Stadt Bexbach
Stadt Bexbach
Stadt Bexbach
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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Mitteilungsvorlage<br />
Servicedienste<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Berichterstattung<br />
<strong>Stadt</strong>rat öffentlich vom 13. Oktober 2009<br />
020/2009-2014<br />
öffentlich<br />
09.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Anhörung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
TOP DS-Nr. Titel<br />
3 79/2009-2014 Geschäftsordnung <strong>Stadt</strong>rat erl.<br />
4 102/2009-2014 Sanierung der ELA-Anlage in den Höcherberghallen;<br />
hier: Auftragsvergabe erl.<br />
5 103/2009-2014 Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Regiebetrieb<br />
Abwasserbeseitigung erl.<br />
6 99/2009-2014 Aufhebung der Sanierungssatzung "Ortszentrum II Oberbexbach"<br />
in Bearbeitung<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Mitteilungsvorlage<br />
Servicedienste<br />
Verleihung des Ehrentellers<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
072/2009-2014<br />
öffentlich<br />
07.12.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Anhörung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 22. September 2009 die Verleihung des Ehrentellers der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bexbach</strong> an<br />
beschlossen.<br />
Herrn Karl-Heinz Omlor<br />
und<br />
Herrn Alfons Roth<br />
Die Überreichung der Ehrenteller an die Herren Omlor und Roth erfolgt durch Bürgermeister<br />
Heinz Müller.<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Ferienpass 2010<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
012/2009-2014<br />
öffentlich<br />
04.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Für die Zeit von Freitag 02.07. bis Sonntag 15.08.2010 wird der Ferienpass der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> für<br />
Kinder und Jugendliche der Geburtsjahrgänge 1994-2006 ausgegeben.<br />
Als Kostenbeitrag wird ein Beitrag von 5 € je Ferienpass erhoben. Jugendliche, die Sozialgeld<br />
beziehen, erhalten den Ferienpass kostenlos.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gibt seit 1989 einen Ferienpass für <strong>Bexbach</strong>er Kinder und Jugendliche aus. Von<br />
der <strong>Stadt</strong> wird ein Betrag von 5 € pro ausgestelltem Pass an die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH gezahlt.<br />
Der Ferienpass berechtigt <strong>Bexbach</strong>er Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 1994 – 2006 (4 – 16<br />
Jahre) zu kostenlosem Eintritt in<br />
das Freibad Hochwiesmühle, das Hallenbad in den Höcherberg-Hallen, sowie das Saarl.<br />
Bergbaumuseum im Blumengarten.<br />
Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH hat der Ausgabe zugestimmt, ebenso die Geschäftsführung des<br />
Saarl. Bergbaumuseums. Im Ferienpass muss vermerkt werden, dass Kinder und Jugendliche unter<br />
14 Jahren die unterirdische Anlage nur in Begleitung von Erwachsenen besichtigen dürfen.<br />
Der Ferienpass wird vor Beginn der Sommerferien gegen Entrichtung des Kostenbeitrages<br />
ausgegeben. Jugendliche, die Sozialgeld beziehen, erhalten den Ferienpass gegen Vorlage des<br />
Bescheides kostenlos. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig in der Presse:<br />
Statistik der ausgegebenen Ferienpässe<br />
2007 326 Stück (309 gebührenpflichtig, 17 gebührenfrei)<br />
2008 335 Stück (295 gebührenpflichtig, 40 gebührenfrei)<br />
2009 277 Stück (267 gebührenpflichtig, 10 gebührenfrei)<br />
Statistische Erfassung für 2009<br />
4-13 jährige 187<br />
14 jährige 33<br />
15 jährige 32<br />
16 jährige 25<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Mitteilungsvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
010/2009-2014<br />
öffentlich<br />
04.11.2009<br />
Geschwisterermäßigung StäKiBe,<br />
hier: Übernahme Defizit aus Geschwisterermäßigung durch<br />
Saarpfalz-Kreis<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Anhörung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Anhörung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Kreistag des Saarpfalz-Kreises hat am 01.07.09 beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr<br />
2009/2010 das Defizit aus der Geschwisterermäßigung nicht mehr von der Solidargemeinschaft der<br />
Eltern sondern vom Saarpfalz-Kreis getragen wird. (Information vom 14.09.09)<br />
Die Umsetzung dieses Beschlusses (siehe Anlage) soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010<br />
erfolgen.<br />
Die Eltern der Kinder der städtischen Einrichtungen wurden mit Datum 05.10.09 entsprechend<br />
informiert und gebeten, die erforderlichen Einwilligungserklärungen zusammen mit einer<br />
Haushaltsbescheinigung bei ihrer Kindertagesstätte abzugeben.<br />
Anlage/n:<br />
Umsetzung Geschwisterermäßigung<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
006/2009-2014<br />
öffentlich<br />
03.11.2009<br />
Änderung der Anlage zu den Richtlinien über die Förderung<br />
der Sport treibenden Vereine<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Anlage zu den Richtlinien über die Förderung der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
für die Gewährung von Unterhaltszuschüssen wird wie folgt geändert:<br />
3. FV Oberbexbach<br />
1 Rasenplatz 62 x 97 = 6.014 qm 400 Punkte<br />
1 Tennenkleinfeld 46 x 66 = 3.036 qm 150 Punkte<br />
2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />
1 Leichtathletikanlage 150 Punkte<br />
3.500 Punkte<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der FV Oberbexbach hat 2008 einen Rasenplatz eingerichtet und betreibt diesen und ein<br />
Tennenkleinfeld seit 2009. Die bisherige Punktevergabe<br />
3. FV Oberbexbach 1 Hartplatz 70 x 105 = 7.350 qm 200 Punkte<br />
2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />
1 Leichtathletikanlage 150 Punkte<br />
3.150 Punkte<br />
ist aufgrund der baulichen Veränderungen gemäß den Richtlinien über die Förderung der Vereine<br />
anzupassen.<br />
Anlage/n:<br />
Richtlinien über die Förderung Sport treibender Vereine<br />
Seite: 1/1
1 Grundsätze<br />
Entwurf Änderung Richtlinien über die Förderung<br />
der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Verabschiedet vom <strong>Stadt</strong>rat am: 14.12.2006<br />
Geändert vom <strong>Stadt</strong>rat am: ………….<br />
1.1 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> fördert die sportliche Tätigkeit der Vereine durch die Bereitstellung<br />
städtischer Einrichtungen und die Gewährung von Zuschüssen.<br />
1.2 Voraussetzung für die Förderung eines Vereines ist die Mitgliedschaft im <strong>Stadt</strong>sportverband<br />
<strong>Bexbach</strong>.<br />
1.3 Vereine und Verbände, deren Tätigkeit überwiegend gewerblichen und politischen<br />
Charakter aufweist, fallen nicht unter diese Richtlinien.<br />
1.4 Alle Maßnahmen der Förderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> sind freiwillige Leistungen.<br />
Sie werden im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel gewährt.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht nicht.<br />
2 Zuwendungen für Vereinsjubiläen und Meisterehrungen<br />
Jubiläumszuwendungen für Vereine und Meisterehrungen werden gemäß der Satzung<br />
über Ehrengaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt.<br />
3 Verschiedene Arten der Vereinsförderung<br />
3.1 Benutzung von städtischen Turnhallen und Übungsräumen.<br />
Den dem SSV angeschlossenen Vereinen werden städt. Turn- u. Mehrzweckhallen<br />
sowie sonstige Übungsräume für Training u. sportliche Wettkämpfe zu den in der<br />
„Kostenordnung für Energiekostenbeiträge bei sportliche Nutzung der Hallen" festgesetzten<br />
Entgelten zur Verfügung gestellt.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong> werden mit den einzelnen Vereinen (Nutzern) entsprechende Verträge<br />
abgeschlossen.<br />
3.2 Förderung der Jugendarbeit<br />
Die Förderung der Jugendarbeit durch Vereine wird als sehr wichtig angesehen. Die<br />
<strong>Stadt</strong> stellt dafür jährlich einen Grundbetrag zur Verfügung. Der individuelle Förderungswert<br />
wird nach einem Punktesystem errechnet, dessen Bewertungskriterien die<br />
Anzahl der aktiv tätigen Kinder und Jugendlichen darstellen. Die sich daraus ergebende<br />
Punktzahl ist entscheidend für die Höhe der Fördermittel.<br />
In die Bewertung werden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
einbezogen. (Vollendung im Laufe des für die Zuschussgewährung anstehenden<br />
Jahres)
Es werden folgende Punkte vergeben:<br />
a) Vereine mit bis zu 30 Kinder und Jugendlichen je 1,0 Punkt<br />
b) Vereine mit bis zu 50 Kinder und Jugendlichen je 1,5 Punkte<br />
c) Vereine mit über 51 Kinder und Jugendlichen je 2,0 Punkte<br />
Gesamtpunktzahl ist die Zuschusseinheit. Bereitgestellter Zuschussbetrag geteilt<br />
durch die Gesamtpunktzahl mal die erreichte Punktzahl je Verein ergibt den individuellen<br />
Förderungswert.<br />
Für die Angaben der Zahl der Kinder und Jugendlichen ist der Stand vom 1. Januar<br />
des betreffenden Jahres maßgebend und alljährlich der <strong>Stadt</strong>verwaltung mittels Bestandserhebungsbogen<br />
unter Beifügung einer Kopie der Mitgliedermeldung an den<br />
übergeordneten Verband mitzuteilen.<br />
Jeder Verein mit Jugendarbeit erhält einen Mindestzuschussbeitrag von 25 Euro pro<br />
Kalenderjahr.<br />
3.3 Zuwendung zur Unterhaltung und Bewirtschaftung der vereinseigenen Sportanlagen<br />
Sportanlagen, Turnhallen sowie Sport- und Umkleidegebäude im <strong>Stadt</strong>bereich sind<br />
großteils im Eigentum der Vereine bzw. wurden ihnen in Erbpacht übertragen. Zur<br />
Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser Anlagen wird den Vereinen ein „Unterhaltungszuschuss"<br />
gewährt, der in Absprache mit dem SSV in einer besonderen Anlage<br />
zu diesen Richtlinien festgelegt wird.<br />
Vereine, denen städt. Sportanlagen in Erbpacht angeboten sind und noch kein Vertrag<br />
abgeschlossen ist, werden grundsätzlich so behandelt, als ob der Vertrag bestehen<br />
würde. Eine evtl. Nutzung der Sportplätze durch die Grundschulen der <strong>Stadt</strong> ist<br />
mit dem „Unterhaltungszuschuss" abgegolten.<br />
3.4 Investitionszuschüsse<br />
Investitionszuschüsse können im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt<br />
werden zum Neubau, zur Erweiterung oder Instandsetzung von förderungswürdigen<br />
Sportanlagen, Sporteinrichtungen oder zur Ausübung sportlicher Betätigung<br />
notwendiger sonstiger Baulichkeiten ( z. B. Dusch- oder Umkleideräume, Lagerräume<br />
für Sportgeräte etc ). Es werden nur noch Investitionen gefördert, die rein<br />
für den Sportbetrieb notwendig sind. Der Wirtschaftsbetrieb der Vereine wird komplett<br />
ausgeklammert. Arbeitsleistungen bzw. -stunden, die in eigener Regie durchgeführt<br />
werden, können wegen des geringen Umfangs der Zuschussmittel nicht berücksichtigt<br />
werden. Sonderfälle beurteilt die zuständige Kommission des SSV.<br />
Investitionszuschüsse können in Abstimmung mit dem SSV nur dann gewährt werden,<br />
wenn<br />
a) der Antragsteller ( Verein ) seine Sportart in <strong>Bexbach</strong> ausübt. Ausnahmen beschließt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat von Fall zu Fall.<br />
b) der Antragsteller aller anderen Zuschussquellen, welche ihm noch offenstehen, in<br />
Anspruch nimmt.
Die vom <strong>Stadt</strong>rat zur Verfügung gestellten Investitionszuschüsse werden im Verhältnis<br />
5 zu 3 auf Großprojekte und Kleininvestitionen aufgeteilt. Sollten in einem Bereich<br />
nicht alle Mittel ausgeschöpft werden und im anderen Bereich Mehrbedarf bestehen,<br />
kann ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Liegen mehr Zuschussanträge als verfügbare<br />
Finanzmittel vor, werden die Zuschüsse gegebenenfalls anteilig auf die förderungswürdigen<br />
Vereine aufgeteilt.<br />
Die Höhe der Investitionszuschüsse richtet sich grundsätzlich nach dem Investitionsvolumen,<br />
wonach bis zu 25 % der Investitionssumme gewährt werden.<br />
Anträge zur Bezuschussung sind bis zum 30. September des laufenden Jahres für<br />
das Folgejahr vollständig (siehe 3.4 a- b und 4.2) bei der Geschäftsstelle des <strong>Stadt</strong>sportverbandes<br />
einzureichen. Die Anträge werden anschließend von der Geschäftstelle<br />
geprüft; fehlende Unterlagen sind bis Ende des Jahres nachzureichen.<br />
In der ersten Sitzung des Zuschussjahres entscheidet der Vorstand des SSV über<br />
die Förderungswürdigkeit der Anträge und die voraussichtliche Höhe der jeweiligen<br />
Zuschüsse im Rahmen der vom <strong>Stadt</strong>rat zur Verfügung gestellten Mittel. Die Zuschusskriterien<br />
und die Förderungswürdigkeit werden seitens der <strong>Stadt</strong> gemeinsam<br />
mit dem SSV festgelegt. Über die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall entschieden.<br />
Die Reihenfolge des Eingangs der Zuschussanträge entscheidet nicht alleine<br />
über die Förderungswürdigkeit.<br />
Als förderungswürdig anerkannte Dringlichkeitsmaßnahmen können noch im aktuellen<br />
Jahr nur berücksichtigt werden, wenn noch ausreichende Zuschussmittel zur Verfügung<br />
stehen; ansonsten werden sie in den Folgejahren berücksichtigt.<br />
Eine Zuschussbewilligung kann nicht mehr erfolgen, wenn mit dem Vorhaben begonnen<br />
wurde, bevor die Förderungswürdigkeit festgestellt wurde. Ausnahmefälle werden<br />
miteinander abgesprochen.<br />
3.5 Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> überörtlich bedeutsame sportliche Großveranstaltungen<br />
(z. B. Deutsche Meisterschaften, Landesmeisterschaften u. ä.) können gefördert<br />
werden durch<br />
a) kostenlose Bereitstellung stadteigener Anlagen<br />
b) durch Ehrenpreise<br />
c) durch Zuschüsse zur Kostendeckung nach Beschlussfassung im KUS/<strong>Stadt</strong>rat<br />
3.6 Sonderzuschüsse<br />
Sonderzuschüsse über diese Richtlinien hinaus können gewährt werden, wenn der<br />
Antragsteller die Notwendigkeit nachweist.
4 Bewilligungsbedingungen<br />
4.1 Antragstellung<br />
Zuschussanträge sind schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> einzureichen. Antragsteller<br />
kann nur der Vorsitzende eines Vereins nach Vorstandsbeschluss sein. Einzelne Abteilungen<br />
eines Vereins sind nicht antragsberechtigt.<br />
4.2 Begründung der Anträge und Nachweise<br />
Die Zuschussanträge –soweit sie gemäß den Richtlinien vorgesehen sind– sind zu<br />
begründen und mit den entsprechenden Anlagen (Kostenvoranschläge, Finanzierungsübersichten,<br />
Planungsunterlagen, Baubeschreibungen usw.) zu versehen. Unvollständige<br />
Anträge gelten erst nach Komplettierung als gestellt. Auskünfte, die von<br />
den bearbeitenden Stellen zur eingehenden Beurteilung des Antrages benötigt werden,<br />
also auch solche zur wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, sind in gewünschtem<br />
Umfang wahrheitsgemäß zu erbringen.<br />
4.3 Zweckbestimmung<br />
Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten und im Bewilligungsbescheid<br />
anerkannten Zweck bestimmt. Er muss nach den Grundsätzen der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden. Bei nicht entsprechender<br />
Verwendung ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen.<br />
4.4 Verwendungsnachweis<br />
Die Zuschussempfänger haben, soweit diese Richtlinien nichts anderes aussagen,<br />
bis zum 31. Oktober des Zuschussjahres einen Verwendungsnachweis (geprüfte<br />
Rechnungen des Projekts mit Zahlungsbestätigung) bei der Geschäftsstelle des<br />
<strong>Stadt</strong>sportverbandes vorzulegen. Ferner besteht die Verpflichtung, die zur Prüfung<br />
des vorgelegten Verwendungsnachweises erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach<br />
Prüfung der Verwendungsnachweise wird die endgültige Höhe des Zuschusses im<br />
Vorstand des <strong>Stadt</strong>sportverbandes beschlossen und dem <strong>Stadt</strong>rat zur Entscheidung<br />
vorgelegt.<br />
4.5 Finanzierung<br />
Kosten, die die Summe des anerkannten Kostenvoranschlages bzw. des Angebotes<br />
übersteigen, sind neu zu beantragen.<br />
Bleiben die endgültigen Kosten unter der Summe des Voranschlages bzw. Angebotes,<br />
wird der Zuschuss anteilmäßig gekürzt.<br />
Können Zuschüsse wegen nicht durchgeführter Baumaßnahmen nicht gewährt werden,<br />
werden die dadurch freiwerdenden Restbeträge bei Bedarf auf die anderen Vereine<br />
(evtl. anteilig) verteilt, bis deren maximale Zuschusshöhe für ihre Maßnahmen<br />
erreicht ist. Dann noch überbleibende Mittel werden in das Folgejahr zur Aufsto-
ckung der Summe für Folgeprojekte übertragen.<br />
5 Bewilligungsverfahren<br />
Unterhaltungszuschüsse an Vereine gem. Ziffer 3.3. werden jährlich zum Jahresende<br />
ausbezahlt.<br />
Die Auszahlung der Fördermittel für die Jugendarbeit sowie der Investitionszuschüsse<br />
erfolgt nach der Bearbeitung der Anträge auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheides<br />
zum Jahresende.<br />
6 Schlussbestimmungen<br />
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 15.12.2006 in Kraft. Sie sind von diesem<br />
Zeitpunkt an für alle Sportförderungsmaßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> anzuwenden.<br />
Gleichzeitig treten alle früheren Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze außer<br />
Kraft.
Anlage zu den Richtlinien über die Förderung der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bexbach</strong> für die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen<br />
Verabschiedet vom <strong>Stadt</strong>rat am: 14.12.2006<br />
Geändert vom <strong>Stadt</strong>rat am: ………………<br />
Für die Unterhaltung (Instandhaltung/Reparatur) und Bewirtschaftung (z. B. Wasser, Strom,<br />
Heizung) der Sportplätze, Umkleidegebäude und Flutlichtanlagen wird den Vereinen ein Unterhaltungszuschuss<br />
nach folgenden Sätzen gewährt:<br />
a) Sportplätze:<br />
Spielfeldgröße: bis 60 x 90 m = 5.400 qm 150 Punkte<br />
Spielfeldgröße: größer als 5.400 qm 200 Punkte<br />
Bei Rasenplätzen verdoppelt sich der jeweilige Betrag!<br />
Leichtathletikeinrichtungen (mind. 400m- und 100m-Laufbahn<br />
sowie Weitsprunganlage) 150 Punkte<br />
Tennisplätze (pro Platz 36,50 m x 18,20 m) 100 Punkte<br />
Flutlichtanlagen (pro Verein wird nur eine Anlage bezuschusst) 800 Punkte<br />
b) Sportgebäude<br />
b1: bis 100 qm Sportfläche 500 Punkte<br />
b2: über 100 – 250 qm Sportfläche 1.000 Punkte<br />
b3: mehr als 250 qm Sportfläche 1.500 Punkte<br />
c) Schießsportanlagen<br />
c1: mindestens 10 m Luftgewehr- oder Luftpistolenstand 500 Punkte<br />
c2: mindestens 10 m Luftgewehr- oder Luftpistolenstand und<br />
25 m Sportpistolen- sowie 50 m KK-Stand 1.000 Punkte<br />
c3: c2 und weitere Schießsportanlagen 1.500 Punkte<br />
d) Umkleidegebäude:<br />
bzw. gleichartige Einrichtungen in Sportgebäuden mit Duschen 1.000 Punkte<br />
Die Unterhaltungszuschüsse an die Sport treibenden Vereine errechnen sich damit wie<br />
folgt:<br />
1. DJK <strong>Bexbach</strong> 1 Rasenplatz 94 x 63 = 5.922 qm 400 Punkte<br />
1 Tennenkleinfeld 60x40 = 2.400 qm 150 Punkte<br />
2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />
2 Tennisplätze 200 Punkte 3.550 Punkte<br />
2. SV <strong>Bexbach</strong> 1 Rasenplatz 70 x 107 = 7.049 qm 400 Punkte<br />
1 Hartplatz 60 x 101 = 6.060 qm 200 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.400 Punkte
3. FV Oberbexbach<br />
1 Rasenplatz 62 x 97 = 6.014 qm 400 Punkte<br />
1 Tennenkleinfeld 46 x 66 = 3.036 qm 150 Punkte<br />
2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />
1 Leichtathletikanlage 150 Punkte 3.500 Punkte<br />
4. VfR Frankenholz<br />
1 Hartplatz 70 x 105 = 7.350 qm 200 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.000 Punkte<br />
5. TUS Höchen 1 Rasenplatz 60 x 90 = 5.400 qm 300 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Leichtathletikeinrichtung 150 Punkte 1.450 Punkte<br />
6. SV Höchen 1 Hartplatz 60 x 90 = 5.400 qm 150 Punkte<br />
2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />
2 Tennisplätze 200 Punkte 3.150 Punkte<br />
7. ASV Kleinottweiler<br />
1 Rasenplatz 71x110 = 7.810 qm 400 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.200 Punkte<br />
8. SV Niederbexbach<br />
1 Hartplatz 60 x 90 = 5.400 qm 150 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Flutlichtanlage 800 Punkte 1.950 Punkte<br />
9. TV <strong>Bexbach</strong> 9 Tennisplätze 900 Punkte<br />
2 Mini-Tennisplätze 100 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
3 Sporthallen (1 x b1, 1 x b2, 1 x b3) 3.000 Punkte 6.000 Punkte<br />
10. TC Frankenholz<br />
3 Tennisplätze 300 Punkte<br />
1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />
1 Jugendtennisplatz 50 Punkte 1.350 Punkte<br />
11. Aero-Club <strong>Bexbach</strong><br />
Flughalle 864 qm 500 Punkte 500 Punkte<br />
12. Schützenverein „Mach mit" <strong>Bexbach</strong><br />
4 Schießstände, 1 Bogenwiese<br />
Anlage gem. c3 1.500 Punkte 1.500 Punkte
13. Schützenverein 1913 Oberbexbach<br />
3 Schießstände<br />
Anlage gem. c2 1.000 Punkte 1.000 Punkte<br />
14. Schützenverein „Gut Ziel" Höchen<br />
1 Schießstand<br />
Anlage gem. c1 500 Punkte 500 Punkte<br />
15. Angelsportverein Niederbexbach<br />
Weiher am Bruchberg 1.500 qm 100 Punkte<br />
Weiher am Kühnbruch 3.000 qm 100 Punkte 200 Punkte<br />
16. Angelsportverein <strong>Bexbach</strong><br />
Eberfurter Weiher und Schutzhütte (6x6 m) 2.000 qm<br />
Jungfrauenweiher 200 Punkte 200 Punkte<br />
17. Islandpferdefreunde <strong>Bexbach</strong> e.V.<br />
Springplatz 100 Punkte 100 Punkte<br />
18. Pool-Billard-Club Fortuna <strong>Bexbach</strong><br />
Billardheim 300 Punkte 300 Punkte<br />
19. Sportkegler <strong>Bexbach</strong> GbR<br />
Bundeskegelbahnanlage 300 Punkte 300 Punkte<br />
Die genannten Punkte dienen als Messzahl. Die endgültig gewährten Zuschüsse richten sich<br />
nach den dafür bereitgestellten Haushaltsmitteln, die unter Berücksichtigung der Messzahlen<br />
anteilmäßig zugeteilt werden.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
003/2009-2014<br />
öffentlich<br />
03.11.2009<br />
Zuschüsse an Vereine für investive Maßnahmen an<br />
vereinseigenen Anlagen<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Folgende antragsberechtigte Sportvereine erhalten im Jahr 2009 einen Zuschuss zu investiven<br />
Maßnahmen an vereinseigenen Anlagen:<br />
1. VfR Frankenholz Solaranlage und Ballzaun 3.346,00 €<br />
2. TV <strong>Bexbach</strong> Sanierung Heizung in Turnhalle 1.269,00 €<br />
3. Gut Ziel Höchen Behindertengerechte Tür 65,00 €<br />
Gesamtzuschuss: 4.680,00 €<br />
Zur Verfügung stehender Betrag in 2009 20.000,00 €<br />
Abzüglich investive Zuschüsse an Antragsteller 4.680,00 €<br />
Restbetrag: 15.320,00 €<br />
Der Restbetrag in Höhe von 15.320,00 € wird 2009 als Sonderzuschuss ausnahmsweise mit dem<br />
vorgesehenen Betrag für Unterhaltszuschüsse gemäß den Zuschussrichtlinien an die Mitgliedsvereine<br />
anteilig ausgezahlt. Eine Präzedenzwirkung für die Zukunft entsteht nicht.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Im Ergebnishaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> stehen in diesem Jahr 20.000,- Euro für Zuschüsse an<br />
Vereine für investive Maßnahmen an vereinseigenen Anlagen zur Verfügung.<br />
Nach den Richtlinien wurde die Förderungswürdigkeit bereits im Januar durch den Vorstand des<br />
<strong>Stadt</strong>-Sportverbandes festgestellt, damit die Vereine eine Planungssicherheit für die geplanten<br />
Maßnahmen haben.<br />
In der Vorstandssitzung am 14. Oktober 2009 wurde nach Vorlage der Rechnungen für die<br />
durchgeführten Baumaßnahmen die Zuschussgewährung geprüft und errechnet. Die Zuschüsse<br />
werden auf Grund der eingereichten Kostenvoranschläge ausgezahlt. Nach den Richtlinien erhalten<br />
die Vereine 25 Prozent der Investitionskosten.<br />
Für die einzelnen Vereine stellt sich folgender Sachverhalt dar.<br />
VfR Frankenholz<br />
Solaranlage (Warmwasser) und Ballzaun (Investitionsvolumen 13.383 €)<br />
TV <strong>Bexbach</strong><br />
Dringlichkeitsantrag Sanierung Heizung in Turnhalle (Investitionsvolumen 5.075 €)<br />
Gut Ziel Höchen<br />
Dringlichkeitsantrag Umbaumaßnahme behindertengerechte Tür (Investitionsvolumen 259 €)<br />
Aufgrund der finanziellen Situation vieler Mitgliedsvereine hat der Vorstand des <strong>Stadt</strong>-Sportverbandes<br />
in seiner Sitzung am 14.10.09 folgende Empfehlung beschlossen:<br />
Seite: 1/2
Da in den vergangenen Jahren die Investitionszuschüsse an die Vereine mehrfach nicht in der laut<br />
Richtlinien zu zahlenden Höhe von 25 % sondern nur gekürzt an die Vereine ausgezahlt werden<br />
konnte, empfiehlt der SSV den in 2009 nicht ausgeschöpften Betrag in Höhe von 15.320,00 €<br />
zusammen mit dem vorgesehenen Betrag für Unterhaltszuschüsse gemäß den Zuschussrichtlinien an<br />
alle Mitgliedsvereine anteilig auszuzahlen.<br />
Stellungnahme FB1/11 - Rechnungswesen:<br />
Mit Änderung des Haushaltsrechts ab 2009 stellen die „Investitionszuschüsse an Vereine“ keine<br />
Investitionen im Sinne des Haushaltsrechts mehr dar, sondern Aufwand. Im Haushalt (Buchungsstelle<br />
4.2.10.01.531800) sind insgesamt 40.000 € veranschlagt; 20.000 € für investive Maßnahmen an<br />
vereinseigenen Anlage und 20.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen.<br />
Seitens FB1/11 – Rechnungswesen bestehen keine Bedenken, dass der nicht verausgabte Betrag<br />
von 15.320 € für Unterhaltungsmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen verausgabt wird.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2009<br />
Haushaltsstelle: 4.2.10.01.531800<br />
Bedarf: 20.000 €<br />
Vorhande Mittel: 40.000 €<br />
Restliche Mittel: 20.000 €<br />
Seite: 2/2
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
007/2009-2014<br />
öffentlich<br />
03.11.2009<br />
25 Jahre Städtepartnerschaft <strong>Bexbach</strong> - Pornichet<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1.) Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums werden im Jahre 2010 in Pornichet<br />
durchgeführt.<br />
2.) Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums finden in <strong>Bexbach</strong> im Jahre 2011 statt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Städtepartnerschaft mit Pornichet wurde im Jahre 1985 unterzeichnet und besteht seit nunmehr<br />
25 Jahren. Sie hat zum Ziel, die Beziehungen auf kultureller und sportlicher Ebene herzustellen, wie<br />
auch den Schüleraustausch und gegenseitige Freundschaften der Bürger von <strong>Bexbach</strong> und Pornichet<br />
voranzutreiben.<br />
In den vergangenen Jahren fanden zahlreiche Begegnungen zwischen Bürgern, Vereinen und<br />
Schulen statt und belebten damit diese Partnerschaft.<br />
Um die Unterstützung der Städte zu dokumentieren, wird das 30jährige Bestehen der Partnerschaft<br />
mit Feierlichkeiten in Pornichet und <strong>Bexbach</strong> begangen.<br />
Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums werden im Jahre 2010 in Pornichet durchgeführt.<br />
Gemeinsam mit dem Partnerschaftsverein <strong>Bexbach</strong> wird eine Bürgerreise, die 1 Woche dauern wird<br />
und über die Normandie in die Bretagne führt sowie eine Kurzreise für Vereine über 4 Tage<br />
vorgesehen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> Pornichet feiert am 9. Mai 2010 den Tag Europas und plant anschließend die Durchführung<br />
einer Europäischen Woche, in deren Rahmen auch die Feierlichkeiten stattfinden könnten. In dieser<br />
Woche ist Donnerstag Christi Himmelfahrt. Viele Schulen werden den Freitag schulfrei machen. So<br />
wäre der Samstag, der 15. Mai 2010 der geeignete Termin zur Durchführung der Feierlichkeiten.<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Kindersommer 2010<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
060/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindersommer 2010 zu den gleichen Konditionen wie im Jahr<br />
2009 vorzubereiten und durchzuführen. Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises wird gebeten, 50 %<br />
