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Forschung für die regionale Wirtschaft - WZW Wissenschaftszentrum ...

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7. Arbeitsprinzipien<br />

Zur Sicherung der Nachhaltigkeit gilt als oberstes Prinzip der Zusammenarbeit <strong>die</strong> Gewährleistung<br />

der Zufriedenheit des Kunden, d.h. <strong>die</strong> schnellst- und bestmögliche Lösung des Problems<br />

des anfragenden Unternehmens, unabhängig davon, ob sie aus dem Angebot der<br />

eigenen <strong>Forschung</strong>seinrichtung oder innerhalb des Netzwerkes realisiert werden kann.<br />

Um <strong>die</strong> Probleme der Unternehmen frühestmöglich zu erkennen und auf wechselnde Bedarfe<br />

seitens der <strong>regionale</strong>n <strong>Wirtschaft</strong> schneller reagieren zu können, arbeitet das Netzwerk<br />

eng mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, Unternehmensverbänden,<br />

den Technologietransfereinrichtungen der <strong>Wirtschaft</strong> sowie weiteren Interessenvertretern<br />

von Unternehmen und Verwaltungen zusammen.<br />

8. Marketing<br />

Indem <strong>die</strong> am KAT beteiligten Hochschulen ihre über Jahre gewachsenen Beziehungen zur<br />

<strong>Wirtschaft</strong> in das Netzwerk einbringen, potenziert sich der Kundenkreis <strong>für</strong> das Gesamtangebot<br />

des KAT. Die Pflege und der Ausbau der Kontakte zu Unternehmen, Kommunen und<br />

Institutionen durch <strong>die</strong> Hochschulen der jeweiligen Region sind auf effektive Weise <strong>für</strong> ganz<br />

Sachsen-Anhalt und <strong>die</strong> angrenzenden Regionen wirksam.<br />

Ein einheitliches Corporate Design, eine gemeinsame Webpräsenz und gemeinsame Auftritte<br />

auf Messen verdeutlichen das Zusammenwirken innerhalb des KAT.<br />

Alle mit dem KAT in Zusammenhang stehenden Präsentationsmaterialien wie Flyer, Präsentationsfolien,<br />

Webseiten von Projekten u. ä., Veröffentlichungen und Publikationen etc. sind<br />

mit dem KAT-Logo und dem Hinweis, dass es sich um ein KAT-Projekt handelt, zu versehen.<br />

9. Juristische Eigenverantwortung der beteiligten Hochschulen<br />

Für konkrete WuT-Projekte werden Verträge zwischen Unternehmen und den jeweils beteiligten<br />

Hochschulen geschlossen.<br />

10. Laufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch <strong>die</strong> Kooperationspartner in Kraft und gilt vorerst<br />

bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode am 31.12.2013.<br />

Über eine Verlängerung des Vertrages ist bis zum 30.06.2013 zu entscheiden.<br />

Während der Laufzeit ist ein Ausscheiden eines oder mehrerer Kooperationspartner durch<br />

Kündigung möglich. Ein Austritt kann gesonderte Einzelfallregelungen bedingen.<br />

11. Vertraulichkeit<br />

Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sind alle beteiligten Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der KAT-Kooperationspartner zur vertraulichen Behandlung der ihnen bekannt<br />

werdenden Kenntnisse und Unterlagen verpflichtet. Gegebenenfalls sind Vertraulichkeitsverpflichtungen<br />

im Einzelfall vorzunehmen.<br />

Bericht des Kompetenznetzwerks <strong>für</strong> Angewandte und Transferorientierte <strong>Forschung</strong> (KAT) 2011 40

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