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Stadt Bexbach

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Mitteilungsvorlage<br />

Servicedienste<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Berichterstattung<br />

<strong>Stadt</strong>rat öffentlich vom 13. Oktober 2009<br />

020/2009-2014<br />

öffentlich<br />

09.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Anhörung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

TOP DS-Nr. Titel<br />

3 79/2009-2014 Geschäftsordnung <strong>Stadt</strong>rat erl.<br />

4 102/2009-2014 Sanierung der ELA-Anlage in den Höcherberghallen;<br />

hier: Auftragsvergabe erl.<br />

5 103/2009-2014 Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Regiebetrieb<br />

Abwasserbeseitigung erl.<br />

6 99/2009-2014 Aufhebung der Sanierungssatzung "Ortszentrum II Oberbexbach"<br />

in Bearbeitung<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Mitteilungsvorlage<br />

Servicedienste<br />

Verleihung des Ehrentellers<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

072/2009-2014<br />

öffentlich<br />

07.12.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Anhörung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 22. September 2009 die Verleihung des Ehrentellers der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bexbach</strong> an<br />

beschlossen.<br />

Herrn Karl-Heinz Omlor<br />

und<br />

Herrn Alfons Roth<br />

Die Überreichung der Ehrenteller an die Herren Omlor und Roth erfolgt durch Bürgermeister<br />

Heinz Müller.<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Ferienpass 2010<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

012/2009-2014<br />

öffentlich<br />

04.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Für die Zeit von Freitag 02.07. bis Sonntag 15.08.2010 wird der Ferienpass der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> für<br />

Kinder und Jugendliche der Geburtsjahrgänge 1994-2006 ausgegeben.<br />

Als Kostenbeitrag wird ein Beitrag von 5 € je Ferienpass erhoben. Jugendliche, die Sozialgeld<br />

beziehen, erhalten den Ferienpass kostenlos.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gibt seit 1989 einen Ferienpass für <strong>Bexbach</strong>er Kinder und Jugendliche aus. Von<br />

der <strong>Stadt</strong> wird ein Betrag von 5 € pro ausgestelltem Pass an die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH gezahlt.<br />

Der Ferienpass berechtigt <strong>Bexbach</strong>er Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 1994 – 2006 (4 – 16<br />

Jahre) zu kostenlosem Eintritt in<br />

das Freibad Hochwiesmühle, das Hallenbad in den Höcherberg-Hallen, sowie das Saarl.<br />

Bergbaumuseum im Blumengarten.<br />

Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH hat der Ausgabe zugestimmt, ebenso die Geschäftsführung des<br />

Saarl. Bergbaumuseums. Im Ferienpass muss vermerkt werden, dass Kinder und Jugendliche unter<br />

14 Jahren die unterirdische Anlage nur in Begleitung von Erwachsenen besichtigen dürfen.<br />

Der Ferienpass wird vor Beginn der Sommerferien gegen Entrichtung des Kostenbeitrages<br />

ausgegeben. Jugendliche, die Sozialgeld beziehen, erhalten den Ferienpass gegen Vorlage des<br />

Bescheides kostenlos. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig in der Presse:<br />

Statistik der ausgegebenen Ferienpässe<br />

2007 326 Stück (309 gebührenpflichtig, 17 gebührenfrei)<br />

2008 335 Stück (295 gebührenpflichtig, 40 gebührenfrei)<br />

2009 277 Stück (267 gebührenpflichtig, 10 gebührenfrei)<br />

Statistische Erfassung für 2009<br />

4-13 jährige 187<br />

14 jährige 33<br />

15 jährige 32<br />

16 jährige 25<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Mitteilungsvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

010/2009-2014<br />

öffentlich<br />

04.11.2009<br />

Geschwisterermäßigung StäKiBe,<br />

hier: Übernahme Defizit aus Geschwisterermäßigung durch<br />

Saarpfalz-Kreis<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Anhörung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Anhörung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Kreistag des Saarpfalz-Kreises hat am 01.07.09 beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr<br />

2009/2010 das Defizit aus der Geschwisterermäßigung nicht mehr von der Solidargemeinschaft der<br />

Eltern sondern vom Saarpfalz-Kreis getragen wird. (Information vom 14.09.09)<br />

Die Umsetzung dieses Beschlusses (siehe Anlage) soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010<br />

erfolgen.<br />

Die Eltern der Kinder der städtischen Einrichtungen wurden mit Datum 05.10.09 entsprechend<br />

informiert und gebeten, die erforderlichen Einwilligungserklärungen zusammen mit einer<br />

Haushaltsbescheinigung bei ihrer Kindertagesstätte abzugeben.<br />

Anlage/n:<br />

Umsetzung Geschwisterermäßigung<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

006/2009-2014<br />

öffentlich<br />

03.11.2009<br />

Änderung der Anlage zu den Richtlinien über die Förderung<br />

der Sport treibenden Vereine<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Anlage zu den Richtlinien über die Förderung der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

für die Gewährung von Unterhaltszuschüssen wird wie folgt geändert:<br />

3. FV Oberbexbach<br />

1 Rasenplatz 62 x 97 = 6.014 qm 400 Punkte<br />

1 Tennenkleinfeld 46 x 66 = 3.036 qm 150 Punkte<br />

2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />

1 Leichtathletikanlage 150 Punkte<br />

3.500 Punkte<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der FV Oberbexbach hat 2008 einen Rasenplatz eingerichtet und betreibt diesen und ein<br />

Tennenkleinfeld seit 2009. Die bisherige Punktevergabe<br />

3. FV Oberbexbach 1 Hartplatz 70 x 105 = 7.350 qm 200 Punkte<br />

2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />

1 Leichtathletikanlage 150 Punkte<br />

3.150 Punkte<br />

ist aufgrund der baulichen Veränderungen gemäß den Richtlinien über die Förderung der Vereine<br />

anzupassen.<br />

Anlage/n:<br />

Richtlinien über die Förderung Sport treibender Vereine<br />

Seite: 1/1


1 Grundsätze<br />

Entwurf Änderung Richtlinien über die Förderung<br />

der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Verabschiedet vom <strong>Stadt</strong>rat am: 14.12.2006<br />

Geändert vom <strong>Stadt</strong>rat am: ………….<br />

1.1 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> fördert die sportliche Tätigkeit der Vereine durch die Bereitstellung<br />

städtischer Einrichtungen und die Gewährung von Zuschüssen.<br />

1.2 Voraussetzung für die Förderung eines Vereines ist die Mitgliedschaft im <strong>Stadt</strong>sportverband<br />

<strong>Bexbach</strong>.<br />

1.3 Vereine und Verbände, deren Tätigkeit überwiegend gewerblichen und politischen<br />

Charakter aufweist, fallen nicht unter diese Richtlinien.<br />

1.4 Alle Maßnahmen der Förderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> sind freiwillige Leistungen.<br />

Sie werden im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel gewährt.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht nicht.<br />

2 Zuwendungen für Vereinsjubiläen und Meisterehrungen<br />

Jubiläumszuwendungen für Vereine und Meisterehrungen werden gemäß der Satzung<br />

über Ehrengaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt.<br />

3 Verschiedene Arten der Vereinsförderung<br />

3.1 Benutzung von städtischen Turnhallen und Übungsräumen.<br />

Den dem SSV angeschlossenen Vereinen werden städt. Turn- u. Mehrzweckhallen<br />

sowie sonstige Übungsräume für Training u. sportliche Wettkämpfe zu den in der<br />

„Kostenordnung für Energiekostenbeiträge bei sportliche Nutzung der Hallen" festgesetzten<br />

Entgelten zur Verfügung gestellt.<br />

Seitens der <strong>Stadt</strong> werden mit den einzelnen Vereinen (Nutzern) entsprechende Verträge<br />

abgeschlossen.<br />

3.2 Förderung der Jugendarbeit<br />

Die Förderung der Jugendarbeit durch Vereine wird als sehr wichtig angesehen. Die<br />

<strong>Stadt</strong> stellt dafür jährlich einen Grundbetrag zur Verfügung. Der individuelle Förderungswert<br />

wird nach einem Punktesystem errechnet, dessen Bewertungskriterien die<br />

Anzahl der aktiv tätigen Kinder und Jugendlichen darstellen. Die sich daraus ergebende<br />

Punktzahl ist entscheidend für die Höhe der Fördermittel.<br />

In die Bewertung werden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

einbezogen. (Vollendung im Laufe des für die Zuschussgewährung anstehenden<br />

Jahres)


Es werden folgende Punkte vergeben:<br />

a) Vereine mit bis zu 30 Kinder und Jugendlichen je 1,0 Punkt<br />

b) Vereine mit bis zu 50 Kinder und Jugendlichen je 1,5 Punkte<br />

c) Vereine mit über 51 Kinder und Jugendlichen je 2,0 Punkte<br />

Gesamtpunktzahl ist die Zuschusseinheit. Bereitgestellter Zuschussbetrag geteilt<br />

durch die Gesamtpunktzahl mal die erreichte Punktzahl je Verein ergibt den individuellen<br />

Förderungswert.<br />

Für die Angaben der Zahl der Kinder und Jugendlichen ist der Stand vom 1. Januar<br />

des betreffenden Jahres maßgebend und alljährlich der <strong>Stadt</strong>verwaltung mittels Bestandserhebungsbogen<br />

unter Beifügung einer Kopie der Mitgliedermeldung an den<br />

übergeordneten Verband mitzuteilen.<br />

Jeder Verein mit Jugendarbeit erhält einen Mindestzuschussbeitrag von 25 Euro pro<br />

Kalenderjahr.<br />

3.3 Zuwendung zur Unterhaltung und Bewirtschaftung der vereinseigenen Sportanlagen<br />

Sportanlagen, Turnhallen sowie Sport- und Umkleidegebäude im <strong>Stadt</strong>bereich sind<br />

großteils im Eigentum der Vereine bzw. wurden ihnen in Erbpacht übertragen. Zur<br />

Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser Anlagen wird den Vereinen ein „Unterhaltungszuschuss"<br />

gewährt, der in Absprache mit dem SSV in einer besonderen Anlage<br />

zu diesen Richtlinien festgelegt wird.<br />

Vereine, denen städt. Sportanlagen in Erbpacht angeboten sind und noch kein Vertrag<br />

abgeschlossen ist, werden grundsätzlich so behandelt, als ob der Vertrag bestehen<br />

würde. Eine evtl. Nutzung der Sportplätze durch die Grundschulen der <strong>Stadt</strong> ist<br />

mit dem „Unterhaltungszuschuss" abgegolten.<br />

3.4 Investitionszuschüsse<br />

Investitionszuschüsse können im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt<br />

werden zum Neubau, zur Erweiterung oder Instandsetzung von förderungswürdigen<br />

Sportanlagen, Sporteinrichtungen oder zur Ausübung sportlicher Betätigung<br />

notwendiger sonstiger Baulichkeiten ( z. B. Dusch- oder Umkleideräume, Lagerräume<br />

für Sportgeräte etc ). Es werden nur noch Investitionen gefördert, die rein<br />

für den Sportbetrieb notwendig sind. Der Wirtschaftsbetrieb der Vereine wird komplett<br />

ausgeklammert. Arbeitsleistungen bzw. -stunden, die in eigener Regie durchgeführt<br />

werden, können wegen des geringen Umfangs der Zuschussmittel nicht berücksichtigt<br />

werden. Sonderfälle beurteilt die zuständige Kommission des SSV.<br />

Investitionszuschüsse können in Abstimmung mit dem SSV nur dann gewährt werden,<br />

wenn<br />

a) der Antragsteller ( Verein ) seine Sportart in <strong>Bexbach</strong> ausübt. Ausnahmen beschließt<br />

der <strong>Stadt</strong>rat von Fall zu Fall.<br />

b) der Antragsteller aller anderen Zuschussquellen, welche ihm noch offenstehen, in<br />

Anspruch nimmt.


Die vom <strong>Stadt</strong>rat zur Verfügung gestellten Investitionszuschüsse werden im Verhältnis<br />

5 zu 3 auf Großprojekte und Kleininvestitionen aufgeteilt. Sollten in einem Bereich<br />

nicht alle Mittel ausgeschöpft werden und im anderen Bereich Mehrbedarf bestehen,<br />

kann ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Liegen mehr Zuschussanträge als verfügbare<br />

Finanzmittel vor, werden die Zuschüsse gegebenenfalls anteilig auf die förderungswürdigen<br />

Vereine aufgeteilt.<br />

Die Höhe der Investitionszuschüsse richtet sich grundsätzlich nach dem Investitionsvolumen,<br />

wonach bis zu 25 % der Investitionssumme gewährt werden.<br />

Anträge zur Bezuschussung sind bis zum 30. September des laufenden Jahres für<br />

das Folgejahr vollständig (siehe 3.4 a- b und 4.2) bei der Geschäftsstelle des <strong>Stadt</strong>sportverbandes<br />

einzureichen. Die Anträge werden anschließend von der Geschäftstelle<br />

geprüft; fehlende Unterlagen sind bis Ende des Jahres nachzureichen.<br />

In der ersten Sitzung des Zuschussjahres entscheidet der Vorstand des SSV über<br />

die Förderungswürdigkeit der Anträge und die voraussichtliche Höhe der jeweiligen<br />

Zuschüsse im Rahmen der vom <strong>Stadt</strong>rat zur Verfügung gestellten Mittel. Die Zuschusskriterien<br />

und die Förderungswürdigkeit werden seitens der <strong>Stadt</strong> gemeinsam<br />

mit dem SSV festgelegt. Über die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall entschieden.<br />

Die Reihenfolge des Eingangs der Zuschussanträge entscheidet nicht alleine<br />

über die Förderungswürdigkeit.<br />

Als förderungswürdig anerkannte Dringlichkeitsmaßnahmen können noch im aktuellen<br />

Jahr nur berücksichtigt werden, wenn noch ausreichende Zuschussmittel zur Verfügung<br />

stehen; ansonsten werden sie in den Folgejahren berücksichtigt.<br />

Eine Zuschussbewilligung kann nicht mehr erfolgen, wenn mit dem Vorhaben begonnen<br />

wurde, bevor die Förderungswürdigkeit festgestellt wurde. Ausnahmefälle werden<br />

miteinander abgesprochen.<br />

3.5 Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> überörtlich bedeutsame sportliche Großveranstaltungen<br />

(z. B. Deutsche Meisterschaften, Landesmeisterschaften u. ä.) können gefördert<br />

werden durch<br />

a) kostenlose Bereitstellung stadteigener Anlagen<br />

b) durch Ehrenpreise<br />

c) durch Zuschüsse zur Kostendeckung nach Beschlussfassung im KUS/<strong>Stadt</strong>rat<br />

3.6 Sonderzuschüsse<br />

Sonderzuschüsse über diese Richtlinien hinaus können gewährt werden, wenn der<br />

Antragsteller die Notwendigkeit nachweist.


4 Bewilligungsbedingungen<br />

4.1 Antragstellung<br />

Zuschussanträge sind schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> einzureichen. Antragsteller<br />

kann nur der Vorsitzende eines Vereins nach Vorstandsbeschluss sein. Einzelne Abteilungen<br />

eines Vereins sind nicht antragsberechtigt.<br />

4.2 Begründung der Anträge und Nachweise<br />

Die Zuschussanträge –soweit sie gemäß den Richtlinien vorgesehen sind– sind zu<br />

begründen und mit den entsprechenden Anlagen (Kostenvoranschläge, Finanzierungsübersichten,<br />

Planungsunterlagen, Baubeschreibungen usw.) zu versehen. Unvollständige<br />

Anträge gelten erst nach Komplettierung als gestellt. Auskünfte, die von<br />

den bearbeitenden Stellen zur eingehenden Beurteilung des Antrages benötigt werden,<br />

also auch solche zur wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, sind in gewünschtem<br />

Umfang wahrheitsgemäß zu erbringen.<br />

4.3 Zweckbestimmung<br />

Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten und im Bewilligungsbescheid<br />

anerkannten Zweck bestimmt. Er muss nach den Grundsätzen der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden. Bei nicht entsprechender<br />

Verwendung ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen.<br />

4.4 Verwendungsnachweis<br />

Die Zuschussempfänger haben, soweit diese Richtlinien nichts anderes aussagen,<br />

bis zum 31. Oktober des Zuschussjahres einen Verwendungsnachweis (geprüfte<br />

Rechnungen des Projekts mit Zahlungsbestätigung) bei der Geschäftsstelle des<br />

<strong>Stadt</strong>sportverbandes vorzulegen. Ferner besteht die Verpflichtung, die zur Prüfung<br />

des vorgelegten Verwendungsnachweises erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach<br />

Prüfung der Verwendungsnachweise wird die endgültige Höhe des Zuschusses im<br />

Vorstand des <strong>Stadt</strong>sportverbandes beschlossen und dem <strong>Stadt</strong>rat zur Entscheidung<br />

vorgelegt.<br />

4.5 Finanzierung<br />

Kosten, die die Summe des anerkannten Kostenvoranschlages bzw. des Angebotes<br />

übersteigen, sind neu zu beantragen.<br />

Bleiben die endgültigen Kosten unter der Summe des Voranschlages bzw. Angebotes,<br />

wird der Zuschuss anteilmäßig gekürzt.<br />

Können Zuschüsse wegen nicht durchgeführter Baumaßnahmen nicht gewährt werden,<br />

werden die dadurch freiwerdenden Restbeträge bei Bedarf auf die anderen Vereine<br />

(evtl. anteilig) verteilt, bis deren maximale Zuschusshöhe für ihre Maßnahmen<br />

erreicht ist. Dann noch überbleibende Mittel werden in das Folgejahr zur Aufsto-


ckung der Summe für Folgeprojekte übertragen.<br />

5 Bewilligungsverfahren<br />

Unterhaltungszuschüsse an Vereine gem. Ziffer 3.3. werden jährlich zum Jahresende<br />

ausbezahlt.<br />

Die Auszahlung der Fördermittel für die Jugendarbeit sowie der Investitionszuschüsse<br />

erfolgt nach der Bearbeitung der Anträge auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheides<br />

zum Jahresende.<br />

6 Schlussbestimmungen<br />

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 15.12.2006 in Kraft. Sie sind von diesem<br />

Zeitpunkt an für alle Sportförderungsmaßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> anzuwenden.<br />

Gleichzeitig treten alle früheren Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze außer<br />

Kraft.


Anlage zu den Richtlinien über die Förderung der Sport treibenden Vereine in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bexbach</strong> für die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen<br />

Verabschiedet vom <strong>Stadt</strong>rat am: 14.12.2006<br />

Geändert vom <strong>Stadt</strong>rat am: ………………<br />

Für die Unterhaltung (Instandhaltung/Reparatur) und Bewirtschaftung (z. B. Wasser, Strom,<br />

Heizung) der Sportplätze, Umkleidegebäude und Flutlichtanlagen wird den Vereinen ein Unterhaltungszuschuss<br />

nach folgenden Sätzen gewährt:<br />

a) Sportplätze:<br />

Spielfeldgröße: bis 60 x 90 m = 5.400 qm 150 Punkte<br />

Spielfeldgröße: größer als 5.400 qm 200 Punkte<br />

Bei Rasenplätzen verdoppelt sich der jeweilige Betrag!<br />

Leichtathletikeinrichtungen (mind. 400m- und 100m-Laufbahn<br />

sowie Weitsprunganlage) 150 Punkte<br />

Tennisplätze (pro Platz 36,50 m x 18,20 m) 100 Punkte<br />

Flutlichtanlagen (pro Verein wird nur eine Anlage bezuschusst) 800 Punkte<br />

b) Sportgebäude<br />

b1: bis 100 qm Sportfläche 500 Punkte<br />

b2: über 100 – 250 qm Sportfläche 1.000 Punkte<br />

b3: mehr als 250 qm Sportfläche 1.500 Punkte<br />

c) Schießsportanlagen<br />

c1: mindestens 10 m Luftgewehr- oder Luftpistolenstand 500 Punkte<br />

c2: mindestens 10 m Luftgewehr- oder Luftpistolenstand und<br />

25 m Sportpistolen- sowie 50 m KK-Stand 1.000 Punkte<br />

c3: c2 und weitere Schießsportanlagen 1.500 Punkte<br />

d) Umkleidegebäude:<br />

bzw. gleichartige Einrichtungen in Sportgebäuden mit Duschen 1.000 Punkte<br />

Die Unterhaltungszuschüsse an die Sport treibenden Vereine errechnen sich damit wie<br />

folgt:<br />

1. DJK <strong>Bexbach</strong> 1 Rasenplatz 94 x 63 = 5.922 qm 400 Punkte<br />

1 Tennenkleinfeld 60x40 = 2.400 qm 150 Punkte<br />

2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />

2 Tennisplätze 200 Punkte 3.550 Punkte<br />

2. SV <strong>Bexbach</strong> 1 Rasenplatz 70 x 107 = 7.049 qm 400 Punkte<br />

1 Hartplatz 60 x 101 = 6.060 qm 200 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.400 Punkte


3. FV Oberbexbach<br />

1 Rasenplatz 62 x 97 = 6.014 qm 400 Punkte<br />

1 Tennenkleinfeld 46 x 66 = 3.036 qm 150 Punkte<br />

2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />

1 Leichtathletikanlage 150 Punkte 3.500 Punkte<br />

4. VfR Frankenholz<br />

1 Hartplatz 70 x 105 = 7.350 qm 200 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.000 Punkte<br />

5. TUS Höchen 1 Rasenplatz 60 x 90 = 5.400 qm 300 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Leichtathletikeinrichtung 150 Punkte 1.450 Punkte<br />

6. SV Höchen 1 Hartplatz 60 x 90 = 5.400 qm 150 Punkte<br />

2 Umkleidegebäude/Einrichtung 2.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte<br />

2 Tennisplätze 200 Punkte 3.150 Punkte<br />

7. ASV Kleinottweiler<br />

1 Rasenplatz 71x110 = 7.810 qm 400 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte 2.200 Punkte<br />

8. SV Niederbexbach<br />

1 Hartplatz 60 x 90 = 5.400 qm 150 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Flutlichtanlage 800 Punkte 1.950 Punkte<br />

9. TV <strong>Bexbach</strong> 9 Tennisplätze 900 Punkte<br />

2 Mini-Tennisplätze 100 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

3 Sporthallen (1 x b1, 1 x b2, 1 x b3) 3.000 Punkte 6.000 Punkte<br />

10. TC Frankenholz<br />

3 Tennisplätze 300 Punkte<br />

1 Umkleidegebäude/Einrichtung 1.000 Punkte<br />

1 Jugendtennisplatz 50 Punkte 1.350 Punkte<br />

11. Aero-Club <strong>Bexbach</strong><br />

Flughalle 864 qm 500 Punkte 500 Punkte<br />

12. Schützenverein „Mach mit" <strong>Bexbach</strong><br />

4 Schießstände, 1 Bogenwiese<br />

Anlage gem. c3 1.500 Punkte 1.500 Punkte


13. Schützenverein 1913 Oberbexbach<br />

3 Schießstände<br />

Anlage gem. c2 1.000 Punkte 1.000 Punkte<br />

14. Schützenverein „Gut Ziel" Höchen<br />

1 Schießstand<br />

Anlage gem. c1 500 Punkte 500 Punkte<br />

15. Angelsportverein Niederbexbach<br />

Weiher am Bruchberg 1.500 qm 100 Punkte<br />

Weiher am Kühnbruch 3.000 qm 100 Punkte 200 Punkte<br />

16. Angelsportverein <strong>Bexbach</strong><br />

Eberfurter Weiher und Schutzhütte (6x6 m) 2.000 qm<br />

Jungfrauenweiher 200 Punkte 200 Punkte<br />

17. Islandpferdefreunde <strong>Bexbach</strong> e.V.<br />

Springplatz 100 Punkte 100 Punkte<br />

18. Pool-Billard-Club Fortuna <strong>Bexbach</strong><br />

Billardheim 300 Punkte 300 Punkte<br />

19. Sportkegler <strong>Bexbach</strong> GbR<br />

Bundeskegelbahnanlage 300 Punkte 300 Punkte<br />

Die genannten Punkte dienen als Messzahl. Die endgültig gewährten Zuschüsse richten sich<br />

nach den dafür bereitgestellten Haushaltsmitteln, die unter Berücksichtigung der Messzahlen<br />

anteilmäßig zugeteilt werden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

003/2009-2014<br />

öffentlich<br />

03.11.2009<br />

Zuschüsse an Vereine für investive Maßnahmen an<br />

vereinseigenen Anlagen<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Folgende antragsberechtigte Sportvereine erhalten im Jahr 2009 einen Zuschuss zu investiven<br />

Maßnahmen an vereinseigenen Anlagen:<br />

1. VfR Frankenholz Solaranlage und Ballzaun 3.346,00 €<br />

2. TV <strong>Bexbach</strong> Sanierung Heizung in Turnhalle 1.269,00 €<br />

3. Gut Ziel Höchen Behindertengerechte Tür 65,00 €<br />

Gesamtzuschuss: 4.680,00 €<br />

Zur Verfügung stehender Betrag in 2009 20.000,00 €<br />

Abzüglich investive Zuschüsse an Antragsteller 4.680,00 €<br />

Restbetrag: 15.320,00 €<br />

Der Restbetrag in Höhe von 15.320,00 € wird 2009 als Sonderzuschuss ausnahmsweise mit dem<br />

vorgesehenen Betrag für Unterhaltszuschüsse gemäß den Zuschussrichtlinien an die Mitgliedsvereine<br />

anteilig ausgezahlt. Eine Präzedenzwirkung für die Zukunft entsteht nicht.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Im Ergebnishaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> stehen in diesem Jahr 20.000,- Euro für Zuschüsse an<br />

Vereine für investive Maßnahmen an vereinseigenen Anlagen zur Verfügung.<br />

Nach den Richtlinien wurde die Förderungswürdigkeit bereits im Januar durch den Vorstand des<br />

<strong>Stadt</strong>-Sportverbandes festgestellt, damit die Vereine eine Planungssicherheit für die geplanten<br />

Maßnahmen haben.<br />

In der Vorstandssitzung am 14. Oktober 2009 wurde nach Vorlage der Rechnungen für die<br />

durchgeführten Baumaßnahmen die Zuschussgewährung geprüft und errechnet. Die Zuschüsse<br />

werden auf Grund der eingereichten Kostenvoranschläge ausgezahlt. Nach den Richtlinien erhalten<br />

die Vereine 25 Prozent der Investitionskosten.<br />

Für die einzelnen Vereine stellt sich folgender Sachverhalt dar.<br />

VfR Frankenholz<br />

Solaranlage (Warmwasser) und Ballzaun (Investitionsvolumen 13.383 €)<br />

TV <strong>Bexbach</strong><br />

Dringlichkeitsantrag Sanierung Heizung in Turnhalle (Investitionsvolumen 5.075 €)<br />

Gut Ziel Höchen<br />

Dringlichkeitsantrag Umbaumaßnahme behindertengerechte Tür (Investitionsvolumen 259 €)<br />

Aufgrund der finanziellen Situation vieler Mitgliedsvereine hat der Vorstand des <strong>Stadt</strong>-Sportverbandes<br />

in seiner Sitzung am 14.10.09 folgende Empfehlung beschlossen:<br />

Seite: 1/2


Da in den vergangenen Jahren die Investitionszuschüsse an die Vereine mehrfach nicht in der laut<br />

Richtlinien zu zahlenden Höhe von 25 % sondern nur gekürzt an die Vereine ausgezahlt werden<br />

konnte, empfiehlt der SSV den in 2009 nicht ausgeschöpften Betrag in Höhe von 15.320,00 €<br />

zusammen mit dem vorgesehenen Betrag für Unterhaltszuschüsse gemäß den Zuschussrichtlinien an<br />

alle Mitgliedsvereine anteilig auszuzahlen.<br />

Stellungnahme FB1/11 - Rechnungswesen:<br />

Mit Änderung des Haushaltsrechts ab 2009 stellen die „Investitionszuschüsse an Vereine“ keine<br />

Investitionen im Sinne des Haushaltsrechts mehr dar, sondern Aufwand. Im Haushalt (Buchungsstelle<br />

4.2.10.01.531800) sind insgesamt 40.000 € veranschlagt; 20.000 € für investive Maßnahmen an<br />

vereinseigenen Anlage und 20.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen.<br />

Seitens FB1/11 – Rechnungswesen bestehen keine Bedenken, dass der nicht verausgabte Betrag<br />

von 15.320 € für Unterhaltungsmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen verausgabt wird.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2009<br />

Haushaltsstelle: 4.2.10.01.531800<br />

Bedarf: 20.000 €<br />

Vorhande Mittel: 40.000 €<br />

Restliche Mittel: 20.000 €<br />

Seite: 2/2


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

007/2009-2014<br />

öffentlich<br />

03.11.2009<br />

25 Jahre Städtepartnerschaft <strong>Bexbach</strong> - Pornichet<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.11.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1.) Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums werden im Jahre 2010 in Pornichet<br />

durchgeführt.<br />

2.) Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums finden in <strong>Bexbach</strong> im Jahre 2011 statt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die Städtepartnerschaft mit Pornichet wurde im Jahre 1985 unterzeichnet und besteht seit nunmehr<br />

25 Jahren. Sie hat zum Ziel, die Beziehungen auf kultureller und sportlicher Ebene herzustellen, wie<br />

auch den Schüleraustausch und gegenseitige Freundschaften der Bürger von <strong>Bexbach</strong> und Pornichet<br />

voranzutreiben.<br />

In den vergangenen Jahren fanden zahlreiche Begegnungen zwischen Bürgern, Vereinen und<br />

