffen wurde.Die Preise, für die der Bauhof diese Leistungen anbietet,müssen mit den Kosten privater Firmen konkurrenzfähigsein. Gegenüber Eigenleistung mit Hilfe eines Maschinenringeswird der Bauhof nur bei großzügigen freien Kapazitätenkonkurrieren können. Ein Kapazitätsüberhang ist beiden bestehenden Strukturen allerdings nicht zu erwarten.Die pflichtgemäßen Unterhaltungsleistungen des Bauhofessollen sich zwar zukünftig auf das Kernwegenetz beschränken,allerdings ist aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsbündelung davonauszugehen, dass diese zumindest in Teilabschnitten aufeinem höheren Niveau erfolgen müssen.57


7.3 Maschinenring / Bauhof als DienstleisterMaschinenringe sind selbst organisierte Zusammenschlüssevon Landwirten. Durch gemeinsame Anschaffungen <strong>und</strong> gegenseitigeUnterstützung soll die Betriebsführung für jedeneinzelnen einfacher werden.Die Maschinenringe werden meist von einem hauptamtlichenGeschäftsführer geleitet <strong>und</strong> helfen den Mitgliedern,indem sie eine Organisationsstruktur für Gemeinschaftsprojektebieten <strong>und</strong> Zuerwerbsmöglichkeiten akquirieren (z.B.Grünlandpflege, Winterdienst oder überbetriebliche landwirtschaftlicheArbeiten) sowie das Maschinenmanagementbetreiben (Erfassung von freien Kapazitäten bei Landwirten<strong>und</strong> Lohnunternehmern).Logo B<strong>und</strong>esverband der Maschinenringe e.V.Die Geschäftsstellen verstehen sich zudem als Dienstleistungszentren,die ihren Mitgliedern mit professionellemFachwissen zur Seite stehen. Durch die Vermittlung besondersqualifizierter Personen für bestimmte Arbeitsschrittesind die Maschinenringe auch in der Lage, Arbeiten derWegeunterhaltung <strong>und</strong> Instandsetzung durchzuführen.Die Maschinenring-Mitglieder können über die Geschäftsstellemoderne Technik ausleihen, ohne selbst das Risikounrentabler Investitionen eingehen zu müssen. Andererseitsermöglicht ein Maschinenring die Auslastung bei den Betrieben,die sich die Technik angeschafft haben.Viele Mitglieder tätigen zudem gemeinsam Investitionen,z.B. in technische Geräte oder in gemeinsame Projekte wieden Bau einer Biogasanlage oder einer dezentralen Rapsölmühle.Es bietet sich in jedem Fall an, den Maschinenring <strong>Höxter</strong>-Warburg in das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>einzubinden. Dieser sollte so ausgestattet sein, dass erentsprechende Maßnahmen der Wegeunterhaltung durchführenkann.Beispiele für mögliche sinnvolle Geräte:• (Anbau-)Böschungsmäher (auch zur Grabenpflege)• (Anbau-)Wegehobel• Astsäge• FräseAlternativ oder ergänzend sollten bei den Bauhöfen entsprechendenStrukturen geschaffen werden, so dass NutzungsgemeinschaftenArbeiten „bestellen“ können (vgl. Kap. 7.2).Anbau-Böschungsmäher <strong>und</strong> Anbau-WegehobelBildquellen: www.hof-neue-erde.de, www.lagerhaus.at58


7.4 Jagdgenossenschaften /SchwarzdeckenunterhaltungsverbändeManche Jagdgenossenschaften im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> (z.B. in derStadt Borgentreich) entscheiden bisher gemeinschaftlich,in welche Wege sie die Gelder, die sie aus Jagdpachtenerhalten haben, investieren wollen. In Borgentreich ist esbeispielsweise üblich, dass die Stadt die von der Jagdgenossenschaftzur Verfügung gestellte Geldmenge verdoppelt,um damit die gewünschten Wege zu sanieren.Ähnlich agieren auch die Schwarzdeckenunterhaltungsverbände(SUV), die es in einigen Landkreisen in Schleswig-Holstein gibt. Dort organisieren sich die Landwirte selbst,um zu bestimmen, welche Wege als nächstes mit Hilfe ihrerGelder ausgebaut werden sollen.Die bisherige Vorgehensweise der Jagdgenossenschaftenkann selbstverständlich beibehalten werden. Im Rahmendes Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es wirdempfohlen, Investitionen künftig nur noch in <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>Wege der Kategorien A bis B4 von der öffentlichen Hand zuunterstützen. Das Strukturbild kann daher dazu dienen, dieAuswahl der instand zu haltenden Wege zu vereinfachen.Insbesondere kann so auch bei grenzüberschreitendenWegen eine Orientierung gegeben werden.59


7.5 Freiwilliger NutzungstauschDie Flurneuordnung (Flurbereinigung) versucht die Produktions-<strong>und</strong> Arbeitsbedingungen für die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftzu verbessern, dadurch dass zersplitterter Gr<strong>und</strong>besitzzusammengelegt <strong>und</strong> Flurstücke mit wirtschaftlichenFormen gebildet werden. Darüber hinaus ist die Herstellungeines leistungsfähigen Wegenetzes, das den Anforderungender modernen landwirtschaftlichen <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenMaschinen genügt, häufig ein weiteres Ziel.Das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> kann dieLandwirte dazu anregen, Anträge zum freiwilligen Nutzungstauschzu stellen.Das neu zu organisierende, gestraffte Wegenetz des Strukturbildes(Kernwegenetz) bildet dafür eine Gr<strong>und</strong>lage, aufder die Landwirte zunächst unabhängig von der Moderationdurch die Flurbereinigungsbehörde ihre Einschätzungvornehmen können, ob es sich in Teilbereichen lohnen wirddie Feldschläge anders (<strong>und</strong> meistens größer) zuzuschneiden.Der Nutzen für die Landwirte: durch Vergrößerungder Bewirtschaftungseinheiten können Arbeitszeit <strong>und</strong>Maschinenkosten eingespart werden. Daneben sinkt auchder Aufwand für Planung, Koordination <strong>und</strong> Kontrolle derbetrieblichen Prozesse, da die Zahl der– u.U. weit verstreuten – Schläge abnimmt.Der Freiwillige Nutzungstausch ist eine neue Initiative zurVerbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse <strong>und</strong> zur Sicherungeines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes.Er ist ein einfaches, schnelles <strong>und</strong> kostengünstiges Verfahren,um auf der Basis von Pachtverträgen den Tausch vonWirtschaftsflächen unter den Landwirten zu ermöglichen. ImGegensatz zur klassischen Bodenordnung (Flurbereinigung)bleibt das Eigentum an den Gr<strong>und</strong>stücken unverändert.Freiwilliger NutzungstauschIm Land Baden-Württemberg wird der Freiwillige Nutzungstauschgefördert <strong>und</strong> ist für die Landwirte nicht mit Kostenverb<strong>und</strong>en, wenn die Moderation von der Unteren Flurbereinigungsbehördewahrgenommen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen ist der freiwillige Nutzungstausch förderfähig.Zuständig für den <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> ist die BezirksregierungDetmold.Kernelement des Freiwilligen Nutzungstausches ist einBewirtschaftungskonzept, auf das sich die Landwirteeinigen <strong>und</strong> das die positiven agrarstrukturellen Effektebeschreibt. Maßnahmen, die primär der Sicherung einesnachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes dienen, werdenin einem Pflegekonzept dargestellt. Auf der Gr<strong>und</strong>lage desBewirtschaftungs- oder des Pflegekonzeptes werden langfristigePachtverträge geschlossen, deren Dauer mindestens10 Jahre betragen muss.60


