Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB
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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Betroffenheit des Wachtelkönigs ergibt verbleiben trotz hoher Maßnahmenwirksamkeit<br />
Auswirkungen von mittlerer Wertigkeit. Insgesamt verbleiben durch das Projekt für den<br />
Fachbereich Vögel mittlere Auswirkungen.<br />
9.15.12 GesamtbeurteilungTiere<br />
Für eine Schutzgutgruppe, die Fledermäuse, verbleiben hohe Wirkungen. Diese ergibt sich<br />
bei hoher Eingriffserheblichkeit durch die zeitliche Verzögerung und die erheblichen<br />
Prognoseunsicherheiten maßnahmenrelevanter Wirkungen.<br />
Mittlere verbleibende Wirkungen betreffen die Vögel, die Amphibien und die Schmetterlinge<br />
der FFH-Richtlinie. Für die Schutzgüter Haselmaus, Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie,<br />
Fische, Käfer der FFH-Richtlinie, Bachmuschel sowie Weitere geschützte Tierarten sind die<br />
verbleibenden Wirkungen sehr gering bis gering.<br />
Die Zusammenführung der einzelnen Schutzgutbewertungen zu einer Gesamtbewertung der<br />
Be- und Entlastungen während der Betriebsphase wird als Abwägungsprozess durchgeführt.<br />
Daher wird hier vom „worst-case-Prinzip“ abgewichen. Zwar ist das Kriterium „Fledermäuse“<br />
als Hauptkriterium zu sehen, doch stehen den hohen verbleibenden Auswirkungen dieser<br />
Schutzgutgruppe mittlere verbleibende Auswirkungen zweier weiterer Hauptkriterien (Vögel<br />
und Amphibien) sowie sieben geringe verbleibende Auswirkungen der Nebenkriterien<br />
(Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie, Käfer der FFH-Richtlinie, Schmetterlinge der FFH-<br />
Richtlinie, Libellen der FFH-Richtlinie, Bachmuschel und Weitere geschützte Tierarten)<br />
gegenüber. Darüber hinaus kann auf der Ebene der Fledermaus-Einzelarten selbst auf<br />
lokaler Ebene eine signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen<br />
werden.<br />
9.15.12.1 Bauphase<br />
In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />
als vertretbar einzustufen.<br />
9.15.12.2 Betriebsphase<br />
In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />
als vertretbar einzustufen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 201