der Programmkosten zu übernehmen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Kindersommer 2009 war eine sechswöchige Veranstaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und des<br />
Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> und fand im ähnlichen Rahmen<br />
und Umfang wie im Vorjahr statt.<br />
An den Samstagen in den Sommerferien wurden den Kindern unterschiedliche Programmangebote<br />
durch diverse Künstler unterbreitet.<br />
Vom 18.7. bis zum 22.8.2009 verwandelte sich der Aloys-Nesseler-Platz an jedem Samstag ab 10.00<br />
Uhr in eine Freiluft-Showbühne mit kostenlosen Mitmachangeboten für Groß und Klein und entführte<br />
in die Welt der Clowns, Zauberer und vielem mehr.<br />
Der Auftakt des Kindersommers, am 11.07.2009 fand im Freibad Hochwiesmühle statt. Der deutsche<br />
Meister im Kinderzaubern, Martin Mathias nahm die Kinder mit auf seine Schatzinsel. Für kurze Zeit<br />
verwandelte sich das Freibad zu einer Pirateninsel und die Kinder zu kleinen Piraten auf der Suche<br />
nach dem Gold.<br />
Der zweite Samstag zog der Magier Markus Lenzen mit seinen Zauberschuhen und Kunststücken, die<br />
Kinder in seinen Bann.<br />
Am nächsten Samstag fand unter Anleitung der Homburger Künstlerin Irina Martel ein Bastelworkshop<br />
statt. Die Kinder bastelten Serviertentechniken mit verschiedenen Materialien jeglicher Art und<br />
probierten sie auch gleich aus.<br />
Am folgenden Samstag verblüffte der Zauberer Christoph Sala durch seine einmalige und<br />
unvergessliche Zaubershow mit faszinierenden Tricks die interessierten Besucher/innen.<br />
Hier konnten die Kinder Zirkusluft schnuppern. Nach der Showeinlage begann ein Workshop in den<br />
Bereichen Jonglage, Zauberei, Feuerspucken, Einradfahren und vieles mehr. Die Kinder hatten die<br />
Möglichkeit unter professioneller Anleitung im Mitmachzirkus selbst mitzuwirken. Abgerundet wurde<br />
das Programm mit der Gestaltung von Luftballontieren und Kinderschminken.<br />
Am vorletzten Samstag waren die Unterhaltungsspezialisten „Herzkönig und Lara“ zu Gast und<br />
präsentierten die hohe Kunst der Bauchrednerei und der Zauberei. Immer wieder suchte sich<br />
„Herzkönig“ Akteure aus dem Publikum, die ihm bei seinem Auftritt assistierten.<br />
Beendet wurde der Veranstaltungsreihe im Freibad Hochwiesmühle mit den beiden Clowns „Lolek und<br />
Casi“ mit ihrem Theaterstück „Hochspannung auf dem Tiefseil“, welches für viele lachende<br />
Kindergesichter sorgte.<br />
Seite: 1/2
Das vorgenannte Programm wurde von den Kindern sehr gut angenommen und von der Presse auch<br />
gut begleitet und gut bewertet.<br />
Die Kosten betrugen 3.415,88 €. Sie setzen sich zusammen aus den Programmkosten in Höhe von<br />
2.592,40 € und Sachkosten in Höhe von 823,48 €. Der Saarpfalz-Kreis übernimmt 50% der<br />
Programmkosten.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2010<br />
Haushaltsstelle: 3.6.40.01<br />
Bedarf: 3.000,--€<br />
Vorhande Mittel: €<br />
Restliche Mittel: €<br />
Seite: 2/2
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Kinderferienprogramm 2010<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
059/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kinderferienprogramm für das Jahr 2010 zu organisieren.<br />
Entsprechende Verhandlungen bezüglich Kostenbeteiligung des Saarpfalz-Kreises werden geführt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Im Jahr 2009 hat die Jugendpflege folgende Termine bzw. Angebote <strong>Bexbach</strong>er Kindern und<br />
Jugendlichen unterbreitet:<br />
Termine/Angebote<br />
Eseltrekking: 06.04.2009 im <strong>Bexbach</strong>er Wald<br />
Begleitet von den Eseln vom Verein „MALTIZ - Naturerfahrung & Waldpädagogik e.V.-“ galt es, den<br />
Wald vor der Haustür zu erkunden und dabei auch einiges über Esel zu erfahren. Zunächst musste<br />
jeder Teilnehmer/in den „Eselkutscherführerschein“ erwerben. Unter fachkundiger Anleitung wurden<br />
die Esel eingeschirrt und an die Eselkutsche gespannt. Dann konnten einzelne Kinder im Wechsel auf<br />
der Kutsche Platz nehmen und die „Eselkarawane“ zog los. Während die Kutschfahrer gemütlich über<br />
Stock und Stein fuhren, führten die übrigen Kinder die Esel an der Führleine.<br />
Es nahmen 24 Teilnehmer/innen im Alter von 7-12 Jahren an der Tagestour teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />
Skulpturenworkshop: 08.04. und 09.04.2009<br />
Mit Hammer und Meisel „bewaffnet“ haben die Kinder Skulpturen aus Yton oder Speckstein<br />
angefertigt. Der Kreativität und Phantasie waren keine Grenzen gesetzt. Am Ende des Workshops<br />
konnte jeder sein kleines Kunstwerk mit nach Hause nehmen.<br />
Es nahmen insgesamt 11 Teilnehmer/innen im Alter von 7 -13 Jahren teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 12,00 €<br />
Kindertagesfahrt ins Dynamikum“: 15.04.2009<br />
Das Science- Center in Pirmasens konnten die Kinder aus nach und fern auf zwei Etagen mit einer<br />
Gesamtfläche von rund 4.000 Quadratmetern erkunden. Das Dynamikum ist ein interaktives „Hands<br />
on“- Museum, das Phänomene aus Natur und Technik rund um das Thema Bewegung für Jung und<br />
Alt im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar macht. Berühren ist hier keineswegs verboten, im<br />
Gegenteil, selbst aktiv zu werden ist Programm. Die Kinder experimentierten frei an den in acht<br />
Themenbereichen untergliederten Versuchsstationen. Diese Kindertagesfahrt war eine gemeinsame<br />
Fahrt des Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den Städten <strong>Bexbach</strong>, St. Ingbert, Homburg,<br />
Blieskastel sowie der Gemeinde Kirkel. Die Anmeldungen liefen über das Jugendamt des Saarpfalz-<br />
Kreises. Das Defizit wurde von den genannten Kooperationspartner getragen.<br />
Es nahmen insgesamt 31 Teilnehmer/innen im Alter von 7-12 Jahren teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />
Seite: 1/3
Computerkurs: 08.05 und am 29.05.2009<br />
Ohne Computer geht nichts mehr. Deshalb ist es besonders wichtig für Kinder- und Jugendliche von<br />
Anfang an, das zeitsparende blinde Tippen von 10 Fingern zu erlernen. In diesem Kurs war es<br />
möglich durch eine Kombination von Assoziations- und Visualisierungstechniken die Tastatur eines<br />
Computers in nur vier Stunden blind bedienen zu lernen.<br />
Es nahmen insgesamt 11 Teilnehmer/innen im Alter von 10- bis 15 Jahren teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 20,00 €<br />
„ Na toll Tag“: 20. 05. 2009<br />
An diesem Tag drehte sich alles um das Thema „Alkoholprävention“. Es wurde ein Film zum Thema<br />
gezeigt und Infomaterial ausgelegt. Des Weiteren wurden verschiedene Personen eingeladen.<br />
Beispielsweise war die AWO Suchtberatungsstelle vor Ort im Kinder- und Jugendhaus und versuchte<br />
den Kindern und Jugendlichen das Thema Alkohol auf spielerische Art und Weise (z. B.<br />
Tischtennisspielen mit einer „Rauschbrille“, um einen Vollrausch zu imitieren) und in Diskussionen<br />
näher zu bringen.<br />
Diese Veranstaltung fand im geschützten Rahmen im Kinder- und Jugendhaus und in Kooperation mit<br />
dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong> statt. Das Angebot war kostenlos. Es war eine<br />
offene Veranstaltung. Eine Teilnehmerzahl wurde nicht ermittelt.<br />
Reiterferien: 03.08.-07.08.2009 auf dem Hubertushof<br />
Die Kinder und Jugendlichen haben vieles Wissenswertes über die Pferdehaltung erfahren können.<br />
Die Veranstaltung fand eine Woche lang auf dem Hubertushof in Niederbexbach statt. Vorkenntnisse<br />
waren nicht erforderlich, Reitneulinge konnten sich ebenso gut anmelden, wie Kids, die bereits<br />
Erfahrungen im Umgang mit Pferden gesammelt hatten.<br />
Es nahmen insgesamt 12 Teilnehmer/innen im Alter von 9-14 Jahren teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 90,00 €<br />
Kinderfreizeit „Cowboy und Indianer“: 13.07-24.07.2009 im Kinder- und Jugendhaus<br />
Zwei Wochen haben die Kinder, die Welt der Cowboys und Indianer kennen gelernt. Von typischen<br />
Spielen, auf den Spuren der Natur, Indianerschmuck basteln, Trommelworkshop, Geschichten<br />
erzählen, da war für jeden etwas Passendes dabei.<br />
Es nahmen insgesamt 31 Kinder teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 120,00 €<br />
Dies war eine Kooperationsveranstaltung mit dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong>.<br />
„Na toll“ Tag: 24.09.2009<br />
An diesem Tag drehte sich alles um das Thema Drogenprävention im Allgemeinen. Es wurden<br />
themenspezifisch wieder Fachkräfte eingeladen, um mit den Kindern und Jugendlichen aus ihrer<br />
beruflichen Erfahrung über Drogenmissbrauch zu sprechen.<br />
Diese Veranstaltung fand im geschützten Rahmen im Kinder- und Jugendhaus und in Kooperation mit<br />
dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong> statt. Das Angebot war kostenlos. Es war eine<br />
offene Veranstaltung. Eine Teilnehmerzahl wurde nicht ermittelt.<br />
Tanzworkshop: 19.10 und 20.10.2009 in der TV Halle <strong>Bexbach</strong><br />
Unter fach- und sachkundiger Anleitung mit einer Tanzlehrerin von der Tanzschule Bootz-Ohlmann<br />
aus Saarbrücken wurde eine spannende und interessante Choreographie aus dem bekannten Film<br />
„Highschoolmusical 3“ einstudiert und am letzten Tag den Eltern und Verwandten aufgeführt.<br />
Es nahmen 21 Teilnehmer/innen im Alter von 9-15 Jahren an dem Workshop teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />
Seite: 2/3
Kindertagsfahrt nach LeVaisseau am 21.10.2009<br />
Wissenschaft kann Spaß machen. Unter diesem Motto stand die gemeinsame Kindertagesfahrt des<br />
Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den Jugendpflegerinnen der Städte <strong>Bexbach</strong>, St. Ingbert,<br />
Blieskastel, Homburg sowie der Gemeinde Kirkel. Im interaktiven Museum in LeVaisseau bei<br />
Straßburg konnten die Kinder das Abenteuer Technik und Wissenschaft hautnah erleben und selber<br />
ausprobieren. Die interaktive Ausstellung ist in vier Themenbereiche untergliedert: „Die Welt und ich“,<br />
„Die Welt der Tiere“, „Selbermachen“, „Die Geheimnisse der Bilder“. Des Weiteren hat das<br />
LeVaisseau einen 5.000 qm großen Garten zum Spielen und Toben. Es nahmen insgesamt 31 Kinder<br />
im Alter von 7-12 Jahren teil.<br />
Teilnehmerbeitrag: 10,00 € Die Anmeldungen liefen über das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises. Das<br />
Defizit wurde von den genannten Kooperationspartnern getragen.<br />
Bildungsfahrt nach München vom 26.10-30.10.2009<br />
Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises in Kooperation mit den Jugendpfleger/innen des Saarpfalz-<br />
Kreises besuchten im Rahmen der jährlichen Städte-Kultur-Reise die <strong>Stadt</strong> München. Es war ein<br />
interessantes Programm vorbereitet, bei dem für jeden Jugendlichen was dabei war. München hat<br />
einiges zu bieten: Vom großstädtischen Flair bis zum ländlichen Charme, vom Deutschen Museum<br />
über die Allianz Arena bis hin zum Olympiastadion und vieles mehr. Die Teilnehmer/innen erwartete<br />
ein sehr umfassendes Programm, inklusiv der dafür anfallenden Kosten:<br />
Es nahmen insgesamt 13 Jugendliche im Alter ab 16 Jahren teil. Die Fahrt kostete 17,00 €<br />
Das dargelegte Ferienprogramm 2009 wurde von den Kindern und Jugendlichen gut angenommen<br />
und war ausgelastet. Den Ausgaben in Höhe von 7.618,81 € standen Einnahmen durch<br />
Teilnehmerbeiträge in Höhe von 5.642,00 € entgegen . Das Defizit für das Sommerferienprogramm<br />
(„Cowboy und Indianer und Reiterfreizeit) in Höhe von 1.306,11 € übernimmt der Kreis vollständig. Für<br />
das restliche Jahresprogramm entstand ein Defizit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Höhe von 712,70 €.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2010<br />
Haushaltsstelle: 3.6.40.01<br />
Bedarf: 12.000,-- €<br />
Vorhande Mittel: €<br />
Restliche Mittel: €<br />
Seite: 3/3
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Veranstaltung "Rock the beach"<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
068/2009-2014<br />
öffentlich<br />
02.12.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt mit den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> Verhandlungen zu führen mit dem Ziel,<br />
im Jahre 2010 eine weitere Folgeveranstaltung unter dem Motto „Rock the beach“ im Freibad<br />
Hochwiesmühle für Jugendliche anzubieten. Die anfallenden Arbeiten und Kosten werden von den<br />
Veranstaltungsbeteiligten übernommen. Die <strong>Stadt</strong> übernimmt höchstens 50 % des Defizits bzw.<br />
4.000,- Euro.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Veranstaltung „Rock the beach“ fand in Kooperation mit dem Kreisjugendamt und den<br />
<strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> am Samstag, den 11. Juli 2009, im Freibad Hochwiesmühle statt. Die<br />
Veranstaltung startete um 13.00 Uhr mit der Eröffnung des <strong>Bexbach</strong>er Kindersommers. Den<br />
Nachmittag gestalteten die DLRG(Spielmobil)und die freiwillige Feuerwehr(Wasserspiele), sowie das<br />
Kinder- und Jugendhaus <strong>Bexbach</strong> mit einem Graffitiworkshop. Am Abend spielte die Band „Chock -A-<br />
Block“. Von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr konnten die Jugendlichen bei bestrahltem Schwimmbecken das<br />
Nachtschwimmangebot nutzen.<br />
Die Veranstaltung wurde gut angenommen, 230 Besucher zahlten Eintritt, weitere 200 <strong>Bexbach</strong>er<br />
Jugendliche(<strong>Bexbach</strong>er Jugendliche, die sich an der Sozialraumanalyse beteiligten, erhielten eine<br />
Freikarte) mit Freikarten besuchten ebenfalls die Veranstaltung. Schwierigkeiten durch alkoholisierte<br />
Jugendliche entstanden nicht, da bei der Abendkasse eine Handtaschenkontrolle durchgeführt wurde<br />
und ein Sicherheitsdienst das Gelände überwachte.<br />
Der Kostenrahmen des Defizits in Höhe von 7.500,- Euro wurde eingehalten, die<br />
Veranstaltungspartner trugen jeweils Kosten in Höhe von 1.836,97 Euro.<br />
Das Kreisjugendamt hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> auf seinen Auftrag hingewiesen, bestimmte Kommunen<br />
des Kreises zu unterstützen. Dies war in den letzten Jahren die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong>, die für Jugend- und<br />
Kinderangebote finanziell (Kinderferienprogramm, Kindersommer) unterstützt wurde. Bei der<br />
Veranstaltung Rock the beach beteiligte sich das Kreisjugendamt auch mit Personal, die die<br />
Eingangskasse und einen Getränkestand bewirtschaftete. So waren ca. 15 Personen des<br />
Kreisjugendamtes im Einsatz.<br />
Der Schwerpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes wird sich in den nächsten Jahren nach Aussage<br />
des Leiters des Kreisjugendamtes, Herr Klaus Ruffing, auf den Südkreis konzentrieren. Die Chance<br />
der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bzw. des biliteralen Jugendaustausches mit Frankreich<br />
erfordert die finanziellen und personellen Möglichkeiten des Kreisjugendamtes. Dies bedeutet für<br />
<strong>Bexbach</strong>, dass sich das Kreisjugendamt an der Veranstaltung „Rock the beach“ nicht mehr beteiligen<br />
wird.<br />
Sollte die Veranstaltung auch in Zukunft durchgeführt werden, ist das bisherige Kostendefizit von<br />
<strong>Stadt</strong> und <strong>Stadt</strong>werke je zur Hälfte zu tragen. Dies bedeutet eine Aufstockung der finanziellen<br />
Belastungen seitens der <strong>Stadt</strong> von bisher 2.500,- Euro um 1.500,- Euro auf nunmehr 4.000,- Euro.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2010<br />
Haushaltsstelle: 3.6.40.01…….<br />
Bedarf: 4.000,-- €<br />
Vorhande Mittel: €<br />
Restliche Mittel: €<br />
Seite: 1/2
Seite: 2/2
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>leben<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Zuschuss für Fahrten in die Partnerstädte<br />
038/2009-2014<br />
öffentlich<br />
24.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Kindern und Jugendlichen wird zukünftig ein Zuschuss in Höhe von 30,-- Euro für Fahrten in die<br />
Partnerstädte gewährt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Seit 1997 wird Kindern und Jugendlichen ein Zuschuss in Höhe von 20,-- Euro für Fahrten in die<br />
Partnerstädte seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt.<br />
Im kommenden Jahr feiern <strong>Bexbach</strong> und Pornichet ihr 25.jähriges Partnerschaftsjubiläum. Den<br />
ortsansässigen Vereinen wird aus diesem Grund eine Kurzreise nach Pornichet in der Zeit vom 13. –<br />
16. Mai 2010 angeboten. Der 14. Mai 2010 ist ein schulfreier Tag, so dass diese Kurzreise auch für<br />
Vereine mit Jugendarbeit und für Schulen sehr interessant ist.<br />
Das 25. jährige Jubiläum sollte zum Anlass genommen werden, um die Städtepartnerschaft wieder<br />
neu zu beleben.<br />
Beim Partnerschaftsverein ist ebenfalls eine Erhöhung des Zuschusses vorgesehen.<br />
Die Erhöhung des Zuschusses seitens der <strong>Stadt</strong> sowie des Partnerschaftsvereines könnte sich<br />
dahingehend auswirken, dass die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen voll finanziert sind.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2010<br />
Haushaltsstelle: 2.5.02.01……..<br />
Bedarf: 1.500,-- €<br />
Vorhande Mittel: €<br />
Restliche Mittel: €<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
019/2009-2014<br />
öffentlich<br />
06.11.2009<br />
Investitionsplanung Löschfahrzeuge-Ersatzbeschaffung für<br />
die Freiwillige Feuerwehr<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Entsprechend dem Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> wird die Verwaltung ermächtigt die<br />
Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20/16 TH und eines Tanklöschfahrzeuges TLF in<br />
die Wege zu leiten, soweit die Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 22.01.2009 wurde in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung am<br />
12.02.2009 durch Herrn Dr. Demke vorgestellt und einstimmig beschlossen.<br />
Der komplette Brandschutzbedarfsplan ist für die Mitglieder des Präventions- und<br />
Umweltausschusses beigefügt.<br />
Das darin erarbeitete Fahrzeugkonzept empfiehlt in den nächsten Jahren bedarfs – und altergerechte<br />
Ersatzbeschaffungen an Feuerwehrlöschfahrzeugen. Die erste Umsetzung des Gutachtens ist durch<br />
die Ersatzbeschaffung eines LF 10/6 TH für den Löschbezirk Höchen erfolgt.<br />
Das vorliegende Gutachten sieht danach die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für den<br />
Löschbezirk <strong>Bexbach</strong>-Mitte vor. Das vorhandene Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1980) soll<br />
durch eine Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 TH ersetzt werden. Geschätzte Kosten ca. 250.000,- €.<br />
Das zweite Löschgruppenfahrzeug LF 16/TS, im Löschbezirk Oberbexbach, ist 43 Jahre alt (Baujahr<br />
1966) und muss lt. Brandschutzbedarfsplan durch ein Tanklöschfahrzeug ersetzt werden. Geschätzte<br />
Kosten ca. 250.000,-€.<br />
Um wieder einen bedarfs- und altersgerechten Ersatzbeschaffungscyclus zu erreichen sind für den<br />
Fuhrpark lt. Brandschutzbedarfsplan in den nächsten Jahren Investitionen von ca. 1.000.000,- €<br />
erforderlich. Kreiszuschüsse sind noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der Alterstruktur des Fuhrparks<br />
sind dann bis 2025 keine weiteren Beschaffungen großer Fahrzeuge notwendig.<br />
In der Anlage ist der Ist-Zustand der Fahrzeuge, sowie ein Soll – Ist – Vergleich, dargestellt.<br />
Des Weiteren sind die Empfehlungen des Gutachters für ein Fahrzeugkonzept beigefügt.<br />
Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />
Vorlage einstimmig beschlossen.<br />
Anlage/n:<br />
Auszug Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />
015/2009-2014<br />
öffentlich<br />
04.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen pauschalierten Zuschuss in<br />
Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe durch einen<br />
neuen Ratsbeschluss vereinbart.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Feuerwehren stellen für Veranstaltungen mit erhöhtem Brandrisiko Feuersicherheitswachen. Die<br />
<strong>Stadt</strong> erhebt dafür nach der gültigen Satzung von dem Veranstalter entsprechende Entgelte.<br />
Der weitere Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Prävention und Umwelt am<br />
30.09.09 besprochen. Eine weitere Beratung im Hauptausschuss ist nicht notwendig, da der<br />
Ausschuss für Prävention und Umwelt der zuständige Fachausschuss für den Brandschutz ist.<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
015/2009-2014<br />
öffentlich<br />
04.11.2009<br />
Freiwilliger Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen freiwilligen, pauschalierten<br />
Zuschuss in Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe<br />
durch einen neuen Ratsbeschluss vereinbart. Desweiteren wird eine steuerliche Beratung der<br />
Feuerwehr durch die <strong>Stadt</strong> erfolgen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
In der Vergangenheit wurden die Gebühren für Feuersicherheitswachen an die entsprechenden<br />
Löschbezirke überwiesen.<br />
Im Prüfbericht des Saarpfalz-Kreises sowie bei der Prüfung des Landes durch die Kommunalaufsicht<br />
(LaVa) wurde diese Verfahrensweise beanstandet. Es dürfen keine eigenen Konten „Löschbezirk<br />
……“ bestehen. Somit ist es notwendig, nach einem anderen Verfahren zu suchen.<br />
In Abstimmung mit dem Bereich 1/11 – Rechnungswesen und dem <strong>Stadt</strong>wehrführer wurde vereinbart,<br />
dass zukünftig ein freiwilliger Zuschuss gewährt wird, der jährlich an die „Kameradschaftskasse“ der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> überwiesen wird.<br />
Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />
Vorlage mehrheitlich beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja 6 Enhaltungen<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
015/2009-2014<br />
öffentlich<br />
04.11.2009<br />
Freiwilliger Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen freiwilligen, pauschalierten<br />
Zuschuss in Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe<br />
durch einen neuen Ratsbeschluss vereinbart. Desweiteren wird eine steuerliche Beratung der<br />
Feuerwehr durch die <strong>Stadt</strong> erfolgen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
In der Vergangenheit wurden die Gebühren für Feuersicherheitswachen an die entsprechenden<br />
Löschbezirke überwiesen.<br />
Im Prüfbericht des Saarpfalz-Kreises sowie bei der Prüfung des Landes durch die Kommunalaufsicht<br />
(LaVa) wurde diese Verfahrensweise beanstandet. Es dürfen keine eigenen Konten „Löschbezirk<br />
……“ bestehen. Somit ist es notwendig, nach einem anderen Verfahren zu suchen.<br />
In Abstimmung mit dem Bereich 1/11 – Rechnungswesen und dem <strong>Stadt</strong>wehrführer wurde vereinbart,<br />
dass zukünftig ein freiwilliger Zuschuss gewährt wird, der jährlich an die „Kameradschaftskasse“ der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> überwiesen wird.<br />
Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />
Vorlage mehrheitlich beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja 6 Enhaltungen<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
045/2009-2014<br />
öffentlich<br />
25.11.2009<br />
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Kalkofen, 2.<br />
Änderung"<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ortsrat <strong>Bexbach</strong> 15.12.2009 Anhörung<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bebauungsplan „Kalkofen, 2. Änderung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Der Beschluss wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 die 2. Änderung des<br />
Bebauungsplans Kalkofen beschlossen. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13 a BauGB. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Auslegung<br />
Gelegenheit gegeben, sich zur Planänderung zu äußern. Während des<br />
Auslegungsverfahrens wurde keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
Gleichzeitig wurde den von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Beteiligung<br />
wurden keine Bedenken vorgebracht. Seitens des Landesamtes für Umweltschutz ging eine<br />
Empfehlung ein:<br />
Die Behörde verweist auf die Auflagen zum vorgesehenen Wasserschutzgebiet <strong>Bexbach</strong>, die auch<br />
bei den nachfolgenden Baugesuchen eingehalten werden sollen.<br />
Schutzgebietsflächen nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz seien durch das Vorhaben nicht<br />
betroffen. Mit dem Vorkommen von streng oder besonders geschützten Arten ist nicht zu rechnen.<br />
Zu den Textlichen Festsetzungen unter Punkt des Bebauungsplanes werden Empfehlungen gegeben.<br />
Unter den zu pflanzenden Arten sollten Schneeball (Viburnum lantana), Pfaffenhütchen (Euyonimus<br />
europäus) und Liguster (Ligustrum vulgare) heraus genommen werden, da diese nicht<br />
naturraumtypisch sind.<br />
Die Erhaltungsfestsetzungen sollten um einen Passus ergänzt werden. Dieser lautet: „Sie<br />
(Einzelbäume im rückwärtigen Grundstücksbereich) sollten im Zuge der Baumaßnahmen durch<br />
entsprechende Vegetationsschutzmaßnahmen nach DIN 18920 oder RAS-LP 4 (Bauzaun) unter<br />
Beachtung der ZTV-Baumpflege - insb. Punkt 3.5 - geschützt werden.“<br />
Abschließend wird erwähnt, dass das Kataster des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
(LUA) für das Plangebiet keine Altlasten und/oder altlastenverdächtige Flächen ausweist.<br />
Die Empfehlungen werden beachtet bzw. wurden in den Planentwurf übernommen. Das<br />
Rückschreiben an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wird wie folgt lauten:<br />
Seite: 1/2
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> bedankt sich für die neuen Anregungen und Hinweise im Verfahren zur<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />
Die Auflagen zum vorgesehenen Wasserschutzgebiet <strong>Bexbach</strong> werden bei den nachfolgenden<br />
Baugesuchen eingehalten.<br />
Die Festsetzungen zum Erhalt der bestehenden Gehölze bei Bauarbeiten um die Berücksichtigung<br />
der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei<br />
Baumaßnahmen", der RAS LP-4 "Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen"<br />
und der ZTV- Baumpflege Punkt 3.5. werden ergänzt.<br />
Bei den Arten für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern unter § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB<br />
werden der Schneeball (Viburnum lantana), das Pfaffenhütchen (Euyonimus europäus) und der<br />
Liguster (Ligustrum vulgare) heraus genommen.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht:<br />
Ministerium für Umwelt<br />
Landesdenkmalamt<br />
Gesundheitsamt<br />
Deutsche Telekom<br />
Kabel Deutschland<br />
EVS – Abwasserwirtschaft<br />
Creos Deutschland<br />
<strong>Stadt</strong> Neunkirchen<br />
Gemeinde Kirkel<br />
Verbandsgemeinde Waldmohr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 22<br />
Saarwaldverein e.V. (Zustimmung)<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />
Nicht geantwortet haben:<br />
Ministerium für Inneres und Sport<br />
Landeskriminalamt - Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
EVS – Abfallwirtschaft<br />
Pfalzwerke AG<br />
energis<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Gutachterausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />
<strong>Stadt</strong> Homburg<br />
<strong>Stadt</strong> Ottweiler<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />
Naturschutzbundes Deutschland (Nabu Saar)<br />
BUND<br />
Verband der Gartenbauvereine<br />
Anlage/n:<br />
Planunterlagen<br />
Begründung<br />
Seite: 2/2
BEGRÜNDUNG<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
"KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG"<br />
DER STADT BEXBACH IM STADTTEIL BEXBACH<br />
GEM. § 9 ABS. 8 BAUGB<br />
1
BEGRÜNDUNG<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
"KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG"<br />