Der Ablauf stellt sich folgendermaßen dar:1. Die Anregung sollte von den Bewirtschaftern selbstkommen. Diese beantragen den Nutzungstausch bei derFlurbereinigungsbehörde. Die Behörde berät die Landwirte<strong>und</strong> wählt ggf. zusammen mit ihnen einen sachk<strong>und</strong>igenHelfer aus.2. Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes unter aktiverMitwirkung der Bewirtschafter. Der Helfer ist hierbeiModerator <strong>und</strong> nicht alleiniger Macher.3. Anpassung der Pachtverträge bzw. Abschluss langfristigerPachtverträge, die sich am Bewirtschaftungskonzeptorientieren müssen.Alternative VerfahrenPflugtauschDer Pflugtausch ist ein verwandtes Verfahren, um größereFlächen zu schaffen. Darunter wird der Tausch einzelnerParzellen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben verstanden.Ein externer Moderator ist nicht erforderlich. Dadurchbleibt der Aufwand gering.Evtl. kann im Rahmen des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esdarauf hin gearbeitet werden, dass nicht mehrerforderliche Graswege der Kategorie D dabei einbezogenwerden können, um günstige Zuschnitte zu erreichen. Diesist eigentlich dem förmlich organisierten Verfahren (Nutzungstauschoder Landtausch) vorbehalten. Mit dem abgestimmtenStrukturbild liegt bereits eine Voruntersuchungmit dem Ergebnis vor, dass die Wege in Kategorie D einegeringe Bedeutung haben <strong>und</strong> höchstens zur Feinverteilungin die Feldschläge erforderlich sind.GewannebewirtschaftungFreiwilliger LandtauschBei der Gewannebewirtschaftung werden vormals getrenntbewirtschaftete Schläge gemeinsam bewirtschaftet. In diesemFall werden die Bewirtschaftungsflächen nicht neu aufdie Bewirtschafter verteilt, sondern mehrere Betriebe bewirtschaftendie Flächen, die nebeneinander liegen, grenzübergreifendmit einem gemeinsamen Maschinenpark.Beim freiwilligen Landtausch wird das Ergebnis durch eineÄnderung des Eigentums vollzogen <strong>und</strong> im Gr<strong>und</strong>bucheingetragen.Beim freiwilligen Nutzungstausch erfolgt lediglich einelangfristige Regelung der Pachtverhältnisse. Aufgr<strong>und</strong> derkomplexen Eigentums- <strong>und</strong> Pachtverhältnisse im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>,scheint der freiwillige Nutzungstausch das geeignetereInstrument zu sein, um – aufbauend auf dem neu geordnetenWegenetz – eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisseherbeizuführen.61


7.6 Fortschreibung FeldblockkatasterBei den Feldblockzuschnitten stößt die Methode desStrategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>s an seine systematischenGrenzen. Es wurde das Prinzip der Feldblockerschließungangewandt, bei dem nicht jeder einzelne Feldschlagmit einem Weg des Kernwegenetzes (KategorienA bis B5) erschlossen sein muss, es muss aber zu jedemFeldblock ein Kernweg führen (vgl. Kap. 3.5). Ein Feldblockist eine zusammenhängende landwirtschaftlich nutzbareFläche, die von in der Natur erkennbaren Außengrenzen(beispielsweise Wald, Gewässer, Gräben, aber auch <strong>Straßen</strong><strong>und</strong> Wege) umgeben ist. Vorhandene Wege sind alsoimmer eine Begrenzung für Feldblöcke. Daraus folgt: Wennes bereits heute weniger Wege gäbe, gäbe es auch größereFeldblöcke <strong>und</strong> gemäß der gewählten Methode wärenwiederum weniger Wege nötig! Bei der weiteren Arbeit mitden Vorschlägen des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>eskann daher auch eine Überarbeitung des Feldblockkatasterszu einer möglichen weiteren Straffung desWegenetzes führen.Auszug Feldblockkataster der Landwirtschaftskammer NRWDurch die im Anschluss an die Herstellung des Strategischen<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es stattfindendenProzesse wird sich zeigen, welche Wege der Kategorie Dgänzlich entfallen können <strong>und</strong> welche nur aus der Unterhaltsverpflichtungder öffentlichen Hand entlassen <strong>und</strong> vonNutzungsgemeinschaften gepflegt werden.Es wird daher angeregt, dass bei einer Überarbeitung derFeldblockeinteilung die Wege der Kategorie D eingehenderuntersucht werden sollen. Speziell unbefestigte Grünwegemüssen nicht automatisch als Feldblockgrenzen verstandenwerden (vgl. Kap. 7.5 Stichwort Pflugtausch). Es besteht dieMöglichkeit, dass sie aus dem Eigentum des Baulastträgersentlassen werden <strong>und</strong> den benachbarten Flurstückenzugeschlagen werden. Dadurch kann sich ein Feldblockvergrößern.Asphaltwege in Kategorie D sollten zunächst weiterhin alsFeldblockgrenze aufgefasst werden. Gleiches gilt für dieWege in den Kategorien A bis C.7.7 Strategische Ausrichtung der LandwirtschaftDas Strukturbild des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>skann auch von der Landwirtschaft genutzt werden. Esist abzulesen, wie das Kernwegenetz verlaufen soll, daraufkann der Standort von zukünftigen Anlagen (wie z.B. Biogasanlagen,Scheunen oder auch neue Höfe) ausgerichtetwerden.StandortplanungallgemeinWeiterhin kann die Lage der Wege in Kategorie D eineAnregung für mehrere Landwirte sein, über einen freiwilligenNutzungstausch nachzudenken, um wirtschaftlichereSchlaglängen <strong>und</strong> Schlagformen zu erhalten (vgl. Kap. 7.5Freiwilliger Nutzungstausch).62


Sonderthema RübenernteDer Rübenanbau spielt in einigen Teilbereichen des <strong>Kreis</strong>es<strong>Höxter</strong> eine besonders wichtige Rolle. Die Abfuhr der Rübenstellt spezielle Anforderungen, sie findet unter herbstlichenWetterbedingungen statt. <strong>Straßen</strong>verschmutzungen sinddabei gang <strong>und</strong> gäbe.Der Idealfall ist folgender: Die Rüben sind so gelagertworden, dass sie mit der Lademaus vom Feld auf fernstraßentauglichenLastzüge geladen werden können. Die Abfuhrder Rüben mit Lkw ist zu begrüßen, weil dadurch wenigerZüge, die von landwirtschaftlichen Schleppern gezogenwerden, auf <strong>Straßen</strong> unterwegs sind. Die Lkw stehen beimLadevorgang auf untergeordneten <strong>Straßen</strong> mit geringer Verkehrsbelastungan einer übersichtlichen Stelle. Verschmutzungenwerden vermieden.Nicht immer ist der Idealfall zu verwirklichen. Um ihn zufördern werden folgende Begleitmaßnahmen empfohlen.• Förderung der Rübenverladung auf <strong>Straßen</strong>. Die Lademäusekönnen die üblichen Abstände (Seitenstreifen,Bankette, Leitplanken, Gräben) zwischen Straße <strong>und</strong>Rübenmiete leicht überwinden. Die <strong>Straßen</strong>verkehrsbehördenwerden um Genehmigung auch auf klassifizierten<strong>Straßen</strong> gebeten, wenn die folgenden Voraussetzungenerfüllt werden, die auf untergeordneten <strong>Straßen</strong> nichtunbedingt erforderlich sind. Der Ort der Verladung ist zusichern (Geschwindigkeitstrichter, Überholverbot, evtl.sichernde bzw. einweisende Personen). Evtl. sind zu diesemZweck fahrbare Absperrtafeln vorzuhalten <strong>und</strong> mitdem Hinweis Rübenverladung zu versehen. Die Genehmigungkann ein Zeitfenster beinhalten, damit zur Hauptverkehrszeitdie Straße in vollem Umfang zur Verfügungsteht. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Verschmutzungder <strong>Straßen</strong>, da die Lkw nicht das ländliche Wegenetzbefahren <strong>und</strong> keine Schlepper mit bauartbedingtenniedrigen Geschwindigkeiten als Zugmaschinen aufübergeordneten <strong>Straßen</strong>.Rübenverladung (oben)fahrbare Absperrtafel (unten)Bildquellen: www.mrpresse.de, www.trebbiner.de• Erstellung eines Lagerplatz- <strong>und</strong> Abfuhrplanes. Darinwird festgelegt, an welchen Plätzen die Rüben gelagertwerden <strong>und</strong> welche Wege von Rübenfahrzeugen <strong>und</strong>Lademaschinen befahren werden dürfen. Dabei kann dasStrukturbild des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>seine Hilfe sein, indem z.B. darauf geachtet wird,dass Rübenmieten nicht entlang von D-Wegen gelagertwerden. Eventuell sind Einbahnsysteme von Vorteil.Dadurch kann der Begegnungsverkehr von Transporteinheitenauf schmalen Feldwegen <strong>und</strong> Ortsdurchfahrenvermieden werden.Unterstützend kann auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Beiträgenin regionalen Medien Wirksamkeit zeigen (Tageszeitungen,Veranstaltungskalender, regionale Radiosender).63


