04.12.2012 Aufrufe

Otto (GmbH & Co KG) Konzernabschluss zum 28 ... - Hamburg

Otto (GmbH & Co KG) Konzernabschluss zum 28 ... - Hamburg

Otto (GmbH & Co KG) Konzernabschluss zum 28 ... - Hamburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die vorstehende Änderung hat keine Auswirkungen auf den IFRS-<strong>Konzernabschluss</strong> der <strong>Otto</strong> Group.<br />

Die folgenden Standards und Interpretationen, die durch das IASB bzw. IFRIC veröffentlicht wurden, sind aufgrund der noch<br />

nicht erfolgten Anerkennung durch die EU bzw. des noch nicht eingetretenen Erstanwendungszeitpunkts noch nicht<br />

verpflichtend anzuwenden. Sofern eine Anerkennung durch die EU bereits vorliegt, hat die <strong>Otto</strong> Group eine vorzeitige<br />

Anwendung nicht durchgeführt.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 waren die folgenden Standards und Interpretationen, die bereits durch die EU anerkannt worden<br />

sind, noch nicht verpflichtend anzuwenden:<br />

Im November 2006 veröffentlichte das IASB den IFRS 8 „Operating Segments". Der IFRS 8 ersetzt IAS 14 und basiert auf<br />

•<br />

dem „management approach", nach dem die Definition der Segmente sowie die Darstellung der Segmentinformationen auf<br />

Grundlage der internen Berichterstattung an das oberste Entscheidungsgremium der Gruppe erfolgt. IFRS 8 ist für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />

Im März 2007 wurde eine Änderung zu IAS 23 „Borrowing <strong>Co</strong>sts" veröffentlicht, nach der Fremdkapitalkosten, die im<br />

•<br />

Zusammenhang mit der Finanzierung sogenannter „qualifying assets" entstehen, als Bestandteil der Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten dieser „qualifying assets" zu aktivieren sind. Die Änderungen von IAS 23 sind für das Geschäftsjahr<br />

2009 verpflichtend anzuwenden.<br />

Im September 2007 veröffentlichte das IASB eine Überarbeitung des IAS 1 „Presentation of Financial Statements".<br />

•<br />

Aufgrund der Änderungen des IAS 1 wird der <strong>Konzernabschluss</strong> für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />

beginnen, eine Gesamtergebnisrechnung beinhalten, in der sowohl die erfolgswirksamen als auch die erfolgsneutralen<br />

Aufwendungen und Erträge dargestellt werden.<br />

Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB eine Ergänzung des IFRS 2 „Share based Payment: Vesting conditions and<br />

• cancellations", in der eine Definition der Ausübungsbedingungen enthalten ist. Die Ergänzung ist im Geschäftsjahr 2009<br />

erstmalig verpflichtend anzuwenden.<br />

Im Mai 2008 veröffentlichte das IASB „Improvements to IFRSs", mit dem diverse Änderungen von 20 bestehenden IFRS-<br />

• Standards vorgenommen werden. Sofern in der Änderung des jeweiligen Standards nicht anders geregelt, sind die<br />

Änderungen auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.<br />

IFRIC 12 „Service <strong>Co</strong>ncession Arrangements", der im November 2006 veröffentlicht wurde, ist erstmals für Geschäftsjahre<br />

• anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Die Interpretation regelt die bilanzielle Behandlung von<br />

Verpflichtungen und Rechten, die im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen übernommen werden.<br />

•<br />

Im Juni 2007 wurde der IFRIC 13 „Customer Loyalty Programs" zur Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen<br />

veröffentlicht. IFRIC 13 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />

IFRIC 14 „The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction", der im Juli 2007<br />

veröffentlicht wurde, enthält Regelungen zur Bestimmung des Höchstbetrages des Überschusses aus einem<br />

• leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 als Vermögenswert aktiviert werden darf. Die Interpretation wurde im<br />

Dezember 2008 von der EU anerkannt und ist für IFRS-Abschlüsse in der EU erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.<br />

Aus der Anwendung dieser Standards im Geschäftsjahr 2009 erwartet die <strong>Otto</strong> Group mit Ausnahme des IFRS 8 sowie der<br />

Änderungen des IAS 38 im Rahmen der „Improvements to IFRSs" keine signifikanten Auswirkungen auf die Darstellung der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />

Die <strong>Otto</strong> Group befindet sich derzeit noch im Prozess der Beurteilung der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des<br />

IFRS 8 auf den IFRS-<strong>Konzernabschluss</strong>.<br />

Gemäß der Änderung des IAS 38 im Rahmen der im Mai 2008 veröffentlichten „Improvements to IFRSs", die für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden ist, umfassen Aufwendungen für Werbe- und<br />

Vertriebsmaßnahmen auch Aufwendungen für Kataloge von Versandhändlern, so dass zukünftig Katalogkosten <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt der Verfügungsmacht des Versandhändlers über die Kataloge aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen. Die<br />

<strong>Otto</strong> Group hat bisher Kosten für die Vorbereitung, Herstellung und Versendung von Katalogen aktiviert und<br />

umsatzproportional über die Wirkungsdauer der Kataloge abgeschrieben. Zum <strong>28</strong>. Februar 2009 beläuft sich der Buchwert<br />

der aktivierten Katalogkosten auf 165.055 TEUR (29. Februar 2008: 178.039 TEUR). Die <strong>Otto</strong> Group wird den geänderten<br />

IAS 38 im Geschäftsjahr 2009/10 mit einer retrospektiven Anpassung der Vergleichsinformationen erstmals anwenden.<br />

Die erstmalige Anwendung des geänderten IAS 1 wird insbesondere aufgrund der Zusammenfassung der erfolgswirksamen<br />

und erfolgsneutralen Erträge und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung in einer geänderten Darstellung des<br />

<strong>Konzernabschluss</strong>es resultieren.<br />

Die durch das IASB bzw. IFRIC veröffentlichten Standards und Interpretationen, deren Anwendung in einem IFRS-<br />

<strong>Konzernabschluss</strong> nach § 315a HGB noch der Anerkennung durch die EU bedarf, stellen sich dabei wie folgt dar:<br />

Der im Januar 2008 veröffentlichte, überarbeitete IFRS 3 "Business <strong>Co</strong>mbinations" beinhaltet wesentliche Änderungen in der<br />

Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen. Diese betreffen insbesondere den Ansatz von<br />

Anteilen außenstehender Gesellschafter, die Abbildung von sukzessiven Unternehmenserwerben sowie die Behandlung von<br />

bedingten Kaufpreisbestandteilen und Anschaffungsnebenkosten. In diesem Zusammenhang hat das IASB Änderungen am<br />

IAS 27 „<strong>Co</strong>nsolidated and Separate Financial Statements" vorgenommen, die die Abbildung von Transaktionen mit Anteilen<br />

an Tochterunternehmen, die durch einen Verlust der Beherrschungsmöglichkeit gekennzeichnet sind bzw. bei denen das<br />

Mutterunternehmen weiterhin die Beherrschungsmöglichkeit behält, regeln. Die überarbeiteten Standards sind verpflichtend<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!