Schulen statt und belebten damit diese Partnerschaft.<br />

Um die Unterstützung der Städte zu dokumentieren, wird das 30jährige Bestehen der Partnerschaft<br />

mit Feierlichkeiten in Pornichet und <strong>Bexbach</strong> begangen.<br />

Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums werden im Jahre 2010 in Pornichet durchgeführt.<br />

Gemeinsam mit dem Partnerschaftsverein <strong>Bexbach</strong> wird eine Bürgerreise, die 1 Woche dauern wird<br />

und über die Normandie in die Bretagne führt sowie eine Kurzreise für Vereine über 4 Tage<br />

vorgesehen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> Pornichet feiert am 9. Mai 2010 den Tag Europas und plant anschließend die Durchführung<br />

einer Europäischen Woche, in deren Rahmen auch die Feierlichkeiten stattfinden könnten. In dieser<br />

Woche ist Donnerstag Christi Himmelfahrt. Viele Schulen werden den Freitag schulfrei machen. So<br />

wäre der Samstag, der 15. Mai 2010 der geeignete Termin zur Durchführung der Feierlichkeiten.<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Kindersommer 2010<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

060/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindersommer 2010 zu den gleichen Konditionen wie im Jahr<br />

2009 vorzubereiten und durchzuführen. Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises wird gebeten, 50 %<br />

der Programmkosten zu übernehmen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Kindersommer 2009 war eine sechswöchige Veranstaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und des<br />

Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> und fand im ähnlichen Rahmen<br />

und Umfang wie im Vorjahr statt.<br />

An den Samstagen in den Sommerferien wurden den Kindern unterschiedliche Programmangebote<br />

durch diverse Künstler unterbreitet.<br />

Vom 18.7. bis zum 22.8.2009 verwandelte sich der Aloys-Nesseler-Platz an jedem Samstag ab 10.00<br />

Uhr in eine Freiluft-Showbühne mit kostenlosen Mitmachangeboten für Groß und Klein und entführte<br />

in die Welt der Clowns, Zauberer und vielem mehr.<br />

Der Auftakt des Kindersommers, am 11.07.2009 fand im Freibad Hochwiesmühle statt. Der deutsche<br />

Meister im Kinderzaubern, Martin Mathias nahm die Kinder mit auf seine Schatzinsel. Für kurze Zeit<br />

verwandelte sich das Freibad zu einer Pirateninsel und die Kinder zu kleinen Piraten auf der Suche<br />

nach dem Gold.<br />

Der zweite Samstag zog der Magier Markus Lenzen mit seinen Zauberschuhen und Kunststücken, die<br />

Kinder in seinen Bann.<br />

Am nächsten Samstag fand unter Anleitung der Homburger Künstlerin Irina Martel ein Bastelworkshop<br />

statt. Die Kinder bastelten Serviertentechniken mit verschiedenen Materialien jeglicher Art und<br />

probierten sie auch gleich aus.<br />

Am folgenden Samstag verblüffte der Zauberer Christoph Sala durch seine einmalige und<br />

unvergessliche Zaubershow mit faszinierenden Tricks die interessierten Besucher/innen.<br />

Hier konnten die Kinder Zirkusluft schnuppern. Nach der Showeinlage begann ein Workshop in den<br />

Bereichen Jonglage, Zauberei, Feuerspucken, Einradfahren und vieles mehr. Die Kinder hatten die<br />

Möglichkeit unter professioneller Anleitung im Mitmachzirkus selbst mitzuwirken. Abgerundet wurde<br />

das Programm mit der Gestaltung von Luftballontieren und Kinderschminken.<br />

Am vorletzten Samstag waren die Unterhaltungsspezialisten „Herzkönig und Lara“ zu Gast und<br />

präsentierten die hohe Kunst der Bauchrednerei und der Zauberei. Immer wieder suchte sich<br />

„Herzkönig“ Akteure aus dem Publikum, die ihm bei seinem Auftritt assistierten.<br />

Beendet wurde der Veranstaltungsreihe im Freibad Hochwiesmühle mit den beiden Clowns „Lolek und<br />

Casi“ mit ihrem Theaterstück „Hochspannung auf dem Tiefseil“, welches für viele lachende<br />

Kindergesichter sorgte.<br />

Seite: 1/2


Das vorgenannte Programm wurde von den Kindern sehr gut angenommen und von der Presse auch<br />

gut begleitet und gut bewertet.<br />

Die Kosten betrugen 3.415,88 €. Sie setzen sich zusammen aus den Programmkosten in Höhe von<br />

2.592,40 € und Sachkosten in Höhe von 823,48 €. Der Saarpfalz-Kreis übernimmt 50% der<br />

Programmkosten.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2010<br />

Haushaltsstelle: 3.6.40.01<br />

Bedarf: 3.000,--€<br />

Vorhande Mittel: €<br />

Restliche Mittel: €<br />

Seite: 2/2


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Kinderferienprogramm 2010<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

059/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kinderferienprogramm für das Jahr 2010 zu organisieren.<br />

Entsprechende Verhandlungen bezüglich Kostenbeteiligung des Saarpfalz-Kreises werden geführt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Im Jahr 2009 hat die Jugendpflege folgende Termine bzw. Angebote <strong>Bexbach</strong>er Kindern und<br />

Jugendlichen unterbreitet:<br />

Termine/Angebote<br />

Eseltrekking: 06.04.2009 im <strong>Bexbach</strong>er Wald<br />

Begleitet von den Eseln vom Verein „MALTIZ - Naturerfahrung & Waldpädagogik e.V.-“ galt es, den<br />

Wald vor der Haustür zu erkunden und dabei auch einiges über Esel zu erfahren. Zunächst musste<br />

jeder Teilnehmer/in den „Eselkutscherführerschein“ erwerben. Unter fachkundiger Anleitung wurden<br />

die Esel eingeschirrt und an die Eselkutsche gespannt. Dann konnten einzelne Kinder im Wechsel auf<br />

der Kutsche Platz nehmen und die „Eselkarawane“ zog los. Während die Kutschfahrer gemütlich über<br />

Stock und Stein fuhren, führten die übrigen Kinder die Esel an der Führleine.<br />

Es nahmen 24 Teilnehmer/innen im Alter von 7-12 Jahren an der Tagestour teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />

Skulpturenworkshop: 08.04. und 09.04.2009<br />

Mit Hammer und Meisel „bewaffnet“ haben die Kinder Skulpturen aus Yton oder Speckstein<br />

angefertigt. Der Kreativität und Phantasie waren keine Grenzen gesetzt. Am Ende des Workshops<br />

konnte jeder sein kleines Kunstwerk mit nach Hause nehmen.<br />

Es nahmen insgesamt 11 Teilnehmer/innen im Alter von 7 -13 Jahren teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 12,00 €<br />

Kindertagesfahrt ins Dynamikum“: 15.04.2009<br />

Das Science- Center in Pirmasens konnten die Kinder aus nach und fern auf zwei Etagen mit einer<br />

Gesamtfläche von rund 4.000 Quadratmetern erkunden. Das Dynamikum ist ein interaktives „Hands<br />

on“- Museum, das Phänomene aus Natur und Technik rund um das Thema Bewegung für Jung und<br />

Alt im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar macht. Berühren ist hier keineswegs verboten, im<br />

Gegenteil, selbst aktiv zu werden ist Programm. Die Kinder experimentierten frei an den in acht<br />

Themenbereichen untergliederten Versuchsstationen. Diese Kindertagesfahrt war eine gemeinsame<br />

Fahrt des Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den Städten <strong>Bexbach</strong>, St. Ingbert, Homburg,<br />

Blieskastel sowie der Gemeinde Kirkel. Die Anmeldungen liefen über das Jugendamt des Saarpfalz-<br />

Kreises. Das Defizit wurde von den genannten Kooperationspartner getragen.<br />

Es nahmen insgesamt 31 Teilnehmer/innen im Alter von 7-12 Jahren teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />

Seite: 1/3


Computerkurs: 08.05 und am 29.05.2009<br />

Ohne Computer geht nichts mehr. Deshalb ist es besonders wichtig für Kinder- und Jugendliche von<br />

Anfang an, das zeitsparende blinde Tippen von 10 Fingern zu erlernen. In diesem Kurs war es<br />

möglich durch eine Kombination von Assoziations- und Visualisierungstechniken die Tastatur eines<br />

Computers in nur vier Stunden blind bedienen zu lernen.<br />

Es nahmen insgesamt 11 Teilnehmer/innen im Alter von 10- bis 15 Jahren teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 20,00 €<br />

„ Na toll Tag“: 20. 05. 2009<br />

An diesem Tag drehte sich alles um das Thema „Alkoholprävention“. Es wurde ein Film zum Thema<br />

gezeigt und Infomaterial ausgelegt. Des Weiteren wurden verschiedene Personen eingeladen.<br />

Beispielsweise war die AWO Suchtberatungsstelle vor Ort im Kinder- und Jugendhaus und versuchte<br />

den Kindern und Jugendlichen das Thema Alkohol auf spielerische Art und Weise (z. B.<br />

Tischtennisspielen mit einer „Rauschbrille“, um einen Vollrausch zu imitieren) und in Diskussionen<br />

näher zu bringen.<br />

Diese Veranstaltung fand im geschützten Rahmen im Kinder- und Jugendhaus und in Kooperation mit<br />

dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong> statt. Das Angebot war kostenlos. Es war eine<br />

offene Veranstaltung. Eine Teilnehmerzahl wurde nicht ermittelt.<br />

Reiterferien: 03.08.-07.08.2009 auf dem Hubertushof<br />

Die Kinder und Jugendlichen haben vieles Wissenswertes über die Pferdehaltung erfahren können.<br />

Die Veranstaltung fand eine Woche lang auf dem Hubertushof in Niederbexbach statt. Vorkenntnisse<br />

waren nicht erforderlich, Reitneulinge konnten sich ebenso gut anmelden, wie Kids, die bereits<br />

Erfahrungen im Umgang mit Pferden gesammelt hatten.<br />

Es nahmen insgesamt 12 Teilnehmer/innen im Alter von 9-14 Jahren teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 90,00 €<br />

Kinderfreizeit „Cowboy und Indianer“: 13.07-24.07.2009 im Kinder- und Jugendhaus<br />

Zwei Wochen haben die Kinder, die Welt der Cowboys und Indianer kennen gelernt. Von typischen<br />

Spielen, auf den Spuren der Natur, Indianerschmuck basteln, Trommelworkshop, Geschichten<br />

erzählen, da war für jeden etwas Passendes dabei.<br />

Es nahmen insgesamt 31 Kinder teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 120,00 €<br />

Dies war eine Kooperationsveranstaltung mit dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong>.<br />

„Na toll“ Tag: 24.09.2009<br />

An diesem Tag drehte sich alles um das Thema Drogenprävention im Allgemeinen. Es wurden<br />

themenspezifisch wieder Fachkräfte eingeladen, um mit den Kindern und Jugendlichen aus ihrer<br />

beruflichen Erfahrung über Drogenmissbrauch zu sprechen.<br />

Diese Veranstaltung fand im geschützten Rahmen im Kinder- und Jugendhaus und in Kooperation mit<br />

dem Kinder- und Jugendhaus AWO SPN <strong>Bexbach</strong> statt. Das Angebot war kostenlos. Es war eine<br />

offene Veranstaltung. Eine Teilnehmerzahl wurde nicht ermittelt.<br />

Tanzworkshop: 19.10 und 20.10.2009 in der TV Halle <strong>Bexbach</strong><br />

Unter fach- und sachkundiger Anleitung mit einer Tanzlehrerin von der Tanzschule Bootz-Ohlmann<br />

aus Saarbrücken wurde eine spannende und interessante Choreographie aus dem bekannten Film<br />

„Highschoolmusical 3“ einstudiert und am letzten Tag den Eltern und Verwandten aufgeführt.<br />

Es nahmen 21 Teilnehmer/innen im Alter von 9-15 Jahren an dem Workshop teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 10,00 €<br />

Seite: 2/3


Kindertagsfahrt nach LeVaisseau am 21.10.2009<br />

Wissenschaft kann Spaß machen. Unter diesem Motto stand die gemeinsame Kindertagesfahrt des<br />

Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises sowie den Jugendpflegerinnen der Städte <strong>Bexbach</strong>, St. Ingbert,<br />

Blieskastel, Homburg sowie der Gemeinde Kirkel. Im interaktiven Museum in LeVaisseau bei<br />

Straßburg konnten die Kinder das Abenteuer Technik und Wissenschaft hautnah erleben und selber<br />

ausprobieren. Die interaktive Ausstellung ist in vier Themenbereiche untergliedert: „Die Welt und ich“,<br />

„Die Welt der Tiere“, „Selbermachen“, „Die Geheimnisse der Bilder“. Des Weiteren hat das<br />

LeVaisseau einen 5.000 qm großen Garten zum Spielen und Toben. Es nahmen insgesamt 31 Kinder<br />

im Alter von 7-12 Jahren teil.<br />

Teilnehmerbeitrag: 10,00 € Die Anmeldungen liefen über das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises. Das<br />

Defizit wurde von den genannten Kooperationspartnern getragen.<br />

Bildungsfahrt nach München vom 26.10-30.10.2009<br />

Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises in Kooperation mit den Jugendpfleger/innen des Saarpfalz-<br />

Kreises besuchten im Rahmen der jährlichen Städte-Kultur-Reise die <strong>Stadt</strong> München. Es war ein<br />

interessantes Programm vorbereitet, bei dem für jeden Jugendlichen was dabei war. München hat<br />

einiges zu bieten: Vom großstädtischen Flair bis zum ländlichen Charme, vom Deutschen Museum<br />

über die Allianz Arena bis hin zum Olympiastadion und vieles mehr. Die Teilnehmer/innen erwartete<br />

ein sehr umfassendes Programm, inklusiv der dafür anfallenden Kosten:<br />

Es nahmen insgesamt 13 Jugendliche im Alter ab 16 Jahren teil. Die Fahrt kostete 17,00 €<br />

Das dargelegte Ferienprogramm 2009 wurde von den Kindern und Jugendlichen gut angenommen<br />

und war ausgelastet. Den Ausgaben in Höhe von 7.618,81 € standen Einnahmen durch<br />

Teilnehmerbeiträge in Höhe von 5.642,00 € entgegen . Das Defizit für das Sommerferienprogramm<br />

(„Cowboy und Indianer und Reiterfreizeit) in Höhe von 1.306,11 € übernimmt der Kreis vollständig. Für<br />

das restliche Jahresprogramm entstand ein Defizit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Höhe von 712,70 €.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2010<br />

Haushaltsstelle: 3.6.40.01<br />

Bedarf: 12.000,-- €<br />

Vorhande Mittel: €<br />

Restliche Mittel: €<br />

Seite: 3/3


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Veranstaltung "Rock the beach"<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

068/2009-2014<br />

öffentlich<br />

02.12.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt mit den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> Verhandlungen zu führen mit dem Ziel,<br />

im Jahre 2010 eine weitere Folgeveranstaltung unter dem Motto „Rock the beach“ im Freibad<br />

Hochwiesmühle für Jugendliche anzubieten. Die anfallenden Arbeiten und Kosten werden von den<br />

Veranstaltungsbeteiligten übernommen. Die <strong>Stadt</strong> übernimmt höchstens 50 % des Defizits bzw.<br />

4.000,- Euro.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die Veranstaltung „Rock the beach“ fand in Kooperation mit dem Kreisjugendamt und den<br />

<strong>Stadt</strong>werken <strong>Bexbach</strong> am Samstag, den 11. Juli 2009, im Freibad Hochwiesmühle statt. Die<br />

Veranstaltung startete um 13.00 Uhr mit der Eröffnung des <strong>Bexbach</strong>er Kindersommers. Den<br />

Nachmittag gestalteten die DLRG(Spielmobil)und die freiwillige Feuerwehr(Wasserspiele), sowie das<br />

Kinder- und Jugendhaus <strong>Bexbach</strong> mit einem Graffitiworkshop. Am Abend spielte die Band „Chock -A-<br />

Block“. Von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr konnten die Jugendlichen bei bestrahltem Schwimmbecken das<br />

Nachtschwimmangebot nutzen.<br />

Die Veranstaltung wurde gut angenommen, 230 Besucher zahlten Eintritt, weitere 200 <strong>Bexbach</strong>er<br />

Jugendliche(<strong>Bexbach</strong>er Jugendliche, die sich an der Sozialraumanalyse beteiligten, erhielten eine<br />

Freikarte) mit Freikarten besuchten ebenfalls die Veranstaltung. Schwierigkeiten durch alkoholisierte<br />

Jugendliche entstanden nicht, da bei der Abendkasse eine Handtaschenkontrolle durchgeführt wurde<br />

und ein Sicherheitsdienst das Gelände überwachte.<br />

Der Kostenrahmen des Defizits in Höhe von 7.500,- Euro wurde eingehalten, die<br />

Veranstaltungspartner trugen jeweils Kosten in Höhe von 1.836,97 Euro.<br />

Das Kreisjugendamt hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> auf seinen Auftrag hingewiesen, bestimmte Kommunen<br />

des Kreises zu unterstützen. Dies war in den letzten Jahren die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong>, die für Jugend- und<br />

Kinderangebote finanziell (Kinderferienprogramm, Kindersommer) unterstützt wurde. Bei der<br />

Veranstaltung Rock the beach beteiligte sich das Kreisjugendamt auch mit Personal, die die<br />

Eingangskasse und einen Getränkestand bewirtschaftete. So waren ca. 15 Personen des<br />

Kreisjugendamtes im Einsatz.<br />

Der Schwerpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes wird sich in den nächsten Jahren nach Aussage<br />

des Leiters des Kreisjugendamtes, Herr Klaus Ruffing, auf den Südkreis konzentrieren. Die Chance<br />

der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bzw. des biliteralen Jugendaustausches mit Frankreich<br />

erfordert die finanziellen und personellen Möglichkeiten des Kreisjugendamtes. Dies bedeutet für<br />

<strong>Bexbach</strong>, dass sich das Kreisjugendamt an der Veranstaltung „Rock the beach“ nicht mehr beteiligen<br />

wird.<br />

Sollte die Veranstaltung auch in Zukunft durchgeführt werden, ist das bisherige Kostendefizit von<br />

<strong>Stadt</strong> und <strong>Stadt</strong>werke je zur Hälfte zu tragen. Dies bedeutet eine Aufstockung der finanziellen<br />

Belastungen seitens der <strong>Stadt</strong> von bisher 2.500,- Euro um 1.500,- Euro auf nunmehr 4.000,- Euro.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2010<br />

Haushaltsstelle: 3.6.40.01…….<br />

Bedarf: 4.000,-- €<br />

Vorhande Mittel: €<br />

Restliche Mittel: €<br />

Seite: 1/2


Seite: 2/2


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>leben<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Zuschuss für Fahrten in die Partnerstädte<br />

038/2009-2014<br />

öffentlich<br />

24.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Kultur- und Sozialausschuss 10.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Kindern und Jugendlichen wird zukünftig ein Zuschuss in Höhe von 30,-- Euro für Fahrten in die<br />

Partnerstädte gewährt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Seit 1997 wird Kindern und Jugendlichen ein Zuschuss in Höhe von 20,-- Euro für Fahrten in die<br />

Partnerstädte seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt.<br />

Im kommenden Jahr feiern <strong>Bexbach</strong> und Pornichet ihr 25.jähriges Partnerschaftsjubiläum. Den<br />

ortsansässigen Vereinen wird aus diesem Grund eine Kurzreise nach Pornichet in der Zeit vom 13. –<br />

16. Mai 2010 angeboten. Der 14. Mai 2010 ist ein schulfreier Tag, so dass diese Kurzreise auch für<br />

Vereine mit Jugendarbeit und für Schulen sehr interessant ist.<br />

Das 25. jährige Jubiläum sollte zum Anlass genommen werden, um die Städtepartnerschaft wieder<br />

neu zu beleben.<br />

Beim Partnerschaftsverein ist ebenfalls eine Erhöhung des Zuschusses vorgesehen.<br />

Die Erhöhung des Zuschusses seitens der <strong>Stadt</strong> sowie des Partnerschaftsvereines könnte sich<br />

dahingehend auswirken, dass die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen voll finanziert sind.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2010<br />

Haushaltsstelle: 2.5.02.01……..<br />

Bedarf: 1.500,-- €<br />

Vorhande Mittel: €<br />

Restliche Mittel: €<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

019/2009-2014<br />

öffentlich<br />

06.11.2009<br />

Investitionsplanung Löschfahrzeuge-Ersatzbeschaffung für<br />

die Freiwillige Feuerwehr<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Entsprechend dem Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> wird die Verwaltung ermächtigt die<br />

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20/16 TH und eines Tanklöschfahrzeuges TLF in<br />

die Wege zu leiten, soweit die Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 22.01.2009 wurde in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung am<br />

12.02.2009 durch Herrn Dr. Demke vorgestellt und einstimmig beschlossen.<br />

Der komplette Brandschutzbedarfsplan ist für die Mitglieder des Präventions- und<br />

Umweltausschusses beigefügt.<br />

Das darin erarbeitete Fahrzeugkonzept empfiehlt in den nächsten Jahren bedarfs – und altergerechte<br />

Ersatzbeschaffungen an Feuerwehrlöschfahrzeugen. Die erste Umsetzung des Gutachtens ist durch<br />

die Ersatzbeschaffung eines LF 10/6 TH für den Löschbezirk Höchen erfolgt.<br />

Das vorliegende Gutachten sieht danach die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für den<br />

Löschbezirk <strong>Bexbach</strong>-Mitte vor. Das vorhandene Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1980) soll<br />

durch eine Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 TH ersetzt werden. Geschätzte Kosten ca. 250.000,- €.<br />

Das zweite Löschgruppenfahrzeug LF 16/TS, im Löschbezirk Oberbexbach, ist 43 Jahre alt (Baujahr<br />

1966) und muss lt. Brandschutzbedarfsplan durch ein Tanklöschfahrzeug ersetzt werden. Geschätzte<br />

Kosten ca. 250.000,-€.<br />

Um wieder einen bedarfs- und altersgerechten Ersatzbeschaffungscyclus zu erreichen sind für den<br />

Fuhrpark lt. Brandschutzbedarfsplan in den nächsten Jahren Investitionen von ca. 1.000.000,- €<br />

erforderlich. Kreiszuschüsse sind noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der Alterstruktur des Fuhrparks<br />

sind dann bis 2025 keine weiteren Beschaffungen großer Fahrzeuge notwendig.<br />

In der Anlage ist der Ist-Zustand der Fahrzeuge, sowie ein Soll – Ist – Vergleich, dargestellt.<br />

Des Weiteren sind die Empfehlungen des Gutachters für ein Fahrzeugkonzept beigefügt.<br />

Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />

Vorlage einstimmig beschlossen.<br />

Anlage/n:<br />

Auszug Brandschutzbedarfsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />

015/2009-2014<br />

öffentlich<br />

04.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen pauschalierten Zuschuss in<br />

Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe durch einen<br />

neuen Ratsbeschluss vereinbart.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die Feuerwehren stellen für Veranstaltungen mit erhöhtem Brandrisiko Feuersicherheitswachen. Die<br />

<strong>Stadt</strong> erhebt dafür nach der gültigen Satzung von dem Veranstalter entsprechende Entgelte.<br />

Der weitere Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Prävention und Umwelt am<br />

30.09.09 besprochen. Eine weitere Beratung im Hauptausschuss ist nicht notwendig, da der<br />

Ausschuss für Prävention und Umwelt der zuständige Fachausschuss für den Brandschutz ist.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

015/2009-2014<br />

öffentlich<br />

04.11.2009<br />

Freiwilliger Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen freiwilligen, pauschalierten<br />

Zuschuss in Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe<br />

durch einen neuen Ratsbeschluss vereinbart. Desweiteren wird eine steuerliche Beratung der<br />

Feuerwehr durch die <strong>Stadt</strong> erfolgen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In der Vergangenheit wurden die Gebühren für Feuersicherheitswachen an die entsprechenden<br />

Löschbezirke überwiesen.<br />

Im Prüfbericht des Saarpfalz-Kreises sowie bei der Prüfung des Landes durch die Kommunalaufsicht<br />

(LaVa) wurde diese Verfahrensweise beanstandet. Es dürfen keine eigenen Konten „Löschbezirk<br />

……“ bestehen. Somit ist es notwendig, nach einem anderen Verfahren zu suchen.<br />

In Abstimmung mit dem Bereich 1/11 – Rechnungswesen und dem <strong>Stadt</strong>wehrführer wurde vereinbart,<br />

dass zukünftig ein freiwilliger Zuschuss gewährt wird, der jährlich an die „Kameradschaftskasse“ der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> überwiesen wird.<br />

Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />

Vorlage mehrheitlich beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja 6 Enhaltungen<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

015/2009-2014<br />

öffentlich<br />

04.11.2009<br />

Freiwilliger Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr <strong>Bexbach</strong><br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 24.11.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> gewährt der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> einen freiwilligen, pauschalierten<br />

Zuschuss in Höhe von 2.000,- Euro für 2009. Für die folgenden Jahre wird eine variable Summe<br />

durch einen neuen Ratsbeschluss vereinbart. Desweiteren wird eine steuerliche Beratung der<br />

Feuerwehr durch die <strong>Stadt</strong> erfolgen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In der Vergangenheit wurden die Gebühren für Feuersicherheitswachen an die entsprechenden<br />

Löschbezirke überwiesen.<br />

Im Prüfbericht des Saarpfalz-Kreises sowie bei der Prüfung des Landes durch die Kommunalaufsicht<br />

(LaVa) wurde diese Verfahrensweise beanstandet. Es dürfen keine eigenen Konten „Löschbezirk<br />

……“ bestehen. Somit ist es notwendig, nach einem anderen Verfahren zu suchen.<br />

In Abstimmung mit dem Bereich 1/11 – Rechnungswesen und dem <strong>Stadt</strong>wehrführer wurde vereinbart,<br />

dass zukünftig ein freiwilliger Zuschuss gewährt wird, der jährlich an die „Kameradschaftskasse“ der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bexbach</strong> überwiesen wird.<br />

Der Ausschuss für Prävention und Umwelt hat in der Sitzung am 30. September 2009 die<br />

Vorlage mehrheitlich beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja 6 Enhaltungen<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

045/2009-2014<br />

öffentlich<br />

25.11.2009<br />

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Kalkofen, 2.<br />

Änderung"<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ortsrat <strong>Bexbach</strong> 15.12.2009 Anhörung<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bebauungsplan „Kalkofen, 2. Änderung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Der Beschluss wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 die 2. Änderung des<br />

Bebauungsplans Kalkofen beschlossen. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13 a BauGB. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Auslegung<br />

Gelegenheit gegeben, sich zur Planänderung zu äußern. Während des<br />

Auslegungsverfahrens wurde keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Gleichzeitig wurde den von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Beteiligung<br />

wurden keine Bedenken vorgebracht. Seitens des Landesamtes für Umweltschutz ging eine<br />

Empfehlung ein:<br />

Die Behörde verweist auf die Auflagen zum vorgesehenen Wasserschutzgebiet <strong>Bexbach</strong>, die auch<br />

bei den nachfolgenden Baugesuchen eingehalten werden sollen.<br />

Schutzgebietsflächen nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz seien durch das Vorhaben nicht<br />

betroffen. Mit dem Vorkommen von streng oder besonders geschützten Arten ist nicht zu rechnen.<br />

Zu den Textlichen Festsetzungen unter Punkt des Bebauungsplanes werden Empfehlungen gegeben.<br />

Unter den zu pflanzenden Arten sollten Schneeball (Viburnum lantana), Pfaffenhütchen (Euyonimus<br />

europäus) und Liguster (Ligustrum vulgare) heraus genommen werden, da diese nicht<br />

naturraumtypisch sind.<br />

Die Erhaltungsfestsetzungen sollten um einen Passus ergänzt werden. Dieser lautet: „Sie<br />

(Einzelbäume im rückwärtigen Grundstücksbereich) sollten im Zuge der Baumaßnahmen durch<br />

entsprechende Vegetationsschutzmaßnahmen nach DIN 18920 oder RAS-LP 4 (Bauzaun) unter<br />

Beachtung der ZTV-Baumpflege - insb. Punkt 3.5 - geschützt werden.“<br />

Abschließend wird erwähnt, dass das Kataster des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

(LUA) für das Plangebiet keine Altlasten und/oder altlastenverdächtige Flächen ausweist.<br />

Die Empfehlungen werden beachtet bzw. wurden in den Planentwurf übernommen. Das<br />

Rückschreiben an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wird wie folgt lauten:<br />

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Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> bedankt sich für die neuen Anregungen und Hinweise im Verfahren zur<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />

Die Auflagen zum vorgesehenen Wasserschutzgebiet <strong>Bexbach</strong> werden bei den nachfolgenden<br />

Baugesuchen eingehalten.<br />

Die Festsetzungen zum Erhalt der bestehenden Gehölze bei Bauarbeiten um die Berücksichtigung<br />

der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei<br />

Baumaßnahmen", der RAS LP-4 "Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen"<br />

und der ZTV- Baumpflege Punkt 3.5. werden ergänzt.<br />

Bei den Arten für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern unter § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB<br />

werden der Schneeball (Viburnum lantana), das Pfaffenhütchen (Euyonimus europäus) und der<br />

Liguster (Ligustrum vulgare) heraus genommen.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht:<br />

Ministerium für Umwelt<br />

Landesdenkmalamt<br />

Gesundheitsamt<br />

Deutsche Telekom<br />

Kabel Deutschland<br />

EVS – Abwasserwirtschaft<br />

Creos Deutschland<br />

<strong>Stadt</strong> Neunkirchen<br />

Gemeinde Kirkel<br />

Verbandsgemeinde Waldmohr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 22<br />

