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BGB AT Sachverhalte - Zivilrecht VI

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II. Fälle1. O sitzt in der Kölner Gastwirtschaft „Zum Tünnes“ und trinkt missmutig Kölsch auskleinen Gläsern. Da liest er auf der Speisekarte: „Halver Hahn – 3,50 €“. Voll Freudeüber den günstigen Geflügelpreis bestellt er das Gericht. Der Kellner K bringt ihm einKäsebrot.Muss O für das Käsebrot bezahlen?2. A will bei B 1.400 kg Apfelsinen bestellen. Er verschreibt sich aber und bestellt 4.100kg Apfelsinen. Muss A die 4.100 kg Apfelsinen abnehmen und bezahlen?3. K erwirbt von V 10.000 Junghennen in der Meinung, die Eierpreise würden steigen.Infolge neuer EG-Beschlüsse beginnen sie jedoch rapide zu fallen. Kann K anfechten?4. V verkauft an K ein Grundstück für 200 €/qm und glaub t, ein gutes Geschäft gemachtzu haben. Kurz darauf erfährt er, das Grundstücke dieser Art und Lage schon seitlängerem für 300 €/qm gehandelt werden. Kann V anfechten?Variante: V verkauft nur deshalb so preiswert, weil ihm entgegen ist, dass dasGrundstück von der Gemeinde inzwischen zu Baugelände erklärt wurde. Kann Vanfechten?5. V telegraphiert an R: „Biete Maschine, über die gestern verhandelt, zu 9.800 € an“.Infolge eines Versehens des Postbeamten kommt das Telegramm mit anderen Ziffernbei K an: Statt 9.800 € heißt es jetzt 8.900 €. R telegraphiert sofort zurück: „NehmeIhr Angebot an“. Muss V die Maschine für 8.900 € liefern?9. Arbeitspapier: Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung(Anfechtungsrecht, Teil II)I. Fragen1. Um welche Art von Willensmangel handelt es sich bei § 123 <strong>BGB</strong>? Vergleichen Siebitte mit den Willensmängeln bei den Anfechtungsgründen des § 119 <strong>BGB</strong>.2. Was versteht man unter einer arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 <strong>BGB</strong>? Wiekann man einen Anderen täuschen?3. Erläutern Sie den Begriff der widerrechtlichen Drohung!4. Wodurch unterscheiden sich die Anfechtung wegen Täuschen bzw. Drohung und dieIrrtumsanfechtung?II. Fälle1. A sieht auf dem Ausstellungsgelände des Autohändlers G einen gebrauchten VW GolfGTI stehen. Da er gerade einen Wagen benötigt, führt er mit G ein Verkaufsgespräch.G, der den Golf endlich loswerden will, erklärt dem A, er sei bereit, ihm den Wagenfür 12.000 € zu überlassen. Er verschweigt dem A aber, dass der Golf einmal in einen11

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