Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB
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S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Die von Nordwest nach Südost verlaufende Feistritz zeichnet sich durch ein hohes Maß an<br />
strukturreichen und naturnahen Biotopen aus. Als besonders strukturreich und somit<br />
besonders wertvoll aus Sicht des Landschaftsbildes gelten die Aubereiche entlang der<br />
Lafnitz und des Lahnbachs. Diese <strong>Teil</strong>räume sind als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und<br />
besitzen somit einen europaweit anerkannten Schutzstatus.<br />
Hohe landschaftliche Wertigkeit besitzen<br />
- die strukturreichen Weingärten entlang des Fuchsberges (nordwestlich von<br />
Großwilfersdorf),<br />
- eine strukturreiche Ackerbrache mit zahlreichen Sträuchern und<br />
Strauchhecken östlich des Flugfelds bei Fürstenfeld und<br />
- ein strukturreicher Waldrand am Fuße des Weichenbergs (nördlich von<br />
Rudersdorf).<br />
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S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 9-6: Wesentliche landschaftsbildprägende Strukturen und Störfaktoren<br />
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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.12.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die Eingriffe der geplanten Trasse auf das Landschaftsbild werden mit Hilfe der beiden<br />
Kriterien Verlust von bedeutenden Strukturelementen und Beeinflussung des<br />
Landschaftsbildes durch Fremdkörperwirkung und Sichtentzug beurteilt. Das zweite<br />
Kriterium setzt sich wiederum aus dem optischen Störpotential der Trasse und der<br />
Warhnehmungsintensität zusammen. Unter optischen Störpotential versteht man den Eingriff<br />
den das Bauwerk auf den <strong>Teil</strong>raum ausübt. So wirken stark technisch geprägte Elemente wie<br />
Brücken, Knotenbauwerke oder Überführungen wesentlich störender und somit erheblicher<br />
als Verläufe der Trasse auf begrünten Dämmen, in Einschnitten oder in Tunneln. Je nach<br />
Verlauf der Trasse in Wald oder Offenland ändert sich die Einsehbarkeit und somit die<br />
Warhnehmungsintensität. Aus der Kombination der beiden <strong>Teil</strong>kriterien ergibt sich die<br />
Beeinflussung des Landschaftsbildes durch Fremdkörperwirkung und Sichtentzug. So wirken<br />
beispielsweise Brückenbauwerke im Wald in ihrer Eingriffsintensität geringer da sie nicht so<br />
weit einsehbar sind wie im Offenland.<br />
Bauphase<br />
In der Bauphase wird für die Bauherstellung ein Baufeld von 10 m um die Trasse<br />
ausgewiesen. Dadurch gehen insgesamt 5,3 ha wertgebende Strukturelemente verloren.<br />
Dazu zählen Ufergehölze entlang des Hühnerbaches und im Eingangsbereich des<br />
Katzlgrabens, Augehölze am Ufer des Lahnbaches und der Lafnitz sowie Gehölzstreifen im<br />
Bereich der geplanten Unterflurtrasse Rudersdorf. Nördlich der Ortschaft Altenmarkt, und<br />
nördlich der Gemeinde Rudersdorf ist die Baustelle weiträumig einsehbar.<br />
Sämtliche Strukturelemente, die aufgrund der Bauherstellung verloren gehen, werden nach<br />
Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt. Zum Schutz der Ortschaften werden<br />
Temporäre Sicht- und Staubschutzmaßnahmen im Bereich der Ortschaften Altenmarkt und<br />
Rudersdorf installiert.<br />
Betriebsphase<br />
Durch die geplante Trasse gehen folgende Strukturelemente verloren:<br />
- ein 650 m langer Gehölzstreifen entlang der A2, der als Sichtschutz für die<br />
Ortschaft Riegersdorf fungiert;<br />
- der Marbachgraben verliert durch die Anlage von insgesamt drei<br />
Rampenbauwerke auf einer Gesamtfläche von 6,1 ha seinen derzeitigen<br />
Charakter;<br />
- im Bereich der Querung der S 7 über den Hühnerbach gehen 0,7 ha<br />
Gehölzsaum verloren;<br />
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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
- östlich von Speltenbach gehen im Bereich des Ostportals der UFT<br />
Speltenbach insgesamt 0,6 ha Strukturelemente verloren;<br />
- Verlust von Gehölzstreifen östlich der Lafnitz im Gesamtausmaß von 0,2 ha<br />
und<br />
- Verlust von Gehölzstreifen im Bereich des Dobersdorfer Grabens im<br />
Gesamtausmaß von 1,2 ha.<br />
Die Einsehbarkeit der Trasse ist insbesondere nördlich von Altenmarkt zwischen<br />
Schröttenwald und dem Westportal der Unterflurtrasse Speltenbach, im Bereich der AST<br />
L401, nördlich von Rudersdorf zwischen Lafnitz und Westportal des Tunnels Rudersdorf und<br />
westlich von Dobersdorf im Bereich des Abschnittsendes stark gegeben. Dort verläuft die<br />
Trasse in Dammlage, in der Ebene oder als Knotenbauwerk im stark einsehbaren Offenland.<br />
Zur Reduzierung dieser Einsehbarkeit werden umfangreiche Gestaltungs- und<br />
Strukturierungsmaßnahmen, wie die Dammgestaltung zwischen Schröttenwald und<br />
Westportal UFT Speltenbach, die Einbindung der Anschlussstellen L401 und B57a oder die<br />
Sichtschutzmaßnahmen westlich der Ortschaft Dobersdorf durchgeführt. Durch die<br />
Gestaltung der Lärmschutzwände, der Gewässerschutzanlagen und der Portalbereiche des<br />
Tunnels und der Unterflurtrasse wird eine weitere Einbindung der Trasse in die Landschaft<br />
erzielt. Zuletzt wird durch Gehölzpflanzungen in Riegersdorf, die Restrukturierung des<br />
gesamten Bereichs um den Marbach, umfangreiche Strukturpflanzungen entlang des<br />
Hühnerbaches, Pflanzung einer Baumreihe entlang der L439 sowie der B57a, der<br />
Waldrandgestaltung im Eingangsbereich Katzelgrabens und der Waldrandverbesserung im<br />
Bereich Weichenberg-Kühberg die Strukturvielfalt des gesamten intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzten und damit in seiner landschaftlichen Vielfalt stark beeinträchtigten Talbodens<br />
aufgewertet.<br />
9.12.3 Gesamtbeurteilung<br />
9.12.3.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projekts auf das Schutzgut<br />
Landschaftsbild als geringfügig, beurteilt.<br />
9.12.3.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projekts auf das Schutzgut<br />
Landschaftsbild als vertretbar beurteilt.<br />
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9.13 PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME<br />
Ziel des vorliegenden Fachberichtes ist die Darstellung und Beurteilung des Auswirkungen<br />
des Projektvorhabens der S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, auf das Schutzgut Pflanzen und<br />
ihre Lebensräume für die Bau- und Betriebsphase.<br />
Als Untersuchungsraum wurde der Wirkraum von 500 m beiderseits der Straße festgelegt.<br />
Bei diesem Wirkraum kann davon ausgegangen werden, dass sowohl direkte<br />
(Flächenbeanspruchung) als auch indirekte (Veränderung der Standorteigenschaften)<br />
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Pflanzen identifiziert, und entsprechende Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich formuliert werden können.<br />
Abbildung 9-7: Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Pflanzen und ihre Lebensräume (der<br />
Waldanteil ist grün dargestellt) (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Für die Beschreibung des Ist-Zustandes wurde in den Vegetationsperioden der Jahre 2003<br />
und 2004 im Untersuchungsgebiet eine flächendeckende Biotopkartierung durchgeführt. Zur<br />
Beschreibung der Vegetation wurden auf ausgewählten Flächen Artenlisten erhoben.<br />
Aufbauend auf die Biotopkartierung wurden in den Jahren 2004 – 2006 auf ausgewählten<br />
Flächen, die großteils entlang der geplanten Trasse liegen, Vegetationsaufnahmen nach der<br />
Methode Braun-Blanquet durchgeführt. Diese Aufnahmen sowie die flächendeckende<br />
Biotopkartierung wurden im Jahre 2007 stichprobenweise überprüft und aktualisiert.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 184
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Mittels dieser repräsentativen Aufnahmen wurden im Vegetationsbestand vorhandene<br />
Gefäßpflanzen nach Menge und Deckungsgrad erfasst. Die Taxonomie und Nomenklatur der<br />
Gefäßpflanzensippen folgt der Exkursionsflora von Österreich (Fischer M. A. et al, 1994). Für<br />
die Auswertung der Vegetationsaufnahmen und für ihre Einordnung in das System der<br />
Pflanzengesellschaften wurde die Datenbank „Synopse der Vegetation Mitteleuropas“ von<br />
Rolf Diran (vgl. Diran 2004) herangezogen. Die Gefährdungsstufen der Arten, die in den<br />
Artenlisten und Vegetationsaufnahmen angeführt sind, stammen aus der Roten Liste<br />
gefährdeten Pflanzen Österreichs (Niklfeld et al, 1999) sowie aus der Roten Liste<br />
gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen des Burgenlandes (Weber 2005) sowie der<br />
Artenschutzverordnung des Landes Steiermark (LGBl. 40/2007).<br />
Als Kriterium für die Einstufung der Eingriffsempfindlichkeit der Pflanzenbiotope fungiert die<br />
naturschutzfachliche Bedeutung der Biotope. Die Biotope wurden nach Erfassung des Ist-<br />
Zustandes anhand der Kriterien:<br />
- standörtliche Entsprechung<br />
- Artvorkommen<br />
- regionale Verbreitung (Repräsentanz) und<br />
- Regenerationsfähigkeit<br />
in einer vierstufigen Skala (gering – mäßig – hoch – sehr hoch) bewertet.<br />
9.13.1 Beschreibung Ist-Zustand<br />
Der Untersuchungsraum wird von den großen Flusstälern der Feistritz und der Lafnitz sowie<br />
den angrenzenden Riedelländern geprägt. Während die breiten Sohlentäler vorwiegend<br />
agrarisch intensiv genutzt werden, sind die Hügelländer nahzu vollkommen bewaldet. Die<br />
Wälder zeichnen sich durch intensive forstliche Überprägung aus; die Bestände reichen von<br />
reinen Fichten- bzw. Rotföhrenforsten bis zu Laubmischwäldern mit Eichen und Hainbuchen.<br />
An naturschutzfachlich bedeutenden Pflanzenbiotopen wurden in der Offenlandschaft die<br />
Grünländer in Form von Feuchtwiesen (Bachdistelwiesen), wechselfeuchten Wiesen<br />
(Wiesenfuchsschwanzwiesen), Wiesen auf trockenem Standort (Glatthaferwiesen) und<br />
reifen, artenreichen Ackerbrachen identifiziert. Bei den Waldbiotopen sind es die<br />
Laubmischwälder insbesondere östlich von Rudersdorf, ein tannenreicher Bestand innerhalb<br />
des Edelseewaldes sowie die Auwälder entlang von Lafnitz und Lahnbach, die hohe<br />
naturschutzfachliche Bedeutung aufweisen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 185
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9.13.2 Wirkungen<br />
Bezüglich Schadstoffeintrag werden sowohl in der Bau- als auch in der Betriebphase nahezu<br />
alle Grenzwerte zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme eingehalten; lediglich im<br />
Bereich der Anschlussstelle A2/S 7 kommt es an einem Aufschlagpunkt zu einer<br />
Grenzwertüberschreitung an NOx. Durch technische Maßnahmen (Trasse im Einschnitt,<br />
Lärmschutz) bzw. die Wiederbewaldung im Randbereich der Trasse ergibt sich jedoch ein<br />
sehr wirkungsvoller Immissionsschutz, sodass keine längerfristig nachteiligen Auswirkungen<br />
auf den Bewuchs bzw. die Pufferkapazitäten der (Wald-)böden zu erwarten sind. Die<br />
Erheblichkeit auf Pflanzen und ihre Lebensräume wird mit gering beurteilt.<br />
Bezüglich Änderung des Wasserhaushaltes kommt es in der Bau- und Betriebsphase zu<br />
keinen Einleitungen belasteter Wässer in Oberflächengewässer.<br />
Im Zuge der Errichtung des Tunnels Rudersdorf muss eine dauerhafte<br />
Grundwasserabsenkung vorgenommen werden. Durch diese Absenkung können<br />
Auswirkungen auf Tiefwurzler nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Großflächigkeit<br />
des Waldes in dieser Region und der schwer prognostizierbaren, jedoch kleinflächigen<br />
Auswirkung wird die verbleibende Auswirkung auf Pflanzen und ihre Lebensräume mit mittel<br />
beurteilt.<br />
Feuchtstandorte der Offenlandschaft wie die wechselfeuchten Wiesen entlang des<br />
Waldrandes im Feistritztal und speziell die Feuchtwiese nördlich Speltenbach werden vom<br />
Tagwasser beeinflusst und reagieren somit nicht auf Grundwasserspiegeländerungen. Für<br />
diese (an einen bestimmten Wasserhaushalt angewiesenen) Biotope bleibt daher auch nach<br />
Errichtung der Straße dieser Standortfaktor erhalten.<br />
Wesentliche Wirkung der S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, auf das Schutzgut Pflanzen und<br />
ihre Lebensräume ist der Habitatverlust infolge Flächenbeanspruchung. Nachdem auch<br />
Flächenbeanspruchungen der Bauphase bis in die Betriebsphase anhalten, wurden diese<br />
gemeinsam mit dem Flächenverbrauch der Betriebsphase beurteilt.<br />
Insgesamt führt die S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, überwiegend durch fichten- bzw.<br />
rotföhrendominierte Wälder und Ackerfluren mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung.<br />
Stellenweise werden reife Ackerbrachen, wechselfeuchte Wiesen, Glatthaferwiesen und<br />
insbesondere die Feuchtwiese nördlich von Speltenbach direkt beansprucht. Die<br />
Feuchtwiese weist aufgrund ihres hohen Artenreichtums eine sehr hohe naturschutzfachliche<br />
Bedeutung auf. An Waldbiotopen wird im Edelseewald ein tannenreicher Bestand (mit hoher<br />
Sensibilität) randlich beansprucht, der Auwald entlang von Lafnitz und Lahnbach gequert,<br />
sowie die Laubmischwälder des Rudersdorfer Hügellandes randlich betroffen. Aufgrund<br />
dessen weist das Projektvorhaben stellenweise hohe und im Falle der Feuchtwiese eine sehr<br />
hohe Eingriffserheblichkeit auf.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 186
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.13.3 Maßnahmen<br />
Die Maßnahmenplanung orientiert sich für das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume an<br />
folgenden Zielen:<br />
Waldbiotope: Sicherung/Entwicklung<br />
Laubmischwälder<br />
artenreicher standortgerechter<br />
Offenlandbiotope: Sicherung/Entwicklung artenreicher Grünländer (wechselfeuchte<br />
Wiesen, Feuchtwiesen, Wiesen auf trockenem Standort)<br />
Sicherung/Entwicklung nichtagrarischer Zwischenstrukturen (Hecken,<br />
Feldgehölze)<br />
In der Maßnahmenplanung wurden jene Pflanzenbiotope besonders berücksichtigt, die in der<br />
Region bereits Mangelbiotope darstellen (z.B. Glatthaferwiesen). Hier wurde der<br />
Erhaltung/Sicherung dieser Biotope besonderer Stellenwert zugemessen.<br />
Als Ausgleich für die beanspruchten höherwertigen Waldbiotope wird eine großflächige<br />
Waldverbesserung, insbesondere im steirischen Riedelland und Ledergassler Wald,<br />
durchgeführt. Hier werden die fichten- und rotföhrenreichen Forste langfristig zu<br />
laubholzreichen Mischwäldern umgewandelt. Für die (vergleichsweise geringe)<br />
Beanspruchung der Auwälder entlang von Lafnitz und Lahnbach werden Ackerflächen an der<br />
Lafnitz mit Baumarten des Typs Weißweidenau aufgeforstet. Diese Maßnahmen werden aus<br />
Sicht des Schutzgutes Pflanzen als hoch wirksam eingestuft.<br />
Als Ausgleich für die beanspruchte Feuchtwiese und weitere Grünlandtypen werden<br />
großflächig bestehende Äcker in Wiesen umgewandelt, wobei das Samengut der betroffenen<br />
Flächen für die Entwicklungsflächen verwendet wird (Feuchtwiesenverpflanzung bzw.<br />
Impfung der Entwicklungsflächen mit Rasensoden der Spenderflächen). Eine<br />
Glatthaferwiese im Nahbereich zur Trasse wird in ihrem Bestand langfristig gesichert. Auch<br />
diese Maßnahmen werden aus Sicht des Schutzgutes Pflanzen als hoch wirksam eingestuft.<br />
9.13.4 Verbleibende Auswirkungen<br />
Dementsprechend werden die verbleibenden Auswirkungen nach Berücksichtigung der<br />
Maßnahmen in den einzelnen <strong>Teil</strong>räumen vorwiegend als gering, stellenweise jedoch als<br />
mittel eingestuft. Die Gesamtbeurteilung der verbleibenden Auswirkung des<br />
Projektvorhabens auf das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume ist somit mittel.<br />
9.13.4.1 Bauphase<br />
Das Vorhaben führt zu einer geringfügigen Belastung auf das Schutzgut Pflanzen und<br />
ihre Lebensräume.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 187
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9.13.4.2 Betriebsphase<br />
Die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Pflanzen und ihre<br />
Lebensräume wird als vertretbar beurteilt.<br />
9.14 LEBENSRAUMSTRUKTUREN INKL. (NATUR-) SCHUTZGEBIETE<br />
Das Kriterium „Lebensraumstrukturen“ berücksichtigt neben den pflanzen- und<br />
tierökologischen Lebensräumen insbesondere den ökologischen Funktionszusammenhang<br />
dieser Lebensräume. Es treten, hochaggregiert aus der Biotoptypenkartierung und der<br />
tierökologischen Bearbeitung, Parameter wie Geschlossenheit/Unzerschnittenheit, Lage und<br />
Musterung, Biotopverbund/-vernetzung sowie Durchgängigkeit in den Vordergrund.<br />
Dementsprechend großräumig ist die Betrachtungsweise.<br />
Das Kriterium Lebensraumstrukturen wurde auf Basis der Biotopkartierung (Schutzgut<br />
Pflanzen und ihre Lebensräume) aufgebaut und durch faunistische Eigenschaften ergänzt.<br />
Für <strong>Teil</strong>räume mit homogener Lebensraumausstattung wurde ein naturschutzfachliches<br />
Zielgebäude erstellt und die Veränderung der Zielerfüllung durch die Trasse abgeprüft.<br />
Als Kriterium für „(Natur-)Schutzgebiete“ fungiert die naturschutzrechtliche Ausweisung<br />
entsprechend den Richtlinien der EU (Umsetzung durch FFH- und VS-RL) und den in<br />
Österreich vorkommenden 14 Schutzgebietskategorien (Landes-Naturschutzgesetze).<br />
Weiters fließen auch durch internationale Übereinkommen und informelle Ausweisungen<br />
geschützte oder schützenswerte Gebiete in die Erhebungen mit ein.<br />
9.14.1 Beschreibung Ist-Zustand<br />
Besondere Bedeutung im Untersuchungsraum haben neben den großen<br />
Flußgewässersystemen der Feistritz, der Lafnitz und des Lahnbaches die großen,<br />
geschlossenen Wälder der Riedelländer sowie die Agrarlandschaften mit höherem<br />
Zwischenstrukturanteil in den Flussniederungen.<br />
Die Lafnitz bildet im Untersuchungsraum die Landesgrenze der Bundesländer Burgenland<br />
und Steiermark und ist in beiden Ländern als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen; hierbei<br />
wurde im Burgenland die Lafnitz und der Lahnbach als Natura 2000 Gebiet nach der FFH-<br />
Richtlinie und in der Steiermark sowohl Fluss der Lafnitz als auch flächig die Fronius Auen<br />
als Natura 2000 Gebiet sowohl nach der FFH- als auch nach der Vogelschutzrichtlinie<br />
ausgewiesen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 188
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Abbildung 9-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün) im<br />
Projektraum in der Steiermark (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 189
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Abbildung 9-9: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum im<br />
Burgenland (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Ebenso wurde im Burgenland der Lahnbach als geschützter Landschaftsteil ausgewiesen.<br />
Abbildung 9-10: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün) (Systemdarstellung<br />
ohne Maßstab)<br />
Im Bereich des Lafnitztals wurden weite Bereiche entsprechend des "Übereinkommens über<br />
Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel von internationaler<br />
Bedeutung" (Ramsar-Konvention) sowohl im Burgenland als auch in der Steiermark<br />
ausgewiesen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 190
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Abbildung 9-11: Ausdehnung des Ramsar Schutzgebiets „Lafnitztal“ auf steiermärkischem (hellblau)<br />
und burgenländischem (dunkelblau) Landesgebiet (Systemdarstellung ohne<br />
Maßstab)<br />
9.14.2 Wirkungen<br />
Zur Beurteilung der Eingriffsintensität wird für die einzelnen <strong>Teil</strong>landschaftsräume ein<br />
naturschutzfachliches Zielsystem erstellt. Auf Basis dessen wird durch das Bauvorhaben der<br />
S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, die Änderung der Zielerfüllung prognostiziert und<br />
eingestuft.<br />
Wesentliche Wirkung der Straßentrasse der S 7 ist einerseits die merkliche Verringerung der<br />
Zielerfüllung in den Nadelforsten des nördlichen Hügellandes sowie der Agrarlandschaft mit<br />
Zwischenstrukturen in der Feistritzniederung nördlich von Speltenbach. Die Flusssysteme<br />
der Lafnitz und des Lahnbaches werden in ihrem Gefüge nur sehr gering beeinträchtigt.<br />
Barrierewirkung entsteht insbesondere in den großen Waldbereichen des Edelseewaldes<br />
und des Ledergassler Waldes. Entlang der Waldränder kann diese durch Führen der Trasse<br />
in Unterflur und Tunnel deutlich gesenkt werden.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 191
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Durch weite Brückenbauwerke über die Flüsse der Lafnitz und des Lahnbaches entstehen<br />
hier nur geringe Barriereeffekte. Insgesamt bleibt die Organismenpassierbarkeit erhalten.<br />
9.14.3 Maßnahmen<br />
Die Schwerpunkte der Ausgleichsplanung liegen einerseits in der Anreicherung der<br />
intensiven Agrarlandschaft mit Zwischenstrukturen in Form von Wiesen, Brachen,<br />
Feldgehölzen in der Offenlandschaft und andererseits in der Bestandsumwandlung der<br />
Nadelforste in laubholzreiche Mischwälder in den Waldgebieten.<br />
Zur Verringerung der Trennwirkung werden Bachsysteme gestärkt, mit<br />
Amphibienlaichgewässern aufgewertet und als Nahrungsraum für Fledermäuse attraktiviert,<br />
sodass die Trennwirkung gemildert werden kann.<br />
9.14.4 Verbleibende Auswirkungen<br />
Für die Beurteilung der Lebensraumstrukturen wurde ein naturschutzfachliches Zielsystem<br />
erstellt und die Eingriffswirkung mit Änderung der Zielerfüllung festgestellt. Die gesetzten<br />
Maßnahmen sind geeignet, insgesamt die Verringerung der Zielerfüllung auszugleichen.<br />
Insgesamt werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering eingestuft, punktuell führen<br />
sie zu einer Verbesserung.<br />
Naturgemäß verursacht ein lineares Vorhaben wie eine Straßentrasse Trennwirkung. Durch<br />
die baulichen Maßnahmen wie Brücken, Durchlässe, Wildbrücken, Unterflur- und<br />
Tunnelbauwerke kann die Trennwirkung deutlich gesenkt werden. Dennoch verbleiben<br />
insbesondere in den Waldbereichen (Edelseewald, Ledergassler Wald) Trennwirkungen, die<br />
mit mittel eingestuft wurden.<br />
Die Flusssysteme der Lafnitz und des Lahnbaches sind als Natura 2000 Gebiete nach der<br />
FFH-Richtlinie (Burgenland) und nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (Steiermark)<br />
ausgewiesen. Darüber hinaus ist es im Burgenland und in der Steiermark als Ramsar-<br />
Feuchtgebiet genannt.<br />
Der Lahnbach ist als geschützter Landschaftsteil im Burgenland ausgewiesen.<br />
Das Bauvorhaben führt zu geringen Beanspruchungen von Natura 2000 Schutzgütern, und<br />
ändert die Ausweisungsmotive bzw. Ziele der Ramsar-Gebietsausweisung nicht.<br />
Dementsprechend werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering eingestuft.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 192
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9.14.5 Gesamtbeurteilung<br />
9.14.5.1 Bauphase<br />
Gesamt werden die Belastungen des Vorhabens auf die Lebensraumstrukturen inkl.<br />
(Natur)- Schutzgebiete als vertretbar beurteilt.<br />
9.14.5.2 Betriebsphase<br />
Gesamt werden die Belastungen des Vorhabens auf die Lebensraumstrukturen inkl.<br />
(Natur)- Schutzgebiete als vertretbar beurteilt.<br />
Anmerkung<br />
Die detaillierte Behandlung der Natura 2000-Schutzgüter erfolgt in der<br />
Naturverträglichkeitserklärung, Einlage 5.5.12.<br />
9.15 TIERE<br />
9.15.1 Fledermäuse<br />
Ist-Zustand<br />
Die Freilandarbeiten zur Erfassung der Fledermausfauna wurden in den Sommern 2004 und<br />
2006 durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen wurden Wochenstubenquartiere gesucht sowie<br />
Netzfänge und Detektorbegehungen durchgeführt. Insgesamt konnten im Jahr 2004 an 143<br />
von 193 untersuchten Lokalitäten Nachweise von Fledermäusen erbracht werden, im Jahr<br />
2006 an 54 von 124. Mindestens 14 Fledermausarten wurden nachgewiesen, darunter<br />
zahlreiche gefährdete Arten wie Kleine Hufeisennase, Bechstein-, Fransen- und<br />
Mopsfledermaus.<br />
Der mit Abstand wichtigste Lebensraum im Untersuchungsgebiet ist das große<br />
zusammenhängende Waldgebiet im Norden bzw. Nordwesten von Fürstenfeld bestehend<br />
aus Edelseewald, Commendewald und Ledergasslerwald inklusive der im Osten<br />
angrenzenden naturnahen Bereiche zwischen Lafnitz und Lahnbach. In diesem<br />
weiträumigen Komplex wurden 13 der 14 im Gebiet vorkommenden Fledermausarten<br />
nachgewiesen. Einen weiteren für Fledermäuse wichtigen Lebensraum stellt das große<br />
Waldgebiet des Dobersdorfer und Königsdorfer Waldes dar. Es wurden vier Fledermaus-<br />
Lebensräume bzw. Lebensraumkomplexe ausgewiesen. Dem Edelsee-, Commende- und<br />
Schröttenwald-Komplex sowie dem Commende- und Ledergasslerwald mit Lafnitz und<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 193
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Lahnbach kommt aus fledermauskundlicher Sicht eine „sehr hohe“ Bedeutung, dem<br />
Waldkomplex bestehend aus Dobersdorfer und Königsdorfer Wald eine „hohe“ und dem<br />
Lebensraum Weichenberg/ Kühberg eine „mäßige“ Bedeutung zu.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch die Errichtung der S 7 kommt es ab der Bauphase zu umfangreichen, auch in der<br />
Betriebsphase wirksamen Lebensraumverlusten. Besonders betroffen sind Waldflächen bzw.<br />
Waldränder und darin befindliche potenzielle Quartiere im Edelsee-, Schrötten-, Commendeund<br />
Ledergasslerwald. Die Barrierewirkung der Trasse kann durch bereits in das Technische<br />
Projekt integrierte Querungsmaßnahmen in Form von Grünbrücken und Unterflurtrassen<br />
herabgesetzt werden, eine Erhöhung des Kollisionsrisikos ist jedoch zu erwarten. Mit einer<br />
tageszeitlichen Einschränkung des Bauzeitraumes im Bereich der hoch bis sehr hoch<br />
sensiblen Fledermauslebensräume werden die Störungswirkungen der Bauphase stark<br />
herabgesetzt. In der Betriebsphase bleiben die Auswirkungen trotz umfangreicher<br />
waldverbessernder sowie weiterer Maßnahmen für das Schutzgut Fledermäuse erheblich, da<br />
die Wirksamkeit der Waldverbesserungen ebenso wie die der Hecken,<br />
Waldrandgestaltungen usw. zum <strong>Teil</strong> erst mittel bis langfristig gegeben und der Erfolg der<br />
Nistkästen als Ersatzquartiere nur bedingt vorhersehbar ist. Da sich die negativen Folgen der<br />
Straße außerdem über einen langen Verlauf entfalten, sind die Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut in Summe als hoch zu beurteilen. Auf der Ebene der Einzelarten, die alle im<br />
Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind, kann dennoch selbst auf lokaler Ebene eine<br />
signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen werden.<br />
9.15.2 Haselmaus<br />
Ist-Zustand<br />
Trotz erheblichem Aufwand konnten im Zuge der aktuellen Erhebungen im Gebiet keine<br />
Haselmaus-Nachweise erbracht werden. Da jedoch ein älteres Vorkommen der Art aus dem<br />
Katzelgraben belegt ist, wird dort ein strukturell adäquater Bereich mit hoher Sensibilität<br />