DER STADT BEXBACH IM STADTTEIL BEXBACH<br />
Ausgearbeitet von:<br />
Blind/ Mohacsi<br />
Homburg, den 25. August 2009<br />
geändert am 26. November 2009<br />
GEM. § 9 ABS. 8 BAUGB<br />
Die Kreisverwaltung<br />
Amt für Planung und<br />
Regionalentwicklung<br />
2
Allgemeines<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 den Änderungsbeschluss zum<br />
Bebauungsplan "KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG" gefasst. Es wurde das beschleunigte Verfahren<br />
gemäß § 13 a BauGB gewählt.<br />
Mit den Planungsarbeiten und der Durchführung des Verfahrensschrittes "Beteiligung der<br />
Träger öffentlicher Belange" an der Planung wurde das Amt für Planung und Regionalentwicklung<br />
des Saarpfalz - Kreises beauftragt.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Diesem Bebauungsplan liegen folgende gesetzliche Bestimmungen zugrunde:<br />
Gesetz Nr.788: Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.1673 zur Einführung der<br />
elektronischen Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt des Saarlandes 2009<br />
S. 1215): § 12 Gemeindesatzungen<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September<br />
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts<br />
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Ge-<br />
ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) zuletzt geändert<br />
durch Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar<br />
1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz<br />
vom 22. April 1993 (BGBl. I.S.466)<br />
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.58)<br />
Gesetz Nr.1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom 18.<br />
Februar 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2004 (Amtsbl. S. 822) zuletzt geändert<br />
durch Art. 4 des Gesetzes Nr. 1639 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 278)<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />
und ähnliche Vorgänge (Bundes - Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes<br />
zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU) vom 11. August 2009<br />
(BGBl. I S. 2723)<br />
Gesetz Nr.1592 a zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz)<br />
(SNG) vom 05. April 2006 (Amtsblatt des Saarlandes 2006 S. 726) zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m.<br />
Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der<br />
SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />
Gesetz Nr. 714 Saarländisches Wassergesetz (SWG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 24. September 2004 (Amtsblatt des Saarlandes 2004 S. 1994), zuletzt geändert durch<br />
Art.10 Abs.12 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen<br />
vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />
Gesetz Nr.1496 Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches-Bodenschutzgesetz-SBodSchG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2002<br />
(Amtsbl. S.990), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.8 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform<br />
der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007<br />
S. 2393)<br />
Gesetz Nr.1502 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S.1506), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.9 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes<br />
Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt<br />
des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />
3<br />
Gelöscht: 27<br />
Gelöscht: MB.03.06 "AUF<br />
SCHARLEN" (6. ÄNDERUNG)
Gesetz Nr.1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts vom 19. Mai 2004 in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1498) zuletzt geändert durch Art. 45 i.V.m. Art. 60<br />
des Gesetzes Nr.1662 zur Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
des Bundes vom 19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930)<br />
Gesetz Nr.1069 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz)(LWaldG) vom 26.10.1977 (Amtsbl.<br />
S.1009) zuletzt geändert durch Art.2 i.V.m. Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen<br />
Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008<br />
(Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)"<br />
vom 13.Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Juli 2004 (Amtsbl. S.1574)<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", vom 4. Juli 2006 in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Juli 2006 (Amtsbl. S. 962)<br />
Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des <strong>Stadt</strong>teiles auf einer Höhe von<br />
ca. 275 m über N.N. an einem leicht geneigten Nordosthang östlich des <strong>Bexbach</strong>er "Blumengartens".<br />
Das Gelände liegt an der "Fliederstrasse" und wird begrenzt durch die vorhandene Bebauung<br />
im Baugebiet "Kalkofen" östlich der Niederbexbacher Strasse. Die überplante Fläche ist<br />
965 m² groß. Sie umfasst die Grundstücke mit den Plannummern 3375/1 und 3375/2.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des geplanten Wasserschutzgebietes<br />
"<strong>Bexbach</strong>". Die Vorgaben des ATV - Arbeitsblattes A 142, die Richtlinien für die bautechnischen<br />
Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) sowie die Richtlinien<br />
des DVWG Arbeitsblattes W 101 sind zu beachten.<br />
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich einer Schutzverordnung nach dem Saarländischen<br />
Naturschutzgesetz.<br />
Altablagerungen bzw. kontaminationsverdächtige Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />
Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Grubensenkungsgebiet.<br />
Mit Munitionsfunden ist im gesamten Planbereich zu rechnen.<br />
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes<br />
Der Bebauungsplan "Kalkofen", rechtskräftig mit Datum vom 11.06.1987 soll dahingehend<br />
geändert werden, dass an Stelle des bislang festgesetzten "öffentlichen Spielplatzes" ein<br />
reines Wohngebiet mit überbaubarer Grundstücksfläche festgesetzt wird.<br />
Die jetzige Planung nimmt mit der Festsetzung der Bauweise und der Zahl der Vollgeschosse<br />
Rücksicht auf die vorhandene Bebauung in diesem innerörtlichen Bereich. Die nunmehr<br />
festgesetzte überbaubare Fläche wird die Nachbargebäude nicht in unzumutbarer Weise<br />
beeinträchtigen. Es ist wird zudem eine Firstrichtung vorgegeben und die Errichtung eines<br />
Satteldaches vorgeschrieben.<br />
Für die Inanspruchnahme der bisherigen Spielplatzfläche für bauliche Zwecke wird als Ausgleich<br />
im rückwärtigen Grundstücksbereich ein 120 qm großer Pflanzstreifen mit heimischen<br />
Gehölzen festgesetzt.<br />
Vor dem Hintergrund des möglichst sparsamen Umganges mit Grund und Boden hat der<br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>Bexbach</strong> beschlossen, den o.a. Bebauungsplan zu ändern. Damit soll die bauliche<br />
Nutzbarkeit der Grundstücke mit den Plannummern 3375/1 und 3375/2 als Fläche für ein<br />
künftiges Wohnhaus planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Fläche wird in den vergangenen<br />
Jahren schon nicht mehr als Spielplatz genutzt, denn in dem ca. 180 m entfernten<br />
Blumengartengelände wurde ein Spielplatz angelegt. Die innerörtliche Freifläche wird infolgedessen<br />
jetzt einer neuen in die Umgebung passenden Nutzung zugeführt.<br />
4
In der gleichen Straße in unmittelbarer Nachbarschaft ist eine zweigeschossige Bebauung in<br />
einem "reinen Wohngebiet" festgesetzt. Bei offener Bauweise beträgt die Grundflächenzahl<br />
in diesem Teilbereich 0,4, die Geschoßflächenzahl 0,8. Es ist eine Firstrichtung und ein Satteldach<br />
vorgegeben, die überbaubare Fläche wird durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.<br />
Der Neubau wird sich also seiner Umgebung anpassen. Ein schwerwiegender Eingriff<br />
in das Orts –und Landschaftsbild ergibt sich durch die vorliegende Planung nicht.<br />
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung<br />
des Grundstückes. Ziel des Bebauungsplanes "Kalkofen, 2. Änderung" ist es, für<br />
den Planbereich eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohle der Allgemeinheit<br />
entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen,<br />
eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />
schützen und zu entwickeln. Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt mit der Planungsmaßnahme die kurzfristige<br />
Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumeigenbedarfs im <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Bexbach</strong>.<br />
Die jetzige Planung nimmt mit der Festsetzung der Bauweise und der Zahl der Vollgeschosse<br />
Rücksicht auf die vorhandene Bebauung in diesem innerörtlichen Bereich in der Fliederstrasse.<br />
Die nunmehr festgesetzte überbaubare Fläche wird die Nachbargebäude nicht in<br />
unzumutbarer Weise beeinträchtigen.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan bildet mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die Grundlage<br />
für die städtebauliche Ordnung und weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche<br />
Maßnahmen.<br />
Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (einstufige Beteiligung<br />
der Behörden und der Öffentlichkeit) durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen<br />
der Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB an der Planung beteiligt. Eine Umweltprüfung wird<br />
nicht durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.<br />
Das gewählte Bebauungsplanverfahren<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die<br />
geplante Änderung zielt auf eine städtebauliche Innenentwicklung (hier: Verdichtung) ab.<br />
Maßnahmen der Innenentwicklung können planungsrechtlich unter festgelegten Voraussetzungen<br />
in Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB vorbereitet werden.<br />
Diese Voraussetzungen sind in vorliegendem Falle erfüllt. Das Plangebiet i.e.S., d.h. der<br />
Flächenanteil, für den die Festsetzungen geändert werden, umfasst eine Nettobaufläche<br />
(zulässige Grundfläche) von weniger als 20.000 qm.<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die vorgesehene Nutzung nach dem Gesetz über<br />
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht nicht durchzuführen. Anhaltspunkte<br />
für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter<br />
bestehen nicht.<br />
Aus den vorgenannten Gründen sind die Vorschriften über die Umweltprüfung, den Umweltbericht,<br />
die Angabe in welcher Form umweltbezogene Belange verfügbar sind, nicht anzuwenden.<br />
Somit fehlt auch die Grundlage für die zusammenfassende Erklärung nach § 10<br />
Abs. 4 BauGB.<br />
Die zulässige Bebauung erfolgt i.S. einer sparsamen Verwendung von Grund und Boden, da<br />
die auf der Grundlage des Bebauungsplanes mögliche Bebauung der Innenentwicklung<br />
dient und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt.<br />
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.4 gelten im beschleunigten Verfahren in den Fällen des § 13 a<br />
Abs.1 Satz 2 Nr.1 BauGB zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² Eingriffe, die auf<br />
Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs.<br />
3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich für<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft ist daher nicht erforderlich.<br />
Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen nach § 4 c BauGB (Monitoring), die<br />
an die Umweltprüfung anknüpft, entfällt im beschleunigten Verfahren.<br />
5<br />
Gelöscht: In Absprache mit<br />
dem Ministerium für Umwelt,<br />
Referat C/2, wird d
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan<br />
Nach § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> - rechtswirksam mit Datum vom<br />
09.07.1982 - sind für den Planbereich "geplante Wohnbauflächen" dargestellt. Der Bebauungsplan<br />
stellt somit eine Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption<br />
dar.<br />
Planung<br />
Dem vorliegenden Bebauungsplanänderungsentwurf liegen Überlegungen zugrunde nach<br />
der Aufgabe des Kinderspielplatzes ohne größeren Erschließungsaufwand einen zusätzlichen<br />
Bauplatz zu schaffen.<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
Aufgrund der vorhandenen Baustruktur wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
ein "reines Wohngebiet" gem. § 3 BauNVO ausgewiesen. Die zulässige Arten von Nutzungen<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauNVO sind Wohngebäude.<br />
Zu den gem. § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen gehören<br />
lediglich kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes.<br />
Gem. § 3 Abs. 4 BauNVO gehören zu den nach Absatz 2 zulässigen Wohngebäuden auch<br />
solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.<br />
Die weiteren sonst gem. § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen<br />
sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig.<br />
Dazu gehören:<br />
1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für<br />
die Bewohner des Gebiets dienen,<br />
2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
Die ausgeschlossenen Nutzungen sind mit der vorherrschenden Gebietscharakteristik nicht<br />
zu vereinbaren und deshalb auszuschließen.<br />
Diese Regelungen wurden aus dem bislang rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist auf 0,4, die Geschoßflächenzahl (GFZ) ist auf 0,8 festgesetzt.<br />
Die Geschossigkeit ist mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Mit dieser Festsetzung<br />
wird die typische Bebauung des Umfeldes aufgenommen und weiterentwickelt.<br />
Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen<br />
Für den Planbereich wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche<br />
wird ausschließlich durch Baugrenzen bestimmt. Durch die Festsetzung der überbaubaren<br />
Fläche wird zwischen dem künftigen Gebäude und dem Nachbargebäude ein genügend<br />
großer Abstand gewährleistet. Die Hauptfirstrichtung wird parallel zur Erschließungsstrasse<br />
und für untergeordnete Gebäudeteile, senkrecht zur Erschließungsstrasse zugelassen,<br />
um die Einbindung in die umgebende Bebauung zu gewährleisten.<br />
6
Gestalterische Vorschriften<br />
Gemäß § 9 (4) BauGB werden in Verbindung mit § 85 (4) LBO 2004 für das Wohngebiet<br />
bauordnungsrechtliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Hier werden<br />
Festsetzungen bezüglich der Gestaltung der Baukörper getroffen. Ziel ist eine harmonische,<br />
an der örtlichen Situation orientierte Gestaltung des Wohngebietes und das Einfügen des<br />
Wohngebietes in die umgebende Landschaft.<br />
Dabei werden Satteldächer und satteldachähnliche Dächer festgeschrieben. Flachdächer<br />
sind unzulässig. Dies geschieht aus Rücksicht auf die vorhandene Bebauung.<br />
Verkehrsflächen<br />
Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz ist durch die Erschließungsstraßen<br />
"Fliederstraße" und "Holunderweg" vorgegeben. Der vorliegende Änderungsbereich<br />
ist bereits an diese Strassen angeschlossen.<br />
Die Erschließungsstraße wiederum ist über den "Holunderweg" an die "Niederbexbacherstraße"<br />
als Landesstraße 1. Ordnung (L.I.O. 116) und somit an das überörtliche Verkehrsnetz<br />
angebunden.<br />
Flächen für Stellplätze und Garagen<br />
Garagen, Stellplätze und Zufahrten sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche<br />
zulässig. Lediglich die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und nur<br />
der eigens für sie vorgesehenen Nutzung zuzuführen.<br />
Ansonsten gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Baugesetzbuches<br />
und der Landesbauordnung.<br />
Nebenanlagen<br />
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Stellplätze und Garagen sind innerhalb und außerhalb<br />
der überbaubaren Fläche zulässig. Lediglich die im Bebauungsplan festgesetzte<br />
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist von jeglicher<br />
Bebauung freizuhalten und nur der eigens für sie vorgesehenen Nutzung zuzuführen.<br />
Ansonsten gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Baugesetzbuches<br />
und der Landesbauordnung.<br />
Technische Ver- und Entsorgung<br />
Hinsichtlich der technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes oder etwaiger zusätzlicher<br />
Infrastruktureinrichtungen ergeben sich durch die vorliegende Planung keine Veränderungen.<br />
Die "Fliederstrasse" wird über einen Mischwasserkanal entwässert. Das anfallende<br />
Schmutzwasser des neuen Gebäudes wird in den Mischwasserkanal abgeleitet. Das Niederschlagswasser<br />
der Dachflächen soll in Zisternen gesammelt werden. Die Überläufe werden<br />
über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Die Vorgaben des § 49 a des Saarländischen<br />
Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />
Für die Strom-, Wasser- und Erdgasversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
Durch die Ausweisung des zusätzlichen Baugrundstückes wird eine sich in Sukzession zu<br />
einer Glatthaferwiese befindliche Spielplatzbrache in Anspruch genommen. Als Ausgleich<br />
dafür wird im rückwärtigen Bereich des neuen Baugrundstückes ein 120 m² großer Streifen<br />
für "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt.<br />
Die textliche Festsetzung für die "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen" lautet:<br />
Die im Plan festgesetzten Flächen sind mit standortgerechten einheimischen Pflanzen zu<br />
gestalten.<br />
7<br />
Gelöscht: Zum Gunterstal<br />
Gelöscht: und "Im Langenfeld"<br />
Gelöscht: ¶<br />
Gelöscht: 105
Dabei sind insbesondere folgende Arten zu verwenden:<br />
Feldahorn (Acer campestre)<br />
Haselnuß (Corylus avellana)<br />
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />
Schlehe (Prunus spinosa)<br />
Holunder (Sambucus nigra)<br />
sowie hochstämmige Obstsorten wie z.B. Große Knorpelkirsche Champagnerrenette<br />
Klarapfel Williams Christ.<br />
Pro 2 m 2 festgesetzter Fläche ist ein Strauch zu pflanzen.<br />
Pro 100 m 2 festgesetzter Fläche ist ein Hochstamm zu pflanzen.<br />
Für zwei markante Einzelbäume im hinteren Teil des Änderungsbereiches werden Erhaltungsfestsetzungen<br />
getroffen. Sie sollten im Zuge der Baumaßnahmen durch entsprechende<br />
Vegetationsschutzmaßnahmen nach DIN 18920 oder RAS-LP 4 (Bauzaun) unter Beachtung<br />
der ZTV-Baumpflege - insb. Punkt 3.5 - geschützt werden.<br />
Durch die Pflanz- und Erhaltungsfestsetzungen erfährt das Grundstück aus Sicht der Grünordnung<br />
eine Aufwertung. Aus der extensiven Glatthaferwiese auf der Spielplatzbrache kann<br />
sich im hinteren Bereich sukzessive eine mit einheimischen Gehölzen bestandene Gartenfläche<br />
entwickeln. Darüber hinaus trägt diese Festsetzung zu einer Aufwertung des Orts-<br />
und Landschaftsbildes an dem Nordosthang unterhalb des Blumengartens bei.<br />
Munitionsgefahren<br />
Nach der Dokumentation der Kriegsereignisse 1939 - 1945 sind im Plangebiet Munitionsgefahren<br />
nicht auszuschließen. Ein vorsorgliches Absuchen des Geländes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
vor dem Beginn von Erdarbeiten ist geboten.<br />
Bodenfunde<br />
Bodenfunde, bei denen vermutet werden kann, dass an ihrer Erhaltung oder Untersuchung<br />
ein öffentliches Interesse besteht, sind gemäß § 12 (SDschG) dem Landesdenkmalamt unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
Bodenordnung<br />
Eines der beiden Grundstücke, die das künftige Baugebiet überlagert, muss noch ins Eigentum<br />
der künftigen Bauherren übertragen werden. Die Kartengrundlage des vorliegenden Änderungsentwurfs<br />
basiert somit auf den jetzt tatsächlich vorhandenen Eigentumsverhältnissen.<br />
Zusätzliche bodenordnerische Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Altablagerungen<br />
Im Planbereich sind Altablagerungen nicht bekannt.<br />
Wohneinheitenermittlung<br />
Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes "Siedlung" ergibt sich durch die vorliegende<br />
Planung eine neue Wohneinheit, die bei der nächsten Baulückenbilanzierung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Ansatz gebracht wird.<br />
Die Wohneinheitenbilanz der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> wird dann entsprechend ergänzt.<br />
8
Prüfung der umweltrelevanten Belange<br />
Nach der Novelle des Baugesetzbuches vom 24. Juni 2004 sind bei der Aufstellung von<br />
Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes grundsätzlich im Rahmen einer so genannten<br />
Umweltprüfung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 4 sind in dieser Umweltprüfung die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />
Zu untersuchen sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima,<br />
Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft, sowie die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen,<br />
die Kulturgüter und die Sachgüter.<br />
Im vorliegenden Fall sind in Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes von 965 m²<br />
und der Schaffung nur eines Bauplatzes statt eines "öffentlichen Spielplatzes" keine wesentlichen,<br />
relevanten umweltbezogenen Auswirkungen zu erkennen.<br />
Dies zeigt auch folgende Gegenüberstellung: Der zusätzlichen Festsetzung einer ca. 325<br />
qm großen überbaubaren Grundstücksfläche in einem 965 qm großen, reinen Wohngebiet<br />
stehen die Festsetzung von ca. 120 qm neuer zusätzlicher Pflanzflächen entgegen.<br />
Durch die Bebauung des Plangebietes wird zwar in geringem Umfang Boden versiegelt, der<br />
Wasserhaushalt der Landschaft beeinflusst und der Wasserabfluss erhöht. Die Versiegelung<br />
von Flächen wirkt sich, wenn auch gering, auf das lokale Klima aus, indem es zur Verringerung<br />
der Luftfeuchte und zur Erhöhung der Temperaturen in den bodennahen Luftschichten<br />
kommt. Wiesenflächen gehen verloren.<br />
Im Gegenzug sehen die Pflanzfestsetzungen flächenhafte Strukturen von heimischen Bäumen<br />
und Straucharten vor. Die vorgesehenen Pflanzungen auf den privaten Grünflächen im<br />
westlichen Teil des Plangebietes haben sowohl eine gestalterische als auch eine ökologische<br />
Funktion. Neben der besseren Gestaltung ist insbesondere die positive Auswirkung auf<br />
das Kleinklima zu nennen.<br />
Für zwei markante Einzelbäume im hinteren Teil des Plangebietes werden Erhaltungsfestsetzungen<br />
getroffen.<br />
Aus den vorgenannten Gründen ist eine besondere Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.<br />
Auswirkungen der Planung<br />
Hinsichtlich der technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes oder etwaiger zusätzlicher<br />
Infrastruktureinrichtungen ergeben sich durch die vorliegende Planung keine Veränderungen.<br />
Die "Fliederstrasse" wird über einen Mischwasserkanal entwässert. Das anfallende<br />
Schmutzwasser des neuen Gebäudes wird in den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Überläufe<br />
werden über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Die Vorgaben des §<br />
49 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />
Für die Strom-, Wasser- und Erdgasversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />
Durch die Änderung gehen summa summarum 965 qm ehemalige Spielplatzfläche verloren<br />
für die stattdessen neu ein reines Wohngebiet mit einer ca. 325 qm großen überbaubaren<br />
Grundstücksfläche festgesetzt wird. Die Fläche hat sich teilweise zu einer Glatthaferwiese<br />
entwickelt. Für den Verlust der Wiesenfläche wird im Änderungsbereich Ersatz vorgenommen<br />
durch die Festsetzung von neu ca. 120 qm "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".<br />
9
WERTUNG<br />
Wie bereits geschildert, kann der zusätzliche Eingriff vor Ort nahezu ausgeglichen werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> ist zudem bemüht im Rahmen der Dorferneuerung vermehrt Hochgrün in<br />
den Ortsteil <strong>Bexbach</strong> zu bringen und damit zur ökologischen Aufwertung der Ortslage beizutragen.<br />
Abwägung<br />
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gem. § 1 (6) BauGB die öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Folgende Argumente sprechen<br />
für eine bauliche Entwicklung im Geltungsbereich der Planung:<br />
→ Aufgrund der attraktiven Lage und der Nähe zum Ortskern ist das Gebiet für die<br />
Wohnnutzung gut geeignet.<br />
→ Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung<br />
der Bebauung in der Fliederstrasse.<br />
→ Das Zentrum von <strong>Bexbach</strong> liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des zusätzlichen<br />
Bauplatzes.<br />
→ Die vorgesehene Maßnahme fügt sich in das Orts- und Landschaftsbild ein.<br />
→ Durch die grünordnerischen Festsetzungen erfährt die sich in Sukzession befindliche<br />
Spielplatzfläche eine Aufwertung.<br />
→ Der erforderliche Ausgleich wird soweit als möglich auf der Fläche erbracht.<br />
Argumente gegen die Realisierung des Bebauungsplanes:<br />
→ Durch die Verwirklichung des Bebauungsplanes gehen in geringem Umfang Glatthaferwiesenflächen<br />
auf der Spielplatzbrache verloren.<br />
→ Boden wird versiegelt und der Wasserhaushalt der Landschaft beeinflusst.<br />
Ergebnis<br />
Nach Abwägung der zu beachtenden Belange kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> zu dem Ergebnis<br />
die Planung zu realisieren. Der Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes wird Vorrang vor<br />
den Belangen des Naturschutzes eingeräumt.<br />
<strong>Bexbach</strong>, den<br />
Der Bürgermeister:<br />
I.V.<br />
W. Imbsweiler<br />
Beigeordneter<br />
10
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
054/2009-2014<br />
öffentlich<br />
01.12.2009<br />
Beschluss Flächennutzungsplanänderungen "Östlich der<br />
Dunzweiler Straße" und "In den Färrenstücken"<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ortsrat Höchen Vorberatung<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beschließt die Flächennutzungsplanänderungen in den Bereichen<br />
„Dunzweiler Straße“ und „In den Färrenstücken“ in Höchen.<br />
Beschluss zur Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt<br />
Eine Ersatzaufforstung in mindestens gleicher Flächengröße wird, wie im Zielabweichungsverfahren<br />
festgelegt, bei tatsächlicher Abholzung der Fläche an der Dunzweiler Straße zur Verfügung gestellt.<br />
Ein gesonderter Umweltbericht für die vorliegenden Flächennutzungsplanänderungen wird aufgrund<br />
der bereits erfolgten Abwägung im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Änderung des<br />
Vorranggebietes für Freiraumschutz durch das Ministerium für Umwelt dem Umweltministerium nicht<br />
vorgelegt.<br />
Die Flächennutzungsplanänderungen einschl. der Stellungnahmen werden der Höheren<br />
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung nach § 6 (1) BauGB vorgelegt, mit Bekanntmachung der<br />
Genehmigungserteilung in den Höcherberg-Nachrichten erlangt diese Rechtskraft.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die Änderungen des<br />
Flächennutzungsplanes in den Bereichen „Dunzweiler Straße“ und „In den Färrenstücken“ in Höchen<br />
gem. § 1 (3) und § 2 (1) BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige<br />
Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beschlossen. In der Zeit vom 15.06.2009 bis einschl.<br />
17.07.2009 lagen die Flächennutzungsplanänderungen mit Begründung aus, die Träger öffentlicher<br />
Belange wurden um Stellungnahme gebeten.<br />
Der Beschluss zur Offenlegung wurde am 22.09.2009 gefasst, nach § 3 (2) BauGB lagen die<br />
Flächennutzungsplanänderungen in der Zeit vom 12.10.2009 bis einschl. 13.11.2009 öffentlich aus.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden 32 Behörden angeschrieben von denen 12 eine Stellungnahme<br />
abgaben. Darunter war 1 relevante Stellungnahme, über die entschieden werden muss.<br />
Stellungnahme Ministerium für Umwelt, Abteilung C<br />
Zusammenfassung:<br />
Das Ministerium geht zunächst auf die abgeschlossenen Verfahren der Zielabweichung,<br />
