Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org
Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org
Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - sportrecht.org
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
de eine Zulässigkeit <strong>dynamischer</strong> Verweisungen ad absurdum geführt. Sie muss aus vereinsrechtlicher<br />
Sicht somit an der Voraussetzung des § 71 Abs. 1 Satz 1 BGB scheitern. 150<br />
3. Vorteile <strong>dynamischer</strong> Verweisungen in der Rechtswirklichkeit<br />
Nicht unberücksichtigt bleiben sollen die Vorteile, die die Zulässigkeit <strong>dynamischer</strong> Verweisungen<br />
den Vereinen in der Praxis bringt. Dabei erscheint es durchaus legitim, im Präsens zu sprechen,<br />
verwenden doch viele Vereine in ihren Satzungen bereits dynamische Verweisungen. So<br />
findet sich in vielen der untersuchten Vereinssatzungen der dynamische Verweis auf die Verbandszugehörigkeit,<br />
mit welchen die Satzungen des DFB, das Ligastatut und die übrigen Ordnungen<br />
des Ligaverbands in der jeweils gültigen Fassung für verbindlich erklärt werden. 151 Keinerlei<br />
Verweisung findet sich z.B. in der Satzung der SpVgg Weiden, was zunächst aufgrund<br />
des Rechtsstandes November 2004 verwundert. Festzustellen bleibt jedoch, dass in dieser Satzung<br />
Regelungen zur Verbandsmitgliedschaft vollständig fehlen und hinsichtlich der getroffenen<br />
Regelungen zur internen Organisationsstruktur dynamische Verweisungen entbehrlich erscheinen.<br />
Die Satzung des Bayerischen Fußballverbandes enthält in § 2 Abs. 2 Satz 2 BFV-<br />
Satzung lediglich einen statischen Verweis auf die Verbindlichkeit der Satzungen des DFB, SFV<br />
und den BLSV und entgeht daher dem Problem <strong>dynamischer</strong> Verweisungen. Eine interessante<br />
Regelung enthalten auch die Satzungen des württembergischen und hessischen Fußballverbandes.<br />
In § 5 Abs. 1 Satz 2 WFV-Satzung bzw. § 2 HFV-Satzung wird die selbstständige Regelung<br />
ihrer Angelegenheiten in Einklag mit den Satzungen des DFB, SFV und LSV Baden-<br />
Württemberg bzw. Hessen normiert. Anstelle einer Verweisung enthalten diese Normen eine<br />
Selbstverpflichtung des Verbandes zur inhaltlichen Übernahme übergeordneter Regelungen.<br />
Hinsichtlich der Spielregeln verweist aber, wenngleich auch in einer Nebenordnung, die Spielordnung<br />
des WFV in deren § 1 Nr. 1 unter Verwendung einer lediglich statischen Verweisung<br />
auf die Statuten der FIFA. Im Übrigen werden dynamische Verweisungen vor allem auf die in<br />
der DFB-Spielordnung, der DFB Rechts- und Verfahrensordnung und den Durchführungsbestimmungen<br />
Anti-Doping-Richtlinien getroffenen Regelungen v<strong>org</strong>enommen. Völlig unbedenklich<br />
erscheint dabei die Verweisung auf die Anti-Doping-Richtlinien, welche ihrerseits lediglich<br />
die verbotenen Substanzen und Methoden der WADA implementieren 152 und damit eine einheitliche<br />
Sanktionierung und Bekämpfung des Dopings ermöglichen. Würde auf eine dynamische<br />
Verweisung in diesem Bereich verzichtet und auf die zweifellos zulässige statische Verweisung<br />
zurück gegriffen, wäre eine zeitnahe Aktualisierung in den Vereinssatzungen wohl nicht immer<br />
150 Vgl. auch Heermann, NZG 1999, 325 (327) m.w.N.<br />
151 Vgl. z.B. § 3 Nürnberg-Satzung; § 4 Braunschweig-Satzung; § 3 Burghausen-Satzung; § 1 Nr. 5.1 Dresden-<br />
Satzung; § 4 Nr. 1 FSV Frankfurt-Satzung; § 6 Abs. 3 Mönchengladbach-Satzung; § 3 Nr. 2 Regensburg-Satzung;<br />
4.2.1. TSV 1860-Satzung; § 3 Nr. 2 Oberhausen-Satzung; § 3 Siegen-Satzung; § 4 Nr. 1 BadFV-Satzung.<br />
152 Vgl. Anhang A der Durchführungsbestimmungen Anti-Doping-Richtlinien des DFB.<br />
22 | S eite