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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ...

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

9. Tarifgruppe 12 – 14<br />

9.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Höhe von<br />

25,00 % der versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 20 %<br />

des überschussberechtigten Beitrags.<br />

9.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,15 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (dynamisches Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert,<br />

wird der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich<br />

angesammelt und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

10. Tarifgruppe 15 – 17<br />

10.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Höhe von<br />

25,00 % der versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 20,00 %<br />

des überschussberechtigten Beitrags.<br />

10.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (dynamisches Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert,<br />

wird der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich<br />

angesammelt und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

11. Tarifgruppe 19<br />

11.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 40,00 % der versicherten<br />

Leistung.<br />

11.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (dynamisches Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert,<br />

wird der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich<br />

angesammelt und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.

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