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Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

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Je nach Tätigkeit, die der Anwalt / die Anwältin für Sie ausübt, kann mehr oderweniger als eine einzelne Gebühr anfallen. Z.B. bei einer einfachen Beratungentsteht i.d.R. eine 0,55-fache Gebühr, bei einer außergerichtlichen Korrespondenzfällt regelmäßig eine 1,3-fache Gebühr an, in gerichtlichen Verfahren meisteine 2,5-fache Gebühr.In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht i.d.R. keine Verpflichtung, demanderen Ehegatten angefallene Rechtsanwaltskosten zu erstatten. In gerichtlichenStreitigkeiten trägt meist der Verlierer alle Kosten. Anders ist es imScheidungsverfahren: Dort werden die anfallenden Gerichtskosten hälftiggeteilt und jeder Ehegatte trägt zudem die Kosten der eigenen Anwältin bzw.des eigenen Anwalts.Soweit für Sie die nachfolgend beschriebenen finanziellen Hilfen nicht in Betrachtkommen, Sie aber anfallende Anwaltskosten nicht auf einmal bezahlenkönnen, sprechen Sie Ihre Anwältin / Ihren Anwalt frühzeitig bereits zu Beginneines Mandats auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.20.a Erstberatung bei <strong>Trennung</strong>Beraten werden z.B. Hausratsaufteilung, Kindes- und <strong>Trennung</strong>sunterhalt sowieUmgangsrecht mit dem Kind.Allen Beratungsgegenständen wird ein "Wert" zugeordnet, beim Hausrat ist diesder Wert der streitigen Hausratsgegenstände (hier geschätzt 5.000,00 €), beimUmgangsrecht ein pauschaler Festbetrag von 3.000,00 €, beim Unterhalt derJahresbetrag des geforderten Unterhalts (hier geschätzt 249,00 € Kindesunterhalt,310,00 € <strong>Trennung</strong>sunterhalt, zusammen 559,00 € mal 12, also 6.708,00 €).Dies ergibt einen Gesamtstreitwert von 14.708,00 €.Nach diesem Wert fällt nach der Gebührentabelle eine 0,55-Beratungsgebühr inHöhe von 311,30 € an. Bei der Erstberatung besteht hier aber die Besonderheit,dass jede Gebühr, die nach dem RVG über 190,00 € netto hinausgeht, auf 190,00 €gekappt wird. Für die Erstberatung werden daher (maximal) 190,00 € netto zzgl.16 % Mehrwertsteuer berechnet, insgesamt 220,40 €.70

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