Ausgliederung und des Landschaftsschutzgebietes ein. Es verweist ausdrücklich auf die<br />
Maßgabe aus dem Zielabweichungsverfahren, dass für den Waldverlust eine<br />
Ersatzaufforstung in mindestens gleicher Größenordnung der überplanten Waldflächen zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Die Beteiligung der Abt. B des Ministeriums wird daher angemahnt.<br />
Im nächsten Kapitel wird auf die durchzuführende Umweltprüfung und den zu erstellenden<br />
Umweltbericht hingewiesen. Die Auswirkungen der geplanten Wohnbaufläche seien zu prüfen,<br />
Seite: 1/3
aufgrund der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen sei in jedem Fall mit Auswirkungen<br />
auf die zu untersuchenden Schutzgüter zu rechnen. Der erforderliche Umweltbericht sei daher<br />
zu ergänzen und vorzulegen.<br />
Ein nächster Abschnitt bezieht sich auf den "LEP Siedlung" und die vorzulegende<br />
Baulückenbilanzierung. Vor dem Hintergrund, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> mit vorliegender<br />
Planung Wohnbauflächen in einer Größenordnung von rd. 3,5 ha im Bereich „In den<br />
Färrenstücken“ zurücknimmt und dafür im Bereich „Östlich der Dunzweiler Straße“<br />
Wohnbauflächen in einer Größe von ca. 1 ha darstellt, wird aus landesplanerischer Sicht der<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan sowie der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets<br />
im Bebauungsplan vorbehaltlich der noch vorzulegenden Baulückenbilanzierung zugestimmt.<br />
Ich bitte um entsprechende Ergänzung.<br />
Ferner wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> dringend angeraten, den Flächennutzungsplan, der aus dem<br />
Jahr 1982 datiert, neu aufzustellen.<br />
Abwägungsvorschlag:<br />
Die naturschutzfachlichen Einwände sind mit dem Bescheid zum Zielabweichungsverfahren<br />
als nachrangig zu bewerten. Für den in Anspruch genommenen Wald wird an anderer Stelle<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes in Absprache mit dem zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien<br />
beim SaarForst – Landesbetrieb bzw. mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro<br />
Ersatzfläche festgesetzt.<br />
Die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf werden noch entsprechend ergänzt und für<br />
die Offenlegung aufbereitet. Hierfür wurde auch ein Umweltbericht erarbeitet.<br />
Eine aktuelle Baulückenbilanzierung wird im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan<br />
vorgelegt. Hier finden die acht bzw. neun neuen Bauplätze ihre Berücksichtung.<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> wird derzeit neu aufgestellt.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht:<br />
Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)<br />
Landwirtschaftskammer<br />
Deutsche Telekom<br />
Kabel Deutschland<br />
<strong>Stadt</strong> Neunkirchen<br />
Gemeinde Kirkel<br />
Verbandsgemeinde Waldmohr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 22<br />
Saarwaldverein e.V. (Zustimmung)<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />
Nicht geantwortet haben:<br />
Ministerium für Inneres und Sport<br />
Landesdenkmalamt<br />
Umwelt Abteilung B (Forst)<br />
Gesundheitsamt<br />
Landeskriminalamt - Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
EVS – Abwasserwirtschaft<br />
EVS – Abfallwirtschaft<br />
Pfalzwerke AG<br />
Creos Deutschland GmbH<br />
energis<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Gutachterausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />
<strong>Stadt</strong> Homburg<br />
<strong>Stadt</strong> Ottweiler<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
Naturschutzbund Deutschland (Nabu Saar)<br />
BUND<br />
Verband der Gartenbauvereine<br />
Seite: 2/3
Privatpersonen haben sich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht gemeldet.<br />
Anlage/n:<br />
Stellungnahme Ministerium für Umwelt, Abt. C<br />
Planunterlagen<br />
Begründung<br />
Seite: 3/3
BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG<br />
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
DER STADT BEXBACH IN DEN BEREICHEN<br />
"ÖSTLICH DER DUNZWEILERSTRASSE" UND<br />
"IN DEN FÄRRENSTÜCKEN"<br />
IM STADTTEIL HÖCHEN<br />
GEMÄSS § 5 ABS. 5 BAUGB<br />
1
BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG<br />
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
DER STADT BEXBACH IN DEN BEREICHEN<br />
"ÖSTLICH DER DUNZWEILERSTRASSE" UND<br />
Ausgearbeitet von:<br />
Blind/Stein/Mohacsi<br />
Homburg, den 24. April 2009<br />
"IN DEN FÄRRENSTÜCKEN"<br />
IM STADTTEIL HÖCHEN<br />
GEMÄSS § 5 ABS. 5 BAUGB<br />
Die Kreisverwaltung<br />
Amt für Planung und<br />
Regionalentwicklung<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................3<br />
1. Änderungsbeschluss.............................................................................................................................................4<br />
2. Rechtsgrundlagen.................................................................................................................................................4<br />
3. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderungen .........................................................................................5<br />
Östlich der Dunzweilerstraße...........................................................................................................................5<br />
In den Färrenstücken........................................................................................................................................5<br />
4. Landesplanerische Vorgaben ...............................................................................................................................5<br />
Wohneinheitenbilanzierung: ............................................................................................................................6<br />
5. Lage und Nutzung des Plangebietes.....................................................................................................................6<br />
6. Standortwahl und Alternativendiskussion............................................................................................................6<br />
7. Geplante Änderung ..............................................................................................................................................7<br />
In den Färrenstücken........................................................................................................................................7<br />
Östlich der Dunzweilerstraße...........................................................................................................................7<br />
8. Technische Ver- und Entsorgungsanlagen im Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" ......................................7<br />
9. Umweltbericht......................................................................................................................................................8<br />
10. Ausgleichsmaßnahmen.......................................................................................................................................8<br />
11. Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................8<br />
12. Fazit ...................................................................................................................................................................9<br />
3
1. Änderungsbeschluss<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die Änderung des rechtskräftigen<br />
Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in den zwei Teilbereichen "Östlich der<br />
Dunzweilerstraße" und "In den Färrenstücken" auf der Gemarkung Höchen beschlossen. Die<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
" Östlich der Dunzweilerstraße".<br />
Das Amt für Planung und Regionalentwicklung des Saarpfalz- Kreises wurde mit der Ausarbeitung<br />
der Planunterlagen beauftragt.<br />
2. Rechtsgrundlagen<br />
Gesetz Nr.788: Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art.5 i.V.m. Art.60 des Gesetzes Nr.1662 zur<br />
Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom<br />
19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930): § 12 Gemeindesatzungen<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September<br />
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.4 i.V.m. Art.6 Abs.1 des Erbschaftsteuerreformgesetzes<br />
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar<br />
1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz<br />
vom 22. April 1993 (BGBl. I.S.466)<br />
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.58)<br />
Gesetz Nr.1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom 18.<br />
Februar 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2004 (Amtsbl. S. 822) zuletzt geändert<br />
durch Art. 4 des Gesetzes Nr. 1639 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 278)<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege [Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2002)] vom<br />
25. März 2002, BGBl. I S.1193, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008<br />
(BGBl. I S. 2986)<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />
und ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) m.W.v. 30.10.2007<br />
Gesetz Nr.1592 a zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz)<br />
(SNG) vom 05. April 2006 (Amtsblatt des Saarlandes 2006 S. 726) zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m.<br />
Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der<br />
SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />
Gesetz Nr. 714 Saarländisches Wassergesetz (SWG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 24. September 2004 (Amtsblatt des Saarlandes 2004 S. 1994), zuletzt geändert durch<br />
Art.10 Abs.12 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen<br />
vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />
Gesetz Nr.1496 Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches-Bodenschutzgesetz-SBodSchG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2002<br />
(Amtsbl. S.990), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.8 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform<br />
der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007<br />
S. 2393)<br />
Gesetz Nr.1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts vom 19. Mai 2004 in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1498) zuletzt geändert durch Art. 45 i.V.m. Art. 60<br />
des Gesetzes Nr.1662 zur Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
des Bundes vom 19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930)<br />
Gesetz Nr.1069 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz)(LWaldG) vom 26.10.1977 (Amtsbl.<br />
S.1009) zuletzt geändert durch Art.2 i.V.m. Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen<br />
Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008<br />
(Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung,Umweltschutz und Infrastruktur)"<br />
vom 13.Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Juli 2004 (Amtsbl. S.1574)<br />
4
5<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", vom 4. Juli 2006 in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Juli 2006 (Amtsbl. S. 962)<br />
3. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderungen<br />
Östlich der Dunzweilerstraße<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beabsichtigt im <strong>Stadt</strong>teil Höchen in der Dunzweilerstraße eine ca. 220 m<br />
lange Baulücke zu schließen. Diese Fläche ist zu einem Drittel mit 44 Jahre alten Fichten<br />
und zu zwei Drittel mit "19 Jahre alte Buchen, Traubeneichen, Lärchen und Birken mit Überhalt<br />
von Buchen (163 Jahre), Lärche (113 Jahre) und Traubeneiche (153 Jahre)" bestanden.<br />
Hier reicht der "Pfaffenwald" von der Umgebung der Glanquelle bis herauf an die Wohnbebauung<br />
entlang der Dunzweilerstraße.<br />
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich,<br />
der mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die Grundlage für die städtebauliche Ordnung<br />
und weitere zum Vollzug des BauGB erforderlichen Maßnahmen bildet. Die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes "Östlich der Dunzweilerstraße" erfolgt gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren<br />
mit der Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich.<br />
Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet"<br />
dar. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan<br />
zu entwickeln, so dass in vorliegendem Falle eine Flächennutzungsplanänderung<br />
unter Berücksichtigung der zurückgenommenen Landschaftsschutzgebietsgrenze erforderlich<br />
wird. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet folglich die Darstellung<br />
"Wohnbauflächen".<br />
In den Färrenstücken<br />
Mit der Neufestsetzung von Wohnbauflächen in diesem Bereich geht die Zurücknahme von<br />
weitaus größeren Wohnbauflächen in zweiter Reihe hinter den Häusern in der "Turmstraße"<br />
("In den Färrenstücken") und deren Umwandlung in "Nichtbauflächen" einher. Mit der vorliegenden<br />
Änderung werden die bislang dargestellten "Wohnbauflächen" durch "Flächen für<br />
die Landwirtschaft" ersetzt. Es handelt sich dabei um Privatgärten, einerseits mit durchwachsenen<br />
Streuobstwiesen und Fichtenkulturen sowie andererseits mit Rasenflächen und<br />
artenreichen Glatthaferwiesen mit Hochstammobst.<br />
Unter wirtschaftlichen Erwägungen ist festzustellen: Mit der vorliegenden Planungsmaßnahme<br />
werden noch zu erschließende Wohnbauflächen durch bereits erschlossenes Bauland<br />
ersetzt.<br />
Ziel ist es, unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Teilabschnitt Siedlung<br />
dem <strong>Stadt</strong>teil Höchen in einem reduzierten Plangebiet eine angemessene Siedlungsentwicklung<br />
zu ermöglichen und über den Wohnbedarf hinausgehende und schwierig zu<br />
realisierende Bauflächen zurückzunehmen.<br />
4. Landesplanerische Vorgaben<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz<br />
und Infrastruktur) vom 13. Juli 2004 trifft für das Plangebiet die zeichnerische<br />
Festlegung "Vorranggebiet für Freiraumschutz - VFS". Die Ziele der "Vorranggebiete für<br />
Freiraumschutz - VFS " werden auf Seite 14 des Textteiles zum Landesentwicklungsplan,<br />
Teilabschnitt "Umwelt" erläutert. Diese dienen vor allem "dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />
und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile".<br />
"Die Inanspruchnahme der VFS für Wohnbebauung" etc. ist unzulässig.<br />
Weitere Vorranggebiete, Standort- und Trassenbereiche bzw. Textliche Festlegungen sind<br />
für das Plangebiet im LEP Umwelt nicht erwähnt.<br />
Die Fläche liegt in der "Waldfläche" der "nachrichtlichen Darstellungen" im LEP Umwelt.
6<br />
Um die Darstellung von Wohnbauflächen im vorliegenden Plangebiet realisieren zu können,<br />
beantragte die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beim Ministerium für Umwelt ein Zielabweichungsverfahren für<br />
den LEP Umwelt für das Gebiet "Östlich der Dunzweilerstraße".<br />
Mit Bescheid vom 23.09.2008 wurde der beantragten Zielabweichung zugestimmt.<br />
Die Landschaftsschutzgebietsfläche im Abschnitt L6.01.01 (9272) wurde bis zum Rand des<br />
Änderungsbereiches zurückgenommen, die betroffene Fläche ausgegliedert.<br />
Wohneinheitenbilanzierung:<br />
Im Hinblick auf die Berücksichtigung des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“<br />
und die Bilanzierung der Wohneinheiten ergibt sich im Bereich der Färrenstücken eine<br />
Rücknahme von 70 WE. Hinzu kommen im Bereich der Dunzweilerstraße 22 WE, so dass<br />
letztlich 48 WE zurückgenommen werden.<br />
5. Lage und Nutzung des Plangebietes<br />
Die neuen geplanten Wohnbauflächen mit Teilen der Parzellennummer 1829/1 sowie der<br />
Parzellennummer 1968/2 auf einer Breite von 50 m entlang der Dunzweilerstraße befinden<br />
sich im Eigentum der saarländischen Forstverwaltung.<br />
Sie liegen am nördlichen Ortsrand von Höchen auf einer Höhe von 414 m bis 433 m über<br />
NN an einem zu Anfang noch flach geneigten Südosthang. Die Größe dieses Änderungsbereiches<br />
beträgt ca. 1,0 ha.<br />
Die neuen geplanten landwirtschaftlichen Flächen liegen an einem relativ steilen Südhang<br />
auf einer Höhe von 432 m bis 451 m zwischen Kohlstraße im Norden und Herrenfeldstrasse<br />
im Süden sowie zwischen Dunzweilerstraße im Osten und Turmstrasse im Westen, in zweiter<br />
Reihe hinter den Gebäuden in der Turmstrasse in der Gewanne "In den Färrenstücken".<br />
Die Größe dieses Änderungsbereiches beträgt 3,51 ha.<br />
Die in Rede stehenden Änderungsbereiche liegen in etwa 400 m Entfernung, in räumlichen<br />
Bezug zueinander, am nördlichen Rand des <strong>Stadt</strong>teiles Höchen.<br />
Aus geologischer Sicht ist zu bemerken, dass beide Plangebiete im Bereich der "Unteren<br />
Heusweiler Schichten" liegen.<br />
Laut der "Ersteinschätzung der Versickerungseignung der Böden im Saarland", herausgegeben<br />
vom Landesamt für Umweltschutz Abt. Geologie, ist der Boden im Plangebiet für die<br />
vollständige oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser, auf Grund von "Böden<br />
mit vorwiegend mittlerer Wasserdurchlässigkeit", bedingt geeignet.<br />
Die Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> stuft beide in Rede stehenden<br />
Flächen als "überwiegend zur Versickerung nicht geeignet ein". Flachversickerungen<br />
über den belebten Oberboden werden allerdings als denkbar erachtet.<br />
Beide Plangebiete liegen nicht in der Schutzzone eines Wasserschutzgebietes.<br />
Das Plangebiet entlang der Dunzweilerstraße lag im Geltungsbereich einer Schutzverordnung<br />
nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (Hier Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 10.12.2001). Daher wurde im § 5 der Verordnung im<br />
Abschnitt L6.01.01 (9272) der Wortlaut "Pfaffenwald" ersetzt durch die Formulierung Teile<br />
von "Pfaffenwald" und in der Plankarte musste die Landschaftsschutzgebietsfläche entsprechend<br />
geändert und um die in der vorliegenden Planänderung dargestellte Wohnbaufläche<br />
reduziert werden. In der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die neue Landschaftsschutzgebietsfläche<br />
eingetragen.<br />
Mit Munitionsfunden ist in beiden Planbereichen zu rechnen.<br />
6. Standortwahl und Alternativendiskussion<br />
Vor dem Hintergrund der anzustrebenden städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gemäß<br />
§ 1 BauGB ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen des <strong>Stadt</strong>teils Höchen (Anzahl<br />
der Baulücken und Wohnbedarf) eine Beschränkung der zukünftigen Siedlungsentwicklung<br />
im nördlichen <strong>Stadt</strong>teil auf die Schließung der Baulücke entlang der "Dunzweiler Straße" un-
7<br />
abdingbar. Die Inanspruchnahme von Privatgärten mit Obsthochstämmen und schützenswerten<br />
Glatthaferwiesen sowie das kostenintensive Bauen in zweiter Reihe hinter der<br />
Turmstrasse fallen weitaus schwerer ins Gewicht als die Inanspruchnahme eines Waldstreifens<br />
aus Fichten- und Buchenbeständen. Darüber hinaus geht mit der Verwirklichung der<br />
vorliegenden Planung eine Reduzierung der Wohnbauflächen von 3,51 ha auf 1,0 ha einher.<br />
Dies beinhaltet zwangsläufig die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die neuen Gegebenheiten.<br />
Die Vorgaben des LEP Siedlung lassen sich am besten entlang der Dunzweilerstraße umsetzen,<br />
da sich das Gebiet im Besitz eines einzelnen Eigentümers, der saarländischen<br />
Forstverwaltung, befindet, die Parzellierung recht einfach zu bewerkstelligen ist und das Gebiet<br />
mit dem Ausbau der Dunzweilerstraße bereits erschlossen ist.<br />
Bei dem Gebiet östlich der Turmstraße ist die Verwirklichung bei mehreren Grundstückseigentümern<br />
und einer schwierigen Erschließung bei den vorhandenen topografischen Verhältnissen<br />
nur schwer zu bewerkstelligen.<br />
Der Aufhebungsbereich östlich der Turmstraße, "In den Färrenstücken", wird zukünftig als<br />
innerörtliche landwirtschaftlich genutzte Freifläche dem innerörtlichen Freibereich zugeordnet.<br />
Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird entsprechend der vorhandenen und derzeitigen<br />
Nutzung gewählt.<br />
7. Geplante Änderung<br />
In den Färrenstücken<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> - rechtswirksam mit Datum vom<br />
09.07.1982 - stellt für den Planbereich östlich der Turmstraße in der Gewanne "In den Färrenstücken"<br />
"geplante Wohnbauflächen" dar. Also wird der Flächennutzungsplan dahin geändert,<br />
dass statt der bisherigen "geplanten Wohnbauflächen" für diesen gesamten Teilgeltungsbereich<br />
neu "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt werden. Weitergehende Darstellungen<br />
werden in diesem Teilbereich nicht getroffen.<br />
Östlich der Dunzweilerstraße<br />
Für den Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" stellt der wirksame Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet" dar.<br />
Wie bereits geschildert, soll die Baulücke entlang der Dunzweilerstraße geschlossen werden.<br />
Dazu ist es erforderlich, dass für den Bereich ein Bebauungsplan für ein "allgemeines<br />
Wohngebiet" aufgestellt wird. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB macht die<br />
vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes als Voraussetzung für die Festsetzung<br />
dieses allgemeinen Wohngebietes in einem Bebauungsplan erforderlich. Also wird der Flächennutzungsplan<br />
parallel zu den Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
dahin gehend geändert, dass statt der bisherigen "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet"<br />
für den Bereich zukünftig "geplante Wohnbauflächen" dargestellt werden.<br />
Die Landschaftsschutzgebietsfläche im Abschnitt L6.01.01 (9272) wurde bis zum Rand<br />
des Änderungsbereiches zurückgenommen, die betroffene Fläche ist ausgegliedert.<br />
Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind Pflanzflächen und Erhaltungsflächen für entsprechende<br />
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />
8. Technische Ver- und Entsorgungsanlagen im Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße"<br />
Für die Wasserversorgung und die Elektrizitätsversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />
Die Versorgung mit Gas übernimmt die Fa. Energis.<br />
Die Dunzweilerstraße wird über ein "modifiziertes Mischsystem" bei einem vorhandenen<br />
Mischwasserkanal und einem Regenwasserkanal entwässert. Durch das Plangebiet verläuft<br />
ein Mischwasserkanal ausgehend von der Ponderosa Ranch zur Dunzweilerstraße.
8<br />
Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen wird in den Regenwasserkanal eingeleitet<br />
werden, in Teilbereichen kann es auch über den Waldboden abgeleitet werden und<br />
versickern. Dazu ist in jedem Einzelfall eine Prüfung erforderlich.<br />
Das Niederschlagswasser der Dachflächen kann künftig auch in Zisternen gesammelt werden.<br />
Die Überläufe werden über die belebte Bodenzone auf der angrenzenden Waldfläche<br />
zur Versickerung gebracht, sofern die o. a. Einzelfallprüfung dies zulässt. Das unbelastete<br />
Niederschlagswasser wird somit, soweit als möglich, in den Wasserkreislauf zur Anreicherung<br />
des Grundwassers eingebracht.<br />
Die Vorgaben des § 49 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />
9. Umweltbericht<br />
Aufgrund der eindeutigen Verbesserung der Umweltsituation im <strong>Bexbach</strong>er <strong>Stadt</strong>teil Höchen<br />
durch die Reduzierung der Wohnbauflächen von 3,51 ha auf 1,0 ha wurde auf einen umfangreichen<br />
Umweltbericht verzichtet.<br />
Der Erhaltung und planerischen Sicherstellung von Privatgärten mit durchwachsenen Streuobstwiesen<br />
sowie Rasenflächen und artenreiche Glatthaferwiesen mit Hochstammobst wurde<br />
bereits die Aufgabe eines Waldstreifens von Fichten und Buchen in den bisherigen Erläuterungen<br />
gegenübergestellt. Wichtig für die naturschutzfachliche Bewertung der erforderlichen<br />
Waldrodung ist die bereits vorgegebene Beeinträchtigung des Buchenbestandes durch<br />
den vorhandenen Erschließungsweg zur "Ponderosa Ranch", der die entsprechende Fläche<br />
in zwei unterschiedlich große Teilbereiche zerschneidet.<br />
Es werden zwar zwei unterschiedliche Biotoptypen gegeneinander aufgerechnet. Die geplanten<br />
Vorhaben führen aber in keinster Weise zu einer Verschlechterung der derzeitigen<br />
Umweltbedingungen im <strong>Stadt</strong>teil Höchen.<br />
10. Ausgleichsmaßnahmen<br />
Gemäß § 5 BauGB sind für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft durch neu dargestellte<br />
Baugebietsflächen im Flächennutzungsplan Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a<br />
BauGB darzustellen. Dabei sind die Darstellungen in Landschaftsplänen zu berücksichtigen.<br />
Die neuen "Flächen für die Landwirtschaft" in der Gewanne "In den Färrenstücken" können<br />
im Sinne der Gestaltung von innerörtlichen Freiflächen zu einem späteren Zeitpunkt leicht<br />
als Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a BauGB in Anspruch genommen werden. Näheres<br />
wird im Zuge der umfassenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
untersucht werden.<br />
Jetzt geht mit der Verwirklichung der vorliegenden Planung eine Reduzierung von Wohnbauflächen<br />
auf Höchener Gemarkung von 3,51 ha ("In den Färrenstücken") auf 1,0 ha ("Östlich<br />
der Dunzweilerstraße") einher. Mit diesem Saldo von 2,51 ha kann der Eingriff im Sinne des<br />
§ 1a BauGB als ausgeglichen gelten.<br />
11. Auswirkungen der Planung<br />
Mit dem in dieser Planung vorgenommenen Tausch von Wohnbauflächen im <strong>Stadt</strong>teil Höchen<br />
erfolgt eine Reduzierung dieser Flächen von derzeit 3,51 ha auf 1,0 ha.<br />
Durch die neue Darstellung im Flächennutzungsplan bleiben "In den Färrenstücken" wertvolle<br />
Privatgärten mit durchwachsenen Streuobstwiesen und artenreiche Glatthaferwiesen mit<br />
Hochstammobst als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die weiterhin für eine Bewirtschaftung<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Durch die "Nichtüberbauung" von Flächen bleibt der Boden als Naturgut, Lebensraum für<br />
Pflanzen und Tiere sowie als Wasserspeicher erhalten.<br />
Das Landschaftsbild bleibt unverändert. Die für den <strong>Stadt</strong>teil charakteristische, durchgrünte<br />
Wohnbebauung am oberen Höcherberghang wird durch die Aufhebung der Bauflächen planungsrechtlich<br />
gesichert. Es ergeben sich positive Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
Entlang der Dunzweilerstraße wird eine von zwei Seiten durch Wohnbebauung begrenzte<br />
Waldfläche in einem Streifen von 50 m parallel zur Straße zurückgenommen und zur Schließung<br />
einer innerörtlichen Baulücke als künftige Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan<br />
dargestellt.<br />
Nach Angaben der saarländischen Forstverwaltung handelt es sich bei den in Rede stehenden<br />
Flächen um ca. 0,4 ha an 44 Jahre alten Fichten und ca. 1,1 ha an 19 Jahre alten Buchen,<br />
Traubeneichen, Lärchen und Birken mit Überhalt von Buchen (163 Jahre), Lärche<br />
(113 Jahre) und Traubeneiche (153 Jahre). Die Buchenbestände bleiben soweit als möglich<br />
erhalten und werden im Bebauungsplan mit Erhaltungsfestsetzungen versehen. Dies ist umso<br />
leichter möglich da sich aufgrund der topographischen Verhältnisse die künftige Bebauung<br />
möglichst dicht an die Dunzweilerstraße anschließen wird. Zurzeit sind die angesprochenen<br />
Buchenbestände durch den Zufahrtsweg zur benachbarten "Ponderosa Ranch" in ihrer<br />
ökologischen Wertigkeit und ihrer Bedeutung für die Forstwirtschaft erheblich beeinträchtigt.<br />
Es macht also durchaus Sinn, die hier verloren gehende Waldfläche an anderer Stelle<br />