7.8 Netzoptimierung durch LückenschlüsseIm Gegensatz zu anderen Studien mit ähnlicher Aufgabenstellung,bei denen Wegeneubaumaßnahmen mit einemBodenordnungsverfahren gekoppelt wurden, werden imRahmen des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>eskeine neuen Wege vorgeschlagen. Statt dessen wird dasbestehende Wegenetz analysiert <strong>und</strong> eine Rangfolge derWege erstellt, die weiterhin eine Mindest-Erschließungsichert.Aufgr<strong>und</strong> des dicht geflochtenen Netzes von <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>Wegen <strong>und</strong> der komplexen Pächter- <strong>und</strong> Eigentümerstrukturwar dies die richtige Vorgehensweise. Zusätzliche Wegstreckensind im allgemeinen nicht erforderlich.Es gibt aber Netzkonfigurationen, in denen beispielsweiseder Neubau von wenigen Metern Straße oder Weg es ermöglichenwürde, an anderer Stelle auf längere Abschnittedes Kernwegenetzes zu verzichten oder zumindest geringereAnforderungen an das Wegenetz zu stellen.Dass die bestehende Netzlücke bisher nicht geschlossenwurde, ist aber meistens auf anspruchsvolle Topgraphieoder problematische Eigentumsverhältnisse zurückzuführen.Eine Lösung für derartige Einzelsituationen kann immer nurvon den Entscheidungsträgern vor Ort <strong>und</strong> unter Abwägungder jeweiligen bautechnischen <strong>und</strong> finanziellen Belangegetroffen werden.Im folgenden werden zwei Beispiele genannt, die in denOrtschaftskonferenzen diskutiert wurden. Eine Neu- bzwUmbaumaßnahme würde hier für bestimmte Nutzer Vorteilebringen.B 239• Nördlich der Ferienhaussiedlung „Am Hungerberg“ inVörden könnte mit einer Unterführung für Fußgänger <strong>und</strong>Radfahrer (evtl. auch für Wildwechsel) durch den Dammder B239 eine Verbindung zu dem nördlichen gelegenenLandschaftsteil (mit der Abteikirche, dem Gut Oldenburg,Kleinenbreden <strong>und</strong> einer Schutzhütte) geschaffen werden.• Die Bahnlinie zwischen Grevenhagen <strong>und</strong> HimmighausenBahnhof hat zwei Durchlässe für das <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegenetz. Gemäß den Angaben in der Ortschaftskonferenzist das südwestliche Unterführungsbauwerk nichtausreichend hoch, so dass insbesondere mit größerenlandwirtschaftlichen Fahrzeugen Umwege gefahren werdenmüssen. Es wird ein Ausbau (Tieferlegen der Sohle)gewünscht. Alternativ besteht die Möglichkeit durch denNeubau eines kurzen Wegeabschnittes auf der Nordseitedie angesprochene Umwegstrecke für die Betroffenen zureduzieren.Bei beiden Beispielen ist es aber auch nach der Durchführungeiner Maßnahme nicht möglich, gänzlich auf andereWege aus dem Kernwegenetz zu verzichten.Unterführung bei VördenEngstelle bei Grevenhagen64


Sonderthema:Temporäre WegeEinige Wege erfüllen ganz spezielle Wegezwecke. Sofernkein Nutzen für die Allgemeinheit besteht, wurden solcheWege in Kategorie C eingestuft. Je nach Wegezweck kannauf den Unterhalt dieser Wege gänzlich verzichtet werden,weil sie z.B. nur sehr selten benötigt werden. Um an bestimmteZiele zu gelangen, zu denen kein Weg (mehr) führt,bietet sich die Erhöhung der Tragfähigkeit des Untergr<strong>und</strong>sdurch Lastverteilung an.In Rheinland-Pfalz wurde ein Weg aus Holzbohlen eingesetzt,um mit Fahrzeugen an einen Strommast gelangen zukönnen. Die Trasse verlief dabei nicht auf einer Wegeparzelle,sondern über das Feld.Vorstellbar ist, dass solche Holzbohlen beim Bauhof aufeinem Hänger zur Verfügung stehen, um bestimmte Zieletemporär zu erschließen.„Bohlenweg“ als temporäre Zufahrtsmöglichkeit65


7.9 Entsiegelung / Renaturierung entbehrlicher Wegeals ökologische AusgleichsmaßnahmeWege der Kategorie D, die nicht mehr benötigt werden,können als Ausgleichsflächen für andere Eingriffe inden Naturhaushalt dienen. Gemäß dem BauGB §1a kanndieser Ausgleich auch an anderen Orten als dem Eingriffsortgeschehen. Zur Kompensation kann der Eingreifer entwedereigene Flächen nutzen oder Flächen ankaufen, um danndie geforderte ökologische Maßnahme durchzuführen. Eineweitere Möglichkeit bietet das sogenannte Ökokonto. Hierbeibieten Eigentümer von land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenFlächen auf eigenen Flächen Maßnahmen zur ökologischenAufwertung an. Potenzielle Eingreifer können sich ihrerAusgleichsverpflichtung entledigen, indem sie die entsprechendenMaßnahmen aus solchen Ökokonten „abkaufen“.Gemäß dem Wortlaut des § 4a des Landschaftsgesetzesdes Landes Nordrhein-Westfalens kann die Entsiegelungvon Wegen zur Kompensation von Eingriffen angerechnetwerden. Bei einem Asphaltweg könnte bisher versiegelteFläche entsiegelt werden. Auch anders befestigte Wegemüssen aufgr<strong>und</strong> der starken Verdichtung des Oberbaues<strong>und</strong> der beabsichtigten Resistenz gegen eindringendesWasser als versiegelt gelten. Es wäre eine Auskofferungder Deck- <strong>und</strong> Tragschichten, Schreddern, Transport <strong>und</strong>Deponierung des Materials, u.U. auch der Transport <strong>und</strong>Einbau von Oberboden erforderlich. Die Flächen könnenden angrenzenden Flurstücken zugeschlagen werden.Bei der Auswahl <strong>und</strong> Durchführung von Kompensationsmaßnahmensind solche vorrangig, diea) keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme bewirkenoder nach §5a Abs. 1 bereits durchgeführt<strong>und</strong> anerkannt sind,b) auf eine ökologische Verbesserung bestehenderlandwirtschaftlicher Bodennutzungen <strong>und</strong> vorhandenerlandschaftlicher Strukturen gerichtet sind,c) auf die Renaturierung nicht mehr benötigterversiegelter Flächen gerichtet sind oder dieseFlächen der natürlichen Entwicklung überlassensowie bei Neuversiegelungen eine Entsiegelung ananderer Stelle in dem betroffenen Raum bewirken,d) bei einer Beeinträchtigung von Waldfunktionenin waldreichen Gebieten eine Waldvermehrung inwaldarmen Regionen oder ortsnah einen Umbau vonWaldbeständen in einen naturnäheren Zustand vorsehenoder ortsnah andere Biotope im Rahmen desBiotopverb<strong>und</strong>es entwickeln [...].Auszug aus §4a des Gesetzes zur Sicherung desNaturhaushalts <strong>und</strong> zur Entwicklung der Landschaft(Landschaftsgesetz des Landes NRW)Gemäß dem Gesetzestext ist es auch möglich, die Flächender natürlichen Entwicklung zu überlassen. Ein günstigerNebeneffekt wären die geringen Kosten im Vergleich zu denKosten für eine sachgemäße Entsorgung des Weges. Esbesteht die Möglichkeit, dass auf solchen aufgelassenenWegen Lebensräume für Arten wie Grauammer, Rebhuhn<strong>und</strong> Hase neu entstehen. Diese Arten sind zwar weitgehendangepasst, aber in Agrarlandschaften mit weniger naturnahenStrukturen finden auch sie keinen Lebensraum mehr.Ein weiterer Schritt ist die Renaturierung ehemaliger Wegeflächen.Dies erhöht die Wertigkeit der Eingriffskompensation<strong>und</strong> trägt zur Gliederung der Landschaft bei. So könnenauf ehemaligen Wegen neue Biotope entstehen, z.B. durchAnpflanzen von Hecken <strong>und</strong> Bäumen oder Anlegen von Trockenmauernusw.. Allerdings behindern derartige Maßnahmenggf. auch das landwirtschaftliche Arbeiten. Standortefür Renaturierungen sind daher sorgfältig zu prüfen.Das Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> regt an, Wegeflächenals mögliche Ausgleichsflächen zu prüfen. Dabeikann das Strukturbild eine Vorauswahl treffen: es kommennur befestigte Wege der Kategorie D in Frage (unbefestigteGrünwege der Kategorie D <strong>und</strong> E erhalten durch Auflassungnur eine geringe Aufwertung gegenüber dem vorherigenZustand).ausgeräumte Landschaft als Extremfolge sich stetigvergrößernder landwirtschaftlicher NutzungseinheitenEntsiegelung / Renaturierung entbehrlicher Wegeflächenals ökologische Ausgleichsmaßnahme mitlandschaftsgliedender Funktion66


