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BGB AT Sachverhalte - Zivilrecht VI

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schweren Unfall verwickelt war, der dessen Chassis erheblich in Mitleidenschaftgezogen hatte. Da dem A der von G geforderte Preis für den erst zwei Jahre alten undaugenscheinlich in gutem Zustand befindlichen Pkw recht günstig erscheint, kauft erden Golf, ohne sich nach der Unfallfreiheit des Wagens erkundigt zu haben.Drei Wochen später stellt ein Freund des A zufällig fest, dass der Wagen erheblichetechnische Mängel aufweist, die von einem früheren Verkehrsunfall stammen. Amöchte den Vertrag „aus der Welt schaffen“.Was kann er tun?2. a) Buchhalter B gerät in den Verdacht, in der Firma, in der er beschäftigt ist, 500 €unterschlagen zu haben. Deshalb fordert ihn sein Arbeitgeber A auf, in dieAuflösung seines Arbeitsvertrages mit sofortiger Wirkung einzuwilligen,andernfalls werde er gegen ihn Strafanzeige erstatten. B willigt notgedrungen ein.Kann er die Auflösung (seine Unschuld ausgenommen) wieder rückgängigmachen?b) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn A den Unterschlagungsverdacht zum Anlassnimmt, von B zu verlangen, sich zur Zahlung von 5.000 € Schadenersatz auseinem von ihm verursachten früheren Verkehrsunfall zu verpflichten?3. Student S möchte bei der Bank B ein Darlehen in Höhe von 5.000 € aufnehmen. Weildie Bank eine Sicherheit verlangt, bittet S seinen Vater V, bei B für ihn zu bürgen.Dabei versichert S dem V ohne Wissen der B, er könne das Darlehen ohne weiteresdurch die laufenden Einkünfte aus seiner Nebenbeschäftigung am Studienort tilgen. Vunterschreibt daraufhin die Bürgschaftsurkunde, die S zuvor von B zur Beschaffungeines Bürgen für das Darlehen erhalten hatte.Tatsächlich hat S jedoch keinerlei laufende Einkünfte, so dass sich B mangels Zahlungdes S schon bald an V wendet. V ficht die Bürgschaft B gegenüber an, da er über dieEinkünfte des S falsch informiert worden sei.Kann B den V aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen?10. Arbeitspapier: Das Handeln für andereI. Fragen und Fälle:Fragen:1. In welchem Verhältnis stehen Privatautonomie und Stellvertretung zueinander?2. Wie hat der Gesetzgeber die Interessenlage bei der Stellvertretung bewertet und denSchutz von Vertretenem, Vertreter und Drittem ausgestaltet?3. Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen normiert § 1164 I 1 <strong>BGB</strong>?4. Grenzen Sie Stellvertretung und Botschaft voneinander ab und arbeiten Sie dieUnterschiede heraus.12

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