ausgewiesen.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch den Verlauf der Trasse ist der potenzielle Haselmaus-Lebensraum im Katzelgraben<br />
nicht unmittelbar betroffen. Aufgrund der, in das Technische Projekt integrierten<br />
Querungsmaßnahmen (Tunnel, offene Bauweise) kann auch eine mögliche Barrierewirkung<br />
ausgeschlossen werden. Für die (potenziellen) Bestände der Haselmaus bestehen somit<br />
keine Konflikte mit der geplanten S 7.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 194
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.15.3 Fischotter<br />
Ist-Zustand<br />
Die Kartierung des Fischotters im Untersuchungsgebiet erfolgte anhand der<br />
„Brückencheckmethode“. Zusätzlich wurden Nachweise entlang von Fließgewässern, die im<br />
Rahmen der Ökomorphologie-Kartierung erbracht wurden, protokolliert. Folgende Gewässer<br />
wurden bearbeitet: Marbach bei Großwilfersdorf, Edelseebach, Hühnerbach, Katzelgraben,<br />
Ilz, Feistritz, Rittschein, Safen, Lahnbach bei Deutsch Kaltenbrunn und Lafnitz. Um den<br />
großräumigen Lebensansprüchen des Fischotters gerecht zu werden und<br />
Migrationskorridore aufzuzeigen, wurde das Untersuchungsgebiet ausgeweitet.<br />
Der Fischotter nutzt beinahe alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Gewässer als<br />
Jagd- und Aufenthaltsort und/oder Migrationskorridor. Nur am Katzelgraben konnte kein<br />
Nachweis erbracht werden. Eine zumindest zeitweilige Nutzung auch dieses Gewässers<br />
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die am besten strukturierten<br />
Fischotterlebensräume befinden sich an der Lafnitz, angrenzend an den Commende- und<br />
Ledergasslerwald sowie zwischen Lafnitz und Lahnbach entlang der steirischburgenländischen<br />
Grenze. Insgesamt werden sieben Fischotter-Lebensräume<br />
unterschieden. Lafnitz und Feistritz kommt eine „sehr hohe“, Edelseewald-, Hühner-, Mar-,<br />
und Lahnbach eine „hohe“ und dem Katzelgraben eine „mäßige“ Bedeutung zu.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Aufgrund der Bauarbeiten im Zuge der Errichtung der S 7 kommt es im Nahbereich der<br />
Querungen zu einer Zerstörung bzw. vorübergehenden Beeinträchtigung der ufernahen<br />
Lebensräume. Bis zur Fertigstellung der Brückenbauten kann eine Beeinträchtigung der<br />
Migrationsachsen entlang der Gewässer nicht ausgeschlossen werden. Auf der Basis eines<br />
baubegleitenden Monitorings können die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut<br />
gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen auf gering herabgesetzt werden.<br />
9.15.4 Reptilien<br />
Ist-Zustand<br />
Im Herbst 2003 wurde im westlichen und östlichen <strong>Teil</strong> des Vorprojektsgebietes eine<br />
flächendeckende Kartierung potenzieller Lebensräume im Offenland durchgeführt. Als<br />
zweiter Arbeitsschritt wurden im Sommer 2004 im gesamten Untersuchungsgebiet Habitatund<br />
Artkartierungen durchgeführt. Mit Zauneidechse, Blindschleiche, Äskulap-, Ringel- und<br />
Schlingnatter wurden fünf Reptilienarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Insgesamt<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 195
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
konnten an 58 Fundpunkten Reptilien nachgewiesen werden. Die Zauneidechse stellt mit 39<br />
Fundlokalitäten die relativ häufigste Art dar. Anhand der Nachweispunkte sowie der erfolgten<br />
Kartierung der Lebensräume (Strukturkartierung) werden vier Reptilienlebensräume mit<br />
„hoher“ Bedeutung und 21 mit „mäßiger“ Bedeutung ausgewiesen. Zu den für Reptilien<br />
wertvollsten Lebensräumen im Untersuchungsraum zählen die Kulturlandschaft östlich von<br />
Riegersdorf, der Waldsaumbereich nordöstlich von Großwilfersdorf, die süd- bzw.<br />
südwestexponierten Waldrandbereiche des Commende- und Ledergasslerwaldes sowie die<br />
Nahbereiche von Lahnbach, Lafnitz, Hühnerbach und Feistritz, denen eine Funktion als<br />
Wanderkorridor zukommt.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch die Errichtung der S 7 werden mehrere hochwertige Reptilienlebensräume zerstört<br />
bzw. beeinträchtigt. Zu einer Veränderung der Temperaturverhältnisse in Form einer<br />
stärkeren Beschattung kommt es in all jenen Bereichen, wo Brückenbauwerke errichtet<br />
werden oder die Trasse in Dammlange verläuft. Eine Unterbrechung von Migrationswegen<br />
entlang von Gewässern wird aufgrund ausreichend dimensionierter Brückenbauwerke<br />
verhindert. Im Ledergasslerwald ist jedoch eine großräumige Isolation von<br />
Lebensraumkompartimenten durch die S 7 zu erwarten. Generell führen umfangreiche, für<br />
das Schutzgut wirksame Maßnahmen zu geringen verbleibenden Auswirkungen.<br />
9.15.5 Amphibien<br />
Ist-Zustand<br />
Aus dem Untersuchungsgebiet ist das Vorkommen von zumindest 12 Amphibienarten<br />
bekannt. Damit liegen für alle im Naturraum zu erwartenden Arten mit Ausnahme des<br />
Feuersalamanders Nachweise vor. Während mehrere Arten im Gebiet weit verbreitet sind,<br />
bleiben einzelne auf nur wenige Lokalitäten beschränkt. Dies gilt für den Balkan-Moorfrosch,<br />
der lediglich aus den Lafnitzauen bei Fürstenfeld bekannt ist, und die zwischen Fürstenfeld<br />
und Königsdorf vorkommende Wechselkröte.<br />
Amphibien-Lebensräume wurden abgegrenzt und auf der Basis qualitativer (vorkommende<br />
bzw. reproduzierende Arten) und quantitativer Merkmale (Individuenzahlen) hinsichtlich ihrer<br />
Sensibilität bewertet. Sehr hohe Sensibilität, d. h. überregionale naturschutzfachliche<br />
Bedeutung erreichen Abschnitte entlang von Lafnitz und Lahnbach sowie die Umgebung des<br />
Katzelgrabens im Ostteil des Commendewaldes. Hoch sensibel sind außerdem weite<br />
Bereiche des Edelseewaldes inkl. dem Einschnitt des Marbaches bei Großwilfersdorf, <strong>Teil</strong>e<br />
des Commende- und Ledergasserlwaldes sowie bachnahe Abschnitte im Hügelland östlich<br />
von Rudersdorf.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 196
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Laichgewässer werden durch die Trasse der S 7 kaum beeinträchtigt. Allerdings kommt es<br />
zu großflächigen Zerschneidungen von Land-Lebensräumen. Während der Bauphase kann<br />
die Querung bedeutender Amphibien-Wanderstrecken durch den Einsatz von mobilen<br />
Amphibienschutzeinrichtungen einigermaßen kompensiert werden. In der Betriebsphase<br />
müssen jedoch neben Leiteinrichtungen umfangreiche Ersatzmaßnahmen, wie die<br />
Neuanlage von Laichgewässern, umgesetzt werden, um die verbleibenden Wirkungen auf<br />
mittel zu reduzieren.<br />
9.15.6 Käfer der FFH-Richtlinie<br />
Ist-Zustand<br />
Im Gebiet konnten mit dem Hirschkäfer und dem Scharlachkäfer zwei Käferarten der FFH-<br />
Richtlinie nachgewiesen werden. Für ein Vorkommen des Juchtenkäfers wurden lediglich<br />
Potenziale festgestellt. Der Hirschkäfer besiedelt eichendominierte, vorzugsweise<br />
südexponierten Waldränder, bildet jedoch nur lokale und kleine Bestände, etwa im<br />
Commendewald aus. Die einzige Vorkommen des Scharlachkäfers liegt im Ledergasslerwald<br />
und ist von hoher Sensibilität.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die S 7 führt zu lokalen Verlusten an Käfer-Lebensräumen. Diese werden durch<br />
umfangreiche waldverbessernde Maßnahmen, wie den Schutz von Einzelbäumen im Falle<br />
des Hirschkäfers bzw. Außernutzungstellung und Totholzanreicherung für den<br />
Scharlachkäfer kompensiert. In Summe verbleiben geringe Auswirkungen.<br />
9.15.7 Schmetterlinge der FFH-Richtlinie<br />
Ist-Zustand<br />
Im Gebiet konnten mit dem Schwarzen Apollo, dem Großen Feuerfalter, dem Dunklen<br />
Wiesenknopf-Ameisenbläuling und dem Russischen Bär vier Schmetterlingsarten der FFH-<br />
Richtlinie nachgewiesen werden. Für Vorkommen des Eschen-Scheckenfalters, des<br />
Gelbringfalters<br />
festgestellt.<br />
und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings wurden Potenziale<br />
Hohe Sensibilität erlangen die Auen von Lafnitz und Lahnbach mit guten Beständen des<br />
Schwarzen Apollos sowie eine nährstoffarme Feuchtwiese bei Speltenbach, die Vorkommen<br />
von Feuerfalter und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling beherbergt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 197
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die S 7 führt zu Verlusten von wertvollen Schmetterlings-Lebensräumen. Daher bleiben trotz<br />
zahlreicher Maßnahmen zur Entwicklung neuer Wiesen- und Waldstandorte<br />
Prognoseunsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der beeinträchtigten Schmetterlings-<br />
Populationen bestehen. Die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut werden daher als<br />
mittel betrachtet.<br />
9.15.8 Libellen der FFH-Richtlinie<br />
Ist-Zustand<br />
Untersuchungen zur Libellenfauna erfolgten 2004 einerseits im Rahmen der<br />
Makrozoobenthos-Erhebung, andererseits wurden Adulttiere an potenziellen<br />
Gewässerquerungspunkten erfasst. Als einzige Art der FFH-Richtlinie ist die Grüne<br />
Keiljungfer aus dem Gebiet bekannt. Die Art besiedelt alle größeren Fließgewässer des<br />
Untersuchungsraumes. Lafnitz und Feistritz einschließlich ihrer größeren Zubringer zählen in<br />
überregionaler bis nationaler Sicht zu den herausragenden Vorkommensschwerpunkten der<br />
Art.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Mit Hühnerbach, Lafnitz und Lahnbach werden drei von der Grünen Keiljungfer genutzte<br />
Gewässer durch die S 7 gequert. In der Bauphase sind befristete Rodungen von<br />
Ufergehölzen und kleinflächiger Flächenverbrauch im Grünland für das Schutzgut relevant.<br />
Ein Waldrand nordöstlich von Speltenbach, der als Reifungsflugplatz genutzt wird, wird im<br />
Zuge des Trassenbaus beinahe vollständig zerstört. Dieser Konflikt kann durch gezielte<br />
Ersatzmaßnahmen behoben werden. In Summe verbleiben geringe Auswirkungen.<br />
9.15.9 Bachmuschel<br />
Ist-Zustand<br />
Die Bachmuschel besiedelt Lafnitz und Lahnbach in jeweils kleinen Populationen.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch die S 7 werden beide Gewässer mit weiten Brücke gequert. Es sind weder Ufer- noch<br />
Sohlsicherungen notwendig. Auch erfolgt keine Einleitung von Straßenabwässern. Die<br />
verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut sind daher gering.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 198
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.15.10 Weitere geschützte Tierarten<br />
Ist-Zustand<br />
Die Vorkommen weiterer gefährdeter Arten (also jener Arten, die zuzüglich zu den an<br />
anderer Stelle ausführlich behandelten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie unter<br />
strengem Schutz stehen) konzentrieren sich auf der Basis von Potenzialanalysen auf<br />
mehrere räumlich relativ eng abgrenzbare Bereiche. Dabei erlangen thermisch begünstigte<br />
Waldränder von Commende- und Ledergasslerwald, Grabeneinschnitte und totholzreiche<br />
Bachläufe im Commendewald, eine Feuchtwiese nordöstlich von Speltenbach, Feuchtwiesen<br />
und Feuchtbrachen südlich des Ledergasslerwaldes sowie Auwaldrelikte entlang von Lafnitz<br />
und Lahnbach mittlere bis hohe Sensibilität.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Trotz mittlerer bis hoher Eingriffserheblichkeiten für ausgewählte geschützte Arten der<br />
thermisch begünstigten Waldränder des Commendewaldes, einer Feuchtwiese bei<br />
Speltenbach sowie der Auwaldrelikte entlang von Lafnitz und Lahnbach sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen auf der Basis umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen gering.<br />
9.15.11 Vögel<br />
Die Freilandarbeiten zur Erfassung der Avifauna erfolgte schwerpunktmäßig in den Jahren<br />
2003 und 2004 in Form einer Revierkartierung mit Tages- und Abend- / Nachtbegehungen z.<br />
T. unter Einsatz von Klangattrappen für bestimmte Arten. Ergänzend erfolgte die Erfassung<br />
fliegender bzw. kreisender Großvögel von exponierten Beobachtungspunkten.<br />
Weiterführende Kartierungen in einzelnen <strong>Teil</strong>bereichen sowie zur Erfassung des<br />
Wachtelkönigs erfolgten zudem in den Jahren 2005-2007. Weiters wurden Daten aus<br />
bestehenden Untersuchungen im Raum sowie vorhandene Streudaten eingearbeitet.<br />
Die Ist-Zustands-Bewertung der Lebensraumkomplexe erfolgt gemäß Bewertungsrahmen<br />
RVS 04.03.13 in einer vierstufigen Skala nach verschiedenen fakultativen Kriterien, die vor<br />
allem auf die regionale und überregionale Gefährdungssituation der vorkommenden Arten<br />
und ggf. die besondere Verantwortlichkeit Österreichs fokussieren.<br />
Ist-Zustand<br />
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 173 Vogelarten nachgewiesen, davon 105<br />
Brutvögel und 68 Nahrungsgäste, Durchzügler bzw. Wintergäste. Die hinsichtlich ihrer<br />
Wertigkeit bedeutendsten Lebensraumkomplexe mit sehr hoher bzw. hoher Bewertung<br />
stellen die Lafnitz, <strong>Teil</strong>e der offenen und halboffenen Kulturlandschaft und die größeren<br />
Waldkomplexe (Edelseewald, Commendewald, Ledergasslerwald) dar. Die Bedeutung der<br />
Lafnitz ergibt sich aufgrund mehrerer hochgradig gefährdete Arten (z.B. Eisvogel,<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 199
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Flussuferläufer), die Bedeutung von <strong>Teil</strong>bereichen der Kulturlandschaft aufgrund des<br />
Vorkommens von Wachtelkönig und Waldohreule. Die größeren Waldkomplexe sind<br />
aufgrund des Vorkommens mehrerer wertbestimmender Arten sowie Arten mit besonderer<br />
Schutzverantwortung (Schwarzstorch, Wespenbussard) von hoher Bedeutung. Weitere<br />
Bereiche der offenen und halboffenen Kulturlandschaft sowie einige Waldkomplexe nördlich<br />
von und östlich von Dobersdorf sind von mittlerer und geringer Bedeutung.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Auswirkungen in der Bauphase ergeben sich einerseits durch Verlust an Brutlebensraum,<br />
der bis in die Betriebsphase hineinwirkt und andererseits durch Aufgabe von Brutstandorten<br />
infolge von Störwirkungen. Individuenverluste sowie Zerstörung von Gelegen / Eiern werden<br />
durch Einschränkung der Rodungsarbeiten wirksam vermieden. Die Auswirkungen in der<br />
Bauphase werden als hoch bewertet.<br />
In der Betriebsphase sind neben der direkten Flächeninanspruchnahme Auswirkungen durch<br />
Störungen (z.B. Schallemissionen, Fahrzeugbewegungen) Zerschneidungseffekten und<br />
erhöhter Kollisionsgefahr gegeben. Die Auswirkungen in der Betriebsphase werden<br />
insgesamt als hoch bewertet.<br />
Im Bereich der größeren Waldkomplexe (Edelseewald, Ledergasslerwald kommt es durch<br />
Verlust an Brutraum und Brutstandorten sowie durch Störwirkungen im Nahbereich von<br />
Bruthorsten für mehrere wertbestimmende Arten insgesamt zu Auswirkungen mit hoher<br />
Eingriffserheblichkeit. Im Kulturland nördlich von Speltenbach-Altenbarkt sowie südlich von<br />
Deutsch Kaltenbrunn wird die Eingriffserheblichkeit entsprechend der Sensibilität des<br />
Raumes bzw. der betroffenen Arten als mittel bewertet. Nördlich von Dobersdorf sind durch<br />
Bau- und Betriebsphase Flächen betroffen, die für den Wachtelkönig von Bedeutung sind.<br />
Die Eingriffserheblichkeit ist aufgrund des hohen Gefährdungsgrades als sehr hoch zu<br />
bewerten.<br />
Die Auswirkungen, die sich durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko ergeben würden, werden<br />
durch entsprechende Pflanzungsmaßnahmen entlang der Trasse sowie durch eine<br />
Kollisionsschutzwand im Bereich der Lafnitz weitgehend gemindert. Als Ausgleich für<br />
verlustige bzw. beeinträchtigte Lebensräume sind verschiedene Lebensraum verbessernde<br />
Maßnahmen (Extensivierung und entsprechende Pflege von Wiesen, Anlage von Brachen<br />
und Stillgewässern, Errichtung von strukturreichen Hecken, Wald verbessernde<br />
Maßnahmen) sowie die Anlage von Nisthilfen und Kunsthorsten außerhalb des Wirkraums<br />
der Trasse geplant.<br />
Bei entsprechender Umsetzung kann einem Großteil der Maßnahmen eine hohe<br />
Wirksamkeit zugesprochen werden, sodass sich auch für einen Großteil der Konflikte<br />
geringe verbleibende Auswirkungen ergeben. Für den Konflikt, der sich aufgrund der<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 200
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Betroffenheit des Wachtelkönigs ergibt verbleiben trotz hoher Maßnahmenwirksamkeit<br />
Auswirkungen von mittlerer Wertigkeit. Insgesamt verbleiben durch das Projekt für den<br />
Fachbereich Vögel mittlere Auswirkungen.<br />
9.15.12 GesamtbeurteilungTiere<br />
Für eine Schutzgutgruppe, die Fledermäuse, verbleiben hohe Wirkungen. Diese ergibt sich<br />
bei hoher Eingriffserheblichkeit durch die zeitliche Verzögerung und die erheblichen<br />
Prognoseunsicherheiten maßnahmenrelevanter Wirkungen.<br />
Mittlere verbleibende Wirkungen betreffen die Vögel, die Amphibien und die Schmetterlinge<br />
der FFH-Richtlinie. Für die Schutzgüter Haselmaus, Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie,<br />
Fische, Käfer der FFH-Richtlinie, Bachmuschel sowie Weitere geschützte Tierarten sind die<br />
verbleibenden Wirkungen sehr gering bis gering.<br />
Die Zusammenführung der einzelnen Schutzgutbewertungen zu einer Gesamtbewertung der<br />
Be- und Entlastungen während der Betriebsphase wird als Abwägungsprozess durchgeführt.<br />
Daher wird hier vom „worst-case-Prinzip“ abgewichen. Zwar ist das Kriterium „Fledermäuse“<br />
als Hauptkriterium zu sehen, doch stehen den hohen verbleibenden Auswirkungen dieser<br />
Schutzgutgruppe mittlere verbleibende Auswirkungen zweier weiterer Hauptkriterien (Vögel<br />
und Amphibien) sowie sieben geringe verbleibende Auswirkungen der Nebenkriterien<br />
(Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie, Käfer der FFH-Richtlinie, Schmetterlinge der FFH-<br />
Richtlinie, Libellen der FFH-Richtlinie, Bachmuschel und Weitere geschützte Tierarten)<br />
gegenüber. Darüber hinaus kann auf der Ebene der Fledermaus-Einzelarten selbst auf<br />
lokaler Ebene eine signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen<br />
werden.<br />
9.15.12.1 Bauphase<br />
In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />
als vertretbar einzustufen.<br />
9.15.12.2 Betriebsphase<br />
In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />
als vertretbar einzustufen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 201
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.16 GEWÄSSERÖKOLOGIE<br />
9.16.1 Ökomorphologie<br />
Ist-Zustand<br />
Alle im Untersuchungsgebiet gelegenen Flüsse, Bäche und zeitweilig wasserführenden<br />
Gräben wurden ökomorphologisch beschrieben und bewertet. Dabei zeigen sich<br />
ausgesprochen heterogene Verhältnisse. Beispielsweise sind die kleineren Fließgewässer<br />
typischerweise durch naturnahe Oberläufe innerhalb geschlossener Waldgebiete und<br />
degradierte Unterläufe, die sich in der offenen Kulturlandschaft erstrecken, charakterisiert.<br />
Hervorzuheben ist der naturnah erhaltene Verlauf der Lafnitz, des größten Gewässers im<br />
Untersuchungsgebiet, zwischen Deutsch Kaltenbrunn und Fürstenfeld.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die S 7 führt nur zu geringfügigen Auswirkungen auf die Ökomorphologie der Fließgewässer.<br />
Dies begründet sich vor allem in einer ausreichend breiten und hohen Dimensionierung der<br />
Querungsbauwerke. Insbesondere die Überbrückungen von Lafnitz und Lahnbach erfolgen<br />
mittels Bauwerken mit Längen über 100 m und Höhen über 5 m. Lediglich im Bereich einer<br />
tangentialen Annäherung der Trasse an den Grenzbach ist durch vorrübergehende, lokale<br />
Verluste von Ufergehölzen mittlere Eingriffserheblichkeit gegeben.<br />
Insgesamt sind die verbleibenden Auswirkungen auf das Schutzgut Ökomorphologie gering.<br />
9.16.2 Fische<br />
Ist-Zustand<br />
Für einige Gewässer lagen bereits vor Projektbeginn detaillierte Fisch-Bearbeitungen vor.<br />
Darüber hinaus erforderliche Freilanderhebungen in Form mehrerer Abfischungen wurden im<br />
Rahmen der UVE durchgeführt.<br />
Zur Beurteilung des Ist-Zustandes wurden die Kriterien „geschützte Arten“, „gefährdete<br />
Arten“ und „fischökologischer Zustand“ herangezogen. Entsprechend sind zwei<br />
Gewässerabschnitte „sehr hoch“ (Lafnitz und Lahnbach), einer „hoch“ (Verbindung Lafnitz-<br />
Lahnbach) und zwei „mäßig“ (Hühnerbach, Hühnerbach-Überleitung) sensibel.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die Eingriffe der S 7 auf die Fischgewässer sind gering. Insbesondere die beiden wertvollen<br />
Gewässer Lafnitz und Lahnbach werden weder während der Bauphase (etwa durch<br />
Trübungen), noch während der Betriebsphase (etwa durch Einleitung von<br />
Straßenabwässern) beeinträchtigt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 202
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.16.3 Makrozoobenthos und Phytobenthos<br />
Ist-Zustand<br />
Alle ganzjährig wasserführenden Fließgewässer des Untersuchungsgebietes (Edelseebach,<br />
Hühnerbach, Katzelgraben, Kuhbergbach, Lafnitz, Lahnbach und Marbach bei<br />
Großwilfersdorf) wurden anhand ihres Makrozoo- und Phytobenthos charakterisiert und<br />
bewertet. Probennahme, Aufbereitung im Labor, taxonomische Analyse sowie Bewertung<br />
des ökologischen Zustandes wurden nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Landund<br />
Forstwirtschaft (Leitfaden zur Erhebung der biologischen Qualitätselemente) sowie der<br />
EU-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Neben der einmaligen Probe am 12.11.2007<br />
standen für das Makrozoobenthos zusätzlich qualitative Aufnahmen aus dem Jahr 2004 zur<br />
Verfügung.<br />
Die Untersuchungen des Phytobenthos lieferten 169 Taxa aus 6 Algenklassen, wobei die<br />
Kieselalgen sowohl hinsichtlich Artenzahl als auch Abundanz vorherrschten. Die<br />
Makrozoobenthos-Proben enthielten 293 Taxa aus 15 Ordnungen, wobei hier die Zweiflügler<br />
dominierten; hohe Artenzahlen liegen auch für die Eintagsfliegen, Köcherfliegen und<br />
Wenigborster vor.<br />
Das Phytobenthos indiziert für die Gewässer Katzelgraben, Kuhbergbach und Marbach<br />
einen guten ökologischen Zustand und für die Gewässer Edelseebach, Hühnerbach,<br />
Lahnbach und Lafnitz eine mäßigen ökologischen Zustand. Die Auswertungen zum<br />
Makrozoobenthos ergaben für Lafnitz, Lahnbach und Marbach einen guten, für den<br />
Hühnerbach einen mäßigen und für Edelseebach und Kuhbergbach einen unbefriedigenden<br />
ökologischen Zustand.<br />
Sowohl Phyto- als auch Makrozoobenthos werden für alle sieben Gewässer als hoch<br />
sensibel bewertet.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die S 7 führt nur zu geringfügigen Auswirkungen auf das Phyto- und Makrozoobenthos der<br />
Fließgewässer. Dies begründet sich vor allem in einer ausreichend breiten und hohen<br />
Dimensionierung der Querungsbauwerke. Insbesondere die Überbrückungen von Lafnitz und<br />
Lahnbach erfolgen mittels Bauwerken mit Längen über 100 m und Höhen über 5 m. Selbst<br />
vorrübergehende Verrohrungen, die durch Laufverlegungen am Hühnerbach und am<br />
Katzelgraben notwendig werden, sind aufgrund der räumlich und zeitlich begrenzten<br />
Wirkungen nur von geringer Eingriffserheblichkeit. Lediglich die Eingriffe im Bereich der<br />
Querung des Marbaches bei Großwilfersdorf, wo sowohl Bachbett, Ufer als auch<br />
angrenzende Waldbestände über einen längeren Verlauf beeinträchtigt werden, bedingen<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 203
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
eine mittlere Eingriffserheblichkeit während der Bauphase. Die hier geplanten<br />
Renaturierungsmaßnahmen führen jedoch zu geringen verbleibenden Wirkungen.<br />
Insgesamt sind die verbleibenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Makrozoobenthos und<br />
Phytobenthos gering.<br />
9.16.4 Gesamtbeurteilung Gewässerökologie<br />
9.16.4.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Gewässerökologie<br />
mit den Kriterien Ökomorphologie, Fische, Makrozoobenthos und<br />
Phytobenthos als geringfügig beurteilt.<br />
9.16.4.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Gewässerökologie<br />
mit den Kriterien Ökomorphologie, Fische, Makrozoobenthos und<br />
Phytobenthos als geringfügig beurteilt.<br />
9.17 FREMDSTOFFE IM BODEN, GRUNDLAGEN<br />
Allgemeines:<br />
Unter dem Begriff „Fremdstoffe im Boden“ werden die verkehrsbedingten Zusatzbelastungen<br />
durch Schadstoffeinträge in den Boden verstanden. Zielsetzung des im Rahmen der UVE<br />
durchgeführten Bodenbeweissicherungsprogramms war somit die Darstellung des aktullen<br />
Bodenzustandes im Untersuchungsraum (geogene und anthropogene Grundbelastung)<br />
sowie die Prognose verkehrsbedingter Zusatzbelastungen.<br />
Das Beprobungsdesign für die Bodenbeweissicherung wurde nach den methodischen<br />
Anforderungen für Bodenzustandsinventuren (BZI) sowie den einschlägigen ÖNORMEN so<br />
gewählt, dass eine nutzungsspezifische Beurteilung des Bodenzustandes im gesamten<br />
Untersuchungsraum möglich ist. Ausgehend vom Trassenverlauf sowie der aktuellen<br />
Landnutzung im Untersuchungsraum wurden in Summe 18 repräsentative<br />
Beprobungsstandorte ausgewählt, davon 5 Ackerland-Standorte (Raum Altenmarkt bei<br />
Fürstenfeld, Rudersdorf, Königsdorf, Heiligenkreuz), 4 Grünland-Standorte (Raum<br />
Altenmarkt bei Fürstenfeld, Speltenbach, Dobersdorf), 4 Wald-Standorte (Edelseewald,<br />
Commendewald, Ledergasslerwald, Königsdorfer Wald), 2 Hausgarten-Standorte<br />
(Königsdorf, Eltendorf) sowie ein Belastungsprofil mit 3 Standorten im Nahbereich der A2<br />
Südautobahn (Raum Großwilfersdorf). Dieses Belastungsprofil erstreckt sich entlang einer<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 204
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
gedachten Linie im rechten Winkel zur A2 Südautobahn in Abständen von 5 m, 10 m und 20<br />
m vom Böschungsfuß.<br />
Zur Erfassung der pedoökologischen Beschaffenheit wurden folgende Eigenschaftsparameter<br />
des Bodens herangezogen, die im besonderen Maß geeignet sind, spezifische Empfindlichkeiten,<br />
Belastbarkeiten aber auch Eignungen für unterschiedliche Ansprüche<br />
abzuleiten:<br />
• Bodentyp (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />
• Bodenart (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />
• Ausgangsmaterial (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />
• Wassergehalt (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />
• Humusgehalt (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />
• Organische Substanz (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />
• Nährstoffgehalt (Labor),<br />
• Säuregehalt – pH-Wert (Labor),<br />
• Austauschkapazität - KAK (Labor),<br />
• Bodenschwere (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />
• Erosionsgefahr (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />
• Natürlicher Bodenwert (Feldansprache, Bodenbeschreibung).<br />
Aus ökotoxikologischer Sicht ist auf Grund des Filtervermögens und der Pufferkapazität des<br />
Bodens der Immobilisierungsgrad abzuleiten. Schadstoffe werden im Allgemeinen durch<br />
Filterung, Pufferung und Transformation im Boden gebunden, umgewandelt oder abgebaut,<br />