7.10 KAG auch auf Wege im Außenbereich anwendenDas Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> regt bei denuntergeordneten Wegen (Kategorie C <strong>und</strong> D) die Übernahmeder Leistungen der Wegeunterhaltung durch die Nutzerdes Weges an (vgl. Kap. 6.9). Das Kernwegenetz soll weiterhinvon der öffentlichen Hand unterhalten werden.Es besteht für die Städte theoretisch die Möglichkeit,dasKommunalabgabengesetz auszuschöpfen <strong>und</strong> <strong>und</strong> dieAnlieger bei Herstellung, Erweiterung <strong>und</strong> Verbesserungdes gesamten ländlichen Wegenetzes per Beitragssatzungheranzuziehen.„Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8KAG für straßenbauliche Maßnahmen“§1 – Erhebung des BeitragesZum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung,Erweiterung <strong>und</strong> Verbesserung von öffentlichen<strong>Straßen</strong>, Wegen <strong>und</strong> Plätzen <strong>und</strong> als Gegenleistungfür die dadurch den Eigentümern <strong>und</strong> Erbbauberechtigtender erschlossenen Gr<strong>und</strong>stücke erwachsendenwirtschaftlichen Vorteile erhebt die StadtBeiträge nach Maßgabe dieser Satzung.Hinzugefügt wurde:Das Gleiche gilt für die aufgr<strong>und</strong> öffentlichrechtlicherEntschließung der Gemeinde bereitgestellten<strong>Straßen</strong>, Wege <strong>und</strong> Plätze (insbesondereWirtschaftswege).Auszug aus der Neuen Mustersatzung desStädte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> NRWDer Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> NRW hat dazu 2004 eineneue Mustersatzung über die Erhebung der Beiträge veröffentlicht.Noch haben nur wenige Städte in Nordrhein-Westfalendaraufhin ihre Beitragssatzung geändert. Die neueMustersatzung schließt nun ausdrücklich Wirtschaftswege<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke im Außenbereich mit ein. Dazu wurde zu§1 ein Satz hinzugefügt <strong>und</strong> auch an anderen Stellen derText ergänzt. Es wird darin bei Wirtschaftswegen ein Anteilder Beitragspflichtigen von 50 % bis 80 % vorgeschlagen.Die anrechenbare Breite soll 3,00 m betragen.Die Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> können sich gezwungen sehen,eine Beitragssatzung nach diesem neuen Muster zubeschließen. Dies gilt vor allem, wenn das Strategische<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> nicht wie geplant zu einemAusschluss der Wege der Kategorie C <strong>und</strong> D aus zukünftigenkommunalen Investitionen führen sollte. Gemäß derMustersatzung finanzieren die Eigentümer <strong>und</strong> Erbbauberechtigtendie Herstellung, Erweiterung oder Verbesserungvon ländlichen Wegen mit. Durch die anrechenbare Breitevon max. 3,00 m wird berücksichtigt, dass von breiterenWegen (z.B. 4,75 m bei Verbindungswegen) nicht vorrangigdie beitragspflichtigen Eigentümer einen erhöhten Nutzenhaben, sondern andere Verkehre eine größere Breite als3,00 m erforderlich bzw. sinnvoll machen.Bei einer normalen Wartung <strong>und</strong> Instandhaltung kann dieBeitragssatzung in ihrer aktuellen Musterform nicht angewendetwerden. Die Kosten dafür trägt wie allgemein üblichder Baulastträger.67


8 Statistische Auswertung <strong>und</strong> KostenbetrachtungIn diesem Kapitel sollen die Wegelängen des bewertetenNetzes mit typischen Werten für die jährliche Unterhaltunghinterlegt werden. Dadurch kann ein theoretischesEinsparpotenzial ermittelt werden, indem man denerforderlichen Unterhalt für das bisherige Netz mit demerforderlichen Unterhalt für das Strukturbild vergleicht.Hierfür wurde eine statistische Auswertung der bewertetenSegmente des Netzes vorgenommen <strong>und</strong> die Streckender einzelnen Kategorien aufsummiert, inAnlage III sind die Wegelängen für die zehn Städte des<strong>Kreis</strong>es aufgeführt.Das Einsparpotenzial ist nur theoretisch vorhanden, weilkeine Gemeinde im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> die Finanzmittel zumidealtypischen Unterhalt aller <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege investierthat. Das Einsparpotenzial bedeutet daher nicht: „soviel Geld kann gespart werden“, sondern: „das vorhandeneGeld wird in die wichtigen Wege investiert“.Diese Ermittlung <strong>und</strong> die dazugehörige Tabelle beziehtsich auf die Kosten für die jährliche Unterhaltung inkl. derbetrieblichen <strong>und</strong> baulichen Unterhaltung sowie Instandsetzung.Die gr<strong>und</strong>hafte Erneuerung, die für sämtliche<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege alle 20 bis 50 Jahre ansteht, wird inKap. 8.2 behandelt.123456789101112<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegelängenin Baulast von<strong>Kreis</strong>StädteAnsatz bei idealtypischerUnterhaltung pro Jahr <strong>und</strong> km<strong>Kreis</strong>Bisheriges Netz / AusgangslageStädteIdealtypische Kosten proJahr für Unterhaltung<strong>Kreis</strong>StädteAnsatz bei idealtypischerUnterhaltung pro Jahr <strong>und</strong> km<strong>Kreis</strong>StädteNeues StrukturbildIdealtypische Kosten proJahr für Unterhaltung<strong>Kreis</strong>StädteKategorie A175,5 km0 km5.700 €0 €5.700 €0 €davon <strong>Kreis</strong>175,5 km175,5 km5.700 €1.000.350 €5.700 €1.000.350 €Kategorie B1davon <strong>Kreis</strong>231,1 km134,9 km134,9 km96,2 km5.700 €5.000 €768.930 €481.000 €5.000 €5.000 €674.500 €481.000 €Kategorie B2davon <strong>Kreis</strong>699,2 km52,1 km52,1 km647,1 km4.500 €3.000 €234.450 €1.941.300 €3.000 €3.000 €156.300 €1.941.300 €Kategorie B31167,4 km1167,4 km1.400 €1.634.360 €1.400 €1.634.360 €Kategorie B4119,1 km119,1 km600 €71.460 €600 €71.460 €Kategorie B590,1 km90,1 km600 €54.060 €200 €18.020 €Kategorie C26,9 km26,9 km1.400 €37.660 €200 €5.380 €Kategorie D722,7 km722,7 km1.000 €722.700 €200 €144.540 €Kategorie E23,8 km23,8 km0 €0 €0 €0 €Summe362,5 km 2893,5 km2.003.730 € 4.942.540 € 1.831.150 € 4.296.060 €Theoretische jährliche Ersparnis gegenüber idealtypischer Unterhaltung des bisherigen Netzes -172.580 € -646.480 €-9% -13%Tabelle:idealtypische Kostenansätze angewendet aufdas <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>68


