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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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TeileinziehungDie Teileinziehung ist die Allgemeinverfügung, durch diedie Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmteBenutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreisebeschränkt wird.UmstufungUmstufung ist die Allgemeinverfügung, durch die eineöffentliche Straße bei Änderung der Verkehrsbedeutung derentsprechenden <strong>Straßen</strong>gruppe zugeordnet wird.(Öffentliche) WidmungDie Widmung ist die Voraussetzung zur Entstehung der öffentlichen<strong>Straßen</strong> im Rechtssinne. In Nordrhein-Westfalenerhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen <strong>Straßen</strong>ur durch förmliche Widmungsverfügung der <strong>Straßen</strong>baubehörde.Demnach kann eine öffentliche Straße im Rechtssinnenur durch Widmung entstehen.Die Widmung ist nach der Definition des § 6 StrWG NRWeine Allgemeinverfügung, durch die <strong>Straßen</strong>, Wege <strong>und</strong>Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zumachen <strong>und</strong> wird von der <strong>Straßen</strong>baubehörde verfügt.Mit der Widmung eröffnet sich der Allgemeinheit der Gemeingebrauch(§ 14 StrWG NRW) <strong>und</strong> den Anliegern - nachMaßgabe ihres Angewiesenseins - der Anliegergebrauch (§14 a StrWG NRW)ZTV LW 99/01Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinienfür die Befestigung ländlicher Wege77

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