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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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Im Zuge des <strong>Straßen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wegekonzept</strong>es sind zahlreicheparallel verlaufenden Wege in die Kategorie D eingestuftworden. Es kann sich anbieten, in einem solchen Fall denzentralen Weg der Kategorie B3 gegenüber dem heutigenQuerschnitt zu verbreitern, wenn seine Erneuerung ansteht.Dadurch können R<strong>und</strong>wege <strong>und</strong> Doppelerschließungenüber andere Wege vermieden werden.Belag: An den Belag sind bei B3 gegenüber B2 andereAnsprüche zu stellen. Die Hauptnutzung von B3-Wegen erfolgtdurch land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Fahrzeuge. UnterUmständen ist eine Deckschicht ohne Bindemittel(Schotterweg) günstiger <strong>und</strong> besser benutzbar als eineAsphaltdecke. Landwirtschaftliche Maschinen sind zwarfür die langsame Fahrt über Felder geeignet <strong>und</strong> nehmenauch bei zügiger Fahrt über geeignete Schotterwege keinenSchaden. Frostaufbrüche (Schlaglöcher) in Asphaltdeckenhingegen bergen Gefahren, wenn auch nicht unbedingt fürdie Zugmaschine, so doch für Feldspritzen <strong>und</strong> ähnlichelandwirtschaftliche Geräte.Bei Wegen mit einer Deckschicht ohne Bindemittel ist esunter Umständen sinnvoll, Teilbereiche an Steigungen miteiner Asphaltdeckschicht zu versehen.Oberbau: Bei Verbindungswegen mit größerer Verkehrsbedeutungwird der Oberbau gemäß Bauklasse VI der RStO2001 hergestellt. Die Einteilung der übrigen Wege in dieBeanspruchungsklassen Hoch, Mittel <strong>und</strong> Gering erfolgtgemäß der RLW 99 in Abhängigkeit von der Häufigkeit derÜberrollungen mit hohen Achslasten.Verkehrsarten/Beschilderung: Bei Kategorie B3 ist derland- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Verkehr die vorrangige Nutzung.Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr sind nicht ausgeschlossen. Esist nur mit einem geringem Aufkommen von allgemeinenKfz-Verkehr zu rechnen bzw. dieser ist mit geeignetenMaßnahmen ausgeschlossen (vgl. Foto in Kap. 6.4 Einfahrbereichnur für Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit). Eventuellkann bei B3-Wegen zur Wahrung der Verkehrssicherheiteine Beschilderung angebracht werden, die allgemeinenKfz-Verkehr <strong>und</strong> Radverkehr ausschließt. (vgl. AbbildungenKap. 6.9 a). Nach den Ansätzen dieses Konzeptes solltedies allerdings nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.Auch auf B3-Wegen ist es in Einzelfällen sinnvoll, Maßnahmenzur Konfliktminderung zu ergreifen (vgl. Kap. 7.1Konfliktminderung bei der Nutzung ländlicher Wege).42

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