8.1 Kosten für InstandhaltungIn Spalte 2 sind die <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegelängen des imRahmen des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>esbewerteten Netzes angegeben. Die Wegelängensind in gleicher Form in Anlage III für jede einzelne Stadtangegeben.Spalte 3 <strong>und</strong> 4 geben die Wegelänge des bewertetenNetzes jeweils in Baulast des <strong>Kreis</strong>es <strong>und</strong> der 10 Städtean. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> verfügt insgesamt über ca. 460 km<strong>Kreis</strong>straßen, ca. 1.100 km Gemeindestraßen <strong>und</strong> einländliches Wegenetz von ca. 2.300 km Länge. <strong>Straßen</strong><strong>und</strong> Wege im Inneren von Siedlungsbereichen wurdenkeiner Einstufung unterzogen. Es wurden insgesamt362,5 km <strong>Kreis</strong>straßen <strong>und</strong> 2.893,5 km <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong>ländliche Wege in Trägerschaft der Städte im Außenbereichbewertet.Spalte 5 enthält idealtypische Ansätze zur Unterhaltungvon <strong>Kreis</strong>straßen. Die angegebenen 5.700 € pro km <strong>und</strong>Jahr für Kategorie A <strong>und</strong> B1 setzen sich folgendermaßenzusammen: 2.200 € für die Fahrbahndecke, 2.400 € fürMähen, Reinigung, Verkehrssicherung, Entwässerungetc. <strong>und</strong> 1.100 € für Winterdienst. Für <strong>Straßen</strong> in Baulastdes <strong>Kreis</strong>es der Kategorie B2 wird bei diesem Berechnungsansatzdavon ausgegangen, dass bereits heute nurein eingeschränkter Winterdienst stattfindet. Zusammenmit größeren Abständen bei der Kontrolle <strong>und</strong> Reinigungergeben sich 4.500 € pro km <strong>und</strong> Jahr.Spalte 6 enthält idealtypische Ansätze zur Unterhaltungvon <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wegen. Die Kostenansätze für <strong>Straßen</strong>in Baulast der Städte wurden gegenüber den <strong>Kreis</strong>straßenauf 5000 € bzw. 3000 € reduziert. Für Wege der KategorieB3 <strong>und</strong> C wurde 1.400 € pro km <strong>und</strong> Jahr angesetzt,davon entfallen ca. 800 € auf die Fahrbahndecke,<strong>und</strong> 600 € auf andere Arbeiten. Bei Wegen der KategorieB4 <strong>und</strong> B5 wurden mit insgesamt 600 € deutlich niedrigereAnsätze gewählt. Für Wege der Kategorie D wurdemit 1.000 € ein Mittelwert gewählt, um der Bandbreiteder Wegebefestigung (von Asphalt bis Grünweg) in dieserKategorie Rechnung zu tragen. Wege der KategorieE verursachen keine Kosten.In den Spalten 7 <strong>und</strong> 8 werden die jährlichen Kostenermittelt, indem man die <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegelängen mitden idealtypischen Kostenansätzen multipliziert. Es ergebensich – bei idealtypischer Unterhaltung – Kosten vonca. 2 Mio. € für den <strong>Kreis</strong> <strong>und</strong> von ca. 5 Mio. € für dieStädte (ca. 500.000 € für jede der zehn Städte).In Spalte 9 sind die Kostenansätze bei Anwendung desStrukturbilds angegeben. <strong>Straßen</strong> in Trägerschaft des<strong>Kreis</strong>es mit nur örtlicher Bedeutung (Kategorie B1 <strong>und</strong>B2) können genauso angesetzt werden wie <strong>Straßen</strong> inTrägerschaft der Städte.Spalte 10 entspricht von den Kostenansätzen her Spalte6. Lediglich bei den Kategorien B5 <strong>und</strong> darunter wurdeder Aufwand für die Unterhaltung auf einen Mindestansatzgesenkt. Mit dem Ansatz von 200 € pro km <strong>und</strong>Jahr wird dem Umstand Rechnung getragen, dass einigeWege gar keine Kosten mehr verursachen (Privatwege<strong>und</strong> aufgegebene Wege) <strong>und</strong> andere Wege regelmäßigkontrolliert werden müssen, dort die Graben- <strong>und</strong>Gehölzpflege durchgeführt wird <strong>und</strong> ein gewisser Verwaltungsaufwandbesteht. Die erforderlichen übrigenArbeiten werden von den Nutzern der Wege finanziertoder selbst durchgeführt.In den Spalten 11 <strong>und</strong> 12 werden wiederum die jährlichenKosten ermittelt, indem man die <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegelängen mit den idealtypischen Kostenansätzenmultipliziert. Es besteht gegenüber den Kosten für dasbisherige Netz ein Einsparpotenzial von 9% (<strong>Straßen</strong> inTrägerschaft des <strong>Kreis</strong>es) bzw. 13% (Wege in Trägerschaftder Städte).Das Einsparpotenzial von ca. 10 % besteht auch beiAnsatz von niedrigeren Kosten als der idealtypischenUnterhaltung. So wurde im Vorfeld des Projektes beispielsweiseermittelt, dass in den Städten des <strong>Kreis</strong>es<strong>Höxter</strong> durchschnittlich nur knapp 400 € pro Jahr <strong>und</strong>Kilometer für die Unterhaltung der ländlichen Wege zurVerfügung stehen.8.2 Kosten für WiederherstellungDarüber hinaus müssen gemäß dem Strukturbildca. 850 km Wege der Kategorien B5, C, D nicht mehrneu hergestellt werden. Die durchschnittlichen Wiederherstellungskostenfür einen ländlichen Weg betragen65.000 € pro Kilometer. Dies entspricht insgesamt55,3 Mio. €. Bei einer Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahrenergibt sich eine Summe von 1,6 Mio. € pro Jahr, diezusätzlich zu dem o.g. Einsparpotenzial nicht aufgewendetwerden muss.Hier kann aber nicht davon gesprochen werden, dassKosten eingespart werden. Die Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>werden davor bewahrt, umfangreiche Geldsummen indie Wiederherstellung von früher oder später nicht mehrerforderlichen Wegeabschnitten zu stecken. Dadurchkönnen die vorhandenen Mittel zielgerichtet in die langfristigwichtigen Abschnitte des Wegenetzes investiertwerden.69


9 AusblickMit dem Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> liegt nuneine Rahmenkonzeption vor, die in ihrer Entstehung in derB<strong>und</strong>esrepublik bislang einzigartig ist.Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> hat sich für einen ganzheitlichen Ansatzentschieden, der die Funktionen aller <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege im<strong>Kreis</strong>gebiet im Netzzusammenhang betrachtet. Das vorliegendeStrukturbild des <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes bieteteine Gr<strong>und</strong>lage für die flächendeckende <strong>und</strong> stadtgrenzenüberschreitendeBewertung des ländlichen Wegenetzes.Darüber hinaus verankert die gewählte Vorgehensweise mitzahlreichen Ortschaftskonferenzen <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 500 Teilnehmerndas Projekt in der Gesellschaft <strong>und</strong> trägt zur Sensibilisierungder Betroffenen für die damit verfolgten Ziele bei.9.1 Stellenwert des KonzeptesDas Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> besitzt denStellenwert einer gutachterlichen Empfehlung, welchedie geltenden Richtlinien berücksichtigt. Durch denCharakter einer Rahmenkonzeption mit Handlungs- <strong>und</strong>Begleitempfehlungen ist die Entscheidungsfreiheit derbeteiligten Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> weiterhin voll gegeben.Aufgabe war es, einen für das gesamte <strong>Kreis</strong>gebiet einheitlichenOrientierungsrahmen bzw. eine Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagezum zukünftigen Umgang mit dem <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong>Wegenetz zu erstellen. Dies erleichtert die Planung <strong>und</strong>Steuerung von Investitionen in die richtigen Wegeabschnitte.Andererseits kann das Konzept als Gr<strong>und</strong>lage fürdie Abstimmung mit Landwirten <strong>und</strong> anderen Wegenutzerndienen.Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit einemWegeabschnitt erfolgt selbstverständlich immer vor Ort.Hierzu sind gegebenenfalls entsprechende Beschlüsse aufGemeinderatsebene zu treffen <strong>und</strong> die von der EntscheidungBetroffenen einzubinden.EinzelmaßnahmeEinzelmaßnahmeEinzelmaßnahmeEinzelmaßnahmeEinzelmaßnahme70Auf <strong>Kreis</strong>ebeneEmpfehlung für ein Kernwegenetz<strong>und</strong> für ein untergeordnetesWegenetzOrientierungsrahmen <strong>und</strong>Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagefür kommunale Baulastträgerder zehn StädteAuf kommunaler EbeneAuswahl von Umsetzungsmaßnahmen für dasKernwegenetz <strong>und</strong> gemeinsame Vereinbarungenfür das untergeordnete Wegenetz


