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Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

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Schaffen Sie unbedingt Klarheit und dokumentieren Sie welche Schulden bei <strong>Trennung</strong> genau vorhanden sind und wofür diese gemachtwurden wer für welche Schulden unterschrieben hat (besorgen Sie Verträge) wer wie viel auf welche Schulden bezahltSchulden sind ein wichtiger Abzugsposten beim Zugewinnausgleich. Wer vieleSchulden hat, vermindert sein Endvermögen und beeinflusst damit den Zugewinnausgleich.Bei "gemeinsamen" Schulden haften in der Regel beide Ehepartner für die Rückzahlungwahlweise auf die volle Summe. Die Bank kann sich also aussuchen,wen sie in Anspruch nimmt. Sie ist also nicht auf die hälftige Summe beschränkt,sondern kann wahlweise den einen oder den anderen auf die volle Summe inAnspruch nehmen. Das geht auch, wenn Sie sich bei der <strong>Trennung</strong> mit IhremPartner bezüglich der Frage, wer welche Schulden trägt, intern anders geeinigthaben. Fällt der Verpflichtete aus irgendeinem Grund aus, ist der andere Partnerbei gemeinsamen Kreditverträgen oder Bürgschaften "dran". Derjenige, der alleinetilgt, kann meist einen Ausgleich im Innenverhältnis zum anderen Partnerverlangen, wenn es nicht gerade darum geht, dass er mit dem Kredit Dinge bezahlthat, die ausschließlich ihm alleine zugute gekommen sind.Liegt allerdings ein solcher Fall der alleinigen Nutznießung eines Ehegatten vor,kann der andere Ehegatte gegebenenfalls einen Anspruch auf Freistellung vonder Inanspruchnahme durch die Bank haben.Häufig wird die Schuldentilgung ohne Ausgleich als Abzugsposten bei der Berechnungdes Unterhaltes berücksichtigt. Wer deswegen weniger Unterhalterhält, kann später nicht noch einmal vom Ehepartner auf Ausgleich für dieDarlehenszahlungen in Anspruch genommen werden.Im Zusammenhang mit <strong>Trennung</strong> und Scheidung wird häufig umgeschuldet. Esentstehen neue Gebühren und häufig sind die Konditionen schlechter.Prüfen Sie sorgfältig die Notwendigkeit und übernehmen Sie durch Ihre Unterschriftnicht Verpflichtungen, die Sie bisher nicht hatten oder von denen Sienichts haben.58

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