Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB
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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Gleiches gilt für die gemessenen Halbstundenmittelwerte an CO, der im Winterhalbjahr<br />
zwischen 1°mg/m³ (Rudersdorf, Baustoffzentrum) und 3 mg/m³ (Fürstenfeld, Zentrum) liegt<br />
und damit deutlich unter dem Grenzwert von 10 mg/m³ angesiedelt ist.<br />
Benzolmessungen wurden im Untersuchungsgebiet nicht durchgeführt. Permanente<br />
Messungen gibt es in der Steiermark nur in stark belasteten Arealen in Graz (Graz-Mitte<br />
bzw. Graz-Don Bosco) und selbst hier lagen die gemssenen Jahresmittelwerte deutlich unter<br />
dem Grenzwert von 5°µg/m³. Für ländliche außerapline Gebiete kann aus österreichweiten<br />
Messungen ein Wert von ca. 1,2°µg/m³ als Hintergrudbelastung angenommen werden.<br />
D.h. derzeit werden die Grenzwerte für NO2, CO und Benzol nach IG-Luft im<br />
Untersuchungsgebiet eingehalten. Als kritisch erweist sich die Situation bezogen auf PM10.<br />
Es kann der Grenzwert bezogen auf den Jahresmittelwert eingehalten werden jedoch nicht<br />
der Kurzzeitgrenzwert von 30°Überschreitungstage des Tagesmaximalwertes innerhalb<br />
eines Jahres. Aufgrund der erhöhten Feinstaubbelastung wurde das Projektgebiet zum<br />
PM10 Sanierungsgebiet erklärt. Daraus folgt, dass die Sensibilität des<br />
Untersuchungsgebietes bei Wohnnutzung bezogen auf PM10 mit „hoch“ (Jahresmittelwert)<br />
bis „sehr hoch“ (Tagesmittelwert) bewertet wird bezogen auf die anderen Schadstoffe mit<br />
„mäßig“.<br />
9.19.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Im Ausbauzustand 2025 erhöht sich die Fahrleistung verglichen mit der Nullvariante um 8 %.<br />
Dadurch werden auch die Emissionen bei allen Schadstoffen steigen. Einzige Ausnahme<br />
bilden die PM10-Emissionen aus Abrieb und Aufwirbelung, diese werden sich nicht erhöhen.<br />
Die Ursache hierfür liegt in der generell weniger verschmutzten Straßenoberfläche von<br />
Autobahnen und Schnellstraßen gegenüber Landes- und Bundesstraßen. Schadstoffe, wie<br />
z.B. NOx, werden etwas mehr ansteigen als die Fahrleistung, da auf der S7 höhere<br />
Geschwindigkeiten gefahren werden als auf dem jetzigen Straßennetz, was zu höheren<br />
Emissionen führt. Nichts desto trotz liegen die berechneten Immissionsbelastungen auch für<br />
2025 deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten, mit Ausnahme des<br />
Kurzzeitgrenzwertes von PM10. Hier haben die Berechnungen jedoch ergeben, dass für<br />
jedes Grundstück mit Wohnungsnutzung die Irrelevanzschwelle eingehalten werden kann.<br />
Das bedeutet, dass für die Betriebsphase zusätzlich keine Maßnahmen zur<br />
Immissionsminderung notwendig sind.<br />
Anzumerken ist, dass es aufgrund der sich ändernden Verkehrsführung auch zu einer<br />
Verschiebung der Immissionsbelastung kommt. Insgesamt werden in großen <strong>Teil</strong>en der<br />
Ortschaften entlang der B 65 großflächige Verbesserungen der Luftgüte errechnet. In<br />
einzelnen Siedlungsgebieten, welche bisher durch Straßenverkehrsimmissionen nicht<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 211