9.2 Nutzung des GeodatenportalsDer <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> hat die Möglichkeit, die Bewertung desWegenetzes in das von ihm betriebene Geodatenportaleinzupflegen. Anlieger <strong>und</strong> Betroffene erhalten so die Gelegenheit,sich per Internet über die Einstufungen des Strukturbildsdes <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetzes zu informieren.Mit der auch in der Landwirtschaft immer verbreiteterenAnwendung von GIS <strong>und</strong> GPS besteht die Möglichkeit, Wegeabschnitteeindeutig zu identifizieren <strong>und</strong> den einzelnenStädten Vorschläge für die Umnutzung von untergeordnetenWegen zu machen.9.3 Anpassung <strong>und</strong> weitere FortschreibungDas Strukturbild wird in 10 Einzelplänen für jede einzelneStadt dargestellt, dort sind immer auch die Anschlüsse <strong>und</strong>Weiterführungen in die Gemarkungen der Nachbarstädtedargestellt. Die getroffenen Einstufungen werden die nächsten20 bis 25 Jahre Bestand haben können.Für die Einstufungen einzelner Wege können in dieserZeit Anpassungen vorgenommen werden. Aufgr<strong>und</strong> derbreiten Spanne der empfohlenen Ausbaustandards in denKategorien wird dies nur bei wesentlichen Änderungen des<strong>Straßen</strong>- oder Wegenetzes erforderlich sein. Dies könntez.B. eintreten, wenn eine B<strong>und</strong>esstraße zur Kraftfahrstraßeerklärt wird <strong>und</strong> langsame Fahrzeuge damit ausgeschlossenwerden oder wenn neue Radwege bisherige Verbindungenobsolet machen.Eine abschnittsweise Anpassung ist uneingeschränkt möglich.Der <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> erhält die komplette GIS-Datenbankzum Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>, so dass dieBewertungsgr<strong>und</strong>lagen einsehbar sind <strong>und</strong> ihre Entwicklungnachvollziehbar ist. Überarbeitete Pläne sind leicht herstellbar.Eine Fortschreibung des Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong><strong>Wegekonzept</strong>es ist jederzeit möglich. Es ist davon auszugehen,dass die heute identifizierten Streckenabschnittemit wesentlicher Verbindungsfunktion auch langfristig einwichtiger Bestandteil des Kernwegenetzes sein werden. Andererseitswerden der Strukturwandel in der Landwirtschaft<strong>und</strong> die erfolgten Umsetzungen auf Basis des vorliegendenKonzeptes die Erschließungsstrukturen soweit verändern,dass eine Neubetrachtung erforderlich werden kann.71


Glossar / AbkürzungsverzeichnisBauweiseDie Standardbauweisen des ländlichen Wegebaus werdennach ihrer Deckschicht eingeteilt. Im Gebiet des <strong>Kreis</strong>es<strong>Höxter</strong> sind folgende Bauweisen typisch: Ohne Deckschicht(häufig Grünwege), Ohne Bindemittel (Schotterweg oderSchotterrasenweg) <strong>und</strong> Asphalt. Die Bauweisen Beton, Pflasteroder hydraulisch geb<strong>und</strong>ene Deckschicht sind selten.EinziehungDurch die Einziehung wird einer Straße die öffentlich-rechtlicheZweckbestimmung genommen, die Widmung insoweitwieder beseitigt. Die Straße verliert ihre Eigenschaft alsöffentliche Sache. Als Gegenstück zur Widmung wird dieEinziehung daher auch als „Entwidmung“ bezeichnet. ImStrWG NRW heißt es:Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oderliegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohlsfür ihre Beseitigung vor, so soll die <strong>Straßen</strong>baubehördedie Einziehung der Straße verfügen.Entwidmungsiehe EinziehungFeldblockEin Feldblock ist eine zusammenhängende landwirtschaftlichnutzbare Fläche, die von in der Natur erkennbarenAußengrenzen (beispielsweise Wald, Gewässer, Gräben,<strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege) umgeben ist.FeldschlagAls Feldschlag wird die Einheit bezeichnet, die bis zur Ernteeinheitlich mit einer bestimmten Frucht bewirtschaftetwird. Die Grenzen eines Feldschlages können mit Flurstückenidentisch sein, dies ist aber nicht immer der Fall.Feldblöcke können mehrere Feldschläge beinhalten.GISGIS steht für Geographisches Informationssystem. Diesist ein rechnergestütztes System, mit dem raumbezogeneDaten digital erfasst werden können. Die Daten können soanalysiert <strong>und</strong> grafisch präsentiert werden.72


HGTD / HGDHydraulisch geb<strong>und</strong>ene Tragdeckschicht bzw. Hydraulischgeb<strong>und</strong>ene Deckschicht sind im Wegebau Bezeichnungenvon unterschiedlichen Deckschichten des Oberbaus.InteressentenwegInteressentenwege sind meistens öffentlich nutzbare Wege,die häufig auf Separationsinteressenten zurückgehen.Auch auf Interessentenwegen können Rezesse liegen.In Österreich wird der Begriff Interessentenweg heute nochfür einen Weg verwendet, den die Anlieger erhalten <strong>und</strong>unterhalten. Es entstehen dort immer noch neue Interessentenwege.Die Interessenten werden durch die öffentlicheHand finanziell unterstützt.KAGKommunales Abgabengesetz. Darin ist festgelegt, dassKommunen bei der Herstellung von Wegen Beiträge vonden Anliegern erheben können.KernwegenetzDer Begriff Kernwegenetz wurde von den Schwarzdeckenunterhaltungsverbändenin Schleswig-Holstein übernommen.Im Strategische <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> werdendamit die <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege der Kategorien A bis B5bezeichnet, die gemäß der gewählten Methode für die Allgemeinheitzur Verfügung stehen sollten.KronenbreiteDas Maß zwischen den Außenkanten der Bankette.KTBLKuratorium für Technik <strong>und</strong> Bauwesen in der Landwirtschaft73


Ländliche WegeLändliche Wege gliedern sich gemäß RLW 99 in:1. Verbindungswege·Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung·Verbindungswege mit geringerer Verkehrsbedeutung2. Feldwege·Wirtschaftswege (befestigt)·Grünwege (unbefestigt)3. Waldwege·Fahrwege·Rückewege4. Sonstige ländliche WegeUnter den sonstigen ländlichen Wege sind zu verstehen:Fuß- <strong>und</strong> Wanderwege, Radwege, Reitwege <strong>und</strong> Viehtriebe.Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verbindungs-,Feld- <strong>und</strong> Waldwege dem Fuß- <strong>und</strong> Radverkehr offen stehen.Die sonstigen ländlichen Wege sind also ergänzendeWege, die nicht von allen Verkehrsarten genutzt werdenkönnen oder sollen.M ELWMerkblatt für die Erhaltung ländlicher WegeOberbauRAS-QDer Oberbau ist der obere Teil der <strong>Straßen</strong>befestigung. Darunterwerden alle Schichten verstanden, die oberhalb desgewachsenen Untergr<strong>und</strong>es oder dem Unterbau hergestelltwerden. Der Oberbau besteht aus einer Decke <strong>und</strong> eineroder mehreren Tragschichten. Bei <strong>Straßen</strong> wird zuuntersteine Frostschutzschicht eingebaut, um die befestigte Verkehrsflächevor Frost- <strong>und</strong> Tauschäden zu bewahren. DieDimensionierung des Oberbaus hängt von der Funktion derVerkehrsfläche, deren Verkehrsbelastung <strong>und</strong> der Tragfähigkeitdes Untergr<strong>und</strong>es ab.Richtlinien für die Anlage von <strong>Straßen</strong>, Teil: QuerschnitteRegelquerschnitt RQxx,xDie Zahl xx,x gibt die jeweilige Kronenbreite einer Straßegemäß der RAS-Q an. Beispielsweise hat ein RQ10,5 eineKronenbreite von 10,50 m. Die Fahrbahn ist schmaler <strong>und</strong> indiesem Fall 7,50 m breit.74


Rezess / RezesswegRezess ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher Ausdruckfür einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich, durchden der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über einRechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben beseitigtwird. Die Einordnung der alten Regelungen in das heutigeRechtssystem bereitet häufig Schwierigkeiten.Auf dem Gebiet der Stadt <strong>Höxter</strong> wurden über RezesseVereinbarungen zwischen öffentlicher Hand <strong>und</strong> Privatpersonenbzgl. der Nutzung bzw. Unterhaltung von einzelnen-Wegeabschnitten getroffen.Rezesse haben nach § 2 Satz 1 des Gesetzes über diedurch ein Auseinandersetzungsverfahren begründetengemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAngG) vom09.04.1956 (GV.NW S. 134) die Wirkung von Gemeindesatzungen<strong>und</strong> werden dem öffentlichen Recht zugeordnet.Rezesswege unterliegen einer Zweckbindung als Wirtschaftsweg.Die Aufhebung eines Rezesses kann erfolgen,wenn öffentliche Interessen oder wichtige (überwiegende)wirtschaftliche Bedürfnisse der Beteiligten dies erfordern.RLW 99Richtlinien für den ländlichen Wegebau - identisch mit demArbeitsblatt DWA-A 904 der Deutschen Vereinigung fürWasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e.V.RStORichtlinien für die Standardisierung des Oberbaus vonVerkehrsflächenSeparationSeparationsinteressentengemeinschaftBei der Separation handelte es sich um eine Vorform derheutigen Flurbereinigung im 18. <strong>und</strong> 19. Jahrh<strong>und</strong>ert inDeutschland. Sie bewirkten insgesamt eine Neuverteilungder landwirtschaftlich genutzten Bodenfläche, was einergroßangelegten Agrarreform gleich kam. Teilweise wurdedabei auch das Wegenetz reformiert (Interessentenweg).Separationsinteressentengemeinschaften gehen auf Auseinandersetzungsverfahrenzurück, durch die in Preußenim Zuge der zu Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts eingeleitetenSteinschen Reformen die Eigentumsverhältnisse zwischenBauern <strong>und</strong> Gutsherren neu geregelt worden sind.75


