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Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB

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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Betroffenheit des Wachtelkönigs ergibt verbleiben trotz hoher Maßnahmenwirksamkeit<br />

Auswirkungen von mittlerer Wertigkeit. Insgesamt verbleiben durch das Projekt für den<br />

Fachbereich Vögel mittlere Auswirkungen.<br />

9.15.12 GesamtbeurteilungTiere<br />

Für eine Schutzgutgruppe, die Fledermäuse, verbleiben hohe Wirkungen. Diese ergibt sich<br />

bei hoher Eingriffserheblichkeit durch die zeitliche Verzögerung und die erheblichen<br />

Prognoseunsicherheiten maßnahmenrelevanter Wirkungen.<br />

Mittlere verbleibende Wirkungen betreffen die Vögel, die Amphibien und die Schmetterlinge<br />

der FFH-Richtlinie. Für die Schutzgüter Haselmaus, Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie,<br />

Fische, Käfer der FFH-Richtlinie, Bachmuschel sowie Weitere geschützte Tierarten sind die<br />

verbleibenden Wirkungen sehr gering bis gering.<br />

Die Zusammenführung der einzelnen Schutzgutbewertungen zu einer Gesamtbewertung der<br />

Be- und Entlastungen während der Betriebsphase wird als Abwägungsprozess durchgeführt.<br />

Daher wird hier vom „worst-case-Prinzip“ abgewichen. Zwar ist das Kriterium „Fledermäuse“<br />

als Hauptkriterium zu sehen, doch stehen den hohen verbleibenden Auswirkungen dieser<br />

Schutzgutgruppe mittlere verbleibende Auswirkungen zweier weiterer Hauptkriterien (Vögel<br />

und Amphibien) sowie sieben geringe verbleibende Auswirkungen der Nebenkriterien<br />

(Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie, Käfer der FFH-Richtlinie, Schmetterlinge der FFH-<br />

Richtlinie, Libellen der FFH-Richtlinie, Bachmuschel und Weitere geschützte Tierarten)<br />

gegenüber. Darüber hinaus kann auf der Ebene der Fledermaus-Einzelarten selbst auf<br />

lokaler Ebene eine signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen<br />

werden.<br />

9.15.12.1 Bauphase<br />

In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />

als vertretbar einzustufen.<br />

9.15.12.2 Betriebsphase<br />

In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />

als vertretbar einzustufen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 201

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