Saarwaldverein e.V. (Zustimmung)<br />

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />

Nicht geantwortet haben:<br />

Ministerium für Inneres und Sport<br />

Landeskriminalamt - Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

EVS – Abfallwirtschaft<br />

Pfalzwerke AG<br />

energis<br />

Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Gutachterausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />

<strong>Stadt</strong> Homburg<br />

<strong>Stadt</strong> Ottweiler<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />

Naturschutzbundes Deutschland (Nabu Saar)<br />

BUND<br />

Verband der Gartenbauvereine<br />

Anlage/n:<br />

Planunterlagen<br />

Begründung<br />

Seite: 2/2


BEGRÜNDUNG<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

"KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG"<br />

DER STADT BEXBACH IM STADTTEIL BEXBACH<br />

GEM. § 9 ABS. 8 BAUGB<br />

1


BEGRÜNDUNG<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

"KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG"<br />

DER STADT BEXBACH IM STADTTEIL BEXBACH<br />

Ausgearbeitet von:<br />

Blind/ Mohacsi<br />

Homburg, den 25. August 2009<br />

geändert am 26. November 2009<br />

GEM. § 9 ABS. 8 BAUGB<br />

Die Kreisverwaltung<br />

Amt für Planung und<br />

Regionalentwicklung<br />

2


Allgemeines<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 den Änderungsbeschluss zum<br />

Bebauungsplan "KALKOFEN, 2. ÄNDERUNG" gefasst. Es wurde das beschleunigte Verfahren<br />

gemäß § 13 a BauGB gewählt.<br />

Mit den Planungsarbeiten und der Durchführung des Verfahrensschrittes "Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange" an der Planung wurde das Amt für Planung und Regionalentwicklung<br />

des Saarpfalz - Kreises beauftragt.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Diesem Bebauungsplan liegen folgende gesetzliche Bestimmungen zugrunde:<br />

Gesetz Nr.788: Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.1673 zur Einführung der<br />

elektronischen Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt des Saarlandes 2009<br />

S. 1215): § 12 Gemeindesatzungen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September<br />

2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts<br />

vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Ge-<br />

ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) zuletzt geändert<br />

durch Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar<br />

1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz<br />

vom 22. April 1993 (BGBl. I.S.466)<br />

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.58)<br />

Gesetz Nr.1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom 18.<br />

Februar 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2004 (Amtsbl. S. 822) zuletzt geändert<br />

durch Art. 4 des Gesetzes Nr. 1639 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 278)<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge (Bundes - Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes<br />

zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU) vom 11. August 2009<br />

(BGBl. I S. 2723)<br />

Gesetz Nr.1592 a zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz)<br />

(SNG) vom 05. April 2006 (Amtsblatt des Saarlandes 2006 S. 726) zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m.<br />

Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der<br />

SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />

Gesetz Nr. 714 Saarländisches Wassergesetz (SWG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 24. September 2004 (Amtsblatt des Saarlandes 2004 S. 1994), zuletzt geändert durch<br />

Art.10 Abs.12 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen<br />

vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />

Gesetz Nr.1496 Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches-Bodenschutzgesetz-SBodSchG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2002<br />

(Amtsbl. S.990), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.8 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform<br />

der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007<br />

S. 2393)<br />

Gesetz Nr.1502 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S.1506), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.9 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes<br />

Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt<br />

des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />

3<br />

Gelöscht: 27<br />

Gelöscht: MB.03.06 "AUF<br />

SCHARLEN" (6. ÄNDERUNG)


Gesetz Nr.1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts vom 19. Mai 2004 in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1498) zuletzt geändert durch Art. 45 i.V.m. Art. 60<br />

des Gesetzes Nr.1662 zur Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

des Bundes vom 19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930)<br />

Gesetz Nr.1069 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz)(LWaldG) vom 26.10.1977 (Amtsbl.<br />

S.1009) zuletzt geändert durch Art.2 i.V.m. Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen<br />

Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008<br />

(Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)"<br />

vom 13.Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Juli 2004 (Amtsbl. S.1574)<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", vom 4. Juli 2006 in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Juli 2006 (Amtsbl. S. 962)<br />

Lage des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des <strong>Stadt</strong>teiles auf einer Höhe von<br />

ca. 275 m über N.N. an einem leicht geneigten Nordosthang östlich des <strong>Bexbach</strong>er "Blumengartens".<br />

Das Gelände liegt an der "Fliederstrasse" und wird begrenzt durch die vorhandene Bebauung<br />

im Baugebiet "Kalkofen" östlich der Niederbexbacher Strasse. Die überplante Fläche ist<br />

965 m² groß. Sie umfasst die Grundstücke mit den Plannummern 3375/1 und 3375/2.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des geplanten Wasserschutzgebietes<br />

"<strong>Bexbach</strong>". Die Vorgaben des ATV - Arbeitsblattes A 142, die Richtlinien für die bautechnischen<br />

Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) sowie die Richtlinien<br />

des DVWG Arbeitsblattes W 101 sind zu beachten.<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich einer Schutzverordnung nach dem Saarländischen<br />

Naturschutzgesetz.<br />

Altablagerungen bzw. kontaminationsverdächtige Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />

Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Grubensenkungsgebiet.<br />

Mit Munitionsfunden ist im gesamten Planbereich zu rechnen.<br />

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes<br />

Der Bebauungsplan "Kalkofen", rechtskräftig mit Datum vom 11.06.1987 soll dahingehend<br />

geändert werden, dass an Stelle des bislang festgesetzten "öffentlichen Spielplatzes" ein<br />

reines Wohngebiet mit überbaubarer Grundstücksfläche festgesetzt wird.<br />

Die jetzige Planung nimmt mit der Festsetzung der Bauweise und der Zahl der Vollgeschosse<br />

Rücksicht auf die vorhandene Bebauung in diesem innerörtlichen Bereich. Die nunmehr<br />

festgesetzte überbaubare Fläche wird die Nachbargebäude nicht in unzumutbarer Weise<br />

beeinträchtigen. Es ist wird zudem eine Firstrichtung vorgegeben und die Errichtung eines<br />

Satteldaches vorgeschrieben.<br />

Für die Inanspruchnahme der bisherigen Spielplatzfläche für bauliche Zwecke wird als Ausgleich<br />

im rückwärtigen Grundstücksbereich ein 120 qm großer Pflanzstreifen mit heimischen<br />

Gehölzen festgesetzt.<br />

Vor dem Hintergrund des möglichst sparsamen Umganges mit Grund und Boden hat der<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>Bexbach</strong> beschlossen, den o.a. Bebauungsplan zu ändern. Damit soll die bauliche<br />

Nutzbarkeit der Grundstücke mit den Plannummern 3375/1 und 3375/2 als Fläche für ein<br />

künftiges Wohnhaus planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Fläche wird in den vergangenen<br />

Jahren schon nicht mehr als Spielplatz genutzt, denn in dem ca. 180 m entfernten<br />

Blumengartengelände wurde ein Spielplatz angelegt. Die innerörtliche Freifläche wird infolgedessen<br />

jetzt einer neuen in die Umgebung passenden Nutzung zugeführt.<br />

4


In der gleichen Straße in unmittelbarer Nachbarschaft ist eine zweigeschossige Bebauung in<br />

einem "reinen Wohngebiet" festgesetzt. Bei offener Bauweise beträgt die Grundflächenzahl<br />

in diesem Teilbereich 0,4, die Geschoßflächenzahl 0,8. Es ist eine Firstrichtung und ein Satteldach<br />

vorgegeben, die überbaubare Fläche wird durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.<br />

Der Neubau wird sich also seiner Umgebung anpassen. Ein schwerwiegender Eingriff<br />

in das Orts –und Landschaftsbild ergibt sich durch die vorliegende Planung nicht.<br />

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung<br />

des Grundstückes. Ziel des Bebauungsplanes "Kalkofen, 2. Änderung" ist es, für<br />

den Planbereich eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohle der Allgemeinheit<br />

entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen,<br />

eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />

schützen und zu entwickeln. Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt mit der Planungsmaßnahme die kurzfristige<br />

Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumeigenbedarfs im <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Bexbach</strong>.<br />

Die jetzige Planung nimmt mit der Festsetzung der Bauweise und der Zahl der Vollgeschosse<br />

Rücksicht auf die vorhandene Bebauung in diesem innerörtlichen Bereich in der Fliederstrasse.<br />

Die nunmehr festgesetzte überbaubare Fläche wird die Nachbargebäude nicht in<br />

unzumutbarer Weise beeinträchtigen.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan bildet mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die Grundlage<br />

für die städtebauliche Ordnung und weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche<br />

Maßnahmen.<br />

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (einstufige Beteiligung<br />

der Behörden und der Öffentlichkeit) durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen<br />

der Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB an der Planung beteiligt. Eine Umweltprüfung wird<br />

nicht durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.<br />

Das gewählte Bebauungsplanverfahren<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die<br />

geplante Änderung zielt auf eine städtebauliche Innenentwicklung (hier: Verdichtung) ab.<br />

Maßnahmen der Innenentwicklung können planungsrechtlich unter festgelegten Voraussetzungen<br />

in Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB vorbereitet werden.<br />

Diese Voraussetzungen sind in vorliegendem Falle erfüllt. Das Plangebiet i.e.S., d.h. der<br />

Flächenanteil, für den die Festsetzungen geändert werden, umfasst eine Nettobaufläche<br />

(zulässige Grundfläche) von weniger als 20.000 qm.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die vorgesehene Nutzung nach dem Gesetz über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht nicht durchzuführen. Anhaltspunkte<br />

für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter<br />

bestehen nicht.<br />

Aus den vorgenannten Gründen sind die Vorschriften über die Umweltprüfung, den Umweltbericht,<br />

die Angabe in welcher Form umweltbezogene Belange verfügbar sind, nicht anzuwenden.<br />

Somit fehlt auch die Grundlage für die zusammenfassende Erklärung nach § 10<br />

Abs. 4 BauGB.<br />

Die zulässige Bebauung erfolgt i.S. einer sparsamen Verwendung von Grund und Boden, da<br />

die auf der Grundlage des Bebauungsplanes mögliche Bebauung der Innenentwicklung<br />

dient und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt.<br />

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.4 gelten im beschleunigten Verfahren in den Fällen des § 13 a<br />

Abs.1 Satz 2 Nr.1 BauGB zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² Eingriffe, die auf<br />

Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs.<br />

3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich für<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft ist daher nicht erforderlich.<br />

Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen nach § 4 c BauGB (Monitoring), die<br />

an die Umweltprüfung anknüpft, entfällt im beschleunigten Verfahren.<br />

5<br />

Gelöscht: In Absprache mit<br />

dem Ministerium für Umwelt,<br />

Referat C/2, wird d


Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan<br />

Nach § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> - rechtswirksam mit Datum vom<br />

09.07.1982 - sind für den Planbereich "geplante Wohnbauflächen" dargestellt. Der Bebauungsplan<br />

stellt somit eine Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption<br />

dar.<br />

Planung<br />

Dem vorliegenden Bebauungsplanänderungsentwurf liegen Überlegungen zugrunde nach<br />

der Aufgabe des Kinderspielplatzes ohne größeren Erschließungsaufwand einen zusätzlichen<br />

Bauplatz zu schaffen.<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Aufgrund der vorhandenen Baustruktur wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

ein "reines Wohngebiet" gem. § 3 BauNVO ausgewiesen. Die zulässige Arten von Nutzungen<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauNVO sind Wohngebäude.<br />

Zu den gem. § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen gehören<br />

lediglich kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes.<br />

Gem. § 3 Abs. 4 BauNVO gehören zu den nach Absatz 2 zulässigen Wohngebäuden auch<br />

solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.<br />

Die weiteren sonst gem. § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen<br />

sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig.<br />

Dazu gehören:<br />

1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für<br />

die Bewohner des Gebiets dienen,<br />

2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

Die ausgeschlossenen Nutzungen sind mit der vorherrschenden Gebietscharakteristik nicht<br />

zu vereinbaren und deshalb auszuschließen.<br />

Diese Regelungen wurden aus dem bislang rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist auf 0,4, die Geschoßflächenzahl (GFZ) ist auf 0,8 festgesetzt.<br />

Die Geschossigkeit ist mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Mit dieser Festsetzung<br />

wird die typische Bebauung des Umfeldes aufgenommen und weiterentwickelt.<br />

Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen<br />

Für den Planbereich wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche<br />

wird ausschließlich durch Baugrenzen bestimmt. Durch die Festsetzung der überbaubaren<br />

Fläche wird zwischen dem künftigen Gebäude und dem Nachbargebäude ein genügend<br />

großer Abstand gewährleistet. Die Hauptfirstrichtung wird parallel zur Erschließungsstrasse<br />

und für untergeordnete Gebäudeteile, senkrecht zur Erschließungsstrasse zugelassen,<br />

um die Einbindung in die umgebende Bebauung zu gewährleisten.<br />

6


Gestalterische Vorschriften<br />

Gemäß § 9 (4) BauGB werden in Verbindung mit § 85 (4) LBO 2004 für das Wohngebiet<br />

bauordnungsrechtliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Hier werden<br />

Festsetzungen bezüglich der Gestaltung der Baukörper getroffen. Ziel ist eine harmonische,<br />

an der örtlichen Situation orientierte Gestaltung des Wohngebietes und das Einfügen des<br />

Wohngebietes in die umgebende Landschaft.<br />

Dabei werden Satteldächer und satteldachähnliche Dächer festgeschrieben. Flachdächer<br />

sind unzulässig. Dies geschieht aus Rücksicht auf die vorhandene Bebauung.<br />

Verkehrsflächen<br />

Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz ist durch die Erschließungsstraßen<br />

"Fliederstraße" und "Holunderweg" vorgegeben. Der vorliegende Änderungsbereich<br />

ist bereits an diese Strassen angeschlossen.<br />

Die Erschließungsstraße wiederum ist über den "Holunderweg" an die "Niederbexbacherstraße"<br />

als Landesstraße 1. Ordnung (L.I.O. 116) und somit an das überörtliche Verkehrsnetz<br />

angebunden.<br />

Flächen für Stellplätze und Garagen<br />

Garagen, Stellplätze und Zufahrten sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche<br />

zulässig. Lediglich die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und nur<br />

der eigens für sie vorgesehenen Nutzung zuzuführen.<br />

Ansonsten gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Baugesetzbuches<br />

und der Landesbauordnung.<br />

Nebenanlagen<br />

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Stellplätze und Garagen sind innerhalb und außerhalb<br />

der überbaubaren Fläche zulässig. Lediglich die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist von jeglicher<br />

Bebauung freizuhalten und nur der eigens für sie vorgesehenen Nutzung zuzuführen.<br />

Ansonsten gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Baugesetzbuches<br />

und der Landesbauordnung.<br />

Technische Ver- und Entsorgung<br />

Hinsichtlich der technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes oder etwaiger zusätzlicher<br />

Infrastruktureinrichtungen ergeben sich durch die vorliegende Planung keine Veränderungen.<br />

Die "Fliederstrasse" wird über einen Mischwasserkanal entwässert. Das anfallende<br />

Schmutzwasser des neuen Gebäudes wird in den Mischwasserkanal abgeleitet. Das Niederschlagswasser<br />

der Dachflächen soll in Zisternen gesammelt werden. Die Überläufe werden<br />

über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Die Vorgaben des § 49 a des Saarländischen<br />

Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />

Für die Strom-, Wasser- und Erdgasversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

Durch die Ausweisung des zusätzlichen Baugrundstückes wird eine sich in Sukzession zu<br />

einer Glatthaferwiese befindliche Spielplatzbrache in Anspruch genommen. Als Ausgleich<br />

dafür wird im rückwärtigen Bereich des neuen Baugrundstückes ein 120 m² großer Streifen<br />

für "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt.<br />

Die textliche Festsetzung für die "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen" lautet:<br />

Die im Plan festgesetzten Flächen sind mit standortgerechten einheimischen Pflanzen zu<br />

gestalten.<br />

7<br />

Gelöscht: Zum Gunterstal<br />

Gelöscht: und "Im Langenfeld"<br />

Gelöscht: ¶<br />

Gelöscht: 105


Dabei sind insbesondere folgende Arten zu verwenden:<br />

Feldahorn (Acer campestre)<br />

Haselnuß (Corylus avellana)<br />

Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />

Schlehe (Prunus spinosa)<br />

Holunder (Sambucus nigra)<br />

sowie hochstämmige Obstsorten wie z.B. Große Knorpelkirsche Champagnerrenette<br />

Klarapfel Williams Christ.<br />

Pro 2 m 2 festgesetzter Fläche ist ein Strauch zu pflanzen.<br />

Pro 100 m 2 festgesetzter Fläche ist ein Hochstamm zu pflanzen.<br />

Für zwei markante Einzelbäume im hinteren Teil des Änderungsbereiches werden Erhaltungsfestsetzungen<br />

getroffen. Sie sollten im Zuge der Baumaßnahmen durch entsprechende<br />

Vegetationsschutzmaßnahmen nach DIN 18920 oder RAS-LP 4 (Bauzaun) unter Beachtung<br />

der ZTV-Baumpflege - insb. Punkt 3.5 - geschützt werden.<br />

Durch die Pflanz- und Erhaltungsfestsetzungen erfährt das Grundstück aus Sicht der Grünordnung<br />

eine Aufwertung. Aus der extensiven Glatthaferwiese auf der Spielplatzbrache kann<br />

sich im hinteren Bereich sukzessive eine mit einheimischen Gehölzen bestandene Gartenfläche<br />

entwickeln. Darüber hinaus trägt diese Festsetzung zu einer Aufwertung des Orts-<br />

und Landschaftsbildes an dem Nordosthang unterhalb des Blumengartens bei.<br />

Munitionsgefahren<br />

Nach der Dokumentation der Kriegsereignisse 1939 - 1945 sind im Plangebiet Munitionsgefahren<br />

nicht auszuschließen. Ein vorsorgliches Absuchen des Geländes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

vor dem Beginn von Erdarbeiten ist geboten.<br />

Bodenfunde<br />

Bodenfunde, bei denen vermutet werden kann, dass an ihrer Erhaltung oder Untersuchung<br />

ein öffentliches Interesse besteht, sind gemäß § 12 (SDschG) dem Landesdenkmalamt unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

Bodenordnung<br />

Eines der beiden Grundstücke, die das künftige Baugebiet überlagert, muss noch ins Eigentum<br />

der künftigen Bauherren übertragen werden. Die Kartengrundlage des vorliegenden Änderungsentwurfs<br />

basiert somit auf den jetzt tatsächlich vorhandenen Eigentumsverhältnissen.<br />

Zusätzliche bodenordnerische Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Altablagerungen<br />

Im Planbereich sind Altablagerungen nicht bekannt.<br />

Wohneinheitenermittlung<br />

Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes "Siedlung" ergibt sich durch die vorliegende<br />

Planung eine neue Wohneinheit, die bei der nächsten Baulückenbilanzierung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Ansatz gebracht wird.<br />

Die Wohneinheitenbilanz der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> wird dann entsprechend ergänzt.<br />

8


Prüfung der umweltrelevanten Belange<br />

Nach der Novelle des Baugesetzbuches vom 24. Juni 2004 sind bei der Aufstellung von<br />

Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes grundsätzlich im Rahmen einer so genannten<br />

Umweltprüfung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 4 sind in dieser Umweltprüfung die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Zu untersuchen sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima,<br />

Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft, sowie die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen,<br />

die Kulturgüter und die Sachgüter.<br />

Im vorliegenden Fall sind in Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes von 965 m²<br />

und der Schaffung nur eines Bauplatzes statt eines "öffentlichen Spielplatzes" keine wesentlichen,<br />

relevanten umweltbezogenen Auswirkungen zu erkennen.<br />

Dies zeigt auch folgende Gegenüberstellung: Der zusätzlichen Festsetzung einer ca. 325<br />

qm großen überbaubaren Grundstücksfläche in einem 965 qm großen, reinen Wohngebiet<br />

stehen die Festsetzung von ca. 120 qm neuer zusätzlicher Pflanzflächen entgegen.<br />

Durch die Bebauung des Plangebietes wird zwar in geringem Umfang Boden versiegelt, der<br />

Wasserhaushalt der Landschaft beeinflusst und der Wasserabfluss erhöht. Die Versiegelung<br />

von Flächen wirkt sich, wenn auch gering, auf das lokale Klima aus, indem es zur Verringerung<br />

der Luftfeuchte und zur Erhöhung der Temperaturen in den bodennahen Luftschichten<br />

kommt. Wiesenflächen gehen verloren.<br />

Im Gegenzug sehen die Pflanzfestsetzungen flächenhafte Strukturen von heimischen Bäumen<br />

und Straucharten vor. Die vorgesehenen Pflanzungen auf den privaten Grünflächen im<br />

westlichen Teil des Plangebietes haben sowohl eine gestalterische als auch eine ökologische<br />

Funktion. Neben der besseren Gestaltung ist insbesondere die positive Auswirkung auf<br />

das Kleinklima zu nennen.<br />

Für zwei markante Einzelbäume im hinteren Teil des Plangebietes werden Erhaltungsfestsetzungen<br />

getroffen.<br />

Aus den vorgenannten Gründen ist eine besondere Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.<br />

Auswirkungen der Planung<br />

Hinsichtlich der technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes oder etwaiger zusätzlicher<br />

Infrastruktureinrichtungen ergeben sich durch die vorliegende Planung keine Veränderungen.<br />

Die "Fliederstrasse" wird über einen Mischwasserkanal entwässert. Das anfallende<br />

Schmutzwasser des neuen Gebäudes wird in den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Überläufe<br />

werden über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Die Vorgaben des §<br />

49 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />

Für die Strom-, Wasser- und Erdgasversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />

Durch die Änderung gehen summa summarum 965 qm ehemalige Spielplatzfläche verloren<br />

für die stattdessen neu ein reines Wohngebiet mit einer ca. 325 qm großen überbaubaren<br />

Grundstücksfläche festgesetzt wird. Die Fläche hat sich teilweise zu einer Glatthaferwiese<br />

entwickelt. Für den Verlust der Wiesenfläche wird im Änderungsbereich Ersatz vorgenommen<br />

durch die Festsetzung von neu ca. 120 qm "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".<br />

9


WERTUNG<br />

Wie bereits geschildert, kann der zusätzliche Eingriff vor Ort nahezu ausgeglichen werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> ist zudem bemüht im Rahmen der Dorferneuerung vermehrt Hochgrün in<br />

den Ortsteil <strong>Bexbach</strong> zu bringen und damit zur ökologischen Aufwertung der Ortslage beizutragen.<br />

Abwägung<br />

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gem. § 1 (6) BauGB die öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Folgende Argumente sprechen<br />

für eine bauliche Entwicklung im Geltungsbereich der Planung:<br />

→ Aufgrund der attraktiven Lage und der Nähe zum Ortskern ist das Gebiet für die<br />

Wohnnutzung gut geeignet.<br />

→ Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung<br />

der Bebauung in der Fliederstrasse.<br />

→ Das Zentrum von <strong>Bexbach</strong> liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des zusätzlichen<br />

Bauplatzes.<br />

→ Die vorgesehene Maßnahme fügt sich in das Orts- und Landschaftsbild ein.<br />

→ Durch die grünordnerischen Festsetzungen erfährt die sich in Sukzession befindliche<br />

Spielplatzfläche eine Aufwertung.<br />

→ Der erforderliche Ausgleich wird soweit als möglich auf der Fläche erbracht.<br />

Argumente gegen die Realisierung des Bebauungsplanes:<br />

→ Durch die Verwirklichung des Bebauungsplanes gehen in geringem Umfang Glatthaferwiesenflächen<br />

auf der Spielplatzbrache verloren.<br />

→ Boden wird versiegelt und der Wasserhaushalt der Landschaft beeinflusst.<br />

Ergebnis<br />

Nach Abwägung der zu beachtenden Belange kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> zu dem Ergebnis<br />

die Planung zu realisieren. Der Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes wird Vorrang vor<br />

den Belangen des Naturschutzes eingeräumt.<br />

<strong>Bexbach</strong>, den<br />

Der Bürgermeister:<br />

I.V.<br />

W. Imbsweiler<br />

Beigeordneter<br />

10


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

054/2009-2014<br />

öffentlich<br />

01.12.2009<br />

Beschluss Flächennutzungsplanänderungen "Östlich der<br />

Dunzweiler Straße" und "In den Färrenstücken"<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ortsrat Höchen Vorberatung<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beschließt die Flächennutzungsplanänderungen in den Bereichen<br />

„Dunzweiler Straße“ und „In den Färrenstücken“ in Höchen.<br />

Beschluss zur Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt<br />

Eine Ersatzaufforstung in mindestens gleicher Flächengröße wird, wie im Zielabweichungsverfahren<br />

festgelegt, bei tatsächlicher Abholzung der Fläche an der Dunzweiler Straße zur Verfügung gestellt.<br />

Ein gesonderter Umweltbericht für die vorliegenden Flächennutzungsplanänderungen wird aufgrund<br />

der bereits erfolgten Abwägung im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Änderung des<br />

Vorranggebietes für Freiraumschutz durch das Ministerium für Umwelt dem Umweltministerium nicht<br />

vorgelegt.<br />

Die Flächennutzungsplanänderungen einschl. der Stellungnahmen werden der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde zur Genehmigung nach § 6 (1) BauGB vorgelegt, mit Bekanntmachung der<br />

Genehmigungserteilung in den Höcherberg-Nachrichten erlangt diese Rechtskraft.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die Änderungen des<br />

Flächennutzungsplanes in den Bereichen „Dunzweiler Straße“ und „In den Färrenstücken“ in Höchen<br />

gem. § 1 (3) und § 2 (1) BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beschlossen. In der Zeit vom 15.06.2009 bis einschl.<br />

17.07.2009 lagen die Flächennutzungsplanänderungen mit Begründung aus, die Träger öffentlicher<br />

Belange wurden um Stellungnahme gebeten.<br />

Der Beschluss zur Offenlegung wurde am 22.09.2009 gefasst, nach § 3 (2) BauGB lagen die<br />

Flächennutzungsplanänderungen in der Zeit vom 12.10.2009 bis einschl. 13.11.2009 öffentlich aus.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden 32 Behörden angeschrieben von denen 12 eine Stellungnahme<br />

abgaben. Darunter war 1 relevante Stellungnahme, über die entschieden werden muss.<br />

Stellungnahme Ministerium für Umwelt, Abteilung C<br />

Zusammenfassung:<br />

Das Ministerium geht zunächst auf die abgeschlossenen Verfahren der Zielabweichung,<br />

Ausgliederung und des Landschaftsschutzgebietes ein. Es verweist ausdrücklich auf die<br />

Maßgabe aus dem Zielabweichungsverfahren, dass für den Waldverlust eine<br />

Ersatzaufforstung in mindestens gleicher Größenordnung der überplanten Waldflächen zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Die Beteiligung der Abt. B des Ministeriums wird daher angemahnt.<br />

Im nächsten Kapitel wird auf die durchzuführende Umweltprüfung und den zu erstellenden<br />

Umweltbericht hingewiesen. Die Auswirkungen der geplanten Wohnbaufläche seien zu prüfen,<br />

Seite: 1/3


aufgrund der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen sei in jedem Fall mit Auswirkungen<br />

auf die zu untersuchenden Schutzgüter zu rechnen. Der erforderliche Umweltbericht sei daher<br />

zu ergänzen und vorzulegen.<br />

Ein nächster Abschnitt bezieht sich auf den "LEP Siedlung" und die vorzulegende<br />

Baulückenbilanzierung. Vor dem Hintergrund, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> mit vorliegender<br />

Planung Wohnbauflächen in einer Größenordnung von rd. 3,5 ha im Bereich „In den<br />

Färrenstücken“ zurücknimmt und dafür im Bereich „Östlich der Dunzweiler Straße“<br />

Wohnbauflächen in einer Größe von ca. 1 ha darstellt, wird aus landesplanerischer Sicht der<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan sowie der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets<br />

im Bebauungsplan vorbehaltlich der noch vorzulegenden Baulückenbilanzierung zugestimmt.<br />

Ich bitte um entsprechende Ergänzung.<br />

Ferner wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> dringend angeraten, den Flächennutzungsplan, der aus dem<br />

Jahr 1982 datiert, neu aufzustellen.<br />

Abwägungsvorschlag:<br />

Die naturschutzfachlichen Einwände sind mit dem Bescheid zum Zielabweichungsverfahren<br />

als nachrangig zu bewerten. Für den in Anspruch genommenen Wald wird an anderer Stelle<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes in Absprache mit dem zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien<br />

beim SaarForst – Landesbetrieb bzw. mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro<br />

Ersatzfläche festgesetzt.<br />

Die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf werden noch entsprechend ergänzt und für<br />

die Offenlegung aufbereitet. Hierfür wurde auch ein Umweltbericht erarbeitet.<br />

Eine aktuelle Baulückenbilanzierung wird im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan<br />

vorgelegt. Hier finden die acht bzw. neun neuen Bauplätze ihre Berücksichtung.<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> wird derzeit neu aufgestellt.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht:<br />

Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)<br />

Landwirtschaftskammer<br />

Deutsche Telekom<br />

Kabel Deutschland<br />

<strong>Stadt</strong> Neunkirchen<br />

Gemeinde Kirkel<br />

Verbandsgemeinde Waldmohr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 22<br />

