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Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

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Die Höhe des Anspruchs ergibt sich aus den Anwalts- und Gerichtsgebühren, diesich nach dem Streitwert des beabsichtigten Rechtsstreits errechnen. Geltendgemacht wird der Prozesskostenvorschuss zunächst außergerichtlich durch Aufforderunggegenüber dem verpflichteten Ehegatten. Zahlt dieser nicht, wird derVorschuss im Wege einer einstweiligen Anordnung bei dem Gericht beantragt,welches für den Rechtsstreit in der Hauptsache zuständig ist. Das Gericht gibtdann dem verpflichteten Ehegatten durch Beschluss auf, die entsprechendeVorschusszahlung zu leisten.BeratungshilfeDie Beratungshilfe bietet allen Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit,Rechtsberatung sowie außergerichtliche Interessenvertretung durch einenRechtsanwalt / eine Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen außergerichtlicherInteressenvertretung werden also auch Anwaltsschreiben gefertigtoder anwaltliche Verhandlungen mit der Gegenseite oder Behörden geführt.Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ist, dass Sie über eingeringes Einkommen und keine wesentlichen Vermögenswerte verfügen. Die Beratungshilfeist vergleichbar mit einer Sozialhilfeleistung im Justizbereich. Voneinem geringen Einkommen ist auszugehen, wenn von Ihrem Nettoeinkommennach Abzug gesetzlicher Freibeträge (persönlicher Freibetrag, Erwerbstätigenfreibetrag,Kinderfreibeträge) und individueller Kosten für Wohnen (Miete, Nebenkosten,Heizung) sowie nach Abzug besonderer Belastungen (Mehraufwendungenbei Krankheit, angemessene Versicherungsbeiträge, berücksichtigungsfähigeKreditraten, von Ihnen zu leistender Unterhalt) weniger als 15 € verbleiben.Keine Beratungshilfe wird bewilligt, wenn Sie rechtsschutzversichert sind oderandere kostenfreie Möglichkeiten bestehen, rechtliche Auskünfte zu erhalten,oder wenn die Durchsetzung Ihrer Rechte "mutwillig", also ohne verständlichenGrund ist.Die Beratungshilfemöglichkeit besteht in den meisten rechtlichen Angelegenheiten;im Rahmen von <strong>Trennung</strong> und Scheidung auftretende Rechtsproblemesind generell erfasst, z.B. Streitigkeiten mit Vermietern wegen der Ehewohnung,familienrechtliche Streitigkeiten mit dem anderen Ehegatten wegen Unterhalt,Vermögensausgleich, Sorge- und Umgangsrecht etc. Auch bei Problemen mit der72

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