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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ...

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

§65VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung<br />

für das in Rückdeckung gegebene <strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde ebenfalls einzeln<br />

und entsprechend den Rückversicherungsverträgen unter Berücksichtigung des individuellen<br />

technischen <strong>Versicherung</strong>sbeginns berechnet. Die Deckungsrückstellung aus Mitversicherungsverträgen<br />

wurde von der federführenden Gesellschaft übernommen.<br />

Für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Verträge sowie für <strong>Versicherung</strong>en<br />

mit tariflicher Beitragsfreistellung erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung künftiger<br />

Kosten in der Deckungsrückstellung. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung<br />

wurde in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Deckungsrückstellung<br />

wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet.<br />

Die Deckungsrückstellung der Bonus-Renten wurde nach denselben Grundsätzen und mit<br />

denselben Rechnungsgrundlagen bestimmt wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen<br />

Hauptversicherung.<br />

Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erfolgte eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI, die Tafel DAV 1997 I<br />

wurde hierbei – unternehmensspezifisch – auf drei Berufsgruppen ausgerichtet bzw.<br />

differenziert.<br />

Für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die mit einem Rechnungszins in Höhe<br />

von 4 % kalkuliert wurden, erfolgte ebenfalls eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE.<br />

Die Rentenversicherungen des Altbestandes wurden mit Zustimmung der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht auf einen Rechnungszins von 4 % umgestellt. Bereits im<br />

Rentenbezug befindliche Rentenversicherungen des Neubestands, deren Sterbetafeln<br />

älter als die Tafel DAV 1994 R ist, wurden ebenfalls auf diesen Rechnungszins umgestellt.<br />

Darüber hinaus erfolgte für alle Rentenversicherungen eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

auf etwa 90 % der Sterbetafel DAV 1994 R.<br />

Für <strong>Versicherung</strong>en mit Todesfallcharakter wurden je nach Tarifgeneration die folgenden<br />

Sterbetafeln angesetzt: DAV 1994 T, Sterbetafel 1986, Sterbetafel 1960/62 und Sterbetafel<br />

1924/26; für <strong>Versicherung</strong>en mit Erlebensfallcharakter die Sterbetafeln DAV 1994 R und<br />

1987 R. Für das Berufsunfähigkeitsrisiko wurden je nach Tarifgeneration die Tafeln<br />

DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI die Verbandstafeln 1990 (inklusive Reaktivierungswahrscheinlichkeiten<br />

und Invaliden-Sterbewahrscheinlichkeiten) oder die Tafeln gemäß<br />

Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften aus den Jahren 1935 –1939 zu Grunde<br />

gelegt, für die Tarifgeneration 2003 wurde die Tafel DAV 1997 I unternehmensspezifisch<br />

auf drei Berufsgruppen ausgerichtet bzw. differenziert.<br />

Für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko wurden je nach Tarifgeneration aus den Tafeln<br />

DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI abgeleitete Rechnungsgrundlagen oder die<br />

Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE bzw. DAV 1998 RE angesetzt.<br />

Im Rahmen eines Gruppenvertrages, in dem Erwerbsunfähigkeit mit Zusatzleistungen bei<br />

Berufsunfähigkeit versichert wird, wurden aus den Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und<br />

DAV 1997 RI bzw. aus den Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE abgeleitete<br />

Rechnungsgrundlagen verwandt. Als Rechnungszins wird je nach Tarifgeneration 4,0 %,<br />

3,5 %, 3,25 % oder 3,0 % verwandt.

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