Saarwaldverein e.V. (Zustimmung)<br />

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />

Nicht geantwortet haben:<br />

Ministerium für Inneres und Sport<br />

Landesdenkmalamt<br />

Umwelt Abteilung B (Forst)<br />

Gesundheitsamt<br />

Landeskriminalamt - Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

EVS – Abwasserwirtschaft<br />

EVS – Abfallwirtschaft<br />

Pfalzwerke AG<br />

Creos Deutschland GmbH<br />

energis<br />

Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Gutachterausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />

<strong>Stadt</strong> Homburg<br />

<strong>Stadt</strong> Ottweiler<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

Naturschutzbund Deutschland (Nabu Saar)<br />

BUND<br />

Verband der Gartenbauvereine<br />

Seite: 2/3


Privatpersonen haben sich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht gemeldet.<br />

Anlage/n:<br />

Stellungnahme Ministerium für Umwelt, Abt. C<br />

Planunterlagen<br />

Begründung<br />

Seite: 3/3


BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG<br />

DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

DER STADT BEXBACH IN DEN BEREICHEN<br />

"ÖSTLICH DER DUNZWEILERSTRASSE" UND<br />

"IN DEN FÄRRENSTÜCKEN"<br />

IM STADTTEIL HÖCHEN<br />

GEMÄSS § 5 ABS. 5 BAUGB<br />

1


BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG<br />

DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

DER STADT BEXBACH IN DEN BEREICHEN<br />

"ÖSTLICH DER DUNZWEILERSTRASSE" UND<br />

Ausgearbeitet von:<br />

Blind/Stein/Mohacsi<br />

Homburg, den 24. April 2009<br />

"IN DEN FÄRRENSTÜCKEN"<br />

IM STADTTEIL HÖCHEN<br />

GEMÄSS § 5 ABS. 5 BAUGB<br />

Die Kreisverwaltung<br />

Amt für Planung und<br />

Regionalentwicklung<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................3<br />

1. Änderungsbeschluss.............................................................................................................................................4<br />

2. Rechtsgrundlagen.................................................................................................................................................4<br />

3. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderungen .........................................................................................5<br />

Östlich der Dunzweilerstraße...........................................................................................................................5<br />

In den Färrenstücken........................................................................................................................................5<br />

4. Landesplanerische Vorgaben ...............................................................................................................................5<br />

Wohneinheitenbilanzierung: ............................................................................................................................6<br />

5. Lage und Nutzung des Plangebietes.....................................................................................................................6<br />

6. Standortwahl und Alternativendiskussion............................................................................................................6<br />

7. Geplante Änderung ..............................................................................................................................................7<br />

In den Färrenstücken........................................................................................................................................7<br />

Östlich der Dunzweilerstraße...........................................................................................................................7<br />

8. Technische Ver- und Entsorgungsanlagen im Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" ......................................7<br />

9. Umweltbericht......................................................................................................................................................8<br />

10. Ausgleichsmaßnahmen.......................................................................................................................................8<br />

11. Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................8<br />

12. Fazit ...................................................................................................................................................................9<br />

3


1. Änderungsbeschluss<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die Änderung des rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in den zwei Teilbereichen "Östlich der<br />

Dunzweilerstraße" und "In den Färrenstücken" auf der Gemarkung Höchen beschlossen. Die<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

" Östlich der Dunzweilerstraße".<br />

Das Amt für Planung und Regionalentwicklung des Saarpfalz- Kreises wurde mit der Ausarbeitung<br />

der Planunterlagen beauftragt.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Gesetz Nr.788: Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art.5 i.V.m. Art.60 des Gesetzes Nr.1662 zur<br />

Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom<br />

19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930): § 12 Gemeindesatzungen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September<br />

2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.4 i.V.m. Art.6 Abs.1 des Erbschaftsteuerreformgesetzes<br />

vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar<br />

1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz<br />

vom 22. April 1993 (BGBl. I.S.466)<br />

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.58)<br />

Gesetz Nr.1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom 18.<br />

Februar 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2004 (Amtsbl. S. 822) zuletzt geändert<br />

durch Art. 4 des Gesetzes Nr. 1639 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 278)<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege [Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2002)] vom<br />

25. März 2002, BGBl. I S.1193, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2986)<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) m.W.v. 30.10.2007<br />

Gesetz Nr.1592 a zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz)<br />

(SNG) vom 05. April 2006 (Amtsblatt des Saarlandes 2006 S. 726) zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m.<br />

Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der<br />

SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />

Gesetz Nr. 714 Saarländisches Wassergesetz (SWG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 24. September 2004 (Amtsblatt des Saarlandes 2004 S. 1994), zuletzt geändert durch<br />

Art.10 Abs.12 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen<br />

vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007 S. 2393)<br />

Gesetz Nr.1496 Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches-Bodenschutzgesetz-SBodSchG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2002<br />

(Amtsbl. S.990), zuletzt geändert durch Art.10 Abs.8 i.V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr. 1632 zur Reform<br />

der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes 2007<br />

S. 2393)<br />

Gesetz Nr.1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts vom 19. Mai 2004 in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1498) zuletzt geändert durch Art. 45 i.V.m. Art. 60<br />

des Gesetzes Nr.1662 zur Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

des Bundes vom 19. November 2008 (Amtsblatt des Saarlandes 2008 S. 1930)<br />

Gesetz Nr.1069 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz)(LWaldG) vom 26.10.1977 (Amtsbl.<br />

S.1009) zuletzt geändert durch Art.2 i.V.m. Art.5 des Gesetzes Nr.1661 zur Einführung einer strategischen<br />

Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie im Saarland vom 28. Oktober 2008<br />

(Amtsblatt des Saarlandes 2009 S. 3)<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung,Umweltschutz und Infrastruktur)"<br />

vom 13.Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Juli 2004 (Amtsbl. S.1574)<br />

4


5<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", vom 4. Juli 2006 in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Juli 2006 (Amtsbl. S. 962)<br />

3. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderungen<br />

Östlich der Dunzweilerstraße<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beabsichtigt im <strong>Stadt</strong>teil Höchen in der Dunzweilerstraße eine ca. 220 m<br />

lange Baulücke zu schließen. Diese Fläche ist zu einem Drittel mit 44 Jahre alten Fichten<br />

und zu zwei Drittel mit "19 Jahre alte Buchen, Traubeneichen, Lärchen und Birken mit Überhalt<br />

von Buchen (163 Jahre), Lärche (113 Jahre) und Traubeneiche (153 Jahre)" bestanden.<br />

Hier reicht der "Pfaffenwald" von der Umgebung der Glanquelle bis herauf an die Wohnbebauung<br />

entlang der Dunzweilerstraße.<br />

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich,<br />

der mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die Grundlage für die städtebauliche Ordnung<br />

und weitere zum Vollzug des BauGB erforderlichen Maßnahmen bildet. Die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes "Östlich der Dunzweilerstraße" erfolgt gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren<br />

mit der Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich.<br />

Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet"<br />

dar. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan<br />

zu entwickeln, so dass in vorliegendem Falle eine Flächennutzungsplanänderung<br />

unter Berücksichtigung der zurückgenommenen Landschaftsschutzgebietsgrenze erforderlich<br />

wird. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet folglich die Darstellung<br />

"Wohnbauflächen".<br />

In den Färrenstücken<br />

Mit der Neufestsetzung von Wohnbauflächen in diesem Bereich geht die Zurücknahme von<br />

weitaus größeren Wohnbauflächen in zweiter Reihe hinter den Häusern in der "Turmstraße"<br />

("In den Färrenstücken") und deren Umwandlung in "Nichtbauflächen" einher. Mit der vorliegenden<br />

Änderung werden die bislang dargestellten "Wohnbauflächen" durch "Flächen für<br />

die Landwirtschaft" ersetzt. Es handelt sich dabei um Privatgärten, einerseits mit durchwachsenen<br />

Streuobstwiesen und Fichtenkulturen sowie andererseits mit Rasenflächen und<br />

artenreichen Glatthaferwiesen mit Hochstammobst.<br />

Unter wirtschaftlichen Erwägungen ist festzustellen: Mit der vorliegenden Planungsmaßnahme<br />

werden noch zu erschließende Wohnbauflächen durch bereits erschlossenes Bauland<br />

ersetzt.<br />

Ziel ist es, unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Teilabschnitt Siedlung<br />

dem <strong>Stadt</strong>teil Höchen in einem reduzierten Plangebiet eine angemessene Siedlungsentwicklung<br />

zu ermöglichen und über den Wohnbedarf hinausgehende und schwierig zu<br />

realisierende Bauflächen zurückzunehmen.<br />

4. Landesplanerische Vorgaben<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz<br />

und Infrastruktur) vom 13. Juli 2004 trifft für das Plangebiet die zeichnerische<br />

Festlegung "Vorranggebiet für Freiraumschutz - VFS". Die Ziele der "Vorranggebiete für<br />

Freiraumschutz - VFS " werden auf Seite 14 des Textteiles zum Landesentwicklungsplan,<br />

Teilabschnitt "Umwelt" erläutert. Diese dienen vor allem "dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />

und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile".<br />

"Die Inanspruchnahme der VFS für Wohnbebauung" etc. ist unzulässig.<br />

Weitere Vorranggebiete, Standort- und Trassenbereiche bzw. Textliche Festlegungen sind<br />

für das Plangebiet im LEP Umwelt nicht erwähnt.<br />

Die Fläche liegt in der "Waldfläche" der "nachrichtlichen Darstellungen" im LEP Umwelt.


6<br />

Um die Darstellung von Wohnbauflächen im vorliegenden Plangebiet realisieren zu können,<br />

beantragte die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> beim Ministerium für Umwelt ein Zielabweichungsverfahren für<br />

den LEP Umwelt für das Gebiet "Östlich der Dunzweilerstraße".<br />

Mit Bescheid vom 23.09.2008 wurde der beantragten Zielabweichung zugestimmt.<br />

Die Landschaftsschutzgebietsfläche im Abschnitt L6.01.01 (9272) wurde bis zum Rand des<br />

Änderungsbereiches zurückgenommen, die betroffene Fläche ausgegliedert.<br />

Wohneinheitenbilanzierung:<br />

Im Hinblick auf die Berücksichtigung des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“<br />

und die Bilanzierung der Wohneinheiten ergibt sich im Bereich der Färrenstücken eine<br />

Rücknahme von 70 WE. Hinzu kommen im Bereich der Dunzweilerstraße 22 WE, so dass<br />

letztlich 48 WE zurückgenommen werden.<br />

5. Lage und Nutzung des Plangebietes<br />

Die neuen geplanten Wohnbauflächen mit Teilen der Parzellennummer 1829/1 sowie der<br />

Parzellennummer 1968/2 auf einer Breite von 50 m entlang der Dunzweilerstraße befinden<br />

sich im Eigentum der saarländischen Forstverwaltung.<br />

Sie liegen am nördlichen Ortsrand von Höchen auf einer Höhe von 414 m bis 433 m über<br />

NN an einem zu Anfang noch flach geneigten Südosthang. Die Größe dieses Änderungsbereiches<br />

beträgt ca. 1,0 ha.<br />

Die neuen geplanten landwirtschaftlichen Flächen liegen an einem relativ steilen Südhang<br />

auf einer Höhe von 432 m bis 451 m zwischen Kohlstraße im Norden und Herrenfeldstrasse<br />

im Süden sowie zwischen Dunzweilerstraße im Osten und Turmstrasse im Westen, in zweiter<br />

Reihe hinter den Gebäuden in der Turmstrasse in der Gewanne "In den Färrenstücken".<br />

Die Größe dieses Änderungsbereiches beträgt 3,51 ha.<br />

Die in Rede stehenden Änderungsbereiche liegen in etwa 400 m Entfernung, in räumlichen<br />

Bezug zueinander, am nördlichen Rand des <strong>Stadt</strong>teiles Höchen.<br />

Aus geologischer Sicht ist zu bemerken, dass beide Plangebiete im Bereich der "Unteren<br />

Heusweiler Schichten" liegen.<br />

Laut der "Ersteinschätzung der Versickerungseignung der Böden im Saarland", herausgegeben<br />

vom Landesamt für Umweltschutz Abt. Geologie, ist der Boden im Plangebiet für die<br />

vollständige oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser, auf Grund von "Böden<br />

mit vorwiegend mittlerer Wasserdurchlässigkeit", bedingt geeignet.<br />

Die Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> stuft beide in Rede stehenden<br />

Flächen als "überwiegend zur Versickerung nicht geeignet ein". Flachversickerungen<br />

über den belebten Oberboden werden allerdings als denkbar erachtet.<br />

Beide Plangebiete liegen nicht in der Schutzzone eines Wasserschutzgebietes.<br />

Das Plangebiet entlang der Dunzweilerstraße lag im Geltungsbereich einer Schutzverordnung<br />

nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (Hier Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 10.12.2001). Daher wurde im § 5 der Verordnung im<br />

Abschnitt L6.01.01 (9272) der Wortlaut "Pfaffenwald" ersetzt durch die Formulierung Teile<br />

von "Pfaffenwald" und in der Plankarte musste die Landschaftsschutzgebietsfläche entsprechend<br />

geändert und um die in der vorliegenden Planänderung dargestellte Wohnbaufläche<br />

reduziert werden. In der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die neue Landschaftsschutzgebietsfläche<br />

eingetragen.<br />

Mit Munitionsfunden ist in beiden Planbereichen zu rechnen.<br />

6. Standortwahl und Alternativendiskussion<br />

Vor dem Hintergrund der anzustrebenden städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gemäß<br />

§ 1 BauGB ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen des <strong>Stadt</strong>teils Höchen (Anzahl<br />

der Baulücken und Wohnbedarf) eine Beschränkung der zukünftigen Siedlungsentwicklung<br />

im nördlichen <strong>Stadt</strong>teil auf die Schließung der Baulücke entlang der "Dunzweiler Straße" un-


7<br />

abdingbar. Die Inanspruchnahme von Privatgärten mit Obsthochstämmen und schützenswerten<br />

Glatthaferwiesen sowie das kostenintensive Bauen in zweiter Reihe hinter der<br />

Turmstrasse fallen weitaus schwerer ins Gewicht als die Inanspruchnahme eines Waldstreifens<br />

aus Fichten- und Buchenbeständen. Darüber hinaus geht mit der Verwirklichung der<br />

vorliegenden Planung eine Reduzierung der Wohnbauflächen von 3,51 ha auf 1,0 ha einher.<br />

Dies beinhaltet zwangsläufig die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die neuen Gegebenheiten.<br />

Die Vorgaben des LEP Siedlung lassen sich am besten entlang der Dunzweilerstraße umsetzen,<br />

da sich das Gebiet im Besitz eines einzelnen Eigentümers, der saarländischen<br />

Forstverwaltung, befindet, die Parzellierung recht einfach zu bewerkstelligen ist und das Gebiet<br />

mit dem Ausbau der Dunzweilerstraße bereits erschlossen ist.<br />

Bei dem Gebiet östlich der Turmstraße ist die Verwirklichung bei mehreren Grundstückseigentümern<br />

und einer schwierigen Erschließung bei den vorhandenen topografischen Verhältnissen<br />

nur schwer zu bewerkstelligen.<br />

Der Aufhebungsbereich östlich der Turmstraße, "In den Färrenstücken", wird zukünftig als<br />

innerörtliche landwirtschaftlich genutzte Freifläche dem innerörtlichen Freibereich zugeordnet.<br />

Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird entsprechend der vorhandenen und derzeitigen<br />

Nutzung gewählt.<br />

7. Geplante Änderung<br />

In den Färrenstücken<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> - rechtswirksam mit Datum vom<br />

09.07.1982 - stellt für den Planbereich östlich der Turmstraße in der Gewanne "In den Färrenstücken"<br />

"geplante Wohnbauflächen" dar. Also wird der Flächennutzungsplan dahin geändert,<br />

dass statt der bisherigen "geplanten Wohnbauflächen" für diesen gesamten Teilgeltungsbereich<br />

neu "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt werden. Weitergehende Darstellungen<br />

werden in diesem Teilbereich nicht getroffen.<br />

Östlich der Dunzweilerstraße<br />

Für den Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" stellt der wirksame Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet" dar.<br />

Wie bereits geschildert, soll die Baulücke entlang der Dunzweilerstraße geschlossen werden.<br />

Dazu ist es erforderlich, dass für den Bereich ein Bebauungsplan für ein "allgemeines<br />

Wohngebiet" aufgestellt wird. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB macht die<br />

vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes als Voraussetzung für die Festsetzung<br />

dieses allgemeinen Wohngebietes in einem Bebauungsplan erforderlich. Also wird der Flächennutzungsplan<br />

parallel zu den Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

dahin gehend geändert, dass statt der bisherigen "Flächen für Wald" und "Landschaftsschutzgebiet"<br />

für den Bereich zukünftig "geplante Wohnbauflächen" dargestellt werden.<br />

Die Landschaftsschutzgebietsfläche im Abschnitt L6.01.01 (9272) wurde bis zum Rand<br />

des Änderungsbereiches zurückgenommen, die betroffene Fläche ist ausgegliedert.<br />

Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind Pflanzflächen und Erhaltungsflächen für entsprechende<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />

8. Technische Ver- und Entsorgungsanlagen im Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße"<br />

Für die Wasserversorgung und die Elektrizitätsversorgung sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> verantwortlich.<br />

Die Versorgung mit Gas übernimmt die Fa. Energis.<br />

Die Dunzweilerstraße wird über ein "modifiziertes Mischsystem" bei einem vorhandenen<br />

Mischwasserkanal und einem Regenwasserkanal entwässert. Durch das Plangebiet verläuft<br />

ein Mischwasserkanal ausgehend von der Ponderosa Ranch zur Dunzweilerstraße.


8<br />

Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen wird in den Regenwasserkanal eingeleitet<br />

werden, in Teilbereichen kann es auch über den Waldboden abgeleitet werden und<br />

versickern. Dazu ist in jedem Einzelfall eine Prüfung erforderlich.<br />

Das Niederschlagswasser der Dachflächen kann künftig auch in Zisternen gesammelt werden.<br />

Die Überläufe werden über die belebte Bodenzone auf der angrenzenden Waldfläche<br />

zur Versickerung gebracht, sofern die o. a. Einzelfallprüfung dies zulässt. Das unbelastete<br />

Niederschlagswasser wird somit, soweit als möglich, in den Wasserkreislauf zur Anreicherung<br />

des Grundwassers eingebracht.<br />

Die Vorgaben des § 49 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) sind somit erfüllt.<br />

9. Umweltbericht<br />

Aufgrund der eindeutigen Verbesserung der Umweltsituation im <strong>Bexbach</strong>er <strong>Stadt</strong>teil Höchen<br />

durch die Reduzierung der Wohnbauflächen von 3,51 ha auf 1,0 ha wurde auf einen umfangreichen<br />

Umweltbericht verzichtet.<br />

Der Erhaltung und planerischen Sicherstellung von Privatgärten mit durchwachsenen Streuobstwiesen<br />

sowie Rasenflächen und artenreiche Glatthaferwiesen mit Hochstammobst wurde<br />

bereits die Aufgabe eines Waldstreifens von Fichten und Buchen in den bisherigen Erläuterungen<br />

gegenübergestellt. Wichtig für die naturschutzfachliche Bewertung der erforderlichen<br />

Waldrodung ist die bereits vorgegebene Beeinträchtigung des Buchenbestandes durch<br />

den vorhandenen Erschließungsweg zur "Ponderosa Ranch", der die entsprechende Fläche<br />

in zwei unterschiedlich große Teilbereiche zerschneidet.<br />

Es werden zwar zwei unterschiedliche Biotoptypen gegeneinander aufgerechnet. Die geplanten<br />

Vorhaben führen aber in keinster Weise zu einer Verschlechterung der derzeitigen<br />

Umweltbedingungen im <strong>Stadt</strong>teil Höchen.<br />

10. Ausgleichsmaßnahmen<br />

Gemäß § 5 BauGB sind für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft durch neu dargestellte<br />

Baugebietsflächen im Flächennutzungsplan Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a<br />

BauGB darzustellen. Dabei sind die Darstellungen in Landschaftsplänen zu berücksichtigen.<br />

Die neuen "Flächen für die Landwirtschaft" in der Gewanne "In den Färrenstücken" können<br />

im Sinne der Gestaltung von innerörtlichen Freiflächen zu einem späteren Zeitpunkt leicht<br />

als Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a BauGB in Anspruch genommen werden. Näheres<br />

wird im Zuge der umfassenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

untersucht werden.<br />

Jetzt geht mit der Verwirklichung der vorliegenden Planung eine Reduzierung von Wohnbauflächen<br />

auf Höchener Gemarkung von 3,51 ha ("In den Färrenstücken") auf 1,0 ha ("Östlich<br />

der Dunzweilerstraße") einher. Mit diesem Saldo von 2,51 ha kann der Eingriff im Sinne des<br />

§ 1a BauGB als ausgeglichen gelten.<br />

11. Auswirkungen der Planung<br />

Mit dem in dieser Planung vorgenommenen Tausch von Wohnbauflächen im <strong>Stadt</strong>teil Höchen<br />

erfolgt eine Reduzierung dieser Flächen von derzeit 3,51 ha auf 1,0 ha.<br />

Durch die neue Darstellung im Flächennutzungsplan bleiben "In den Färrenstücken" wertvolle<br />

Privatgärten mit durchwachsenen Streuobstwiesen und artenreiche Glatthaferwiesen mit<br />

Hochstammobst als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die weiterhin für eine Bewirtschaftung<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Durch die "Nichtüberbauung" von Flächen bleibt der Boden als Naturgut, Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere sowie als Wasserspeicher erhalten.<br />

Das Landschaftsbild bleibt unverändert. Die für den <strong>Stadt</strong>teil charakteristische, durchgrünte<br />

Wohnbebauung am oberen Höcherberghang wird durch die Aufhebung der Bauflächen planungsrechtlich<br />

gesichert. Es ergeben sich positive Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.


Entlang der Dunzweilerstraße wird eine von zwei Seiten durch Wohnbebauung begrenzte<br />

Waldfläche in einem Streifen von 50 m parallel zur Straße zurückgenommen und zur Schließung<br />

einer innerörtlichen Baulücke als künftige Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt.<br />

Nach Angaben der saarländischen Forstverwaltung handelt es sich bei den in Rede stehenden<br />

Flächen um ca. 0,4 ha an 44 Jahre alten Fichten und ca. 1,1 ha an 19 Jahre alten Buchen,<br />

Traubeneichen, Lärchen und Birken mit Überhalt von Buchen (163 Jahre), Lärche<br />

(113 Jahre) und Traubeneiche (153 Jahre). Die Buchenbestände bleiben soweit als möglich<br />

erhalten und werden im Bebauungsplan mit Erhaltungsfestsetzungen versehen. Dies ist umso<br />

leichter möglich da sich aufgrund der topographischen Verhältnisse die künftige Bebauung<br />

möglichst dicht an die Dunzweilerstraße anschließen wird. Zurzeit sind die angesprochenen<br />

Buchenbestände durch den Zufahrtsweg zur benachbarten "Ponderosa Ranch" in ihrer<br />

ökologischen Wertigkeit und ihrer Bedeutung für die Forstwirtschaft erheblich beeinträchtigt.<br />

Es macht also durchaus Sinn, die hier verloren gehende Waldfläche an anderer Stelle<br />

des weitreichenden Bestandes in dessen Randbereichen durch entsprechende Neuanpflanzung<br />

zu ersetzen.<br />

Die vorhandene Erschließung in der Dunzweilerstraße, auf einer Strecke von 220 m seit<br />

Jahren nur einseitig genutzt, kann durch die Aufgabe des Waldstreifens und die Schließung<br />

der Baulücke effektiv genutzt werden. Schwierige und aufwändige Erschließungsmaßnahmen<br />

"In den Färrenstücken" bleiben der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> durch die Zurücknahme der dortigen<br />

Wohnbauflächen erspart.<br />

Die neuen Wohnbauflächen sind über die Dunzweilerstraße gut in das örtliche und überörtliche<br />

Verkehrsnetz eingebunden. Weitreichende negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss<br />

sowie die Immissionssituation können aufgrund des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens<br />

der neuen Anlieger ausgeschlossen werden. Lediglich bei der Errichtung<br />

der zusätzlichen Gebäude wird die Lebensqualität der Bewohner in der unmittelbaren Nachbarschaft<br />

durch den Zu- und Abgangsverkehr beeinträchtigt.<br />

12. Fazit<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat die bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beachtenden<br />

Belange in ihrer Gesamtheit abgewogen. Dabei wurden die Argumente für und gegen die<br />

Verwirklichung der Flächennutzungsplanänderung einander gegenübergestellt.<br />

Nach Abwägung aller Belange kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> zum Ergebnis, die Flächennutzungsplanänderung<br />

parallel zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes als planerische<br />

Vorbereitung zur Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen entlang der<br />

"Dunzweilerstraße" und zur Aufhebung von Wohnbauflächen in der Gewanne "In den Färrenstücken"<br />

durchzuführen. Damit einhergehende Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />

minimiert und ausgeglichen.<br />

<strong>Bexbach</strong>, den<br />

Der Bürgermeister:<br />

I.V.<br />

W. Imbsweiler<br />

Beigeordneter<br />

9


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Mitteilungsvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Abwasserbeseitigung Zwischenbericht 2009<br />

056/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Zwischenbericht über das Wirtschaftsjahr 2009 für den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung wird<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

§ 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung,<br />

mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung<br />

des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Zeitpunkt der Erstellung dieser Information ist der<br />

30.6.2009.<br />

Statistisches zum Wirtschaftsplan 2009:<br />

· Beschluss <strong>Stadt</strong>rat am 18. Dezember 2008<br />

· Genehmigung Kreditaufnahme vom Landesverwaltungsamt am 05. Februar 2009<br />

· Bekanntmachung Presse am 05. März 2009 (Höcherberg-Nachrichten Nr. 10/2009)<br />

· Öffentliche Auslegung vom 05. bis einschließlich 13. März 2009<br />

Der Erfolgsplan ist<br />

in den Erträgen auf 4.364.500 €<br />

in den Aufwendungen auf 4.533.500 € festgesetzt<br />

Geplanter Verlust 169.000 €<br />

Im Zwischenbericht werden die Planansätze im Hinblick auf ihre Umsetzung betrachtet. Zeichnen sich<br />

dabei größere Veränderungen ab, werden diese im Einzelnen erläutert. Auf Grund der<br />

entsprechenden Abschätzungen kann dann eine Aussage zur Entwicklung des geplanten Ergebnisses<br />

gemacht werden. Der vorgelegte Zwischenbericht soll darüber hinaus die neuen Ratsmitglieder mit<br />

der Thematik Abwasserbeseitigung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung vertraut machen.<br />

Entwicklung der Planansätze im Erfolgsplan 2009 AUFWAND<br />

Die folgende Grafik zeigt grob die wichtigsten Aufwandsarten auf. Dabei entfallen rd. 83% auf EVS-<br />

Beitrag und Kapitalkosten, also einen Kostenblock, der quasi nicht beeinflussbar ist. Vom<br />

verbleibenden Kostenblock betreffen rd. 7% die Kanalunterhaltung und rd. 7 % für die Sonstigen<br />

Betriebsaufwendungen. Die Grundstücksanschlüsse werden entsprechend der Satzung weiter<br />

verrechnet.<br />

Seite: 1/7


EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; EVS-Beitrag; 2.197.000;<br />

2.197.000;<br />

2.197.000;<br />

2.197.000;<br />

48,5% 48,5% 48,5% 48,5%<br />

Sonstige<br />

Betriebsaufwendungen;<br />

325.500; 7,2%<br />

Aufwendungen 2009<br />

Materialaufwand; 318.000;<br />

7,0%<br />

Grundstücksanschlüsse;<br />

150.000; 3,3%<br />

Abschreibungen; Abschreibungen; Abschreibungen; Abschreibungen; 555.000; 555.000; 555.000; 555.000;<br />

12,2% 12,2% 12,2% 12,2%<br />

Zinsen; Zinsen; Zinsen; Zinsen; 988.000; 988.000; 988.000; 988.000; 21,8% 21,8% 21,8% 21,8%<br />

Seite: 2/7


Materialaufwand ohne Grundstücksanschlüsse 338.000 €<br />

Größte Position beim Materialaufwand ist die Kanalunterhaltung mit 200 T€. Nach derzeitigen<br />

Erkenntnissen werden die Mittelansätze bis Ende des Jahres in voller Höhe benötigt.<br />

Aufwendungen Kanalunterhaltung bisher 135 T€<br />

Tauschen Schachtabdeckungen u.ä. 87 T€<br />

Behebung Kanaleinbrüche 23 T€<br />

Sonstige Aufwendungen 25 T€<br />

Grundstücksanschlüsse 150.000 €<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichtes belaufen sich die Aufwendungen für die<br />

Erstellung von Grundstücksanschlüssen bei Einzelfällen, also außerhalb von Maßnahmen auf rd.<br />

50 T€, denen Erträge in Höhe von rd. 18 T€ entgegenstehen. Nicht berücksichtigt sind Anschlüsse<br />

im Rahmen von Baumaßnahmen. Die Mindererträge in diesem Bereich gehen zulasten des<br />

Gesamtergebnisses.<br />

Abschreibungen 555.000 €<br />

Zinsen u.ä. Aufwendungen 988.000 €<br />

• Die voraussichtlichen Inbetriebnahmen bzw. Übernahmen aus den Anlagen im Bau belaufen<br />

sich auf ca. 3 Mio. € in diesem Jahr. Mit einer Überschreitung des Ansatzes für<br />