des weitreichenden Bestandes in dessen Randbereichen durch entsprechende Neuanpflanzung<br />
zu ersetzen.<br />
Die vorhandene Erschließung in der Dunzweilerstraße, auf einer Strecke von 220 m seit<br />
Jahren nur einseitig genutzt, kann durch die Aufgabe des Waldstreifens und die Schließung<br />
der Baulücke effektiv genutzt werden. Schwierige und aufwändige Erschließungsmaßnahmen<br />
"In den Färrenstücken" bleiben der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> durch die Zurücknahme der dortigen<br />
Wohnbauflächen erspart.<br />
Die neuen Wohnbauflächen sind über die Dunzweilerstraße gut in das örtliche und überörtliche<br />
Verkehrsnetz eingebunden. Weitreichende negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss<br />
sowie die Immissionssituation können aufgrund des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens<br />
der neuen Anlieger ausgeschlossen werden. Lediglich bei der Errichtung<br />
der zusätzlichen Gebäude wird die Lebensqualität der Bewohner in der unmittelbaren Nachbarschaft<br />
durch den Zu- und Abgangsverkehr beeinträchtigt.<br />
12. Fazit<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat die bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beachtenden<br />
Belange in ihrer Gesamtheit abgewogen. Dabei wurden die Argumente für und gegen die<br />
Verwirklichung der Flächennutzungsplanänderung einander gegenübergestellt.<br />
Nach Abwägung aller Belange kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> zum Ergebnis, die Flächennutzungsplanänderung<br />
parallel zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes als planerische<br />
Vorbereitung zur Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen entlang der<br />
"Dunzweilerstraße" und zur Aufhebung von Wohnbauflächen in der Gewanne "In den Färrenstücken"<br />
durchzuführen. Damit einhergehende Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />
minimiert und ausgeglichen.<br />
<strong>Bexbach</strong>, den<br />
Der Bürgermeister:<br />
I.V.<br />
W. Imbsweiler<br />
Beigeordneter<br />
9
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Mitteilungsvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Abwasserbeseitigung Zwischenbericht 2009<br />
056/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Zwischenbericht über das Wirtschaftsjahr 2009 für den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung wird<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
§ 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung,<br />
mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung<br />
des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Zeitpunkt der Erstellung dieser Information ist der<br />
30.6.2009.<br />
Statistisches zum Wirtschaftsplan 2009:<br />
· Beschluss <strong>Stadt</strong>rat am 18. Dezember 2008<br />
· Genehmigung Kreditaufnahme vom Landesverwaltungsamt am 05. Februar 2009<br />
· Bekanntmachung Presse am 05. März 2009 (Höcherberg-Nachrichten Nr. 10/2009)<br />
· Öffentliche Auslegung vom 05. bis einschließlich 13. März 2009<br />
Der Erfolgsplan ist<br />
in den Erträgen auf 4.364.500 €<br />
in den Aufwendungen auf 4.533.500 € festgesetzt<br />
Geplanter Verlust 169.000 €<br />
Im Zwischenbericht werden die Planansätze im Hinblick auf ihre Umsetzung betrachtet. Zeichnen sich<br />
dabei größere Veränderungen ab, werden diese im Einzelnen erläutert. Auf Grund der<br />
entsprechenden Abschätzungen kann dann eine Aussage zur Entwicklung des geplanten Ergebnisses<br />
gemacht werden. Der vorgelegte Zwischenbericht soll darüber hinaus die neuen Ratsmitglieder mit<br />
der Thematik Abwasserbeseitigung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung vertraut machen.<br />
Entwicklung der Planansätze im Erfolgsplan 2009 AUFWAND<br />
Die folgende Grafik zeigt grob die wichtigsten Aufwandsarten auf. Dabei entfallen rd. 83% auf EVS-<br />
Beitrag und Kapitalkosten, also einen Kostenblock, der quasi nicht beeinflussbar ist. Vom<br />
verbleibenden Kostenblock betreffen rd. 7% die Kanalunterhaltung und rd. 7 % für die Sonstigen<br />
Betriebsaufwendungen. Die Grundstücksanschlüsse werden entsprechend der Satzung weiter<br />
verrechnet.<br />
Seite: 1/7
EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; 2.197.000;<br />
2.197.000;<br />
2.197.000;<br />
2.197.000;<br />
48,5% 48,5% 48,5% 48,5%<br />
Sonstige<br />
Betriebsaufwendungen;<br />
325.500; 7,2%<br />
Aufwendungen 2009<br />
Materialaufwand; 318.000;<br />
7,0%<br />
Grundstücksanschlüsse;<br />
150.000; 3,3%<br />
Abschreibungen; Abschreibungen; Abschreibungen; Abschreibungen; 555.000; 555.000; 555.000; 555.000;<br />
12,2% 12,2% 12,2% 12,2%<br />
Zinsen; Zinsen; Zinsen; Zinsen; 988.000; 988.000; 988.000; 988.000; 21,8% 21,8% 21,8% 21,8%<br />
Seite: 2/7
Materialaufwand ohne Grundstücksanschlüsse 338.000 €<br />
Größte Position beim Materialaufwand ist die Kanalunterhaltung mit 200 T€. Nach derzeitigen<br />
Erkenntnissen werden die Mittelansätze bis Ende des Jahres in voller Höhe benötigt.<br />
Aufwendungen Kanalunterhaltung bisher 135 T€<br />
Tauschen Schachtabdeckungen u.ä. 87 T€<br />
Behebung Kanaleinbrüche 23 T€<br />
Sonstige Aufwendungen 25 T€<br />
Grundstücksanschlüsse 150.000 €<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichtes belaufen sich die Aufwendungen für die<br />
Erstellung von Grundstücksanschlüssen bei Einzelfällen, also außerhalb von Maßnahmen auf rd.<br />
50 T€, denen Erträge in Höhe von rd. 18 T€ entgegenstehen. Nicht berücksichtigt sind Anschlüsse<br />
im Rahmen von Baumaßnahmen. Die Mindererträge in diesem Bereich gehen zulasten des<br />
Gesamtergebnisses.<br />
Abschreibungen 555.000 €<br />
Zinsen u.ä. Aufwendungen 988.000 €<br />
• Die voraussichtlichen Inbetriebnahmen bzw. Übernahmen aus den Anlagen im Bau belaufen<br />
sich auf ca. 3 Mio. € in diesem Jahr. Mit einer Überschreitung des Ansatzes für<br />
Abschreibungen wird nicht gerechnet.<br />
• Die Mittel für die Darlehenszinsen Kreditmarkt werden voraussichtlich nicht in voller Höhe<br />
benötigt.<br />
• Die Mittel für die Zinsen an die SPB und die SBB werden in voller Höhe benötigt.<br />
Andere betriebliche Aufwendungen 2.522.500 €<br />
1. Verbandsbeitrag EVS 2.197.000 €<br />
Ab 1.1.2009 erhöhte sich der einheitliche Verbandsbeitrag von 2,586 € auf 2,715 €. Der<br />
Verbandsbeitrag ist mit 48,5% die mit Abstand größte Aufwandsposition. Der Planansatz wird in<br />
voller Höhe benötigt.<br />
Nach Informationen des EVS wird sich der Beitrag auch in den Folgejahren weiter erhöhen. Die<br />
genaue Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Die Steigerungsrate ab 2010 basiert auf den<br />
Angaben im Jahresabschlussbericht des EVS.<br />
Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />
1994 bis<br />
2001<br />
kalkulierte Steigerung<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 € 3,160 €<br />
Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00% 3,00%<br />
2. Sonstige Aufwendungen 325.500 €<br />
Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Verwaltungskosten an die <strong>Stadt</strong>, Hebegebühren an<br />
die <strong>Stadt</strong>werke, sonstige Geschäftsaufwendungen sowie Prüfungskosten.<br />
Nach derzeitigen Erkenntnissen reichen die Planansätze aus.<br />
Gesamtaufwand PLAN 4.533.500 €<br />
Seite: 3/7
Entwicklung der Planansätze im Erfolgsplan 2009 ERTRAG<br />
Auflösung der<br />
Zuschüsse; 120.000; 3%<br />
KanalbenutzungsgebührOberflächenentwässerung;<br />
1.789.000;<br />
41%<br />
Erträge 2009<br />
Erträge aus<br />
Grundstücksanschlüssen;<br />
105.000; 2%<br />
Sonstiges; 35.000; 1%<br />
Kanalbenutzungsgebühr<br />
Schmutzwasser;<br />
2.320.000; 53%<br />
Umsatzerlöse 4.169.000 €<br />
Schmutzwassergebühr und Oberflächenentwässerung:<br />
Schmutzwassergebühr<br />
Die gebührenpflichtige Wassermenge 2008 betrug rd. 785.000 m³. Nach Information der<br />
<strong>Stadt</strong>werke hat sich 2009 die geförderte Wassermenge im Vergleich zum Vorjahr weiterhin leicht<br />
vermindert, so dass mit Mindererträgen in Höhe von rd. 50.000 € gerechnet wird.<br />
Oberflächenwassergebühr<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Oberflächengebühren rd. 30.000 € über dem Ansatz.<br />
8,24842 m³<br />
2,35<br />
8,24403 m³<br />
8,38952 m³<br />
2,44 2,44<br />
7,99580 m³<br />
2,44<br />
Entwicklungen<br />
8,04921 m³<br />
8,03890 m³<br />
2,45 2,45<br />
8,01823 m³<br />
0,57 € 0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 €<br />
2,47<br />
7,84413 m³<br />
0,71 €<br />
2,49<br />
2,49<br />
0,73 €<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Zinserträge und Sonstige Erträge 30.500 €<br />
7,85000 m³<br />
2,55<br />
2,50<br />
2,45<br />
2,40<br />
2,35<br />
2,30<br />
2,25<br />
Kanalgebühren SW<br />
Abwassermenge<br />
Kanalgebühren RW<br />
Fläche in Mio m²<br />
Seite: 4/7
Besondere Veränderungen bei den Planansätzen für Zinserträge und Sonstige Erträge sind nach<br />
derzeitigen Erkenntnissen nicht zu erwarten.<br />
Gesamterträge lt. Plan 4.364.500 €<br />
Plan-Ergebnis 2009 - 169.000 €<br />
Der Wirtschaftsplan 2009 weist einen Planverlust von 169.000 € aus. Treten keine<br />
außergewöhnlichen Ereignisse im Bereich der Unterhaltung auf und übersteigt das Negativdelta<br />
bei den Grundstücksanschlüssen nicht den geplanten Rahmen, so kann mit einem etwas besseren<br />
Ergebnis gerechnet werden.<br />
Der entstehende Verlust 2009 ist mit dem zum 31.12.2008 bilanzierten Gebührenüberhang in Höhe<br />
von 356.353,13 € zu verrechnen, der restliche Gebührenüberhang wird im Jahr 2010 aufgebraucht.<br />
Daher muss bereits jetzt, im Hinblick auf die bevorstehende Wirtschaftsplanberatung 2010, darauf<br />
hingewiesen werden, dass, je nach Kalkulationszeitraum, eine Anpassung der Gebühren überlegt<br />
werden sollte.<br />
Nach bisherigen Erfahrungen ist eine moderate Anpassung dann möglich, wenn<br />
Gebührenüberhänge aus den Vorjahren mit in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Die<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Kalkulationsregeln sind dabei sehr eng gefasst.<br />
Zu Kalkulationszeitraum und Kalkulationsverfahren besagt § 6 Abs. 1 S. 3 des Kommunalen<br />
Abgabegesetzes (KAG), dass das veranschlagte und zuvor ordnungsgemäß nach den<br />
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen<br />
Kosten der öffentlichen Einrichtung, hier der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung, in der Regel<br />
deckt. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des<br />
Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen (§6 Abs. 2<br />
KAG).<br />
Da die Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum nur prognostiziert werden kann, sind<br />
Kostenüber- oder -unterdeckungen am Ende des Bemessungszeitraumes zu erwarten.<br />
Kostenüber- und -unterdeckungen aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum müssen den<br />
Gebührenschuldnern so zeitnah wie möglich, nämlich bereits im folgenden Bemessungszeitraum<br />
zugute gebracht bzw. angelastet werden. Eine Verschiebung auf spätere Abrechnungszeiträume<br />
darf nicht erfolgen.<br />
Entwicklung Vermögensplan 2009<br />
Ausgaben und Einnahmen 1.854.000 €<br />
vorgesehene Kreditaufnahme 2009 1.129.000 €<br />
bestehende Kreditermächtigung aus Wirtschaftsjahr 2008 809.000 €<br />
Gesamtkreditermächtigung 2009 1.938.000 €<br />
Von der Kreditermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht.<br />
Seite: 5/7
Investitionen 2009<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
306<br />
1.171<br />
2.016<br />
Investitionsausgaben seit 1993 in T€<br />
1.298 1.114 988 936 966<br />
2.109<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
1.249<br />
616<br />
2.036<br />
1.612<br />
Stand der Investitionen 2009<br />
Bezeichnung der Maßnahme Investitionskosten<br />
bisher<br />
Erneuerung Hochstraße ab Friedrichstraße<br />
/ Obere Hochstraße<br />
1.948<br />
1.512<br />
2.049<br />
Summe der voraussichtlichen<br />
Inbetriebnahmen 2009<br />
3.000<br />
Stand der Maßnahme<br />
586 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Ferd.-Cullmann-Str., Frankenholz 47 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Buchwaldstraße, Frankenholz 15 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Dunzweilerstraße, Höchen 1.705 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Luisenstraße, Höchen 12 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Am Schlinger, Höchen 28 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Hasselgärten, Höchen 15 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Kohlstraße Höchen und Kohlstr. Pfad 55 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Bliestalstraße 2. BA, Niederbexbach 347 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />
Gesamtbetrag ohne ausstehende Rechnungen 2.810 T€<br />
Noch zu erledigende Baumaßnahmen<br />
Ern. Saarpfalzstraße von Websweilerstraße<br />
in Richtung Ortsmitte<br />
Ausschreibung in Bearbeitung<br />
Bliestalstraße 3. BA., Niederbexbach Ausschreibung in Bearbeitung<br />
Sonstiges<br />
Kanalsanierungskonzept Oberbexbach Konzept beauftragt<br />
Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler Konzept beauftragt<br />
Erwerb Dreiseitenkipper Auftragsvergabe vorbereitet<br />
Seite: 6/7
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Anlage/n:<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
Seite: 7/7
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />
hier: Prüfung Jahresabschluss 2009<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
057/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen bestellt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Gemäß § 1 Jahresabschlussprüfungsverordnung (JAbPrVO) ist der Jahresabschluss der<br />
Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit jährlich zu prüfen. Dazu<br />
hat der <strong>Stadt</strong>rat gemäß § 2 Abs. 1 JAbPrVO jährlich einen Abschlussprüfer zu bestellen.<br />
Am 22.11.2007 wurde vom <strong>Stadt</strong>rat einstimmig beschlossen, den Prüfungsauftrag für die Jahre 2007<br />
bis 2011 an die Prüfungsgesellschaft ATAX, Neunkirchen, zu vergeben.<br />
Die Jahre 2007 und 2008 wurden entsprechend von ATAX geprüft.<br />
Im Verlauf der Abschlussprüfung 2008 wurde von der Abschlussprüferin darauf hingewiesen, dass<br />
trotz des „Generalbeschlusses 2007 bis 2011“ der Prüfungsauftrag jährlich zu beschließen ist. Diese<br />
Auffassung wurde auch vom Prüfer des Landesverwaltungsamtes geteilt.<br />
Um Probleme mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, wird auf der Grundlage des<br />
Grundsatzbeschlusses vom 22.11.2007 die formelle Bestellung der Firma ATAX GmbH für die<br />
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beschlossen.<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Abwassergebührensatzung; hier: 5. Änderung<br />
055/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Erhebung einer Abwassergebühr<br />
(Abwassergebührensatzung) vom 29.November 2000 wird ab 1.1.2010 wie folgt geändert:<br />
§ 5 Abs. 1 Die Abwassergebühr beträgt jährlich<br />
a) je cbm der Berechnung zugrunde gelegter Wassermenge nach § 3 Abs. 1 Buchstabe<br />
a<br />
ab 1.1.2010 3,00 € (EURO)<br />
und<br />
b) je qm bebaute und befestigte Fläche nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b<br />
ab 1.1.2010 0,75 € (EURO)<br />
Die Gebührenbedarfsberechnung umfasst den Zeitraum von 2010 bis 2012 und wird mit beschlossen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Allgemeine Kalkulationsgrundsätze<br />
Zu Kalkulationszeitraum und Kalkulationsverfahren besagt § 6 Abs. 1 S. 3 des Kommunalen<br />
Abgabegesetzes (KAG), dass das veranschlagte und zuvor ordnungsgemäß nach<br />
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen<br />
Kosten der öffentlichen Einrichtung, hier der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung, in der Regel<br />
deckt. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des<br />
Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen (§ 6 Abs. 2<br />
KAG). Diese Vorgaben bedeuten nach der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte ein<br />
“Muss“. Weitere Grundlagen sind das EVS-Gesetz, das gem. § 50 a Saarländisches Wassergesetz<br />
(SWG) in verschiedenen Teilen auch für die Gemeinden Gültigkeit hat.<br />
Da die Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum nur prognostiziert werden kann, sind<br />
Kostenüber- oder -unterdeckungen am Ende des Bemessungszeitraumes zu erwarten.<br />
Kostenüber- und – unterdeckungen aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum müssen den<br />
Gebührenschuldnern so zeitnah wie möglich, nämlich bereits im folgenden Bemessungszeitraum<br />
zugute gebracht bzw. angelastet werden. Eine Verschiebung auf spätere Abrechnungszeiträume<br />
darf nicht erfolgen.<br />
Im Rahmen der Erstellung der Gebührenkalkulation ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in<br />
Verbindung mit dem Äquivalentprinzips zu beachten. Danach müssen sich Leistung und<br />
Gegenleistung entsprechen. Eine willkürlich festgesetzte Gebührenhöhe widerspricht diesen<br />
Grundsätzen sowie den Vorschriften des KAG.<br />
Seit 2001 erhebt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> die so genannte „Gesplittete Abwassergebühr“, d.h. es wird<br />
eine Schmutzwassergebühr auf der Basis des Wasserverbrauchs und eine<br />
Oberflächenwassergebühr auf der Basis befestigter oder bebauter, in die Abwasseranlage<br />
Seite: 1/8
entwässernden Flächen erhoben. In Beachtung der vorgenannten Grundsätze sind die Kosten<br />
mittels sachgerechter Bezugsgrößen auf die einzelnen Kostenträger zu verteilen.<br />
Gebührenentwicklung<br />
Die folgende Grafik stellt die Gebührenentwicklung seit 2001 dar. Zur Information wurde der EVS-<br />
Beitrag mit dargestellt. Seine Bedeutung wird im folgenden Sachverhalt näher erläutert.<br />
3,50 €<br />
3,00 €<br />
2,50 €<br />
2,00 €<br />
1,50 €<br />
1,00 €<br />
0,50 €<br />
0,00 €<br />
2,17 €<br />
1,900 €<br />
0,57 €<br />
2,24 €<br />
2,034 €<br />
Gebührenentwicklungen<br />
2,34 € 2,34 € 2,34 €<br />
2,115 €<br />
2,159 €<br />
2,245 €<br />
2,48 €<br />
2,312 €<br />
2,62 €<br />
2,451 €<br />
2,76 €<br />
2,586 €<br />
Seite: 2/8<br />
2,90 €<br />
2,715 €<br />
0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 € 0,71 € 0,73 €<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Kanalgebühren SW Kanalgebühren RW EVS-Beitragssatz<br />
Die Abwassergebühren sind seit 2001 von 2,17 € auf 2,90 € je m³ Schmutzwasser und von 0,57 €<br />
auf 0,73 € je m² Oberflächenwasser angestiegen. Im gleichen Zeitraum ist allerdings auch der<br />
einheitliche Verbandsbeitrag an den EVS von 1,90 € auf 2,715 € angestiegen.<br />
Die vorgeschlagene Gebührenanpassung ab 2010 ist, ebenso wie die Anpassungen seit 2002,<br />
erforderlich, um die Steigerung des EVS-Beitrages zu finanzieren. Die folgende Tabelle<br />
verdeutlicht dies anhand der Unterscheidung in einen örtlichen und überörtlichen Teil je<br />
Gebührenart.
Gebührenanteil <strong>Stadt</strong><br />
Schmutzwasser<br />
Gebührenanteil <strong>Stadt</strong><br />
Oberfl.wasser<br />
Gebührenanteil EVS<br />
Schmutzwasser<br />
Gebührenanteil EVS<br />
Oberfl.wasser<br />
Gebühren Schmutzwasser<br />
je m³ je m² je m³ je m² je m³ je m²<br />
Gebühren Oberfl.wasser<br />
Datum der<br />
Gebührenanpassung<br />
Kalkulation 2002 bis 2004 0,85 € 0,45 € 1,39 € 0,19 € 2,24 € 0,64 € 01.01.02<br />
Anpassung wegen Erhöhung<br />
EVS-Beitrag 2002 0,85 € 0,45 € 1,49 € 0,20 € 2,34 € 0,65 € 01.01.03<br />
Anpassung wegen Erhöhung<br />
EVS-Beitrag 2003 bis 2005 0,85 € 0,45 € 1,63 € 0,22 € 2,48 € 0,67 € 01.01.06<br />
Kalkulation 2007 bis 2009 0,88 € 0,48 € 1,89 € 0,23 € 2,62 € 0,69 € 01.01.07<br />
2,76 € 0,71 € 01.01.08<br />
2,90 € 0,73 € 01.01.09<br />
Kalkulation 2010 bis 2012 0,85 € 0,50 € 2,15 € 0,25 € 3,00 € 0,75 € 01.01.10<br />
Entwicklung der gebührenpflichtigen Mengen<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Fläche in m² 2.354.436 2.438.828 2.504.281 2.433.711 2.462.232 2.454.375 2.500.430 2.489.381<br />
Abwassermenge in m³ 824.842 824.403 838.952 799.580 804.921 803.890 801.823 784.413<br />
Die Daten verdeutlichen, dass sich die Abwassermenge = Wasserverbrauch seit 2003 erheblich<br />
verringert hat. Dies entspricht dem landesweiten Trend und wirkt sich nachhaltig auf die Höhe der<br />
Abwassergebühren aus. Die Kosten der Abwasserbeseitigung sind, mit Ausnahme des EVS-<br />
Beitrages, nicht verbrauchsabhängig. Die Verminderung des Wasserverbrauchs als<br />
Kalkulationsdivisor bedeutet zwangsläufig einen Anstieg der Gebühr. Da der einheitliche<br />
Verbandsbeitrag des EVS ebenfalls auf der Basis des Wasserverbrauchs ermittelt wird, wirkt sich<br />
die Minderung des Wasserverbrauchs auch hier aus und belastet durch einen entsprechend<br />
höheren Beitrag wiederum den Abwasserbetrieb der <strong>Stadt</strong>.<br />
Dagegen hat sich die gebührenpflichtige Fläche bei einem Wert zwischen 2,4 Mill. und 2,5 Mill.<br />
m² eingependelt.<br />
Betrachtung der Kostenblöcke<br />
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Kostenblöcke auf, die mit in die Gebührenkalkulation<br />
einfließen.<br />
Seite: 3/8
EVS-Beitrag<br />
Kostenblöcke Gebührenkalkulation<br />
2010 bis 2012<br />
EVS-Beitrag;<br />
6.999.000; 53%<br />
Materialaufwand;<br />
907.500; 7%<br />
Abschreibungen;<br />
1.648.000; 12%<br />
Zinsen;<br />
2.804.000; 21%<br />
Sonstige<br />
Betriebsaufwendungen;<br />
982.500; 7%<br />
Mit 53 % der Kosten stellt der einheitliche Verbandsbeitrag an den Entsorgungsverband Saar die mit<br />
Abstand größte Position in der Kalkulation dar. Der Beitrag dient dem EVS zur Finanzierung seiner<br />
laufenden Aufwendungen und Abdeckung der bilanzierten Verluste. Berücksichtigt werden muss in<br />
diesem Zusammenhang jedoch die enorme Investitionstätigkeit des Verbandes. Rund 850 Mill. Euro<br />
hat er seit 2000 in den Neubau oder die Sanierung seiner Hauptsammler und Kläranlagen im<br />
Saarland investiert. Die Auswirkungen des sinkenden Wasserverbrauchs wurden bereits<br />
angesprochen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Verbandsbeitrages auf und stellt die der<br />
Gebührenkalkulation zu Grunde liegenden Steigerungsraten dar.<br />
Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />
1994 bis<br />
2001<br />
Kalkulationszeitraum<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 €<br />
%-Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00%<br />
Kapitalkosten<br />
Mit 33 % stellen die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) nach dem EVS-Beitrag die größte<br />
Kostenposition dar. Die Abschreibungen werden auf der Basis der Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten ermittelt. Weiterhin fließen die tatsächlich zu zahlenden Zinsen, also keine<br />
kalkulatorischen Zinsen, in die Kalkulation ein.<br />
Die erforderlichen Zinsen für Kreditmarktdarlehen wurden im Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 sehr<br />
eng kalkuliert. Entgegen der bisherigen Praxis, Zinssätze auf einem „sicheren“ Niveau zu Grunde zu<br />
legen, wird im Gebührenzeitraum weiterhin mit einer Niedrigzinsphase gerechnet, wobei ein Zinssatz<br />
zwischen 3% bis 3,5% gewählt wurde. Langfristige Zinsbindungen, z. B. 10 Jahre oder Gesamtlaufzeit<br />
sind eher nicht mehr darstellbar.<br />
Im Bereich der Kanalnetzsanierung sowie der Erschließung von Neubaugebieten hat der<br />
Abwasserbetrieb in den letzten Jahren sehr hohe Investitionen getätigt, die sich auf der Zeitschiene im<br />
Aufwand durch höhere Abschreibungen und Zinsen auswirken.<br />
Seite: 4/8
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
12.769 T€<br />
12.153 T€<br />
10.904 T€<br />
0<br />
1.249 T€<br />
616 T€<br />
2.036 T€<br />
Kapitalkosten und Investitionen<br />
Wegfall Darlehensverpflichtung<br />
gegenüber der <strong>Stadt</strong><br />
14.805 T€<br />
16.417 T€<br />
1.612 T€ 1.948 T€<br />
19.877 T€<br />
18.365 T€<br />
1.512 T€<br />
2.049 T€<br />
21.926 T€<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
3.000 T€<br />
200<br />
Kumm. Investitionen seit 1993 davon Investitionen p.a. T€ Kapitalkosten<br />
Die Balken im Diagramm zeigen die absummierten Gesamtinvestitionen seit 1993 sowie die jährlichen<br />
Investitionsausgaben seit 2002 auf, die im Folgejahr zu den Gesamtinvestitionen addiert werden.<br />
Dadurch wird deutlich, dass seit Gründung des Regiebetriebes im Jahr 1993 rd. 22 Millionen Euro ins<br />
Kanalnetz investiert wurden. Ansonsten verdeutlicht die Linie die Entwicklung der Kapitalkosten, also<br />
Zinsen und Abschreibungen, die entsprechend der Investitionstätigkeit stetig gestiegen sind.<br />
Zur Verdeutlichung werden nachfolgend die Einzelmaßnahmen dargestellt. Da diese nach dem<br />
Zeitpunkt ihrer Aktivierung im Anlagevermögen dargestellt sind, ergeben sich bei den Jahressummen<br />
dieser Liste Unterschiede zu den Daten der Grafik, da dort der Auszahlungszeitpunkt für die Summe<br />
relevant ist.<br />
Zur allgemeinen Information über das Abwassernetz sind weitere Daten beigefügt.<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
0<br />
Seite: 5/8
Einzel-Kanalbaumaßnahmen seit 2002<br />
Bezeichnung der Maßnahme<br />
InbetriebnahmeInvestitionskosten<br />
Bahnhofstraße/ Ladestraße 2002 459.938 €<br />
Goethestraße u. Kantstraße 2002 164.054 €<br />
Schwalbengasse 2002 64.948 €<br />
Grubenstraße 2002 520.840 €<br />
Reinhard-Schiestel-Straße 2002 154.635 €<br />
Schäferweg (Maiwiesen) 2002 177.789 €<br />
Königsberger Straße 2002 257.751 €<br />
2002 Summe 1.799.955 €<br />
Entlastung Obere Hochstr., über Getzelborn 2003 565.172 €<br />
Martin-Luther-Straße 2003 167.309 €<br />
2003 Summe 732.481 €<br />
Pestalozzistraße -Unterer Teil- 2004 76.558 €<br />
Grube St. Barbara 2004 104.918 €<br />
Kolping-/Amselstraße 1. BA (<strong>Stadt</strong>werke) 2004 213.484 €<br />
Neunkircher Straße 2004 223.665 €<br />
Hirtenberg (Sanierung mit Inliner) 2004 37.052 €<br />
Hennrichstraße 2004 299.040 €<br />
2004 Summe 954.717 €<br />
Susannastraße 2005 405.972 €<br />
Triebsdell 2005 43.733 €<br />
Talstraße -Oberer Teil- 2005 123.730 €<br />
Höcherbergstraße 2005 348.367 €<br />
Buchwaldstraße (Sanierung Inliner) 2005 20.000 €<br />
Bach-Lenau-Taubenkopfstraße 2005 332.351 €<br />
Herrenfeldstraße 2005 251.050 €<br />
Rechts der Mühlenstraße 1. BA 2005 433.975 €<br />
Anschluss Schwannstraße an BG Mühlenstr. 2005 347.805 €<br />
2005 Summe 2.306.983 €<br />
Kolping-/Amselstraße 2. BA 2006 482.433 €<br />
Efeuweg 2006 154.371 €<br />
Rechts der Mühlenstraße 2. BA 2006 196.607 €<br />
Schacht III - Kohlstraße Projekt PEB 2006 271.746 €<br />
2006 Summe 1.105.157 €<br />
Kirchdell 2007 201.077 €<br />
Am Hirtenberg -Dumonstraße -Sanierung- 2007 91.548 €<br />
Kolpingstraße bis Poststraße 3. BA 2007 142.111 €<br />
Knappenstraße 2007 178.753 €<br />
Bliestalstraße 1. BA 2007 928.389 €<br />
Schabensdell 2007 54.961 €<br />
Stangenwaldstraße zur Frh.str. 2007 260.959 €<br />
2007 Summe 1.857.798 €<br />
Höcherbergstraße - ab Münchwieserstraße 2008 376.594 €<br />
Haltungserweiterung Kohlstraße 2008 39.813 €<br />
Dr. Ludwig-Nieder-Straße 2008 225.568 €<br />
Kohlstraße -Erweiterung- 2008 39.813 €<br />
Schwann-Pappel-Waldstraße 2008 371.132 €<br />
Erneuerung Hochstraße ab Friedrich-<br />
2008 Summe 1.052.920 €<br />
straße / Obere Hochstraße 2009 586.000 €<br />
Ferd.-Cullmann-Str., Frankenholz 2009 47.000 €<br />
Buchwaldstraße, Frankenholz 2009 15.000 €<br />
Dunzweilerstraße, Höchen 2009 1.705.000 €<br />
Luisenstraße, Höchen 2009 12.000 €<br />
Am Schlinger, Höchen 2009 28.000 €<br />
Hasselgärten, Höchen 2009 15.000 €<br />
Kohlstraße Höchen und Kohlstr. Pfad 2009 55.000 €<br />
Bliestalstraße 2. BA, Niederbexbach 2009 347.000 €<br />
2009 Summe 2.810.000 €<br />
Gesamtinvestitionen Kanäle 12.620.011 €<br />
Technische Daten zum Kanalnetz zur Information<br />
Seite: 6/8
Städtische Kanalisation<br />
Länge<br />
km<br />
Mischwasserkanal 89,8<br />
Regenwasserkanal 18,78<br />
Schmutzwasserkanal 22,67<br />
Gesamtlänge Kanalnetz <strong>Stadt</strong>bereich 131,25<br />
