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Magazin - Ökk

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ÖKK ÖKK <strong>Magazin</strong><br />

versicherungslücke:<br />

Teure spitalfreiheit<br />

ohne zusatzversicherung<br />

mit der neuen spitalfinanzierung, die 2012 in Kraft tritt, gilt die freie<br />

spitalwahl in der ganzen schweiz. sie ist jedoch an eine reihe<br />

von Bedingungen geknüpft. Wer sie nicht erfüllt, wird ohne spitalzusatzversicherung<br />

tief in die Tasche greifen müssen.<br />

Spitalbehandlungen werden heute je zur Hälfte vom<br />

Wohnkanton des Patienten und von seiner Krankenversicherung<br />

bezahlt. Lässt sich ein Patient jedoch in<br />

einem ausserkantonalen Spital behandeln, obwohl der<br />

Eingriff auch in seinem Wohnkanton angeboten wird,<br />

muss er den Kantonsanteil an die Kosten selber bezahlen<br />

oder dafür eine Spitalzusatzversicherung abge schlos sen<br />

haben. Das ändert sich ab nächstem Jahr mit der Einführung<br />

der freien Spital wahl. Neu werden die Patienten<br />

frei entscheiden können, in welchem Spital sie sich<br />

behan deln lassen wollen. Ihr jeweiliger Wohnkanton<br />

wird verpflichtet sein, seinen Anteil an der Rechnung<br />

zu übernehmen. Dabei gelten jedoch zwei Bedingungen:<br />

Erstens muss das gewählte Spital auf der Spitalliste des<br />

jeweiligen Kantons aufgeführt sein. Zweitens bezah len<br />

sowohl der Wohnkanton als auch die Krankenversicherung<br />

höchstens so viel, wie die gleiche Behandlung in<br />

einem Spital des Wohnkantons kosten würde. Da diese<br />

Kosten tiefer sein können als in jenem Kanton, in dem<br />

sich ein Patient behandeln lässt, besteht die Möglichkeit<br />

einer Versicherungslücke.<br />

meHr als doppelT so Teuer<br />

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch im 2012 eine<br />

Spitalzusatzversicherung wie zum Beispiel ÖKK KOMBI<br />

ALLGEMEIN oder ÖKK KOMBI FLEX abzuschliessen.<br />

Mit ihr lassen sich die Vorteile der neuen Spitalfreiheit<br />

voll nutzen, ohne finanzielle Risiken einzugehen.<br />

Das gilt erst recht, wenn man sich in einem ausserkantonalen<br />

Spital behandeln lassen will, das nicht auf der<br />

Spitalliste steht. Denn in einem solchen Fall bezahlt der<br />

Wohnkanton nichts. Ohne Zusatzversicherung kann das<br />

einen Patienten teuer zu stehen kommen, wie das folgende<br />

Beispiel zeigt.<br />

Der Prättigauer ÖKK Kunde Hans-Peter Suter leidet<br />

unter einem Bandscheibenvorfall, der eine Operation<br />

und die Versteifung von zwei Wirbeln erfordert. Auf<br />

Empfehlung eines Freun des hin beschliesst er, sich diesem<br />

Eingriff in einer spezialisierten Klinik in Zürich zu<br />

unter ziehen. Sie steht nicht auf der Spitalliste, ÖKK hat<br />

mit ihr aber einen Vertrag abgeschlossen. Aus diesem<br />

Grund übernimmt die Grundversicherung von Hans-<br />

Peter Suter einen Teil der Kosten, näm lich genau so viel,<br />

wie der Eingriff und der siebentätige Spitalaufenthalt im<br />

Kantonsspital Grau bünden in Chur kosten würde: 4’558<br />

Franken. In der Zürcher Spezialklinik belaufen sich die<br />

Kosten dagegen auf 11’832 Franken. Für die Differenz<br />

von 7’274 Franken müsste Hans-Peter Suter selber aufkommen,<br />

würde er nicht über die Spitalzusatz versicherung<br />

ÖKK KOMBI ALLGEMEIN verfügen.<br />

Fallpauschalen<br />

zur neuen spitalfinanzierung ab 2012 gehört auch die<br />

einführung von so genannten Fallpauschalen. Die spitäler<br />

erhalten für jeden spitalaufenthalt, d. h. für jeden Fall,<br />

eine pauschale vergütung. Dazu wird jeder Fall aufgrund<br />

von bestimmten Kriterien – zum beispiel aufgrund der<br />

Hauptdiagnose, der nebendiagnosen oder des schweregrads<br />

– einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet.<br />

so werden die spitäler beispielsweise für jede blinddarmoperation<br />

gleich viel geld erhalten – man bezahlt<br />

also die Leistung, nicht den Aufwand. Damit soll für die<br />

spitäler ein Anreiz geschaffen werden, möglichst effizient<br />

zu arbeiten.

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