so dass der ökologische Zustand des Bodens nicht immer negativ beeinträchtigt sein muss.<br />
Nur bei Überschreiten der Pufferkapazität werden die Eigenschaften des Bodens<br />
beeinträchtigt, erst bei sehr wesentlichen Schadstoffeinträgen verändert sich der<br />
Bodenchemismus nachhaltig negativ. Die Pufferwirkung eines Bodens bedingt, dass<br />
gasförmige und vor allem gelöste Schadstoffe durch Adsorption an den Bodenaustauschern<br />
gebunden oder nach Reaktion mit bodeneigenen Substanzen chemisch gefällt<br />
(ausgeschieden) und damit weitgehend immobilisiert werden.<br />
9.17.1 Ist-Zustand<br />
Bodenverhältnisse und Ist-Zustand<br />
Die Österreichische Bodenkartierung als auch die eigene Beprobung weist im<br />
Beprobungsraum großflächig Pseudogleye, Stagnogleye, Hangpseudogleye, Braunerden,<br />
Gleye und Gartenböden aus. Es handelt sich im Wesentlichen um (leichte) - mittelschwere<br />
bis schwere, gut versorgte – wechselfeuchte / nasse und mittel - tiefgründige Böden. Im<br />
Rahmen der Bodenbeweissicherung wurden neben den Bodengrundparametern die<br />
Elemente As, Cd, Co, Cr, Cu, Mo, Ni, Pb, Se, V und Zn im Königswasserauszug analysiert.<br />
Die Bodenchemie kennzeichnet die untersuchten landwirtschaftlichen Böden als gut bis<br />
mäßig gepuffert, mit mäßigem bis gutem Kationenaustauschvermögen und mäßigen bis<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 205
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
geringen Versauerungseinflüssen. Die Waldböden zeigen geringere Pufferkapazitäten und<br />
Versauerungstendenzen. Die Schwermetallgehalte sind unauffällig und zeigen keine<br />
gravierende Vorbelastung an. Der Vergleich mit den Bodenuntersuchungen der BZI<br />
(Bodenzustandsinventur) und den „Nichtrasterstandorten“ zeigt im Untersuchungsbereich<br />
eine gute Übereinstimmung. Auch die untersuchten Pflanzenproben zeigen keine<br />
Auffälligkeiten.<br />
Rückschlüsse auf die Bodenempfindlichkeit (Sensibilität):<br />
Hausgärten weisen im Bereich der untersuchten Standorte gute Pufferkapazitäten auf und<br />
sind vom pH-Wert als mäßig sauer bis neutral einzustufen. Die Bodenempfindlichkeit ist<br />
generell als (gering bis) mäßig einzustufen. Ackerland- und Grünlandböden weisen durch die<br />
landwirtschaftliche Bearbeitung eine stark überprägte Bodentextur bzw. Bodenchemismus<br />
auf. Sie unterliegen einem (natürlichen) Tagwasser- und Grundwassereinfluss sowie einer<br />
(intensiven) Bewirtschaftung. Sie zeigen einen durchwegs gut versorgten<br />
Bodenwasserhaushalt sowie eine gute bis ausreichende Pufferkapazität auf, vom pH-Wert<br />
sind sie als (mäßig) sauer bis neutral einzustufen. Die Bodenempfindlichkeit der<br />
Landwirtschaftsböden ist ebenfalls als mäßig einzustufen. Die Waldböden weisen im Bereich<br />
der untersuchten Beprobungsstandorte einen für den subillyrischen Klima- und Standortraum<br />
typische Bodenmerkmale und Ausprägungen auf. Charakteristisch sind (stau-)nasse<br />
Standorte, ein vom pH-Wert saures Milieu und damit verbunden mäßige bis geringe<br />
Pufferkapazitäten. Die Bodenempfindlichkeit ist als (mäßig bis) hoch einzustufen.<br />
9.17.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Verkehrsbedingter Schadstoffeintrag:<br />
Die Grundbelastung ist im Untersuchungsraum mit gemittelt rund 13 kg/N/ha/Jahr<br />
anzunehmen. Die verkehrsbedingte Zusatzbelastung durch die S 7 Fürstenfelder<br />
Schnellstraße beträgt gemittelt rund 4 kg/N/ha/Jahr. Die Gesamtdeposition während der<br />
Betriebsphase (bei Realisierung der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße) wurde mit gemittelt<br />
rund 17 kg/N/ha/Jahr angegeben. Da Stickstoffverbindungen nicht zu den im Boden<br />
irreversibel anreichernden Parametern gehören sondern im Rahmen des<br />
Stickstoffkreislaufes im Boden u.a. zu Pflanzennährstoffen weiterverarbeitet werden, führen<br />
die Mehreinträge in landwirtschaftlichen Böden im Wesentlichen zu keinen nachhaltigen<br />
Veränderungen des Ökosystems. Im Bereich der Waldstandorte werden in unmittelbarer<br />
Trassennähe die einschlägigen Richtwerte für Stickstoffeinträge in Laub- und Nadelwälder<br />
erreicht bzw. knapp überschritten. In weiterer Entfernung zur Trasse liegen die Werte<br />
deutlich unter den Richtwerten für Waldökosysteme.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 206
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Rückschlüsse auf die Eingriffsintensität:<br />
Die Eingriffsintensität durch Stoffeinträge auf landwirtschaftlichen Böden und in Hausgärten<br />
ist in Abhängigkeit von der Entfernung von Verkehrsträgern als gering bis mäßig einzustufen.<br />
Im Hinblick auf relevante Grenz- und Richtwerte für das Ökosystem sind auf Grund der<br />
prognostizierten Zusatzbelastungen keine nachteiligen Projektswirkungen zu erwarten. Für<br />
Waldböden ergeben sich auf Grund des generell sauren Milieus sowie vergleichsweise<br />
geringerer Pufferkapazitäten höhere Wirkungsintensitäten. In Abhängigkeit von der<br />
Entfernung von Verkehrsträgern ist sie als mäßig bis hoch einzustufen.<br />
Rückschlüsse auf die Eingriffserheblichkeit durch das Projektvorhaben:<br />
Für landwirtschaftliche Böden (Ackerböden, Grünlandböden) sowie für Hausgärten ist die<br />
Eingriffserheblichkeit generell als „gering“ bis punktuell „mittel“ zu beurteilen. Diese<br />
Einstufung ergibt sich auf Grund der als „mäßig“ beurteilten Sensibilität<br />
(Bodenempfindlichkeit) sowie der als „gering“ (bis punktuell „mäßig“) beurteilten<br />
Wirkungsintensität (Schadstoffdeposition). Für Waldböden ist die Eingriffserheblichkeit<br />
generell als „mittel“ bis punktuell „hoch“ zu beurteilen. Diese Einstufung ergibt sich auf Grund<br />
der als „hoch“ beurteilten Sensibilität (Bodenempfindlichkeit) sowie der als „mäßig“ (bis<br />
punktuell „hoch“) beurteilten Wirkungsintensität (Schadstoffdeposition). Bei Waldböden<br />
rechtfertigt das generell saure Milieu der Standorte sowie die damit verbundenen geringen<br />
bis mäßigen Pufferkapazitäten die Einstufung.<br />
9.17.3 Gesamtbeurteilung<br />
Die Ergebnisse der Untersuchungen und Beurteilung der Erheblichkeiten fließen in die<br />
Gesamtbeurteilung Boden ein.<br />
9.18 BODEN<br />
Gegenstand dieses Fachberichtes sind die Auswirkungen der geplanten S 7 auf das<br />
Schutzgut Boden. Es werden die Bodenverhältnisse anhand verschiedener Parameter<br />
beschrieben, die Eingriffe durch den Trassenbau bewertet, Ausgleichsmaßnahmen<br />
entwickelt und die verbleibenden Auswirkungen beurteilt.<br />
9.18.1 Ist-Zustand<br />
Es werden die Bodenverhältnisse der landwirtschaftlichen Böden mittels der Parameter<br />
Bodentypen, Bodenschwere, Bodenwasserhaushalt, Kalkgehalt, Bodenreaktion,<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 207
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Erosionsgefahr und natürlicher Bodenwert beschrieben sowie die Rohstoffvorkommen im<br />
Projektsgebiet dargestellt. Die Beschreibung der Bodenverhältnisse der Waldböden im<br />
Projektsgebiet erfolgt auf Basis der Ausführungen im Fachbereich Forstwirtschaft (Steinwender<br />
und Partner, 2008). Die Angaben zur aktuellen Schadstoffbelastung der Böden erfolgt auf<br />
Basis des Grundlagenberichts Fremdstoffe im Boden (Steinwender und Partner, 2008).<br />
Der dominierende Bodentyp im Untersuchungsgebiet sind wechselfeuchte, leichte bis<br />
mittelschwere Pseudogleyböden. Diese befinden sich entlang der A2, nördlich von Altenmarkt<br />
und rund um Rudersdorf. Entlang der Lafnitz befinden sich zum größten <strong>Teil</strong> schwere,<br />
wechselfeuchte bis mäßig trockene Auböden und Gleyböden.<br />
Auch bei den Waldböden handelt es sich vorrangig um Pseudogleyböden (Edelseewald,<br />
Schröttenwald, Commendewald). Im lafnitznahen Ledergasslerwald befinden sich auch Gleyund<br />
Auböden.<br />
Am Rande des Projektgebietes befinden sich Kies und Sandvorkommen. Die meisten<br />
Abbaugebiete sind allerdings außer Betrieb. Lediglich südöstlich von Großwilfersdorf sind noch<br />
aktive Abbaugebiete registriert.<br />
Im Untersuchungsraum ist, in Bezug auf die diversen bodenkundlichen Untersuchungen (BZI,<br />
WBZI, erweiterte BZI, Nichtrasterstandorte, eigene Beprobung), keine flächendeckende,<br />
gravierende und menschengefährdende Belastung mit Schadstoffen bekannt.<br />
9.18.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien<br />
• Veränderung des Bodenaufbaus<br />
• Fremdstoffeinträge in den Boden (auf Basis des Grundlagenberichts Fremdstoffe im<br />
Boden) und<br />
• Veränderung des Bodenwasserhaushaltes<br />
beurteilt.<br />
Bauphase<br />
Der wesentlichste Eingriff der Bauphase ist die temporäre Veränderung des Bodenaufbaus.<br />
Rund 63,45 ha Boden werden vorübergehend für den Bau der Trasse beansprucht (Baufeld,<br />
Baustelleneinrichtungen). Beeinflussungen des Bodens durch Fremdstoffeinträge können<br />
sich aufgrund der erhöhten Schadstoffkonzentration in der Bauphase und durch Eintrag von<br />
Abfällen verursacht durch einen unsachgemäßen Baustellenbetrieb ergeben. Allerdings<br />
werden in der Bauphase keine, zur Betriebsphase abweichenden, Auswirkungen auf den<br />
Bodenwasserhaushalt erwartet. Eine Reduzierung dieser Eingriffe kann durch die Setzung<br />
verschiedener Maßnahmen – wie einer sachgerechten Zwischenlagerung und Rekultivierung<br />
der Böden, das Eindämmen der Staubentwicklung durch Schmutzschleusen und Vorgaben<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 208
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
für die Materialumlagerung sowie durch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der<br />
Verschmutzung des Bodens – erzielt werden. Wesentlich für die Bauphase ist das Einsetzen<br />
einer bodenkundlichen Baubegleitung, die als „Treuhänder“ des Bodens auftritt und deren<br />
Aufgabe es ist, die Umsetzung und Ausführung der verfügten Bodenschutzmaßnahmen<br />
sicherzustellen.<br />
Betriebsphase<br />
Die wesentlichsten Eingriff der Betriebsphase sind die permanente Veränderung des Bodens<br />
durch Versiegelung (43,4 ha), Verdichtung (9,12 ha) und Böschungsgestaltung /<br />
Geländemodellierungen (101,67 ha). Beeinflussungen des Bodens durch Fremdstoffeinträge<br />
können sich aufgrund des Stickstoffeintrags (Versauerung) ergeben. In der Betriebsphase<br />
wird auch eine Beeinträchtigung der grundwasserbeeinflussten Gleyböden im Bereich<br />
Tunnel Rudersdorf erwartet, wo es durch den Bau des Tunnels zu einer Absenkung des<br />
Grundwasserspiegels kommt. Mit geringer Erheblichkeit wird ein Konflikt im Edelseewald<br />
bewertet, wo ein von der Steirischen Landesregierung ausgewiesenes<br />
Rohstoffhoffnungsgebiet randlich von der Trasse angeschnitten wird.<br />
Die Setzung von Maßnahmen in der Betriebsphase ist nur sehr eingeschränkt möglich. Der<br />
Grad der Versiegelung wird durch ein Aussparen der Versiegelung von Rettungsplätzen und<br />
Wirtschaftswegen sowie durch die Rekultivierung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen<br />
kleinräumig reduziert. Die Reduzierung der Schadstoffeinträge in den Boden wird durch eine<br />
Vermeidung der Ableitung von Straßenwässern und durch Pflanzungen entlang der Trasse<br />
(und des damit verbundenen Immissionsschutzes) erzielt.<br />
9.18.3 Gesamtbeurteilung<br />
9.18.3.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
9.18.3.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 209
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
9.19 LUFT<br />
Inhalt dieser Untersuchung ist die Beurteilung der Auswirkungen auf die Luftgüte, vor allem<br />
im Nahbereich der Straße. Dazu wurden für zwei überlappende Modellgebiete flächenhafte<br />
Ausbreitungsrechnungen mit einer horizontalen Auflösung von 10°m x 10 m durchgeführt.<br />
9.19.1 Ist-Zustand<br />
Als Eingangsdaten für die Berechnung dienten Messungen der Fa. Pilz an drei Standorten<br />
(Großwilfersdorf, Rudersdorf und Königsdorf). Die Messergebnisse zeigen, dass die<br />
Durchlüftung im Untersuchungsgebiet relativ schlecht ist, da an allen Stationen häufig<br />
niedrige Windgeschwindigkeiten gemessen werden. Eine Auswertung der<br />
Ausbreitungsklassenstatistik ergibt, dass in 50 % der Fälle stabile Bedingungen<br />
vorherrschen. Windschwache Wetterlagen im Untersuchungsgebiet können bis zu 48<br />
Stunden andauern, am häufigsten, bezogen auf die Zeitreihe, sind Kalmen, derne Länge 1<br />
bis 3 Stunden beträgt. An nahezu allen Standorten dominiert Wind aus westlicher Richtung<br />
zu allen Tageszeiten, was dem großskaligen Windsystem entspricht. Einzig an der<br />
Messstation in Rudersdorf wird ein signifikanter Taleinwind (NNW – SSE) quantifiziert.<br />
Die Luftgüte wurde vom Amt der Stmk. Landesregierung, vom Amt der Bgl. Landesregierung<br />
sowie der FVT erhoben. Die Messzeiträume waren mit Ausnahme der Messung der FVT in<br />
Rudersdorf auf wenige Wochen limitiert. Die nächstgelegene amtliche Luftgütemessstation<br />
befindet sich in Hartberg. Anhand der Messergebnisse von Hartberg konnten die<br />
vorhandenen Messergebnisse eingeordnet werden.<br />
Es wurden an fünf Positionen Messungen durchgeführt und die Jahresmittelwerte auf Basis<br />
der nächstgelegenen amtlichen Luftgütemessstation in Hartberg abgeschätzt. Der PM10<br />
Jahresmittelwert bewegt sich zwischen 26 µg/m³ (Fürstenfeld, B65) und 33 µg/m³<br />
(Fürstenfeld, Zentrum), wobei der für den Standport Fürstenfeld, B65, hochgerechnete Wert<br />
von 26 µg/m³ als Ausreißer nach unten eingestuft wird und daher von einer Vorbelastung von<br />
31 µg/m³ im Untersuchungsgebiet ausgegangen werden kann (Grenzwert: 40 µg/m³). Als<br />
problematisch erweist sich die Situation bezogen auf die Anzahl der Überschreitungstage die<br />
mit mehr als 40 Tagen deutlich über dem zukünftigen Grenzwert von 25 Tagen liegt.<br />
Bezogen auf NO2 herrscht im Untersuchungsgebiet eine geringe Grundbelastung. Die Werte<br />
für den Jahresmittelwert bewegen sich zwischen 27 µg/m³ (Fürstenfeld, Zentrum) und<br />
12°µg/m³ an der Messstation Eltendorf. D.h. die gemessenen Immissionsbelastungen liegen<br />
unter dem 2012 gültigen Grenzwert von 30°µg/m³.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 210
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Gleiches gilt für die gemessenen Halbstundenmittelwerte an CO, der im Winterhalbjahr<br />
zwischen 1°mg/m³ (Rudersdorf, Baustoffzentrum) und 3 mg/m³ (Fürstenfeld, Zentrum) liegt<br />
und damit deutlich unter dem Grenzwert von 10 mg/m³ angesiedelt ist.<br />
Benzolmessungen wurden im Untersuchungsgebiet nicht durchgeführt. Permanente<br />
Messungen gibt es in der Steiermark nur in stark belasteten Arealen in Graz (Graz-Mitte<br />
bzw. Graz-Don Bosco) und selbst hier lagen die gemssenen Jahresmittelwerte deutlich unter<br />
dem Grenzwert von 5°µg/m³. Für ländliche außerapline Gebiete kann aus österreichweiten<br />
Messungen ein Wert von ca. 1,2°µg/m³ als Hintergrudbelastung angenommen werden.<br />
D.h. derzeit werden die Grenzwerte für NO2, CO und Benzol nach IG-Luft im<br />
Untersuchungsgebiet eingehalten. Als kritisch erweist sich die Situation bezogen auf PM10.<br />
Es kann der Grenzwert bezogen auf den Jahresmittelwert eingehalten werden jedoch nicht<br />
der Kurzzeitgrenzwert von 30°Überschreitungstage des Tagesmaximalwertes innerhalb<br />
eines Jahres. Aufgrund der erhöhten Feinstaubbelastung wurde das Projektgebiet zum<br />
PM10 Sanierungsgebiet erklärt. Daraus folgt, dass die Sensibilität des<br />
Untersuchungsgebietes bei Wohnnutzung bezogen auf PM10 mit „hoch“ (Jahresmittelwert)<br />
bis „sehr hoch“ (Tagesmittelwert) bewertet wird bezogen auf die anderen Schadstoffe mit<br />
„mäßig“.<br />
9.19.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Im Ausbauzustand 2025 erhöht sich die Fahrleistung verglichen mit der Nullvariante um 8 %.<br />
Dadurch werden auch die Emissionen bei allen Schadstoffen steigen. Einzige Ausnahme<br />
bilden die PM10-Emissionen aus Abrieb und Aufwirbelung, diese werden sich nicht erhöhen.<br />
Die Ursache hierfür liegt in der generell weniger verschmutzten Straßenoberfläche von<br />
Autobahnen und Schnellstraßen gegenüber Landes- und Bundesstraßen. Schadstoffe, wie<br />
z.B. NOx, werden etwas mehr ansteigen als die Fahrleistung, da auf der S7 höhere<br />
Geschwindigkeiten gefahren werden als auf dem jetzigen Straßennetz, was zu höheren<br />
Emissionen führt. Nichts desto trotz liegen die berechneten Immissionsbelastungen auch für<br />
2025 deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten, mit Ausnahme des<br />
Kurzzeitgrenzwertes von PM10. Hier haben die Berechnungen jedoch ergeben, dass für<br />
jedes Grundstück mit Wohnungsnutzung die Irrelevanzschwelle eingehalten werden kann.<br />
Das bedeutet, dass für die Betriebsphase zusätzlich keine Maßnahmen zur<br />
Immissionsminderung notwendig sind.<br />
Anzumerken ist, dass es aufgrund der sich ändernden Verkehrsführung auch zu einer<br />
Verschiebung der Immissionsbelastung kommt. Insgesamt werden in großen <strong>Teil</strong>en der<br />
Ortschaften entlang der B 65 großflächige Verbesserungen der Luftgüte errechnet. In<br />
einzelnen Siedlungsgebieten, welche bisher durch Straßenverkehrsimmissionen nicht<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 211
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
belastet waren, kommt es zu Zusatzbelastungen, die jedoch unter der Irrelevanzschwelle<br />
liegen. Da bei keinem Anrainer die Irrelevanzschwelle überschritten wird, ergeben sich<br />
geringfügige Auswirkungen.<br />
Bezogen auf NO2, CO und O3 werden die bestehenden Grenzwerte unterschritten. Es<br />
verbleiben „Geringe“ bis „Mittlere“ Auswirkungen.<br />
Die Auswirkungen auf die Luftgüte während der Bauphase wurden auf Basis der Angaben im<br />
Baukonzept berechnet. Es wurden die Emissionen vom Offroad Geräteeinsatz, den<br />
Transportfahrten sowie von den Materialmanipulationen berücksichtigt. Die Ergebnisse der<br />
Berechnungen zeigen Irrelevanzwertüberschreitungen bezogen auf den Kurzzeitgrenzwert<br />
von PM10. Die entsprechenden Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung sind im<br />
Fachbericht und Maßnahmenbericht erläutert. Da die Zusatzbelastungen durch die<br />
Bauphase nur in einem begrenzten Zeitraum auftreten und daher keine längerfristigen<br />
Auswirkungen auf die Luftgüte haben, werden die verbleibenden Auswirkungen unter<br />
Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen mit „Hoch“ aber als „Vertretbar“ eingestuft.<br />
Bezogen auf NO2, CO und O3 werden auch während der Bauphase die bestehenden<br />
Grenzwerte unterschritten, daher verbleiben „Geringe“ bis „Mittlere“ Auswirkungen.<br />
9.19.3 Gesamtbeurteilung<br />
Bezogen auf das Schutzgut Luft wurde festgestellt, dass keine nachhaltigen negativen<br />
Auswirkungen durch das Projekt in der Betriebs- bzw. Bauphase unter Berücksichtigung der<br />
genannten Maßnahmen zu erwarten sind<br />
9.19.3.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Luft als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
9.19.3.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Luft als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
9.20 KLIMA<br />
Inhalt dieser Untersuchung war die Beurteilung der Auswirkungen auf das Klima. Für die<br />
Beschreibung der Klimasituation in der meso- bis lokalklimatischen Skala wurden Daten<br />
langjähriger Klimareihen (Periode 1971-2000) der ZAMG- Station in Fürstenfeld verwendet.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 212
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Außerdem wurde für die Berechnung von Niederschlagsjährlichkeiten auf Daten des<br />
Hydrographischen Dienstes der Stationen in Großwilfersdorf und Eltendorf zurückgegriffen<br />
Die Beschreibung der lokal- bis mikroskaligen Skala erfolgte über ein Sondermessnetz mit 3<br />
Basisstationen, welches von VII.2004 bis XII.2006 in Betrieb war und die Wind- und<br />
Temperaturverhältnisse aufzeichneten.<br />
Für die Darstellung der Kaltluftdynamik wurde mit dem mesoskaligen Kaltluftabflussmodell<br />
KLAM21 die Kaltlufthöhe und die Kaltluftströmung gerechnet.<br />
Die Berechnung der Stabilität der bodennahen Atmosphäre (Ausbreitungsklassenstatistik)<br />
erfolgte gemäß ÖNORM M9440 über eine Strahlungsbilanzmessung vor Ort.<br />
9.20.1 Ist- Zustand/Sensibilität<br />
Für die Beurteilung der mikroklimatischen Sensibilität des Untersuchungsgebietes war die<br />
vorgefundene Geländestruktur und anthropogene Nutzung entscheidend. Je stärker diese<br />
„Klimatope“ geeignet waren, eigene mikroklimatische Besonderheiten zu entwickeln, desto<br />
sensibler wurde die Beeinflussung in Bezug auf die Nutzung eingeschätzt.<br />
Die Windverhältnisse entlang der geplanten Trasse weisen sowohl in Bezug auf die<br />
Windrichtung als auch auf die Windgeschwindigkeit eine eindeutige Tagesperiodizität auf.<br />
Dieser Wechsel von Talaus- und Taleinwindrichtungen mit unterschiedlichen<br />
Geschwindigkeitsbeträgen beschränkt sich im Auftreten keinesfalls nur auf das<br />
Vorhandensein von Strahlungswetterlagen, sondern setzt sich auch im Mittel über den<br />
gesamten Messzeitraum durch. Die Messergebnisse zeigen eine schlechte Durchlüftung des<br />
Untersuchungsgebietes mit häufigen windschwachen Phasen vor allem während der kalten<br />
Jahreszeit bzw. während der Nacht.<br />
Eine Auswertung der Stabilitätsverhältnisse über eine Ausbreitungsklassenstatistik ergibt in<br />
50% aller Fälle stabile Bedingungen.<br />
Ausgehend von unterschiedlichen Klimatopen ergab die Bewertung der Sensibilitätsflächen<br />
im Untersuchungsgebiet mittlere bis sehr hohe Sensibilitäten.<br />
9.20.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich durch den geplanten Trassenverlauf das<br />
Mesoklima im Untersuchungsgebiet in keiner Weise ändert. Dies gilt insbesondere für das<br />
untersuchte Haupt- und Seitentalwindsystem, welches durch die Bauvorhaben, etwa durch<br />
Dämme, Lärmschutzmaßnahmen usw. kaum behindert wird. Durch den zusätzlichen<br />
Flächenverbrauch ist nur mit geringen messbaren Veränderungen der Lufttemperatur und<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 213
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
der Feuchte im mikroskaligen Bereich zu rechnen; Fernwirkungen auf das Mesoklima<br />
können ausgeschlossen werden.<br />
Die Messungen der mesoklimatischen Situation (Sensibilität) in Kombination mit den<br />
möglichen anlagebedingten Auswirkungen (Eingriffsintensität) für den Betriebsfall sowie für<br />
die Bauphase ergab für alle Bewertungsabschnitte geringe Eingriffserheblichkeiten.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
kommen in anderen Fachbeiträgen zum Tragen und haben nur geringe Auswirkungen auf<br />
das Klima.<br />
9.20.3 Gesamtbeurteilung<br />
Für den meso- und mikroklimatischen Scale sind keine messbaren umweltrelevanten<br />
klimatischen Veränderungen zu erwarten.<br />
Aus makroklimatischer Sicht kommt es sowohl bei der Nullvariante als auch bei Realisierung<br />
der S 7 / Abschnitt West zu einer Zunahme der klimawirksamen CO2- Emissionen.<br />
Bezogen auf den Prognosezeitraum 2025 betragen die CO2- Emissionen aller KFZ für die<br />
Nullvariante 92.366t/a (Planfall 101.094t/a), das entspricht einem relativen Anteil von 0,397%<br />
(0,435%) an den gesamten verkehrsbedingten CO2- Emissionen in Österreich (Stand 2006).<br />
Der relative Mehranteil an CO2- Emissionen beim Planfall gegenüber der Nullvariante beträgt<br />
9,4%; gemessen an den geamtösterreichischen verkehrsbedingten CO2- Emissionen (Stand<br />
2006) beträgt dieser Mehranteil aber nur 0,04%.<br />
9.20.3.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Klima als<br />
„geringfügig“ beurteilt.<br />
9.20.3.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Klima als<br />
„geringfügig“ beurteilt.<br />
9.21 OBERFLÄCHENWASSERHAUSHALT<br />
Das Fachgebiet Oberflächenwasserhaushalt umfasst die Untersuchung und Bewertung der<br />
mittelbaren bzw. unmittelbaren Auswirkungen des geplanten Projektes der S 7 im Abschnitt<br />
West, Riegersdorf (A2) bis Dobersdorf für das Schutzgut Oberflächenwasser, und zwar<br />
jenen <strong>Teil</strong> des Wassers, welcher oberflächlich vorhanden ist oder zum Abfluss gelangt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 214
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Die Untersuchungen erfolgten auf Basis der vorhandenen hydrologischen und<br />
topografischen Grundlagen, örtlichen Begehungen während des Zeitraumes 2006 – dato.<br />
Die Gliederung erfolgte in die Kriterien<br />
• Abflussgeschehen der Hauptvorfluter<br />
• Abflussgeschehen der Nebenvorfluter<br />
• Flächiger Abfluss sowie<br />
• Stoffeintrag in Gewässer<br />
Das Kriterium Abflussgeschehen der Hauptvorfluter umfasst die quantitativen Aspekte<br />
des Oberflächenwasserhaushaltes für die Hauptvorfluter Lafnitz und Feistritz bzw. deren für<br />
das Projektgebiet relevanten <strong>Teil</strong>abschnitte im Bereich der Querung der S 7 (Lafnitz) bzw.<br />
der A2 (Feistritz).<br />
Das Kriterium Abflussgeschehen der Nebenvorfluter umfasst die quantitativen Aspekte<br />
des Oberflächenwasserhaushaltes für die Nebenvorfluter Marbach, Hühnerbach,<br />
Katzelgraben und weitere Zubringer in den Querungsbereichen der S 7.<br />
Das Kriterium Flächiger Abfluss umfasst die quantitativen Aspekte des<br />
Oberflächenwasserhaushaltes für den flächigen Abfluss außerhalb der Gewässer in Form<br />
von Hang- und Muldenbereichen in den Querungsbereichen der S 7.<br />
9.21.1 Ist-Zustand und Sensibilität flächiger Abfluss:<br />
Die Sensibilität beim Kriterium Abflussgeschehen kann aufgrund der Einzelaspekte mit<br />
„mäßig“ bis „sehr hoch“ bewertet werden. Dabei ist anzumerken, dass sich die<br />
Bewertungsstufe „sehr hoch“ lokal auf die Hauptvorfluter bezieht.<br />
9.21.2 Auswirkungen und Maßnahmen flächiger Abfluss:<br />
Die Trasse der geplanten S 7 West quert den Hauptvorfluter Lafnitz im Bereich flussaufwärts<br />
von Rudersdorf. Weiters gequert werden direkte und indirekte Zubringer (Marbach,<br />
Hühnerbach, Katzelgraben etc.). Entlang der Trasse finden sich in <strong>Teil</strong>bereichen durchwegs<br />
kleinräumige Hangbereiche. Die Hauptvorfluter werden in den maßgeblichen Abschnitten der<br />
Lafnitz durch ausreichend dimensionierte Brücken gequert und dadurch in deren Bestand<br />
nicht beeinflusst. Lauf und Höhe bleiben erhalten, die Abfuhr des Hochwassers sowie auch<br />
des vorhandenen Feststoffregimes, aber auch des Eises ist zu jeder Zeit gegeben. Im<br />
Bereich der direkten und indirekten Zubringer (Nebenvorfluter) zu den Hauptvorflutern<br />
ergeben sich aus quantitativer Sicht rein lokale Auswirkungen. Durch die vorgesehenen<br />
Rückhalteanlagen im Zuge der Straßenentwässerung wird einerseits die Verschärfung des<br />
Abflusses in den Nebenvorflutern bei praktisch allen Wasserführungen kompensiert,<br />
andererseits die Konzentration des flächigen Abflusses verhindert. Entlang der Trasse<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 215
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
ergeben sich im Hinblick auf den flächigen oberflächlichen Abfluss aus quantitativer Sicht<br />
demnach ebenfalls nur örtlich lokale Auswirkungen.<br />
