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Arbeit und Einkommen in und durch Landwirtschaft - Die Landforscher

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<strong>Die</strong> Verordnung für den ländlichen Raum (VO 1257/99) als auch die derzeit gültige Verordnung<br />

zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (VO 1698/2005, ELER) werden auch<br />

„die zweite Säule der Agrarpolitik" genannt. Sie bündeln alle über den Europäischen Ausrichtungs-<br />

<strong>und</strong> Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGLF) f<strong>in</strong>anzierten Agrarstruktur- <strong>und</strong> ­<br />

umweltmaßnahmen. <strong>Die</strong> neue, ab 2007 gültige ELER-Verordnung soll dabei zur Verwirklichung<br />

folgender Ziele beitragen:<br />

• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>durch</strong> Förderung der Umstrukturierung,<br />

der Entwicklung <strong>und</strong> der Innovation<br />

• Verbesserung der Umwelt <strong>und</strong> der Landschaft <strong>durch</strong> Förderung der Landbewirtschaftung<br />

• Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum <strong>und</strong> Förderung der Diversifizierung der<br />

Wirtschaft.<br />

Künftig soll der Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher h<strong>in</strong> zu nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten <strong>und</strong> dem Ausbau nichtlandwirtschaftlicher Wirtschaftszweige zur Förderung<br />

von Beschäftigung <strong>und</strong> <strong>E<strong>in</strong>kommen</strong> im ländlichen Raum <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es eigenständigen Förderschwerpunktes<br />

e<strong>in</strong>e deutlich größere Bedeutung als bisher zugesprochen werden. 50<br />

5.1.1 Förderung ländlicher Entwicklung <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />

In Baden-Württemberg wird die zweite Säule, d.h. die Politik für den ländlichen Raum, seit<br />

2000 zu wesentlichen Teilen über den Entwicklungsplan Ländlicher Raum (EPLR) vollzogen.<br />

Er gilt für die Förderperiode 2000 bis 2006 <strong>und</strong> enthält zwei Förderschwerpunkte: Strukturverbesserung<br />

<strong>und</strong> Agrarumwelt/Forstwirtschaft.<br />

Der erste Förderschwerpunkt „Strukturverbesserung" enthält die „klassischen" <strong>und</strong> überwiegend<br />

über die EU <strong>und</strong> über den B<strong>und</strong>eshaushalt kof<strong>in</strong>anzierten Instrumente. Er b<strong>in</strong>det 36 Prozent<br />

der Gesamtmittel. Über 80 Prozent der Mittel dieses Förderschwerpunktes fließen über drei<br />

Maßnahmen. <strong>Die</strong> Ausgleichszulage ist mit 55 Prozent der größte Posten, gefolgt vom Agrar<strong>in</strong>vestitionsförderprogramm<br />

mit knapp 27 Prozent <strong>und</strong> die Flurbere<strong>in</strong>igung beansprucht 10 Prozent.<br />

Der zweite Förderschwerpunkt zielt auf den Erhalt der Kulturlandschaft, der Agrarumwelt <strong>und</strong><br />

der Biodiversität. Er b<strong>in</strong>det die restlichen 64 Prozent der EPLR-Mittel. Das bereits 1992 e<strong>in</strong>geführte<br />

Marktentlastungs- <strong>und</strong> Kulturlandschaftsausgleichs-Programm (MEKA) ist se<strong>in</strong>e tragende<br />

Säule <strong>und</strong> nimmt 82 Prozent der Mittel dieses Förderschwerpunktes <strong>in</strong> Anspruch. Weitere<br />

Maßnahmen s<strong>in</strong>d die Landschaftspflegerichtl<strong>in</strong>ie, e<strong>in</strong> spezielles Instrument der Naturschutzverwaltung,<br />

<strong>und</strong> die Förderung von Naturparken sowie der Forstwirtschaft (siehe Anlage 8: <strong>in</strong>dikativer<br />

F<strong>in</strong>anzplan des EPLR von 2003)<br />

Neben den Fördermaßnahmen der zweiten Säule werden <strong>in</strong> Baden-Württemberg <strong>und</strong> im Untersuchungsgebiet<br />

noch folgende Programme angeboten (siehe Übersicht 8):<br />

E<strong>in</strong>e Sonderrolle nimmt das Landesprogramm ELR (Entwicklungsprogramm ländlicher Raum)<br />

e<strong>in</strong>. Das ELR ist e<strong>in</strong> seit 1994 e<strong>in</strong>gerichtetes Landesprogramm. Es richtet sich nicht mehr speziell<br />

an die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, sondern fördert Maßnahmen im ländlichen Raum, die<br />

den gesamtgesellschaftlichen Ansprüchen an ländliche Räume Rechnung tragen (ehemals:<br />

50 Im „alten“ Maßnahmen- <strong>und</strong> Entwicklungsplan Baden-Württembergs gab es lediglich zwei Förderschwerpunkte, im neuen Plan (siehe genauer<br />

Kapitel 5.3) s<strong>in</strong>d es vier Schwerpunkte. E<strong>in</strong>er davon ist die „Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum <strong>und</strong> Diversifizierung der<br />

ländlichen Wirtschaft“. <strong>Die</strong>ser Förderbereich war im alten Programm (2000 bis 2006) im Förderschwerpunkt I aufgehoben gewesen.

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