Regenüberlaufbauwerke 31 Stück<br />
Abwasseranlagen des EVS im <strong>Stadt</strong>bereich<br />
Hauptsammler EVS zur Kläranlage in: Länge<br />
km<br />
Höcherberg-West Wellesweiler 7,9<br />
Höcherberg-Ost Kleinottweiler 5,3<br />
Höchen Homburg 2,5<br />
Niederbexbach-Limbach Limbach 1,7<br />
Länge der Hauptkanäle (Sammler) 17,4<br />
Andere Anlagen<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
Kläranlage Kleinottweiler<br />
Regenklärbecken mit Pumpanlage <strong>Bexbach</strong>, Rothmühle<br />
Regenüberlaufbauwerk mit Pumpwerk Höchen<br />
Materialaufwand<br />
7% der Kosten entfallen auf den Materialaufwand. Dieser Kostenblock beinhaltet die<br />
Kanalunterhaltung durch Fremdfirmen bzw. den Baubetriebshof.<br />
Sonstige Betriebsaufwendungen<br />
7% der Kosten entfallen auf die sonstigen Betriebsaufwendungen. Dieser Kostenblock enthält<br />
hauptsächlich die an die <strong>Stadt</strong> zu zahlenden Verwaltungskosten, die Prüfungskosten, die<br />
Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke sowie sonstige allgemeine Kosten.<br />
Kalkulation der Abwassergebühr<br />
Die Gebührenkalkulation gilt für den Zeitraum 2010 bis 2012. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2008<br />
beträgt 356 T€. Bereinigt um das Planergebnis 2009 wäre ein Restgewinn von 187 T€ vorhanden.<br />
Dieser Gebührenüberhang, resultierend aus dem Kalkulationszeitraum 2007 bis 2009, wird im<br />
Gebührenzeitraum 2010 bis 2012 Gebühren mindernd aufgelöst. Damit wird den zu Beginn der<br />
Vorlage dargestellten Kalkulationsgrundlagen entsprochen, wonach ein Gebührenüberhang am Ende<br />
eines Kalkulationszeitraumes in den kommenden drei Jahren Gebühren mindernd aufzulösen ist.<br />
Diese Verfahrensweise ermöglicht so eine moderate Gebührenanpassung.<br />
Kalkuliert wird mit folgenden Mengendaten im Drei-Jahres-Zeitraum:<br />
Schmutzwasser 2.370.000 m³<br />
gebührenpflichtige Flächen 7.470.000 m²<br />
Daraus ergeben sich folgende Gebühren:<br />
Schmutzwasser 3,00 €/m³<br />
Oberflächenwasser 0,75 €/m²<br />
Seite: 7/8
Gebührenbedarfsberechnung<br />
2010 bis 2012<br />
AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />
Materialaufwand<br />
Ansatz<br />
2010<br />
Ansatz<br />
2001<br />
Ansatz<br />
2012 Summe<br />
Schmutzwasser<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Seite: 8/8<br />
spezieller<br />
Aufwand<br />
und Ertrag<br />
Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 600.000 224.000 376.000<br />
Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 75.000 28.000 47.000<br />
Leeren von Hausklärgruben 500 500 500 1.500 1.500<br />
Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 7.500 3.000 4.500<br />
Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 90.000 34.000 56.000<br />
Herstellung von Grundstücksanschlüssen 150.000 150.000 150.000 450.000 450.000<br />
Aufwendungen für den Baubetriebshof 50.000 50.000 50.000 150.000 56.000 94.000<br />
Summe Materialaufwand 458.000 458.000 458.000 1.374.000 345.000 577.500 451.500<br />
Abschreibungen 532.000 550.000 566.000 1.648.000 494.000 1.154.000<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Fremddarlehen 852.000 870.000 877.000 2.599.000 972.000 1.627.000<br />
Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 60.000 60.000 205.000 77.000 128.000<br />
Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 937.000 930.000 937.000 2.804.000 1.049.000 1.755.000 0<br />
Andere betriebliche Aufwendungen<br />
Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.251.000 2.339.000 2.409.000 6.999.000 5.109.000 1.890.000<br />
Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 741.000 232.000 509.000<br />
Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 36.000 106.000 106.000 0<br />
Sonstiges 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Gestattungsgebühren 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />
Geschäftsausgaben 13.000 15.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />
Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 45.000 17.000 28.000<br />
Beitrag an ATV 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 2.666.500 2.738.500 7.981.500 5.499.000 2.482.500 0<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000 451.500<br />
ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN 55,31% 44,69%<br />
Umsatzerlöse<br />
Auflösung der Zuschüsse 109.000 109.000 109.000 327.000 122.000 205.000<br />
Ertrag Herstellg.Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 450.000 450.000<br />
Summe der Umsatzerlöse 1.427.000 1.368.000 1.368.000 4.163.000 122.000 205.000 450.000<br />
Zinserträge<br />
Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />
Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000 0<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Sonstige Erträge 20.000 20.000 19.000 59.000 22.000 37.000<br />
Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 1.500 1.500<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 19.500 60.500 22.000 37.000 1.500<br />
ERLÖSE ohne UMSATZERLÖSE 1.457.500 1.398.500 1.397.500 4.253.500 155.000 261.000 451.500<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000 451.500<br />
Durch Gebühren zu decken ohne Gewinnvortrag 7.232.000 5.708.000 +0<br />
Gewinnberücksichtigung in Kalkulation 187.000 103.000 84.000<br />
Durch Gebühren zu decken nach Gewinnvortrag 7.129.000 5.624.000<br />
Bemessungsgrundlagen im Wirtschaftsjahr 2.370.000 7.470.000 m²<br />
Höhe der Gebühr 3,00 € 0,75 €<br />
je m³ je m²
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
061/2009-2014<br />
öffentlich<br />
30.11.2009<br />
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung vom 28. Jan. 1993 wird folgender Wirtschaftsplan<br />
für das Wirtschaftsjahr 2010 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Erfolgsplan wird festgesetzt<br />
in den Erträgen auf 4.482.500 €<br />
in den Aufwendungen auf 4.503.500 €<br />
Verlust 21.000 €<br />
Der Vermögensplan wird festgesetzt<br />
in den Einnahmen auf 1.906.000 €<br />
in den Ausgaben auf 1.906.000 €<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird festgesetzt auf 1.444.000 €<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
wird festgesetzt auf 1.000.000 €<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Wirtschaftsplan 2010 ist als Anlage beigefügt.<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Regiebetrieb<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Wirtschaftsplan<br />
2010
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 1<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
Ratsbeschluss über den Inhalt des Wirtschaftsplanes 2<br />
1. Allgemeines<br />
Seite<br />
1.1. Beschlusslage 3 - 4<br />
1.2. Genehmigung Aufsichtsbehörde 4<br />
1.3. Satzungen 4<br />
1.4. Ausführungsvermerke 4<br />
2. Erfolgsplan 5<br />
2.1. Erläuterungen zur Aufwandsseite des Erfolgsplanes 6 - 7<br />
2.2. Erläuterungen zur Ertragsseite des Erfolgsplanes 8<br />
3. Vermögensplan 9<br />
3.1. Erläuterungen z. Mittelverwendung des Vermögensplanes<br />
9<br />
3.2. Erläuterungen z. Mittelherkunft des Vermögensplanes 10<br />
3.3 Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 11<br />
4. Übersicht über die Entwicklung der Darlehen 12<br />
5. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich<br />
auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken 13<br />
6. Finanzplanung<br />
6.1. Erfolgsplanvorausschau 14<br />
6.2. Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 15<br />
Erläuterung der Ansätze Vermögensplan 16<br />
6.3 Übersicht über die Mittelherkunft und -verwendung im<br />
Vermögensplan 17<br />
6.4 Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und<br />
Ausgaben des Regiebetriebes Abwasserbeseitigung<br />
die sich auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken 17<br />
Gebührenbedarfsberechnung 2010 bis 2012 18
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 2<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
für das Wirtschaftsjahr 2010<br />
WIRTSCHAFTSPLAN<br />
Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung vom 28. Jan. 1993 hat<br />
der <strong>Stadt</strong>rat am 17.12.2009 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Erfolgsplan wird festgesetzt<br />
Der Vermögensplan wird festgesetzt<br />
in den Erträgen auf 4.482.500 €<br />
in den Aufwendungen auf 4.503.500 €<br />
Verlust -21.000 €<br />
in den Einnahmen auf 1.906.000 €<br />
in den Ausgaben auf 1.906.000 €<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird festgesetzt auf 1.444.000 €<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 0 €<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 1.000.000 €<br />
wird festgesetzt auf<br />
<strong>Bexbach</strong>, den 18. Dezember 2009<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 3<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1. Beschlusslage<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat am 28. Jan. 1993 beschlossen, die Abwasserbeseitigung ab<br />
1. Jan.1993 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu führen. Am 10. Oktober 1996 hat<br />
der <strong>Stadt</strong>rat beschlossen, diesen Beschluss mit Wirkung vom 1. Januar 1996 abzuändern.<br />
Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:<br />
1. Für die Wirtschaftsführung gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§§ 7 bis 16) mit folgender<br />
Maßgabe:<br />
1.1. Für den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung wird eine Sonderkasse eingerichtet, deren Kassengeschäfte<br />
von der <strong>Stadt</strong>kasse wahrgenommen werden. Die Geldmittel des Abwasserbetriebes werden<br />
im kassenorganisatorischen Rahmen der <strong>Stadt</strong>kasse gesondert bewirtschaftet mit der Maßgabe,<br />
daß zwischen den Geldmitteln des Abwasserbetriebes und denjenigen der <strong>Stadt</strong> im eigentlichen Sinne<br />
jederzeit klare Beziehungen bestehen und die Geldmittel des Abwasserbetriebes diesem im Bedarfsfall<br />
zur Verfügung gestellt werden können.<br />
2. Für das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§§ 17 bis 24) mit<br />
folgenden Maßgaben:<br />
a) Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
vermindert um die zuordenbaren Abschreibungen bisheriger Nutzungsperioden anzusetzen.<br />
b) Die Verzinsung der Fremdmittel insgesamt erfolgt auf der Grundlage kalkulatorischer Zinsen<br />
entsprechend § 6 Abs. 2 KAG. Soweit sie die tatsächlich zu erbringenden Fremdkapitalzinsen<br />
übersteigen, sind sie in der Gewinn- und Verlustrechnung beim Zinsaufwand gesondert als<br />
"davon an den Haushalt der <strong>Stadt</strong>" zu vermerken.<br />
Dieser Absatz verliert durch die Bestimmungen von § 50a Abs. 5 Satz 2 SWG in Verbindung mit § 14<br />
Abs. 2 EVS-Gesetz und der vom <strong>Stadt</strong>rat am 24. November 1998 beschlossenen Gebührenkalkulation<br />
seine Gültigkeit.<br />
c) Für die tatsächlich zu erbringenden Zinsen und Tilgungen auf das in der Eröffnungsbilanz von<br />
der <strong>Stadt</strong> übernommene Fremdkapital gilt, daß diese nach dem Durchschnitt der kurzfristigen<br />
Zinsen und dem durchschnittlichen Tilgungssatz der Fremdmittel des allgemeinen Haushalts<br />
anzusetzen sind.<br />
d) Die Auflösung der in der Eröffnungsbilanz übernommenen Beiträge und Zuwendungen Dritter<br />
zu den Investitionen erfolgt analog der Abschreibungsbemessung.<br />
3. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung über die Vergabe von Aufträgen, über Stundung,<br />
Niederschlagung und Erlaß und über Kleinbeträge finden auf die Abwasserbeseitigung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Anwendung.<br />
4. Das Stammkapital beträgt 766.937,82 € (1.500.000 DM) (in Worten: Siebenhundertsechsundsechzigtausendneunhundertsiebenunddreißig<br />
82/100 EURO).
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 4<br />
1.2. GENEHMIGUNG AUFSICHTSBEHÖRDE:<br />
Mit Schreiben vom 29. April 1993 hat der Landrat die Genehmigung gemäß §108 Abs. 2 Satz 3 des<br />
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erteilt.<br />
Die Änderung zum 1. Januar 1996 wurde vom Landrat am 3. Dezember 1996 zur Kenntnis genommen.<br />
1.3. SATZUNGEN<br />
Zur Zeit gelten folgende Satzungen:<br />
1. Abwassersatzung vom 22. September 1992, in Kraft am 11.12.1992<br />
2. Abwassergebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Erhebung einer Abwassergebühr vom 28.<br />
November 2000, bekanntgemacht am 07.12.2000, in Kraft ab 01.01.2001<br />
1. Änderung am 06. Sept. 2001, bekanntgemacht am 20.09.2001, in Kraft ab 01.01.2002<br />
2. Änderung am 28. Nov. 2002, bekanntgemacht am 12.02.2002, in Kraft ab 01.01.2003<br />
3. Änderung am 24. Nov. 2005, bekanntgemacht am 22.05.2005, in Kraft ab 01.01.2006<br />
4. Änderung am 14. Dez. 2006, bekanntgemacht am 15.12.2006, in Kraft ab 01.01.2007<br />
5. Änderung am 17. Dez. 2009; in Kraft ab 01.01.2010<br />
3. Grundstücksanschlusssatzung über die Festsetzung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 22. September 1992,<br />
5. Änderung am 18. Dez. 2001, in Kraft seit 01.01.2002<br />
6. Änderung am 13. Juni 2006, bekanntgemacht am 21.09.2006, in Kraft ab 01.10.2006<br />
1.4. Ausführungsvermerke<br />
Die Planansätze für den Neubau und die Erneuerung von Abwasseranlagen, sowie die Erstellung von<br />
Kanalsanierungskonzepten im Vermögensplan sind gemäß § 14 Abs. 5 EigVO gegenseitig deckungsfähig.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 5<br />
2. Erfolgsplan 2010<br />
A 1. Materialaufwand<br />
Ergebnis<br />
2008<br />
Ansatz<br />
2009<br />
Ansatz<br />
2010<br />
Anteil in<br />
Prozent<br />
a) Unterhaltung Kanalnetz 144.164 200.000 200.000 4,44%<br />
b) Kanalreinigung 15.225 25.000 25.000 0,56%<br />
c) Leeren von abflusslosen Sammelgruben 2.194 500 500 0,01%<br />
d) Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 249 2.500 2.500 0,06%<br />
e) Kanaluntersuchung 22.868 30.000 30.000 0,67%<br />
f) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 352.717 150.000 150.000 3,33%<br />
g) Aufwendungen für den Baubetriebshof 54.182 60.000 50.000 1,11%<br />
Summe Materialaufwand 591.600 468.000 458.000 10,17%<br />
A 2. Abschreibungen 487.698 555.000 532.000 11,81%<br />
A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
a) Fremddarlehen 833.383 903.000 852.000 18,92%<br />
b) Sonstige Zinsaufwendungen 85.882 85.000 85.000<br />
Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 919.266 988.000 937.000 20,81%<br />
A 4) Andere betriebliche Aufwendungen<br />
a) Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.085.739 2.197.000 2.251.000 49,98%<br />
b) Abwasserabgabe 1.305 0 0 0,00%<br />
c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.005 247.000 247.000 5,48%<br />
d) Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 31.184 35.000 35.000 0,78%<br />
ea) Sonstiges 6.992 500 500 0,01%<br />
eb) Gestattungsgebühren 322 500 500 0,01%<br />
ec) Unterhaltung Fahrzeug 9.020 14.000 14.000 0,31%<br />
ed) Geschäftsausgaben 8.766 13.000 13.000 0,29%<br />
ee) Sachverständigen- und Gerichtskosten 8.119 15.000 15.000 0,33%<br />
ef) Beitrag an ATV 0 500 500 0,01%<br />
Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.398.451 2.522.500 2.576.500 57,21%<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.397.014 4.533.500 4.503.500 100,0%<br />
ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN<br />
E 1. Umsatzerlöse<br />
a1) Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser 2.165.807 2.320.000 2.370.000 52,87%<br />
a2) Kanalbenutzungsgebühr Oberflächenentwässerung 1.767.461 1.789.000 1.868.000 41,67%<br />
b) Abwasserabgabe Kleineinleiter 3.092 0 0 0,00%<br />
c) Auflösung der Zuschüsse 100.084 120.000 109.000 2,43%<br />
d) Bestandsveränderungen 120.500 0 0 0,00%<br />
e) Erträge aus Grundstücksanschlüssen 15.857 105.000 105.000 2,34%<br />
Summe der Umsatzerlöse 4.172.801 4.334.000 4.452.000 99,32%<br />
E 2. Zinserträge<br />
Sonstige Zinserträge 26.770 10.000 10.000 0,22%<br />
Summe der Zinserträge 26.770 10.000 10.000 0,22%<br />
E 4) Sonstige betriebliche Erträge<br />
a) Sonstige Erträge 6.813 20.000 20.000 0,45%<br />
b) Erlöse auf Grubenentleerungen 0 500 500 0,01%<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 8.381 20.500 20.500 0,46%<br />
GESAMTERTRÄGE 4.207.953 4.364.500 4.482.500 100,0%<br />
Betriebsergebnis +/- -189.061 -169.000 -21.000<br />
Der geplante Verlust in Höhe von 21.000 € ist zu tilgen aus dem Gewinnvortrag.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 6<br />
2. 1. Erläuterungen zur Aufwandseite des Erfolgsplanes<br />
A 1. Materialaufwand 458.000 € 10,17%<br />
A 1a) Kanalunterhaltung<br />
Die veranschlagten Mittel bei der Kanalunterhaltung sind weitgehend für Reparaturen am Kanalnetz<br />
erforderlich. Dies beinhaltet auch die Umsetzung der Erkenntnis aus den Kanalverfilmungen,<br />
soweit es sich dabei nicht um aktivierungspflichtige Wertverbesserungen handelt.<br />
A 1b) Kanalreinigung und A 1e) Kanaluntersuchung<br />
Die Aufwendungen für die Position Kanalreinigung fallen fast vollständig im Zusammenhang mit<br />
der Kanalverfilmung an.<br />
A 1c) Leeren von abflusslosen Gruben<br />
Für die Haushalte, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und ihre Abwässer<br />
in Gruben sammeln, veranlasst der Regiebetrieb Abwasserbeseitigung die Leerung. In gleicher<br />
Höhe wird bei den Erlösen eine Position ausgewiesen.<br />
A 1d) Unterhaltung und Ergänzung der Geräte<br />
Mittel für Beschaffung und Unterhaltung Kleingeräte, die in Zusammenhang mit der Kanalunterhaltung<br />
benötigt werden.<br />
A 1f) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse<br />
Die Kanalgrundstücksanschlüsse sind von den Grundstückseigentümern entsprechend der Satzung<br />
zu erstatten. Im Wirtschaftsplan wird mit einem Erstattungsgrad von 70% kalkuliert. Eine<br />
entsprechende Ertragsposition ist vorhanden (E 1 e).<br />
A 1g) Aufwendungen für den Baubetriebshof<br />
Die Unterhaltung des Kanalnetzes durch den Baubetriebshof betrifft insbesondere die permanente<br />
Kontrolle der Regenüberlaufbauwerke sowie die sonstige Kontrolle der Abwassersammelanlagen.<br />
Die Verrechnung der BBh-Leistung erfolgt entsprechend der erbrachten Leistungen.<br />
A 2. Abschreibungen 532.000 € 11,81%<br />
Die Abschreibungen werden auf der Basis des Anlagevermögens, bewertet nach historischen Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten, berechnet.<br />
Die gesetzliche Definition der Abschreibung ist in der ab 1.1.2009 geltenden Kommunalen Haushaltsverordnung<br />
(KommHVO) klar bestimmt. Auch der Hinweis auf die AfA-Tabelle des Saarlandes<br />
ist eindeutig. Abwasseranlagen sind über einen Zeitraum zwischen 60 und 80 Jahren abzuschreiben.<br />
Praxis in <strong>Bexbach</strong> war bis 2005 eine Abschreibungszeit von 50 Jahren. Der neueste<br />
Stand der Technik rechtfertigt jedoch eine verlängerte Laufzeit, was sich in der AfA-Tabelle eindeutig<br />
niederschlägt. Bei den Vermögenszugängen ab 2006 wird eine Nutzungszeit von 70 Jahre<br />
bereits zugrunde gelegt.<br />
Die längere Laufzeit wird ab 2008 auch auf die Investitionen seit 1993 angewandt, da diese bereits<br />
dem neuesten Stand der Technik entsprechen.<br />
Die Abschreibungen dienen mit zur Finanzierung des Vermögensplanes.<br />
A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 937.000 € 20,81%<br />
A 3.a) Fremddarlehen<br />
Die Zinsen für die Fremddarlehen werden bei den bestehenden Darlehen auf der Grundlage der<br />
vorliegenden Zahlungspläne ermittelt. Ansonsten wird der voraussichtliche Darlehensbedarf entsprechend<br />
hochgerechnet. Die erforderlichen Zinsen für Kreditmarktdarlehen wurden im Gegensatz<br />
zur bisherigen Praxis sehr eng kalkuliert. Im Planungszeitraum wird mit einer Niedrigzinsphase<br />
gerechnet, wobei ein Zinssatz zwischen 3% bis 3,5% gewählt wurde. Langfristige Zinsbindungen,<br />
z. B. 10 Jahre oder Gesamtlaufzeit sind eher nicht mehr darstellbar.<br />
Eine Gesamtschuldenübersicht ist dem Wirtschaftsplan auf Seite 12 beigefügt.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 7<br />
A 3.b) Sonstiger Zinsaufwand<br />
1. Zinsaufwand für Saarpfalz-Park GmbH<br />
Der Bau bzw. Umbau der Kanalisation im Konversionsgelände erfolgte durch die SPB. Dabei<br />
werden die Netto-Investitionen (Ausgaben ./. Zuschüsse) von der SPB finanziert. Dieser Zinsaufwand<br />
muß an den Netznutzer, also die <strong>Stadt</strong> -Regiebetrieb Abwasser- verrechnet werden. Da die<br />
erwartete Zuschusshöhe fraglich und der Übergabezeitpunkt ans Kanalwerk ungewiss ist, wird ein<br />
Betrag in Höhe von rd. 60.000 € eingeplant. Der gegenüber dem Vorjahr erhöhte Betrag berücksichtigt<br />
auch, dass die SPB 2009 in die Kanalisation (Kieselbach) investieren will, was zu höherem<br />
Aufwand führt.<br />
2. Zinsaufwand für SBB (BIG)<br />
Die Abwicklung der Baumaßnahme im BIG, also auch der Kanäle, erfolgte über die SBB. Wie bei<br />
der SPB müssen die Netto-Investitionskosten vorfinanziert werden, woraus Zinsbelastungen resultieren<br />
können. Mit einer Abrechnung im Jahr 2010 wird gerechnet.<br />
Aus Sicherheitsgründen wird, wie in den letzten Jahren, im Wirtschaftsplan ein Ansatz für den<br />
möglichen jahresbezogenen Zinsaufwand dargestellt. Kalkuliert wird für 2009 mit einem Betrag<br />
von rd. 25.000.<br />
A 4. Andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 € 57,21%<br />
A 4 a) Beitrag an den Abwasserverband Saar (EVS)<br />
Mit 50 % der Aufwendungen des Erfolgsplanes stellt der einheitliche Verbandsbeitrag die größte<br />
Position bei den Aufwendungen dar. Zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen und Abdeckung<br />
der bilanzierten Verluste, hat der EVS ab 2007 seinen Beitrag massiv erhöht und will dies<br />
auch in den Folgejahren tun. Für die Jahre ab 2011 wird mit einer geringeren jährlichen Steigerungsrate<br />
kalkuliert.<br />
Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />
1994 bis<br />
2001<br />
Planungszeitraum<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 € 3,160 €<br />
%-Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00% 3,00%<br />
A 4 c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> (VKE)<br />
Der Regiebetrieb Abwasserbeseitigung hat kein eigenes Personal. Daher wird für das Tätigwerden<br />
der Querschnitts- und Fachämter ein Verwaltungskostenbeitrag berechnet.<br />
2010 ist ein Betrag in Höhe von 247.000 € eingeplant. Die Berechnung basiert auf den Ergebnissen<br />
der Orga-Untersuchung durch KGSt-Consult in Verbindung mit dem Bericht der KGSt „Kosten<br />
eines Arbeitsplatzes“.<br />
A 4 d) Hebegebühren <strong>Stadt</strong>werke<br />
Es handelt sich um die Inkassoprovision der <strong>Stadt</strong>werke für den Einzug der Kanalbenutzungsgebühren.<br />
Sie beträgt derzeit 4,53 € je Zähler. Zum 31.12.08 wurden 6.896 Wasserzähler in Rechnung<br />
gestellt.<br />
A 4 e) Sonstiges<br />
Hierunter fallen Aufwendungen für Gestattungsgebühren, Fahrzeugunterhaltung, Geschäftsausgaben,<br />
Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie Beiträge an Vereine. In den Gerichts- und<br />
Sachverständigenkosten (Ansatz 15.000 €) sind die Prüfungskosten enthalten, die mit 9.000 €<br />
veranschlagt werden.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 8<br />
2.2. Erläuterungen zur Ertragsseite des Erfolgsplanes<br />
E 1. Umsatzerlöse 4.452.000 € 99,32%<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
E 1 a 1) Schmutzwassergebühr<br />
Bei der Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge Bemessungsgrundlage. Als<br />
gebührenpflichtige Wassermenge werden 790.000 m³ zu Grunde gelegt.<br />
E 1 a 2) Oberflächenentwässerungsgebühr<br />
Ab 2001 wird diese Gebühr erhoben. Grundlagen sind bebaute und befestigte, in die Kanalisation<br />
entwässernde Flächen. Rd. 1 Mill m² davon entfallen auf Straßen- und Wegeflächen, die von der<br />
<strong>Stadt</strong> gezahlt werden. Die gebührenpflichtige Fläche hat sich insgesamt bei 2,49 Mill. m² eingependelt.<br />
Mit dieser Menge wird im Erfolgsplan 2010 gerechnet..<br />
8,24842 m³<br />
2,35<br />
8,24403 m³<br />
8,38952 m³<br />
2,44 2,44<br />
Entwicklung Mengen und Gebühren<br />
7,99580 m³<br />
2,44<br />
8,04921 m³<br />
8,03890 m³<br />
2,45 2,45<br />
8,01823 m³<br />
0,57 € 0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 €<br />
2,47<br />
7,84413 m³<br />
0,71 €<br />
2,50<br />
2,49 2,49<br />
2,49<br />
0,73 €<br />
7,85000 m³<br />
7,90000 m³<br />
0,75 €<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
E 1 d) Auflösung der Zuschüsse<br />
2,55<br />
2,45<br />
2,40<br />
2,35<br />
2,30<br />
2,25<br />
Kanalgebühren SW<br />
Abwassermenge<br />
Kanalgebühren RW<br />
Fläche in Mio m²<br />
Die erhaltenen Zuschüsse und erhobenen Beiträge werden entsprechend der Laufzeit der Kanäle<br />
aufgelöst (abgeschrieben). Der jährliche Auflösungsbetrag wird als Ertrag behandelt. Da dieses<br />
Geld jedoch nicht tatsächlich fließt, wird der Betrag im Vermögensplan finanziert. Der Auflösungsbetrag<br />
mindert letztendlich die Abschreibungen.<br />
E 1 f) Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse<br />
Diese Erlöse werden aufgrund der Satzung über die Festsetzung von Kostenerstattungen für<br />
Grundstücksanschlüsse in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> erhoben. Im Wirtschaftsplan wird mit einem Deckungsgrad<br />
von 70% kalkuliert.<br />
E 2) Zinserträge 10.000 € 0,22%<br />
Der Ansatz betrifft die kurzfistige Anlage von freien Geldmitteln des Regiebetriebes im laufenden<br />
Jahr.<br />
E 4. Sonstige betriebliche Erträge 20.500 € 0,46%<br />
E 4 b) Sonstige Erträge<br />
Diesem Titel werden Kostenrückersätze für Beschädigungen, sowie sonstige, nicht direkt zurechenbare<br />
Erträge zugeordnet.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 9<br />
3. VERMÖGENSPLAN<br />
lfd.Nr. Bezeichnung<br />
Rechnungsergebnis<br />
2008 2009 2010<br />
Verprlichtungsermächtigungen<br />
Gesamtausgabebedarf<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Einnahmen (Mittelherkunft)<br />
1. Abschreibungen 487.698 555.000 532.000<br />
2. Auflösung Zuschüsse und Beiträge Dritter -100.084 -120.000 -109.000<br />
3. Veränderung Forderungen 172.027<br />
4. Gewinn aus Vermögensabgang 2.142<br />
5. Betriebs- / Planverluste -186.061 -169.000 -21.000<br />
6. Abbau flüssige Mittel 843.784 169.000 0<br />
7. Anteil an den Erschließungsbeiträgen 11.436 0 60.000<br />
8. Landeszuschüsse 0 285.000 0<br />
9. Verkauf Fahrzeug 0 5.000 0<br />
10. Kreditaufnahme 1.235.217 1.129.000 1.444.000<br />
Ausgaben (Mittelverwendung)<br />
Planansatz<br />
2.466.160 1.854.000 1.906.000<br />
bisher bereitgestellt<br />
1. Sachanlagen u. immaterielle Anlagewerte 2.048.526 1.146.000 1.205.000 0 6.826.813 4.191.000<br />
2. Veränderung Verbindlichkeiten und Rückstellungen -445.214 0 0 -<br />
3. Veränderung der Liquidität 0 0 -<br />
4. Förderprogramm <strong>Stadt</strong> 0 77.000 20.000 -<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßmen<br />
5. Tilgung von Kreditmarktdarlehen 862.848 631.000 681.000 -<br />
Veränderung Liquidität<br />
2.466.160 1.854.000 1.906.000 0 6.826.813 4.191.000<br />
3.1. Erläuterungen zur Mittelverwendung des Vermögensplanes<br />
3.1.1. Sachanlagen<br />
Die für das Jahr 2010 geplanten Investitionsmaßnahmen gliedern sich in:<br />
1. Immaterielle Wirtschaftsgüter 100 T€<br />
2. Kanalneubauten 250 T€<br />
3. Kanalsanierungen u. Erneuerungen 850 T€<br />
3. Betriebsgeräte 5 T€<br />
3.1.2 Tilgung von Krediten<br />
3.1.2.a) Tilgung von Darlehen Kreditmarkt<br />
Für die Tilgung von Darlehen des Kreditmarktes ist ein Betrag in Höhe von 681.000 € vorgesehen.<br />
Es gilt das im Erfolgsplan zu Punkt A 3.a) Gesagte.<br />
EURO
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 10<br />
3.2. Erläuterungen zur Mittelherkunft des Vermögensplanes<br />
3.2.1. Abschreibungen<br />
Die Abschreibungen werden im Vermögensplan als Einnahmen veranschlagt und dienen zur Finanzierung<br />
der Maßnahmen im Vermögensplan.<br />
(Erläuterungen siehe Erfolgsplan , Punkt A 2).<br />