Die Eingriffsintensität kann zusammenfassend aufgrund der Einzelbewertungen für die<br />
Betriebsphase auf der sicheren Seite liegend mit „mäßig“ bewertet werden. Die<br />
Eingriffserheblichkeit ergibt sich demnach mit „hoch“. Für die Adaptierung des<br />
Rückhaltebeckens Marbach kann die Maßnahmenwirkung als „hoch“ angenommen werden.<br />
Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen, welche allerdings auf lokale<br />
Bereiche beschränkt sind. In der Bauphase sind quantitative Beeinflussungen nicht zu<br />
erwarten. Für die Bauführung sind Vorkehrungen gegen Hochwasser zu treffen sowie die<br />
permanente Sammlung, allenfalls Zwischenspeicherung und Ableitung sämtlicher<br />
oberflächlicher Wässer im Bereich der Bauflächen vorzusehen. Es kann eine „sehr hohe“<br />
Maßnahmenwirkung angenommen werden. Damit ergeben sich „keine bzw. sehr geringe“<br />
verbleibende Auswirkungen. Für die Betriebsphase kann die Maßnahmenwirkung als „hoch“<br />
angenommen werden. Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen, welche<br />
allerdings auf lokale Bereiche beschränkt sind.<br />
Das Kriterium Stoffeintrag in Gewässer umfasst die qualitativen Aspekte des<br />
Oberflächenwasserhaushaltes und betrifft im Wesentlichen die Beurteilung der beim<br />
Winterbetrieb mit der Salzstreuung zusammenhängenden Parameter (Chlorid).<br />
9.21.3 Ist-Zustand und Sensibilität Stoffeintrag in Gewässer<br />
An den größeren Gewässern bzw. Hauptvorflutern konnten lediglich geringe Konzentrationen<br />
an Chlorid gemessen werden. Der Chloridpegel liegt dort in der Bandbreite zwischen 10 und<br />
30 mg/l. Erhöhte Konzentrationen ergeben sich insbesondere für die Feistritz und die<br />
Lafnitzflussabwärts der in Fürstenfeld situierten Geothermieanlage.<br />
Zusammenfassend ergibt sich die Bewertung mit „hoch“, da auf Grundlage der<br />
Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer, Novelle BGBI II Nr. 267/2007<br />
hinsichtlich des Chloridgehalt zeitweise deutliche Überschreitungen der dort empfohlenen<br />
Höchtskonzentrationen beim Chlorid (150 mg/l) gegeben sind. Diese erreichen Werte von<br />
über 200 mg/l und betreffen den Abschnitt der Feistritz flussabwärts von Fürstenfeld und in<br />
weiterer Folge die Lafnitz bis zu deren Mündung in die Raab im Raum St. Gotthard in<br />
Ungarn. Die sich aus der Konzentration ableitenden Chloridfrachten sind beträchtlich und<br />
erreichen somit bis zu 400g/l.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 216
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9.21.4 Auswirkungen Stoffeintrag in Gewässer<br />
Überwiegend erfolgt die Versickerung der anfallenden Straßenwässer. Lediglich im Bereich<br />
des Marbaches erfolgt die Einleitung in dosierter Weise über Gewässerschutzanlagen. Aus<br />
betrieblicher Sicht wird zwischen einem Winter- und einem Sommerbetrieb unterschieden.<br />
Die Einleitung der in der Wintersaison auftretenden Wässer erfolgt dosiert. Die mittlere<br />
Chlorid-Konzentration wurde für den ungünstigsten Querschnitt nächst der L403 mit 84,3<br />
mg/l sowie für den ungünstigen Fall einer Niedrigwasserführung (Q70) mit 136 mg/l errechnet.<br />
Die Schwankungsbreite der Chloridkonzentration kann mit 70 – 160 mg/l angegeben werden.<br />
Diese Belastung betrifft allerdings nur einen verhältnismäßig kurzen Abschnitt des<br />
Marbaches entlang der L403 von rd. 1 km bis zum Ortsrand von Großwilfersdorf, wo sich<br />
durch entsprechende Abflusserhöhungen infolge weiterer Einmündungen signifikante<br />
Abnahmen der Chloridkonzentrationen einstellen, die in der Größenordnung von bis zu 50%<br />
liegen.<br />
Die zusammenfassende Beurteilung der Eingriffsintensität ergibt sich mit „mäßig“, da im<br />
Bereich des Marbaches lokale Beeinflussungen gegeben sind. Die Zuordnung der<br />
Eingriffserheblichkeit ergibt sich mit der Stufe „hoch“. Für die Bauphase ist der Aspekt des<br />
Chlorideintrages in die Gewässer nicht gegeben. Andere mögliche Stoffeinträge können<br />
durch entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer während der Bauabwicklung<br />
vermieden werden. Die Eingriffserheblichkeit ergibt sich dadurch mit „geringen“<br />
verbleibenden Auswirkungen. Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen,<br />
welche allerdings auf lokale Bereiche beschränkt sind.<br />
9.21.5 Gesamtbeurteilung<br />
9.21.5.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut<br />
Oberflächenwasser als geringfügig beurteilt.<br />
9.21.5.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut<br />
Oberflächenwasser als geringfügig beurteilt.<br />
9.22 GEOLOGIE UND GRUNDWASSER<br />
Mit dem ersten Ausbauabschnitt der S7, Fürstenfelder Schnellstraße, wird die bestehende<br />
und oftmals durch Ortschaften verlaufende Bundesstraße zwischen dem Anschluss an die<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 217
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
A2, Süd Autobahn, und dem Bestand östlich Rudersdorf durch eine vierspurige<br />
Schnellstraße entlastet. Dieser Ausbau sieht mit einem bergmännischen Tunnel und<br />
mehreren Unterflurtunnels teilweise tiefe Eingriffe in den Untergrund vor, die auch<br />
Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Ein auf einem vielfältigen<br />
Untersuchungsprogramm aufgebautes geologisches und hydrogeologisches Modell des<br />
Planungsraums wurde skizziert. Darauf aufbauend werden anhand der zu erwartenden<br />
Eingriffswirkung die Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser und die<br />
bestehenden Wasserversorgungen analysiert. Durch Einsatz geeigneter Maßnahmen<br />
können die Auswirkungen soweit kompensiert werden, dass nur mehr mit geringfügigen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu rechnen ist.<br />
9.22.1 Ist-Zustand<br />
Das Projektgebiet befindet sich im östlichen Abschnitt des Steirischen Tertiärbeckens, wobei<br />
der überwiegende <strong>Teil</strong> des Untersuchungsraums dem Fürstenfelder Becken zuzuordnen ist.<br />
Den tiefen, nicht aufgeschlossenen Untergrund bildet das kristalline Grundgebirge. Die<br />
überlagernde, tertiäre Gesteinsabfolge im Projektsgebiet umfasst vorwiegend Schichten des<br />
Miozän. An quartären Lockersedimenten sind holozäne und auch pleistozäne Sedimente zu<br />
unterscheiden.<br />
Die Talentwicklung im gegenständlichen Talraum war durch eine deutliche Einebnung der<br />
tertiären Landoberfläche geprägt. Da die Tiefenerosion im Vorfeld der Gletscher eher gering<br />
war, erreichten talrandnahe Terrassensedimente durchwegs nur geringe Mächtigkeit und<br />
lagern dem Abtragungsrelief meist diskordant auf.<br />
Der Untersuchungsraum gliedert sich hydraulisch in die Talsohle sowie in Hügelbereiche. In<br />
den kiesreicheren Schichten der jungen Talfüllungen liegt ein seichter Grundwasserkörper<br />
vor, der durch tertiäre Schluffe und Tone in die Tiefe sowie durch junge sandig-schluffige<br />
Sedimente zur Oberfläche hin abgedichtet ist. Die Hügelbereiche sind von meist gering<br />
durchlässigen Schichten dominiert und lassen eine hohe Inhomogenität der Aquifere bzw.<br />
zahlreiche lokale Grundwasserleiter erkennen, die mehr oder weniger miteinander in<br />
hydraulischen Kontakt stehen.<br />
Durch die sehr schwache Durchlässigkeit der Deckschicht und der schwach durchlässigen<br />
bis durchlässigen Aquifere ist eine geringe Durchströmung der Hügelaquifere und eine<br />
geringe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.<br />
9.22.2 Auswirkungen<br />
Mit dem Bau der Unterflurstrecken, Wannen und dem bergmännischen Tunnel wird der<br />
Grundwasserspiegel auf das Tunnel- bzw. Sohlniveau der Bauwerke abgesenkt. Während<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 218
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
sich die Absenkungen im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach und des<br />
Wannenbauwerks westlich und östlich des Tunnel Rudersdorfs auf einige Meter beschränkt,<br />
sind die Grundwasserabsenkungen im Bereich des Tunnel Rudersdorfs erheblich. Anders<br />
als bei den Bauwerken Unterflurtrasse Speltenbach und Wannenbauwerk Tunnel Rudersdorf<br />
West, wo das Grundwasser nur während der Baumaßnahmen temporär abgesenkt wird, wird<br />
der Bergwasserspiegel im Bereich Tunnel Rudersdorf und Wannenbauwerk Ost nicht nur in<br />
der Bauzeit sondern dauerhaft während der Betriebsphase maßgeblich abgesenkt. Damit<br />
sind für den bergmännischen Abschnitt des Tunnels Rudersdorf dauerhafte Veränderungen<br />
des Bergwasserspiegels im Umfeld der Tunnelröhren zu erwarten. Davon betroffen sind<br />
einige, vorwiegend Nutzwasser fördernde Brunnen, für die vor allem quantitative<br />
Veränderungen zu erwarten sind.<br />
Als weitere nachhaltige Auswirkung des Vorhabens auf das Grundwasser sind<br />
Versickerungen von salzbelasteten Wässern in den Untergrund zu bewerten. Die<br />
Gegenüberstellung von Alternativen zur Versickerung im Winter der durch Salzung<br />
belasteten Straßenwässer lässt jedoch erkennen, dass eine Ableitung in offene Gerinne<br />
ebenfalls Umweltbelastungen mit sich bringt. Letztlich verbleibt das Ergebnis eines<br />
Variantenvergleichs im Sinne des § 104a, Abs. 2 des geltenden Wasserrechtsgesetzes, der<br />
nachweist, dass zum einen alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die<br />
negativen Auswirkungen auf den Zustand des Oberflächenwasser- oder<br />
Grundwasserkörpers zu mindern und zum anderen im konkreten Fall keine bessere Lösung<br />
zur Behandlung der Straßenabwässer existiert.<br />
9.22.3 Maßnahmen<br />
In Hinblick auf die Erhaltung der Grundwasserqualität ist beim Bau der Wannenbauwerke<br />
und Unterflurtrasse sowie des Tunnel Rudersdorf auf eine ausreichende Reinigung der<br />
Bauwässer und eine schadlose und saubere Rückführung der anfallenden Bergwässer und<br />
gereinigten Bau- und Straßenwässer in den Aquifer zu achten. Diese Wässer sind getrennt<br />
voneinander abzuleiten und den vorgesehenen Versickerungsbecken zuzuführen.<br />
Die temporären bzw. endgültigen Dükersysteme bei den Objekten Unterflurtrasse<br />
Speltenbach und Tunnel Rudersdorf Wannebauwerk West, sorgen für eine komplette Überbzw.<br />
Umleitung des Grundwassers, sodass die Bauwerksbarriere nicht wirksam ist und keine<br />
weitreichenden Grundwasserabsenkungen erreicht werden.<br />
Das Bergwasserregime im Bereich Tunnel Rudersdorf und Tunnel Rudersdorf<br />
Wannenbauwerk Ost wird während des Baus und auch in der Betriebsphase maßgeblich<br />
durch größere Grundwasserabsenkungen verändert. Da in <strong>Teil</strong>bereichen um den Tunnel<br />
Rudersdorf quantitative Auswirkungen auf bestehende Einzelwasserversorgungen, aber<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 219
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
auch den derzeit nicht betriebenen Brunnen der Gemeinde Rudersdorf nicht auszuschließen<br />
sind, sind Maßnahmen zur Herstellung der Versorgungssicherheit vorzusehen. Für die<br />
Besitzer von Kleinbrunnenanlagen im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung um den<br />
Tunnel Rudersdorf besteht bereits ein Anschluss an die Ortswasserversorgung, so dass<br />
neben möglichen Abgeltungen der zusätzlichen Kosten für Nutzwasser keine weiteren<br />
Maßnahmen erforderlich sind. Der Brunnen Rudersdorf (PZ 780) des Wasserverbandes<br />
Unteres Lafnitztal ist derzeit für Trinkwasserversorgungszwecke nicht nutzbar. Die<br />
Versorgung der Ortschaft erfolgt bereits jetzt über den Wasserverband Unteres Lafnitztal, so<br />
dass keine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Der genannte Brunnen ist schon längere Zeit<br />
nicht mehr in Betrieb und wird zukünftig auch nicht mehr genutzt werden. Ein neuer Brunnen<br />
für die Wasserversorgung Rudersdorf ist in Planung.<br />
Die aus Versickerungen resultierende Belastung des Grundwassers ist über einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren nach Inbetriebnahme detailliert zu erfassen und auf diesen Ergebnissen<br />
aufbauend nach dem Kontrollzeitraum zu evaluieren. Sind alle vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen optimal ausgeführt bzw. im Vorfeld geplant, sind die verbleibenden<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser mit gering zu bewerten.<br />
9.22.4 Gesamtbeurteilung<br />
Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass mit dem Bau der S7 im Abschnitt<br />
vom Anschluss an die A2 bis Dobersdorf trotz bereichsweiser hoher Eingriffsintensität von<br />
Tunnelbauwerken und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Bergwasser keine<br />
nachhaltige Verschlechterung eintritt, da vorhandene Versorgungsnetze mit Trink- und<br />
Nutzwasser die möglichen Auswirkungen des Vorhabens kompensieren können. Aus dem<br />
Fachbereich Grundwasser sind geringfügige Auswirkungen gegeben bzw. wird die sektorale<br />
Belastung des Projektes auf das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig<br />
beurteilt.<br />
9.22.4.1 Bauphase<br />
Aus dem Fachbereich Grundwasser wird die sektorale Belastung des Projektes auf<br />
das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />
9.22.4.2 Betriebsphase<br />
Aus dem Fachbereich Grundwasser wird die sektorale Belastung des Projektes auf<br />
das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 220
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
10 ZUSAMMENFASSUNG DER WECHSELWIRKUNGEN<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind – wie die Projektwirkungen an sich – in<br />
den Unterlagen zum Einreichprojekt wie folgt berücksichtigt:<br />
• In der technischen Planung: z.B. durch Lärmschutzwände oder Unterflurtrassen<br />
aufgrund zu hoher Lärmimmissionen, Gewässerschutzanlagen und Rückhaltebecken<br />
zur Chloridverdünnung, begrünte Sichtschutzdämme etc.<br />
• Bei der Bewertung und Maßnahmenentwicklung für die einzelnen Fachbereiche und<br />
Schutzgüter: z.B. Beurteilung etwaiger Einflüsse einer Grundwasserabsenkung auf<br />
Landwirtschaft und Pflanzenlebensräume, Begrünung von Lärmschutzwänden zur<br />
besseren Einbindung der S7 in die Landschaft, Herstellung naturnaher<br />
Gewässerstrukturen etc.<br />
Die vorhabensbedingten Emissionen - Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen - wirken vor<br />
allem auf den Menschen in seinen Lebens- und Erholungsräumen und auf die Tier- und<br />
Pflanzenwelt. Bei der Planung der S7 und der erforderlichen Umweltmaßnahmen wurde<br />
strikt darauf geachtet, die vorhabensbedingten Auswirkungen auf ein verträgliches Maß zu<br />
reduzieren. In einigen Bereichen werden Emissionen, die von bestehenden Verkehrswegen<br />
ausgehen, durch die S7 zukünftig auch reduziert. Beispielsweise werden die derzeit von den<br />
stark frequentierten Landesstraßen beeinträchtigten Bewohner von Großwilfersdorf oder<br />
Rudersdorf vor allem im Hinblick auf die Lärm- und Luftschadstoffbelastung deutlich entlastet<br />
werden.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Wechselwirkungen und / oder „Wirkungsketten“<br />
zwischen den Schutzgütern berücksichtigt sind. Auch die umweltrelevanten Maßnahmen<br />
wurden so konzipiert, dass fachgebietsübergreifende Synergien optimal genutzt werden und<br />
nachteilige Wechselbeziehungen vermieden werden.<br />
Im Folgenden sind die Wechselwirkungen in einer Übersichtsmatrix dargestellt, die<br />
wesentlichen Wirkungen sind anschließend zusammengefasst.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 221
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 10-1: Übersicht der Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen Mensch Siedlung Mensch Nutzung Ökologie Boden, Luft und<br />
Klima<br />
Schutzgüter und Fachbereiche<br />
Mensch Siedlung<br />
Mensch Nutzung<br />
Ökologie<br />
Raumentwicklung<br />
Siedlungsraum<br />
Wirtschaftsraum<br />
Ortsbild<br />
Erschütterungen<br />
Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Jagd und Wildökologie<br />
Fischerei<br />
Sachgüter<br />
Kulturgüter<br />
Freizeit und Erholung<br />
Landschaftsbild<br />
Pflanzen<br />
Lebensraumsstrukturen<br />
Schutzgebiete (Natura 2000)<br />
Raumentwicklung<br />
Siedlungsraum<br />
Wirtschaftsraum<br />
Ortsbild<br />
Erschütterungen<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 222<br />
Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Jagd und Wildökologie<br />
Fischerei<br />
Sachgüter<br />
Kulturgüter<br />
Freizeit und Erholung<br />
Landschaftsbild<br />
Pflanzen<br />
Lebensraumsstrukturen<br />
Schutzgebiete (Natura 2000)<br />
Tiere<br />
Gewässerökologie<br />
Boden<br />
Fremdstoffe im Boden<br />
Luft<br />
Klima<br />
Wasser<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Grundwasser
S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Wechselwirkungen Mensch Siedlung Mensch Nutzung Ökologie Boden, Luft und<br />
Klima<br />
Schutzgüter und Fachbereiche<br />
Boden,<br />
Luft,<br />
Klima<br />
Wasser<br />
Schutzgutübergreifende,<br />
vorhabensbedingte<br />
Wirkungen: Lärm und<br />
Luftschadstoffe<br />
Legende:<br />
Tiere<br />
Gewässerökologie<br />
Boden<br />
Fremdstoffe im Boden<br />
Luft<br />
Klima<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Grundwasser<br />
Wechselwirkung vorhanden Wechselwirkung nicht vorhanden oder unbedeutend<br />
Raumentwicklung<br />
Siedlungsraum<br />
Wirtschaftsraum<br />
Ortsbild<br />
Erschütterungen<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 223<br />
Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Jagd und Wildökologie<br />
Fischerei<br />
Sachgüter<br />
Kulturgüter<br />
Freizeit und Erholung<br />
Landschaftsbild<br />
Pflanzen<br />
Lebensraumsstrukturen<br />
Schutzgebiete (Natura 2000)<br />
Tiere<br />
Gewässerökologie<br />
Boden<br />
Fremdstoffe im Boden<br />
Luft<br />
Klima<br />
Wasser<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Grundwasser
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
10.1.1 Mensch Siedlung / Sach und Kulturgüter<br />
Für den Fachbereich Siedlungsraum, Wirtschaftsraum / Raumentwicklung und Ortsbild sind<br />
themenübergreifende Wirkungen gegeben, die sämtliche Nutzungen des Raumes durch den<br />
Menschen umfassen. Die indirekten Projektwirkungen (Luftschadstoffe, Lärm und<br />
Erschütterungen) beziehen sich ua. unmittelbar und direkt auf den Menschen. Die<br />
humanmedizinischen Wirkungen wurden im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Belästigungen<br />
geprüft, eine Gesundheitsgefährdung wird ausgeschlossen.<br />
Weiters stehen insbesondere die für die Landschaft, die Freizeit und Erholung sowie das<br />
Ortsbild ermittelten Auswirkungen in direktem Zusammenhang mit den Nutzungen und<br />
Wahrnehmungen des Menschen bzw. des Lebensraumes (Wohnen, Arbeiten, Freizeit,<br />
Erholung). Daher sind die in den jeweiligen Fachbereichen festgelegten Maßnahmen,<br />
insbesondere jene Maßnahmen in den Fachbereichen Landschaftsbild, Freizeit und<br />
Erholung für den Siedlungsraum relevant und decken sich.<br />
Wechselwirkungen bestehen ebenfalls zwischen dem Ortsbild und den Sach- und<br />
Kulturgütern, welche das Ortsbild, den Ortscharakter bzw. das äußere Erscheinungsbild<br />
wesentlich mit bestimmen. Sach- und Kulturgüter bestimmen das äußere Erscheinungsbild<br />
der Landschaft. Obertägig sichtbare Bodendenkmale (z.B. Hügelgräber, Wehranlagen,<br />
Altwege) sind prägender Bestandteil der Kulturlandschaft. Für das Fachgebiet Sach- und<br />
Kulturgüter sind im aktuellen Fall lediglich geringe Wechselwirkungen anzugeben, da nur<br />
einzelne Bodendenkmale vorhanden sind.<br />
10.1.2 Nutzungen Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei<br />
Im Zuge der Maßnahmenplanung werden für Ersatzaufforstungen und strukturverbessernde<br />
Maßnahmen (Hecken, Baumreihen, Strauchgruppen) landwirtschaftliche Flächen<br />
beansprucht, dabei werden definierte Mindestabstände der Gehölze zum Schutz<br />
angrenzender landwirtschaftlicher Kulturen eingehalten.<br />
Auswirkungen auf den Boden – als Produktionsgrundlage der Landwirtschaft – können die<br />
Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen beeinträchtigen. Im gegenständlichem Projekt<br />
werden lediglich durch die aus dem Tausalzeinfluss resultierende Schadstoffbelastung des<br />
Bodens punktuelle Auswirkungen auf den Fachbereich Landwirtschaft erwartet. Durch<br />
straßennahe Immissionsschutzpflanzungen entlang dieser Bereiche werden diese<br />
Auswirkungen jedoch weitestgehend vermindert.<br />
Im Hinblick auf die Wildökologie und die Jagdwirtschaft stellen Waldgebiete für das Wild<br />
einen wichtigen Bezugsraum dar (Wildeinstände). Durch Beunruhigung des Wildes (z.B.<br />
durch Lärm) oder Verlust von Einstandsflächen in deren bevorzugten Lebensräumen (z.B.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 224
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
durch Rodung) zieht sich das Wild in attraktivere (ungestörte) Lebensräume zurück. Durch<br />
vermehrten Wildbestand können Folgeschäden wie Verbiss- und Fegeschäden in den<br />
betroffenen Waldgebieten auftreten. Weiters ergeben sich durch Rodungen sowie<br />
Zerschneidung von Waldgebieten Trennwirkungen auf vorhandene Biotopstrukturen.<br />
Im Nahbereich der Trasse sind naturgemäß höhere Schadstoffkonzentrationen durch den<br />
Straßenverkehr bzw. Schadstoffeinträge in den (Wald-) Boden zu erwarten. Bei Fehlen eines<br />
stabilen und vitalen Waldtraufs als Schadstoffilter bzw. Puffer kann es zu Beeinträchtigungen<br />
der Waldbestände, vor allem hinsichtlich ihrer Wohlfahrtsfunktion (Klimaausgleich), kommen.<br />
Daher wird im Nahbereich der Trasse ein gut gestufter und mehrschichtiger Waldtrauf mit<br />
guter Filterleistung (Auskämmungseffekt) geschaffen.<br />
10.1.3 Landschaft<br />
Die Aufwertung der Landschaft durch die Erhöhung der Strukturvielfalt (Baumreihen,<br />
Ausprägung von Waldrändern, Strauchgruppen, Hecken, etc.) wirkt positiv auf den<br />
Erholungswert der Landschaft für den Menschen. Maßnahmen des Fachbereichs<br />
Landschaftsbild haben also einen „Mehrwert“ für das Landschaftserlebnis.<br />
Durch den Verlust von Waldflächen, insbesondere im Bereich der Waldränder (Waldtrauf)<br />
ergeben sich durch die erhöhte Einsehbarkeit der Trasse Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild. Ersatzaufforstungen, lebensraumverbessernde Maßnahmen für Tiere<br />
(Fachbereich Jagd und Fachbereich Tiere und Fachbereich Gewässerökologie) wie die<br />
Anlage von Hecken oder die naturnahe Ausgestaltung von Gewässerquerungen sowie der<br />
Ausgleich von Verlusten von Pflanzenlebensräumen beispielsweise durch die Entwicklung<br />
von Brachflächen dienen einer strukturellen Aufwertung des landwirtschaftlich intensiv<br />
genutzten (und somit zumeist ausgeräumten) Talbodens.<br />
10.1.4 Ökologie, Naturraum<br />
Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen Flora und Fauna und somit indirekt<br />
auch mit den Schutzgütern Land- und Forstwirtschaft, Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-)<br />
Schutzgebiete, Boden, Luft, Klima. Biotope und Pflanzenlebensräume stellen für Tiere<br />
wichtige Fortpflanzungs- und Nahrungslebensräume sowie funktionell Wander- und<br />
Ausbreitungskorridore dar. Die projektbedingten (Nutzungs-) Änderungen und<br />
Beanspruchungen von Pflanzenlebensräumen verändern auch Habitate und<br />
raumbedeutsame Funktionen für Tiere und können sich auf den Schutzstatus<br />
schutzgebietsrelevanter Tierarten auswirken. Ebenso wirken sich geplante Maßnahmen<br />
sowohl auf Lebensräume und Funktionen für Tierarten als auch auf Pflanzen und deren<br />
Lebensräume aus.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 225
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
10.1.5 Boden , Luft und Klima<br />
Als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft bewirken Beeinflussungen des<br />
Schutzguts Boden Auswirkungen auf die entsprechenden Fachbereiche. Ebenso können<br />
Beeinträchtigungen des Bodens zu einer Veränderung der Pflanzenwelt führen. Diese<br />
Auswirkungen wiederum werden zumeist durch eine Veränderung der Schadstoffbelastung<br />
der Böden durch erhöhte Immissionen aus Luftschadstoffen oder Tausalz erzeugt, die der<br />
Boden nicht mehr puffern kann. Im gegenständlichem Projekt beschränken sich diese<br />
Auswirkungen lokal auf straßennahe Waldböden. Dort werden geringfügige Versauerungen<br />
prognostiziert. Auf die Produktionsfähigkeit wirkt sich dies somit nicht aus.<br />
Gehölzbepflanzungen, lebensraumverbessernde ökologische Maßnahmen wie die Anlage<br />
von Hecken etc. bewirken eine Verbesserung im meso / mikroskaligen Bereich. Maßnahmen<br />
des Fachbereiches Luft für die Bauphase (Feuchthalten von unbefestigten Zu/Abfahrten des<br />
Baustellenverkehrs) führen zu einer Verbesserung des Mikroklimas.<br />
Die Ausbreitung von Luftschadstoffen wird durch die räumlichen Strömungs- und<br />
Turbulenzvorgänge bestimmt. Diese sind für bodennahe Quellen neben den allgemeinen<br />
meteorologischen Bedingungen auch von der Geländestruktur, von Verbauungen und<br />
unterschiedlichen Bodennutzungen abhängig. Vorrangig aber werden die<br />
Ausbreitungsbedingungen von den im Untersuchungsgebiet herrschenden meteorologischen<br />
Bedingungen bestimmt. Die wesentlichen Parameter für die Ausbreitungsrechnung sind<br />
Windgeschwindigkeit und Windrichtung.<br />
Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen für Luftschadstoffe sind wie zu<br />
Kapitelanfang erwähnt für Schutzgüter aus dem Bereich Raum und Umwelt z.T. von<br />
bedeutender Relevanz.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 226
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.1 GESAMTÜBERBLICK DER UMFELDMAßNAHMEN<br />
11 ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN<br />
Um die Umweltverträglichkeit des Projekts zu gewährleisten, werden von jedem Fachbereich<br />
verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Auswirkungen auf die Umwelt<br />
minimieren oder ausgleichen können. Im Rahmen der Maßnahmensynthese wurden alle<br />
sektoralen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und in interdisziplinärer Zusammenarbeit zu<br />
einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog zusammengestellt.<br />
Generelle Zielsetzungen<br />
Die unterschiedlichen Fachbereiche stellen verschiedenste Ansprüche an die<br />
Maßnahmenplanung und –gestaltung. Um ein einheitlichen und nachvollziehbaren<br />
Maßnahmenkatalog zusammen stellen zu können, fanden bei der Auswahl und räumlichen<br />
Festlegung der Maßnahmen folgende Aspekte Berücksichtigung:<br />
Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Maßnahmen werden soweit möglich voll<br />
ausgeschöpft und schon bei der Maßnahmenkonzeption berücksichtigt.<br />
Verortung: Um die Umsetzung der Maßnahmen flexibel zu gestalten werden nur jene<br />
Maßnahmen fix verortet, welche nur auf einer bestimmten Fläche ihre<br />
Maßnahmenwirksamkeit voll entfalten können (z.B. Hecke als Leitstruktur zu einer<br />
Wildquerung). Alle anderen Maßnahmen sind innerhalb von sogenannten Flächenpools<br />
angegeben. Die optimale Wirksamkeit erhalten diese Maßnahmen unter Berücksichtigung<br />
der „Vorzugsflächen“ – sie können allerdings auch im näheren Umfeld innerhalb der<br />
Flächenpools verschoben werden, sofern die Maßnahmenwirkung damit nicht eingeschränkt<br />