<strong>Straßen</strong>gruppenDie öffentlichen <strong>Straßen</strong> werden gemäß StrWG NRW infolgende <strong>Straßen</strong>gruppen eingeteilt:1. Landesstraßen2. <strong>Kreis</strong>straßen3. Gemeindestraßen4. sonstige öffentliche <strong>Straßen</strong>.Im Strategischen <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> haben die<strong>Straßen</strong>gruppen bei der Bewertung der <strong>Kreis</strong>straßen eineBedeutung (vgl. Kap. 5.4)<strong>Straßen</strong>unterhaltungBetriebliche Unterhaltung(Kontrolle <strong>und</strong> Wartung)z.B. Grünpflege, ReinigungErhaltungBaulicheUnterhaltungBauliche Unterhaltung(Instandhhaltung)Instandsetzungz.B. Ausbessern der Fugenfüllungenz.B. Ersatz einzelner BetonplattenErneuerungz.B. Ersatz der geb<strong>und</strong>enen SchichtenUm- <strong>und</strong> Ausbau, ErweiterungNeubauBauliche Veränderungz.B. QuerschnittsänderungNeubau von VerkehrsflächenAbbildung: Systematik der Erhaltung der Wege aus „Qualität des<strong>Straßen</strong>betriebsdienstes im Kontext der Leistungserbringung durchPrivate“ in <strong>Straßen</strong>verkehrstechnik 5.2008StrukturbildUnter Strukturbild wird das <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegenetz verstanden,das in den Strukturbild-Karten für die einzelnen Städtedes <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong> mit den zuvor definierten Kategoriendargestellt ist.StrWG NRW<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen76


TeileinziehungDie Teileinziehung ist die Allgemeinverfügung, durch diedie Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmteBenutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreisebeschränkt wird.UmstufungUmstufung ist die Allgemeinverfügung, durch die eineöffentliche Straße bei Änderung der Verkehrsbedeutung derentsprechenden <strong>Straßen</strong>gruppe zugeordnet wird.(Öffentliche) WidmungDie Widmung ist die Voraussetzung zur Entstehung der öffentlichen<strong>Straßen</strong> im Rechtssinne. In Nordrhein-Westfalenerhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen <strong>Straßen</strong>ur durch förmliche Widmungsverfügung der <strong>Straßen</strong>baubehörde.Demnach kann eine öffentliche Straße im Rechtssinnenur durch Widmung entstehen.Die Widmung ist nach der Definition des § 6 StrWG NRWeine Allgemeinverfügung, durch die <strong>Straßen</strong>, Wege <strong>und</strong>Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zumachen <strong>und</strong> wird von der <strong>Straßen</strong>baubehörde verfügt.Mit der Widmung eröffnet sich der Allgemeinheit der Gemeingebrauch(§ 14 StrWG NRW) <strong>und</strong> den Anliegern - nachMaßgabe ihres Angewiesenseins - der Anliegergebrauch (§14 a StrWG NRW)ZTV LW 99/01Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinienfür die Befestigung ländlicher Wege77


LiteraturverzeichnisForschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen[RStO]. Köln, 2001.Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Richtlinien für die Anlage von <strong>Straßen</strong>, Teil: Querschnitte[RAS-Q]. Köln, 1996.Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege [M ELW]. Köln,1993Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege [M ELW]. Köln,2009.Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinienfür die Befestigung ländlicher Wege [ZTV LW 99/01].Köln, 2001.Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Merkblatt über die Verbreiterung ländlicher Wege. Köln,1983.Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Verkehrswesen:Hinweise für die Zusammenarbeit von <strong>Straßen</strong>bau <strong>und</strong>Flurbereinigung bei der Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung vonVerfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Köln, 2008.Hess, R.: Qualität des <strong>Straßen</strong>betriebsdienstes im Kontextder Leistungserbringung durch Private. In: <strong>Straßen</strong>verkehrstechnik,Bonn, Kirschbaum Verlag, 2008, Nr. 5, S. 288-293.Gerlach, J.: Von den RAS-N zu den RIN – Neue Regeln fürdie Netzgestaltung <strong>und</strong> –bewertung. In: <strong>Straßen</strong>verkehrstechnik,Bonn, Kirschbaum Verlag, 2007, Nr. 6, S. 281-288.H.-D. Meißner: Bau <strong>und</strong> Erhaltung ländlicher Wege. In: Straße<strong>und</strong> Autobahn, Bonn, Kirschbaum Verlag, 2008, Nr.2, S.91-93.Kuratorium für Technik <strong>und</strong> Bauwesen in der Landwirtschafte.V (KTBL): Freiwilliger Flächennutzungstausch. KTBL-Heft76. Darmstadt, 2007.Kuratorium für Technik <strong>und</strong> Bauwesen in der Landwirtschafte.V (KTBL): Landwirtschaftliche Wege. KTBL-Schrift 443.Darmstadt, 2005.Gülde, H. <strong>und</strong> Meißner, H.-D.:Ländliche Wege - Planungsgr<strong>und</strong>sätze. Kuratorium fürTechnik <strong>und</strong> Bauwesen in der Landwirtschaft e.V (KTBL).KTBL-Arbeitsblatt Nr. 3091. Darmstadt, 1994. (Internet)Gülde, H. <strong>und</strong> Meißner, H.-D.: Ländliche Wege - Planungsgr<strong>und</strong>sätze.Kuratorium für Technik <strong>und</strong> Bauwesen in derLandwirtschaft e.V (KTBL). KTBL-Arbeitsblatt Nr. 3091.Darmstadt, 1994. (Internet)78


Backhaus, T.: Richtlinie für die Förderung des ländlichenWegebaus. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten<strong>und</strong> Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin,2002.Verband deutscher <strong>Straßen</strong>wärter:Leistungsheft für die betriebliche <strong>Straßen</strong>unterhaltung aufB<strong>und</strong>esfernstraßen, Köln 2004B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung:Ergänzende Gr<strong>und</strong>sätze für die Gestaltung <strong>und</strong> Nutzungländlicher Wege. Mainz, 2003.Verband deutscher <strong>Straßen</strong>wärter:Leistungsheft für die betriebliche <strong>Straßen</strong>unterhaltung aufB<strong>und</strong>esfernstraßen, Köln 2004Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong>Abfall e.V.:Arbeitsblatt DWA-A 904 <strong>und</strong> Richtlinien für den ländlichenWegebau [RLW 99]. Hennef, 2005.Städte <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> NRW Dienstleistungs-GmbH:<strong>Straßen</strong>baubeitragsrecht – Satzungsmuster des StGB NRW.In: Städte- <strong>und</strong> Gemeinderat, Düsseldorf, Städte <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong>NRW, 2004, 58. Jg., 1-2/2004, S. 30-40.<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen(StrWG NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 1995Hengst, Peter <strong>und</strong> Majcherek, Joachim:<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen(StrWG NW) Kommentar. Wiesbaden, 2009Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Flurneuordnung:Naturnaher Wegebau im ländlichen Raum. Kornwestheim,2008.Landesamt für Flurneuordnung <strong>und</strong> Landentwicklung Baden-Württemberg:Freiwilliger Nutzungstausch. Ein neues Instrument zurVerbesserung der Agrarstruktur. Baden-Württemberg, LFL,2006.79


Anlage I: Inhalt GIS-DatensatzHX_straßen_wege_netzLiniennetz der <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> Wege des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong>GemarkungStadtInnerortsWaldOk_GebietEigentumBaulastBez_StrBez_Abschnitt_StrVerb_allg_kfzVerb_sonstVerb_kat_kreisOepnv_LinienRadThemenroute_radWanderwegThemenroute_wandernBemerkungenKat_vkKat_okKat_nachb_okKat_kreisKat_toebToebKat_strukturbildName der GemarkungName des StadtgebietesLage Innerorts (keine Kategorieeinstufung) mit OrtsnameLage im Forst (keine Kategorieeinstufung)OrtschaftskonferenzgebietEigentümer des SegmentesBaulastträger des Segmentes<strong>Straßen</strong>bezeichnung (nur B<strong>und</strong>es-, Land-, <strong>Kreis</strong>straßen)Nummer des <strong>Straßen</strong>abschnittesVerbindungsfunktion für den allgemeinen KFZ-VerkehrSonstige VerbindungsfunktionenVerbindungsfunktion <strong>und</strong> Kategorieeinstufung der <strong>Kreis</strong>straßenBezeichnung der Oepnv-LinienAuf den gekennzeichneten Segmenten verläuft eine RadrouteBezeichnung ThemenrouteAuf den gekennzeichneten Segmenten verläuft ein WanderwegBezeichnung ThemenrouteBemerkungenKategorieeinstufung der Vorbewertung (bis September 2008)Kategorieeinstufung der Ortschaftskonferenz (ab September 2008)Gutachterliche Abweichungen von Einstufungwünschen (ab Februar 2009)Kategorieeinstufung der Abteilung <strong>Straßen</strong> des <strong>Kreis</strong>es <strong>Höxter</strong> (Nur <strong>Kreis</strong>straßen)Kategorieeinstufung kreisweit agierender Träger öffentlicher Belange (ab Februar 2009)Name des kreisweit agierenden Trägers öffentlicher BelangeEndgültige Kategorieeinstufung im Rahmen des Strukturbildes (ab Juni 2009)80


