20.07.2015 Aufrufe

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

notwendigen finanziellen Mittel mitzunehmen, weil man schon weiß, dass derandere einen finanziell austrocknen will.Das passiert, wenn man nur Vollmacht über das Konto des anderen hat und derandere einem Vollmacht und Kontokarte entzieht. Dann gibt es auch keine Kontoauszügeund kein Geld mehr.Alleinige Konten eines EhegattenBis vor nicht allzu langer Zeit konnte man sich für die Antwort auf die Frage,wem gehört was vom Bankkonto, immer leicht daran orientieren, wer formalInhaber war. Wer das Konto "gespeist" hatte, war egal.Dem Anderen - also dem Nichtinhaber - stand im Grundsatz daran nichts zu, essei denn im Rahmen des Zugewinnausgleiches.Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof aber über einen Fall entschieden, beidem die gesamten Mittel auf dem Konto von dem Ehepartner stammten, dernicht Inhaber des Kontos war.In diesem speziellen Einzelfall bejahte das Gericht eine Ausgleichspflicht, ohneauf den Zugewinnausgleich zu verweisen, weil es der Auffassung war, dass esnicht der Lebenserfahrung entspreche, dass der Ehepartner, von dem die Mittelstammten, Monat für Monat dem anderen alles zuwenden wollte, ohne das ihmselbst Mittel verblieben. Hätten Eheleute in einer solchen Form gespart, danndiene ihr Verhalten der Vorsorge und es sei eine sog. Bruchteilsgemeinschaftanzunehmen, die jeden Ehegatten im Zweifel zu ½ beteilige und ihm das Rechtgebe, die Auflösung der Gemeinschaft zu verlangen.Da die Rechtsprechung hier in Bewegung und die Rechtslage schwierig ist, sollteman fachlichen Rat einholen.Kontoüberziehung und sonstige SchuldenIn einer Ehe haftet jeder selbst für seine Schulden.Wer verheiratet ist, bekommt aber selten einen Kredit von der Bank, ohne dassder andere Ehepartner mit unterschreibt.Es ist in der Regel nicht die Eheschließung, die die Mithaftung für die Schuldendes Ehepartners begründet, sondern es ist die Unterschrift unter dem jeweiligenVertrag, z.B. dem Umschuldungsvertrag oder aber dem Bürgschaftsvertrag.57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!