bzw. verloren geht.<br />
Flächenverfügbarkeit: Nach Möglichkeit werden Flächen im/nahe am Manipulationsbereich<br />
der Trasse für die Umsetzung von Maßnahmen ausgewählt. Wesentlich ist, dass diese<br />
Flächen keine ökologischen Fallen bilden und die geforderte Maßnahmenwirkung voll<br />
entfalten können. Grundsätzlich sind die Maßnahmen in der beschriebenen Form und in dem<br />
angegebenen Umfang umzusetzen. Die Verortung der Maßnahmen im Maßnahmenplan ist<br />
aus fachlicher Sicht erfolgt. Sollten die gekennzeichneten Flächen nicht zur Verfügung<br />
stehen, sind nach Rücksprache mit der Koordination Raum/Umwelt bzw. den<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 227
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Fachberichtserstellern<br />
heranzuziehen.<br />
vergleichbare Flächen (Größe, Art) für die Umsetzung<br />
Realisierbarkeit: Die Maßnahmen werden so gestaltet und ausgewählt, dass realistische<br />
Chancen auf deren Umsetzung besteht<br />
Restflächen: Sinnvoller Einbau von „Restflächen“ in die Maßnahmenkonzeption/Gestaltung<br />
Grundstücksgrenzen: Für die Abgrenzung der Maßnahmenflächen werden nicht nur die<br />
naturräumlichen Grundlagen herangezogen, sondern auch die Grundstücksgrenzen<br />
berücksichtigt<br />
11.1.1 Überblick über Flächenverluste und Maßnahmen<br />
Entsprechend der methodischen Vorgaben werden ab einer Eingriffserheblichkeit „mittel“<br />
Maßnahmen entwickelt. Die sektoralen Konflikte und Maßnahmen wurden in einem<br />
interdisziplinären Prozess gemeinsam mit den Fachbearbeitern geordnet und in einer<br />
zentralen Maßnahmendatenbank eingegeben. Eine vollständige Auflistung aller Maßnahmen<br />
inkl. der Maßnahmenpläne für die Bau- und Betriebsphase befindet sich in der Box 4,<br />
Einlage 4.2.1 – 4.2.9.<br />
Der direkte Flächenverlust für die Betriebsphase der S7 beträgt rund 154,2ha, die<br />
zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Baufeld beträgt rund. 63,5ha. Im Bereich<br />
des bergmännischen Tunnels Rudersdorf werden auf 1,9km weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase oberirdisch Flächen beansprucht.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 228
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Tabelle 11-1: Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der Biotopkartierung 2<br />
BAU-/BETRIEB Offenland/Wald/Sonstige Gesamtergebnis<br />
Baufeld<br />
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Maßnahmen der Betriebsphase:<br />
– alle verorteten Maßnahmen inkl. Umfang (Fläche, lm, Stück),<br />
– Maßnahmenvorzugsflächen innerhalb eines Flächenpools:<br />
sind jene Flächen die aufgrund ihrer Eigenschaften am besten für die<br />
Umsetzung der Maßnahme geeignet sind<br />
– Flächenpools inkl. Umfang:<br />
sind Areale innerhalb derer die Maßnahmenvorzugsflächen ausgewiesen<br />
wurden. Sollte eine Maßnahmenvorzugfläche nicht verfügbar sein, ist diese<br />
Maßnahme unter ähnlichen Rahmenbedingungen an anderer Stelle innerhalb<br />
des ausgewiesenen Flächenpools umzusetzen.<br />
Tabelle 11-2: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu Umfang<br />
Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />
Wiesen/Offenland<br />
Offenland (ha) 34,26<br />
Wald (ha) 26,30<br />
Sonstige (ha) 2,92<br />
Baufeld Ergebnis (ha) 63,48<br />
Betrieb<br />
Offenland (ha) 89,15<br />
Wald (ha) 53,60<br />
Sonstige (ha) 11,45<br />
Betrieb Ergebnis (ha) 154,20<br />
Gesamtergebnis (ha) 217,68<br />
davon in<br />
techn.<br />
Projekt<br />
enthalten<br />
(gerundet) Einheit<br />
Wiese sichern 0,37 0 ha<br />
Wiese entwickeln 0,79 0 ha<br />
2<br />
Insgesamt beträgt der Flächenunterschied zwischen der Biotopkartierung - Wald sowie der Waldausscheidung<br />
im EO-Forst rund 7,5 ha, dies ist wie folgt begründet: Im Zuge der Waldfeststellung wurden auch<br />
Strukturpflanzungen und lineare Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft als "Wald" im Sinne des Forstgesetzes<br />
definiert, da in diesen Bereichen im WEP eine prioritäre Schutz- und Wohlfahrtsfunktion der Gehölze gegeben ist.<br />
Primär handelt es sich um Gehölzstreifen entlang der A2 Südautobahn im Knotenbereich Riegersdorf, um Bachund<br />
Grabenbegleitgehölze, um Windschutzanlagen sowie um Feldgehölze in der Offenlandschaft.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 229
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />
Wald<br />
Gehölzstrukturen<br />
davon in<br />
techn.<br />
Projekt<br />
enthalten<br />
(gerundet) Einheit<br />
Böschungen Wiese 47,5 47,5 ha<br />
Gehölzbepflanzung 36,20 11,23 ha<br />
Wiederbewaldung entlang der<br />
Trasse (zusätzlich zu den bereits<br />
verorteten Waldmaßnahmen) 41,16 0 ha<br />
Gehölzbepflanzung Auwald 2,47 0 ha<br />
Außernutzungsstellung 7,75 0 ha<br />
Waldverbesserung 4,53 0 ha<br />
Waldrandgestaltung 4,12 1,15 ha<br />
Hecke 9,69 0 ha<br />
Strukturpflanzungen 6,509 5,92 ha<br />
Baum/Strauchreihe 3265 0 lfm<br />
Gewässer Restrukturierung 1,83 0,66 ha<br />
Tiere (spezielle)<br />
Sonstige<br />
Architektonische<br />
Gestaltung<br />
Tabelle 11-3: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools<br />
Amphibiengewässer<br />
anlegen/gestalten 15 0 Stück<br />
Kunsthorste 9 0 Stück<br />
Vogelnistkästen 25 0 Stück<br />
Fledermausnistkästen 200 0 Stück<br />
Wildwarneinrichtungen Ca. 4400 0 lfm<br />
Rekultivierung 2,29 0 ha<br />
Ersatzroute Wanderweg/Radweg 1 0 Stück<br />
Gewässerschutzanlagen 3,72 3,72 ha<br />
Anschlussstellen 15,22 15,22 ha<br />
Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />
Offenland<br />
davon in<br />
techn.<br />
Projekt<br />
enthalten Einheit<br />
Acker in Brache umwandeln 18,68 0 ha<br />
Acker in Wiese umwandeln 14,32 1,50 ha<br />
Wiese sichern 10,07 4,05 ha<br />
Wald Waldverbesserung 83,04 0 ha<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 230
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 11-4: Flächenpools<br />
Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />
Offenland<br />
davon in<br />
techn.<br />
Projekt<br />
enthalten Einheit<br />
Acker in Brache umwandeln 131,53 0 ha<br />
Acker in Wiese umwandeln 101,33 0 ha<br />
Wiesen-Brache Komplex 53,62 0 ha<br />
Wald Waldverbesserung 559,35 0 ha<br />
Rund 85,4ha der verorteten Maßnahmen (davon 47,5ha für Böschungsbegrünung und<br />
Begrünung von Zwickelflächen) und rund 5,55ha der Vorzugsflächen sind bereits im<br />
technischen Projekt integriert.<br />
11.1.2 Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen<br />
Im Folgenden werden die <strong>Teil</strong>räume beschrieben, wo die S7 zukünftig gebaut werden soll.<br />
Dabei sind die wesentlichen Eingriffe, deren Auswirkungen sowie die wesentlichen<br />
Maßnahmen (Verminderung, Ausgleich oder Ersatz), durch die schädliche, belästigende<br />
oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden zusammengefasst.<br />
Allgemeine Maßnahmen für die Betriebsphase wie z.B. Wildschutzzäunung,<br />
Wildwarneinrichtungen, Böschungsbegrünung, Beleuchtung, Blendschutz etc. und für die<br />
Bauphase wie z.B. Staubschutz, bodenkundliche und archäologische Baubegleitung,<br />
Aufrechterhaltung der Wegverbindungen, Sichtschutzmaßnahmen während der Bauzeit etc.<br />
werden hier nicht gesondert angeführt. Sämtliche Lärmschutzmaßnahmen sind detailliert im<br />
Kapitel Bauliche Maßnahmen beschrieben.<br />
11.1.2.1 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum A2 bei Riegersdorf<br />
Die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße beginnt am Knoten Riegersdorf<br />
(A2/S 7) rund 2.9km nördlich der nächstgelegenen Anschlussstelle Ilz der A 2 Süd Autobahn.<br />
Der Knoten Riegersdorf wird in Form einer Birne ausgebildet. Maßgeblich für die Wahl dieser<br />
Knotenform waren einerseits die Sicherstellung eines möglichst großen Abstandes zwischen<br />
dem zukünftigen Knoten und dem Siedlungsrand des Ortsteils Riegersdorf, andererseits die<br />
Bevorzugung der Fahrtrichtung Graz aus Richtung Fürstenfeld auf Basis der zu erwartenden<br />
Verkehrsbelastungen.<br />
Mit drei großzügigen Brückenbauwerken (zwischen 106m und 194m lichte Weite) wird der<br />
Marbach überspannt, um den Gewässerlauf und seine Ufer so gering wie möglich zu<br />
beeinträchtigen.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 231
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Die Eingriffe in diesem <strong>Teil</strong>raum sind im Wesentlichen durch die Sichtbarkeiten des Knotens<br />
aufgrund der Dammlage, durch den erhöhten Flächenverbrauch und die Beeinträchtigung<br />
des Marbachtales gegeben. Die Auswirkungsbeurteilung und Maßnahmenplanung erfolgte<br />
unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehende A2.<br />
Neben den großen Brückenbauwerken, die sich infolge der Dimensionierung als<br />
Querungsmöglichkeit für alle vorkommenden Wildarten geeignet sind, konzentrieren sich die<br />
wesentlichen Maßnahmen sich vor allem auf die Gehölzbepflanzungen westlich des Knotens<br />
zur Sichtverschattung für die Anrainer der Ortschaft Riegersdorf bzw. als Immissionsschutz.<br />
In jenen Bereichen, wo in den Marbach eingegriffen werden muss, sind Maßnahmen zur<br />
Wiederherstellung des gewundenen Gewässerverlaufs geplant. Während der Bauphase wird<br />
ein Monitoring im Hinblick auf die Durchwanderbarkeit des Eingriffsraumes für den Fischotter<br />
eingerichtet.<br />
In den Unterlauf des Marbaches erfolgt die Einleitung von Straßenwässern in dosierter<br />
Weise über Gewässerschutzanlagen. Überall sonst im Planungsgebiet werden die<br />
Straßenwässer der S 7 entweder über Versickerungsmulden entlang des Böschungsfußes<br />
oder über Gewässerschutzanlagen versickert. Die Einleitung der im Winter auftretenden<br />
Straßenwässer in den Marbach erfolgt dosiert, die maximale Chloridkonzentration steht in<br />
keinem Widerspruch zur Qualitätszielverordnung Oberflächenwasser Chemie. Es sind keine<br />
wesentlichen Veränderungen der derzeitigen Flora und Fauna zu erwarten. In der Bauphase<br />
wird kein Chlorid aus Auftaumitteln in die Gewässer eingetragen. Mögliche Einträge anderer<br />
Stoffe können durch entsprechende Gewässerschutzmaßnahmen während der<br />
Bauabwicklung vermieden werden.<br />
Waldverbesserungsmaßnahmen sind in diesem Raum ebenfalls vorgesehen. Die<br />
Notwendigkeit hierfür ergibt sich vor allem aufgrund der Beeinträchtigung wertvoller<br />
Fledermaus- und Vogellebensräume im Edelsee- und Schröttenwald. Auf ehemaligen<br />
Ackerstandorten werden langfristig Wiesen auf feuchtem bis wechselfeuchtem Standort<br />
etabliert, die von Vögeln, Reptilien, Amphibien und Schmetterlingen genutzt werden können<br />
und des weiteren Äsungsflächen va. für Reh- und Niederwild darstellen.<br />
Der Spazierweg durch den Marbachgraben kann durch die ausreichend dimensionierten<br />
Brücken bestehen bleiben.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 232
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 11-1: Ausschnitt Maßnahmenplan Knoten A 2 / S 7(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 233
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.1.2.2 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum nördlich und östlich von Großwilfersdorf - Edelseewald und Schröttenwald<br />
Abbildung 11-2: Ausschnitt Maßnahmenplan Edelseewald und Schröttenwald (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 234
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Vom Knoten Riegersdorf führt die S 7 zuerst in leichter Dammlage in Richtung Osten in den<br />
Edelseewald, wird dann im Einschnitt weitergeführt und erfährt bei km 3,040 den Tiefpunkt.<br />
Dort ist eine Grünbrückemit mit einer für Tiere nutzbaren Breite von 25m vorgesehen.<br />
Die Führung der S 7 im Wald verursacht umfangreiche Lebensraumverluste, die in erster<br />
Linie die Fledermäuse betreffen. Die Waldverluste werden mit waldverbessernden<br />
Maßnahmen kompensiert. Ziel ist die Schaffung standortgerechter lichter Waldbestände mit<br />
einer artenreichen Bestockung mit den Hauptbaumarten Eiche und Hainbuche und<br />
unterschiedlichen anderen Laubgehölzen. Damit werden auch die Lebensräume der<br />
vorkommenden Wildtiere, Vögel und Amphibien verbessert. Die Barrierewirkung der Trasse<br />
wird durch die Grünbrücke kurz vor dem Schröttenwald vermindert.<br />
Trotz dieser Querungsmöglichkeiten kann die Erhöhung des Kollisionsrisikos mit<br />
Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden. Die Waldverbesserungen werden vor allem im<br />
Bereich der Grünbrücke, die eine Verbindung zwischen den Wäldern Edelseewald und<br />
Schröttenwald garantieren soll, vorgesehen.<br />
Entlang des Edelseebaches sowie des Grenzgrabens werden Kleingewässer angelegt, die<br />
als Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie als Nahrungslebensraum für Fledermäuse und<br />
Vögel fungieren. Südwestlich von Jobst, nördlich des Edelseewaldes, werden Ackerflächen<br />
in nährstoffarme Wiesen, bzw. in nährstoffarme Dauerbrachen umgewandelt, die von<br />
diversen Wild- und anderen Tierarten genutzt werden können.<br />
Mit einer Einschränkung des Bauzeitraumes im Bereich der hoch bis sehr hoch sensiblen<br />
Fledermauslebensräume werden die Störungswirkungen der Bauphase herabgesetzt. In der<br />
Betriebsphase bleiben die Auswirkungen trotz umfangreicher waldverbessernder und<br />
weiterer Maßnahmen für das Schutzgut Fledermäuse jedoch erheblich, da die Wirksamkeit<br />
der Waldverbesserungen ebenso wie die der Hecken, Waldrandgestaltungen usw. zum <strong>Teil</strong><br />
erst mittel bis langfristig gegeben und der Erfolg der Nistkästen als Ersatzquartiere nur<br />
bedingt vorhersehbar ist. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fledermäuse sind insgesamt<br />
hoch, jedoch sind keine signifikanten Verschlechterungen der lokalen Populationen zu<br />
erwarten.<br />
Im Hinblick auf die Freizeit- und Erholungsnutzung bleibt im Edelseewald die<br />
Querungsmöglichkeit sämtlicher Rad- und Wanderwege durch Überführungen über die S 7<br />
aufrechterhalten.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 235
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.1.2.3 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach<br />
Abbildung 11-3: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 236
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 11-4: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 237
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
In diesem Bereich verläuft die S 7 in Dammlage, die L439 wird über die S 7 geführt. Der<br />
Hühnerbach wird mit einer Brücke mit einer lichten Weite von 25 m, und einer lichten Höhe<br />
von 3 m gequert. Von der Anhebung der L 439 bis zum Westportal der Unterflurtrasse<br />
Speltenbach wird südseitig der S 7 ein 3 m hoher und rd. 2.450 m langer Lärmschutzdamm<br />
zum Schutz des Siedlungsgebietes von Speltenbach errichtet. Mit der 987m langen<br />
Unterflurtrasse wird der Ortsteil Speltenbach von Lärmimmissionen der S 7 geschützt, der<br />
Katzelgraben kann in derzeitiger Höhenlage über die Unterflurtrasse geführt werden.<br />
Die Anschlussstelle Fürstenfeld (S 7 / L401) wird als halbes Kleeblatt ausgebildet, das an der<br />
bestehenden Landesstraße L 401 zwischen den Ausläufern des Commendewaldes im<br />
Westen und dem Ledergasslerwald im Osten situiert wird. Die S 7 wird in diesem Bereich<br />
über die bestehende L 401 geführt.<br />
Das bestehende Abfallwirtschaftszentrum der Stadt Fürstenfeld ist im Bereich der<br />
Anschlussstelle an die L 401 direkt vom Vorhaben betroffen. Hier ist vor Umsetzung des<br />
Vorhabens ein neuer Standort sicherzustellen, des weiteren wird ein Aufschließungsgebiet<br />
für Erholung in Altenmarkt teilweise in Anspruch genommen.<br />
Zum Ausgleich vor allem im Hinblick auf Eingriffe in das Landschaftsbild und zur<br />
Kompensation der durch die S 7 beeinträchtigten Waldkulisse sind vermehrt trassennahe<br />
Gehölzbepflanzungen, sowie Strukturpflanzungen entlang des Lärmschutzdammes und des<br />
Hühnerbaches vorgesehen.<br />
Hohe Eingriffserheblichkeiten ergeben sich in diesem <strong>Teil</strong>raum durch Barrierewirkung und<br />
Lebensraumverluste für das Wild sowie in der Gemeindejagd Altenmarkt durch eine<br />
deutliche Verminderung der jagdlichen Attraktivität des Revieres. Die Trasse verläuft hier<br />
vorwiegend entlang des jagdlich wie auch wildökologisch bedeutenden Wald-Offenland-<br />
Übergangsbereiches. Eine Zunahme der Wildschäden ist zu erwarten. Diese Auswirkungen<br />
können durch Maßnahmen nicht vollständig kompensiert werden. Ausreichend<br />
dimensionierte Querungsmöglichkeiten für Schalenwild bestehen im Bereich der<br />
Hühnerbachbrücke sowie der Unterflurtrasse Speltenbach.<br />
Die Eingriffe in die Lebensräume der Offenland-Arten (neben Reh- und Niederwild auch<br />
Vögel, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge und Pflanzenlebensräume) werden mit der<br />
umfangreichen Anlage von Brachen, Wiesen und Hecken auf ehemaligen Ackerflächen<br />
vermindert.<br />
Des weiteren wurden Maßnahmen zur Waldrandverbesserung geplant, wobei die<br />
Ausgestaltung naturnaher, stufiger Waldränder mit standortgerechten Strauch- und<br />
Baumarten und vorgelagertem Brache- bzw. Wiesenstreifen als Ziel definiert ist. Im<br />
Waldstück nördlich der S 7 und östlich des Katzelgrabens werden waldverbessernde<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 238
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Maßnahmen zur Schaffung standortgerechter lichter Waldbestände und zum Ausgleich von<br />
Flächen- und Lebensraumverlusten für Tier- und Pflanzenarten umgesetzt.<br />
Im Bereich des während der Bauphase beanspruchten Katzelgrabens ist die<br />
Wiederherstellung bzw. Optimierung der Gewässerstrukturen entlang des<br />
Gewässerverlaufes vorgesehen. Während der Bauphase wird ein Monitoring im Hinblick auf<br />
die Durchwanderbarkeit des Eingriffsraumes für den Fischotter eingerichtet. Selbiges gilt<br />
auch für den Hühnerbach, der ein hoch sensibles Fischottergewässer darstellt. Entlang des<br />
Katzelgrabens und des Hühnerbaches werden Ersatzlaichgewässer für Amphibien angelegt,<br />
die auch einen Nahrungslebensraum für Fledermäuse darstellen.<br />
Nördlich von Speltenbach werden die Portale der Unterflurtrasse mit Gehölzbepflanzungen<br />
und entsprechender Waldrandgestaltung in die Landschaft eingebettet. Die Anschlussstelle<br />
L401 wird mit umfassenden Bepflanzungsmaßnahmen gestaltet. Im Innenbereich der<br />
Anschlussstelle wird durch Erdmodellierungen in den Linsen der Auf- und Abfahrten eine<br />
markante Innenlandschaft geformt. Die Flächen werden über steile und flache Böschungen<br />
mit extensiven Wiesen und markanten Einzelbäumen gestaltet. Die Außenflächen werden<br />
großflächig mit Bäumen bestockt, um die Anschlussstelle in die Landschaft einzubinden und<br />
von außen nicht einsichtig zu machen. Die Gewässerschutzanlage wird in die landschaftliche<br />
Gestaltung integriert. Sämtliche Bepflanzungs- und Lärmschutzmaßnahmen haben auch<br />
eine positive Wirkung auf den Fachbereich Wildökologie und Jagd, da die Störwirkung der<br />
Trasse (va. durch Lärm und Licht) herabgesetzt wird.<br />
Die nahe der S 7 verlaufende Nordic Walking Strecke liegt großteils innerhalb des Lärm-<br />
Einflusses der 55dB Isophone. Dadurch ist dort eine gesundheitsfördernde Erholung<br />
maßgeblich eingeschränkt. Die Nordic Walking Route wird somit südlich der Ortschaft<br />
Altenmarkt entlang der Fischteiche und des Hühnerbaches verlegt. Durch die Pflanzung von<br />
Strauchgruppen entlang des Hühnerbaches erfährt dieser Bereich im Sinne der<br />
landschaftsgebundenen Erholung eine deutliche Aufwertung.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 239
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.1.2.4 Zusammenfassung für die den <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld<br />
Abbildung 11-5: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld (Systemdarstellung<br />
ohne Maßstab)<br />
Die S 7 wird über die die L 401 und im Anschluss über die östlich der Anschlussstelle<br />
Fürstenfeld gelegene ÖBB Strecke Friedberg-Fehring geführt und führt in weiterer Folge in<br />
rd. 10-12 m hoher Dammlage durch den Ledergasslerwald Richtung Osten bis zur Lafnitz.<br />
Die Zerschneidung des Ledergasslerwaldes durch die S 7 wird mit umfassenden<br />
Waldverbesserungsmaßnahmen kompensiert. Ziel ist die Schaffung standortgerechter,<br />
lichter Waldbestände mit einer artenreichen Bestockung aus Eiche und Hainbuche als<br />
Hauptbaumarten und verschiedenen anderen Laubgehölzen als Nebenbestand. In<br />
Anpassung an die lokalen standörtlichen Verhältnisse ist eine möglichst hohe Artenvielfalt<br />
anzustreben. Damit kann der Verlust von Lebensräumen der wertbestimmenden Arten, von<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 240
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Einstands- und Äsungsflächen für Wildtiere, von Reproduktionsräumen und Jagdgebieten<br />
von Fledermäusen etc. kompensiert werden.<br />
Spezifische Maßnahmen sind als Ausgleich für beanspruchte Auwaldreste vorgesehen. So<br />
werden Beeinträchtigungen der Lebensräume des Schwarzen Apollofalters und des<br />
Scharlachkäfers durch Verpflanzung der Krautschicht zum Erhalt der Nahrungspflanzen des<br />
Schmetterlings sowie durch Totholzanreicherung zur Optimierung der<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für den streng geschützten Käfer kompensiert. Für die<br />
Lebensraumaufwertung wird am Südostrand ein Weichholzauwald neu begründet. Mit der<br />
ÖBB-Brücke sowie der Brücke über die Lafnitz sind geeignete Querungsmöglichkeiten für<br />
Schalenwildarten gegeben.<br />
Im südlichen Bereich des Ledergasslerwaldes wird durch eine langfristige<br />
Außernutzungsstellung und damit Erhöhung des Alt- und Totholzanteils und durch die<br />
Entfernung eingestreuter Fichtenbestände ein natürlicher Alterungsprozess in<br />
Weichholzbeständen ermöglicht. Dies ist vor allem als Kompensationsmaßnahme für die<br />
Flächenentwertung und Barrierewirkung durch die S 7 wirksam.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 241
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.1.2.5 Zusammenfassung für den Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches<br />
Abbildung 11-6: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite<br />
242
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 11-7: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 243
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Die Lafnitz wird mit einem Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 127 m und einer<br />
lichten Höhe von 5 m, der Lahnbach mit einem Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von<br />
105,5 m und einer lichten Höhe von 5 m gequert. Aufgrund dieser großräumigen<br />
Brückenbauwerke bleibt die Migrationsfunktion der beiden Gewässer sowohl für die<br />
vorkommenden Schalenwildarten als auch für den Fischotter erhalten. Danach fällt die S 7<br />
weiter mit 1,25% bis zum Tiefpunkt nach der Anschlussstelle Rudersdorf. Die<br />
Anschlussstelle ist als halbes Kleeblatt an der Westseite der B 57a geplant. Die S 7 führt in<br />
ca. 6 m Tiefe unter der B 57a durch und steigt im Anschluss daran zum Tunnel Rudersdorf<br />
an. Vom Westportal bis km 12,682 der S 7 ist der Tunnel in offener, anschließend in<br />
bergmännischer Bauweise geplant.<br />
Mit der Überbrückung der Lafnitz und des Lahnbaches werden keine Eingriffe in die<br />
Fließgewässer und deren Ufer vorgenommen, die Brückenwiderlager befinden sich<br />
außerhalb der Natura 2000-Gebietsgrenzen, die Fluss-Umlandbeziehungen (z.B:<br />
bettformende Prozesse, Uferanriß, etc.) werden weitgehend aufrecht erhalten.<br />
Vom Vorhaben werden keine allgemeinen Erhaltungsziele der Gebiete als solches erheblich<br />
beeinträchtigt, die ausgewiesenen Lebensraumtypen gemäß des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie im Gebiet (Auenwälder) werden in einem sehr geringen Ausmaß (insb. in Bezug<br />
auf die Gesamtausstattung im Gebiet) beansprucht bzw. überspannt; es sind keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Des weiteren kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Tierarten des<br />
Anhangs II der FFH-Richtlinie. Maßgeblich verantwortlich hierfür sind die beachtlichen<br />
Brückenlängen. Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
(geringstmögliche Flächeninanspruchnahme, Kollisionsschutz, Sicherung der<br />
Wasserqualität) sind im Bereich der Lafnitz- und Lahnbachquerung keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen für die im Wirkraum relevanten Schutzgüter gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />
zu prognostizieren.<br />
Neben den im Rahmen von Natura 2000 geschützten Arten und Lebensraumtypen werden<br />
als Ausgleich beanspruchter Lebensräume für Offenlandarten sowie für Reh- und Niederwild<br />
zwischen den Flüssen Lafnitz und Lahnbach Brachen und Hecken angelegt sowie<br />
Ackerflächen in nährstoffarme Wiesen umgewandelt. Damit können Flächenverluste und<br />
Flächenentwertungen kompensiert werden. Eine lichte Fläche inmitten von<br />
Auwaldrestbereichen wird mittels standortgerechten auwaldtypischen Gehölzen<br />
(Weichholzau) bestockt. Entlang des Lahnbaches und der Lafnitz werden Kleingewässer als<br />
Ersatzlaichgewässer für Amphibien angelegt, diese wirken auch als Nahrungslebensraum für<br />
Fledermäuse und Vögel. Zudem stellt der Tunnel Rudersdorf stellt eine bedeutende<br />
Querungsmöglichkeit für alle vorkommenden Wildarten dar und trägt zu einer deutlichen<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 244
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Reduktion der Barrierewirkung durch die Trasse bei. Durch die Anlage von Brachen- und<br />
Wildäckern bei der Unterflurtrasse werden Flächenverluste und Beeinträchtigungen der S 7<br />
auf Wild, Reptilien und Pflanzenarten kompensiert. Im Nahebereich der Brachemaßnahme<br />
wird auch eine bestehende wertvolle Glatthaferwiese gesichert.<br />
Die S 7 zerschneidet im Bereich der Lafnitz und des Lahnbachs das Naherholungsgebiet<br />
Naturwelt Lafnitztal. Hier werden <strong>Teil</strong>e des Erholungsgebietes mit Lärmbelastungen bis 55dB<br />
belastet. Für diesen Konflikt können keine Maßnahmen gesetzt werden. Sehr wohl<br />
ausgeglichen werden sämtliche Zerschneidungen von Rad- und Wanderwegen. Durch die<br />
Anlage von mehreren Brücken bleibt die Querungsmöglichkeit der S 7 für alle Einrichtungen<br />
im <strong>Teil</strong>raum aufrechterhalten. Durch die Pflanzung von Baumreihen und Sträuchern werden<br />
diese Querungen in die Landschaft eingebunden und die Wirkung der S 7 zusätzlich<br />
reduziert, so wird zB. durch die Anlage einer Baumreihe entlang des Rad- Reitweges die<br />
Sichtachse von der Trasse weg hin zu den Bäumen und der dahinterliegenden<br />
landwirtschaftlich genutzten Fläche geführt. Die Dammböschungen werden vor allem mit<br />
Heckengehölzen, Bäumen und extensiven Wiesen zur landschaftlichen Einbindung der S 7<br />
besetzt. In diesem Bereich wird auch eine Gehölzbepflanzung mit Waldcharakter umgesetzt.<br />
