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Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org

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2. Unmittelbarer Einfluss auf Vereinsmitglieder<br />

Keiner näheren Begründung bedarf die Feststellung, dass die unmittelbaren Mitglieder der jeweiligen<br />

Vereinssatzung im satzungsmäßig festgelegten und rechtlich zulässigen Umfange unterworfen<br />

sind. Diese erklären bereits durch den Beitritt zum Verein die Anerkennung vereinsrechtlicher<br />

Regelungen, so z.B. disziplinarrechtlicher Vorschriften im Bereich des Dopings.<br />

Voraussetzung hierfür ist lediglich die Ermöglichung der Kenntnisnahme der Satzung mit den<br />

sie betreffenden Konsequenzen. 49 Unerheblich für die Unterwerfung ist, ob es sich bei diesen<br />

Mitgliedern um natürliche Personen, Mitgliedsvereine oder Gesellschaften handelt. 50<br />

3. Mittelbarer Einfluss des Dachverbandes auf die Mitglieder des Mitgliedsvereins<br />

Fraglich ist dagegen der Einfluss auf mittelbare Mitglieder. Hierunter ist die Bindung eines Vereinsmitglieds<br />

an die Regelungen des übergeordneten Dachverbandes zu verstehen. Problematisch<br />

ist diese Fallgruppe nur dann, wenn nicht zusätzlich eine unmittelbare Mitgliedschaft im<br />

jeweiligen Dachverband besteht. Denn der Dachverband ist im Gegensatz zum Staat weder dazu<br />

befugt, objektives und damit für alle Personen in seinem räumlichen und fachlichen Bereich<br />

bindendes Recht zu erlassen, noch berechtigt, dieses in diesem Umfange durchzusetzen. 51 Es<br />

bedarf daher eines Rechtsverhältnisses im Sinne einer Mitgliedschaft zwischen dem Verband<br />

und dem mittelbaren Mitglied. Praktische Bedeutung erlangt dieses Problem etwa dann, wenn<br />

der Dachverband Wettbewerbe veranstaltet, an denen nicht die unmittelbaren Mitglieder des<br />

Verbandes, sondern dessen Mitglieder teilnehmen. Durch die Schaffung des § 16a Nr. 1 DFB-<br />

Satzung ist diese Problem für die in § 4 g) und h) genannten Wettbewerbe weitestgehend beseitigt,<br />

da gem. § 16 DFB-Satzung Mitglieder des diese Wettbewerbe ausrichtenden Ligaverbandes<br />

die lizenzierten Vereine der 1. und 2. Bundesliga sind. Weiterhin relevant ist dieses Problem bei<br />

Teilnahmen von Regional- und Oberligamannschaften am DFB-Pokal.<br />

a) Unmittelbare Wirkung verbandsrechtlicher Normen gegenüber mittelbaren Mitgliedern<br />

und Gegenansicht<br />

Nach einer in der Rechtsprechung früher vertretenen Ansicht werden auch mittelbare Mitglieder<br />

aufgrund des Verbandszweckes von der Verbandssatzung erfasst. 52 Zur Begründung wurde v<strong>org</strong>etragen,<br />

dass zwischen dem Vereinsmitglied und dem Verband ein mitgliedschaftsähnliches<br />

Verhältnis entstehe bzw. eine freiwillige Unterwerfung des Mitglieds unter die Verbandsgewalt<br />

49 Staudinger/Weick, BGB, § 25 Rn. 7.<br />

50 Ernst, Vereinsgewalt, S. 78.<br />

51 Vgl. www.<strong>sportrecht</strong>.<strong>org</strong>/einfuehrung.htm#verbandsregeln.<br />

52 OLGZ 1970, 300 (303); Baecker, Vereinsautonomie, S. 121 m.w.N.<br />

8 | S eite

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