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MTSBLATT - Hohentengen

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Seite 4 Donnerstag, 05. Januar 2012 Gemeinde <strong>Hohentengen</strong><br />

Hinweis zur Grundsteuer 2012<br />

Das Bürgermeisteramt stellt in diesen Tagen die Bescheide für die<br />

Grundsteuer 2012 zu. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen<br />

zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Jahresbescheide erhalten<br />

nur die Steuerpflichtigen, bei denen sich in der Bemessungsgrundlage<br />

(Grundsteuermessbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung etwas<br />

geändert hat. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Festsetzung<br />

der Grundsteuer 2012 an anderer Stelle dieses<br />

Mitteilungsblattes.<br />

Im unteren Teil der Grundsteuerjahresbescheide kann jeder Steuerpflichtige<br />

den für ihn festgesetzten Viertel-, Halb- bzw. Jahresbetrag<br />

entnehmen.<br />

Abbucher: Bei denjenigen Bürgern, die der Gemeindekasse eine<br />

Bankabbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Forderung entsprechend<br />

der Fälligkeit ohne weiteres Zutun termingerecht<br />

abgebucht.<br />

Banküberweiser und Barzahler: Diejenigen Bürger, die ihre Grundsteuerraten<br />

per Banküberweisung oder bar zahlen, werden gebeten,<br />

die im Grundsteuerjahresbescheid festgesetzten Fälligkeitstermine<br />

unbedingt einzuhalten. Die Grundsteuerveranlagung erfolgt durch<br />

das landeseinheitliche Verfahren, wobei alle offen stehenden Beträge<br />

fünf Tage nach ihrer Fälligkeit automatisch angemahnt und die<br />

nach § 240 Abgabenordnung gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge<br />

festgesetzt werden. Ein Verzicht auf die gesetzlich einmal<br />

festgesetzten Säumniszuschläge ist nicht möglich. Die Steuerzahler<br />

werden gebeten, bei der Überweisung unbedingt das<br />

Buchungszeichen anzugeben.<br />

(Bitte abtrennen und bei der Gemeinde <strong>Hohentengen</strong> abgeben)<br />

Name. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Anschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

� Abbuchungsermächtigung gilt nur für: Grundsteuer (bitte ergänzen)<br />

5.0100.<br />

oder<br />

� Abbuchungsermächtigung gilt für alle Gebühren, Steuern und<br />

sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde<br />

<strong>Hohentengen</strong>.<br />

Kontoverbindung:<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

Bank<br />

Den____________ Unterschrift___________________<br />

Hinweis zur Hundesteuer 2012<br />

Das Bürgermeisteramt stellt in diesen Tage die Bescheide für die<br />

Hundesteuer 2012 zu. Die Hundesteuer für das Rechnungsjahr 2012<br />

entsteht am 1. Januar 2012. Wer an diesem Stichtag einen über 3 Monate<br />

alten Hund hält, hat ihn, soweit noch nicht geschehen, innerhalb<br />

von 2 Wochen dem Bürgermeisteramt (Steueramt), unter Angabe der<br />

Hunderasse, schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund erst nach dem 1.<br />

Januar 3 Monate alt, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden<br />

Kalendervierteljahres. Das Anmeldeformular finden Sie auf<br />

unserer Homepage unter Verwaltung/Formulare.<br />

Die roten Hundesteuermarken von 2011 haben weiterhin Gültigkeit.<br />

Auf die Verpflichtung, dass die Hundesteuermarke am Halsband angebracht<br />

werden muss, wird verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass<br />

ein Verstoß gegen die Anbringung der Hundesteuermarke am Halsband<br />

des Hundes oder die Anzeigepflicht der Hundehaltung eine<br />

Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet<br />

werden kann.<br />

Bitte bedenken Sie auch, dass wenn Ihr Hund außerhalb der gewohnten<br />

Umgebung gefunden wird, aufgrund der Hundemarke der Hundehalter<br />

benachrichtigt werden kann.<br />

<strong>Hohentengen</strong>, 02. Januar 2012<br />

Bürgermeisteramt<br />

(Bitte abtrennen und bei der Gemeinde <strong>Hohentengen</strong> abgeben)<br />

Name. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Anschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

� Abbuchungsermächtigung gilt nur für: Hundesteuer (bitte ergänzen)<br />

5.0102<br />

oder<br />

� Abbuchungsermächtigung gilt für alle Gebühren, Steuern und<br />

sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde<br />

<strong>Hohentengen</strong>.<br />

Kontoverbindung:<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

Bank<br />

Den____________ Unterschrift___________________

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