Um die Anschlussstelle B57a besser in die Landschaft integrieren zu können werden wie bei<br />
der Anbindung an die L401 die Innenbereiche der Anschlussstelle durch Erdmodellierungen<br />
zu einer markanten Innenlandschaft geformt. Die Flächen werden über steile und flache<br />
Böschungen mit extensiven Wiesen und markanten Einzelbäumen gestaltet. Die<br />
Anschlussstelle wird für die Wahrnehmung von außen durch die topographische und<br />
vegetative Gestaltung mittels Baumzeilen entlang der Auf- und Abfahrten und interpolierten<br />
Böschungen mit Wiesenflächen und einzelnen heimischen Gehölzen im Landschaftsbild<br />
gestaltet. Um das Westportal des Tunnels Rudersdorf wird eine dichte Gehölzbepflanzung<br />
mit Waldcharakter gesetzt, der Waldrand im Bereich der Überschüttung der Unterflurtrasse<br />
wird durch eine buchtige und stufige Bepflanzung ergänzt.<br />
11.1.2.6 Zusammenfassung für die den Talraum Hügelland östlich von Rudersdorf<br />
Die Hügel werden großteils untertunnelt. Der in bergmännischer Bauweise geplante Tunnel<br />
Rudersdorf ist 2–röhrig ausgebaut und rund 2,87km lang. Zum einen wird die Ortschaft<br />
Rudersdorf vor Immissionen geschützt, zum anderen stellt er eine wichtige<br />
Querungsmöglichkeit für alle Tierarten dar.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 245
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 11-8: Ausschnitt Maßnahmenplan, Hügelland östlich von Rudersdorf (Systemdarstellung<br />
ohne Maßstab)<br />
Aufgrund der prognostizierten geologischen Verhältnisse können Setzungen und<br />
Verdrehungen der Bauwerke im Bereich des geschlossenen Tunnels Rudersdorf nicht<br />
gänzlich ausgeschlossen werden. Aus den geotechnischen Berechnungen ist ersichtlich,<br />
dass auf Basis der vorliegenden geologischen Prognose über den Abschnitt des<br />
bergmännischen Vortriebes maximale Verdrehungen in einer Größenordnung von 1/300 zu<br />
erwarten sind. Das bedeutet, dass mit leichten bis mittleren architektonischen Schäden an<br />
Bauwerken, z. B. Risse im Putz, im Einflussbereich der Setzungen auszugehen ist.<br />
Über den gesamten Bereich des Tunnels Rudersdorf wird ein vortriebbegleitendes<br />
Messprogramm durchgeführt und im Bedarfsfall vorauseilend Maßnahmen gesetzt, um den<br />
Verformungen bzw. Verdrehungen entgegen zu wirken. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können<br />
auch im Bereich der rechnerisch maximal zu erwartenden Verdrehungen Setzungen und<br />
Schiefstellungen derart minimiert werden, dass über den gesamten Tunnel Rudersdorf nur<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 246
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
von leichten bis mittleren architektonischen Schäden an Bauwerken ausgegangen werden<br />
kann.<br />
Vor dem Ostportal von km 14,200 bis km 14,450 ist als Lärm- und Sichtschutz für die<br />
Kühbergsiedlung eine Geländemodellierung vorgesehen. Der provisorische Übergang vom<br />
Ende der S 7 West bei km 14,881 zur B 65 wird in der Form eines großen „S“ hergestellt.<br />
Die Geländemodellierung wird wieder- bzw. zu einem <strong>Teil</strong> neu mit Gehölzen je nach lokalen<br />
Standortsverhältnissen mit unterschiedlichen Baumartenanteilen bestockt. Östlich der Trasse<br />
werden zur Kompensation von Flächenverlusten und Flächenentwertungen<br />
Waldverbesserungsmaßnahmen vorgenommen. Ziel ist die Schaffung standortgerechter<br />
lichter Waldbestände mit einer artenreichen Bestockung aus Eiche und Hainbuche als<br />
Hauptbaumarten und unterschiedlichen anderen Laubgehölzen. In Anpassung an die lokalen<br />
standörtlichen Verhältnisse ist eine möglichst große Artenvielfalt anzustreben.<br />
Um die Einsehbarkeit der Trasse zu reduzieren werden östlich des provisorischen<br />
Anschlusses dichte Gehölzreihen gesetzt, die Gewässerschutzanlage wird in die<br />
landschaftliche Gestaltung integriert. Vor allem das Setzen der dichten Gehölzreihen an der<br />
Trasse wirken sich auch positiv auf den Fachbereich Wildökologie und Jagd aus, da<br />
Störwirkungen durch die Trasse (va. Lärm und Licht) reduziert werden.<br />
Zwischen Lafnitz und Feistritz werden wechselfeuchte Wiesen für bodenbrütende Vögel<br />
gesichert und entwickelt. Die Sicherung der Flächen erfolgt verteilt auf die<br />
Maßnahmenkulisse. Zur kurzfristigen Bereitstellung von Lebensräumen erfolgt auf<br />
<strong>Teil</strong>flächen der Brachen angrenzend zu den Wiesen eine einmalige Einsaat von Luzerne. Die<br />
Detailplanung und genaue Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden<br />
Flächen und je nach Ausgangszustand (Pflanzengesellschaft) der Wiesen. Diese neu<br />
geschaffenen Flächen tragen auch zur Verbesserung des Äsungsangebotes für die<br />
vorkommenden Wildtiere bei.<br />
11.1.3 Zusammenfassung der geringfügigen Konflikte und Wirkungen:<br />
In der <strong>Teil</strong>raumbeschreibung sind die die wesentlichen Wirkungen des Vorhabens<br />
beschrieben. Dennoch gibt es eine Vielzahl an geringeren Konflikten die im Folgenden<br />
exemplarisch dargestellt werden:<br />
• Bezogen auf das Schutzgut Luft ist bei der Beurteilung eines Projekts insbesondere<br />
die bestehende Luftgütesituation zu berücksichtigen. Das gesamte Projektgebiet ist<br />
aufgrund der bereits hohen PM10 Belastung als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Für<br />
die Beurteilung des Projektes bedeutet dieser Umstand, dass durch die Realisierung<br />
der geplanten Schnellstrasse bei keinem Anrainer eine relevante PM10<br />
Zusatzbelastung auftreten darf. Gemäß Richtlinie und Vorschriften für das<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 247
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Straßenwesen (RVS) werden Zusatzbelastungen größer 3% des bestehenden<br />
Grenzwertes als relevant erachtet (Irrelevanzschwelle). Im Fall der geplanten<br />
Schnellstrasse wird bezogen auf PM10 im Betriebsfall kein Anrainer einer<br />
Zusatzbelastung über den Irrelevanzschwelle ausgesetzt. Bezogen auf<br />
Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO) Benzol (C6H6) und Ozon (O3) ist die<br />
bestehende Immissionsbelastung deutlich unter dem bestehenden Grenzwert. Durch<br />
den geplanten Betrieb der Schnellstraße S7 werden die Grenzwerte nicht<br />
überschritten. Mit der Projektrealisierung werden bestehende Siedlungsräume<br />
entlang der B65 entlastet und die Zusatzbelastungen im Nahbereich der geplanten<br />
Trasse entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Während der Bauphase werden<br />
die Anrainer punktuell vermehrt belastet. Trotz der Umsetzung gängiger Maßnahmen<br />
sind durch Erdbewegungen sowie den Einsatz von Baumaschinen vor allem die<br />
PM10 Zusatzbelastungen über der Irrelevanzschwelle. Nach Abschluss der<br />
Erdbauarbeiten folgen Arbeiten, die deutlich weniger Emissionen freisetzen, weshalb<br />
nur von einer zeitlich befristeten Veränderung und keiner nachhaltigen<br />
Verschlechterung der Luftgüte auszugehen ist.<br />
• Bei den Zielsetzungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten sind neben positiven<br />
Auswirkungen teilweise auch aufgrund der Beeinträchtigung von<br />
Entwicklungspotenzialen Auswirkungen abzuleiten, die als mittel eingestuft werden.<br />
Dies betrifft die Auswirkungen auf Entwicklungspotenziale in Riegersdorf,<br />
•<br />
(Gewerbeentwicklung) und Auswirkungen auf Entwicklungspotenziale für Wohnen in<br />
Großwilfersdorf, Speltenbach und Rudersdorf. Insgesamt werden die verbleibenden<br />
Auswirkungen unter Berücksichtigung der Be- und Entlastungswirkungen jedoch als<br />
gering eingestuft, da großteils nur Randbereiche betroffen sind.<br />
Bei Betroffenheit von Kulturgütern sind Maßnahmen jedenfalls vor bzw. während der<br />
Bauphase erforderlich. Objekte und Kleindenkmäler werden, abgesehen von einer<br />
Kapelle in Rudersdorf, durch das Vorhaben nicht direkt betroffen und sind daher<br />
keine Maßnahmen erforderlich. Für die Kapelle in Rudersdorf, die direkt über dem<br />
Tunnel liegt, sind im Zuge der Bauphase Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden<br />
durch Erschütterung zu setzen.<br />
• Im Hinblick auf das Schutzgut Gewässerökologie und der fischereilichen Nutzung<br />
treten aufgrund der Trassenführung und der in der Regel weiten Überspannung mit<br />
Brückenbauwerken nur geringfügige Konflikte auf.<br />
• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden beschränken sich auf die versiegelten<br />
Bereiche entlang des Trassenbandes. Im Bereich von Böschungen, Dämmen, etc.<br />
wird zwar der Aufbau des natürlich gewachsenen Bodens verändert, durch<br />
sachgerechte Zwischenlagerung des Oberbodens und eine entsprechende<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 248
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Rekultivierung besitzt der Boden nach Abschluss der Bauarbeiten aber wieder seine<br />
Funktion als Schadstoffpuffer, Wasserspeicher und Pflanzenstandort. Die<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut können somit insgesamt als geringfügig beurteilt<br />
werden.<br />
• Die Verluste landwirtschaftlicher Flächen, Mehrwegbelastungen und Beeinträchtigung<br />
der Schlaggröße und -form werden im Rahmen der Grundeinlöse behandelt.<br />
• Für das Meso- und Mikroklima sind keine messbaren umweltrelevanten klimatischen<br />
Veränderungen zu erwarten. Aus makroklimatischer Sicht kommt es sowohl bei der<br />
Nullvariante als auch bei Realisierung der S 7 / Abschnitt West zu einer geringfügigen<br />
Zunahme der klimawirksamen CO2- Emissionen gegenüber der Nullvariante.<br />
• Für das Schutzgut Grundwasser ergeben sich trotz bereichsweiser hoher<br />
Eingriffsintensitäten von Tunnelbauwerken und den zu erwartenden Auswirkungen<br />
auf das Bergwasser keine nachhaltigen Verschlechterungen, da vorhandene<br />
Versorgungsnetze mit Trink- und Nutzwasser die möglichen Auswirkungen des<br />
Vorhabens kompensieren können. Geringfügige Auswirkungen sind gegeben bzw.<br />
wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Geologie und<br />
Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />
11.2 BAULICHE MAßNAHMEN<br />
Im Zuge der Entwicklung des technischen Projektes wurden bereits Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen zur Optimierung eingearbeitet.<br />
11.2.1 Lärmschutzmaßnahmen<br />
Folgende primär für das Schutzgut „Mensch“ angeführte Maßnahmen wurden auf Basis der<br />
festgelegten Beurteilungsmethodik entwickelt und stellen einen wesentlichen Bestandteil für<br />
die Umweltverträglichkeit des Projektes dar.<br />
11.2.1.1 Bauphase:<br />
Die infolge der betrieblichen Auswirkungen festgelegten objektseitigen Schallschutzmaßnahmen<br />
sind speziell den in Trassennähe gelegenen betroffenen Anrainern bereits vor<br />
Aufnahme des Baubetriebes anzubieten. (Siehe Tabelle Kapitelende)<br />
Seitens des Bauwerbers ist sicherzustellen, dass in Zusammenhang mit dem<br />
Baustellenbetrieb, dem Stand der Technik entsprechend, lärmarme Baugeräte verwendet<br />
werden (z. B. Berücksichtigung im Ausschreibungstext).<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 249
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
11.2.1.2 Betriebsphase:<br />
Straßenseitige (aktive) Lärmschutzmaßnahmen<br />
In diesem Zusammenhang werden konkret als Lärmschutzmaßnahme (LSM) ausgewiesene<br />
Straßenelemente, wie LSW – Lärmschutzwände und LSD – Lärmschutzdämme und die<br />
Unterflurtrasse Speltenbach sowie der Tunnel Rudersdorf, die auch im Hinblick auf andere<br />
Schutzgüter wesentliche positive Wirkungen haben, angeführt. Multifunktionelle<br />
Maßnahmen wie die Geländemodellierung im Bereich des Südportals Tunnel Rudersdorf<br />
oder schallabschirmende Böschungskanten (Einschnitte) werden nicht gesondert<br />
beschrieben.<br />
Lärmschutzmaßnahme Knoten A 2/S 7<br />
Errichtung einer LS-Wand , an der Rampe 2 ab km 0.590 (Brückenende) bis km 1.780<br />
(parallel zur A 2 Rfb. Graz), mit straßenseitig hochabsorbierender Ausführung.<br />
Die Länge beträgt rd. 1165 m, die Höhen erreichen zwischen 2,5 bis 4,0 m über<br />
Fahrbahnoberkante (FOK).<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 250
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 11-9: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2 / S 7<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Tabelle 11-5: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach<br />
km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />
Knoten A2/S 7<br />
ca. 0.590-1.780 1165 LSW<br />
Höhen zwischen 2,5 bis 4,0 m<br />
über Fahrbahnoberkante<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 251
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Lärmschutzmaßnahmen Speltenbach<br />
Es werden ein LS-Damm bzw. LS-Wände entlang der S 7 in Richtungsfahrbahn Ungarn, ab<br />
ca. km 4,5 (Überführung L 439) bis zum Westportal Unterflurtrasse Speltenbach errichtet.<br />
Abbildung 11-10: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Speltenbach<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Entlang der S 7 Richtungsfahrbahn Ungarn wird ab dem Ostportal Unterflurtrasse<br />
Speltenbach bis ca. km 8.350 ein Lärmschutzdamm, daran anschließend bis zur<br />
Anschlussstelle S 7/L 401 ca. km 8.565 eine LSW errichtet<br />
Die Gesamtlänfer dieses Lärmschutzes beträgtrd. 3070 m, die Höhen liegen zwischen 2,5<br />
bis 6,5 m über Fahrbahnoberkante (FOK).<br />
Tabelle 11-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach<br />
km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />
<strong>Teil</strong> 1:<br />
ca. 4.500 - 6.935 2420 LSD/LSW im Bereich der Durchlässe LSW<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 252
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />
Unterflurtrasse (UFT) Speltenbach<br />
<strong>Teil</strong> 2:<br />
7.956 - 8.350 400 LSD Ostportal UFT<br />
8.310 - 8.538 220 LSW<br />
8.538 - 8.565 30 LSW Höhentreppung<br />
Abbildung 11-11: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse Speltenbach<br />
und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Die Unterflurtrase Speltenbach reicht von km 6,972 bis km 7,956, ist 984m lang, die lichte<br />
Höhe beträgt 4,7m.<br />
Tabelle 11-7: Unterflurtrasse Speltenbach<br />
km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />
UFT<br />
Speltenbach<br />
ca. 6.972 - 7.956 984,00 UFT Lichte Höhe 4,7m<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 253
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Lärmschutzmaßnahmen Rudersdorf<br />
Abbildung 11-12: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />
Der Tunnel Rudersdorf reicht von km 11,599 bis km 14,474, ist 2,875km lang und hat eine<br />
lichte höhe von 4,7m.<br />
Tabelle 11-8: Tunnel Rudersdorf<br />
km von / bis<br />
Tunnel<br />
Rudersdorf<br />
Länge<br />
[m]<br />
Ausführung Anmerkung<br />
ca. 11.599-14.474 2.875 TUNNEL Lichte Höhe 4,7m<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 254
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Mindestanforderungen an die straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen (LSW):<br />
Bei Realisierung der untersuchten straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen respektive<br />
Lärmschutzwände für den Knoten A2/S 7 und <strong>Teil</strong>abschnitten der LSM Speltenbach ist aus<br />
schalltechnischer Sicht nicht relevant, aus welchen Materialen diese bestehen. Sie müssen<br />
jedoch in jedem Fall fugendicht sein, und gemäß ÖNORM EN 1793-2 eine<br />
Luftschalldämmung DLR von mindestens 25 dB aufweisen. Um unerwünschten<br />
Schallreflexionen in Zusammenhang mit der Lärmschutzwand im Knoten A2/S 7<br />
vorzubeugen, ist eine Wand mindestens der Klasse A3 (DLα: 8 bis 11 dB) nach ÖNORM EN<br />
1793-1 auszuführen.<br />
Im vorliegenden Fall ist jedenfalls der Einsatz einer straßenseitig hochabsorbierenden<br />
Ausführung mit obigen Kenndaten erforderlich.<br />
Objektseitige (passive) Lärmschutzmaßnahmen<br />
In Ergänzung zu den straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen ist den Objektbesitzern der<br />
nachfolgend aufgelisteten Objekten mit vorliegender Baubewilligung und dauerhafter<br />
Wohnnutzung (Hauptwohnsitz) für den auf Basis der Verkehrsszenarien (Abschnitt WEST,<br />
Riegersdorf bis Dobersdorf / Abschnitt WEST + OST, Riegersdorf bis Staatsgrenze bei<br />
Heiligenkreuz) abgeleiteten ungünstigsten Fall die Förderung von objektseitigen Maßnahmen<br />
anzubieten.<br />
Die maßgebenden Objektdaten zur Prüfung obiger Kriterien, wurden mit Ausnahme der<br />
Gemeinde Altenmarkt von den jeweils zuständigen Gemeinden bereitgestellt. Zu Objekten<br />
der Gemeinde Altenmarkt liegen keine Angaben vor, sodass eventuell betroffene Objekte<br />
nicht aufscheinen. Sollten jedoch obige Kriterien (Baubewilligung, Hauptwohnsitz) an<br />
grundsätzlich betroffenen Objekten (sh. nachstehende Ausführungen) der Gemeinde<br />
Altenmarkt zutreffen, so besteht natürlich auch hier der Förderanspruch auf objektseitige<br />
Maßnahmen.<br />
Die konkret für Maßnahmen vorgeschlagen Objekte sind in dem Verzeichnis gesondert<br />
gekennzeichnet.<br />
Änderungen in den Daten, welche zu einem Anspruch oder Wegfall der Anspruchsberechtigung<br />
auf objektseitige Maßnahmen führen (z. B. Änderung von Neben- auf<br />
Hauptwohnsitz oder umgekehrt) sind entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Legende:<br />
• Schutzwürdiges Objekt primär durch direkte Projektauswirkungen der S7<br />
• Schutzwürdiges Objekt primär durch indirekte Projektauswirkungen der S7 (induzierter Verkehr<br />
Zulaufstrecken)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 255
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Im Immissionsplan sind diese Objekte mit entsprechenden Objektschutzbalken zur Präzisierung der<br />
betroffenen Fassaden und Geschosse sowie der jeweiligen Kategorie für Objektschutz versehen.<br />
Tabelle 11-9: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt WEST auf<br />
Basis des ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST/Abschnitt WEST + OST<br />
interne<br />
Nr.<br />
(laut<br />
Plan)<br />
Objektdaten Eigentümerdaten<br />
Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />
Fu1094 Burgauer Straße 3 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1095 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1101 Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1106 Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1108<br />
Burgauer Straße 16<br />
Burgauer Straße<br />
16a<br />
8280 Fürstenfeld<br />
Fu1109 Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1110 Burgauer Straße 7 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1111 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Fu2002<br />
Burgauer Straße<br />
24c<br />
Sand Stefan<br />
Sand Theresia<br />
Perner Ferdinand<br />
Perner Manuela<br />
Hammer Helmut<br />
Hammer Helga<br />
Maierhofer Patriz<br />
Maierhofer Erika<br />
Hammer Johann und<br />
Hammer Elfriede<br />
Leitner Simon<br />
Cirloganu Aurel<br />
Cirloganu Gabriela<br />
Niederer Walter<br />
Niederer Frieda<br />
Perner Ferdinand<br />
Perner Manuela<br />
8280 Fürstenfeld Supper Hermann<br />
Wieskapellenweg 16<br />
Burgauer Straße 3<br />
8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 16<br />
Mühlgasse 4/2/26<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 256<br />
8280<br />
2511<br />
Fürstenfeld<br />
Pfaffstätten<br />
Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Altenmarkt<br />
bei Fürstenfeld 113<br />
8280 Altenmarkt<br />
bei Fürstenfeld<br />
Ru1002 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />
Ru1003 Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />
Mühler Karina<br />
Knebel Ludmilla<br />
Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />
Ru1005 Neue Allee 15 7571 Rudersdorf Walitsch Hermann Großhart 108 8272 Sebersdorf<br />
Ru1245 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />
Ru1305 Weichenberg 24 7571 Rudersdorf Hartl Rudolf Rudersdorf 157 7571 Rudersdorf<br />
Ru1311 Weichenberg 38 7571 Rudersdorf Koch Hermann Weichenberg 43 7571 Rudersdorf<br />
Ru1313 Weichenberg 30 7571 Rudersdorf Kniedl Gabriele Lahnbachweg 1/9 7571 Rudersdorf<br />
Ru1315 Weichenberg 46 7571 Rudersdorf<br />
Ku1001 Hauptstraße 29 7540<br />
Ku1002 Hauptstraße 33 7540<br />
Ku1009 Hauptsraße 22 7540<br />
Ku1021 Hauptstraße 6 7540<br />
Ku1025 Hauptstraße 8 7540<br />
Ku1026 Hauptstraße 10 7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Braun Johann Günter<br />
Braun Klaudia<br />
Badea Valentin<br />
Badea Stefania Rodica<br />
Zach Elke<br />
Zach Felix<br />
Brantweiner Kurt<br />
Brantweiner Annemarie<br />
Lederer Rudolf<br />
Lederer Margarete<br />
Panner Egon<br />
Panner Astrid<br />
Weichenberg 46 7571 Rudersorf<br />
Hauptstraße 29 7540 Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Batthyany-Allee 31 7431 Bad<br />
Tatzmannsdorf<br />
Hauptstraße 22 7540 Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Haupstraße 6<br />
Haupstraße 6<br />
Haupstraße 6/1<br />
Haupstraße 6/1<br />
7540<br />
Panner Willibald Hauptstraße 8 7540<br />
Panner Wolfgang<br />
Mauerhofer Michaela<br />
Haupstraße 10<br />
Leitersdorf 45<br />
7540<br />
8271<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Bad<br />
Waltersdorf
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
interne<br />
Nr.<br />
(laut<br />
Plan)<br />
Objektdaten Eigentümerdaten<br />
Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />
Ku1027 Bachstraße 2 7540<br />
Ku1031 Heutal 58 7540<br />
Ku1036 Heutal 77 7540<br />
Ku1037 Heutal 85 7540<br />
Ku1041 Hautal 73 7540<br />
Ku1045 Heutal 22 7540<br />
Ku1051 Heutal 59 7540<br />
Ku1053 Heutal 37 7540<br />
Ku1054 Heutal 41 7540<br />
Ku1055 Heutal 28 7540<br />
Ku1057 Hauptstraße 39 7540<br />
Ku1073 Heutal 57 7540<br />
Ku1075 Heutal 47 7450<br />
Ku1077 Heutal 81 7450<br />
Ku1082 Heutal 27 7450<br />
Ku1083 Heutal 24 7450<br />
Ku1085 Heutal 22 7540<br />
Ku1087<br />
Heutal 43<br />
Heutal 45<br />
7540<br />
Ku1088 Heutal 39 7540<br />
Ku1091 Heutal 72 7540<br />
Ku1092 Heutal 74 7540<br />
Ku1094<br />
Heutal 76a<br />
Heutal 76a<br />
Heutal 76<br />
7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Kracher Ernestine Bachstraße 2 7540<br />
Pfeiffer Renate Heutal 58 7540<br />
Kogelmann Frieda Heutal 77 7540<br />
Knorr Günther<br />
Knorr Elfriede<br />
Heutal 85 7540<br />
Werner Gerald Heutal 73 7540<br />
Pfeiffer Ernestine<br />
Reichl Gerald<br />
Reichl Renate<br />
Neubauer Walter<br />
Neubauer Ingrid<br />
Mandl Josef<br />
Mandl Gabriella<br />
Kogelmann Wolfgang<br />
Ing.<br />
Kogelmann Marion<br />
Gröller Frieda<br />
Frisch Martin<br />
Frisch Edith<br />
Reichl Johann<br />
Reichl Angela<br />
Neusiedl bei Güssing<br />
103<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 257<br />
7540<br />
Heutal 59 7540<br />
Heutal 37 7540<br />
Heutal 41 7540<br />
Heutal 28 7540<br />
Hauptstraße 39 7540<br />
Heutal 57 7540<br />
Panner Ingrid Heutal 47 7540<br />
Knorr Elfriede<br />
Wilfinger Christine<br />
Neusiedl bei Güssing<br />
177<br />
Schulstraße 12<br />
7540<br />
8243<br />
Reichl Julius Heutal 27 7540<br />
Kinelly JosefKinelly<br />
Helga<br />
Pfeiffer Ernestine<br />
Oberwarter<br />
gemeinnützige Bau-,<br />
Wohn- und<br />
Siedlungsgenossenschaft<br />
Peischl Heinz<br />
Peischl Romy<br />
Hörmann Margareta<br />
Hörmann Franz<br />
Thier Gerhard<br />
Thier Maria<br />
Pfingstl Otto<br />
Pfingstl Otto<br />
Wiltschnik Kurt<br />
Heutal 24 7540<br />
Neusiedl bei Güssing<br />
103<br />
7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Pinggau<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Bachgasse 61 7400 Oberwart<br />
Heutal 39 7450<br />
Heutal 72 7450<br />
Heutal 74 7450<br />
Pausenfeldsiedlung<br />
16/3<br />
Pausenfeldsiedlung<br />
16/3<br />
Heutal 76<br />
8792<br />
8792<br />
7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
St. Peter-<br />
Freienstein<br />
St. Peter-<br />
Freienstein<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
interne<br />
Nr.<br />
(laut<br />
Plan)<br />
Objektdaten Eigentümerdaten<br />
Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />
Ku1095 Heutal 89 7540<br />
Ku1096 Heutal 74 7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Weinhofer Helmut<br />
Weinhofer Monika<br />
Thier Gerhard<br />
Thier Maria<br />
Heutal 89 7450<br />
Heutal 74 7450<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Sollte der Abschnitt OST der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße zeitgleich mit dem gegenständlichen<br />
Abschnitt WEST dem Verkehr übergeben werden, führt dies infolge der „worstcase“<br />
Betrachtung für den Abschnitt WEST speziell für den Straßenzug der L 250 zu einer<br />
Verringerung der erforderlichen objektseitigen Maßnahmen, da im durchgehenden Ausbau<br />
der S 7, Abschnitt WEST + OST (Riegersdorf bis Staatsgrenze bei Heiligenkreuz) die L 250<br />
eine geringere Verkehrszunahme als im Ausbau von Riegersdorf bis Dobersdorf (Abschnitt<br />
WEST) erfährt..<br />
Tabelle 11-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt WEST auf<br />
Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST<br />
interne<br />
Nr.<br />
(laut<br />
Plan)<br />
Objektdaten Eigentümerdaten<br />
Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />
Fu1094 Burgauer Straße 3 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1095 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1101 Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1106 Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1108<br />
Burgauer Straße 16<br />
Burgauer Straße<br />
16a<br />
8280 Fürstenfeld<br />
Fu1109 Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1110 Burgauer Straße 7 8280 Fürstenfeld<br />
Fu1111 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Fu2002<br />
Burgauer Straße<br />
24c<br />
Sand Stefan<br />
Sand Theresia<br />
Perner Ferdinand<br />
Perner Manuela<br />
Hammer Helmut<br />
Hammer Helga<br />
Maierhofer Patriz<br />
Maierhofer Erika<br />
Hammer Johann und<br />
Hammer Elfriede<br />
Leitner Simon<br />
Cirloganu Aurel<br />
Cirloganu Gabriela<br />
Niederer Walter<br />
Niederer Frieda<br />
Perner Ferdinand<br />
Perner Manuela<br />
8280 Fürstenfeld Supper Hermann<br />
Wieskapellenweg 16<br />
Burgauer Straße 3<br />
8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 16<br />
Mühlgasse 4/2/26<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 258<br />
8280<br />
2511<br />
Fürstenfeld<br />
Pfaffstätten<br />
Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />
Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />
Altenmarkt<br />
bei Fürstenfeld 113<br />
8280 Altenmarkt<br />
bei Fürstenfeld<br />
Ru1002 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />
Ru1003 Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />
Mühler Karina<br />
Knebel Ludmilla<br />
Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />
Ru1005 Neue Allee 15 7571 Rudersdorf Walitsch Hermann Großhart 108 8272 Sebersdorf<br />
Ru1245 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />
Ru1305 Weichenberg 24 7571 Rudersdorf Hartl Rudolf Rudersdorf 157 7571 Rudersdorf<br />
Ru1311 Weichenberg 38 7571 Rudersdorf Koch Hermann Weichenberg 43 7571 Rudersdorf<br />
