DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ...
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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Lebensversicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />
ANHANG<br />
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG DER VERSICHERUNGSNEHMER<br />
Die <strong>Versicherung</strong>snehmer werden bedingungsgemäß an den erwirtschafteten Überschüssen<br />
beteiligt. Dazu werden gleichartige <strong>Versicherung</strong>en in Abrechnungsverbänden bzw.<br />
Bestandsgruppen zusammengefasst und diesen die entstandenen Überschüsse verursachungsgerecht<br />
zugeordnet.<br />
Die einzelne <strong>Versicherung</strong> erhält Anteile an den Überschüssen ihres zugehörigen Abrechnungsverbandes<br />
bzw. ihrer zugehörigen Bestandsgruppe. Grundsätzlich können diese<br />
Überschussanteile als jährliche Anteile zugeteilt werden und/oder einmalig als Schlussbzw.<br />
Schlussüberschusszahlung ausgezahlt werden. Abhängig von der jeweiligen Art der<br />
Zuteilung gliedert sich der laufende Überschussanteil in einen Zinsüberschussanteil und<br />
in einen Summenüberschussanteil bzw. Grund- und Risikoüberschussanteil.<br />
Je nach Tarifart und Wahl des <strong>Versicherung</strong>snehmers können die Überschussanteile wie<br />
folgt verwendet werden:<br />
Verzinsliche Ansammlung<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung<br />
der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
Bei Rentenversicherungen und der <strong>DEVK</strong>-Zusatzrente werden die jährlichen Überschussanteile<br />
nach Ablauf der Aufschubzeit bzw. der Ansparphase auch zur Erhöhung der Renten<br />
bzw. Auszahlungsraten verwendet.<br />
Beitragsvorwegabzug<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />
Beitrag angerechnet.