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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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6.8 Kategorie CErschließungswege für EinzelinteresseIn Kategorie C liegen Wege in Baulast der Kommunen, dienur einzelnen Interessen dienen. Sie erschließen Einrichtungen<strong>und</strong> Gebäude wie z.B. Windräder kommerzieller Betreiber,Lagerschuppen oder Wohnhäuser im Außenbereich.Angrenzende Feldblöcke sind über andere Wege erschlossen.Der Erhalt eines Weges der Kategorie C liegt demnachnicht im öffentlichen Interesse.Im <strong>Kreis</strong> <strong>Höxter</strong> wurde ca. 1% der Wege in die Kategorie Ceingestuft.Es wird vorgeschlagen, diese Wege zu entwidmen <strong>und</strong> demeinzelnen Nutzer als Privatweg zu überschreiben.Kategorie CErschließungswege für EinzelinteresseFahrbahnbreite:Kronenbreite:Belag:Nach BedarfNach BedarfNach BedarfDer Anspruch an Breite, Belag <strong>und</strong> Tragfähigkeithängt von der erschlossenen Nutzungab <strong>und</strong> muss ggf. für Rettungsdienste,Müllabfuhr o.ä. ausgelegt sein.Als Alternative kann die Kommune weiterhin die Baulast fürdiesen Wegeabschnitt behalten, überträgt aber die (Kostender) Leistungen der <strong>Straßen</strong>unterhaltung an den Nutzer.Die Streckenkontrolle wird weiterhin durch Mitarbeiter deröffentlichen <strong>Straßen</strong>bauverwaltung durchgeführt. (vgl. Kap.7.2 Begleitende Empfehlung für Übergabe der Wegeunterhaltungan Dritte). Der Nutzer kann die erforderlichen Arbeitenselbst übernehmen, sie bei der öffentlichen Verwaltungbestellen oder sich an einen Maschinenring wenden (s. Kap.7.3 Begleitende Empfehlung für Maschinenring).Breite, Belag, Oberbau: Breite, Belag <strong>und</strong> Tragfähigkeitkann der einzelne Nutzer bestimmen. Die <strong>Straßen</strong>bauverwaltungachtet auf die ausreichende Qualität, wenn der Wegnicht als Privatweg übernommen wird.Besonderheiten: An einigen Wegen der Kategorie C liegen„dahinter“ noch Abschnitte in Kategorie D. So lange dieserD-Weg (der das Potential hat, mittel- bis langfristig nichtmehr benötigt zu werden) noch von den hinteren Anliegernbenötigt wird, ist auch der C-Weg nicht als Privatwegübertragbar. Der Nutzer der erschlossenen Einrichtung wirddann ein Teil der Nutzungsgemeinschaft, die gemeinsam fürdie <strong>Straßen</strong>unterhaltung sorgt bzw. zahlt (vgl. Kategorie D).46

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