Ru1313 Weichenberg 30 7571 Rudersdorf Kniedl Gabriele Lahnbachweg 1/9 7571 Rudersdorf
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
interne<br />
Nr.<br />
(laut<br />
Plan)<br />
Objektdaten Eigentümerdaten<br />
Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />
Ku1001 Hauptstraße 29 7540<br />
Ku1009 Hauptsraße 22 7540<br />
Ku1031 Heutal 58 7540<br />
Ku1036 Heutal 77 7540<br />
Ku1037 Heutal 85 7540<br />
Ku1051 Heutal 59 7540<br />
Ku1073 Heutal 57 7540<br />
Ku1075 Heutal 47 7450<br />
Ku1077 Heutal 81 7450<br />
Ku1091 Heutal 72 7540<br />
Ku1092 Heutal 74 7540<br />
Ku1094<br />
Heutal 76a<br />
Heutal 76a<br />
Heutal 76<br />
7540<br />
Ku1095 Heutal 89 7540<br />
Ku1096 Heutal 74 7540<br />
11.2.2 Wasserableitung<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Badea ValentinBadea<br />
Stefania Rodica<br />
Brantweiner Kurt<br />
Brantweiner Annemarie<br />
Hauptstraße 29 7540<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Hauptstraße 22 7540 Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Pfeiffer Renate Heutal 58 7540<br />
Kogelmann Frieda Heutal 77 7540<br />
Knorr Günther<br />
Knorr Elfriede<br />
Reichl Gerald<br />
Reichl Renate<br />
Reichl Johann<br />
Reichl Angela<br />
Heutal 85 7540<br />
Heutal 59 7540<br />
Heutal 57 7540<br />
Panner Ingrid Heutal 47 7540<br />
Knorr Elfriede<br />
Wilfinger Christine<br />
Hörmann Margareta<br />
Hörmann Franz<br />
Thier Gerhard<br />
Thier Maria<br />
Pfingstl Otto<br />
Pfingstl Otto<br />
Wiltschnik Kurt<br />
Weinhofer Helmut<br />
Weinhofer Monika<br />
Thier Gerhard<br />
Thier Maria<br />
Neusiedl bei Güssing<br />
177<br />
Schulstraße 12<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 259<br />
7540<br />
8243<br />
Heutal 72 7450<br />
Heutal 74 7450<br />
Pausenfeldsiedlung<br />
16/3<br />
Pausenfeldsiedlung<br />
16/3<br />
Heutal 76<br />
8792<br />
8792<br />
7540<br />
Heutal 89 7450<br />
Heutal 74 7450<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Pinggau<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
St. Peter-<br />
Freienstein<br />
St. Peter-<br />
Freienstein<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Neusiedl bei<br />
Güssing<br />
Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Entwässerungssystem waren im gegebenen Fall durch<br />
die Lage der S 7 zum Gelände, durch den Untergrundaufbau, den zum <strong>Teil</strong> geringen<br />
Grundwasserabstand und durch das Vorhandensein einzelner Gräben bzw. Gerinne<br />
eingeschränkt. Dies bedingt zum <strong>Teil</strong> einen aufwendigen Längstransport von Wässern in<br />
Mulden und Kanälen zu den Absetz- und Filterbecken.<br />
Tabelle 11-11: Anzahl, Lage und Art der Becken<br />
GSA Lage Beckentyp<br />
Abschnitt: Knoten Riegersdorf (A 2/L 401)<br />
Bemessungsregen<br />
Vorfluter Anmerkungen<br />
A2.01 A 2 Süd Autobahn GSA-Anlage 5-jährlich Marbach ---
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
GSA Lage Beckentyp<br />
A2.02<br />
A2.03<br />
A2.04<br />
A2.05<br />
S 7.01<br />
S 7.02<br />
Abschnitt: Altenmarkt<br />
ca. km 135,830 mit Vorflut<br />
A 2 Süd Autobahn<br />
ca. km 136,315<br />
A 2 Süd Autobahn<br />
ca. km 136,315<br />
A 2 Süd Autobahn<br />
ca. km 136,415<br />
A 2 Süd Autobahn<br />
ca. km 136,665<br />
S 7 ca. km 0,200<br />
(Knoten Rampe 4)<br />
S 7 ca. km 0,330<br />
(Knoten Rampe 3)<br />
S 7.03 S 7 ca. km 0,825<br />
S 7.04 S 7 ca. km 1,540<br />
---<br />
Weg Großwilfersdorf<br />
ca. km 0,214<br />
S 7.05 S 7 ca. km 3,400<br />
S 7.06 S 7 ca. km 3,660<br />
---<br />
Weg Jobst<br />
ca. km 0,114<br />
S 7.07 S 7 ca. km 4,470<br />
S 7.08 S 7 ca. km 5,420<br />
S 7.09 S 7 ca. km 5,576<br />
S 7.10 S 7 ca. km 6,454<br />
S 7.10a S 7 ca. km 6,938<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
mit Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
Bemessungsregen<br />
Vorfluter Anmerkungen<br />
5-jährlich Marbach ---<br />
5-jährlich Marbach<br />
5-jährlich Marbach<br />
5-jährlich Marbach<br />
Mit Überlauf in GSA<br />
A2.04<br />
Mit Überlauf in GSA<br />
A2.05<br />
Gemeinsame<br />
Ausleitung A2.03, A2.04<br />
und A2.05 in den<br />
Marbach<br />
5-jährlich Marbach ---<br />
5-jährlich Marbach ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
5-jährlich ---<br />
1 – Kammerbecken<br />
für die Wegwässer<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
5-jährlich ---<br />
1 – Kammerbecken<br />
für die Wegwässer<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich ---<br />
Errichtung einer<br />
Pumpstation<br />
PW West (UFT)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 260
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
GSA Lage Beckentyp<br />
Abschnitt: ASt Fürstenfeld (S 7/L401)<br />
S 7.11 S 7 ca. km 7,990<br />
S 7.12 S 7 ca. km 8,450<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
Bemessungsregen<br />
100-jährlich ---<br />
Abschnitt: ASt Rudersdorf (S 7/B57a/Tunnel Rudersdorf Westportal)<br />
S 7.13 S 7 ca. km 10,950<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
Vorfluter Anmerkungen<br />
Errichtung einer<br />
Pumpstation<br />
PW Ost (UFT)<br />
100-jährlich --- ---<br />
100-jährlich<br />
Abschnitt: Tunnel Rudersdorf Ostportal / Prov. Anschluss an B 65<br />
S 7.14 S 7 ca. km 14,880<br />
GSA-Anlage<br />
ohne Vorflut<br />
100-jährlich<br />
Errichtung einer<br />
Pumpstation für<br />
Oberflächen-,<br />
Tunnelwasch-, und<br />
Tunnelsickerwässer des<br />
Tunnel Rudersdorf<br />
Westportal<br />
Errichtung einer<br />
Pumpstation für<br />
Oberflächen-,<br />
Tunnelwasch-, und<br />
Tunnelsickerwässer des<br />
Tunnel Rudersdorf<br />
Ostportal<br />
11.2.3 Technische Bauwerke (Unterflurtrassen, Tunnel, Brücken<br />
Wegequerungen, Amphibienleiteinrichtung)<br />
Die Bauwerke dienen abgesehen von den direkt für das Straßenprojekt erforderlichen<br />
Kunstbauwerken (bergmännische Tunnel, topografisch bzw. technisch erforderliche<br />
Querungsbauwerke der S 7-Hauptanlage und der Anschlussstellen, Stützbauwerke)<br />
insbesondere der Aufrechterhaltung des Wegenetzes, der Querung von Gewässern und<br />
Gerinnen sowie der Aufrechterhaltung von Wildwechseln.<br />
Tunnelbauwerke (Unterflurtrassen), die nicht zwangsläufig aufgrund der Geländeverhältnisse<br />
erforderlich sind, wurden nach strengen fachlichen Kriterien dann umgesetzt, wenn<br />
einerseits gesetzliche Rahmenbedingungen dies erfordern (z.B. Einhaltung von<br />
Lärmschutzgrenzwerten) oder andererseits die Unterflurtrasse unter Beachtung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Maßnahme die Funktion der Minimierung mehrerer maßgebender,<br />
ungünstiger Projektswirkungen erfüllt (z.B. Funktionen betreffend Lärmschutz,<br />
Landschaftsbild, Wild- und Tierökologie, Freizeit- und Erholung etc.). Diese im Rahmen des<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 261
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Einreichprojektes entwickelten Maßnahmen befinden sich gesammelt im technischen <strong>Bericht</strong><br />
sowie im Maßnahmenbericht.<br />
Tabelle 11-12: Kunstbauten S 7<br />
Objekt Nr. Objekt Name km Anfang km Ende km Mittelachse<br />
A2.38a-E Brücke über die A 2 Süd<br />
Autobahn, den Marbach<br />
und einen Wirtschaftsweg<br />
bei Riegersdorf<br />
A2.38b-E Brücke über die A 2 Süd<br />
Autobahn<br />
Knoten<br />
Rampe 2<br />
ca. km 0,380<br />
Knoten<br />
Rampe 1<br />
ca. km 0,308<br />
Knoten<br />
Rampe 2<br />
ca. km 0,576<br />
Knoten<br />
Rampe 1<br />
ca. km 0,365<br />
A2.39-E Brücke über die L 403 Verbreiterung des Bestandes<br />
S 7.01-E Brücke über den Marbach<br />
und zwei Wirtschaftswege<br />
S 7.02-E Brücke über den Marbach<br />
und einen Wirtschaftsweg<br />
Knoten<br />
Rampe 4<br />
ca. km 0,202<br />
Knoten<br />
Rampe 3<br />
ca. km 0,183<br />
Knoten<br />
Rampe 4<br />
ca. km 0,309<br />
Knoten<br />
Rampe 3<br />
ca. km 0,300<br />
S 7.AT 01-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
0,420<br />
S 7.AT 02-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
0,520<br />
S 7.AT 03-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
0,620<br />
S 7.AT 04-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
0,720<br />
S 7.03-E Brücke über einen<br />
Wirtschaftsweg bei<br />
Riegersdorf<br />
S 7.04-E Brücke über einen<br />
Wirtschaftsweg bei Jobst<br />
S 7.05-E Wildquerung über die S 7<br />
bei Jobst<br />
- - S 7 km<br />
0,844<br />
- - S 7 km<br />
2,339<br />
- - S 7 km<br />
3,040<br />
S 7.AT 05-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
3,358<br />
S 7.05A-E Brücke über ein Gerinne<br />
bei Jobst<br />
- - S 7 km<br />
3,445<br />
S 7.AT 06-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />
3,719<br />
S 7.06-E Brücke über einen<br />
Wirtschaftsweg bei Jobst<br />
S 7.08-E Brücke über den<br />
Hühnerbach mit<br />
Wildquerung<br />
S 7.09-E Wellblechdurchlass bei<br />
Jobst<br />
S 7.09a-E Wellblechdurchlass bei<br />
Jobst<br />
S 7.10-E Brücke der L 439 über die<br />
S 7 bei Jobst<br />
- - S 7 km<br />
3,818<br />
- - S 7 km<br />
4,135<br />
- - S 7 km<br />
4,215<br />
- - S 7 km<br />
4,300<br />
- - S 7 km<br />
4,487<br />
Länge/<br />
LW<br />
[m]<br />
LH [m]<br />
- 194,40 4,70<br />
- 48,21 4,70<br />
- 106,09 4,50<br />
- 115,00 4,50<br />
2,50 1,00<br />
2,50 1,00<br />
2,50 1,00<br />
2,50 1,00<br />
9,00 4,50<br />
9,00 4,50<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 262<br />
4,70<br />
2,50 1,00<br />
6,00 2,00<br />
2,50 1,00<br />
6,00 4,50<br />
25,00 3,00<br />
2,00<br />
2,00<br />
4,70
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Objekt Nr. Objekt Name km Anfang km Ende km Mittelachse<br />
S 7.10a-E Wellblechdurchlass bei<br />
Altenmarkt<br />
S 7.11-E Brücke eines<br />
Wirtschaftsweges über die<br />
S 7 bei Altenmarkt<br />
o. Nr. Wellblechdurchlass Weg<br />
bei Altenmarkt<br />
S 7.12-E Brücke über ein Gerinne<br />
bei Altenmarkt<br />
S 7.14a-E Wellblechdurchlass bei<br />
Altenmarkt<br />
S 7.14b-E Wellblechdurchlass bei<br />
Altenmarkt<br />
S 7.15a-E Wellblechdurchlass bei<br />
Altenmarkt<br />
S 7.15b-E Wellblechdurchlass bei<br />
Altenmarkt<br />
S 7.16-E Unterflurtrasse<br />
Speltenbach<br />
S 7.17-E S 7 Brücke über den<br />
Liesweg bei Speltenbach<br />
S 7.18-E S 7 Brücke über den<br />
Kreisverkehr L 401 – West<br />
bei Speltenbach<br />
S 7.19-E S 7 Brücke über den<br />
Kreisverkehr L 401 – Ost<br />
bei Speltenbach<br />
S 7.20-E S 7 Brücke über die ÖBB<br />
bei Speltenbach<br />
- - S 7 km<br />
4,850<br />
- - S 7 km<br />
5,326<br />
- - S 7 km<br />
5,535<br />
- - S 7 km<br />
5,989<br />
- - S 7 km<br />
6,175<br />
- - S 7 km<br />
6,503<br />
- - S 7 km<br />
6,750<br />
S 7 km<br />
6,972<br />
S 7 km<br />
7,956<br />
- - S 7 km<br />
8,376<br />
- - S 7 km<br />
8,410<br />
- - S 7 km<br />
8,471<br />
- - S 7 km<br />
8,763<br />
S 7.21-E Brücke über die Lafnitz - - S 7 Km<br />
9,426<br />
S 7.22-E Brücke über Lahnbach - - S 7 km<br />
9,986<br />
S 7.23-E Brücke über Radweg - - S 7 km<br />
10,454<br />
S 7.23A-E Begleitwegbrücke über<br />
einen Bach<br />
S 7.24-E Brücke der B 57a über S 7<br />
Kreisverkehr B 57a West<br />
S 7.24A-E Brücke der B 57a über S 7<br />
Kreisverkehr B 57a Ost<br />
S 7.24B-E Wannenbauwerk<br />
Rudersdorf West<br />
S 7.24C-E Wellchblechdurchaß unter<br />
B 57a bei Rudersdorf<br />
- - S 7 km<br />
10,437<br />
- - S 7 km<br />
11,004<br />
- - S 7 km<br />
11,064<br />
Länge/<br />
LW<br />
[m]<br />
LH [m]<br />
DN 1650 mm<br />
40,00 4,70<br />
DN 1650 mm<br />
6,00 2,00<br />
DN 1650 mm<br />
DN 1650 mm<br />
DN 1650 mm<br />
DN 1650 mm<br />
- 984,00 4,70<br />
8,00 4,70<br />
25,00 4,70<br />
25,00 4,70<br />
94,00 7,20<br />
127,00 5,00<br />
105,50 5,00<br />
50,0 2,50<br />
9,00 1,00<br />
29,50 4,70<br />
29,50 4,70<br />
S 7 km10,744 S 7 km11,599 - 855,00 -<br />
- - - NW<br />
2,00<br />
S 7.26A-E Tunnel Rudersdorf S 7 km11,599 S 7 km14,474 - 2.875 4,70<br />
S 7.26B-E Wannen Bauwerk<br />
Rudersdorf Ost<br />
S 7 km14,474 S 7 km<br />
14,788<br />
- 314,00<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 263<br />
-
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 11-13: Wirtschaftswege S 7<br />
Weg<br />
Nr.<br />
Weg Beschreibung S 7 km von bis (West – Ost) S 7<br />
Mittelachse<br />
Wegquerungen der S 7<br />
Länge [m]<br />
W1 Weg bei Riegersdorf 0,097 577<br />
W2 Weg bei Lindegg 0,844 336<br />
W3 Weg bei Großwilfersdorf 2,339 393<br />
W4 Weg bei Jobst 3,818 406<br />
W5 Weg bei Altenmarkt 5,326 470<br />
W6 Ertüchtigung Katzelgraben Ca. 7,490 618<br />
W7 Weg bei Speltenbach (Liesweg) 8,376 409<br />
W8 Nebenweg östlich A2 A 2 km 135,340 – A 2 km<br />
135,748<br />
W9 Radweg bei Rudersdorf 10,43798<br />
W10 Nebenweg bei Tunnel<br />
Rudersdorf West<br />
W11 Nebenweg bei Tunnel<br />
Rudersdorf Mitte<br />
W12 Nebenweg bei Tunnel<br />
Rudersdorf Mitte<br />
W13 Nebenweg bei Tunnel<br />
Rudersdorf Mitte<br />
W14 Nebenweg bei Tunnel<br />
Rudersdorf Ost -<br />
Geländemodelierung<br />
W15 Nebenweg über Tunnelportal<br />
Rudersdorf Ost<br />
Parallelwege zur S 7<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 264<br />
441<br />
11,747 312<br />
11,800 104<br />
12,150 199<br />
12,60 220<br />
14,215 318<br />
14,470 110<br />
W16 Weg bei Becken A2.01 0,051 96<br />
W17 Nebenweg südlich S 7 0,228 – 0,782 635<br />
W18 Nebenweg nördlich S 7 0,206 – 0,845 711<br />
W19 Nebenweg südlich S 7 0,782 – 1,213 1.668<br />
W20 Nebenweg nördlich S 7 0,845 – 0,893 69<br />
W21 Nebenweg nördlich S 7 2,266 – 2,289 187<br />
W22 Nebenweg nördlich S 7 2,289 – 3,042 858<br />
W23 Nebenweg südlich S 7 3,880 – 4,168 319<br />
W24 Nebenweg östlich L 439 L 439 km 2,783 – L 439 km<br />
3,050<br />
W25 Nebenweg südlich S 7 5,194 – 5,382 237<br />
W26 Nebenweg nördlich S 7 5,297 – 5,327 94<br />
W27 Nebenweg nördlich S 7 5,327 – 5,568 325<br />
W28 Nebenweg nördlich S 7 6,666 – 6,728 62<br />
W29 Nebenweg nördlich S 7 8,054 – 8,374 346<br />
W30 Nebenweg südlich S 7 8,271 – 8,479 324<br />
W31 Weg ÖBB Ca. 8,600 119<br />
W32 Nebenweg nördlich S 7 10,007 – 10,080 212<br />
341
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Weg<br />
Nr.<br />
Weg Beschreibung S 7 km von bis (West – Ost) S 7<br />
Mittelachse<br />
Länge [m]<br />
W33 Nebenweg südlich S 7 10,050 – 11,230 1.213+65<br />
W34 Nebenweg nördlich S 7 11,000 – 11,760 940<br />
W35 Nebenweg nordöstlich S 7 14,470 – 0,300 Prov. Anschl. 835<br />
W36 Nebenweg südwestlich S 7 14,500 – 14,745 252<br />
W37 Nebenweg östlich Prov. Anschl. 0,325 – 0,420 217<br />
W38 Nebenweg westlich Prov. Anschl. 0,435 – 1,230 920<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 265
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
12.1 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE<br />
12 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
Die verbleibenden Auswirkungen nach der Maßnahmenplanung für die einzelnen Kriterien<br />
eines Schutzgutes/Fachbereiches stellen sich in sechs Stufen dar:<br />
Tabelle 12-1: verbleibende Auswirkungen<br />
Verbesserung keine bis geringe<br />
verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
geringe<br />
verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
mittlere<br />
verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
hohe<br />
verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
sehr hohe<br />
verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
Diese werden zu Be- und Entlastungen für das Schutzgut/Fachbereich zusammengefasst.<br />
Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen<br />
Positive Wirkungen<br />
nicht relevante Wirkungen<br />
geringfügige Wirkungen<br />
vertretbare Wirkungen<br />
Wesentliche Belastungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verträglich<br />
Untragbare Belastungen bei einem Schutzgut führen ausnahmslos zur Einstufung (Umwelt)<br />
unverträglich.<br />
Die Gesamtbeurteilung der Be- und Entlastungen über das gesamte Projekt S 7 erfolgt in<br />
einer der folgenden Kategorien:<br />
positiv verträglich unverträglich<br />
Im Folgenden werden die verbleibenden Auswirkungen (in den Farbcodes Tabelle 12-1:<br />
verbleibende Auswirkungen) für die einzelnen Kriterien dargestellt sowie die daraus<br />
resultierenden Be- und Entlastungen für das Schutzgut/ den Fachbereich (in den Farbcodes<br />
Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen).<br />
Insgesamt wurden 21 Schutzgüter/Fachbereiche hinsichtlich der Be- und Entlastungen<br />
beurteilt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 266
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 12-3: Auswirkungen in der Bauphase<br />
Fachbereich/Schutzgut<br />
Siedlungsraum, Raumentwicklung<br />
Ortsbild<br />
Kriterien<br />
Siedlungsraum/<br />
Flächennutzung<br />
Örtliche<br />
Entwicklungsziele<br />
Siedlungsstruktur/<br />
räumlich-funktionelle<br />
Zusammenhänge<br />
BAUPHASE<br />
Mensch-Siedlung<br />
Verbleibende Auswirkungen<br />
Trasse/Kriterium<br />
Entlastung / Belastung<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 267<br />
hoch<br />
Keine bis geringe<br />
gering<br />
Ortsbild gering<br />
vertretbar<br />
Wirtschaftsraum Verbesserung positiv<br />
Erschütterungen gering geringfügig<br />
Humanmedizin<br />
Lufthygiene gering<br />
Lärmhygiene mittel<br />
Erschütterungen gering<br />
Mensch-Nutzungen<br />
vertretbar<br />
Landwirtschaft gering geringfügig<br />
Forstwirtschaft<br />
Forstliche<br />
Bewirtschaftung und<br />
Erschießung<br />
mittel<br />
Waldfunktionen mittel<br />
vertretbar<br />
Jagd und Wildökologie gering geringfügig<br />
Fischerei gering geringfügig<br />
Sachgüter gering geringfügig<br />
Kulturgüter inkl. Archäologie<br />
Bodendenkmäler mittel<br />
Objekte / Kleindenkmäler gering<br />
vertretbar<br />
Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />
Landschaftsbild gering geringfügig<br />
Pflanzen u. Lebensräume<br />
Ökologie<br />
Luftschadstoffe gering<br />
Änderung des<br />
Wasserhaushaltes<br />
keine<br />
Flächenverbrauch keine<br />
geringfügig
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Fachbereich/Schutzgut<br />
Lebensraumstrukturen inkl.<br />
(Natur)-schutzgebiete<br />
Tiere und Lebensräume<br />
Gewässerökologie<br />
Kriterien<br />
BAUPHASE<br />
Fledermäuse mittel<br />
Haselmaus sehr gering<br />
Fischotter gering<br />
Vögel mittel<br />
Reptilien der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Verbleibende Auswirkungen<br />
Trasse/Kriterium<br />
Entlastung / Belastung<br />
mittel vertretbar<br />
gering<br />
Amphibien mittel<br />
Käfer der FFH-Richtlinie gering<br />
Schmetterlinge der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Libellen der FFH-<br />
Richtlinie<br />
gering<br />
gering<br />
Bachmuschel gering<br />
Weitere geschützte<br />
Tierarten<br />
gering<br />
Ökomorphologie gering<br />
Fische gering<br />
Makrozoobenthos gering<br />
Phytobenthos gering<br />
Boden-Luft-Klima<br />
vertretbar<br />
geringfügig<br />
Boden mittel vertretbar<br />
Luft<br />
NO2<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 268<br />
mittel<br />
PM10 hoch<br />
CO und O3<br />
gering<br />
vertretbar<br />
Klima gering geringfügig<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Abflussgeschehen der<br />
Hauptvorfluter<br />
Abflussgeschehen der<br />
Hauptvorfluter<br />
gering<br />
gering<br />
Flächiger Abfluss gering<br />
Stoffeintrag Keine/sehr gering<br />
Geologie und Grundwasser<br />
geringfügig<br />
Geologie und Grundwasser gering geringfügig
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 12-4: Auswirkungen in der Betriebsphase<br />
Fachbereich/Schutzgut<br />
Siedlungsraum, Raumentwicklung<br />
Ortsbild<br />
Kriterien<br />
Siedlungsraum/<br />
Flächennutzungen<br />
Örtliche<br />
Entwicklungsziele<br />
Siedlungsstruktur/<br />
räumlich-funktionelle<br />
Zusammenhänge<br />
BETRIEBSPHASE<br />
Mensch-Siedlung<br />
Verbleibende Auswirkungen<br />
Trasse/Kriterium<br />
Entlastung / Belastung pro<br />
Schutzgut (Fachbereich)<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 269<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
Ortsbild keine<br />
vertretbar<br />
Wirtschaftsraum Verbesserung positiv<br />
Erschütterungen Verbesserung positiv<br />
Humanmedizin<br />
Lufthygiene<br />
Lärmhygiene<br />
Erschütterungen<br />
Mensch-Nutzungen<br />
Verbesserung positiv<br />
Landwirtschaft gering geringfügig<br />
Forstwirtschaft<br />
Forstliche Bewirtschaftung<br />
und Erschießung<br />
mittel<br />
Waldfunktionen mittel<br />
vertretbar<br />
Jagd und Wildökologie mittel vertretbar<br />
Fischerei gering geringfügig<br />
Sachgüter keine nicht relevant<br />
Kulturgüter inkl. Archäologie<br />
Bodendenkmäler keine<br />
Objekte / Kleindenkmäler keine<br />
nicht relevant<br />
Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />
Landschaftsbild mittel vertretbar<br />
Pflanzen u. Lebensräume<br />
Lebensraumstrukturen inkl.<br />
(Natur)-schutzgebiete<br />
Ökologie<br />
Luftschadstoffe gering<br />
Veränderung<br />
Wasserhaushalt<br />
mittel<br />
Flächenverbrauch mittel<br />
Lebensraumstrukturen gering<br />
Biotopverbund/Trennwirk<br />
ung<br />
naturschutzrechtliche<br />
Schutzobjekte<br />
mittel<br />
gering<br />
vertretbar<br />
vertretbar
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Fachbereich/Schutzgut<br />
Tiere und Lebensräume<br />
Gewässerökologie<br />
Kriterien<br />
BETRIEBSPHASE<br />
Fledermäuse hoch<br />
Verbleibende Auswirkungen<br />
Trasse/Kriterium<br />
Haselmaus Keine bis geringe<br />
Fischotter gering<br />
Vögel mittel<br />
Reptilien der FFH-<br />
Richtlinie<br />
gering<br />
Amphibien mittel<br />
Käfer der FFH-Richtlinie gering<br />
Schmetterlinge der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Libellen der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Entlastung / Belastung pro<br />
Schutzgut (Fachbereich)<br />
vertretbar<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 270<br />
mittel<br />
gering<br />
Bachmuschel gering<br />
Weitere geschützte<br />
Tierarten<br />
gering<br />
Ökomorphologie gering<br />
Fische gering<br />
Makrozoobenthos gering<br />
Phytobenthos gering<br />
Boden-Luft-Klima<br />
geringfügig<br />
Boden mittel vertretbar<br />
Luft<br />
NO2<br />
mittel<br />
PM10 gering<br />
CO und O3 gering<br />
vertretbar<br />
Klima gering geringfügig<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Oberflächenwasserhaushalt<br />
Abflussgeschehen der<br />
Hauptvorfluter<br />
Abflussgeschehen der<br />
Hauptvorfluter<br />
mittel<br />
gering<br />
Flächiger Abfluss gering<br />
Stoffeintrag gering<br />
Geologie und Grundwasser<br />
geringfügig<br />
Geologie und Grundwasser gering geringfügig
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
12.1.1 Gesamtbetrachtung der Be- und Entlastungen in der Bauphase<br />
Tabelle 12-5: Be- und Entlastungen in der Bauphase<br />
Be und<br />
Entlastungen in<br />
der Bauphase<br />
Anzahl d. Schutzgüter/<br />
Fachbereiche<br />
positiv 1<br />
nicht relevant 0<br />
geringfügig 11<br />
vertretbar 9<br />
wesentlich 0<br />
untragbar 0<br />
Summe 21<br />
Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive“ Wirkung:<br />
– Wirtschaftsraum<br />
Bei keinem Schutzgut/Fachbereich zeigen sich eine „nicht relevante“ Wirkungen<br />
Etwas mehr als die Hälfte der behandelten Fachbereiche und Schutzgüter als „geringfügig“<br />
eingestuft:<br />
– Erschütterungen<br />
– Landwirtschaft<br />
– Landschaftsbild<br />
– Jagd und Wildökologie<br />
– Fischerei<br />
– Sachgüter<br />
– Pflanzen und ihre Lebensräume<br />
– Gewässerökologie<br />
– Klima<br />
– Oberflächenwasserhaushalt<br />
– Geologie und Grundwasser.<br />
Bei insgesamt neun Fachbereichen/Schutzgütern werden vertretbare Auswirkungen<br />
festgestellt:<br />
– Siedlungsraum, Raumentwicklung, Ortsbild<br />
– Humanmedizin<br />
– Forstwirtschaft<br />
– Sach- und Kulturgüter<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 271
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
– Freizeit und Erholung<br />
– Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-) Schutzgebiete<br />
– Tier und ihre Lebensräume<br />
– Boden<br />
– Luft<br />
Bei keinem Schutzgut/Fachbereich verbleiben „wesentliche“ oder „untragbare“ Belastungen.<br />
Abbildung 12-1: Be-und Entlastungen in der Bauphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />
12.1.2 Gesamtbetrachtung der Be- und Entlastungen in der Betriebsphase<br />
Tabelle 12-6: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase<br />
Be und<br />
Entlastungen<br />
in der<br />
Betriebsphase<br />
Anzahl d. Schutzgüter/<br />
Fachbereiche<br />
positiv 3<br />
nicht relevant 2<br />
geringfügig 6<br />
vertretbar 10<br />
wesentlich 0<br />
untragbar 0<br />
Summe 21<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 272
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Für drei Schutzgüter/Fachbereiche zeigen sich positive Wirkungen durch das Vorhaben:<br />
– Wirtschaftsraum<br />
– Erschütterungen<br />
– Humanmedizin<br />
Zwei Fachbereiche/Schutzgüter wird als nicht relevant eingestuft:<br />
– Sachgüter<br />
– Kulturgüter<br />
Sechs der Fachbereiche/Schutzgüter werden als geringfügig beurteilt:<br />
– Landwirtschaft<br />
– Fischerei<br />
– Gewässerökologie<br />
– Klima<br />
– Oberflächenwasserhaushalt<br />
– Geologie und Grundwasser.<br />
Etwas weniger als die Hälfte der beurteilten Fachbereiche/Schutzgüter weisen mit<br />
umfassenden Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen vertretbare Belastungen auf:<br />
– Siedlungsraum, Raumentwicklung, Ortsbild<br />
– Forstwirtschaft<br />
– Jagd und Wildökologie<br />
– Freizeit und Erholung<br />
– Landschaftsbild<br />
– Pflanzen und ihre Lebensräume<br />
– Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-) Schutzgebiete<br />
– Tiere<br />
– Boden<br />
– Luft<br />
Bei keinem Schutzgut/Fachbereich werden „wesentliche“ oder „untragbare“ Belastungen<br />
festgestellt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 273
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 12-2: Be-und Entlastungen in der Betriebsphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />
12.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
Durch einen umfassenden, durch die Bürgermitarbeit unterstützten Planungsprozess ist es<br />
im Rahmen der Variantenauswahl und Einreichplanung der S 7-Fürstenfelder Schnellstraße<br />
gelungen, eine den Gegebenheiten der Region angepasste Trasse zu entwickeln. Einerseits<br />
wird dieser Abschnitt der S 7 für alle betrachteten Schutzgüter als verträglich eingestuft<br />
(keine wesentlichen oder unverträglichen Belastungen). Andererseits können vor allem von<br />
den für die Region und die dort lebenden Menschen besonders wichtigen Fachbereichen<br />
Gesundheit (Humanmedizin) und Wirtschaftsraum bzw. Raumentwicklung wesentliche<br />
positive Entwicklungen abgeleitet werden.<br />
So werden in Zusammenführung der in der Region festgelegten wirtschaftspolitischen<br />
Zielsetzungen und gegebenen Rahmenbedingungen die Auswirkungen durch Realisierung<br />
der S 7 positiv beurteilt, positive Synergieeffekte durch Aufwertung von Standortpotentialen<br />
sind zu erwarten.<br />
Aus Sicht des Fachbereiches Humanmedizin kann bei Errichtung der S 7 entlang der derzeit<br />
