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Strategisches Straßen- und Wegekonzept Kreis Höxter - FDP ...

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Kategorie B1<strong>Straßen</strong> mit innergemeindlicher FunktionFahrbahnbreite: 5,50 m - 6,50 mKronenbreite: 7,50 m - 9,50 mBelag:Asphalt6,50 m9,50 m6.3 Kategorie B1<strong>Straßen</strong> mit innergemeindlicher FunktionIn Kategorie B1 sind <strong>Straßen</strong> eingestuft worden, die vorwiegenddem Verkehr <strong>und</strong> der Erschließung innerhalb desGemeindegebiets dienen. Auch die Erschließung von infrastrukturellenEinrichtungen für die Allgemeinheit wird mit B1gesichert (Gewerbegebiete, Sportanlagen etc.).Breite: Gemäß der RAS-Q ’96 werden für flächenerschließende<strong>und</strong> untergeordnete Verbindungen <strong>Straßen</strong> miteinem Regelquerschnitt RQ7,5 oder RQ9,5 angestrebt. D.h.die Fahrbahn ist 5,50 m oder 6,50 m breit. Bei einer Fahrbahnbreitevon 5,50 m sind die Begegnungsfälle Bus/Bus,Lkw/Lkw oder Lkw/Bus nur mit verminderter Geschwindigkeitmöglich. Bei untergeordneten (Erschließungs-) <strong>Straßen</strong>,bei denen im wesentlichen der Begegnungsfall Pkw/Pkwmaßgebend ist, sind Fahrbahnbreiten ab 4,00 m Breiteausreichend. Geringere Fahrbahnbreiten als 4,00 m solltengr<strong>und</strong>sätzlich mit befahrbaren Seitenstreifen hergestelltwerden.Belag: Für <strong>Straßen</strong> der Kategorie B1 kommt im Regelfall nureine Asphaltdeckschicht in Frage.5,50 m7,50 m4,00 m5,00 mOberbau: Der Oberbau wird gemäß der RStO 2001 hergestellt.Verkehrsarten/Beschilderung: Es sind keine Verkehrsartengr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen.Besonderheiten: Die in B1 eingestuften <strong>Straßen</strong> in Trägerschaftdes <strong>Kreis</strong>es (<strong>Kreis</strong>straßen) haben gemäß dem<strong>Straßen</strong>- <strong>und</strong> Wegegesetz NRW die Funktion von Gemeindestraßen.Diese Information ist für das Netz der <strong>Kreis</strong>straßenwichtig, denn dann kann bei einer Wiederherstellung(Erneuerung) der Regelquerschnitt <strong>und</strong> die <strong>Straßen</strong>ausstattungentsprechend angepasst werden. Es müssen nicht (dierelativ hohen) Standards für <strong>Kreis</strong>straßen gelten.Die in A <strong>und</strong> B1 eingestuften <strong>Straßen</strong> sind üblicherweiseüber die überörtliche Wegweisung(gelbe Schilder) gekennzeichnet. Für die KategorienB2 <strong>und</strong> darunter gilt dies nur in Ausnahmefällen.Es gibt in der Regel nur Hinweiseauf bestimmte Orte oder Sehenswürdigkeiten(Burgen, Lokale, Weiler u.ä.) an der Stelle, an derdie untergeordnete Kategorie von A oder B1 abzweigt.37

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