Abschreibungen wird nicht gerechnet.<br />

• Die Mittel für die Darlehenszinsen Kreditmarkt werden voraussichtlich nicht in voller Höhe<br />

benötigt.<br />

• Die Mittel für die Zinsen an die SPB und die SBB werden in voller Höhe benötigt.<br />

Andere betriebliche Aufwendungen 2.522.500 €<br />

1. Verbandsbeitrag EVS 2.197.000 €<br />

Ab 1.1.2009 erhöhte sich der einheitliche Verbandsbeitrag von 2,586 € auf 2,715 €. Der<br />

Verbandsbeitrag ist mit 48,5% die mit Abstand größte Aufwandsposition. Der Planansatz wird in<br />

voller Höhe benötigt.<br />

Nach Informationen des EVS wird sich der Beitrag auch in den Folgejahren weiter erhöhen. Die<br />

genaue Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Die Steigerungsrate ab 2010 basiert auf den<br />

Angaben im Jahresabschlussbericht des EVS.<br />

Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />

1994 bis<br />

2001<br />

kalkulierte Steigerung<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 € 3,160 €<br />

Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00% 3,00%<br />

2. Sonstige Aufwendungen 325.500 €<br />

Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Verwaltungskosten an die <strong>Stadt</strong>, Hebegebühren an<br />

die <strong>Stadt</strong>werke, sonstige Geschäftsaufwendungen sowie Prüfungskosten.<br />

Nach derzeitigen Erkenntnissen reichen die Planansätze aus.<br />

Gesamtaufwand PLAN 4.533.500 €<br />

Seite: 3/7


Entwicklung der Planansätze im Erfolgsplan 2009 ERTRAG<br />

Auflösung der<br />

Zuschüsse; 120.000; 3%<br />

KanalbenutzungsgebührOberflächenentwässerung;<br />

1.789.000;<br />

41%<br />

Erträge 2009<br />

Erträge aus<br />

Grundstücksanschlüssen;<br />

105.000; 2%<br />

Sonstiges; 35.000; 1%<br />

Kanalbenutzungsgebühr<br />

Schmutzwasser;<br />

2.320.000; 53%<br />

Umsatzerlöse 4.169.000 €<br />

Schmutzwassergebühr und Oberflächenentwässerung:<br />

Schmutzwassergebühr<br />

Die gebührenpflichtige Wassermenge 2008 betrug rd. 785.000 m³. Nach Information der<br />

<strong>Stadt</strong>werke hat sich 2009 die geförderte Wassermenge im Vergleich zum Vorjahr weiterhin leicht<br />

vermindert, so dass mit Mindererträgen in Höhe von rd. 50.000 € gerechnet wird.<br />

Oberflächenwassergebühr<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Oberflächengebühren rd. 30.000 € über dem Ansatz.<br />

8,24842 m³<br />

2,35<br />

8,24403 m³<br />

8,38952 m³<br />

2,44 2,44<br />

7,99580 m³<br />

2,44<br />

Entwicklungen<br />

8,04921 m³<br />

8,03890 m³<br />

2,45 2,45<br />

8,01823 m³<br />

0,57 € 0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 €<br />

2,47<br />

7,84413 m³<br />

0,71 €<br />

2,49<br />

2,49<br />

0,73 €<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Zinserträge und Sonstige Erträge 30.500 €<br />

7,85000 m³<br />

2,55<br />

2,50<br />

2,45<br />

2,40<br />

2,35<br />

2,30<br />

2,25<br />

Kanalgebühren SW<br />

Abwassermenge<br />

Kanalgebühren RW<br />

Fläche in Mio m²<br />

Seite: 4/7


Besondere Veränderungen bei den Planansätzen für Zinserträge und Sonstige Erträge sind nach<br />

derzeitigen Erkenntnissen nicht zu erwarten.<br />

Gesamterträge lt. Plan 4.364.500 €<br />

Plan-Ergebnis 2009 - 169.000 €<br />

Der Wirtschaftsplan 2009 weist einen Planverlust von 169.000 € aus. Treten keine<br />

außergewöhnlichen Ereignisse im Bereich der Unterhaltung auf und übersteigt das Negativdelta<br />

bei den Grundstücksanschlüssen nicht den geplanten Rahmen, so kann mit einem etwas besseren<br />

Ergebnis gerechnet werden.<br />

Der entstehende Verlust 2009 ist mit dem zum 31.12.2008 bilanzierten Gebührenüberhang in Höhe<br />

von 356.353,13 € zu verrechnen, der restliche Gebührenüberhang wird im Jahr 2010 aufgebraucht.<br />

Daher muss bereits jetzt, im Hinblick auf die bevorstehende Wirtschaftsplanberatung 2010, darauf<br />

hingewiesen werden, dass, je nach Kalkulationszeitraum, eine Anpassung der Gebühren überlegt<br />

werden sollte.<br />

Nach bisherigen Erfahrungen ist eine moderate Anpassung dann möglich, wenn<br />

Gebührenüberhänge aus den Vorjahren mit in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Die<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Kalkulationsregeln sind dabei sehr eng gefasst.<br />

Zu Kalkulationszeitraum und Kalkulationsverfahren besagt § 6 Abs. 1 S. 3 des Kommunalen<br />

Abgabegesetzes (KAG), dass das veranschlagte und zuvor ordnungsgemäß nach den<br />

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen<br />

Kosten der öffentlichen Einrichtung, hier der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung, in der Regel<br />

deckt. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des<br />

Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen (§6 Abs. 2<br />

KAG).<br />

Da die Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum nur prognostiziert werden kann, sind<br />

Kostenüber- oder -unterdeckungen am Ende des Bemessungszeitraumes zu erwarten.<br />

Kostenüber- und -unterdeckungen aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum müssen den<br />

Gebührenschuldnern so zeitnah wie möglich, nämlich bereits im folgenden Bemessungszeitraum<br />

zugute gebracht bzw. angelastet werden. Eine Verschiebung auf spätere Abrechnungszeiträume<br />

darf nicht erfolgen.<br />

Entwicklung Vermögensplan 2009<br />

Ausgaben und Einnahmen 1.854.000 €<br />

vorgesehene Kreditaufnahme 2009 1.129.000 €<br />

bestehende Kreditermächtigung aus Wirtschaftsjahr 2008 809.000 €<br />

Gesamtkreditermächtigung 2009 1.938.000 €<br />

Von der Kreditermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht.<br />

Seite: 5/7


Investitionen 2009<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

306<br />

1.171<br />

2.016<br />

Investitionsausgaben seit 1993 in T€<br />

1.298 1.114 988 936 966<br />

2.109<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

1.249<br />

616<br />

2.036<br />

1.612<br />

Stand der Investitionen 2009<br />

Bezeichnung der Maßnahme Investitionskosten<br />

bisher<br />

Erneuerung Hochstraße ab Friedrichstraße<br />

/ Obere Hochstraße<br />

1.948<br />

1.512<br />

2.049<br />

Summe der voraussichtlichen<br />

Inbetriebnahmen 2009<br />

3.000<br />

Stand der Maßnahme<br />

586 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Ferd.-Cullmann-Str., Frankenholz 47 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Buchwaldstraße, Frankenholz 15 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Dunzweilerstraße, Höchen 1.705 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Luisenstraße, Höchen 12 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Am Schlinger, Höchen 28 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Hasselgärten, Höchen 15 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Kohlstraße Höchen und Kohlstr. Pfad 55 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Bliestalstraße 2. BA, Niederbexbach 347 T€ Maßnahme abgeschlossen<br />

Gesamtbetrag ohne ausstehende Rechnungen 2.810 T€<br />

Noch zu erledigende Baumaßnahmen<br />

Ern. Saarpfalzstraße von Websweilerstraße<br />

in Richtung Ortsmitte<br />

Ausschreibung in Bearbeitung<br />

Bliestalstraße 3. BA., Niederbexbach Ausschreibung in Bearbeitung<br />

Sonstiges<br />

Kanalsanierungskonzept Oberbexbach Konzept beauftragt<br />

Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler Konzept beauftragt<br />

Erwerb Dreiseitenkipper Auftragsvergabe vorbereitet<br />

Seite: 6/7


Finanzielle Auswirkungen:<br />

Anlage/n:<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister<br />

Seite: 7/7


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />

hier: Prüfung Jahresabschluss 2009<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

057/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen bestellt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 1 Jahresabschlussprüfungsverordnung (JAbPrVO) ist der Jahresabschluss der<br />

Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit jährlich zu prüfen. Dazu<br />

hat der <strong>Stadt</strong>rat gemäß § 2 Abs. 1 JAbPrVO jährlich einen Abschlussprüfer zu bestellen.<br />

Am 22.11.2007 wurde vom <strong>Stadt</strong>rat einstimmig beschlossen, den Prüfungsauftrag für die Jahre 2007<br />

bis 2011 an die Prüfungsgesellschaft ATAX, Neunkirchen, zu vergeben.<br />

Die Jahre 2007 und 2008 wurden entsprechend von ATAX geprüft.<br />

Im Verlauf der Abschlussprüfung 2008 wurde von der Abschlussprüferin darauf hingewiesen, dass<br />

trotz des „Generalbeschlusses 2007 bis 2011“ der Prüfungsauftrag jährlich zu beschließen ist. Diese<br />

Auffassung wurde auch vom Prüfer des Landesverwaltungsamtes geteilt.<br />

Um Probleme mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, wird auf der Grundlage des<br />

Grundsatzbeschlusses vom 22.11.2007 die formelle Bestellung der Firma ATAX GmbH für die<br />

Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beschlossen.<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Abwassergebührensatzung; hier: 5. Änderung<br />

055/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Erhebung einer Abwassergebühr<br />

(Abwassergebührensatzung) vom 29.November 2000 wird ab 1.1.2010 wie folgt geändert:<br />

§ 5 Abs. 1 Die Abwassergebühr beträgt jährlich<br />

a) je cbm der Berechnung zugrunde gelegter Wassermenge nach § 3 Abs. 1 Buchstabe<br />

a<br />

ab 1.1.2010 3,00 € (EURO)<br />

und<br />

b) je qm bebaute und befestigte Fläche nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b<br />

ab 1.1.2010 0,75 € (EURO)<br />

Die Gebührenbedarfsberechnung umfasst den Zeitraum von 2010 bis 2012 und wird mit beschlossen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Allgemeine Kalkulationsgrundsätze<br />

Zu Kalkulationszeitraum und Kalkulationsverfahren besagt § 6 Abs. 1 S. 3 des Kommunalen<br />

Abgabegesetzes (KAG), dass das veranschlagte und zuvor ordnungsgemäß nach<br />

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen<br />

Kosten der öffentlichen Einrichtung, hier der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung, in der Regel<br />

deckt. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des<br />

Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen (§ 6 Abs. 2<br />

KAG). Diese Vorgaben bedeuten nach der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte ein<br />

“Muss“. Weitere Grundlagen sind das EVS-Gesetz, das gem. § 50 a Saarländisches Wassergesetz<br />

(SWG) in verschiedenen Teilen auch für die Gemeinden Gültigkeit hat.<br />

Da die Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum nur prognostiziert werden kann, sind<br />

Kostenüber- oder -unterdeckungen am Ende des Bemessungszeitraumes zu erwarten.<br />

Kostenüber- und – unterdeckungen aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum müssen den<br />

Gebührenschuldnern so zeitnah wie möglich, nämlich bereits im folgenden Bemessungszeitraum<br />

zugute gebracht bzw. angelastet werden. Eine Verschiebung auf spätere Abrechnungszeiträume<br />

darf nicht erfolgen.<br />

Im Rahmen der Erstellung der Gebührenkalkulation ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in<br />

Verbindung mit dem Äquivalentprinzips zu beachten. Danach müssen sich Leistung und<br />

Gegenleistung entsprechen. Eine willkürlich festgesetzte Gebührenhöhe widerspricht diesen<br />

Grundsätzen sowie den Vorschriften des KAG.<br />

Seit 2001 erhebt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> die so genannte „Gesplittete Abwassergebühr“, d.h. es wird<br />

eine Schmutzwassergebühr auf der Basis des Wasserverbrauchs und eine<br />

Oberflächenwassergebühr auf der Basis befestigter oder bebauter, in die Abwasseranlage<br />

Seite: 1/8


entwässernden Flächen erhoben. In Beachtung der vorgenannten Grundsätze sind die Kosten<br />

mittels sachgerechter Bezugsgrößen auf die einzelnen Kostenträger zu verteilen.<br />

Gebührenentwicklung<br />

Die folgende Grafik stellt die Gebührenentwicklung seit 2001 dar. Zur Information wurde der EVS-<br />

Beitrag mit dargestellt. Seine Bedeutung wird im folgenden Sachverhalt näher erläutert.<br />

3,50 €<br />

3,00 €<br />

2,50 €<br />

2,00 €<br />

1,50 €<br />

1,00 €<br />

0,50 €<br />

0,00 €<br />

2,17 €<br />

1,900 €<br />

0,57 €<br />

2,24 €<br />

2,034 €<br />

Gebührenentwicklungen<br />

2,34 € 2,34 € 2,34 €<br />

2,115 €<br />

2,159 €<br />

2,245 €<br />

2,48 €<br />

2,312 €<br />

2,62 €<br />

2,451 €<br />

2,76 €<br />

2,586 €<br />

Seite: 2/8<br />

2,90 €<br />

2,715 €<br />

0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 € 0,71 € 0,73 €<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Kanalgebühren SW Kanalgebühren RW EVS-Beitragssatz<br />

Die Abwassergebühren sind seit 2001 von 2,17 € auf 2,90 € je m³ Schmutzwasser und von 0,57 €<br />

auf 0,73 € je m² Oberflächenwasser angestiegen. Im gleichen Zeitraum ist allerdings auch der<br />

einheitliche Verbandsbeitrag an den EVS von 1,90 € auf 2,715 € angestiegen.<br />

Die vorgeschlagene Gebührenanpassung ab 2010 ist, ebenso wie die Anpassungen seit 2002,<br />

erforderlich, um die Steigerung des EVS-Beitrages zu finanzieren. Die folgende Tabelle<br />

verdeutlicht dies anhand der Unterscheidung in einen örtlichen und überörtlichen Teil je<br />

Gebührenart.


Gebührenanteil <strong>Stadt</strong><br />

Schmutzwasser<br />

Gebührenanteil <strong>Stadt</strong><br />

Oberfl.wasser<br />

Gebührenanteil EVS<br />

Schmutzwasser<br />

Gebührenanteil EVS<br />

Oberfl.wasser<br />

Gebühren Schmutzwasser<br />

je m³ je m² je m³ je m² je m³ je m²<br />

Gebühren Oberfl.wasser<br />

Datum der<br />

Gebührenanpassung<br />

Kalkulation 2002 bis 2004 0,85 € 0,45 € 1,39 € 0,19 € 2,24 € 0,64 € 01.01.02<br />

Anpassung wegen Erhöhung<br />

EVS-Beitrag 2002 0,85 € 0,45 € 1,49 € 0,20 € 2,34 € 0,65 € 01.01.03<br />

Anpassung wegen Erhöhung<br />

EVS-Beitrag 2003 bis 2005 0,85 € 0,45 € 1,63 € 0,22 € 2,48 € 0,67 € 01.01.06<br />

Kalkulation 2007 bis 2009 0,88 € 0,48 € 1,89 € 0,23 € 2,62 € 0,69 € 01.01.07<br />

2,76 € 0,71 € 01.01.08<br />

2,90 € 0,73 € 01.01.09<br />

Kalkulation 2010 bis 2012 0,85 € 0,50 € 2,15 € 0,25 € 3,00 € 0,75 € 01.01.10<br />

Entwicklung der gebührenpflichtigen Mengen<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Fläche in m² 2.354.436 2.438.828 2.504.281 2.433.711 2.462.232 2.454.375 2.500.430 2.489.381<br />

Abwassermenge in m³ 824.842 824.403 838.952 799.580 804.921 803.890 801.823 784.413<br />

Die Daten verdeutlichen, dass sich die Abwassermenge = Wasserverbrauch seit 2003 erheblich<br />

verringert hat. Dies entspricht dem landesweiten Trend und wirkt sich nachhaltig auf die Höhe der<br />

Abwassergebühren aus. Die Kosten der Abwasserbeseitigung sind, mit Ausnahme des EVS-<br />

Beitrages, nicht verbrauchsabhängig. Die Verminderung des Wasserverbrauchs als<br />

Kalkulationsdivisor bedeutet zwangsläufig einen Anstieg der Gebühr. Da der einheitliche<br />

Verbandsbeitrag des EVS ebenfalls auf der Basis des Wasserverbrauchs ermittelt wird, wirkt sich<br />

die Minderung des Wasserverbrauchs auch hier aus und belastet durch einen entsprechend<br />

höheren Beitrag wiederum den Abwasserbetrieb der <strong>Stadt</strong>.<br />

Dagegen hat sich die gebührenpflichtige Fläche bei einem Wert zwischen 2,4 Mill. und 2,5 Mill.<br />

m² eingependelt.<br />

Betrachtung der Kostenblöcke<br />

Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Kostenblöcke auf, die mit in die Gebührenkalkulation<br />

einfließen.<br />

Seite: 3/8


EVS-Beitrag<br />

Kostenblöcke Gebührenkalkulation<br />

2010 bis 2012<br />

EVS-Beitrag;<br />

6.999.000; 53%<br />

Materialaufwand;<br />

907.500; 7%<br />

Abschreibungen;<br />

1.648.000; 12%<br />

Zinsen;<br />

2.804.000; 21%<br />

Sonstige<br />

Betriebsaufwendungen;<br />

982.500; 7%<br />

Mit 53 % der Kosten stellt der einheitliche Verbandsbeitrag an den Entsorgungsverband Saar die mit<br />

Abstand größte Position in der Kalkulation dar. Der Beitrag dient dem EVS zur Finanzierung seiner<br />

laufenden Aufwendungen und Abdeckung der bilanzierten Verluste. Berücksichtigt werden muss in<br />

diesem Zusammenhang jedoch die enorme Investitionstätigkeit des Verbandes. Rund 850 Mill. Euro<br />

hat er seit 2000 in den Neubau oder die Sanierung seiner Hauptsammler und Kläranlagen im<br />

Saarland investiert. Die Auswirkungen des sinkenden Wasserverbrauchs wurden bereits<br />

angesprochen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Verbandsbeitrages auf und stellt die der<br />

Gebührenkalkulation zu Grunde liegenden Steigerungsraten dar.<br />

Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />

1994 bis<br />

2001<br />

Kalkulationszeitraum<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 €<br />

%-Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00%<br />

Kapitalkosten<br />

Mit 33 % stellen die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) nach dem EVS-Beitrag die größte<br />

Kostenposition dar. Die Abschreibungen werden auf der Basis der Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten ermittelt. Weiterhin fließen die tatsächlich zu zahlenden Zinsen, also keine<br />

kalkulatorischen Zinsen, in die Kalkulation ein.<br />

Die erforderlichen Zinsen für Kreditmarktdarlehen wurden im Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 sehr<br />

eng kalkuliert. Entgegen der bisherigen Praxis, Zinssätze auf einem „sicheren“ Niveau zu Grunde zu<br />

legen, wird im Gebührenzeitraum weiterhin mit einer Niedrigzinsphase gerechnet, wobei ein Zinssatz<br />

zwischen 3% bis 3,5% gewählt wurde. Langfristige Zinsbindungen, z. B. 10 Jahre oder Gesamtlaufzeit<br />

sind eher nicht mehr darstellbar.<br />

Im Bereich der Kanalnetzsanierung sowie der Erschließung von Neubaugebieten hat der<br />

Abwasserbetrieb in den letzten Jahren sehr hohe Investitionen getätigt, die sich auf der Zeitschiene im<br />

Aufwand durch höhere Abschreibungen und Zinsen auswirken.<br />

Seite: 4/8


25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

12.769 T€<br />

12.153 T€<br />

10.904 T€<br />

0<br />

1.249 T€<br />

616 T€<br />

2.036 T€<br />

Kapitalkosten und Investitionen<br />

Wegfall Darlehensverpflichtung<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong><br />

14.805 T€<br />

16.417 T€<br />

1.612 T€ 1.948 T€<br />

19.877 T€<br />

18.365 T€<br />

1.512 T€<br />

2.049 T€<br />

21.926 T€<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

3.000 T€<br />

200<br />

Kumm. Investitionen seit 1993 davon Investitionen p.a. T€ Kapitalkosten<br />

Die Balken im Diagramm zeigen die absummierten Gesamtinvestitionen seit 1993 sowie die jährlichen<br />

Investitionsausgaben seit 2002 auf, die im Folgejahr zu den Gesamtinvestitionen addiert werden.<br />

Dadurch wird deutlich, dass seit Gründung des Regiebetriebes im Jahr 1993 rd. 22 Millionen Euro ins<br />

Kanalnetz investiert wurden. Ansonsten verdeutlicht die Linie die Entwicklung der Kapitalkosten, also<br />

Zinsen und Abschreibungen, die entsprechend der Investitionstätigkeit stetig gestiegen sind.<br />

Zur Verdeutlichung werden nachfolgend die Einzelmaßnahmen dargestellt. Da diese nach dem<br />

Zeitpunkt ihrer Aktivierung im Anlagevermögen dargestellt sind, ergeben sich bei den Jahressummen<br />

dieser Liste Unterschiede zu den Daten der Grafik, da dort der Auszahlungszeitpunkt für die Summe<br />

relevant ist.<br />

Zur allgemeinen Information über das Abwassernetz sind weitere Daten beigefügt.<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

0<br />

Seite: 5/8


Einzel-Kanalbaumaßnahmen seit 2002<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

InbetriebnahmeInvestitionskosten<br />

Bahnhofstraße/ Ladestraße 2002 459.938 €<br />

Goethestraße u. Kantstraße 2002 164.054 €<br />

Schwalbengasse 2002 64.948 €<br />

Grubenstraße 2002 520.840 €<br />

Reinhard-Schiestel-Straße 2002 154.635 €<br />

Schäferweg (Maiwiesen) 2002 177.789 €<br />

Königsberger Straße 2002 257.751 €<br />

2002 Summe 1.799.955 €<br />

Entlastung Obere Hochstr., über Getzelborn 2003 565.172 €<br />

Martin-Luther-Straße 2003 167.309 €<br />

2003 Summe 732.481 €<br />

Pestalozzistraße -Unterer Teil- 2004 76.558 €<br />

Grube St. Barbara 2004 104.918 €<br />

Kolping-/Amselstraße 1. BA (<strong>Stadt</strong>werke) 2004 213.484 €<br />

Neunkircher Straße 2004 223.665 €<br />

Hirtenberg (Sanierung mit Inliner) 2004 37.052 €<br />

Hennrichstraße 2004 299.040 €<br />

2004 Summe 954.717 €<br />

Susannastraße 2005 405.972 €<br />

Triebsdell 2005 43.733 €<br />

Talstraße -Oberer Teil- 2005 123.730 €<br />

Höcherbergstraße 2005 348.367 €<br />

Buchwaldstraße (Sanierung Inliner) 2005 20.000 €<br />

Bach-Lenau-Taubenkopfstraße 2005 332.351 €<br />

Herrenfeldstraße 2005 251.050 €<br />

Rechts der Mühlenstraße 1. BA 2005 433.975 €<br />

Anschluss Schwannstraße an BG Mühlenstr. 2005 347.805 €<br />

2005 Summe 2.306.983 €<br />

Kolping-/Amselstraße 2. BA 2006 482.433 €<br />

Efeuweg 2006 154.371 €<br />

Rechts der Mühlenstraße 2. BA 2006 196.607 €<br />

Schacht III - Kohlstraße Projekt PEB 2006 271.746 €<br />

2006 Summe 1.105.157 €<br />

Kirchdell 2007 201.077 €<br />

Am Hirtenberg -Dumonstraße -Sanierung- 2007 91.548 €<br />

Kolpingstraße bis Poststraße 3. BA 2007 142.111 €<br />

Knappenstraße 2007 178.753 €<br />

Bliestalstraße 1. BA 2007 928.389 €<br />

Schabensdell 2007 54.961 €<br />

Stangenwaldstraße zur Frh.str. 2007 260.959 €<br />

2007 Summe 1.857.798 €<br />

Höcherbergstraße - ab Münchwieserstraße 2008 376.594 €<br />

Haltungserweiterung Kohlstraße 2008 39.813 €<br />

Dr. Ludwig-Nieder-Straße 2008 225.568 €<br />

Kohlstraße -Erweiterung- 2008 39.813 €<br />

Schwann-Pappel-Waldstraße 2008 371.132 €<br />

Erneuerung Hochstraße ab Friedrich-<br />

2008 Summe 1.052.920 €<br />

straße / Obere Hochstraße 2009 586.000 €<br />

Ferd.-Cullmann-Str., Frankenholz 2009 47.000 €<br />

Buchwaldstraße, Frankenholz 2009 15.000 €<br />

Dunzweilerstraße, Höchen 2009 1.705.000 €<br />

Luisenstraße, Höchen 2009 12.000 €<br />

Am Schlinger, Höchen 2009 28.000 €<br />

Hasselgärten, Höchen 2009 15.000 €<br />

Kohlstraße Höchen und Kohlstr. Pfad 2009 55.000 €<br />

Bliestalstraße 2. BA, Niederbexbach 2009 347.000 €<br />

2009 Summe 2.810.000 €<br />

Gesamtinvestitionen Kanäle 12.620.011 €<br />

Technische Daten zum Kanalnetz zur Information<br />

Seite: 6/8


Städtische Kanalisation<br />

Länge<br />

km<br />

Mischwasserkanal 89,8<br />

Regenwasserkanal 18,78<br />

Schmutzwasserkanal 22,67<br />

Gesamtlänge Kanalnetz <strong>Stadt</strong>bereich 131,25<br />

Regenüberlaufbauwerke 31 Stück<br />

Abwasseranlagen des EVS im <strong>Stadt</strong>bereich<br />

Hauptsammler EVS zur Kläranlage in: Länge<br />

km<br />

Höcherberg-West Wellesweiler 7,9<br />

Höcherberg-Ost Kleinottweiler 5,3<br />

Höchen Homburg 2,5<br />

Niederbexbach-Limbach Limbach 1,7<br />

Länge der Hauptkanäle (Sammler) 17,4<br />

Andere Anlagen<br />

<strong>Stadt</strong>teil<br />

Kläranlage Kleinottweiler<br />

Regenklärbecken mit Pumpanlage <strong>Bexbach</strong>, Rothmühle<br />

Regenüberlaufbauwerk mit Pumpwerk Höchen<br />

Materialaufwand<br />

7% der Kosten entfallen auf den Materialaufwand. Dieser Kostenblock beinhaltet die<br />

Kanalunterhaltung durch Fremdfirmen bzw. den Baubetriebshof.<br />

Sonstige Betriebsaufwendungen<br />

7% der Kosten entfallen auf die sonstigen Betriebsaufwendungen. Dieser Kostenblock enthält<br />

hauptsächlich die an die <strong>Stadt</strong> zu zahlenden Verwaltungskosten, die Prüfungskosten, die<br />

Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke sowie sonstige allgemeine Kosten.<br />

Kalkulation der Abwassergebühr<br />

Die Gebührenkalkulation gilt für den Zeitraum 2010 bis 2012. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2008<br />

beträgt 356 T€. Bereinigt um das Planergebnis 2009 wäre ein Restgewinn von 187 T€ vorhanden.<br />

Dieser Gebührenüberhang, resultierend aus dem Kalkulationszeitraum 2007 bis 2009, wird im<br />

Gebührenzeitraum 2010 bis 2012 Gebühren mindernd aufgelöst. Damit wird den zu Beginn der<br />

Vorlage dargestellten Kalkulationsgrundlagen entsprochen, wonach ein Gebührenüberhang am Ende<br />

eines Kalkulationszeitraumes in den kommenden drei Jahren Gebühren mindernd aufzulösen ist.<br />

Diese Verfahrensweise ermöglicht so eine moderate Gebührenanpassung.<br />

Kalkuliert wird mit folgenden Mengendaten im Drei-Jahres-Zeitraum:<br />

Schmutzwasser 2.370.000 m³<br />

gebührenpflichtige Flächen 7.470.000 m²<br />

Daraus ergeben sich folgende Gebühren:<br />

Schmutzwasser 3,00 €/m³<br />

Oberflächenwasser 0,75 €/m²<br />

Seite: 7/8


Gebührenbedarfsberechnung<br />

2010 bis 2012<br />

AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />

Materialaufwand<br />

Ansatz<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2001<br />

Ansatz<br />

2012 Summe<br />

Schmutzwasser<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Seite: 8/8<br />

spezieller<br />

Aufwand<br />

und Ertrag<br />

Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 600.000 224.000 376.000<br />

Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 75.000 28.000 47.000<br />

Leeren von Hausklärgruben 500 500 500 1.500 1.500<br />

Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 7.500 3.000 4.500<br />

Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 90.000 34.000 56.000<br />

Herstellung von Grundstücksanschlüssen 150.000 150.000 150.000 450.000 450.000<br />

Aufwendungen für den Baubetriebshof 50.000 50.000 50.000 150.000 56.000 94.000<br />

Summe Materialaufwand 458.000 458.000 458.000 1.374.000 345.000 577.500 451.500<br />

Abschreibungen 532.000 550.000 566.000 1.648.000 494.000 1.154.000<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Fremddarlehen 852.000 870.000 877.000 2.599.000 972.000 1.627.000<br />

Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 60.000 60.000 205.000 77.000 128.000<br />

Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 937.000 930.000 937.000 2.804.000 1.049.000 1.755.000 0<br />

Andere betriebliche Aufwendungen<br />

Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.251.000 2.339.000 2.409.000 6.999.000 5.109.000 1.890.000<br />

Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 741.000 232.000 509.000<br />

Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 36.000 106.000 106.000 0<br />

Sonstiges 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Gestattungsgebühren 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />

Geschäftsausgaben 13.000 15.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />

Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 45.000 17.000 28.000<br />

Beitrag an ATV 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 2.666.500 2.738.500 7.981.500 5.499.000 2.482.500 0<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000 451.500<br />

ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN 55,31% 44,69%<br />

Umsatzerlöse<br />

Auflösung der Zuschüsse 109.000 109.000 109.000 327.000 122.000 205.000<br />

Ertrag Herstellg.Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 450.000 450.000<br />

Summe der Umsatzerlöse 1.427.000 1.368.000 1.368.000 4.163.000 122.000 205.000 450.000<br />

Zinserträge<br />

Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />

Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000 0<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Sonstige Erträge 20.000 20.000 19.000 59.000 22.000 37.000<br />

Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 1.500 1.500<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 19.500 60.500 22.000 37.000 1.500<br />

ERLÖSE ohne UMSATZERLÖSE 1.457.500 1.398.500 1.397.500 4.253.500 155.000 261.000 451.500<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000 451.500<br />

Durch Gebühren zu decken ohne Gewinnvortrag 7.232.000 5.708.000 +0<br />

Gewinnberücksichtigung in Kalkulation 187.000 103.000 84.000<br />

Durch Gebühren zu decken nach Gewinnvortrag 7.129.000 5.624.000<br />

Bemessungsgrundlagen im Wirtschaftsjahr 2.370.000 7.470.000 m²<br />

Höhe der Gebühr 3,00 € 0,75 €<br />

je m³ je m²


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

061/2009-2014<br />

öffentlich<br />

30.11.2009<br />

Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Technik 08.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung vom 28. Jan. 1993 wird folgender Wirtschaftsplan<br />

für das Wirtschaftsjahr 2010 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Erfolgsplan wird festgesetzt<br />

in den Erträgen auf 4.482.500 €<br />

in den Aufwendungen auf 4.503.500 €<br />

Verlust 21.000 €<br />

Der Vermögensplan wird festgesetzt<br />

in den Einnahmen auf 1.906.000 €<br />

in den Ausgaben auf 1.906.000 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird festgesetzt auf 1.444.000 €<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

wird festgesetzt auf 1.000.000 €<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Wirtschaftsplan 2010 ist als Anlage beigefügt.<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Regiebetrieb<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Wirtschaftsplan<br />

2010


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 1<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

Ratsbeschluss über den Inhalt des Wirtschaftsplanes 2<br />

1. Allgemeines<br />

Seite<br />

1.1. Beschlusslage 3 - 4<br />

1.2. Genehmigung Aufsichtsbehörde 4<br />

1.3. Satzungen 4<br />

1.4. Ausführungsvermerke 4<br />

2. Erfolgsplan 5<br />

2.1. Erläuterungen zur Aufwandsseite des Erfolgsplanes 6 - 7<br />

2.2. Erläuterungen zur Ertragsseite des Erfolgsplanes 8<br />

3. Vermögensplan 9<br />

3.1. Erläuterungen z. Mittelverwendung des Vermögensplanes<br />

9<br />

3.2. Erläuterungen z. Mittelherkunft des Vermögensplanes 10<br />

3.3 Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 11<br />

4. Übersicht über die Entwicklung der Darlehen 12<br />

5. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich<br />

auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken 13<br />

6. Finanzplanung<br />

6.1. Erfolgsplanvorausschau 14<br />

6.2. Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 15<br />

Erläuterung der Ansätze Vermögensplan 16<br />

6.3 Übersicht über die Mittelherkunft und -verwendung im<br />

Vermögensplan 17<br />

6.4 Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und<br />

Ausgaben des Regiebetriebes Abwasserbeseitigung<br />

die sich auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken 17<br />

Gebührenbedarfsberechnung 2010 bis 2012 18


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

für das Wirtschaftsjahr 2010<br />

WIRTSCHAFTSPLAN<br />

Regiebetrieb Abwasserbeseitigung<br />

Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung vom 28. Jan. 1993 hat<br />

der <strong>Stadt</strong>rat am 17.12.2009 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Erfolgsplan wird festgesetzt<br />

Der Vermögensplan wird festgesetzt<br />

in den Erträgen auf 4.482.500 €<br />

in den Aufwendungen auf 4.503.500 €<br />

Verlust -21.000 €<br />

in den Einnahmen auf 1.906.000 €<br />

in den Ausgaben auf 1.906.000 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird festgesetzt auf 1.444.000 €<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 0 €<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 1.000.000 €<br />

wird festgesetzt auf<br />

<strong>Bexbach</strong>, den 18. Dezember 2009<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 3<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1. Beschlusslage<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat am 28. Jan. 1993 beschlossen, die Abwasserbeseitigung ab<br />

1. Jan.1993 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu führen. Am 10. Oktober 1996 hat<br />

der <strong>Stadt</strong>rat beschlossen, diesen Beschluss mit Wirkung vom 1. Januar 1996 abzuändern.<br />

Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:<br />

1. Für die Wirtschaftsführung gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§§ 7 bis 16) mit folgender<br />

Maßgabe:<br />

1.1. Für den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung wird eine Sonderkasse eingerichtet, deren Kassengeschäfte<br />

von der <strong>Stadt</strong>kasse wahrgenommen werden. Die Geldmittel des Abwasserbetriebes werden<br />

im kassenorganisatorischen Rahmen der <strong>Stadt</strong>kasse gesondert bewirtschaftet mit der Maßgabe,<br />

daß zwischen den Geldmitteln des Abwasserbetriebes und denjenigen der <strong>Stadt</strong> im eigentlichen Sinne<br />

jederzeit klare Beziehungen bestehen und die Geldmittel des Abwasserbetriebes diesem im Bedarfsfall<br />

zur Verfügung gestellt werden können.<br />

2. Für das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§§ 17 bis 24) mit<br />

folgenden Maßgaben:<br />

a) Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

vermindert um die zuordenbaren Abschreibungen bisheriger Nutzungsperioden anzusetzen.<br />

b) Die Verzinsung der Fremdmittel insgesamt erfolgt auf der Grundlage kalkulatorischer Zinsen<br />

entsprechend § 6 Abs. 2 KAG. Soweit sie die tatsächlich zu erbringenden Fremdkapitalzinsen<br />

übersteigen, sind sie in der Gewinn- und Verlustrechnung beim Zinsaufwand gesondert als<br />

"davon an den Haushalt der <strong>Stadt</strong>" zu vermerken.<br />

Dieser Absatz verliert durch die Bestimmungen von § 50a Abs. 5 Satz 2 SWG in Verbindung mit § 14<br />

Abs. 2 EVS-Gesetz und der vom <strong>Stadt</strong>rat am 24. November 1998 beschlossenen Gebührenkalkulation<br />

seine Gültigkeit.<br />

c) Für die tatsächlich zu erbringenden Zinsen und Tilgungen auf das in der Eröffnungsbilanz von<br />

der <strong>Stadt</strong> übernommene Fremdkapital gilt, daß diese nach dem Durchschnitt der kurzfristigen<br />

Zinsen und dem durchschnittlichen Tilgungssatz der Fremdmittel des allgemeinen Haushalts<br />

anzusetzen sind.<br />

d) Die Auflösung der in der Eröffnungsbilanz übernommenen Beiträge und Zuwendungen Dritter<br />

zu den Investitionen erfolgt analog der Abschreibungsbemessung.<br />

3. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung über die Vergabe von Aufträgen, über Stundung,<br />

Niederschlagung und Erlaß und über Kleinbeträge finden auf die Abwasserbeseitigung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Anwendung.<br />

4. Das Stammkapital beträgt 766.937,82 € (1.500.000 DM) (in Worten: Siebenhundertsechsundsechzigtausendneunhundertsiebenunddreißig<br />

82/100 EURO).


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 4<br />

1.2. GENEHMIGUNG AUFSICHTSBEHÖRDE:<br />

Mit Schreiben vom 29. April 1993 hat der Landrat die Genehmigung gemäß §108 Abs. 2 Satz 3 des<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erteilt.<br />

Die Änderung zum 1. Januar 1996 wurde vom Landrat am 3. Dezember 1996 zur Kenntnis genommen.<br />

1.3. SATZUNGEN<br />

Zur Zeit gelten folgende Satzungen:<br />

1. Abwassersatzung vom 22. September 1992, in Kraft am 11.12.1992<br />

2. Abwassergebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Erhebung einer Abwassergebühr vom 28.<br />

November 2000, bekanntgemacht am 07.12.2000, in Kraft ab 01.01.2001<br />

1. Änderung am 06. Sept. 2001, bekanntgemacht am 20.09.2001, in Kraft ab 01.01.2002<br />

2. Änderung am 28. Nov. 2002, bekanntgemacht am 12.02.2002, in Kraft ab 01.01.2003<br />

3. Änderung am 24. Nov. 2005, bekanntgemacht am 22.05.2005, in Kraft ab 01.01.2006<br />

4. Änderung am 14. Dez. 2006, bekanntgemacht am 15.12.2006, in Kraft ab 01.01.2007<br />

5. Änderung am 17. Dez. 2009; in Kraft ab 01.01.2010<br />

3. Grundstücksanschlusssatzung über die Festsetzung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> vom 22. September 1992,<br />

5. Änderung am 18. Dez. 2001, in Kraft seit 01.01.2002<br />

6. Änderung am 13. Juni 2006, bekanntgemacht am 21.09.2006, in Kraft ab 01.10.2006<br />

1.4. Ausführungsvermerke<br />

Die Planansätze für den Neubau und die Erneuerung von Abwasseranlagen, sowie die Erstellung von<br />

Kanalsanierungskonzepten im Vermögensplan sind gemäß § 14 Abs. 5 EigVO gegenseitig deckungsfähig.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 5<br />

2. Erfolgsplan 2010<br />

A 1. Materialaufwand<br />

Ergebnis<br />

2008<br />

Ansatz<br />

2009<br />

Ansatz<br />

2010<br />

Anteil in<br />

Prozent<br />

a) Unterhaltung Kanalnetz 144.164 200.000 200.000 4,44%<br />

b) Kanalreinigung 15.225 25.000 25.000 0,56%<br />

c) Leeren von abflusslosen Sammelgruben 2.194 500 500 0,01%<br />

d) Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 249 2.500 2.500 0,06%<br />

e) Kanaluntersuchung 22.868 30.000 30.000 0,67%<br />

f) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 352.717 150.000 150.000 3,33%<br />

g) Aufwendungen für den Baubetriebshof 54.182 60.000 50.000 1,11%<br />

Summe Materialaufwand 591.600 468.000 458.000 10,17%<br />

A 2. Abschreibungen 487.698 555.000 532.000 11,81%<br />

A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

a) Fremddarlehen 833.383 903.000 852.000 18,92%<br />

b) Sonstige Zinsaufwendungen 85.882 85.000 85.000<br />

Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 919.266 988.000 937.000 20,81%<br />

A 4) Andere betriebliche Aufwendungen<br />

a) Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.085.739 2.197.000 2.251.000 49,98%<br />

b) Abwasserabgabe 1.305 0 0 0,00%<br />

c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.005 247.000 247.000 5,48%<br />

d) Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 31.184 35.000 35.000 0,78%<br />

ea) Sonstiges 6.992 500 500 0,01%<br />

eb) Gestattungsgebühren 322 500 500 0,01%<br />

ec) Unterhaltung Fahrzeug 9.020 14.000 14.000 0,31%<br />

ed) Geschäftsausgaben 8.766 13.000 13.000 0,29%<br />

ee) Sachverständigen- und Gerichtskosten 8.119 15.000 15.000 0,33%<br />

ef) Beitrag an ATV 0 500 500 0,01%<br />

Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.398.451 2.522.500 2.576.500 57,21%<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.397.014 4.533.500 4.503.500 100,0%<br />

ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN<br />

E 1. Umsatzerlöse<br />

a1) Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser 2.165.807 2.320.000 2.370.000 52,87%<br />

a2) Kanalbenutzungsgebühr Oberflächenentwässerung 1.767.461 1.789.000 1.868.000 41,67%<br />

b) Abwasserabgabe Kleineinleiter 3.092 0 0 0,00%<br />

c) Auflösung der Zuschüsse 100.084 120.000 109.000 2,43%<br />

d) Bestandsveränderungen 120.500 0 0 0,00%<br />

e) Erträge aus Grundstücksanschlüssen 15.857 105.000 105.000 2,34%<br />

Summe der Umsatzerlöse 4.172.801 4.334.000 4.452.000 99,32%<br />

E 2. Zinserträge<br />

Sonstige Zinserträge 26.770 10.000 10.000 0,22%<br />

Summe der Zinserträge 26.770 10.000 10.000 0,22%<br />

E 4) Sonstige betriebliche Erträge<br />

a) Sonstige Erträge 6.813 20.000 20.000 0,45%<br />

b) Erlöse auf Grubenentleerungen 0 500 500 0,01%<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 8.381 20.500 20.500 0,46%<br />

GESAMTERTRÄGE 4.207.953 4.364.500 4.482.500 100,0%<br />

Betriebsergebnis +/- -189.061 -169.000 -21.000<br />

Der geplante Verlust in Höhe von 21.000 € ist zu tilgen aus dem Gewinnvortrag.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 6<br />

2. 1. Erläuterungen zur Aufwandseite des Erfolgsplanes<br />

A 1. Materialaufwand 458.000 € 10,17%<br />

A 1a) Kanalunterhaltung<br />

Die veranschlagten Mittel bei der Kanalunterhaltung sind weitgehend für Reparaturen am Kanalnetz<br />

erforderlich. Dies beinhaltet auch die Umsetzung der Erkenntnis aus den Kanalverfilmungen,<br />

soweit es sich dabei nicht um aktivierungspflichtige Wertverbesserungen handelt.<br />

A 1b) Kanalreinigung und A 1e) Kanaluntersuchung<br />

Die Aufwendungen für die Position Kanalreinigung fallen fast vollständig im Zusammenhang mit<br />

der Kanalverfilmung an.<br />

A 1c) Leeren von abflusslosen Gruben<br />

Für die Haushalte, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und ihre Abwässer<br />

in Gruben sammeln, veranlasst der Regiebetrieb Abwasserbeseitigung die Leerung. In gleicher<br />

Höhe wird bei den Erlösen eine Position ausgewiesen.<br />

A 1d) Unterhaltung und Ergänzung der Geräte<br />

Mittel für Beschaffung und Unterhaltung Kleingeräte, die in Zusammenhang mit der Kanalunterhaltung<br />

benötigt werden.<br />

A 1f) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse<br />

Die Kanalgrundstücksanschlüsse sind von den Grundstückseigentümern entsprechend der Satzung<br />

zu erstatten. Im Wirtschaftsplan wird mit einem Erstattungsgrad von 70% kalkuliert. Eine<br />

entsprechende Ertragsposition ist vorhanden (E 1 e).<br />

A 1g) Aufwendungen für den Baubetriebshof<br />

Die Unterhaltung des Kanalnetzes durch den Baubetriebshof betrifft insbesondere die permanente<br />

Kontrolle der Regenüberlaufbauwerke sowie die sonstige Kontrolle der Abwassersammelanlagen.<br />

Die Verrechnung der BBh-Leistung erfolgt entsprechend der erbrachten Leistungen.<br />

A 2. Abschreibungen 532.000 € 11,81%<br />

Die Abschreibungen werden auf der Basis des Anlagevermögens, bewertet nach historischen Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten, berechnet.<br />

Die gesetzliche Definition der Abschreibung ist in der ab 1.1.2009 geltenden Kommunalen Haushaltsverordnung<br />

(KommHVO) klar bestimmt. Auch der Hinweis auf die AfA-Tabelle des Saarlandes<br />

ist eindeutig. Abwasseranlagen sind über einen Zeitraum zwischen 60 und 80 Jahren abzuschreiben.<br />

Praxis in <strong>Bexbach</strong> war bis 2005 eine Abschreibungszeit von 50 Jahren. Der neueste<br />

Stand der Technik rechtfertigt jedoch eine verlängerte Laufzeit, was sich in der AfA-Tabelle eindeutig<br />

niederschlägt. Bei den Vermögenszugängen ab 2006 wird eine Nutzungszeit von 70 Jahre<br />

bereits zugrunde gelegt.<br />

Die längere Laufzeit wird ab 2008 auch auf die Investitionen seit 1993 angewandt, da diese bereits<br />

dem neuesten Stand der Technik entsprechen.<br />

Die Abschreibungen dienen mit zur Finanzierung des Vermögensplanes.<br />

A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 937.000 € 20,81%<br />

A 3.a) Fremddarlehen<br />

Die Zinsen für die Fremddarlehen werden bei den bestehenden Darlehen auf der Grundlage der<br />

vorliegenden Zahlungspläne ermittelt. Ansonsten wird der voraussichtliche Darlehensbedarf entsprechend<br />

hochgerechnet. Die erforderlichen Zinsen für Kreditmarktdarlehen wurden im Gegensatz<br />

zur bisherigen Praxis sehr eng kalkuliert. Im Planungszeitraum wird mit einer Niedrigzinsphase<br />

gerechnet, wobei ein Zinssatz zwischen 3% bis 3,5% gewählt wurde. Langfristige Zinsbindungen,<br />

z. B. 10 Jahre oder Gesamtlaufzeit sind eher nicht mehr darstellbar.<br />

Eine Gesamtschuldenübersicht ist dem Wirtschaftsplan auf Seite 12 beigefügt.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 7<br />

A 3.b) Sonstiger Zinsaufwand<br />

1. Zinsaufwand für Saarpfalz-Park GmbH<br />

Der Bau bzw. Umbau der Kanalisation im Konversionsgelände erfolgte durch die SPB. Dabei<br />

werden die Netto-Investitionen (Ausgaben ./. Zuschüsse) von der SPB finanziert. Dieser Zinsaufwand<br />

muß an den Netznutzer, also die <strong>Stadt</strong> -Regiebetrieb Abwasser- verrechnet werden. Da die<br />

erwartete Zuschusshöhe fraglich und der Übergabezeitpunkt ans Kanalwerk ungewiss ist, wird ein<br />

Betrag in Höhe von rd. 60.000 € eingeplant. Der gegenüber dem Vorjahr erhöhte Betrag berücksichtigt<br />

auch, dass die SPB 2009 in die Kanalisation (Kieselbach) investieren will, was zu höherem<br />

Aufwand führt.<br />

2. Zinsaufwand für SBB (BIG)<br />

Die Abwicklung der Baumaßnahme im BIG, also auch der Kanäle, erfolgte über die SBB. Wie bei<br />

der SPB müssen die Netto-Investitionskosten vorfinanziert werden, woraus Zinsbelastungen resultieren<br />

können. Mit einer Abrechnung im Jahr 2010 wird gerechnet.<br />

Aus Sicherheitsgründen wird, wie in den letzten Jahren, im Wirtschaftsplan ein Ansatz für den<br />

möglichen jahresbezogenen Zinsaufwand dargestellt. Kalkuliert wird für 2009 mit einem Betrag<br />

von rd. 25.000.<br />

A 4. Andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 € 57,21%<br />

A 4 a) Beitrag an den Abwasserverband Saar (EVS)<br />

Mit 50 % der Aufwendungen des Erfolgsplanes stellt der einheitliche Verbandsbeitrag die größte<br />

Position bei den Aufwendungen dar. Zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen und Abdeckung<br />

der bilanzierten Verluste, hat der EVS ab 2007 seinen Beitrag massiv erhöht und will dies<br />

auch in den Folgejahren tun. Für die Jahre ab 2011 wird mit einer geringeren jährlichen Steigerungsrate<br />

kalkuliert.<br />

Entwicklung einheitlicher Verbandsbeitrag EVS<br />

1994 bis<br />

2001<br />

Planungszeitraum<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

1,900 € 2,034 € 2,115 € 2,159 € 2,245 € 2,312 € 2,451 € 2,586 € 2,715 € 2,851 € 2,979 € 3,068 € 3,160 €<br />

%-Steigerung 7,05 % 3,98 % 2,08 % 3,98 % 2,98 % 6,01 % 5,49 % 5,00 % 5,00% 4,50% 3,00% 3,00%<br />

A 4 c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> (VKE)<br />

Der Regiebetrieb Abwasserbeseitigung hat kein eigenes Personal. Daher wird für das Tätigwerden<br />

der Querschnitts- und Fachämter ein Verwaltungskostenbeitrag berechnet.<br />

2010 ist ein Betrag in Höhe von 247.000 € eingeplant. Die Berechnung basiert auf den Ergebnissen<br />

der Orga-Untersuchung durch KGSt-Consult in Verbindung mit dem Bericht der KGSt „Kosten<br />

eines Arbeitsplatzes“.<br />

A 4 d) Hebegebühren <strong>Stadt</strong>werke<br />

Es handelt sich um die Inkassoprovision der <strong>Stadt</strong>werke für den Einzug der Kanalbenutzungsgebühren.<br />

Sie beträgt derzeit 4,53 € je Zähler. Zum 31.12.08 wurden 6.896 Wasserzähler in Rechnung<br />

gestellt.<br />

A 4 e) Sonstiges<br />

Hierunter fallen Aufwendungen für Gestattungsgebühren, Fahrzeugunterhaltung, Geschäftsausgaben,<br />

Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie Beiträge an Vereine. In den Gerichts- und<br />

Sachverständigenkosten (Ansatz 15.000 €) sind die Prüfungskosten enthalten, die mit 9.000 €<br />

veranschlagt werden.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 8<br />

2.2. Erläuterungen zur Ertragsseite des Erfolgsplanes<br />

E 1. Umsatzerlöse 4.452.000 € 99,32%<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

E 1 a 1) Schmutzwassergebühr<br />

Bei der Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge Bemessungsgrundlage. Als<br />

gebührenpflichtige Wassermenge werden 790.000 m³ zu Grunde gelegt.<br />

E 1 a 2) Oberflächenentwässerungsgebühr<br />

Ab 2001 wird diese Gebühr erhoben. Grundlagen sind bebaute und befestigte, in die Kanalisation<br />

entwässernde Flächen. Rd. 1 Mill m² davon entfallen auf Straßen- und Wegeflächen, die von der<br />

<strong>Stadt</strong> gezahlt werden. Die gebührenpflichtige Fläche hat sich insgesamt bei 2,49 Mill. m² eingependelt.<br />

Mit dieser Menge wird im Erfolgsplan 2010 gerechnet..<br />

8,24842 m³<br />

2,35<br />

8,24403 m³<br />

8,38952 m³<br />

2,44 2,44<br />

Entwicklung Mengen und Gebühren<br />

7,99580 m³<br />

2,44<br />

8,04921 m³<br />

8,03890 m³<br />

2,45 2,45<br />

8,01823 m³<br />

0,57 € 0,64 € 0,65 € 0,65 € 0,65 € 0,67 € 0,69 €<br />

2,47<br />

7,84413 m³<br />

0,71 €<br />

2,50<br />

2,49 2,49<br />

2,49<br />

0,73 €<br />

7,85000 m³<br />

7,90000 m³<br />

0,75 €<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

E 1 d) Auflösung der Zuschüsse<br />

2,55<br />

2,45<br />

2,40<br />

2,35<br />

2,30<br />

2,25<br />

Kanalgebühren SW<br />

Abwassermenge<br />

Kanalgebühren RW<br />

Fläche in Mio m²<br />

Die erhaltenen Zuschüsse und erhobenen Beiträge werden entsprechend der Laufzeit der Kanäle<br />

aufgelöst (abgeschrieben). Der jährliche Auflösungsbetrag wird als Ertrag behandelt. Da dieses<br />

Geld jedoch nicht tatsächlich fließt, wird der Betrag im Vermögensplan finanziert. Der Auflösungsbetrag<br />

mindert letztendlich die Abschreibungen.<br />

E 1 f) Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse<br />

Diese Erlöse werden aufgrund der Satzung über die Festsetzung von Kostenerstattungen für<br />

Grundstücksanschlüsse in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> erhoben. Im Wirtschaftsplan wird mit einem Deckungsgrad<br />

von 70% kalkuliert.<br />

E 2) Zinserträge 10.000 € 0,22%<br />

Der Ansatz betrifft die kurzfistige Anlage von freien Geldmitteln des Regiebetriebes im laufenden<br />

Jahr.<br />

E 4. Sonstige betriebliche Erträge 20.500 € 0,46%<br />

E 4 b) Sonstige Erträge<br />

Diesem Titel werden Kostenrückersätze für Beschädigungen, sowie sonstige, nicht direkt zurechenbare<br />

Erträge zugeordnet.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 9<br />

3. VERMÖGENSPLAN<br />

lfd.Nr. Bezeichnung<br />

Rechnungsergebnis<br />

2008 2009 2010<br />

Verprlichtungsermächtigungen<br />

Gesamtausgabebedarf<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Einnahmen (Mittelherkunft)<br />

1. Abschreibungen 487.698 555.000 532.000<br />

2. Auflösung Zuschüsse und Beiträge Dritter -100.084 -120.000 -109.000<br />

3. Veränderung Forderungen 172.027<br />

4. Gewinn aus Vermögensabgang 2.142<br />

5. Betriebs- / Planverluste -186.061 -169.000 -21.000<br />

6. Abbau flüssige Mittel 843.784 169.000 0<br />

7. Anteil an den Erschließungsbeiträgen 11.436 0 60.000<br />

8. Landeszuschüsse 0 285.000 0<br />

9. Verkauf Fahrzeug 0 5.000 0<br />

10. Kreditaufnahme 1.235.217 1.129.000 1.444.000<br />

Ausgaben (Mittelverwendung)<br />

Planansatz<br />

2.466.160 1.854.000 1.906.000<br />

bisher bereitgestellt<br />

1. Sachanlagen u. immaterielle Anlagewerte 2.048.526 1.146.000 1.205.000 0 6.826.813 4.191.000<br />

2. Veränderung Verbindlichkeiten und Rückstellungen -445.214 0 0 -<br />

3. Veränderung der Liquidität 0 0 -<br />

4. Förderprogramm <strong>Stadt</strong> 0 77.000 20.000 -<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßmen<br />

5. Tilgung von Kreditmarktdarlehen 862.848 631.000 681.000 -<br />

Veränderung Liquidität<br />

2.466.160 1.854.000 1.906.000 0 6.826.813 4.191.000<br />

3.1. Erläuterungen zur Mittelverwendung des Vermögensplanes<br />

3.1.1. Sachanlagen<br />

Die für das Jahr 2010 geplanten Investitionsmaßnahmen gliedern sich in:<br />

1. Immaterielle Wirtschaftsgüter 100 T€<br />

2. Kanalneubauten 250 T€<br />

3. Kanalsanierungen u. Erneuerungen 850 T€<br />

3. Betriebsgeräte 5 T€<br />

3.1.2 Tilgung von Krediten<br />

3.1.2.a) Tilgung von Darlehen Kreditmarkt<br />

Für die Tilgung von Darlehen des Kreditmarktes ist ein Betrag in Höhe von 681.000 € vorgesehen.<br />

Es gilt das im Erfolgsplan zu Punkt A 3.a) Gesagte.<br />

EURO


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 10<br />

3.2. Erläuterungen zur Mittelherkunft des Vermögensplanes<br />

3.2.1. Abschreibungen<br />

Die Abschreibungen werden im Vermögensplan als Einnahmen veranschlagt und dienen zur Finanzierung<br />

der Maßnahmen im Vermögensplan.<br />

(Erläuterungen siehe Erfolgsplan , Punkt A 2).<br />

3.2.2 Planmäßige Verluste<br />

Planmäßige Verluste sind im Vermögensplan darzustellen. Sie sind im Zusammenhang mit den<br />

Abschreibungen zu sehen, die infolge der Verluste nicht in voller Höhe „verdient“ werden.<br />

3.2.3 Verwendung bilanzierter Gewinne<br />

Analog der Verlustdarstellung im Vermögensplan wird auch die Verwendung des bilanzierten<br />

Gewinnes dargestellt, bezeichnet als Entnahme flüssiger Mittel.<br />

3.2.4. Zuschüsse und Beiträge von Nutzungsberechtigten<br />

Die Auflösungsrate der Zuschüsse und Beiträge wird im Erfolgplan als Ertrag behandelt. Da es<br />

sich dabei um Beträge handelt, die nicht kassenwirksam sind, müssen sie im Vermögensplan finanziert<br />

werden. Sie werden daher als Negativbetrag bei der Mittelherkunft ausgewiesen.<br />

3.2.5. Anteil Kanal an den Erschließungsbeiträgen<br />

Es handelt sich um den Kanalanteil an den Erschließungsbeiträgen in Baugebieten, die im Rahmen<br />

der Erschließungsbeiträge von den Anwohnern erbracht werden.<br />

3.2.6. Landeszuschüsse<br />

Für 2010 ist kein Landeszuschuss eingeplant.<br />

3.2.7. Kreditaufnahme<br />

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2010 ist eine Kreditaufnahme in Höhe<br />

1.444.000 € erforderlich. Der konkrete Zeitpunkt der Kreditaufnahme richtet sich insbesondere<br />

nach dem tatsächlichen Mittelbedarf für die Investitionsmaßnahmen.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 11<br />

Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 2010<br />

lfd.Nr. Bezeichnung<br />

Rechnungsergebnis<br />

2008 2009 2010<br />

Verprlichtungsermächtigungen<br />

Gesamtausgabebedarf<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Einzelaufstellung Sachanlagen und Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />

I. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />

bisher bereitgestellt<br />

Kanalsanierungskonzept Oberbexbach 25.000 40.000 - 65.000 0<br />

Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler 25.000 - 25.000 0<br />

Hydraulische Berechnung und Kanalsanierungskonzept<br />

Höchen 36.000 0 0<br />

Kanalsanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 0 60.000 - 60.000 0<br />

Summe Immaterielle Wirtschaftsgüter 36.000 50.000 100.000 0 150.000 0<br />

II. Abwassersammelanlagen<br />

Neubau von Kanälen<br />

Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost<br />

(SBB) Finanzierung im Vermögensplan 0 106.000 0 - 424.000 318.000<br />

Rechts der Mühlenstraße 2. BA (PEB) 11.607<br />

Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH 0 250.000 - 500.000 0<br />

Summe Neubau von Kanälen 11.607 106.000 250.000 0 924.000 318.000<br />

Erneuerung von Kanälen<br />

Hochstraße von Friedrichstraße bis<br />

Obere Hochstraße Fußgängerampel 439.806 0 0 - 520.000 520.000<br />

Kolping-/Amselstraße 1. BA <strong>Stadt</strong>werke 10.405 0 0<br />

Dr. Ludwig-Nieder-Straße (SK1) 18.507 0 0 - 260.000 260.000<br />

Am Sägewerk / Auguststraße 0 0 200.000 200.000 0<br />

Ring Hochwiesmühlstraße 0 0 400.000 400.000 0<br />

Inliner Höcherbergstraße Ortseingang bis<br />

Markwaldstraße 0 0 200.000 200.000 0<br />

Höcherbergstraße Münchwieser Str. bis<br />

Ortsausgang 370.110 0 0 - 280.000 280.000<br />

Ferdinand-Cullmann-Str. (SK1) 552 0 0 - 90.000 90.000<br />

Buchwaldstraße (SK1) 0 0 0 - 60.000 60.000<br />

Hasselgärten (SK2) 2.759 0 0 - 35.000 35.000<br />

Am Schlinger, Luisenstraße (SK 1 + 2) 6.143 0 0 - 90.000 90.000<br />

Hirtenberg (San.2004 mit Inliner)<br />

+ 2 Hltg. Pfarrer-Layes-Str. (obj.30) 3.242 50.000 50.000<br />

Dunzweilerstraße Höchen (SK 1) 975.036 0 0 - 1.600.000 1.600.000<br />

Ern. Saarpfalz Str. von Websweilerstr. in Richtung<br />

Ortsmitte 0 100.000 - 100.000 0<br />

Bliestalstraße 106.771 850.000 - 1.300.000 450.000<br />

Haltungserweiterung Kohlstraße zum<br />

Höcherbergturm 39.813 39.813 0<br />

Umsetzung Kanalsanierungskonzept Kl. 0 0 50.000 50.000 0<br />

Schwann-Pappel-Ring-Waldstraße Kl. 2.519 0 0 - 403.000 403.000<br />

Summe Erneuerung von Kanälen 1.975.663 950.000 850.000 0 5.677.813 3.838.000<br />

Summe II. Abwassersammelanlagen 1.987.270 1.056.000 1.100.000 0 6.601.813 4.156.000<br />

III. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Planansatz<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßmen<br />

Geräte 426 0 5.000 - 5.000 5.000<br />

Erwerb PKW 24.830 0 0 - 30.000 30.000<br />

Erwerb LKW Dreiseitenkipper 0 40.000 0 - 40.000 0<br />

Summe III. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

25.256 40.000 5.000 0 75.000 35.000<br />

Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen befinden sich bei der Finanzplanung.<br />

EURO


Summe Kreditmarktdarlehen 19.028.750 0 681.000 18.347.750 852.000<br />

Darlehensgeber UrsprungsKreditAuf- Stand Zugang/ Tilgung/<br />

Stand Zinsen Zins- Zinsfestschreibung<br />

betragermächnahme 01.01.2010 UmschulUmschul- 31.12.2010 2010 satztigungjahrdung<br />

(U) dung (U)<br />

SaarLB 40 3.708.744 93-96 1999 2.688.839 0 92.719 2.596.120 161.365 5,85% 1999 - 31.12.18<br />

SaarLB 41 511.292 1998 1999 377.078 0 12.782 364.295 20.261 4,05% Gesamtlaufzeit<br />

SaarLB 42 282.744 1998 2000 219.127 0 7.069 212.058 12.231 5,45% 2000 - 31.12.10<br />

SaarLB 43 277.631 2000 2001 222.105 0 6.941 215.164 10.979 4,83% 2001 - 31.12.11<br />

SaarLB 44 1.000.000 2001 2002 812.500 0 25.000 787.500 46.467 5,59% 2002 - 14.03.22<br />

SaarLB 45 500.000 2001 2002 412.500 0 12.500 400.000 21.136 5,01% 2002 - 15.12.27<br />

SaarLB 46 1.000.000 2002 2003 825.000 0 25.000 800.000 33.159 3,93% 2003 - 9.3.13<br />

SaarLB 47 500.000 2002 2003 337.500 0 25.000 312.500 16.922 4,75% 2008 - 14.12.15<br />

SaarLB 48 1.000.000 2003 2004 816.667 0 33.333 783.333 30.746 3,653% 2004 bis 31.7.09<br />

SaarLB 49 418.000 2005 2006 386.650 0 10.450 376.200 15.622 4,03% 2006 bis 2036<br />

SaarLB 31 1.500.000 2006 2007 1.406.250 0 37.500 1.368.750 67.200 4,755% 2007 bis 2027<br />

SaarLB 32 656.000 2006 2007 615.000 0 16.400 598.600 29.201 4,665% 2007 bis 2027<br />

Kreissparkasse Saarpfalz 70 513.000 2002 2003 359.100 0 25.650 333.450 14.528 3,73% 1.12.08 - 30.11.13<br />

Kreissparkasse Saarpfalz 2200 U 386025 1997 1997 239.593 0 13.312 226.281 10.494 4,32% 2008 - 30.01.2018<br />

Kreissparkasse Saarpfalz 71 969.000 2007 2008 932.662 0 24.225 908.437 45.640 4,80% 2008 - 2013<br />

Landesbank Hessen-Thüringen 7 1.022.584 1995 1996 805.285 0 25.565 779.720 41.924 5,085% 2001 - 30.06.11<br />

Landesbank Hessen-Thüringen 6 766.938 2000 2001 453.269 0 26.928 426.341 18.704 3,950% 16.3.06 - 31.12.22<br />

Landeskreditbank BW 30 1.022.584 1997 1998 728.591 0 25.565 703.026 38.024 5,085% 1998 - 10.09.28<br />

Münchner Hypo 60 511.292 2000 2001 402.642 0 12.782 389.860 22.673 5,50% 2001 - 06.04.21<br />

Volksbank Bexb. 10 102.258 1995 1996 57.281 0 4.372 52.909 2.786 4,60% 2001 - 31.10.11<br />

Volksbank Bexb. 11 204.517 1996 1997 135.190 0 7.020 128.170 6.785 4,83% 2002 - 01.09.12<br />

DG-Hyp über VB 50 511.292 1998 1999 383.469 0 12.782 370.687 22.601 5,75% 1999 - 30.12.19<br />

DG-Hyp über VB 51 511.292 1999 2000 389.860 0 12.782 377.078 23.328 5,84% 2000 - 30.12.15<br />

DG-Hyp über VB 52 491.000 2003 2004 409.167 0 16.367 392.800 16.816 3,99% Gesamtlaufzeit<br />

DG-Hyp über VB 53 1.000.000 2004 2005 887.500 0 25.000 862.500 25.103 2,77% 2005 - 7.7.2010<br />

DG-Hyp über VB 54 1.000.000 2005 2006 912.500 0 25.000 887.500 40.966 4,399% 2006 - 31.07.2036<br />

DG-Hyp über VB (Umsch.KSK) 7100 779.000 2004 2005 727.750 0 20.500 707.250 35.670 4,80% 2007 - 2027<br />

KfWiederaufbau 20 174.351 1996 1996 64.231 0 9.177 55.054 2.909 5,20% 2007 - 2017<br />

KfWiederaufbau 21 226.502 1996 1996 83.447 0 11.921 71.526 3.779 5,075% 2007 - 2017<br />

Darlehensaufnahme 1.938.000 0 77.359 1.860.641 13.982 2,500%<br />

4. Übersicht über die Entwicklung der Darlehen im Wirtschaftsjahr 2010<br />

Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 13


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 14<br />

6. Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des<br />

Regiebetriebes Abwasserbeseitigung, die sich 2010 auf den Haushalt<br />

der <strong>Stadt</strong> auswirken<br />

B e z e i c h n u n g Ergebnis Ansatz Ansatz<br />

2008 2009 2010<br />

Euro Euro Euro<br />

Einnahmen für die <strong>Stadt</strong>/<br />

Ausgaben für den Regiebetrieb<br />

Verwaltungskostenerstattungen 229.875 247.000 247.000<br />

Leistungen Baubetriebshof 51.881 60.000 50.000<br />

Summe: 281.756 307.000 297.000<br />

Ausgaben für die <strong>Stadt</strong>/<br />

Einnahmen für den Regiebetrieb<br />

Schmutzwassergebühr 19.181 20.000 22.000<br />

Oberflächengebühr an städtischen Gebäuden 38.522 39.000 41.000<br />

Oberflächengebühr Straßen 710.624 718.000 730.000<br />

Summe: 768.327 777.000 793.000<br />

Auswirkung auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> -486.571 -470.000 -496.000


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 15<br />

6. Finanzplanung 2009 - 2013<br />

6.1 Erfolgsplanvorausschau<br />

AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />

A 1. Materialaufwand<br />

Ansatz<br />

2009<br />

Ansatz<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2011<br />

Ansatz<br />

2012<br />

a) Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000<br />

b) Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000<br />

c) Leeren von abflusslosen Sammelgruben 500 500 500 500 500<br />

d) Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500<br />

e) Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000<br />

g) Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000<br />

h) Aufwendungen für den Baubetriebshof 60.000 50.000 50.000 50.000 51.000<br />

Summe Materialaufwand 468.000 458.000 458.000 458.000 459.000<br />

A 2. Abschreibungen 555.000 532.000 550.000 566.000 581.000<br />

A 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

a) Fremddarlehen 903.000 852.000 871.000 878.000 927.000<br />

b) Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 85.000 60.000 60.000 60.000<br />

Summe Zinsen u. ä. Aufwendungen 988.000 937.000 931.000 938.000 987.000<br />

A 4) Andere betriebliche Aufwendungen<br />

Beiträge an den Abwasserverband Saar AVS - alt - 1.543.000<br />

a1) Einheitlicher Verbandsbeitrag zum EVS 2.197.000 2.251.000 2.339.000 2.409.000 2.481.000<br />

b) Abwasserabgabe 0 0 0 0 0<br />

c) Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000<br />

d) Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 35.000 36.000 37.000<br />

ea) Sonstiges 500 500 500 500 500<br />

eb) Gestattungsgebühren 500 500 500 500 500<br />

ec) Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 14.000 15.000 16.000<br />

ed) Geschäftsausgaben 13.000 13.000 15.000 15.000 15.000<br />

ef) Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 15.000 17.000<br />

eg) Beitrag an ATV 500 500 500 500 500<br />

Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.522.500 2.576.500 2.666.500 2.738.500 2.814.500<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.533.500 4.503.500 4.605.500 4.700.500 4.841.500<br />

ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN<br />

E 1. Umsatzerlöse<br />

a1) Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser 2.320.000 2.370.000 2.370.000 2.370.000 2.528.000<br />

a2) Kanalbenutzungsgebühr Oberflächenentwässerung 1.789.000 1.868.000 1.868.000 1.868.000 1.868.000<br />

b) Abwasserabgabe Kleineinleiter 0 0 0 0 0<br />

c) Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0<br />

d) Auflösung der Zuschüsse 120.000 109.000 109.000 109.000 109.000<br />

e) Bestandsveränderungen<br />

f) Erträge aus Grundstücksanschlüssen 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Summe der Umsatzerlöse 4.334.000 4.452.000 4.452.000 4.452.000 4.610.000<br />

E 2. Zinserträge<br />

Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000<br />

Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000<br />

E 3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0<br />

E 4) Sonstige betrieblichen Erträge<br />

a) Gewinn aus Anlageabgängen 0 0 0<br />

a) Sonstige Erträge 20.000 20.000 20.000 19.000 20.000<br />

b) Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 500 500<br />

c) Gewinn aus der Entnahme Gebührenausgleichsrückstellung<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 20.500 19.500 20.500<br />

GESAMTERTRÄGE 4.364.500 4.482.500 4.482.500 4.481.500 4.640.500<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.533.500 4.503.500 4.605.500 4.700.500 4.841.500<br />

Betriebsergebnis +/- -169.000 -21.000 -123.000 -219.000 -201.000<br />

Saldierung Gewinnvortrag/Ergebnis 187.353 166.353 43.353 -175.647 -376.647<br />

Ansatz<br />

2013


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 16<br />

6.2 Einzelmaßnahmen des Vermögensplanes 2009 – 2013<br />

BEZEICHNUNG DER MASSNAHME GESAMT- 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Sachanlagen u. immaterielle Anlagewerte<br />

I. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />

AUSGABEN<br />

Kanalsanierungskonzept Oberbexbach 65.000 25.000 40.000<br />

Kanalsanierungskonzept Kleinottweiler 25.000 25.000<br />

EURO EURO EURO EURO EURO EURO<br />

Anschlußbeitrag KA Kleinottweiler 60.000 0 0 0 60.000<br />

Kanalsanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 130.000 0 60.000 70.000<br />

Summe Immaterialle Wirtschaftsgüter 280.000 50.000 100.000 70.000 60.000 0<br />

II. Sachanlagen<br />

II. 1. Abwassersammelanlagen<br />

II. 1.1. Neubau von Kanälen<br />

Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost (SBB)<br />

Finanzierung im Vermögensplan 106.000 106.000 0 0 0 0<br />

Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />

Finanzierung im Vermögensplan 500.000 0 250.000 250.000 0 0<br />

Fortführung Trennsystem SPB -Kieselbach- 0 0 0 0 0<br />

Summe II. 1.1. Neubau von Kanälen 606.000 106.000 250.000 250.000 0 0<br />

II. 1.2. Erneuerung von Kanälen<br />

Am Sägewerk / Auguststr. (SK1) 550.000 0 200.000 350.000 0 0<br />

Ring Hochwiesmühle (Bereich Jungfleisch SK1) 400.000 0 400.000 0 0 0<br />

Umsetzung Sanierungskonzept <strong>Bexbach</strong> 450.000 0 0 0 100.000 350.000<br />

Umsetzung Sanierungskonzept Oberbexbach 500.000 0 0 150.000 150.000 200.000<br />

Umsetzung Sanierungskonzept Frankenholz 300.000 0 0 150.000 150.000 0<br />

Inliner Höcherbergstr.Ortseingang bis Markwaldstr. 200.000 200.000 0<br />

Umsetzung Sanierungskozept Nbb. 700.000 0 0 100.000 300.000 300.000<br />

Umsetzung Sanierungskozept Kl. 300.000 50.000 50.000 200.000 0<br />

Fortführung Sanierungskozept Höchen 400.000 0 0 100.000 100.000 200.000<br />

Ern. Saarpfalz Str. von Websweilerstr. in Richt. OM 100.000 100.000<br />

Bliestalstraße 3. BA 850.000 850.000 0 0 0<br />

Summe II. 1.2. Erneuerung von Kanälen 3.900.000 950.000 850.000 900.000 1.000.000 1.050.000<br />

Summe II. 1. Abwassersammelanlagen 4.506.000 1.056.000 1.100.000 1.150.000 1.000.000 1.050.000<br />

II. 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Erwerb PKW 25.000 0 0 25.000 0 0<br />

Erwerb LKW Dreiseitenkipper 40.000 40.000 0 0 0 0<br />

Erwerb von bewegl. Vermögen Regiebetrieb Kanal 40.000 0 5.000 5.000 25.000 5.000<br />

Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.000 40.000 5.000 30.000 25.000 5.000<br />

Summe Sachanlagen und<br />

immaterielle Wirtschaftsgüter<br />

4.891.000 1.146.000 1.205.000 1.250.000 1.085.000 1.055.000


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 17<br />

Erläuterung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2010 bis 2013<br />

1. Neubau von Kanälen<br />

Kanalübernahme im Gewerbegebiet-Ost<br />

Die Kanalbaumaßnahme wurde von der SBB vorfinanziert. Inzwischen liegt die vorläufige Abrechnung<br />

vor. Zuschüsse und Erschließungsbeiträge sind der Höhe nach noch nicht definiert. Um Probleme<br />

beim Gesamtprojekt zu vermeiden, erfolgt die Zahlung der anteiligen Kosten nicht an die SBB,<br />

sondern an die <strong>Stadt</strong> selbst. Erst nach Vorlage der endgültigen Zahlen rechnet die <strong>Stadt</strong> mit der<br />

SBB ab. Damit wird vermieden, dass der RB Abwasser einerseits komplett bezahlt, andererseits<br />

aber die <strong>Stadt</strong> noch Geld von der SBB zugute hat.<br />

Kanalübernahme Saarpfalzpark <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />

Weder der Übernahmezeitpunkt noch die erforderlichen Mittel sind derzeit planbar. Zur Vorsorge<br />

wurden die Mittel eingestellt.<br />

2. Erneuerung von Kanälen<br />

Auguststraße / Am Sägewerk<br />

Erneuerungsbedürftiger Kanal der Schadensklasse 1, der in Zusammenhang mit der erforderlichen<br />

Erneuerung des Asphaltbelages steht.<br />

Ring Hochwiesmühle (Bereich Jungfleisch)<br />

Erneuerungsbedürftiger Kanal, der in Zusammenhang mit der erforderlichen Erneuerung des Asphaltbelages<br />

und Versorgungsleitungsverlegung der <strong>Stadt</strong>werke ausgetauscht wird.<br />

Inliner Höcherbergstr.Ortseingang bis Markwaldstr.<br />

Sanierung des Teilstückes der Höcherbergstraße vom Ortseingang bis zur Markwaldstraße.<br />

Umsetzung Sanierungskozept Kl.<br />

Erste Investionsausgaben nach Erstellen des Kanalsanierungskonzeptes. Eine konkrete Maßnahme<br />

kann zurzeit nicht benannt werden.<br />

Umsetzung Sanierungskonzepte in den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Der Finanzplanungszeitraum von 2011 bis 2013 ist geprägt von Kanalsanierungen aus der Umsetzung<br />

der erforderlichen Kanalsanierungskonzepte. Konkrete Einzelmaßnahmen werden nach Vorlage<br />

der Konzepte dargestellt.<br />

3. Immaterielle Wirtschaftsgüter<br />

Kanalsanierungskonzepte <strong>Bexbach</strong> und Oberbexbach<br />

Es handelt sich um die Mittel für die Erstellung der Kanalsanierungskonzepte <strong>Bexbach</strong> und Oberbexbach.<br />

Die Umsetzung ist im Finanzplanungszeitraum dargestellt.<br />

4. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Es handelt sich um Mittel zur Beschaffung von Betriebsgeräten für den Abwasserbetrieb.


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 18<br />

6.3 Übersicht über die Entwicklung der Mittelherkunft und -verwendung<br />

im Vermögensplan 2009 – 2013<br />

Ausgaben (Mittelverwendung) Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz<br />

2009 2010 2011 2012 2013<br />

Sachanlagen 1.146.000 1.205.000 1.250.000 1.085.000 1.055.000<br />

Förderprogramm <strong>Stadt</strong> 77.000 20.000 20.000 0 0<br />

Tilgung von Krediten 631.000 681.000 718.000 766.000 830.000<br />

Gesamtausgaben 1.854.000 1.906.000 1.988.000 1.851.000 1.885.000<br />

Einnahmen (Mittelherkunft)<br />

Abschreibungen 555.000 532.000 550.000 566.000 581.000<br />

Planmäßige Verluste -169.000 -21.000 -123.000 -219.000 -201.000<br />

Verwendung bilanzierte Gewinne<br />

zur Verlustabdeckung 169.000 0 123.000 43.353 0<br />

Zuschüsse und Beiträge von Nutzungsberechtigten -120.000 -109.000 -109.000 -109.000 -109.000<br />

Anteil Erschließungskosten 0 60.000 0 0 0<br />

Landeszuschuß "Optiwas" Dunzweilerstraße 285.000 0 0 0 0<br />

Verkauf gebrauchter PKW an die <strong>Stadt</strong> 5.000 0 5.000 0<br />

Kreditaufnahme 1.129.000 1.444.000 1.547.000 1.564.647 1.614.000<br />

Gesamteinnahmen 1.854.000 1.906.000 1.988.000 1.851.000 1.885.000<br />

6.4 Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben<br />

des Regiebetriebes Abwasserbeseitigung, die sich von 2009 bis<br />

2013 auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> auswirken<br />

B e z e i c h n u n g Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz<br />

2009 2010 2011 2012 2013<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Einnahmen für die <strong>Stadt</strong>/<br />

Ausgaben für den Regiebetrieb<br />

Verwaltungskostenerstattungen 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000<br />

Leistungen Baubetriebshof 60.000 50.000 50.000 50.000 51.000<br />

Summe: 307.000 297.000 297.000 297.000 298.000<br />

Ausgaben für die <strong>Stadt</strong>/<br />

Einnahmen für den Regiebetrieb<br />

Schmutzwassergebühr 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000<br />

Oberflächengebühr an städtischen Gebäuden 39.000 41.000 42.000 43.000 44.000<br />

Oberflächengebühr Straßen 718.000 730.000 733.000 736.000 739.000<br />

Summe: 777.000 793.000 799.000 805.000 811.000<br />

Auswirkung auf den Haushalt der <strong>Stadt</strong> -470.000 -496.000 -502.000 -508.000 -513.000


Wirtschaftsplan 2010 Regiebetrieb Abwasserbeseitigung Seite: 19<br />

ZUR INFORMATION:<br />

Gebührenbedarfsberechnung<br />

2010 bis 2012<br />

AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN<br />

Materialaufwand<br />

Ansatz<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2001<br />

Ansatz<br />

2012 Summe<br />

Schmutzwasser<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Unterhaltung Kanalnetz 200.000 200.000 200.000 600.000 224.000 376.000<br />

Kanalreinigung 25.000 25.000 25.000 75.000 28.000 47.000<br />

Leeren von Hausklärgruben 500 500 500 1.500<br />

Unterhaltung u. Ergänzung Geräte 2.500 2.500 2.500 7.500 3.000 4.500<br />

Kanaluntersuchung 30.000 30.000 30.000 90.000 34.000 56.000<br />

Herstellung von Grundstücksanschlüssen 150.000 150.000 150.000 450.000<br />

Aufwendungen für den Baubetriebshof 50.000 50.000 50.000 150.000 56.000 94.000<br />

Summe Materialaufwand 458.000 458.000 458.000 1.374.000 345.000 577.500<br />

Abschreibungen 532.000 550.000 566.000 1.648.000 494.000 1.154.000<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Fremddarlehen 852.000 870.000 877.000 2.599.000 972.000 1.627.000<br />

Sonstige Zinsaufwendungen 85.000 60.000 60.000 205.000 77.000 128.000<br />

Summe Zinsen u. ä. = Kalkulatorische Zinsen 937.000 930.000 937.000 2.804.000 1.049.000 1.755.000<br />

Andere betriebliche Aufwendungen<br />

Einheitlicher Verbandsbeitrag zum Abwasserverband Saar 2.251.000 2.339.000 2.409.000 6.999.000 5.109.000 1.890.000<br />

Verwaltungskostenerstattung an die <strong>Stadt</strong> 247.000 247.000 247.000 741.000 232.000 509.000<br />

Hebegebühren der <strong>Stadt</strong>werke 35.000 35.000 36.000 106.000 106.000 0<br />

Sonstiges 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Gestattungsgebühren 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Unterhaltung Fahrzeug 14.000 14.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />

Geschäftsausgaben 13.000 15.000 15.000 43.000 16.000 27.000<br />

Sachverständigen- und Gerichtskosten 15.000 15.000 15.000 45.000 17.000 28.000<br />

Beitrag an ATV 500 500 500 1.500 1.000 500<br />

Summe andere betriebliche Aufwendungen 2.576.500 2.666.500 2.738.500 7.981.500 5.499.000 2.482.500<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000<br />

ERLÖSE NACH ERLÖSARTEN 55,31% 44,69%<br />

Umsatzerlöse<br />

Auflösung der Zuschüsse 109.000 109.000 109.000 327.000 122.000 205.000<br />

Ertrag Herstellg.Grundstücksanschlüsse 150.000 150.000 150.000 450.000<br />

Summe der Umsatzerlöse 1.427.000 1.368.000 1.368.000 4.163.000 122.000 205.000<br />

Zinserträge<br />

Sonstige Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />

Summe der Zinserträge 10.000 10.000 10.000 30.000 11.000 19.000<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Sonstige Erträge 20.000 20.000 19.000 59.000 22.000 37.000<br />

Erlöse auf Grubenentleerungen 500 500 500 1.500<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Erträge 20.500 20.500 19.500 60.500 22.000 37.000<br />

ERLÖSE ohne UMSATZERLÖSE 1.457.500 1.398.500 1.397.500 4.253.500 155.000 261.000<br />

GESAMTAUFWENDUNGEN 4.503.500 4.604.500 4.699.500 13.807.500 7.387.000 5.969.000<br />

Durch Gebühren zu decken ohne Gewinnvortrag 7.232.000 5.708.000<br />

Gewinnberücksichtigung in Kalkulation 187.000 103.000 84.000<br />

Durch Gebühren zu decken nach Gewinnvortrag 7.129.000 5.624.000<br />

Bemessungsgrundlagen im Wirtschaftsjahr 2.370.000 7.470.000<br />

Höhe der Gebühr 3,00 € 0,75 €<br />

je m³ je m²


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

082/2009-2014<br />

öffentlich<br />

09.12.2009<br />

Beschaffung eines hydraulischen Rettungsgerätes nach<br />

EN-Richtlinien für die Freiwillige Feuerwehr<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Ausschuss für Prävention und Umwelt 15.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt einen Satz hydraulisches Rettungsgerät nach EN-Richtlinien (Schere /<br />

Spreizer) bei der Firma CER GmbH, In den Lohgärten 24, 66440 Blieskastel, zum Preis von netto<br />

19.378,60 € (Brutto 23.060,53 €) zu beschaffen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Für das neu angeschaffte Löschfahrzeug LF10/6 TH des Löschbezirks Höchen ist die Ausstattung mit<br />

einem Satz hydraulischem Rettungsgerät vorgesehen.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Haushaltsjahr: 2009<br />

Haushaltsstelle: 1.2.20.01/4804.782600<br />

Bedarf: 23.060,53 €<br />

Vorhandene Mittel: 30.000,00 €<br />

Restliche Mittel: €<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Servicedienste<br />

Änderung der Geschäftsordnung<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

037/2009-2014<br />

öffentlich<br />

24.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Hauptausschuss 03.12.2009 Anhörung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Geschäftsordnung des <strong>Stadt</strong>rates wird wie folgt geändert:<br />

A) § 15 Abs. 5, 2. Abschnitt<br />

„Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Der Eingangstag sowie der Sitzungstag sind nicht<br />

Teil der Einberufungsfrist. Nicht vollständige Beschlussvorlagen können nur mit wichtiger Begründung<br />

bis 3 Tage vor dem Sitzungstag nachgereicht werden.<br />

In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss durch<br />

den <strong>Stadt</strong>rat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden (§ 41 Abs. 3 KSVG).“<br />

B) § 38 Abs. 2 c<br />

Die Produktgruppe Reinigungsbetrieb kommt neu hinzu<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

A) Mit Schreiben vom 15.11.2009 –als Anlage beigefügt- hat DIE LINKE – <strong>Stadt</strong>ratsfraktion einen<br />

Antrag auf Änderung des § 15 Abs. 5, 2. Abschnitt gestellt.<br />

„Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Der Eingangstag sowie der Sitzungstag sind nicht<br />

Teil der Einberufungsfrist. Nicht vollständige Beschlussvorlagen können nur mit wichtiger Begründung<br />

bis 3 Tage vor dem Sitzungstag nachgereicht werden.<br />

In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss durch<br />

den <strong>Stadt</strong>rat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden (§ 41 Abs. 3 KSVG).“<br />

KSVG/Text - § 451 Abs. 3<br />

„Der Gemeinderat wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen; die Einberufung kann<br />

auch elektronisch erfolgen, sofern die Empfängerin oder der Empänger hierfür einen Zugang eröffnet.<br />

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind öffentlich bekannt zu machen. Die Einberufungsfrist<br />

beträgt mindestens drei Tage. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf einen Tag verkürzt werden.<br />

Die Dringlichkeit muss durch den Gemeinderat vor Eintritt in die Tagesordnung bestätigt werden.“<br />

Durch die Verlängerung der Einberufungsfrist von bisher (lt. GeschO) drei Tagen auf zehn Tage ist es<br />

auch erforderlich, die Sitzungstermine neu festzulegen.<br />

Ein Entwurf des Sitzungsplanes ist beigefügt.<br />

Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates finden demnach alle zwei Monate statt. Zwei Wochen vorher finden die<br />

Ausschusssitzungen statt und zwar jeweils zwei Ausschusssitzungen am Dienstag und je zwei<br />

Ausschusssitzungen am Donnerstag.<br />

Die Wochen zwischen den Ausschusssitzungen und der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates sowie der<br />

sitzungsfreien Wochen stehen für Sitzungen der Ortsräte und der Aufsichtsräte zur Verfügung.<br />

Durch die bereits festgelegte Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am 02. Februar 2010 ist noch eine zusätzliche<br />

