Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org
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2. Unmittelbarer Einfluss auf Vereinsmitglieder<br />
Keiner näheren Begründung bedarf die Feststellung, dass die unmittelbaren Mitglieder der jeweiligen<br />
Vereinssatzung im satzungsmäßig festgelegten und rechtlich zulässigen Umfange unterworfen<br />
sind. Diese erklären bereits durch den Beitritt zum Verein die Anerkennung vereinsrechtlicher<br />
Regelungen, so z.B. disziplinarrechtlicher Vorschriften im Bereich des Dopings.<br />
Voraussetzung hierfür ist lediglich die Ermöglichung der Kenntnisnahme der Satzung mit den<br />
sie betreffenden Konsequenzen. 49 Unerheblich für die Unterwerfung ist, ob es sich bei diesen<br />
Mitgliedern um natürliche Personen, Mitgliedsvereine oder Gesellschaften handelt. 50<br />
3. Mittelbarer Einfluss des Dachverbandes auf die Mitglieder des Mitgliedsvereins<br />
Fraglich ist dagegen der Einfluss auf mittelbare Mitglieder. Hierunter ist die Bindung eines Vereinsmitglieds<br />
an die Regelungen des übergeordneten Dachverbandes zu verstehen. Problematisch<br />
ist diese Fallgruppe nur dann, wenn nicht zusätzlich eine unmittelbare Mitgliedschaft im<br />
jeweiligen Dachverband besteht. Denn der Dachverband ist im Gegensatz zum Staat weder dazu<br />
befugt, objektives und damit für alle Personen in seinem räumlichen und fachlichen Bereich<br />
bindendes Recht zu erlassen, noch berechtigt, dieses in diesem Umfange durchzusetzen. 51 Es<br />
bedarf daher eines Rechtsverhältnisses im Sinne einer Mitgliedschaft zwischen dem Verband<br />
und dem mittelbaren Mitglied. Praktische Bedeutung erlangt dieses Problem etwa dann, wenn<br />
der Dachverband Wettbewerbe veranstaltet, an denen nicht die unmittelbaren Mitglieder des<br />
Verbandes, sondern dessen Mitglieder teilnehmen. Durch die Schaffung des § 16a Nr. 1 DFB-<br />
Satzung ist diese Problem für die in § 4 g) und h) genannten Wettbewerbe weitestgehend beseitigt,<br />
da gem. § 16 DFB-Satzung Mitglieder des diese Wettbewerbe ausrichtenden Ligaverbandes<br />
die lizenzierten Vereine der 1. und 2. Bundesliga sind. Weiterhin relevant ist dieses Problem bei<br />
Teilnahmen von Regional- und Oberligamannschaften am DFB-Pokal.<br />
a) Unmittelbare Wirkung verbandsrechtlicher Normen gegenüber mittelbaren Mitgliedern<br />
und Gegenansicht<br />
Nach einer in der Rechtsprechung früher vertretenen Ansicht werden auch mittelbare Mitglieder<br />
aufgrund des Verbandszweckes von der Verbandssatzung erfasst. 52 Zur Begründung wurde v<strong>org</strong>etragen,<br />
dass zwischen dem Vereinsmitglied und dem Verband ein mitgliedschaftsähnliches<br />
Verhältnis entstehe bzw. eine freiwillige Unterwerfung des Mitglieds unter die Verbandsgewalt<br />
49 Staudinger/Weick, BGB, § 25 Rn. 7.<br />
50 Ernst, Vereinsgewalt, S. 78.<br />
51 Vgl. www.<strong>sportrecht</strong>.<strong>org</strong>/einfuehrung.htm#verbandsregeln.<br />
52 OLGZ 1970, 300 (303); Baecker, Vereinsautonomie, S. 121 m.w.N.<br />
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