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Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org

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entsprechenden Bestimmungen in den Satzungen kann eine konkludente Beitrittserklärung nicht<br />

abgeleitet werden. 59 Auch die Ansicht, aus einer wiederholten Benutzung der Verbandseinrichtungen<br />

könne ein konkludenter Erwerb der Mitgliedschaft abgeleitet werden, vermag nicht zu<br />

überzeugen. 60 Zudem erscheint es unbillig, wenn ein Mitgliedsverein durch eine entsprechende<br />

Satzungsänderung seine bisherigen Mitglieder einseitig zu Mitgliedern des Dachverbandes machen<br />

könnte. 61<br />

c) Statutarische Geltung verbandsrechtlicher Normen durch Inkorporation<br />

Diskutiert werden daher verschiedene vermittelnde Ansätze, um dennoch das „mittelbare Mitglied“<br />

an die Regelungen binden zu können. Eine wirksame Inkorporation würde bedingen, dass<br />

die verbandsrechtlichen Normen für die Mitglieder des angeschlossenen Vereins dieselbe Wirkung<br />

entfalten würden, wie die vom Mitgliedsverein erlassenen Regelungen. 62 Fraglich ist jedoch,<br />

in welchen Fällen die Verbandssatzung wirksamer Bestandteil der Vereinssatzung werden<br />

kann.<br />

aa. Inkorporation mittels self-executing Normen<br />

So wird vertreten, dass durch den Beitritt eines Mitgliedsvereines in einen Dachverband dessen<br />

Regelungen zum Bestandteil des Regelwerks des Mitgliedsvereins werden. 63 Denkbar ist hier<br />

eine Regelung in der Verbandssatzung, welche eine solche Verbindlichkeit im Beitrittsfall einseitig<br />

vorschreibt (sog. self-executing Norm) 64 . Bei bestehenden Vereinen würde der Beitritt zu<br />

einem Dachverband daher unmittelbar zu einer Satzungsänderung führen, ohne dass die hierfür<br />

notwendigen Erfordernisse der §§ 33, 71 BGB erfüllt werden. Die Unterwerfung durch Inkorporation<br />

mittels self-executing Normen ist aus diesem Grunde contra legem und somit abzulehnen.<br />

bb. Wörtliche Regelungsübernahme<br />

Die Satzung des Mitgliedsvereins kann darüber hinaus in der Weise um die verbandsrechtlichen<br />

Regelungen erweitert werden, als diese wörtlich übernommen werden. 65 Obwohl so eine lückenlose<br />

Verbandsgewalt sicher gestellt werden kann, beinhaltet eine solche V<strong>org</strong>ehensweise den<br />

gravierenden Nachteil, dass jede Änderung der Verbandssatzung einer erneuten Übernahme in<br />

59<br />

Münch-Komm/Reuter, Rn. 127 vor § 32; Fritzweiler/Pfister/Summerer, PHBSportR, Rn. 150.<br />

60<br />

So z.B. Lukes, in: FS Westermann, S. 325 (330).<br />

61<br />

LG Frankenthal Rpfleger 2003, 591.<br />

62<br />

Steinbeck, Vereinsautonomie, S. 147.<br />

63<br />

Steinbeck, Vereinsautonomie, S. 147.<br />

64<br />

Steinbeck, Vereinsautonomie, S. 161.<br />

65<br />

Vgl. LG Neubrandenburg SpuRt 1994, 148; Vieweg, NJW 1991, 1511 (1514).<br />

10 | S eite

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