Sitzung im März erforderlich, so dass die neue Regelung ab April Gültigkeit hat.<br />

Seite: 1/2


B) Mit Drucksache Nr. 52/2009-2014 wurde die Zuweisung der Geschäftsbereiche an die<br />

Beigeordneten festgelegt. Ebenso wurde informiert, dass auch Anpassungen der Zuständigkeiten der<br />

Ausschüsse erforderlich sind.<br />

Da dem Ersten Beigeordneten die Eigenreinigung zugewiesen wurde, ist dementsprechend die<br />

Geschäftsordnung zu ändern, und das Produkt „Eigenreinigung“ in der Produktgruppe<br />

„Eigenreinigung“ der Zuständigkeit des Ausschusses für Prävention und Umwelt zu übertragen.<br />

Gleichzeitig wird das Produkt „Eigenreinigung“ aus der Produktgruppe „Immobilienmanagement“<br />

herausgenommen.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Anlage/n:<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister<br />

Seite: 2/2


Sitzungsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Januar 2010 Februar 2010<br />

März 2010 April 2010<br />

Mai 2010 Juni 2010<br />

Fr 1 Neujahr Mo 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Tag der Arbeit Di 1<br />

Sa 2 Ende Weihnachtsferien Di 2 <strong>Stadt</strong>rat (Haushalt) Di 2 Fr 2 Karfreitag So 2 Mi 2<br />

So 3 Mi 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 Fronleichnam<br />

Mo 4 Do 4 ASR <strong>Stadt</strong>werke GmbH Do 4 So 4 Ostersonntag Di 4 Fr 4<br />

Di 5 Fr 5 Fr 5 Mo 5 Ostermontag Mi 5 Sa 5<br />

Mi 6 Sa 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6<br />

Do 7 So 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7<br />

Fr 8 Neujahrsempfang Mo 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 STE ---- HAS<br />

Sa 9 Di 9 Seniorenfasching Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9<br />

So 10 Mi 10 Mi 10 Sa 10 Ende Osterferien Mo 10 Do 10 PRÄ --- KUS<br />

Mo 11 Do 11 Fetter Donnerstag Do 11 <strong>Stadt</strong>rat So 11 Di 11 Fr 11<br />

Di 12 Fr 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12<br />

Mi 13 Sa 13 Sa 13 Di 13 STE ---- HAS Do 13 Christi Himmelfahrt So 13<br />

Do 14 So 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14<br />

Fr 15 Mo 15 Rosenmontag Faschfe Mo 15 Do 15 PRÄ --- KUS Sa 15 Di 15<br />

Sa 16 Di 16 Fasching Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16<br />

So 17 Mi 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17<br />

Mo 18 Ortsvorsteher-Besprechung Do 18 Do 18 ASR PEB GmbH So 18 Di 18 Fr 18<br />

Di 19 Ortsräte Haushalt Fr 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19<br />

Mi 20 Ortsräte Haushalt Sa 20 Ende Faschingsferien Sa 20 Di 20 Do 20 So 20<br />

Do 21 Ortsräte Haushalt So 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21<br />

Fr 22 Mo 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22<br />

Sa 23 Di 23 STE ---- HAS Di 23 Fr 23 So 23 Pfingstsonntag Mi 23<br />

So 24 Mi 24 Mi 24 Sa 24 Camping bis 2.5. Mo 24 Pfingstmontag Do 24 <strong>Stadt</strong>rat<br />

Mo 25 Do 25 PRÄ --- KUS Do 25 So 25 Di 25 Fr 25<br />

Di 26 Fr 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26<br />

Mi 27 Sa 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27<br />

Do 28 HAS (Haush.) So 28 So 28 Beginn Sommerzeit Mi 28 Fr 28 Mo 28<br />

Fr 29 Mo 29 Beginn Osterferien Do 29 <strong>Stadt</strong>rat Sa 29 Di 29<br />

Sa 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30<br />

So 31 Mi 31 Mo 31<br />

Stand: 24.11.2009 Version 01.10 Entwurf


Sitzungsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Juli 2010 August 2010 September 2010 Oktober 2010<br />

November 2010 Dezember 2010<br />

Do 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Allerheiligen Mi 1<br />

Fr 2 Mo 2 Do 2 <strong>Stadt</strong>rat Sa 2 Di 2 Do 2 PRÄ --- KUS<br />

Sa 3 Di 3 Fr 3 So 3 Tag d.dt. Einheit Mi 3 Fr 3<br />

So 4 Mi 4 Sa 4 Mo 4 Do 4 Sa 4<br />

Mo 5 Beginn Sommerferien Do 5 So 5 Kirmes Frankenholz Di 5 STE ---- HAS Fr 5 So 5<br />

Di 6 Fr 6 Mo 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6<br />

Mi 7 Sa 7 Di 7 Do 7 PRÄ --- KUS So 7 Kirmes Niederbexbach Di 7<br />

Do 8 So 8 Kirmes Kleinottweiler Mi 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8<br />

Fr 9 Mo 9 Do 9 Sa 9 Di 9 Do 9<br />

Sa 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 10<br />

So 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Beginn Herbstferien Do 11 Sa 11<br />

Mo 12 Do 12 So 12 Kirmes Höchen Di 12 Fr 12 So 12<br />

Di 13 Fr 13 Mo 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13<br />

Mi 14 Sa 14 Ende Sommerferien Di 14 Do 14 So 14 Volkstrauertag Di 14<br />

Do 15 So 15 Maria Himmelfahrt Mi 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15<br />

Fr 16 Mo 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 16 <strong>Stadt</strong>rat<br />

Sa 17 Di 17 STE ---- HAS Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 17<br />

So 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 18 Sa 18<br />

Mo 19 Do 19 PRÄ --- KUS So 19 Kirmes <strong>Bexbach</strong> Di 19 Fr 19 So 19<br />

Di 20 Fr 20 Mo 20 Mi 20 Sa 20 Mo 20 Beginn Weihnachtsferien<br />

Mi 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Totensonntag Di 21<br />

Do 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22<br />

Fr 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Ende Herbstferien Di 23 Do 23<br />

Sa 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Heiligabend<br />

So 25 Kirmes Oberbexbach Mi 25 Sa 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 1. Weihnachtstag<br />

Mo 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 So 26 2. Weihnachtstag<br />

Di 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27<br />

Mi 28 Sa 28 Di 28 Do 28 <strong>Stadt</strong>rat So 28 Di 28<br />

Do 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29<br />

Fr 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 30 STE ---- HAS Do 30<br />

Sa 31 Di 31 So 31 Fr 31 Silvester<br />

Stand: 24.11.2009 Version 01.10 Entwurf


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />

050/2009-2014<br />

öffentlich<br />

25.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Hauptausschuss 03.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Von den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird Kenntnis genommen. Den erheblichen über-<br />

und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 89 Abs. 1 KSVG in Verbindung mit der Geschäftsordnung des <strong>Stadt</strong>rates werden dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat die im Haushaltsjahr 2008 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis<br />

gebracht bzw. zur Zustimmung vorgelegt.<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die im Haushaltsjahr bereits unter Angabe der<br />

Deckungsmöglichkeit Beschluss gefasst wurde, sind in der beiliegenden Aufstellung nicht enthalten.<br />

Bei der Darstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben muss berücksichtigt werden, dass<br />

auch diejenigen Ausgaben dargestellt sind, denen Mehreinnahmen entgegenstehen (außer innere<br />

Verrechnungen). Die Nettobelastung des Haushalts entspricht daher nicht zwangsläufig der Höhe der<br />

über- und außerplanmäßigen Ausgaben.<br />

Im Jahr 2008 ist bei der Entstehung von überplanmäßigen Ausgaben folgende Besonderheit zu<br />

beachten:<br />

Durch die Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik ergibt der kamerale<br />

Abschluss 2008 gegenüber den bisherigen kameralen Abschlüssen bei einigen Haushaltsstellen kein<br />

stimmiges Bild. Während für die Zuordnung von Buchungen zu einem Haushaltsjahr in der<br />

Kameralistik der Zeitpunkt der Fälligkeit der Einnahmen und Ausgaben maßgebend war, ist es in der<br />

Doppik so, dass die Zuordnung sich nach dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung richtet.<br />

Durch den Wechsel von der Kameralistik auf die Doppik ist es bei verschiedenen Positionen in 2008<br />

zu Doppelbelastungen von Haushaltsstellen gekommen, die in der Planung der Ansätze nicht<br />

berücksichtigt waren.<br />

Beispiel hierfür: Die Abrechnung der Energiekosten 2007 wurde zum Zeitpunkt der fälligen Zahlung an<br />

die <strong>Stadt</strong>werke (also in 2008) gebucht. In einem kameralen Haushalt 2009 wäre die Abrechnung für<br />

das Jahr 2008 im Haushaltsjahr 2009 gebucht worden. Wegen der Umstellung auf die Doppik wurde<br />

die Abrechnung des Jahres 2008 jedoch ebenfalls im Haushaltsjahr 2008 gebucht. Dadurch, dass nur<br />

für wenige Einrichtungen Energiekostenabschläge bezahlt werden, entstanden bei einigen<br />

Haushaltsstellen 2008 praktisch „Doppelbelastungen“ und damit auch überplanmäßige Ausgaben.<br />

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben führten im Verwaltungshaushalt nicht zu einem höheren<br />

Gesamtdefizit als geplant.<br />

Im Vermögenshaushalt entstand in 2008 erstmals ein Jahres bezogener Fehlbetrag, dies hängt damit<br />

zusammen, dass wegen des Übergangs auf die Doppik in 2008 keine Haushaltseinnahmereste<br />

gebildet werden konnten, die sich auf den Abschluss positiv ausgewirkt hätten.<br />

In der Kameralistik wurden die festgestellten Haushaltsfehlbeträge im nächsten Jahr zur Deckung im<br />

Haushaltsplan veranschlagt. Wegen der Umstellung auf die Doppik wirken sich die kameralen<br />

(buchmäßigen) Fehlbeträge auf den Haushaltsplan 2009 nicht aus. Lediglich die aufgrund der<br />

Fehlbetragsentwicklung entstandenen Kassenkredite erscheinen als Verbindlichkeiten in der<br />

Eröffnungsbilanz.<br />

Seite: 1/1


Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />

HHStelle Bezeichnung<br />

Verfügbare<br />

Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

* Verfügbare Mittel = Haushaltsansatz, Haushaltsreste, Deckungsmittel aus Deckungskreis sowie bereits im Haushaltsjahr beschlossene über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />

VERWALTUNGSHAUSHALT<br />

Zur Beschlussfassung<br />

SN 40 Personalausgaben 6.494.820,00 6.535.509,17 40.689,17 0,00 Höherer Tarifabschluss als in den Haushaltsansätzen eingeplant. Bei<br />

Personalnebenausgaben Rechnungen von zwei Jahren (2007 und 2008)<br />

enthalten.<br />

0200.5400 Energiekosten Rathäuser 49.500,00 94.602,91 45.102,91 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

0301.6550 Sachverständigenkosten - Neues kommunales<br />

Rechnungswesen -<br />

13.538,62 28.470,04 14.931,42 0,00 Kosten Wertgutachten Gebäudebewertungen<br />

1100.6500 Geschäftsausgaben öff. Sicherheit und Ordnung 40.000,00 62.147,02 22.147,02 0,00 Kosten Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine etc., gedeckt<br />

durch erhöhte Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren<br />

1300 - 1306 Budget Feuerwehr 101.847,89 114.390,76 12.542,87 0,00 Geräteausstattung, Geräteunterhaltung, Bekleidung ua., teilweise<br />

gedeckt durch Restmittel im Vermögenshaushalt<br />

1302.5400 Energiekosten Feuerwehrgerätehaus Oberbexbach 7.183,85 15.455,53 8.271,68 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

1306.5400 Energiekosten Feuerwehrgerätehaus Niederbexbach 3.950,00 7.359,83 3.409,83 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

2111.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule <strong>Bexbach</strong> - Mitte 34.176,64 55.573,20 21.396,56 0,00 Arbeiten an Heizung (u.a. neuer Brenner), Leitungen, Umzäunung u.a.<br />

2111.5400 Energiekosten Grundschule <strong>Bexbach</strong> - Mitte 47.500,00 64.856,20 17.356,20 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

2112.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule Oberbexbach 8.000,00 20.210,91 12.210,91 0,00 Dachrinne Turnhalle, Dachabläufe und Entlüftungsabschlüsse etc.<br />

2113.5000 Bauliche Unterhaltung Grundschule Frankenholz 15.000,00 29.849,03 14.849,03 0,00 Gitterzaun, Blitzschutzanlage etc.<br />

2900.6390 Schülerbeförderungskosten 90.000,00 100.011,21 10.011,21 0,00 Ansatz war zu niedrig kalkuliert<br />

4350.5000 Bauliche Unterhaltung städtische Wohnungen 10.693,93 21.225,65 10.531,72 0,00 Reparaturen in Wohnungen in der Schubertstraße und im Fasanenweg,<br />

teilweise auch Schadensfälle, die durch Versicherungserstattungen<br />

gedeckt sind.<br />

4350.5400 Energiekosten städtische Wohnungen 18.500,00 23.772,02 5.272,02 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

4360.5400 Energiekosten Aussiedlerwohnungen 13.898,01 18.106,24 4.208,23 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

4642.5000 Bauliche Unterhaltung Kindergarten Oberbexbach 9.500,00 15.972,93 6.472,93 0,00 Verschiedene Reparaturen, teilweise verursacht durch Schadensfälle<br />

(Einbruch), die durch Versicherungserstattungen gedeckt sind.<br />

4642. Kindergartenbudget Kindergarten Oberbexbach 7.172,32 8.408,75 1.236,43 0,00 Gedeckt durch nicht verbrauchte Mittel bei den anderen<br />

Kindergartenbudgets


Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />

HHStelle Bezeichnung<br />

Verfügbare<br />

Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

4642.5400 Energiekosten Kindergarten Oberbexbach 14.000,00 28.428,56 14.428,56 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

4643.5400 Energiekosten Kindergarten Frankenholz 6.000,00 9.020,78 3.020,78 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

4644.5000 Bauliche Unterhaltung Kindergarten Höchen 5.342,97 8.248,37 2.905,40 0,00 Umbau Waschtischanlage, Bodenbelagsarbeiten, Reparatur<br />

Fensterbeschläge<br />

5800.5400 Energiekosten Blumengarten 39.747,92 59.140,38 19.392,46 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

5810.5100 Unterhaltung öffentliche Grünflächen 18.000,00 24.260,71 6.260,71 0,00 Baumfällarbeiten und Wegeinstandsetzung "Grüne Lunge" u.a.<br />

6300.5100 Unterhaltung Straßen, Plätze, Wege 250.000,00 323.163,99 73.163,99 0,00 Verschiedene nicht eingeplante größere Reparaturen, z.B.<br />

Instandsetzung Teilstück Industriestraße, Palisaden und Pflaster<br />

Dorfplatz Höchen, Ausgaben für "Tatort Dorfmitte"- Projekte. Außerdem<br />

Verbuchung aller Rechnungen, die in 2009 eingingen und noch 2008<br />

betrafen.<br />

6300.5402 Straßenreinigung inklusive Winterdienst 126.436,25 131.131,60 4.695,35 0,00 Entsorgungskosten Straßenkehricht und Winterdienst<br />

7500.5400 Energiekosten Friedhöfe 38.010,61 41.650,10 3.639,49 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

7710.5400 Energie- / Bewirtschaftungskosten Baubetriebshof 20.000,00 41.799,71 21.799,71 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

7710.5500 Unterhaltung Fahrzeuge Baubetriebshof 83.672,90 86.991,08 3.318,18 0,00 Reparatur und Großinspektion Multicar<br />

8550.5700 Holzfällungs- und Versteigerungskosten 14.412,61 22.089,51 7.676,90 0,00 Holzverarbeitung im Bauernwald, gedeckt durch Mehreinnahmen bei<br />

Holzverkäufen<br />

8800.5400 Energiekosten allgemeines Grundvermögen 65.000,00 70.124,69 5.124,69 0,00 Abrechnung von zwei Jahren enthalten (2007 und 2008)<br />

9000.8100 Gewerbesteuerumlage 540.000,00 888.471,58 348.471,58 0,00 Erhöhung der Umlage aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen<br />

9000.8320 Kreisumlage 6.200.000,00 6.629.016,00 429.016,00 0,00 Ansatz war zu niedrig kalkuliert. Kreisumlage war gegenüber 2007<br />

(6.225.852 €) stark angestiegen.<br />

9000.8450 Verzinsung von Steuererstattungen 20.000,00 36.451,00 16.451,00 0,00 Verzinsung von Gewerbesteuer- Abrechnungen Vorjahre<br />

9100.80.. Zinsen für Kassenkredite 1.103.989,83 1.914.863,21 810.873,38 0,00 Bisher wurden die Konditionen für die Zinsen für Kassenkredite jährlich<br />

festgeschrieben, die Zinszahlung erfolgte jeweils am Ende des<br />

Zeitraums der Zinsfestschreibung (30.4. des Jahres). Wegen des<br />

Umstiegs auf monatliche / zweimonatliche Zinsbindungsfristen müssen<br />

die Kassenkreditzinsen monatlich gezahlt werden. Der kalkulierte Ansatz<br />

2008 war daher nicht ausreichend. Insgesamt war die Vorgehensweise<br />

für die <strong>Stadt</strong> günstiger, da zum Zeitpunkt des Umstiegs die jährliche<br />

Festschreibung einen wesentlich höheren Zinssatz bedeutet hätte.<br />

Außerdem wurde erwartet, dass die Zinsen sinken.<br />

9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt 833.000,00 855.417,23 22.417,23 0,00 Wegen erhöhter Tilgung von Darlehen höhere Pflichtzuführung


Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />

HHStelle Bezeichnung<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Verfügbare<br />

Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

0520.5710 Kosten für Wahlen<br />

0,00 23,17 0,00 23,17 Material für Überholung Wahltafeln<br />

3000.5700 Städtische Veranstaltungen, Förderung Kulturarbeit 5.000,00 5.079,79 79,79 0,00 Sportabzeichen- Ehrung, durch Einnahmen gedeckt<br />

3400.7180 Zuschüsse an übrige Bereiche 0,00 800,00 0,00 800,00 Zuschüsse an Edith- Stein- Bücherei und kath. Bücherei Oberbexbach<br />

3600.5730 Kosten für Naturschutz 150,00 984,00 834,00 0,00 Kostenersatz für ehrenamtliche Tätigkeit Naturschutzbeauftragter<br />

4601.7180 Zuschuss Personalkosten Arbeiterwohlfahrt (Jugendzentrum) 22.000,00 24.053,17 2.053,17 0,00 Personalkostenzuschuss 2007<br />

4700.7180 Zuschüsse an Vereine und Verbände 900,00 1.099,00 199,00 0,00 Zuschüsse an DRK, VdK, pro familia<br />

5810.5000 Unterhaltung Dorfbrunnen 3.500,00 5.628,04 2.128,04 0,00 Restaurierung Glanquelle im Rahmen Zuschussprogramm "Tatort"<br />

5810.5200 Geräteunterhaltung öffentliche Grünflächen 2.000,00 3.580,21 1.580,21 0,00 Unterhaltung und Anschaffung von Bänken<br />

7200.5101 Unterhaltung Containerstandplätze 15.141,63 17.399,76 2.258,13 0,00 Durch Erhöhung Entsorgungskosten von Müll an Containerstandplätzen<br />

7610.5000 Bauliche Unterhaltung Bürgerzentrum 37.284,55 37.941,12 656,57 0,00 Instandsetzung Elektroanlage<br />

7650.5000 Ortsuhren, Geläut 500,00 978,78 478,78 0,00 Reparatur Hauptuhr Kirche Niederbexbach<br />

7730.5600 Besondere Aufwendungen für Bedienstete<br />

Hausmeisterverbund<br />

5.388,10 6.255,25 867,15 0,00 Seminare Haustechnik<br />

7800.5100 Unterhaltung Feldwirtschaftswege 20.000,00 20.229,16 229,16 0,00 Instandsetzung verschiedener Feldwege<br />

7920.7170 Zuschüsse an private Unternehmen 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 Betriebskostenzuschuss Nachttaxi Neunkirchen<br />

8800.6500 Geschäftsausgaben allgemeines Grundvermögen 0,00 116,03 0,00 116,03 Anzeige Verkauf Wohnhaus Schubertstraße<br />

Summe Verwaltungshaushalt 2.013.970,38 1.939,20


Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2008<br />

HHStelle Bezeichnung<br />

VERMÖGENSHAUSHALT<br />

Verfügbare<br />

Mittel* verausgabt überplanmäßig außerpl.mäßig Begründung<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

Zur Beschlussfassung<br />

2111.9402 Umbau Pestalozzischule für Nutzung Kindergarten 0,00 15.281,43 0,00 15.281,43 Lt. Vertrag mit katholischer Kirchengemeinde wg. Kindergarten St.<br />

Dominikus<br />

2111.9410 Sanierung Goetheschule 109.854,28 111.359,87 1.505,59 0,00 Siehe Maßnahme "Schule Oberbexbach".<br />

2112.9400 Sanierung Schule Oberbexbach 40.000,00 62.215,16 22.215,16 0,00 Für Sanierungsarbeiten in der Goetheschule, Schule Oberbexbach und<br />

Schule Frankenholz waren insgesamt 135.000 € geplant, mit Beschluss<br />

vom 28.08.2008 wurden überplanmäßige Ausgaben von 55.000 €<br />

beschlossen. Diese Mittel reichten nicht aus, da für die Dachsanierung<br />

an der Schule Oberbexbach 2008 eine höhere Abschlagszahlung als<br />

einkalkuliert bereits fällig war.<br />

6140.9325 Umlegung Mühlenstraße 0,00 519.503,14 0,00 519.503,14 Abrechnung der Maßnahme "Rechts der Mühlenstraße" mit PEB, durch<br />

Einnahmen gedeckt<br />

6150.9810 Zuweisungen an das Land, Rückzahlungen 0,00 38.847,26 0,00 38.847,26 Rückzahlung Zuschuss Dorferneuerung Frankenholz, gedeckt durch<br />

Restmittel bei Maßnahme "Dorferneuerung Frankenholz"<br />

6151.9542 Erschließungsanteil Schacht III - Kohlstraße 35.000,00 78.440,12 43.440,12 0,00 Abrechnung des <strong>Stadt</strong>anteils mit der PEB<br />

6300.9540 Endausbau Dunzweiler Straße 300.000,00 328.627,17 28.627,17 0,00 Fortsetzungsmaßnahme, die in 2009 weiterfinanziert wird. Die in 2008<br />

notwendigen Mittel waren etwas zu niedrig veranschlagt.<br />

8800.9320 Allgemeiner Grundstücksverkehr 34.885,05 62.259,65 27.374,60 0,00 Überplanmäßige Ausgaben durch Rückübertragung einer Baustelle am<br />

Petersberg, durch überplanmäßige Einnahmen bei<br />

Grundstücksverkäufen gedeckt.<br />

9100.9770 Tilgung von Krediten 122.294,87 144.712,10 22.417,23 0,00 Durch Änderung von Annuitätendarlehen infolge von Zinsanpassungen<br />

höhere Tilgungszahlugen als veranschlagt.<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

4640.9880 Investitionszuschüsse an Kindergärten freier Träger 194.521,87 194.640,00 118,13 0,00 Geringfügige Überschreitung<br />

6300.9515 Dresdner Straße 0,00 704,48 0,00 704,48 Restabwicklung Maßnahme "Gehwegausbau" aus 2007<br />

Summe Vermögenshaushalt 145.698,00 574.336,31


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Rechnungswesen<br />

Nachtragshaushaltssatzung 2009<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

052/2009-2014<br />

öffentlich<br />

26.11.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

Hauptausschuss 03.12.2009 Vorberatung<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung 2009 wird in der beiliegenden Form beschlossen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden im Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen für<br />

Investitionen um 585.000 Euro gegenüber der bisherigen Festsetzung erhöht. Bei den Einzahlungen<br />

besteht diese Erhöhung mit einem Anteil von 256.000 Euro aus einer erhöhten Kreditaufnahme. Die<br />

Aufwendungen für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen werden als einseitig<br />

deckungsfähig zu Gunsten von Auszahlungen für Investitionen beim Produkt öffentliche<br />

Verkehrsflächen erklärt, um eine größere Flexibilität bei der Finanzierung zu erreichen.<br />

Weitere Festsetzungen werden in der Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert, Erläuterungen<br />

siehe Vorlage „Nachtragshaushaltsplan 2009“.<br />

Anlage/n:<br />

Nachtragshaushaltssatzung 2009<br />

Seite: 1/1


Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – in der Fassung vom 27 Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt<br />

geändert am 19.11.2008 (Amtsbl. S. 1930) hat der <strong>Stadt</strong>rat am 17. Dezember 2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

- im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht um ······················································································· 329.000 EUR<br />

- die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht um ··················································································································· 585.000 EUR<br />

- die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht um ················································································································ 256.000 EUR<br />

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge im Finanzhaushalt<br />

- gegenüber bisher ······································································································································································· 2.149.000 EUR<br />

- nunmehr festgesetzt auf ····························································································································································· 2.734.000 EUR<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe<br />

von ··································································································································································································· 1.258.000 EUR<br />

auf ··································································································································································································· 1.514.000 EUR<br />

neu festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.<br />

§ 5<br />

Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.


§ 6<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.<br />

§ 7<br />

Es gilt der vom <strong>Stadt</strong>rat am 12. Februar 2009 beschlossene Stellenplan.<br />

§ 8<br />

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen.<br />

Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.<br />

Die Aufwendungen der Buchungsstelle 5.4.10.01.523200 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen öffentliche Verkehrsflächen – werden für<br />

einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen des Produktes 5.4.10.01 erklärt.<br />

<strong>Bexbach</strong>, den 17.12.2009<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Fachbereichsleiter FB 1<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

081/2009-2014<br />

öffentlich<br />

09.12.2009<br />

Erwerb von Gesellschaftsanteilen der Projektgesellschaft<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Bexbach</strong> mbH<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> erwirbt die Geschäftsanteile der Kreissparkasse Saarpfalz und<br />

der Volksbank Saarpfalz eG zum Nominalwert von je 20.000 €.<br />

Die außerplanmäßige Auszahlung wird beschlossen.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In der Sitzung des Aufsichtsrates der PEB GmbH am 25.11.2009 wurde darüber<br />

Einvernehmen erzielt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> künftig Alleingesellschafter der PEB<br />

GmbH werden soll.<br />

Damit die Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden kann, müssen die als<br />

Bareinlagen erbrachten Gesellschaftsanteile der bisherigen Gesellschafter<br />

Kreissparkasse Saarpfalz und Volksbank Saarpfalz eG von je 20.000 € von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bexbach</strong> erworben werden. Damit ist die <strong>Stadt</strong> zu 100 % Gesellschafter der PEB<br />

GmbH.<br />

In der Arbeitsgruppe, die sich auf Wunsch des Aufsichtsrates mit dieser Thematik<br />

beschäftigt, wurde die Vorgehensweise besprochen, erläutert und zur Umsetzung<br />

empfohlen.<br />

Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine vorbehaltene Aufgabe gem. § 35<br />

Nr. 20 KSVG.<br />

Nach der Umsetzung der Maßnahme kann die PEB GmbH so genannte Inhouse-<br />

Geschäfte abwickeln. Damit wird die Grundlage für die Öffnung der Gesellschaft zur<br />

Übernahme weiterer Geschäftsfelder geschaffen, die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und ihre<br />

Gesellschaften erledigt werden können.<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Mitteilungsvorlage<br />

Servicedienste<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

Pressemitteilung des Deutschen Städte- und<br />

Gemeindebundes<br />

079/2009-2014<br />

öffentlich<br />

09.12.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Anhörung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In beiliegender Pressemitteilung weist der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf die<br />

Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bei den Städten und Gemeinden hin und fordert die<br />

Investitionskraft zu stärken um ein Wachstum zu ermöglichen.<br />

Anlage/n:<br />

Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 30.11.2009<br />

Heinz Müller<br />

Bürgermeister<br />

Seite: 1/1


<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Servicedienste<br />

Vorlagen<br />

Nummer:<br />

Status:<br />

Datum:<br />

077/2009-2014<br />

öffentlich<br />

08.12.2009<br />

Verwendung des Sitzungsgeldes aus der letzten Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates im Jahr 2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Sitzungstermin Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>rat 17.12.2009 Entscheidung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Sitzungsgeld aus der letzten <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 17. Dezember 2009 wird auf Vorschlag der<br />

SPD-Fraktion für _______________________ zur Verfügung gestellt.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Sitzungsgeld aus der letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates soll wie in den vergangenen Jahren<br />

praktiziert, für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Fraktionen unterbreiten<br />

hierzu einen Vorschlag, wem das Sitzungsgeld zu Gute kommen soll.<br />

Anhand nachfolgender Übersicht wurde das Sitzungsgeld in den letzten Jahren an folgende<br />

Institutionen gespendet.<br />

Jahr<br />

Fraktion<br />

Vorschlags-<br />

recht Verwendung<br />

2004 SPD Runder Tisch<br />

2005 CDU Ökon. Sozialstation / städt. Sozialfond<br />

2006 FWG sozial schwache Familien<br />

2007 SPD krebskrankes Kleinkind<br />

2008 CDU Sozialfond der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode wird empfohlen, das Vorschlagsrecht nach Anzahl der Sitze in<br />

den nächsten Jahren zu vergeben.<br />

Das Vorschlagsrecht steht demnach in diesem Jahr der SPD zu.<br />

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