3.2.2 Planmäßige Verluste<br />
Planmäßige Verluste sind im Vermögensplan darzustellen. Sie sind im Zusammenhang mit den<br />
Abschreibungen zu sehen, die infolge der Verluste nicht in voller Höhe „verdient“ werden.<br />
3.2.3 Verwendung bilanzierter Gewinne<br />
Analog der Verlustdarstellung im Vermögensplan wird auch die Verwendung des bilanzierten<br />
Gewinnes dargestellt, bezeichnet als Entnahme flüssiger Mittel.<br />
3.2.4. Zuschüsse und Beiträge von Nutzungsberechtigten<br />
Die Auflösungsrate der Zuschüsse und Beiträge wird im Erfolgplan als Ertrag behandelt. Da es<br />
sich dabei um Beträge handelt, die nicht kassenwirksam sind, müssen sie im Vermögensplan finanziert<br />
werden. Sie werden daher als Negativbetrag bei der Mittelherkunft ausgewiesen.<br />
3.2.5. Anteil Kanal an den Erschließungsbeiträgen<br />
Es handelt sich um den Kanalanteil an den Erschließungsbeiträgen in Baugebieten, die im Rahmen<br />
der Erschließungsbeiträge von den Anwohnern erbracht werden.<br />
3.2.6. Landeszuschüsse<br />
Für 2010 ist kein Landeszuschuss eingeplant.<br />
3.2.7. Kreditaufnahme<br />
Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2010 ist eine Kreditaufnahme in Höhe<br />
1.444.000 € erforderlich. Der konkrete Zeitpunkt der Kreditaufnahme richtet sich insbesondere<br />
nach dem tatsächlichen Mittelbedarf für die Investitionsmaßnahmen.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 11<br />
Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 2010<br />
lfd.Nr. Bezeichnung<br />
Rechnungsergebnis<br />
2008 2009 2010<br />
Verprlichtungsermächtigungen<br />
Gesamtausgabebedarf<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Einzelaufstellung Sachanlagen und Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />
bisher bereitgestellt<br />
Kanalsanierungskonzept Oberbexbach 25.000 40.000 - 65.000 0<br />
Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler 25.000 - 25.000 0<br />
Hydraulische Berechnung und Kanalsanierungskonzept<br />
Höchen 36.000 0 0<br />
Kanalsanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 0 60.000 - 60.000 0<br />
Summe Immaterielle Wirtschaftsgüter 36.000 50.000 100.000 0 150.000 0<br />
II. Abwassersammelanlagen<br />
Neubau von Kanälen<br />
Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost<br />
(SBB) Finanzierung im Vermögensplan 0 106.000 0 - 424.000 318.000<br />
Rechts der Mühlenstraße 2. BA (PEB) 11.607<br />
Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH 0 250.000 - 500.000 0<br />
Summe Neubau von Kanälen 11.607 106.000 250.000 0 924.000 318.000<br />
Erneuerung von Kanälen<br />
Hochstraße von Friedrichstraße bis<br />
Obere Hochstraße Fußgängerampel 439.806 0 0 - 520.000 520.000<br />
Kolping-/Amselstraße 1. BA <strong>Stadt</strong>werke 10.405 0 0<br />
Dr. Ludwig-Nieder-Straße (SK1) 18.507 0 0 - 260.000 260.000<br />
Am Sägewerk / Auguststraße 0 0 200.000 200.000 0<br />
Ring Hochwiesmühlstraße 0 0 400.000 400.000 0<br />
Inliner Höcherbergstraße Ortseingang bis<br />
Markwaldstraße 0 0 200.000 200.000 0<br />
Höcherbergstraße Münchwieser Str. bis<br />
Ortsausgang 370.110 0 0 - 280.000 280.000<br />
Ferdinand-Cullmann-Str. (SK1) 552 0 0 - 90.000 90.000<br />
Buchwaldstraße (SK1) 0 0 0 - 60.000 60.000<br />
Hasselgärten (SK2) 2.759 0 0 - 35.000 35.000<br />
Am Schlinger, Luisenstraße (SK 1 + 2) 6.143 0 0 - 90.000 90.000<br />
Hirtenberg (San.2004 mit Inliner)<br />
+ 2 Hltg. Pfarrer-Layes-Str. (obj.30) 3.242 50.000 50.000<br />
Dunzweilerstraße Höchen (SK 1) 975.036 0 0 - 1.600.000 1.600.000<br />
Ern. Saarpfalz Str. von Websweilerstr. in Richtung<br />
Ortsmitte 0 100.000 - 100.000 0<br />
Bliestalstraße 106.771 850.000 - 1.300.000 450.000<br />
Haltungserweiterung Kohlstraße zum<br />
Höcherbergturm 39.813 39.813 0<br />
Umsetzung Kanalsanierungskonzept Kl. 0 0 50.000 50.000 0<br />
Schwann-Pappel-Ring-Waldstraße Kl. 2.519 0 0 - 403.000 403.000<br />
Summe Erneuerung von Kanälen 1.975.663 950.000 850.000 0 5.677.813 3.838.000<br />
Summe II. Abwassersammelanlagen 1.987.270 1.056.000 1.100.000 0 6.601.813 4.156.000<br />
III. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Planansatz<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßmen<br />
Geräte 426 0 5.000 - 5.000 5.000<br />
Erwerb PKW 24.830 0 0 - 30.000 30.000<br />
Erwerb LKW Dreiseitenkipper 0 40.000 0 - 40.000 0<br />
Summe III. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
25.256 40.000 5.000 0 75.000 35.000<br />
Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen befinden sich bei der Finanzplanung.<br />
EURO
Summe Kreditmarktdarlehen 19.028.750 0 681.000 18.347.750 852.000<br />
Darlehensgeber UrsprungsKreditAuf- Stand Zugang/ Tilgung/<br />
Stand Zinsen Zins- Zinsfestschreibung<br />
betragermächnahme 01.01.2010 UmschulUmschul- 31.12.2010 2010 satztigungjahrdung<br />
(U) dung (U)<br />
SaarLB 40 3.708.744 93-96 1999 2.688.839 0 92.719 2.596.120 161.365 5,85% 1999 - 31.12.18<br />
SaarLB 41 511.292 1998 1999 377.078 0 12.782 364.295 20.261 4,05% Gesamtlaufzeit<br />
SaarLB 42 282.744 1998 2000 219.127 0 7.069 212.058 12.231 5,45% 2000 - 31.12.10<br />
SaarLB 43 277.631 2000 2001 222.105 0 6.941 215.164 10.979 4,83% 2001 - 31.12.11<br />
SaarLB 44 1.000.000 2001 2002 812.500 0 25.000 787.500 46.467 5,59% 2002 - 14.03.22<br />
SaarLB 45 500.000 2001 2002 412.500 0 12.500 400.000 21.136 5,01% 2002 - 15.12.27<br />
SaarLB 46 1.000.000 2002 2003 825.000 0 25.000 800.000 33.159 3,93% 2003 - 9.3.13<br />
SaarLB 47 500.000 2002 2003 337.500 0 25.000 312.500 16.922 4,75% 2008 - 14.12.15<br />
SaarLB 48 1.000.000 2003 2004 816.667 0 33.333 783.333 30.746 3,653% 2004 bis 31.7.09<br />
SaarLB 49 418.000 2005 2006 386.650 0 10.450 376.200 15.622 4,03% 2006 bis 2036<br />
SaarLB 31 1.500.000 2006 2007 1.406.250 0 37.500 1.368.750 67.200 4,755% 2007 bis 2027<br />
SaarLB 32 656.000 2006 2007 615.000 0 16.400 598.600 29.201 4,665% 2007 bis 2027<br />
Kreissparkasse Saarpfalz 70 513.000 2002 2003 359.100 0 25.650 333.450 14.528 3,73% 1.12.08 - 30.11.13<br />
Kreissparkasse Saarpfalz 2200 U 386025 1997 1997 239.593 0 13.312 226.281 10.494 4,32% 2008 - 30.01.2018<br />
Kreissparkasse Saarpfalz 71 969.000 2007 2008 932.662 0 24.225 908.437 45.640 4,80% 2008 - 2013<br />
Landesbank Hessen-Thüringen 7 1.022.584 1995 1996 805.285 0 25.565 779.720 41.924 5,085% 2001 - 30.06.11<br />
Landesbank Hessen-Thüringen 6 766.938 2000 2001 453.269 0 26.928 426.341 18.704 3,950% 16.3.06 - 31.12.22<br />
Landeskreditbank BW 30 1.022.584 1997 1998 728.591 0 25.565 703.026 38.024 5,085% 1998 - 10.09.28<br />
Münchner Hypo 60 511.292 2000 2001 402.642 0 12.782 389.860 22.673 5,50% 2001 - 06.04.21<br />
Volksbank Bexb. 10 102.258 1995 1996 57.281 0 4.372 52.909 2.786 4,60% 2001 - 31.10.11<br />
Volksbank Bexb. 11 204.517 1996 1997 135.190 0 7.020 128.170 6.785 4,83% 2002 - 01.09.12<br />
DG-Hyp über VB 50 511.292 1998 1999 383.469 0 12.782 370.687 22.601 5,75% 1999 - 30.12.19<br />
DG-Hyp über VB 51 511.292 1999 2000 389.860 0 12.782 377.078 23.328 5,84% 2000 - 30.12.15<br />
DG-Hyp über VB 52 491.000 2003 2004 409.167 0 16.367 392.800 16.816 3,99% Gesamtlaufzeit<br />
DG-Hyp über VB 53 1.000.000 2004 2005 887.500 0 25.000 862.500 25.103 2,77% 2005 - 7.7.2010<br />
DG-Hyp über VB 54 1.000.000 2005 2006 912.500 0 25.000 887.500 40.966 4,399% 2006 - 31.07.2036<br />
DG-Hyp über VB (Umsch.KSK) 7100 779.000 2004 2005 727.750 0 20.500 707.250 35.670 4,80% 2007 - 2027<br />
KfWiederaufbau 20 174.351 1996 1996 64.231 0 9.177 55.054 2.909 5,20% 2007 - 2017<br />
KfWiederaufbau 21 226.502 1996 1996 83.447 0 11.921 71.526 3.779 5,075% 2007 - 2017<br />
Darlehensaufnahme 1.938.000 0 77.359 1.860.641 13.982 2,500%<br />
4. Übersicht über die Entwicklung der Darlehen im Wirtschaftsjahr 2010<br />
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 13
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 14<br />
6. Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des<br />
Regiebetriebes Abwasserbeseitigung, die sich 2010 auf den Haushalt<br />
der <strong>Stadt</strong> auswirken<br />
B e z e i c h n u n g Ergebnis Ansatz Ansatz<br />
2008 2009 2010<br />
Euro Euro Euro<br />
Einnahmen für die <strong>Stadt</strong>/<br />
Ausgaben für den Regiebetrieb<br />
Verwaltungskostenerstattungen 229.875 247.000 247.000<br />
Leistungen Baubetriebshof 51.881 60.000 50.000<br />
Summe: 281.756 307.000 297.000<br />
Ausgaben für die <strong>Stadt</strong>/<br />
Einnahmen für den Regiebetrieb<br />
Schmutzwassergebühr 19.181 20.000 22.000<br />
Oberflächengebühr an städtischen Gebäuden 38.522 39.000 41.000<br />
Oberflächengebühr Straßen 710.624 718.000 730.000<br />
Summe: 768.327 777.000 793.000<br />
Auswirkung auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> -486.571 -470.000 -496.000
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 15<br />
6. Finanzplanung 2009 - 2013<br />
6.1 Erfolgsplanvorausschau<br />
AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />
A 1. Materialaufwand<br />
Ansatz<br />
2009<br />
Ansatz<br />
2010<br />
Ansatz<br />
2011<br />
Ansatz<br />
2012<br />
a) Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000<br />
b) Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000<br />
c) Leeren von abflusslosen Sammelgruben 500 500 500 500 500<br />
d) Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500<br />
e) Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000<br />
g) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000<br />
h) Aufwendungen für den Baubetriebshof 60.000 50.000 50.000 50.000 51.000<br />
Summe Materialaufwand 468.000 458.000 458.000 458.000 459.000<br />
A 2. Abschreibungen 555.000 532.000 550.000 566.000 581.000<br />
A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
a) Fremddarlehen 903.000 852.000 871.000 878.000 927.000<br />
b) Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 85.000 60.000 60.000 60.000<br />
Summe Zinsen u. ä. Aufwendungen 988.000 937.000 931.000 938.000 987.000<br />
A 4) Andere betriebliche Aufwendungen<br />
Beiträge an den Abwasserverband Saar AVS - alt - 1.543.000<br />
a1) Einheitlicher Verbandsbeitrag zum EVS 2.197.000 2.251.000 2.339.000 2.409.000 2.481.000<br />
b) Abwasserabgabe 0 0 0 0 0<br />
c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000<br />
d) Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 35.000 36.000 37.000<br />
ea) Sonstiges 500 500 500 500 500<br />
eb) Gestattungsgebühren 500 500 500 500 500<br />
ec) Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 14.000 15.000 16.000<br />
ed) Geschäftsausgaben 13.000 13.000 15.000 15.000 15.000<br />
ef) Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 15.000 17.000<br />
eg) Beitrag an ATV 500 500 500 500 500<br />
Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.522.500 2.576.500 2.666.500 2.738.500 2.814.500<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.533.500 4.503.500 4.605.500 4.700.500 4.841.500<br />
ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN<br />
E 1. Umsatzerlöse<br />
a1) Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser 2.320.000 2.370.000 2.370.000 2.370.000 2.528.000<br />
a2) Kanalbenutzungsgebühr Oberflächenentwässerung 1.789.000 1.868.000 1.868.000 1.868.000 1.868.000<br />
b) Abwasserabgabe Kleineinleiter 0 0 0 0 0<br />
c) Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0<br />
d) Auflösung der Zuschüsse 120.000 109.000 109.000 109.000 109.000<br />
e) Bestandsveränderungen<br />
f) Erträge aus Grundstücksanschlüssen 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />
Summe der Umsatzerlöse 4.334.000 4.452.000 4.452.000 4.452.000 4.610.000<br />
E 2. Zinserträge<br />
Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000<br />
Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000<br />
E 3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0<br />
E 4) Sonstige betrieblichen Erträge<br />
a) Gewinn aus Anlageabgängen 0 0 0<br />
a) Sonstige Erträge 20.000 20.000 20.000 19.000 20.000<br />
b) Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 500 500<br />
c) Gewinn aus der Entnahme Gebührenausgleichsrückstellung<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 20.500 19.500 20.500<br />
GESAMTERTRÄGE 4.364.500 4.482.500 4.482.500 4.481.500 4.640.500<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.533.500 4.503.500 4.605.500 4.700.500 4.841.500<br />
Betriebsergebnis +/- -169.000 -21.000 -123.000 -219.000 -201.000<br />
Saldierung Gewinnvortrag/Ergebnis 187.353 166.353 43.353 -175.647 -376.647<br />
Ansatz<br />
2013
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 16<br />
6.2 Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 2009 – 2013<br />
BEZEICHNUNG DER MASSNAHME GESAMT- 2009 2010 2011 2012 2013<br />
Sachanlagen u. immaterielle Anlagewerte<br />
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />
AUSGABEN<br />
Kanalsanierungskonzept Oberbexbach 65.000 25.000 40.000<br />
Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler 25.000 25.000<br />
EURO EURO EURO EURO EURO EURO<br />
Anschlußbeitrag KA Kleinottweiler 60.000 0 0 0 60.000<br />
Kanalsanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 130.000 0 60.000 70.000<br />
Summe Immaterialle Wirtschaftsgüter 280.000 50.000 100.000 70.000 60.000 0<br />
II. Sachanlagen<br />
II. 1. Abwassersammelanlagen<br />
II. 1.1. Neubau von Kanälen<br />
Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost (SBB)<br />
Finanzierung im Vermögensplan 106.000 106.000 0 0 0 0<br />
Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />
Finanzierung im Vermögensplan 500.000 0 250.000 250.000 0 0<br />
Fortführung Trennsystem SPB -Kieselbach- 0 0 0 0 0<br />
Summe II. 1.1. Neubau von Kanälen 606.000 106.000 250.000 250.000 0 0<br />
II. 1.2. Erneuerung von Kanälen<br />
Am Sägewerk / Auguststr. (SK1) 550.000 0 200.000 350.000 0 0<br />
Ring Hochwiesmühle (Bereich Jungfleisch SK1) 400.000 0 400.000 0 0 0<br />
Umsetzung Sanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 450.000 0 0 0 100.000 350.000<br />
Umsetzung Sanierungskonzept Oberbexbach 500.000 0 0 150.000 150.000 200.000<br />
Umsetzung Sanierungskonzept Frankenholz 300.000 0 0 150.000 150.000 0<br />
Inliner Höcherbergstr.Ortseingang bis Markwaldstr. 200.000 200.000 0<br />
Umsetzung Sanierungskozept Nbb. 700.000 0 0 100.000 300.000 300.000<br />
Umsetzung Sanierungskozept Kl. 300.000 50.000 50.000 200.000 0<br />
Fortführung Sanierungskozept Höchen 400.000 0 0 100.000 100.000 200.000<br />
Ern. Saarpfalz Str. von Websweilerstr. in Richt. OM 100.000 100.000<br />
Bliestalstraße 3. BA 850.000 850.000 0 0 0<br />
Summe II. 1.2. Erneuerung von Kanälen 3.900.000 950.000 850.000 900.000 1.000.000 1.050.000<br />
Summe II. 1. Abwassersammelanlagen 4.506.000 1.056.000 1.100.000 1.150.000 1.000.000 1.050.000<br />
II. 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Erwerb PKW 25.000 0 0 25.000 0 0<br />
Erwerb LKW Dreiseitenkipper 40.000 40.000 0 0 0 0<br />
Erwerb von bewegl. Vermögen Regiebetrieb Kanal 40.000 0 5.000 5.000 25.000 5.000<br />
Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.000 40.000 5.000 30.000 25.000 5.000<br />
Summe Sachanlagen und<br />
immaterielle Wirtschaftsgüter<br />
4.891.000 1.146.000 1.205.000 1.250.000 1.085.000 1.055.000
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 17<br />
Erläuterung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2010 bis 2013<br />
1. Neubau von Kanälen<br />
Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost<br />
Die Kanalbaumaßnahme wurde von der SBB vorfinanziert. Inzwischen liegt die vorläufige Abrechnung<br />
vor. Zuschüsse und Erschließungsbeiträge sind der Höhe nach noch nicht definiert. Um Probleme<br />
beim Gesamtprojekt zu vermeiden, erfolgt die Zahlung der anteiligen Kosten nicht an die SBB,<br />
sondern an die <strong>Stadt</strong> selbst. Erst nach Vorlage der endgültigen Zahlen rechnet die <strong>Stadt</strong> mit der<br />
SBB ab. Damit wird vermieden, dass der RB Abwasser einerseits komplett bezahlt, andererseits<br />
aber die <strong>Stadt</strong> noch Geld von der SBB zugute hat.<br />
Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />
Weder der Übernahmezeitpunkt noch die erforderlichen Mittel sind derzeit planbar. Zur Vorsorge<br />
wurden die Mittel eingestellt.<br />
2. Erneuerung von Kanälen<br />
Auguststraße / Am Sägewerk<br />
Erneuerungsbedürftiger Kanal der Schadensklasse 1, der in Zusammenhang mit der erforderlichen<br />
Erneuerung des Asphaltbelages steht.<br />
Ring Hochwiesmühle (Bereich Jungfleisch)<br />
Erneuerungsbedürftiger Kanal, der in Zusammenhang mit der erforderlichen Erneuerung des Asphaltbelages<br />
und Versorgungsleitungsverlegung der <strong>Stadt</strong>werke ausgetauscht wird.<br />
Inliner Höcherbergstr.Ortseingang bis Markwaldstr.<br />
Sanierung des Teilstückes der Höcherbergstraße vom Ortseingang bis zur Markwaldstraße.<br />
Umsetzung Sanierungskozept Kl.<br />
Erste Investionsausgaben nach Erstellen des Kanalsanierungskonzeptes. Eine konkrete Maßnahme<br />
kann zurzeit nicht benannt werden.<br />
Umsetzung Sanierungskonzepte in den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Der Finanzplanungszeitraum von 2011 bis 2013 ist geprägt von Kanalsanierungen aus der Umsetzung<br />
der erforderlichen Kanalsanierungskonzepte. Konkrete Einzelmaßnahmen werden nach Vorlage<br />
der Konzepte dargestellt.<br />
3. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />
Kanalsanierungskonzepte <strong>Bexbach</strong> und Oberbexbach<br />
Es handelt sich um die Mittel für die Erstellung der Kanalsanierungskonzepte <strong>Bexbach</strong> und Oberbexbach.<br />
Die Umsetzung ist im Finanzplanungszeitraum dargestellt.<br />
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Es handelt sich um Mittel zur Beschaffung von Betriebsgeräten für den Abwasserbetrieb.
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 18<br />
6.3 Übersicht über die Entwicklung der Mittelherkunft und -verwendung<br />
im Vermögensplan 2009 – 2013<br />
Ausgaben (Mittelverwendung) Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz<br />
2009 2010 2011 2012 2013<br />
Sachanlagen 1.146.000 1.205.000 1.250.000 1.085.000 1.055.000<br />
Förderprogramm <strong>Stadt</strong> 77.000 20.000 20.000 0 0<br />
Tilgung von Krediten 631.000 681.000 718.000 766.000 830.000<br />
Gesamtausgaben 1.854.000 1.906.000 1.988.000 1.851.000 1.885.000<br />
Einnahmen (Mittelherkunft)<br />
Abschreibungen 555.000 532.000 550.000 566.000 581.000<br />
Planmäßige Verluste -169.000 -21.000 -123.000 -219.000 -201.000<br />
Verwendung bilanzierte Gewinne<br />
zur Verlustabdeckung 169.000 0 123.000 43.353 0<br />
Zuschüsse und Beiträge von Nutzungsberechtigten -120.000 -109.000 -109.000 -109.000 -109.000<br />
Anteil Erschließungskosten 0 60.000 0 0 0<br />
Landeszuschuß "Optiwas" Dunzweilerstraße 285.000 0 0 0 0<br />
Verkauf gebrauchter PKW an die <strong>Stadt</strong> 5.000 0 5.000 0<br />
Kreditaufnahme 1.129.000 1.444.000 1.547.000 1.564.647 1.614.000<br />
Gesamteinnahmen 1.854.000 1.906.000 1.988.000 1.851.000 1.885.000<br />
6.4 Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben<br />
des Regiebetriebes Abwasserbeseitigung, die sich von 2009 bis<br />
2013 auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken<br />
B e z e i c h n u n g Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz<br />
2009 2010 2011 2012 2013<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
Einnahmen für die <strong>Stadt</strong>/<br />
Ausgaben für den Regiebetrieb<br />
Verwaltungskostenerstattungen 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000<br />
Leistungen Baubetriebshof 60.000 50.000 50.000 50.000 51.000<br />
Summe: 307.000 297.000 297.000 297.000 298.000<br />
Ausgaben für die <strong>Stadt</strong>/<br />
Einnahmen für den Regiebetrieb<br />
Schmutzwassergebühr 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000<br />
Oberflächengebühr an städtischen Gebäuden 39.000 41.000 42.000 43.000 44.000<br />
Oberflächengebühr Straßen 718.000 730.000 733.000 736.000 739.000<br />
Summe: 777.000 793.000 799.000 805.000 811.000<br />
Auswirkung auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> -470.000 -496.000 -502.000 -508.000 -513.000
Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 19<br />
ZUR INFORMATION:<br />
Gebührenbedarfsberechnung<br />
2010 bis 2012<br />
AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />
Materialaufwand<br />
Ansatz<br />
2010<br />
Ansatz<br />
2001<br />
Ansatz<br />
2012 Summe<br />
Schmutzwasser<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 600.000 224.000 376.000<br />
Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 75.000 28.000 47.000<br />
Leeren von Hausklärgruben 500 500 500 1.500<br />
Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 7.500 3.000 4.500<br />
Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 90.000 34.000 56.000<br />
Herstellung von Grundstücksanschlüssen 150.000 150.000 150.000 450.000<br />
Aufwendungen für den Baubetriebshof 50.000 50.000 50.000 150.000 56.000 94.000<br />
Summe Materialaufwand 458.000 458.000 458.000 1.374.000 345.000 577.500<br />
Abschreibungen 532.000 550.000 566.000 1.648.000 494.000 1.154.000<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Fremddarlehen 852.000 870.000 877.000 2.599.000 972.000 1.627.000<br />
Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 60.000 60.000 205.000 77.000 128.000<br />
Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 937.000 930.000 937.000 2.804.000 1.049.000 1.755.000<br />
Andere betriebliche Aufwendungen<br />
Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.251.000 2.339.000 2.409.000 6.999.000 5.109.000 1.890.000<br />
Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 741.000 232.000 509.000<br />
Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 36.000 106.000 106.000 0<br />
Sonstiges 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Gestattungsgebühren 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />
Geschäftsausgaben 13.000 15.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />
Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 45.000 17.000 28.000<br />
Beitrag an ATV 500 500 500 1.500 1.000 500<br />
Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 2.666.500 2.738.500 7.981.500 5.499.000 2.482.500<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000<br />
ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN 55,31% 44,69%<br />
Umsatzerlöse<br />
Auflösung der Zuschüsse 109.000 109.000 109.000 327.000 122.000 205.000<br />
Ertrag Herstellg.Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 450.000<br />
Summe der Umsatzerlöse 1.427.000 1.368.000 1.368.000 4.163.000 122.000 205.000<br />
Zinserträge<br />
Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />
Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Sonstige Erträge 20.000 20.000 19.000 59.000 22.000 37.000<br />
Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 1.500<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 19.500 60.500 22.000 37.000<br />
ERLÖSE ohne UMSATZERLÖSE 1.457.500 1.398.500 1.397.500 4.253.500 155.000 261.000<br />
GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000<br />
Durch Gebühren zu decken ohne Gewinnvortrag 7.232.000 5.708.000<br />
Gewinnberücksichtigung in Kalkulation 187.000 103.000 84.000<br />
Durch Gebühren zu decken nach Gewinnvortrag 7.129.000 5.624.000<br />
Bemessungsgrundlagen im Wirtschaftsjahr 2.370.000 7.470.000<br />
Höhe der Gebühr 3,00 € 0,75 €<br />
je m³ je m²
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
082/2009-2014<br />
öffentlich<br />
09.12.2009<br />
Beschaffung eines hydraulischen Rettungsgerätes nach<br />
EN-Richtlinien für die Freiwillige Feuerwehr<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Ausschuss für Prävention und Umwelt 15.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt einen Satz hydraulisches Rettungsgerät nach EN-Richtlinien (Schere /<br />
Spreizer) bei der Firma CER GmbH, In den Lohgärten 24, 66440 Blieskastel, zum Preis von netto<br />
19.378,60 € (Brutto 23.060,53 €) zu beschaffen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Für das neu angeschaffte Löschfahrzeug LF10/6 TH des Löschbezirks Höchen ist die Ausstattung mit<br />
einem Satz hydraulischem Rettungsgerät vorgesehen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsjahr: 2009<br />
Haushaltsstelle: 1.2.20.01/4804.782600<br />
Bedarf: 23.060,53 €<br />
Vorhandene Mittel: 30.000,00 €<br />
Restliche Mittel: €<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Servicedienste<br />
Änderung der Geschäftsordnung<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
037/2009-2014<br />
öffentlich<br />
24.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Hauptausschuss 03.12.2009 Anhörung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Geschäftsordnung des <strong>Stadt</strong>rates wird wie folgt geändert:<br />
A) § 15 Abs. 5, 2. Abschnitt<br />
„Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Der Eingangstag sowie der Sitzungstag sind nicht<br />
Teil der Einberufungsfrist. Nicht vollständige Beschlussvorlagen können nur mit wichtiger Begründung<br />
bis 3 Tage vor dem Sitzungstag nachgereicht werden.<br />
In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss durch<br />
den <strong>Stadt</strong>rat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden (§ 41 Abs. 3 KSVG).“<br />
B) § 38 Abs. 2 c<br />
Die Produktgruppe Reinigungsbetrieb kommt neu hinzu<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
A) Mit Schreiben vom 15.11.2009 –als Anlage beigefügt- hat DIE LINKE – <strong>Stadt</strong>ratsfraktion einen<br />
Antrag auf Änderung des § 15 Abs. 5, 2. Abschnitt gestellt.<br />
„Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Der Eingangstag sowie der Sitzungstag sind nicht<br />
Teil der Einberufungsfrist. Nicht vollständige Beschlussvorlagen können nur mit wichtiger Begründung<br />
bis 3 Tage vor dem Sitzungstag nachgereicht werden.<br />
In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss durch<br />
den <strong>Stadt</strong>rat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden (§ 41 Abs. 3 KSVG).“<br />
KSVG/Text - § 451 Abs. 3<br />
„Der Gemeinderat wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen; die Einberufung kann<br />
auch elektronisch erfolgen, sofern die Empfängerin oder der Empänger hierfür einen Zugang eröffnet.<br />
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind öffentlich bekannt zu machen. Die Einberufungsfrist<br />
beträgt mindestens drei Tage. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden.<br />
Die Dringlichkeit muss durch den Gemeinderat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden.“<br />
Durch die Verlängerung der Einberufungsfrist von bisher (lt. GeschO) drei Tagen auf zehn Tage ist es<br />
auch erforderlich, die Sitzungstermine neu festzulegen.<br />
Ein Entwurf des Sitzungsplanes ist beigefügt.<br />
Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates finden demnach alle zwei Monate statt. Zwei Wochen vorher finden die<br />
Ausschusssitzungen statt und zwar jeweils zwei Ausschusssitzungen am Dienstag und je zwei<br />
Ausschusssitzungen am Donnerstag.<br />
Die Wochen zwischen den Ausschusssitzungen und der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates sowie der<br />
sitzungsfreien Wochen stehen für Sitzungen der Ortsräte und der Aufsichtsräte zur Verfügung.<br />
Durch die bereits festgelegte Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am 02. Februar 2010 ist noch eine zusätzliche<br />
Sitzung im März erforderlich, so dass die neue Regelung ab April Gültigkeit hat.<br />
Seite: 1/2
B) Mit Drucksache Nr. 52/2009-2014 wurde die Zuweisung der Geschäftsbereiche an die<br />
Beigeordneten festgelegt. Ebenso wurde informiert, dass auch Anpassungen der Zuständigkeiten der<br />
Ausschüsse erforderlich sind.<br />
Da dem Ersten Beigeordneten die Eigenreinigung zugewiesen wurde, ist dementsprechend die<br />
Geschäftsordnung zu ändern, und das Produkt „Eigenreinigung“ in der Produktgruppe<br />
„Eigenreinigung“ der Zuständigkeit des Ausschusses für Prävention und Umwelt zu übertragen.<br />
