20.07.2015 Aufrufe

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

fahren den Verkauf der Immobilie über Jahre torpedieren. Wer im Güterstandder Zugewinngemeinschaft lebt und über sein Vermögen als Ganzes verfügt,benötigt während bestehender Ehe - also bis zur Rechtskraft der Scheidung -die Zustimmung des anderen Ehepartners zum Verkauf der Immobilie. Beikleineren Vermögen nimmt man eine Verfügung über das Vermögen als Ganzesan, wenn dem Ehegatte noch ca. 15 % seines Vermögens verbleiben. Bei großenVermögen ist der prozentuale Anteil deutlich geringer. Aber nicht alleEigenheimbesitzer sind daneben noch mit erheblichem sonstigen Vermögengesegnet.Verfügt der Ehepartner gleichwohl, kann man beim Familiengericht ein Veräußerungsverbotim Wege einer einstweiligen Verfügung erwirken und diesins Grundbuch eintragen lassen.Steht die Immobilie im Miteigentum der Eheleute, so ist die Rechtslage bezüglichder Auseinandersetzung des Miteigentums an der Immobilie nichtanders. Ist der Miteigentumsanteil das "Vermögen als Ganzes", ist eine Auseinandersetzunggegen den Willen des anderen Ehegatten während bestehenderEhe i.d.R. nicht möglich. Verkauf und auch Zwangsversteigerung sindausgeschlossen. Der Antrag auf Einleitung der Teilungsversteigerung gilt nämlichebenfalls als Verfügung, die der Zustimmung bedarf. Ist es dann aber eines Tages soweit, und die Scheidung ist nicht mehr anfechtbar(rechtskräftig), dann bleibt nur noch die Teilungsversteigerung,wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Aber auch dann geht es inder Regel nicht so schnell, dass man von heute auf morgen auf der Strassestünde. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht danach, wie lange in IhremGerichtsbezirk eine Teilungsversteigerung dauert. Es sind meist viele Monate,wenn nicht gar Jahre. Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, kann das nützlichoder auch sehr belastend sein.Wenn es zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls dergemeinschaftlichen Kinder notwendig ist, kann das Teilungsversteigerungsverfahrenbis zu 5 Jahren ausgesetzt werden. Ansonsten kann die Einstellungfür 6 Monate beantragt werden. Eine einmalige Verlängerung ist möglich.Achtung, hier laufen kurze Fristen, die zu beachten sind!65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!