belasteten B65 in den Siedlungsgebieten Großwilfersdorf und Rudersdorf der künftige und<br />
strengere Grenzwert für NO2 im Prognosejahr 2025 im Jahresmittel eingehalten werden.<br />
Ohne Realisierung des Projektes werden diese ab 2012 gültigen Grenzwerte in o.g.<br />
Siedlungsgebieten entlang der B65 überschritten.<br />
Auch die Entlastung beim Feinstaub entlang der B65 ist auf jeden Fall deutlich höher als die<br />
Zusatzbelastung in den derzeit verkehrsfernen Siedlungsräumen, in deren Nähe die S 7<br />
errichtet wird. Die Irrelevanzschwellen werden hier deutlich unterschritten.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 274
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Die Realisierung der S 7 kann aus lärmtechnischer Sicht als eine notwendige<br />
Sanierungsmaßnahme in weiten Bereichen des Untersuchungsraumes angesehen werden.<br />
Es bestehen zwar für einen deutlich kleineren <strong>Teil</strong> der Bevölkerung Mehrbelastungen. Diese<br />
können jedoch als vertretbar eingestuft werden, da sie innerhalb der geltenden Richtwerte<br />
liegen. Für einen wesentlichen größeren <strong>Teil</strong> der Bevölkerung (Anrainer an den<br />
Ortsdurchfahrten entlang der bestehenden Landesstraße B319 bzw. B65) können jedoch<br />
wesentlich Entlastungen des Verkehrsaufkommens erzielt werden. Damit verbunden ist eine<br />
deutliche Reduktion der Lärmimmissionen.<br />
Insgesamt werden für die Bauphase etwas mehr als die Hälfte der behandelten<br />
Fachbereiche und Schutzgüter als geringfügig eingestuft, bei einem Fachbereich zeigt<br />
sich eine positive Wirkung. Bei etwas weniger als der Hälfte der behandelten<br />
Fachbereiche/Schutzgüter werden vertretbare Auswirkungen festgestellt. Es verbleiben<br />
keine wesentlichen oder untragbaren Auswirkungen.<br />
In der Betriebsphase ist das Bild differenzierter. Für drei Fachbereiche zeigen sich<br />
positive Wirkungen durch das Vorhaben, zwei Schutzgüter/Fachbereiche werden als<br />
nicht relevant, etwas mehr als ein Viertel der Fachbereiche/Schutzgüter wird als<br />
geringfügig eingestuft. Etwas weniger als die Hälfte der Fachbereiche/Schutzgüter<br />
weisen mit umfassenden Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen vertretbare<br />
Auswirkungen auf. Es verbleiben keine wesentlichen oder untragbaren Auswirkungen.<br />
Das Projekt S 7 – Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West (A 2 Riegersdorf –<br />
Dobersdorf) wird gem.UVP-G 2000 als verträglich eingestuft.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 275
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
13 ALLFÄLLIGE SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG<br />
DER GEFORDERTEN AUFGABEN<br />
Allfällige Schwierigkeiten sind nur bei folgenden Themenbereichen und Schutzgütern<br />
aufgetreten:<br />
Sach- und Kulturgüter<br />
Die Bearbeitung der Themen Sach- und Kulturgüter war mit keinen Schwierigkeiten<br />
verbunden. Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche archäologische Belange, die<br />
Grabungsmaßnahmen erfordern, in einem eigenen Fachbericht „Archäologie“ dargestellt<br />
sind.<br />
Im Fachbericht Sach- und Kulturgüter sind die Ergebnisse für Bau- und Bodendenkmäler im<br />
Kapitel „Gesamtbeurteilung der Be- und Entlastungswirkungen“ zusammengefasst. Dies<br />
ermöglicht die Gesamteinstufung für das Schutzgut „Kulturgüter“.<br />
Archäologie<br />
– Genereller Mangel an Bodenaufschlüssen und direkten archäologischen<br />
Bodensondierungen.<br />
– Im Bereich der ausgedehnten Waldflächen konnten bisher keine direkten<br />
Bodensondierungen zur Prüfung der Situation vorgenommen werden. Diese werden<br />
im Zeitraum zwischen Rodung und Baubeginn vorgenommen, damit allenfalls<br />
vorhandene Bodendenkmale rechtzeitig untersucht werden können.<br />
Luft<br />
Bei der Berechnung der Verkehrsemissionen für das Prognosejahr 2025 (Nullvariante und<br />
Planfall S 7 Abschnitt West) ist vom derzeitigen Kenntnisstand über die<br />
Emissionsentwicklung bei Fahrzeugen auszugehen. Derzeit sind nur die Emissionsstandards<br />
EURO 4 bei PKW (2005) und EURO 5 bei LKW (2008) als gesichert anzunehmen. Das<br />
bedeutet, bei Emissionsberechnungen für 2025 wird davon ausgegangen, dass die PKW<br />
bestenfalls dem Emissionsstandard EURO 4 und die LKW EURO 5 entsprechen. Daher<br />
kommt es zu einer Überschätzung der Emissionen für das Prognosejahr 2025.<br />
Die Überschreitungshäufigkeit des Grenzwertes für den Tagesmittelwert bei PM10 wird<br />
rechnerisch anhand einer empirisch ermittelten Beziehung zwischen Jahresmittelwert und<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 276
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
der Anzahl der Überschreitungstage ermittelt. Dabei kam eine österreichweit geltende<br />
Beziehung zur Anwendung. Eine direkte Messung und ein statistisch abgeleiteter Wert<br />
können nicht das gleiche Ergebnis liefern. Der aus der statistischen Beziehung abgeleitete<br />
Wert überschätzt die Belastungssituation beim PM10 in der Regel.<br />
Geologie und Grundwasser<br />
Der geologische Aufbau und die hydrogeologischen Zonen des Untersuchungsgebietes ist<br />
grundsätzlich in drei Homogenbereiche zu gliedern. Anhand der Erkundungsbohrungen war<br />
jedoch eine feinschichtige Abfolge von überwiegend feinkörnigen Bodenschichten zu<br />
erkennen. Demzufolge musste für die die Entwicklung des geologischen und<br />
hydrogeologischen Modells eine Generalisierung des Untersuchungsgebietes durchgeführt<br />
werden.<br />
Beim Bau der S 7 ist bei Eingriffen in den Untergrund u.U. mit einem häufigen Wechsel<br />
verschiedener Gesteinsarten zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch weitere<br />
Gebirgsarten angetroffen werden können und entsprechend zu reagieren sein wird.<br />
Aus fachlicher Sicht ist zu erwarten, dass die vorliegende Analyse der<br />
Vorhabensauswirkungen auch von der Präzisierung des geologischen und<br />
hydrogeologischen Modells im Bauprojekt (nächste Projektphase nach der UVP), bestätigt<br />
werden wird. Insbesondere die hydrogeologische Untersuchung lieferte eindeutige<br />
Unterscheidungen der Aquifere und ermöglichte somit die fundierte Analyse der<br />
Eingriffsauswirkungen in den Untergrund. Hier sind – auch mit vertieften Untersuchungen<br />
zum geologischen Aufbau – keine anderen Ergebnisse zu erwarten.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 277
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
14 ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1-1: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan Knoten A 2 / S<br />
7(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 15<br />
Abbildung 1-2: Fichtenforst im Edelseewald .......................................................................... 17<br />
Abbildung 1-3: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan Edelseewald und<br />
Schröttenwald (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................................................ 19<br />
Abbildung 1-4: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von<br />
Altenmarkt und Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ......................................... 22<br />
Abbildung 1-5: Ledergassler Wald ......................................................................................... 24<br />
Abbildung 1-6: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von<br />
Fürstenfeld (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................... 25<br />
Abbildung 1-7: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün)<br />
im Projektraum ....................................................................................................................... 27<br />
Abbildung 1-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum . 28<br />
Abbildung 1-9: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün) ............. 28<br />
Abbildung 1-10: schmaler Gehölzstreifen an der Querungsstelle der Lafnitz ........................ 29<br />
Abbildung 1-11: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, Talraum der Lafnitz und<br />
des Lahnbaches (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................ 31<br />
Abbildung 1-12: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hügelland östlich von<br />
Rudersdorf (Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................... 35<br />
Abbildung 1-13: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2<br />
/ S 7 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................................... 48<br />
Abbildung 1-14: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz<br />
Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................. 49<br />
Abbildung 1-15: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse<br />
Speltenbach und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................... 50<br />
Abbildung 1-16: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ....................................................................................... 51<br />
Abbildung 2-1: Übersicht S 7 Fürstenfelder Schnellstraße .................................................... 66<br />
Abbildung 2-2: Grobstruktur Einreichprojekt ........................................................................ 69<br />
Abbildung 3-1: Planungsgebiet Verkehrsuntersuchung ......................................................... 74<br />
Abbildung 3-2: Beispiel für großräumige Verkehrsbeziehung im Untersuchungsraum<br />
(Verlagerungspotential auf den Korridor V) ............................................................................ 74<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 278
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 3-3: 500 m – Puffer um das Vorhaben S7 ............................................................. 75<br />
Abbildung 3-4: Standortgemeinden der S 7 und an diese angrenzende Gemeinden. ........ 78<br />
Abbildung 4-1: Übersichtsgrafik S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West ............. 80<br />
Abbildung 4-2. KFZ-Verkehrsbelastungen Analyse Istzustand, Werktagsverkehr 2006,<br />
Ausschnitt West ...................................................................................................................... 81<br />
Abbildung 4-3: KFZ-Verkehrsbelastungen Analyse Istzustand, Werktagsverkehr 2006,<br />
Ausschnitt Ost ........................................................................................................................ 82<br />
Abbildung 4-4: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall 0, Werktagsverkehr,<br />
Ausschnitt West ...................................................................................................................... 83<br />
Abbildung 4-5: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall 0, Werktagsverkehr,<br />
Ausschnitt Ost ........................................................................................................................ 84<br />
Abbildung 4-6: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall S7 - Abschnitt West,<br />
Werktagsverkehr, Ausschnitt West ........................................................................................ 85<br />
Abbildung 4-7: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall S7 – Abschnitt West,<br />
Werktagsverkehr, Ausschnitt Ost ........................................................................................... 85<br />
Abbildung 4-8: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Werktagsverkehr Ausschnitt 1 .. 86<br />
Abbildung 4-9: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Werktagsverkehr Ausschnitt 2 .. 87<br />
Abbildung 4-10: Knoten Riegersdorf (A2/S 7) ..................................................................... 90<br />
Abbildung 4-11: Trassenführung Edlseerwald ..................................................................... 91<br />
Abbildung 4-12: Trassenführung Südrand Commendewald ................................................ 92<br />
Abbildung 4-13: Unterflurtrasse Speltenbach ...................................................................... 93<br />
Abbildung 4-14: ASt Fürstenfeld (S 7/L401) ........................................................................ 95<br />
Abbildung 4-15: Trassenführung Lafnitz und Lahnbach ...................................................... 96<br />
Abbildung 4-16: ASt Rudersdorf (S 7/B57a) ........................................................................ 97<br />
Abbildung 4-17: Tunnel Rudersdorf ..................................................................................... 98<br />
Abbildung 4-18: prov. Anschluss an die B 65 (blau Trassenführung der S 7 – Abschnitt<br />
Ost) 100<br />
Abbildung 5-1: Variantenübersicht NKU ............................................................................... 110<br />
Abbildung 5-2: Übersicht Auswahlvariante ........................................................................... 111<br />
Abbildung 5-3: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 1 ............................................... 112<br />
Abbildung 5-4: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 1 ............................................ 113<br />
Abbildung 5-5: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt 1<br />
............................................................................................................................................. 113<br />
Abbildung 5-6:Übersicht NKU-Varianten, NKU-Abschnitt 2 ................................................. 114<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 279
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 5-7: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 2 ............................................ 116<br />
Abbildung 5-8: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt 2<br />
............................................................................................................................................. 116<br />
Abbildung 5-9: Übersicht NKU-Varianten, NKU-Abschnitt 3 ................................................ 117<br />
Abbildung 5-10: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 3 .......................................... 119<br />
Abbildung 5-11: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt<br />
3 ........................................................................................................................................... 120<br />
Abbildung 5-12: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 4 ............................................. 121<br />
Abbildung 5-13: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 4, Varianten 4-2 und 4-3 ..... 122<br />
Abbildung 5-14: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen Abschnitt 4. . 123<br />
Abbildung 5-15: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 5 ............................................. 124<br />
Abbildung 5-16: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 5 .......................................... 125<br />
Abbildung 5-17: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt<br />
5. .......................................................................................................................................... 125<br />
Abbildung 8-1: Ökologische Risikoanalyse .......................................................................... 136<br />
Abbildung 8-2: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit. .............................. 141<br />
Abbildung 9-1: <strong>Teil</strong> 1 Darstellung von Bauland, Freiland und ÖEK Festlegungen<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 147<br />
Abbildung 9-2: <strong>Teil</strong> 2 Darstellung von Bauland, Freiland und ÖEK Festlegungen<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 148<br />
Abbildung 9-4: Übersicht der Bodendenkmale und Verdachtsflächen (Systemdarstellung<br />
ohne Maßstab) ..................................................................................................................... 173<br />
Abbildung 9-3: Übersicht der Bodendenkmale und Verdachtsflächen ................................. 173<br />
Abbildung 9-5: Regional und überregional bedeutende Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />
............................................................................................................................................. 177<br />
Abbildung 9-6: Wesentliche landschaftsbildprägende Strukturen und Störfaktoren ............ 181<br />
Abbildung 9-7: Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Pflanzen und ihre<br />
Lebensräume (der Waldanteil ist grün dargestellt) (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...... 184<br />
Abbildung 9-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün)<br />
im Projektraum in der Steiermark (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................ 189<br />
Abbildung 9-9: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum im<br />
Burgenland (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................. 190<br />
Abbildung 9-10: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün)<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 190<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 280
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Abbildung 9-11: Ausdehnung des Ramsar Schutzgebiets „Lafnitztal“ auf steiermärkischem<br />
(hellblau) und burgenländischem (dunkelblau) Landesgebiet (Systemdarstellung ohne<br />
Maßstab) .............................................................................................................................. 191<br />
Abbildung 11-1: Ausschnitt Maßnahmenplan Knoten A 2 / S 7(Systemdarstellung ohne<br />
Maßstab) .............................................................................................................................. 233<br />
Abbildung 11-2: Ausschnitt Maßnahmenplan Edelseewald und Schröttenwald<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 234<br />
Abbildung 11-3: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und<br />
Speltenbach, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...................................................... 236<br />
Abbildung 11-4: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und<br />
Speltenbach, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...................................................... 237<br />
Abbildung 11-5: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 240<br />
Abbildung 11-6: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong><br />
1 (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................................. 242<br />
Abbildung 11-7: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong><br />
2 (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................................. 243<br />
Abbildung 11-8: Ausschnitt Maßnahmenplan, Hügelland östlich von Rudersdorf<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 246<br />
Abbildung 11-9: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2<br />
/ S 7 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................................. 251<br />
Abbildung 11-10: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz<br />
Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................................................ 252<br />
Abbildung 11-11: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse<br />
Speltenbach und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................. 253<br />
Abbildung 11-12: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />
(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 254<br />
Abbildung 12-1: Be-und Entlastungen in der Bauphase (gün=positiv, gelb=verträglich) ..... 272<br />
Abbildung 12-2: Be-und Entlastungen in der Betriebsphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />
............................................................................................................................................. 274<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 281
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
15 TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1-1: Übersicht der Wechselwirkungen ....................................................................... 39<br />
Tabelle 1-2:Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der<br />
Biotopkartierung .................................................................................................................... 45<br />
Tabelle 1-3: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu<br />
Umfang ................................................................................................................................... 46<br />
Tabelle 1-4: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools ...................................................... 46<br />
Tabelle 1-5: Flächenpools ...................................................................................................... 47<br />
Tabelle 1-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach ........................................................................ 49<br />
Tabelle 1-7: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach ........................................................................ 50<br />
Tabelle 1-8: UFT Speltenbach ............................................................................................... 50<br />
Tabelle 1-9: Tunnel Rudersdorf .............................................................................................. 51<br />
Tabelle 1-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />
WEST auf Basis des „ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST / Abschnitt WEST<br />
+ OST ..................................................................................................................................... 53<br />
Tabelle 1-11: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />
WEST auf Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST 55<br />
Tabelle 1-12: Anzahl, Lage und Art der Becken ................................................................. 56<br />
Tabelle 1-13: Kunstbauten S 7 ............................................................................................ 59<br />
Tabelle 1-14: Wirtschaftswege S 7 ..................................................................................... 60<br />
Tabelle 1-15: Be- und Entlastungen in der Bauphase ............................................................ 62<br />
Tabelle 1-16: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase ..................................................... 63<br />
Tabelle 2-1: Mappenübersicht Raum & Umwelt ..................................................................... 70<br />
Tabelle 3-1: Liste der Standortgemeinden ............................................................................. 76<br />
Tabelle 3-2: Liste der an die Standortgemeinden angrenzenden Gemeinden ....................... 76<br />
Tabelle 6-1: Verkehrsbelastungen (Werktagsverkehr) im Planfall 0, 2025 an<br />
ausgewählten Querschnitten der B 319 ............................................................................... 127<br />
Tabelle 8-1: Bewertung des Ist-Zustandes ........................................................................... 137<br />
Tabelle 8-2: Eingriffswirkung ................................................................................................ 137<br />
Tabelle 8-3: Eingriffserheblichkeit ........................................................................................ 137<br />
Tabelle 8-4: Maßnahmenwirkung ......................................................................................... 138<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 282
S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
Tabelle 8-5: Verbleibende Auswirkungen ............................................................................. 138<br />
Tabelle 8-6: Verbale Beschreibung der Ent-/Belastungsstufen für die Schutzgüter ............ 139<br />
Tabelle 1-1: Übersicht der Wechselwirkungen ..................................................................... 222<br />
Tabelle 11-1: Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der<br />
Biotopkartierung .................................................................................................................. 229<br />
Tabelle 11-2: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu<br />
Umfang ................................................................................................................................. 229<br />
Tabelle 11-3: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools .................................................. 230<br />
Tabelle 11-4: Flächenpools .................................................................................................. 231<br />
Tabelle 11-5: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach .................................................................... 251<br />
Tabelle 11-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach .................................................................... 252<br />
Tabelle 11-7: Unterflurtrasse Speltenbach ........................................................................... 253<br />
Tabelle 11-8: Tunnel Rudersdorf .......................................................................................... 254<br />
Tabelle 11-9: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />
WEST auf Basis des ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST/Abschnitt WEST +<br />
OST ...................................................................................................................................... 256<br />
Tabelle 11-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />
WEST auf Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST<br />
............................................................................................................................................. 258<br />
Tabelle 11-11: Anzahl, Lage und Art der Becken .............................................................. 259<br />
Tabelle 11-12: Kunstbauten S 7 ........................................................................................ 262<br />
Tabelle 11-13: Wirtschaftswege S 7 .................................................................................. 264<br />
Tabelle 12-1: verbleibende Auswirkungen ........................................................................... 266<br />
Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen ..................................................................................... 266<br />
Tabelle 12-3: Auswirkungen in der Bauphase ...................................................................... 267<br />
Tabelle 12-4: Auswirkungen in der Betriebsphase ............................................................... 269<br />
Tabelle 12-5: Be- und Entlastungen in der Bauphase .......................................................... 271<br />
Tabelle 12-6: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase ................................................... 272<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 283