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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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Rezess / RezesswegRezess ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher Ausdruckfür einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich, durchden der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über einRechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben beseitigtwird. Die Einordnung der alten Regelungen in das heutigeRechtssystem bereitet häufig Schwierigkeiten.Auf dem Gebiet der Stadt <strong>Höxter</strong> wurden über RezesseVereinbarungen zwischen öffentlicher Hand <strong>und</strong> Privatpersonenbzgl. der Nutzung bzw. Unterhaltung von einzelnen-Wegeabschnitten getroffen.Rezesse haben nach § 2 Satz 1 des Gesetzes über diedurch ein Auseinandersetzungsverfahren begründetengemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAngG) vom09.04.1956 (GV.NW S. 134) die Wirkung von Gemeindesatzungen<strong>und</strong> werden dem öffentlichen Recht zugeordnet.Rezesswege unterliegen einer Zweckbindung als Wirtschaftsweg.Die Aufhebung eines Rezesses kann erfolgen,wenn öffentliche Interessen oder wichtige (überwiegende)wirtschaftliche Bedürfnisse der Beteiligten dies erfordern.RLW 99Richtlinien für den ländlichen Wegebau - identisch mit demArbeitsblatt DWA-A 904 der Deutschen Vereinigung fürWasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e.V.RStORichtlinien für die Standardisierung des Oberbaus vonVerkehrsflächenSeparationSeparationsinteressentengemeinschaftBei der Separation handelte es sich um eine Vorform derheutigen Flurbereinigung im 18. <strong>und</strong> 19. Jahrh<strong>und</strong>ert inDeutschland. Sie bewirkten insgesamt eine Neuverteilungder landwirtschaftlich genutzten Bodenfläche, was einergroßangelegten Agrarreform gleich kam. Teilweise wurdedabei auch das Wegenetz reformiert (Interessentenweg).Separationsinteressentengemeinschaften gehen auf Auseinandersetzungsverfahrenzurück, durch die in Preußenim Zuge der zu Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts eingeleitetenSteinschen Reformen die Eigentumsverhältnisse zwischenBauern <strong>und</strong> Gutsherren neu geregelt worden sind.75

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