MTSBLATT - Hohentengen
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Seite 4 Donnerstag, 05. Januar 2012 Gemeinde <strong>Hohentengen</strong><br />
Hinweis zur Grundsteuer 2012<br />
Das Bürgermeisteramt stellt in diesen Tagen die Bescheide für die<br />
Grundsteuer 2012 zu. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen<br />
zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Jahresbescheide erhalten<br />
nur die Steuerpflichtigen, bei denen sich in der Bemessungsgrundlage<br />
(Grundsteuermessbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung etwas<br />
geändert hat. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Festsetzung<br />
der Grundsteuer 2012 an anderer Stelle dieses<br />
Mitteilungsblattes.<br />
Im unteren Teil der Grundsteuerjahresbescheide kann jeder Steuerpflichtige<br />
den für ihn festgesetzten Viertel-, Halb- bzw. Jahresbetrag<br />
entnehmen.<br />
Abbucher: Bei denjenigen Bürgern, die der Gemeindekasse eine<br />
Bankabbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Forderung entsprechend<br />
der Fälligkeit ohne weiteres Zutun termingerecht<br />
abgebucht.<br />
Banküberweiser und Barzahler: Diejenigen Bürger, die ihre Grundsteuerraten<br />
per Banküberweisung oder bar zahlen, werden gebeten,<br />
die im Grundsteuerjahresbescheid festgesetzten Fälligkeitstermine<br />
unbedingt einzuhalten. Die Grundsteuerveranlagung erfolgt durch<br />
das landeseinheitliche Verfahren, wobei alle offen stehenden Beträge<br />
fünf Tage nach ihrer Fälligkeit automatisch angemahnt und die<br />
nach § 240 Abgabenordnung gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge<br />
festgesetzt werden. Ein Verzicht auf die gesetzlich einmal<br />
festgesetzten Säumniszuschläge ist nicht möglich. Die Steuerzahler<br />
werden gebeten, bei der Überweisung unbedingt das<br />
Buchungszeichen anzugeben.<br />
(Bitte abtrennen und bei der Gemeinde <strong>Hohentengen</strong> abgeben)<br />
Name. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Anschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
� Abbuchungsermächtigung gilt nur für: Grundsteuer (bitte ergänzen)<br />
5.0100.<br />
oder<br />
� Abbuchungsermächtigung gilt für alle Gebühren, Steuern und<br />
sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde<br />
<strong>Hohentengen</strong>.<br />
Kontoverbindung:<br />
Konto-Nr.<br />
BLZ<br />
Bank<br />
Den____________ Unterschrift___________________<br />
Hinweis zur Hundesteuer 2012<br />
Das Bürgermeisteramt stellt in diesen Tage die Bescheide für die<br />
Hundesteuer 2012 zu. Die Hundesteuer für das Rechnungsjahr 2012<br />
entsteht am 1. Januar 2012. Wer an diesem Stichtag einen über 3 Monate<br />
alten Hund hält, hat ihn, soweit noch nicht geschehen, innerhalb<br />
von 2 Wochen dem Bürgermeisteramt (Steueramt), unter Angabe der<br />
Hunderasse, schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund erst nach dem 1.<br />
Januar 3 Monate alt, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden<br />
Kalendervierteljahres. Das Anmeldeformular finden Sie auf<br />
unserer Homepage unter Verwaltung/Formulare.<br />
Die roten Hundesteuermarken von 2011 haben weiterhin Gültigkeit.<br />
Auf die Verpflichtung, dass die Hundesteuermarke am Halsband angebracht<br />
werden muss, wird verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass<br />
ein Verstoß gegen die Anbringung der Hundesteuermarke am Halsband<br />
des Hundes oder die Anzeigepflicht der Hundehaltung eine<br />
Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet<br />
werden kann.<br />
Bitte bedenken Sie auch, dass wenn Ihr Hund außerhalb der gewohnten<br />
Umgebung gefunden wird, aufgrund der Hundemarke der Hundehalter<br />
benachrichtigt werden kann.<br />
<strong>Hohentengen</strong>, 02. Januar 2012<br />
Bürgermeisteramt<br />
(Bitte abtrennen und bei der Gemeinde <strong>Hohentengen</strong> abgeben)<br />
Name. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Anschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
� Abbuchungsermächtigung gilt nur für: Hundesteuer (bitte ergänzen)<br />
5.0102<br />
oder<br />
� Abbuchungsermächtigung gilt für alle Gebühren, Steuern und<br />
sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde<br />
<strong>Hohentengen</strong>.<br />
Kontoverbindung:<br />
Konto-Nr.<br />
BLZ<br />
Bank<br />
Den____________ Unterschrift___________________