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1150 G 1 ü c k a u i Nr. 36 u. 37erwiesen, z. B. Roburit IT und Ammoncarbonit. Auffallendist es auch, daß Ammoncarbonit bei höhererLadedichte und großem Lademengen gegen Staubsicherer war. Danach spielt (he Sprengstoffmengebei dem Zustandekommen der Zündungen eine vielgeringere Rolle als die Ladedichte.Man wird eine der wesentlichsten Ursachen fürdas verschiedene Verhalten der Sprengstoffe bei denhier wiedergegebenen Versuchen wohl darin zu suchenhaben, daß die Sprengstoffe sich bei verschiedenerLadedichte in ganz verschiedener Weise umsetzen.Zu diesem Schlüsse kömmt man insbesondere auchbei der Betrachtung der erheblichen Unterschiede, diesich bezüglich der Sicherheit der wettersichern Gelatinedynamite in den beiden Mörserarten ergeben haben.Bei der Prüfung dieser Sprengstoffe ist übrigensneuerdings ncfch eine auffallende Erscheinung beobachtetworden, die hier kurz erwähnt sei. Eine ganzeReihe von ihnen ergab unter den üblichen Bedingungen(35 nnn-Patronen, 55 nun Bohrlochweite) nur gegenSchlagwetter geschossen teils bei 100 g, teils schonbei 50 g Zündungen. Sobald jedoch in dem Schlagwettergemischnoch Kohlenstaub (2 1) aufgewirbeltwurde, zündeten die bisher so gefährlichen Sprengstoffenicht mehr bis zu Ladungen von 400 und auch 500 g.Auf diese Weise haben sich bei frühem Versuchen,dio stets gegen Schlagwetter-Kohlenstaubgemische vorgenommenwurden, verschiedene wettersichere Gelatinedynamiteals verhältnismäßig sicher bewährt, währendsie jetzt, gegen Schlagwetter allein erprobt, nur einegeringe Sicherheit aufweisen. Die neuen Prüfungsergebnissesollen veröffentlicht werden, sobald alle jetztgebräuchlichen Sicherheitsprengstoffe durchgeschossensind.Die besprochenen Versuche lehren, daß die Sicherheitsprengstoffprüfung,trotzdem sie seit langen Jahrenbetrieben wird, noch recht unvollkommen ist. Aberauch das Wesen der Sicherheitsprengstoffe selbst, dieUrsachen ihrer Sicherheit und ihrer Zündgefährlichkeit,sind noch viel zu wenig erkannt. Die damit zusammenhängendenFragen müssen noch eingehenduntersucht werden.-Für die praktische Verwendung der Sicherheitsprengstoffeist es von besönderm Interesse, welcheder hier mitgeteilten Versuchergebnisse wohl dasrichtigste Bild von ihrer Sicherheit bieten. Anscheinendentspricht die Verwendung Aro n Schießmörsern mitengem Bohrloch mehr den Verhältnissen, wie sie unterTage vorliegen. Jedoch findet bei ausblasenden Schüssen— das sind die . gefährlichsten — stets eine gewaltsameErweiterung des Bohrlochs statt. Dabei leistendie Sprengstoffe eine gewisse Arbeit und die Sprengstoffgasekönnen sich auch im Bohrloch schon ausdehnen.Dadurch werden wiederum Verhältnisse geschaffen,die den Bedingungen beim Schießen mit Mörsern von55 nun Bohrlochweite mehr entsprechen. Es kommthinzu, daß, wie eingangs erwähnt, die Sprengstoffe,die bei der Prüfung unter den bisher üblichen Bedingungenbis zu hohem Lademengen sicher gewesensind, beim Gebrauch in Schlagwetter- und Kohlenstaubgrubennoch keine Explosion ergeben haben. Ausdiesen Gründen erscheint die Prüfung der Sicherheitsprengstoffemit Mörsern von 55 mm Bohrlochweite undunter Verwendung von 35 nnn-Patronen noch immer alsdie zweckmäßigste. Sie wird daher auch auf derberggewerkschaftlichen Versuchstreeke noch weiterbeibehalten werden.Der Bergwerksbetrieb auf dem Braunkohlenvorkommen zwischen Kölzig, Weißwasser, Muskau undTeuplitz in der Niederlausitz unter besonderer Berücksichtigung seines Einflusses auf die Verhütung derA u s d e h n u n g u n d w irtsc h a ftlic h eB edeutung des B rannkoh 1 envorkom m ens.In der östlichen Niederlausitz erstreckt sich südlichvon Forst zwischen Kölzig, Weißwasser, Muskau undTeuplitz ein ausgedehntes Braunkohlenvorkommen,das bei der geringen Fruchtbarkeit des Bodens dieserGegend eine große wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat.Selbstentzündung der Kohle.Von Bergassessor R ieg el, Halle a. S.Das genannte Gebiet (s. Fig. 1) wird im Westenvon der Bahnstrecke Forst-Weißwasser, im Osten vonder Sommerfeld-Muskauer und Weißwasser-Muskauerund endlich im Süden von der Berlin-Görlitzer Eisenbahnliniedurchschnitten. In bergrechtlicher Beziehungfindet in den in Fig. 1 schraffierten Gebietsteilen,dem sogenannten Mnndatsbezirke, das Gesetz vom22. Februar 1869, betreffend die Rechtsverhältnissedes Stein- und Braunkohlen-Bergbaues in denjenigenLandesteilen, in welchen das Kurfürstlich SächsischeMandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat, Anwendung;in den übrigen gelten ausschließlich die Bestimmungendes Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni1865.Von dem gesamten nutzbaren Braunkohlenvorkommendes Gebietes ist bisher nur ein sehr geringerTeil ausgebeutet worden,Die Kohle selbst ist wegen ihrer großen Heizkraftauf dem Markte außerordentlich begehrt. Sie findetals Rohkohle einen bequemen Absatz in den nahegelegenen umfangreichen Glashütten und Ziegeleibetrieben.Ein nicht unerheblicher Teil wirdin Form von Briketts bei den günstigen Eisenbahnverbindungenin die weitere Umgebung verschickt.Diesen Vorteilen stehen indessen erhebliche Nachteilegegenüber, die sowohl in der durch die eigenartigenLagerungsverhältnisse bedingten Schwierigkeit derAus- und Vorrichtung und des Abbaues als auch ganzbesonders in der Neigung der Kohle zur Selbstentzündungbegründet sind.

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