Gleichzeitig wird das Produkt „Eigenreinigung“ aus der Produktgruppe „Immobilienmanagement“<br />
herausgenommen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Anlage/n:<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
Seite: 2/2
Sitzungsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Januar 2010 Februar 2010<br />
März 2010 April 2010<br />
Mai 2010 Juni 2010<br />
Fr 1 Neujahr Mo 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Tag der Arbeit Di 1<br />
Sa 2 Ende Weihnachtsferien Di 2 <strong>Stadt</strong>rat (Haushalt) Di 2 Fr 2 Karfreitag So 2 Mi 2<br />
So 3 Mi 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 Fronleichnam<br />
Mo 4 Do 4 ASR <strong>Stadt</strong>werke GmbH Do 4 So 4 Ostersonntag Di 4 Fr 4<br />
Di 5 Fr 5 Fr 5 Mo 5 Ostermontag Mi 5 Sa 5<br />
Mi 6 Sa 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6<br />
Do 7 So 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7<br />
Fr 8 Neujahrsempfang Mo 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 STE ---- HAS<br />
Sa 9 Di 9 Seniorenfasching Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9<br />
So 10 Mi 10 Mi 10 Sa 10 Ende Osterferien Mo 10 Do 10 PRÄ --- KUS<br />
Mo 11 Do 11 Fetter Donnerstag Do 11 <strong>Stadt</strong>rat So 11 Di 11 Fr 11<br />
Di 12 Fr 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12<br />
Mi 13 Sa 13 Sa 13 Di 13 STE ---- HAS Do 13 Christi Himmelfahrt So 13<br />
Do 14 So 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14<br />
Fr 15 Mo 15 Rosenmontag Faschfe Mo 15 Do 15 PRÄ --- KUS Sa 15 Di 15<br />
Sa 16 Di 16 Fasching Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16<br />
So 17 Mi 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17<br />
Mo 18 Ortsvorsteher-Besprechung Do 18 Do 18 ASR PEB GmbH So 18 Di 18 Fr 18<br />
Di 19 Ortsräte Haushalt Fr 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19<br />
Mi 20 Ortsräte Haushalt Sa 20 Ende Faschingsferien Sa 20 Di 20 Do 20 So 20<br />
Do 21 Ortsräte Haushalt So 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21<br />
Fr 22 Mo 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22<br />
Sa 23 Di 23 STE ---- HAS Di 23 Fr 23 So 23 Pfingstsonntag Mi 23<br />
So 24 Mi 24 Mi 24 Sa 24 Camping bis 2.5. Mo 24 Pfingstmontag Do 24 <strong>Stadt</strong>rat<br />
Mo 25 Do 25 PRÄ --- KUS Do 25 So 25 Di 25 Fr 25<br />
Di 26 Fr 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26<br />
Mi 27 Sa 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27<br />
Do 28 HAS (Haush.) So 28 So 28 Beginn Sommerzeit Mi 28 Fr 28 Mo 28<br />
Fr 29 Mo 29 Beginn Osterferien Do 29 <strong>Stadt</strong>rat Sa 29 Di 29<br />
Sa 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30<br />
So 31 Mi 31 Mo 31<br />
Stand: 24.11.2009 Version 01.10 Entwurf
Sitzungsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Juli 2010 August 2010 September 2010 Oktober 2010<br />
November 2010 Dezember 2010<br />
Do 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Allerheiligen Mi 1<br />
Fr 2 Mo 2 Do 2 <strong>Stadt</strong>rat Sa 2 Di 2 Do 2 PRÄ --- KUS<br />
Sa 3 Di 3 Fr 3 So 3 Tag d.dt. Einheit Mi 3 Fr 3<br />
So 4 Mi 4 Sa 4 Mo 4 Do 4 Sa 4<br />
Mo 5 Beginn Sommerferien Do 5 So 5 Kirmes Frankenholz Di 5 STE ---- HAS Fr 5 So 5<br />
Di 6 Fr 6 Mo 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6<br />
Mi 7 Sa 7 Di 7 Do 7 PRÄ --- KUS So 7 Kirmes Niederbexbach Di 7<br />
Do 8 So 8 Kirmes Kleinottweiler Mi 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8<br />
Fr 9 Mo 9 Do 9 Sa 9 Di 9 Do 9<br />
Sa 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 10<br />
So 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Beginn Herbstferien Do 11 Sa 11<br />
Mo 12 Do 12 So 12 Kirmes Höchen Di 12 Fr 12 So 12<br />
Di 13 Fr 13 Mo 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13<br />
Mi 14 Sa 14 Ende Sommerferien Di 14 Do 14 So 14 Volkstrauertag Di 14<br />
Do 15 So 15 Maria Himmelfahrt Mi 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15<br />
Fr 16 Mo 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 16 <strong>Stadt</strong>rat<br />
Sa 17 Di 17 STE ---- HAS Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 17<br />
So 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 18 Sa 18<br />
Mo 19 Do 19 PRÄ --- KUS So 19 Kirmes <strong>Bexbach</strong> Di 19 Fr 19 So 19<br />
Di 20 Fr 20 Mo 20 Mi 20 Sa 20 Mo 20 Beginn Weihnachtsferien<br />
Mi 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Totensonntag Di 21<br />
Do 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22<br />
Fr 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Ende Herbstferien Di 23 Do 23<br />
Sa 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Heiligabend<br />
So 25 Kirmes Oberbexbach Mi 25 Sa 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 1. Weihnachtstag<br />
Mo 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 So 26 2. Weihnachtstag<br />
Di 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27<br />
Mi 28 Sa 28 Di 28 Do 28 <strong>Stadt</strong>rat So 28 Di 28<br />
Do 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29<br />
Fr 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 30 STE ---- HAS Do 30<br />
Sa 31 Di 31 So 31 Fr 31 Silvester<br />
Stand: 24.11.2009 Version 01.10 Entwurf
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />
050/2009-2014<br />
öffentlich<br />
25.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Hauptausschuss 03.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Von den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird Kenntnis genommen. Den erheblichen über-<br />
und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Gemäß § 89 Abs. 1 KSVG in Verbindung mit der Geschäftsordnung des <strong>Stadt</strong>rates werden dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat die im Haushaltsjahr 2008 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis<br />
gebracht bzw. zur Zustimmung vorgelegt.<br />
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die im Haushaltsjahr bereits unter Angabe der<br />
Deckungsmöglichkeit Beschluss gefasst wurde, sind in der beiliegenden Aufstellung nicht enthalten.<br />
Bei der Darstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben muss berücksichtigt werden, dass<br />
auch diejenigen Ausgaben dargestellt sind, denen Mehreinnahmen entgegenstehen (außer innere<br />
Verrechnungen). Die Nettobelastung des Haushalts entspricht daher nicht zwangsläufig der Höhe der<br />
über- und außerplanmäßigen Ausgaben.<br />
Im Jahr 2008 ist bei der Entstehung von überplanmäßigen Ausgaben folgende Besonderheit zu<br />
beachten:<br />
Durch die Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik ergibt der kamerale<br />
Abschluss 2008 gegenüber den bisherigen kameralen Abschlüssen bei einigen Haushaltsstellen kein<br />
stimmiges Bild. Während für die Zuordnung von Buchungen zu einem Haushaltsjahr in der<br />
Kameralistik der Zeitpunkt der Fälligkeit der Einnahmen und Ausgaben maßgebend war, ist es in der<br />
Doppik so, dass die Zuordnung sich nach dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung richtet.<br />
Durch den Wechsel von der Kameralistik auf die Doppik ist es bei verschiedenen Positionen in 2008<br />
zu Doppelbelastungen von Haushaltsstellen gekommen, die in der Planung der Ansätze nicht<br />
berücksichtigt waren.<br />
Beispiel hierfür: Die Abrechnung der Energiekosten 2007 wurde zum Zeitpunkt der fälligen Zahlung an<br />
die <strong>Stadt</strong>werke (also in 2008) gebucht. In einem kameralen Haushalt 2009 wäre die Abrechnung für<br />
das Jahr 2008 im Haushaltsjahr 2009 gebucht worden. Wegen der Umstellung auf die Doppik wurde<br />
die Abrechnung des Jahres 2008 jedoch ebenfalls im Haushaltsjahr 2008 gebucht. Dadurch, dass nur<br />
für wenige Einrichtungen Energiekostenabschläge bezahlt werden, entstanden bei einigen<br />
Haushaltsstellen 2008 praktisch „Doppelbelastungen“ und damit auch überplanmäßige Ausgaben.<br />
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben führten im Verwaltungshaushalt nicht zu einem höheren<br />
Gesamtdefizit als geplant.<br />
Im Vermögenshaushalt entstand in 2008 erstmals ein Jahres bezogener Fehlbetrag, dies hängt damit<br />
zusammen, dass wegen des Übergangs auf die Doppik in 2008 keine Haushaltseinnahmereste<br />
gebildet werden konnten, die sich auf den Abschluss positiv ausgewirkt hätten.<br />
In der Kameralistik wurden die festgestellten Haushaltsfehlbeträge im nächsten Jahr zur Deckung im<br />
Haushaltsplan veranschlagt. Wegen der Umstellung auf die Doppik wirken sich die kameralen<br />
(buchmäßigen) Fehlbeträge auf den Haushaltsplan 2009 nicht aus. Lediglich die aufgrund der<br />
Fehlbetragsentwicklung entstandenen Kassenkredite erscheinen als Verbindlichkeiten in der<br />
Eröffnungsbilanz.<br />
Seite: 1/1
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />
HHStelle Bezeichnung<br />
Verfügbare<br />
Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
* Verfügbare Mittel = Haushaltsansatz, Haushaltsreste, Deckungsmittel aus Deckungskreis sowie bereits im Haushaltsjahr beschlossene über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />
VERWALTUNGSHAUSHALT<br />
Zur Beschlussfassung<br />
SN 40 Personalausgaben 6.494.820,00 6.535.509,17 40.689,17 0,00 Höherer Tarifabschluss als in den Haushaltsansätzen eingeplant. Bei<br />
Personalnebenausgaben Rechnungen von zwei Jahren (2007 und 2008)<br />
enthalten.<br />
0200.5400 Energiekosten Rathäuser 49.500,00 94.602,91 45.102,91 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
0301.6550 Sachverständigenkosten - Neues kommunales<br />
Rechnungswesen -<br />
13.538,62 28.470,04 14.931,42 0,00 Kosten Wertgutachten Gebäudebewertungen<br />
1100.6500 Geschäftsausgaben öff. Sicherheit und Ordnung 40.000,00 62.147,02 22.147,02 0,00 Kosten Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine etc., gedeckt<br />
durch erhöhte Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren<br />
1300 - 1306 Budget Feuerwehr 101.847,89 114.390,76 12.542,87 0,00 Geräteausstattung, Geräteunterhaltung, Bekleidung ua., teilweise<br />
gedeckt durch Restmittel im Vermögenshaushalt<br />
1302.5400 Energiekosten Feuerwehrgerätehaus Oberbexbach 7.183,85 15.455,53 8.271,68 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
1306.5400 Energiekosten Feuerwehrgerätehaus Niederbexbach 3.950,00 7.359,83 3.409,83 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
2111.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule <strong>Bexbach</strong> - Mitte 34.176,64 55.573,20 21.396,56 0,00 Arbeiten an Heizung (u.a. neuer Brenner), Leitungen, Umzäunung u.a.<br />
2111.5400 Energiekosten Grundschule <strong>Bexbach</strong> - Mitte 47.500,00 64.856,20 17.356,20 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
2112.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule Oberbexbach 8.000,00 20.210,91 12.210,91 0,00 Dachrinne Turnhalle, Dachabläufe und Entlüftungsabschlüsse etc.<br />
2113.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule Frankenholz 15.000,00 29.849,03 14.849,03 0,00 Gitterzaun, Blitzschutzanlage etc.<br />
2900.6390 Schülerbeförderungskosten 90.000,00 100.011,21 10.011,21 0,00 Ansatz war zu niedrig kalkuliert<br />
4350.5000 Bauliche Unterhaltung städtische Wohnungen 10.693,93 21.225,65 10.531,72 0,00 Reparaturen in Wohnungen in der Schubertstraße und im Fasanenweg,<br />
teilweise auch Schadensfälle, die durch Versicherungserstattungen<br />
gedeckt sind.<br />
4350.5400 Energiekosten städtische Wohnungen 18.500,00 23.772,02 5.272,02 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
4360.5400 Energiekosten Aussiedlerwohnungen 13.898,01 18.106,24 4.208,23 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
4642.5000 Bauliche Unterhaltung Kindergarten Oberbexbach 9.500,00 15.972,93 6.472,93 0,00 Verschiedene Reparaturen, teilweise verursacht durch Schadensfälle<br />
(Einbruch), die durch Versicherungserstattungen gedeckt sind.<br />
4642. Kindergartenbudget Kindergarten Oberbexbach 7.172,32 8.408,75 1.236,43 0,00 Gedeckt durch nicht verbrauchte Mittel bei den anderen<br />
Kindergartenbudgets
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />
HHStelle Bezeichnung<br />
Verfügbare<br />
Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
4642.5400 Energiekosten Kindergarten Oberbexbach 14.000,00 28.428,56 14.428,56 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
4643.5400 Energiekosten Kindergarten Frankenholz 6.000,00 9.020,78 3.020,78 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
4644.5000 Bauliche Unterhaltung Kindergarten Höchen 5.342,97 8.248,37 2.905,40 0,00 Umbau Waschtischanlage, Bodenbelagsarbeiten, Reparatur<br />
Fensterbeschläge<br />
5800.5400 Energiekosten Blumengarten 39.747,92 59.140,38 19.392,46 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
5810.5100 Unterhaltung öffentliche Grünflächen 18.000,00 24.260,71 6.260,71 0,00 Baumfällarbeiten und Wegeinstandsetzung "Grüne Lunge" u.a.<br />
6300.5100 Unterhaltung Straßen, Plätze, Wege 250.000,00 323.163,99 73.163,99 0,00 Verschiedene nicht eingeplante größere Reparaturen, z.B.<br />
Instandsetzung Teilstück Industriestraße, Palisaden und Pflaster<br />
Dorfplatz Höchen, Ausgaben für "Tatort Dorfmitte"- Projekte. Außerdem<br />
Verbuchung aller Rechnungen, die in 2009 eingingen und noch 2008<br />
betrafen.<br />
6300.5402 Straßenreinigung inklusive Winterdienst 126.436,25 131.131,60 4.695,35 0,00 Entsorgungskosten Straßenkehricht und Winterdienst<br />
7500.5400 Energiekosten Friedhöfe 38.010,61 41.650,10 3.639,49 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
7710.5400 Energie- / Bewirtschaftungskosten Baubetriebshof 20.000,00 41.799,71 21.799,71 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
7710.5500 Unterhaltung Fahrzeuge Baubetriebshof 83.672,90 86.991,08 3.318,18 0,00 Reparatur und Großinspektion Multicar<br />
8550.5700 Holzfällungs- und Versteigerungskosten 14.412,61 22.089,51 7.676,90 0,00 Holzverarbeitung im Bauernwald, gedeckt durch Mehreinnahmen bei<br />
Holzverkäufen<br />
8800.5400 Energiekosten allgemeines Grundvermögen 65.000,00 70.124,69 5.124,69 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />
9000.8100 Gewerbesteuerumlage 540.000,00 888.471,58 348.471,58 0,00 Erhöhung der Umlage aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen<br />
9000.8320 Kreisumlage 6.200.000,00 6.629.016,00 429.016,00 0,00 Ansatz war zu niedrig kalkuliert. Kreisumlage war gegenüber 2007<br />
(6.225.852 €) stark angestiegen.<br />
9000.8450 Verzinsung von Steuererstattungen 20.000,00 36.451,00 16.451,00 0,00 Verzinsung von Gewerbesteuer- Abrechnungen Vorjahre<br />
9100.80.. Zinsen für Kassenkredite 1.103.989,83 1.914.863,21 810.873,38 0,00 Bisher wurden die Konditionen für die Zinsen für Kassenkredite jährlich<br />
festgeschrieben, die Zinszahlung erfolgte jeweils am Ende des<br />
Zeitraums der Zinsfestschreibung (30.4. des Jahres). Wegen des<br />
Umstiegs auf monatliche / zweimonatliche Zinsbindungsfristen müssen<br />
die Kassenkreditzinsen monatlich gezahlt werden. Der kalkulierte Ansatz<br />
2008 war daher nicht ausreichend. Insgesamt war die Vorgehensweise<br />
für die <strong>Stadt</strong> günstiger, da zum Zeitpunkt des Umstiegs die jährliche<br />
Festschreibung einen wesentlich höheren Zinssatz bedeutet hätte.<br />
Außerdem wurde erwartet, dass die Zinsen sinken.<br />
9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt 833.000,00 855.417,23 22.417,23 0,00 Wegen erhöhter Tilgung von Darlehen höhere Pflichtzuführung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />
HHStelle Bezeichnung<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Verfügbare<br />
Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
0520.5710 Kosten für Wahlen<br />
0,00 23,17 0,00 23,17 Material für Überholung Wahltafeln<br />
3000.5700 Städtische Veranstaltungen, Förderung Kulturarbeit 5.000,00 5.079,79 79,79 0,00 Sportabzeichen- Ehrung, durch Einnahmen gedeckt<br />
3400.7180 Zuschüsse an übrige Bereiche 0,00 800,00 0,00 800,00 Zuschüsse an Edith- Stein- Bücherei und kath. Bücherei Oberbexbach<br />
3600.5730 Kosten für Naturschutz 150,00 984,00 834,00 0,00 Kostenersatz für ehrenamtliche Tätigkeit Naturschutzbeauftragter<br />
4601.7180 Zuschuss Personalkosten Arbeiterwohlfahrt (Jugendzentrum) 22.000,00 24.053,17 2.053,17 0,00 Personalkostenzuschuss 2007<br />
4700.7180 Zuschüsse an Vereine und Verbände 900,00 1.099,00 199,00 0,00 Zuschüsse an DRK, VdK, pro familia<br />
5810.5000 Unterhaltung Dorfbrunnen 3.500,00 5.628,04 2.128,04 0,00 Restaurierung Glanquelle im Rahmen Zuschussprogramm "Tatort"<br />
5810.5200 Geräteunterhaltung öffentliche Grünflächen 2.000,00 3.580,21 1.580,21 0,00 Unterhaltung und Anschaffung von Bänken<br />
7200.5101 Unterhaltung Containerstandplätze 15.141,63 17.399,76 2.258,13 0,00 Durch Erhöhung Entsorgungskosten von Müll an Containerstandplätzen<br />
7610.5000 Bauliche Unterhaltung Bürgerzentrum 37.284,55 37.941,12 656,57 0,00 Instandsetzung Elektroanlage<br />
7650.5000 Ortsuhren, Geläut 500,00 978,78 478,78 0,00 Reparatur Hauptuhr Kirche Niederbexbach<br />
7730.5600 Besondere Aufwendungen für Bedienstete<br />
Hausmeisterverbund<br />
5.388,10 6.255,25 867,15 0,00 Seminare Haustechnik<br />
7800.5100 Unterhaltung Feldwirtschaftswege 20.000,00 20.229,16 229,16 0,00 Instandsetzung verschiedener Feldwege<br />
7920.7170 Zuschüsse an private Unternehmen 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 Betriebskostenzuschuss Nachttaxi Neunkirchen<br />
8800.6500 Geschäftsausgaben allgemeines Grundvermögen 0,00 116,03 0,00 116,03 Anzeige Verkauf Wohnhaus Schubertstraße<br />
Summe Verwaltungshaushalt 2.013.970,38 1.939,20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />
HHStelle Bezeichnung<br />
VERMÖGENSHAUSHALT<br />
Verfügbare<br />
Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
Zur Beschlussfassung<br />
2111.9402 Umbau Pestalozzischule für Nutzung Kindergarten 0,00 15.281,43 0,00 15.281,43 Lt. Vertrag mit katholischer Kirchengemeinde wg. Kindergarten St.<br />
Dominikus<br />
2111.9410 Sanierung Goetheschule 109.854,28 111.359,87 1.505,59 0,00 Siehe Maßnahme "Schule Oberbexbach".<br />
2112.9400 Sanierung Schule Oberbexbach 40.000,00 62.215,16 22.215,16 0,00 Für Sanierungsarbeiten in der Goetheschule, Schule Oberbexbach und<br />
Schule Frankenholz waren insgesamt 135.000 € geplant, mit Beschluss<br />
vom 28.08.2008 wurden überplanmäßige Ausgaben von 55.000 €<br />
beschlossen. Diese Mittel reichten nicht aus, da für die Dachsanierung<br />
an der Schule Oberbexbach 2008 eine höhere Abschlagszahlung als<br />
einkalkuliert bereits fällig war.<br />
6140.9325 Umlegung Mühlenstraße 0,00 519.503,14 0,00 519.503,14 Abrechnung der Maßnahme "Rechts der Mühlenstraße" mit PEB, durch<br />
Einnahmen gedeckt<br />
6150.9810 Zuweisungen an das Land, Rückzahlungen 0,00 38.847,26 0,00 38.847,26 Rückzahlung Zuschuss Dorferneuerung Frankenholz, gedeckt durch<br />
Restmittel bei Maßnahme "Dorferneuerung Frankenholz"<br />
6151.9542 Erschließungsanteil Schacht III - Kohlstraße 35.000,00 78.440,12 43.440,12 0,00 Abrechnung des <strong>Stadt</strong>anteils mit der PEB<br />
6300.9540 Endausbau Dunzweiler Straße 300.000,00 328.627,17 28.627,17 0,00 Fortsetzungsmaßnahme, die in 2009 weiterfinanziert wird. Die in 2008<br />
notwendigen Mittel waren etwas zu niedrig veranschlagt.<br />
8800.9320 Allgemeiner Grundstücksverkehr 34.885,05 62.259,65 27.374,60 0,00 Überplanmäßige Ausgaben durch Rückübertragung einer Baustelle am<br />
Petersberg, durch überplanmäßige Einnahmen bei<br />
Grundstücksverkäufen gedeckt.<br />
9100.9770 Tilgung von Krediten 122.294,87 144.712,10 22.417,23 0,00 Durch Änderung von Annuitätendarlehen infolge von Zinsanpassungen<br />
höhere Tilgungszahlugen als veranschlagt.<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
4640.9880 Investitionszuschüsse an Kindergärten freier Träger 194.521,87 194.640,00 118,13 0,00 Geringfügige Überschreitung<br />
6300.9515 Dresdner Straße 0,00 704,48 0,00 704,48 Restabwicklung Maßnahme "Gehwegausbau" aus 2007<br />
Summe Vermögenshaushalt 145.698,00 574.336,31
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Rechnungswesen<br />
Nachtragshaushaltssatzung 2009<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
052/2009-2014<br />
öffentlich<br />
26.11.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
Hauptausschuss 03.12.2009 Vorberatung<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung 2009 wird in der beiliegenden Form beschlossen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden im Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen für<br />
Investitionen um 585.000 Euro gegenüber der bisherigen Festsetzung erhöht. Bei den Einzahlungen<br />
besteht diese Erhöhung mit einem Anteil von 256.000 Euro aus einer erhöhten Kreditaufnahme. Die<br />
Aufwendungen für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen werden als einseitig<br />
deckungsfähig zu Gunsten von Auszahlungen für Investitionen beim Produkt öffentliche<br />
Verkehrsflächen erklärt, um eine größere Flexibilität bei der Finanzierung zu erreichen.<br />
Weitere Festsetzungen werden in der Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert, Erläuterungen<br />
siehe Vorlage „Nachtragshaushaltsplan 2009“.<br />
Anlage/n:<br />
Nachtragshaushaltssatzung 2009<br />
Seite: 1/1
Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – in der Fassung vom 27 Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt<br />
geändert am 19.11.2008 (Amtsbl. S. 1930) hat der <strong>Stadt</strong>rat am 17. Dezember 2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />
- im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht um ······················································································· 329.000 EUR<br />
- die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht um ··················································································································· 585.000 EUR<br />
- die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht um ················································································································ 256.000 EUR<br />
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge im Finanzhaushalt<br />
- gegenüber bisher ······································································································································································· 2.149.000 EUR<br />
- nunmehr festgesetzt auf ····························································································································································· 2.734.000 EUR<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe<br />
von ··································································································································································································· 1.258.000 EUR<br />
auf ··································································································································································································· 1.514.000 EUR<br />
neu festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.<br />
§ 5<br />
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.
§ 6<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.<br />
§ 7<br />
Es gilt der vom <strong>Stadt</strong>rat am 12. Februar 2009 beschlossene Stellenplan.<br />
§ 8<br />
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen.<br />
Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.<br />
Die Aufwendungen der Buchungsstelle 5.4.10.01.523200 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen öffentliche Verkehrsflächen – werden für<br />
einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen des Produktes 5.4.10.01 erklärt.<br />
<strong>Bexbach</strong>, den 17.12.2009<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Fachbereichsleiter FB 1<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
081/2009-2014<br />
öffentlich<br />
09.12.2009<br />
Erwerb von Gesellschaftsanteilen der Projektgesellschaft<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Bexbach</strong> mbH<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> erwirbt die Geschäftsanteile der Kreissparkasse Saarpfalz und<br />
der Volksbank Saarpfalz eG zum Nominalwert von je 20.000 €.<br />
Die außerplanmäßige Auszahlung wird beschlossen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
In der Sitzung des Aufsichtsrates der PEB GmbH am 25.11.2009 wurde darüber<br />
Einvernehmen erzielt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> künftig Alleingesellschafter der PEB<br />
GmbH werden soll.<br />
Damit die Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden kann, müssen die als<br />
Bareinlagen erbrachten Gesellschaftsanteile der bisherigen Gesellschafter<br />
Kreissparkasse Saarpfalz und Volksbank Saarpfalz eG von je 20.000 € von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bexbach</strong> erworben werden. Damit ist die <strong>Stadt</strong> zu 100 % Gesellschafter der PEB<br />
GmbH.<br />
In der Arbeitsgruppe, die sich auf Wunsch des Aufsichtsrates mit dieser Thematik<br />
beschäftigt, wurde die Vorgehensweise besprochen, erläutert und zur Umsetzung<br />
empfohlen.<br />
Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine vorbehaltene Aufgabe gem. § 35<br />
Nr. 20 KSVG.<br />
Nach der Umsetzung der Maßnahme kann die PEB GmbH so genannte Inhouse-<br />
Geschäfte abwickeln. Damit wird die Grundlage für die Öffnung der Gesellschaft zur<br />
Übernahme weiterer Geschäftsfelder geschaffen, die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und ihre<br />
Gesellschaften erledigt werden können.<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Mitteilungsvorlage<br />
Servicedienste<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und<br />
Gemeindebundes<br />
079/2009-2014<br />
öffentlich<br />
09.12.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Anhörung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
In beiliegender Pressemitteilung weist der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf die<br />
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bei den Städten und Gemeinden hin und fordert die<br />
Investitionskraft zu stärken um ein Wachstum zu ermöglichen.<br />
Anlage/n:<br />
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 30.11.2009<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
Seite: 1/1
<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Servicedienste<br />
Vorlagen<br />
Nummer:<br />
Status:<br />
Datum:<br />
077/2009-2014<br />
öffentlich<br />
08.12.2009<br />
Verwendung des Sitzungsgeldes aus der letzten Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates im Jahr 2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />
<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Das Sitzungsgeld aus der letzten <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 17. Dezember 2009 wird auf Vorschlag der<br />
SPD-Fraktion für _______________________ zur Verfügung gestellt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Das Sitzungsgeld aus der letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates soll wie in den vergangenen Jahren<br />
praktiziert, für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Fraktionen unterbreiten<br />
hierzu einen Vorschlag, wem das Sitzungsgeld zu Gute kommen soll.<br />
Anhand nachfolgender Übersicht wurde das Sitzungsgeld in den letzten Jahren an folgende<br />
Institutionen gespendet.<br />
Jahr<br />
Fraktion<br />
Vorschlags-<br />
recht Verwendung<br />
2004 SPD Runder Tisch<br />
2005 CDU Ökon. Sozialstation / städt. Sozialfond<br />
2006 FWG sozial schwache Familien<br />
2007 SPD krebskrankes Kleinkind<br />
2008 CDU Sozialfond der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode wird empfohlen, das Vorschlagsrecht nach Anzahl der Sitze in<br />
den nächsten Jahren zu vergeben.<br />
Das Vorschlagsrecht steht demnach in diesem Jahr der SPD zu.<br />
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