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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ...

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG DER VERSICHERUNGSNEHMER<br />

Die <strong>Versicherung</strong>snehmer werden bedingungsgemäß an den erwirtschafteten Überschüssen<br />

beteiligt. Dazu werden gleichartige <strong>Versicherung</strong>en in Abrechnungsverbänden bzw.<br />

Bestandsgruppen zusammengefasst und diesen die entstandenen Überschüsse verursachungsgerecht<br />

zugeordnet.<br />

Die einzelne <strong>Versicherung</strong> erhält Anteile an den Überschüssen ihres zugehörigen Abrechnungsverbandes<br />

bzw. ihrer zugehörigen Bestandsgruppe. Grundsätzlich können diese<br />

Überschussanteile als jährliche Anteile zugeteilt werden und/oder einmalig als Schlussbzw.<br />

Schlussüberschusszahlung ausgezahlt werden. Abhängig von der jeweiligen Art der<br />

Zuteilung gliedert sich der laufende Überschussanteil in einen Zinsüberschussanteil und<br />

in einen Summenüberschussanteil bzw. Grund- und Risikoüberschussanteil.<br />

Je nach Tarifart und Wahl des <strong>Versicherung</strong>snehmers können die Überschussanteile wie<br />

folgt verwendet werden:<br />

Verzinsliche Ansammlung<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung<br />

der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

Bei Rentenversicherungen und der <strong>DEVK</strong>-Zusatzrente werden die jährlichen Überschussanteile<br />

nach Ablauf der Aufschubzeit bzw. der Ansparphase auch zur Erhöhung der Renten<br />

bzw. Auszahlungsraten verwendet.<br />

Beitragsvorwegabzug<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />

Beitrag angerechnet.

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