Anlage II: Übersicht KategorienAB1B2B3B4B5CDEMaßgebliche Verkehrsmittel Charakteristik Fahrbahnbreite Kronenbreite Belag<strong>Straßen</strong> mitüberörtlicher Funktion7,50 m6,50 m11,50 m9,50 mAsphalt<strong>Straßen</strong> mitinnergemeindlicher Funktion6,50 m4,00 m9,50 m5,00 mAsphaltMultifunktionale <strong>Straßen</strong>oder Wege5,00 m3,50 m6,25 m5,50 mAsphalt / Schotter /HGTD / HGDLandwirtschaftlicheVerbindungen / Erschließungen4,75 m3,00 m6,25 m5,50 mAsphalt / Schotter /HGTD / HGDUntergeordnete Wirtschaftswegemit Bedeutung f. Fußgänger3,00 m 4,00 mAsphalt / Schotter /HGTD / HGD / GrünwegUntergeordnete Wirtschaftswegeoder GrünwegeMaßgebliches Fahrzeug Maßgebliches FahrzeugAsphalt / Schotter /HGTD / HGD / GrünwegErschließungswege fürEinzelinteresseNach Bedarf Nach Bedarf Nach BedarfIm Netzzusammenhang wenigerwichtige / entbehrliche WegeBestand Bestand Nach BedarfKeine Wegeparzelle ohne Weg Keine KeineHäufig in angrenzendenFlurstücken aufgegangen81


Anlage III: Statistik Wegelängen<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> gesamtStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)175,5 km 5,4 %(175,5 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)231,1 km 7,1 %(134,9 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)699,2 km(52,1 km)21,5 %73,5 %Kategorie B31167,4 km35,9 %Kategorie B4119,1 km 3,6 %Kategorie B590,1 km 2,8 %Kategorie CKategorie D26,9 km 0,8 %722,7 km 22,2 %26,5 %Kategorie E23,8 km 0,7 %Stadt Bad DriburgStadt BeverungenStrukturbildStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)19,21 km 7,6 %(19,21 km)Kategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)4,32 km 1,7 %(4,32 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)20,57 km 8,1 %(13,1 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)23,21 km 8,9 %(9,4 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)62,05 km(0,0 km)24,5 %81,2 %Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)44,47 km(14,3 km)17,1 %81,2 %Kategorie B390,74 km35,8 %Kategorie B3129,31 km49,7 %Kategorie B413,05 km 5,2 %Kategorie B49,86 km 3,8 %Kategorie B53,02 km 1,2 %Kategorie B52,98 km 1,1 %Kategorie CKategorie D4,36 km 1,7 %38,34 km 15,2 %18,8 %Kategorie CKategorie D3,08 km 1,2 %38,57 km 14,8 %18,8 %Kategorie E1,72 km 0,7 %Kategorie E4,26 km 1,7 %82


Stadt BorgentreichStadt BrakelStrukturbildStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)17,04 km 4,1 %(17,04 km)Kategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)33,19 km 7,8%(33,19 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)41,15 km 10,0 %(35,4 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)27,25 km 6,4 %(23,7 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)73,94 km(2,4 km)17,9 %73,1 %Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)85,71 km(6,9 km)20,2 %75,7 %Kategorie B3160,55 km38,9 %Kategorie B3155,72 km36,8 %Kategorie B48,73 km 2,1 %Kategorie B418,42 km 4,4 %Kategorie B510,13 km 2,5 %Kategorie B54,72 km 1,1 %Kategorie C2,14 km 0,5 %26,9 %Kategorie C3,14 km 0,7 %24,3 %Kategorie D97,03 km 23,5 %Kategorie D91,41 km 21,6 %Kategorie E1,60 km 0,7 %Kategorie E3,74 km 0,9 %Stadt <strong>Höxter</strong>Stadt MarienmünsterStrukturbildStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)19,03 km 4,4 %(19,03 km)Kategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)13,26 km 5,6 %(13,26 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)22,65 km 5,3 %(3,6 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)18,33 km 7,8 %(14,0 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)94,32 km(18,5 km)21,9 %71,9 %Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)50,62 km(0,0 km)21,5 %75,9 %Kategorie B3154,07 km35,7 %Kategorie B384,45 km35,9 %Kategorie B420,0 km 4,6 %Kategorie B411,95 km 5,1 %Kategorie B514,52 km 3,4 %Kategorie B56,82 km 2,9 %Kategorie C2,57 km 0,6 %28,1 %Kategorie C0,51 km 0,2 %24,1 %Kategorie D100,52 km 23,3 %Kategorie D48,08 km 20,4%Kategorie E3,3 km 0,8 %Kategorie E1,35 km 0,6 %83


Stadt NieheimStadt SteinheimStrukturbildStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)15,64 km 6,2 %(15,64 km)Kategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)14,81 km 6,5 %(14,81 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)8,17 km 3,2 %(5,6 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)7,87 km 3,5 %(3,4 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)54,31 km(0,0 km)21,5 %68,7 %Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)53,71 km(1,0 km)23,7 %65,3 %Kategorie B388,6 km35,0 %Kategorie B363,16 km27,9 %Kategorie B47,21 km 2,8 %Kategorie B48,40 km 3,7 %Kategorie B513,86 km 5,5 %Kategorie B59,86 km 4,3 %Kategorie C1,10 km 0,4 %31,3 %Kategorie C0,76 km 0,3 %34,7 %Kategorie D61,56 km 24,3 %Kategorie D67,28 km 29,7 %Kategorie E2,71 km 1,1 %Kategorie E0,85 km 0,4 %Stadt WarburgStadt WillebadessenStrukturbildStrukturbildKategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)24,71 km 5,7 %(24,71 km)Kategorie A(davon <strong>Kreis</strong>)14,32 km 4,4 %(14,32 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)31,94 km 7,4 %(12,1 km)Kategorie B1(davon <strong>Kreis</strong>)29,94 km 9,3 %(14,8 km)Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)99,74 km(0,0 km)23,0 %70,7 %Kategorie B2(davon <strong>Kreis</strong>)80,32 km(8,9 km)24,8 %72,7 %Kategorie B3135,49 km31,3 %Kategorie B3104,11 km32,2 %Kategorie B414,48 km 3,3 %Kategorie B46,53 km 2,0 %Kategorie B511,44 km 2,6 %Kategorie B512,71 km 3,9 %Kategorie C4,11 km 0,9 %29,3 %Kategorie C5,12 km 1,6 %27,3 %Kategorie D109,30 km 25,2 %Kategorie D68,62 km 21,2 %Kategorie E2,36 km 0,5 %Kategorie E1,92 km 0,6 %84


PlanungsteamGmbH & Co. KGARCHITECTS & PLANNERSMaria-Hilf-Straße 1550677 KölnProf. Dipl.-Ing.O. HallDipl.-Ing.M. LangDipl.-Ing.M. BerchtoldDipl.-Ing.T. BruckhoffDipl.-Ing.Brian Fre<strong>und</strong>tCand.-Arch.Oliver ErnstTopp, Huber-Erler, Hagedorn GbRIngenieure für VerkehrsplanungJulius-Reiber-Straße 1764293 DarmstadtProf. Dr.-Ing.H.H. ToppDipl.-Ing.D. KönighausDipl.-Ing.S. Hofherr


<strong>Strategisches</strong> <strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong>Auftraggeber<strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> Der LandratKonzeption <strong>und</strong> Durchführung:ArbeitsgemeinschaftASTOC GmbH & Co. KG / Köln R+T Topp Huber-Erler Hagedorn / Darmstadt

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