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ÖKK ÖKK <strong>Magazin</strong><br />
versicherungslücke:<br />
Teure spitalfreiheit<br />
ohne zusatzversicherung<br />
mit der neuen spitalfinanzierung, die 2012 in Kraft tritt, gilt die freie<br />
spitalwahl in der ganzen schweiz. sie ist jedoch an eine reihe<br />
von Bedingungen geknüpft. Wer sie nicht erfüllt, wird ohne spitalzusatzversicherung<br />
tief in die Tasche greifen müssen.<br />
Spitalbehandlungen werden heute je zur Hälfte vom<br />
Wohnkanton des Patienten und von seiner Krankenversicherung<br />
bezahlt. Lässt sich ein Patient jedoch in<br />
einem ausserkantonalen Spital behandeln, obwohl der<br />
Eingriff auch in seinem Wohnkanton angeboten wird,<br />
muss er den Kantonsanteil an die Kosten selber bezahlen<br />
oder dafür eine Spitalzusatzversicherung abge schlos sen<br />
haben. Das ändert sich ab nächstem Jahr mit der Einführung<br />
der freien Spital wahl. Neu werden die Patienten<br />
frei entscheiden können, in welchem Spital sie sich<br />
behan deln lassen wollen. Ihr jeweiliger Wohnkanton<br />
wird verpflichtet sein, seinen Anteil an der Rechnung<br />
zu übernehmen. Dabei gelten jedoch zwei Bedingungen:<br />
Erstens muss das gewählte Spital auf der Spitalliste des<br />
jeweiligen Kantons aufgeführt sein. Zweitens bezah len<br />
sowohl der Wohnkanton als auch die Krankenversicherung<br />
höchstens so viel, wie die gleiche Behandlung in<br />
einem Spital des Wohnkantons kosten würde. Da diese<br />
Kosten tiefer sein können als in jenem Kanton, in dem<br />
sich ein Patient behandeln lässt, besteht die Möglichkeit<br />
einer Versicherungslücke.<br />
meHr als doppelT so Teuer<br />
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch im 2012 eine<br />
Spitalzusatzversicherung wie zum Beispiel ÖKK KOMBI<br />
ALLGEMEIN oder ÖKK KOMBI FLEX abzuschliessen.<br />
Mit ihr lassen sich die Vorteile der neuen Spitalfreiheit<br />
voll nutzen, ohne finanzielle Risiken einzugehen.<br />
Das gilt erst recht, wenn man sich in einem ausserkantonalen<br />
Spital behandeln lassen will, das nicht auf der<br />
Spitalliste steht. Denn in einem solchen Fall bezahlt der<br />
Wohnkanton nichts. Ohne Zusatzversicherung kann das<br />
einen Patienten teuer zu stehen kommen, wie das folgende<br />
Beispiel zeigt.<br />
Der Prättigauer ÖKK Kunde Hans-Peter Suter leidet<br />
unter einem Bandscheibenvorfall, der eine Operation<br />
und die Versteifung von zwei Wirbeln erfordert. Auf<br />
Empfehlung eines Freun des hin beschliesst er, sich diesem<br />
Eingriff in einer spezialisierten Klinik in Zürich zu<br />
unter ziehen. Sie steht nicht auf der Spitalliste, ÖKK hat<br />
mit ihr aber einen Vertrag abgeschlossen. Aus diesem<br />
Grund übernimmt die Grundversicherung von Hans-<br />
Peter Suter einen Teil der Kosten, näm lich genau so viel,<br />
wie der Eingriff und der siebentätige Spitalaufenthalt im<br />
Kantonsspital Grau bünden in Chur kosten würde: 4’558<br />
Franken. In der Zürcher Spezialklinik belaufen sich die<br />
Kosten dagegen auf 11’832 Franken. Für die Differenz<br />
von 7’274 Franken müsste Hans-Peter Suter selber aufkommen,<br />
würde er nicht über die Spitalzusatz versicherung<br />
ÖKK KOMBI ALLGEMEIN verfügen.<br />
Fallpauschalen<br />
zur neuen spitalfinanzierung ab 2012 gehört auch die<br />
einführung von so genannten Fallpauschalen. Die spitäler<br />
erhalten für jeden spitalaufenthalt, d. h. für jeden Fall,<br />
eine pauschale vergütung. Dazu wird jeder Fall aufgrund<br />
von bestimmten Kriterien – zum beispiel aufgrund der<br />
Hauptdiagnose, der nebendiagnosen oder des schweregrads<br />
– einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet.<br />
so werden die spitäler beispielsweise für jede blinddarmoperation<br />
gleich viel geld erhalten – man bezahlt<br />
also die Leistung, nicht den Aufwand. Damit soll für die<br />
spitäler ein Anreiz geschaffen werden, möglichst effizient<br />
zu arbeiten.