Suchen Sie gegebenenfalls eine Schuldnerberatungsstelle auf (siehe S.80).Ein Sonderproblem sind die Bürgschaften von Ehefrauen, die für Schulden ihresMannes gebürgt haben, ohne nach ihren finanziellen Verhältnissen in der Lagezu sein, diese Verbindlichkeiten aus eigenem Einkommen oder Vermögen tilgenzu können.Diese Bürgschaften können nichtig sein, wenn eine krasse finanzielle Überforderungvorliegt.Das ist dann der Fall, wenn: die Bürgschaft nur aus emotionalen Bindungen übernommen wurde die finanziellen Verhältnisse des Bürgen bei Übernahme der Bürgschaft nichteinmal dazu ausreichen, die Zinsen des Darlehens zu bezahlen.Auch hier empfiehlt sich der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle, die mit Ihnenauch die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens erörtern wird, wenn notwendig.16. VersorgungsausgleichWer während der Ehe sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat Rentenbeiträgein die Rentenkasse (BfA/LVA) eingezahlt. Auch wer Kinder erzogen hat odereinen pflegebedürftigen Menschen gepflegt hat, erwirbt Ansprüche in der gesetzlichenRentenversicherung. Daraus entsteht ein Anspruch auf Rente, die sogenannte Rentenanwartschaft. Rentenanwartschaften, die man während der Ehezeiterworben hat, werden im Scheidungsverfahren vom Familiengericht ermittelt.Derjenige Ehegatte, der mehr Anwartschaften erworben hat, muss die Hälfte desMehrbetrages an den anderen ausgleichen. Das erfolgt im Grundsatz so, dassdas Gericht verfügt, dass die Rentenanwartschaften dem einen Ehegatten weggenommenwerden und der weggenommene Betrag dem anderen Ehegattengutgeschrieben wird. Dagegen kann sich der belastete Ehegatte nicht wehren.Im Grundsatz! In der Praxis ist das viel komplizierter:59
Als Rentenanwartschaft zählen auch alle anderen Anrechte auf Rente oderdie während der Ehezeit erworben wurden, also z.B. auch Beamtenversorgungenoder Betriebsrenten. Viele große Firmen und Versorgungsunternehmen, aberauch der öffentliche Dienst (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes) kennen solcheAnwartschaften. Ausgleichspflichtig sind auch Ansprüche aus Versorgungswerken,wie sie z.B. Apotheker, Architekten, Steuerberater, Anwälte etc. haben.Dazu gehören z.B. auch die Riesterrente und private Rentenversicherungen.Kapitallebensversicherungen gehören nicht dazu. Hier muss man aber besonderssorgfältig prüfen, denn es gibt z.B. Lebensversicherungen mit dem Recht,daraus eine Rentenversicherung zu machen oder auch Rentenversicherungenmit Kapitalwahlrecht. Solange die Lebensversicherung eine reine Kapitallebensversicherungist, unterfällt sie dem Zugewinnausgleich. Ist die Option auf eineRentenversicherung bereits ausgeübt, dann unterfällt sie dem Versorgungsausgleich.Das eröffnet Spielräume für die Überlegung, ob ich das Geld lieberim Versorgungs- oder im Zugewinnausgleich eingestellt wissen möchte. Eskann durchaus sehr viel interessanter sein, seine Lebensversicherung als Rentenansprucheingestellt zu sehen, da ein hoher Barbetrag noch keinen großartigenRentenanspruch bedeuten muss. Es kann aber auch genau das Gegenteil eintreten,z.B. dann, wenn Sie eigentlich im Zugewinn trotz einer hohen Lebensversicherungnichts auszugleichen haben, die Begründung von Rentenansprüchenaber dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Versorgungsausgleich gegenIhren Mann sinkt. Bevor sie also etwas tun, dessen Konsequenzen Sie nichtvoraussehen können, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Der Stichtag für die Berechnung des Anspruches auf Versorgungsausgleich istder erste Tag des Monats, in dem geheiratet wurde, bis zum letzten Tag desMonats, der der Zustellung des Scheidungsantrages vorausgeht. Wie beim Zugewinnausgleichauch, bleibt also vom Monat der <strong>Trennung</strong> an noch genügendSpielraum, um Gestaltungsspielräume zu nutzen. Dabei liegen diese meist eherauf Seiten der Männer, da sie meist die Lebensversicherungen abgeschlossenhaben. Benachteiligt beim Versorgungsausgleich sind häufig diejenigen, die mit Selbstständigenverheiratet sind. Viele Selbstständige haben keine Altersvorsorgebetrieben. Somit kann auch nichts ausgeglichen werden. Oder noch schlimmer,als arbeitender Ehepartner hat man eigene Anwartschaften erwirtschaftetund muss diese jetzt ausgleichen, weil auf der Gegenseite nichts vorhandenist.60