Otto (GmbH & Co KG) Konzernabschluss zum 28 ... - Hamburg
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Die vorstehende Änderung hat keine Auswirkungen auf den IFRS-<strong>Konzernabschluss</strong> der <strong>Otto</strong> Group.<br />
Die folgenden Standards und Interpretationen, die durch das IASB bzw. IFRIC veröffentlicht wurden, sind aufgrund der noch<br />
nicht erfolgten Anerkennung durch die EU bzw. des noch nicht eingetretenen Erstanwendungszeitpunkts noch nicht<br />
verpflichtend anzuwenden. Sofern eine Anerkennung durch die EU bereits vorliegt, hat die <strong>Otto</strong> Group eine vorzeitige<br />
Anwendung nicht durchgeführt.<br />
Im Geschäftsjahr 2008 waren die folgenden Standards und Interpretationen, die bereits durch die EU anerkannt worden<br />
sind, noch nicht verpflichtend anzuwenden:<br />
Im November 2006 veröffentlichte das IASB den IFRS 8 „Operating Segments". Der IFRS 8 ersetzt IAS 14 und basiert auf<br />
•<br />
dem „management approach", nach dem die Definition der Segmente sowie die Darstellung der Segmentinformationen auf<br />
Grundlage der internen Berichterstattung an das oberste Entscheidungsgremium der Gruppe erfolgt. IFRS 8 ist für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />
Im März 2007 wurde eine Änderung zu IAS 23 „Borrowing <strong>Co</strong>sts" veröffentlicht, nach der Fremdkapitalkosten, die im<br />
•<br />
Zusammenhang mit der Finanzierung sogenannter „qualifying assets" entstehen, als Bestandteil der Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten dieser „qualifying assets" zu aktivieren sind. Die Änderungen von IAS 23 sind für das Geschäftsjahr<br />
2009 verpflichtend anzuwenden.<br />
Im September 2007 veröffentlichte das IASB eine Überarbeitung des IAS 1 „Presentation of Financial Statements".<br />
•<br />
Aufgrund der Änderungen des IAS 1 wird der <strong>Konzernabschluss</strong> für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />
beginnen, eine Gesamtergebnisrechnung beinhalten, in der sowohl die erfolgswirksamen als auch die erfolgsneutralen<br />
Aufwendungen und Erträge dargestellt werden.<br />
Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB eine Ergänzung des IFRS 2 „Share based Payment: Vesting conditions and<br />
• cancellations", in der eine Definition der Ausübungsbedingungen enthalten ist. Die Ergänzung ist im Geschäftsjahr 2009<br />
erstmalig verpflichtend anzuwenden.<br />
Im Mai 2008 veröffentlichte das IASB „Improvements to IFRSs", mit dem diverse Änderungen von 20 bestehenden IFRS-<br />
• Standards vorgenommen werden. Sofern in der Änderung des jeweiligen Standards nicht anders geregelt, sind die<br />
Änderungen auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.<br />
IFRIC 12 „Service <strong>Co</strong>ncession Arrangements", der im November 2006 veröffentlicht wurde, ist erstmals für Geschäftsjahre<br />
• anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Die Interpretation regelt die bilanzielle Behandlung von<br />
Verpflichtungen und Rechten, die im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen übernommen werden.<br />
•<br />
Im Juni 2007 wurde der IFRIC 13 „Customer Loyalty Programs" zur Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen<br />
veröffentlicht. IFRIC 13 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />
IFRIC 14 „The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction", der im Juli 2007<br />
veröffentlicht wurde, enthält Regelungen zur Bestimmung des Höchstbetrages des Überschusses aus einem<br />
• leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 als Vermögenswert aktiviert werden darf. Die Interpretation wurde im<br />
Dezember 2008 von der EU anerkannt und ist für IFRS-Abschlüsse in der EU erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.<br />
Aus der Anwendung dieser Standards im Geschäftsjahr 2009 erwartet die <strong>Otto</strong> Group mit Ausnahme des IFRS 8 sowie der<br />
Änderungen des IAS 38 im Rahmen der „Improvements to IFRSs" keine signifikanten Auswirkungen auf die Darstellung der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />
Die <strong>Otto</strong> Group befindet sich derzeit noch im Prozess der Beurteilung der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des<br />
IFRS 8 auf den IFRS-<strong>Konzernabschluss</strong>.<br />
Gemäß der Änderung des IAS 38 im Rahmen der im Mai 2008 veröffentlichten „Improvements to IFRSs", die für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden ist, umfassen Aufwendungen für Werbe- und<br />
Vertriebsmaßnahmen auch Aufwendungen für Kataloge von Versandhändlern, so dass zukünftig Katalogkosten <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt der Verfügungsmacht des Versandhändlers über die Kataloge aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen. Die<br />
<strong>Otto</strong> Group hat bisher Kosten für die Vorbereitung, Herstellung und Versendung von Katalogen aktiviert und<br />
umsatzproportional über die Wirkungsdauer der Kataloge abgeschrieben. Zum <strong>28</strong>. Februar 2009 beläuft sich der Buchwert<br />
der aktivierten Katalogkosten auf 165.055 TEUR (29. Februar 2008: 178.039 TEUR). Die <strong>Otto</strong> Group wird den geänderten<br />
IAS 38 im Geschäftsjahr 2009/10 mit einer retrospektiven Anpassung der Vergleichsinformationen erstmals anwenden.<br />
Die erstmalige Anwendung des geänderten IAS 1 wird insbesondere aufgrund der Zusammenfassung der erfolgswirksamen<br />
und erfolgsneutralen Erträge und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung in einer geänderten Darstellung des<br />
<strong>Konzernabschluss</strong>es resultieren.<br />
Die durch das IASB bzw. IFRIC veröffentlichten Standards und Interpretationen, deren Anwendung in einem IFRS-<br />
<strong>Konzernabschluss</strong> nach § 315a HGB noch der Anerkennung durch die EU bedarf, stellen sich dabei wie folgt dar:<br />
Der im Januar 2008 veröffentlichte, überarbeitete IFRS 3 "Business <strong>Co</strong>mbinations" beinhaltet wesentliche Änderungen in der<br />
Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen. Diese betreffen insbesondere den Ansatz von<br />
Anteilen außenstehender Gesellschafter, die Abbildung von sukzessiven Unternehmenserwerben sowie die Behandlung von<br />
bedingten Kaufpreisbestandteilen und Anschaffungsnebenkosten. In diesem Zusammenhang hat das IASB Änderungen am<br />
IAS 27 „<strong>Co</strong>nsolidated and Separate Financial Statements" vorgenommen, die die Abbildung von Transaktionen mit Anteilen<br />
an Tochterunternehmen, die durch einen Verlust der Beherrschungsmöglichkeit gekennzeichnet sind bzw. bei denen das<br />
Mutterunternehmen weiterhin die Beherrschungsmöglichkeit behält, regeln. Die überarbeiteten Standards sind verpflichtend<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.