06.12.2012 Aufrufe

Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB

Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB

Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Die von Nordwest nach Südost verlaufende Feistritz zeichnet sich durch ein hohes Maß an<br />

strukturreichen und naturnahen Biotopen aus. Als besonders strukturreich und somit<br />

besonders wertvoll aus Sicht des Landschaftsbildes gelten die Aubereiche entlang der<br />

Lafnitz und des Lahnbachs. Diese <strong>Teil</strong>räume sind als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und<br />

besitzen somit einen europaweit anerkannten Schutzstatus.<br />

Hohe landschaftliche Wertigkeit besitzen<br />

- die strukturreichen Weingärten entlang des Fuchsberges (nordwestlich von<br />

Großwilfersdorf),<br />

- eine strukturreiche Ackerbrache mit zahlreichen Sträuchern und<br />

Strauchhecken östlich des Flugfelds bei Fürstenfeld und<br />

- ein strukturreicher Waldrand am Fuße des Weichenbergs (nördlich von<br />

Rudersdorf).<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 180


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 9-6: Wesentliche landschaftsbildprägende Strukturen und Störfaktoren<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 181


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.12.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die Eingriffe der geplanten Trasse auf das Landschaftsbild werden mit Hilfe der beiden<br />

Kriterien Verlust von bedeutenden Strukturelementen und Beeinflussung des<br />

Landschaftsbildes durch Fremdkörperwirkung und Sichtentzug beurteilt. Das zweite<br />

Kriterium setzt sich wiederum aus dem optischen Störpotential der Trasse und der<br />

Warhnehmungsintensität zusammen. Unter optischen Störpotential versteht man den Eingriff<br />

den das Bauwerk auf den <strong>Teil</strong>raum ausübt. So wirken stark technisch geprägte Elemente wie<br />

Brücken, Knotenbauwerke oder Überführungen wesentlich störender und somit erheblicher<br />

als Verläufe der Trasse auf begrünten Dämmen, in Einschnitten oder in Tunneln. Je nach<br />

Verlauf der Trasse in Wald oder Offenland ändert sich die Einsehbarkeit und somit die<br />

Warhnehmungsintensität. Aus der Kombination der beiden <strong>Teil</strong>kriterien ergibt sich die<br />

Beeinflussung des Landschaftsbildes durch Fremdkörperwirkung und Sichtentzug. So wirken<br />

beispielsweise Brückenbauwerke im Wald in ihrer Eingriffsintensität geringer da sie nicht so<br />

weit einsehbar sind wie im Offenland.<br />

Bauphase<br />

In der Bauphase wird für die Bauherstellung ein Baufeld von 10 m um die Trasse<br />

ausgewiesen. Dadurch gehen insgesamt 5,3 ha wertgebende Strukturelemente verloren.<br />

Dazu zählen Ufergehölze entlang des Hühnerbaches und im Eingangsbereich des<br />

Katzlgrabens, Augehölze am Ufer des Lahnbaches und der Lafnitz sowie Gehölzstreifen im<br />

Bereich der geplanten Unterflurtrasse Rudersdorf. Nördlich der Ortschaft Altenmarkt, und<br />

nördlich der Gemeinde Rudersdorf ist die Baustelle weiträumig einsehbar.<br />

Sämtliche Strukturelemente, die aufgrund der Bauherstellung verloren gehen, werden nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt. Zum Schutz der Ortschaften werden<br />

Temporäre Sicht- und Staubschutzmaßnahmen im Bereich der Ortschaften Altenmarkt und<br />

Rudersdorf installiert.<br />

Betriebsphase<br />

Durch die geplante Trasse gehen folgende Strukturelemente verloren:<br />

- ein 650 m langer Gehölzstreifen entlang der A2, der als Sichtschutz für die<br />

Ortschaft Riegersdorf fungiert;<br />

- der Marbachgraben verliert durch die Anlage von insgesamt drei<br />

Rampenbauwerke auf einer Gesamtfläche von 6,1 ha seinen derzeitigen<br />

Charakter;<br />

- im Bereich der Querung der S 7 über den Hühnerbach gehen 0,7 ha<br />

Gehölzsaum verloren;<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 182


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

- östlich von Speltenbach gehen im Bereich des Ostportals der UFT<br />

Speltenbach insgesamt 0,6 ha Strukturelemente verloren;<br />

- Verlust von Gehölzstreifen östlich der Lafnitz im Gesamtausmaß von 0,2 ha<br />

und<br />

- Verlust von Gehölzstreifen im Bereich des Dobersdorfer Grabens im<br />

Gesamtausmaß von 1,2 ha.<br />

Die Einsehbarkeit der Trasse ist insbesondere nördlich von Altenmarkt zwischen<br />

Schröttenwald und dem Westportal der Unterflurtrasse Speltenbach, im Bereich der AST<br />

L401, nördlich von Rudersdorf zwischen Lafnitz und Westportal des Tunnels Rudersdorf und<br />

westlich von Dobersdorf im Bereich des Abschnittsendes stark gegeben. Dort verläuft die<br />

Trasse in Dammlage, in der Ebene oder als Knotenbauwerk im stark einsehbaren Offenland.<br />

Zur Reduzierung dieser Einsehbarkeit werden umfangreiche Gestaltungs- und<br />

Strukturierungsmaßnahmen, wie die Dammgestaltung zwischen Schröttenwald und<br />

Westportal UFT Speltenbach, die Einbindung der Anschlussstellen L401 und B57a oder die<br />

Sichtschutzmaßnahmen westlich der Ortschaft Dobersdorf durchgeführt. Durch die<br />

Gestaltung der Lärmschutzwände, der Gewässerschutzanlagen und der Portalbereiche des<br />

Tunnels und der Unterflurtrasse wird eine weitere Einbindung der Trasse in die Landschaft<br />

erzielt. Zuletzt wird durch Gehölzpflanzungen in Riegersdorf, die Restrukturierung des<br />

gesamten Bereichs um den Marbach, umfangreiche Strukturpflanzungen entlang des<br />

Hühnerbaches, Pflanzung einer Baumreihe entlang der L439 sowie der B57a, der<br />

Waldrandgestaltung im Eingangsbereich Katzelgrabens und der Waldrandverbesserung im<br />

Bereich Weichenberg-Kühberg die Strukturvielfalt des gesamten intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzten und damit in seiner landschaftlichen Vielfalt stark beeinträchtigten Talbodens<br />

aufgewertet.<br />

9.12.3 Gesamtbeurteilung<br />

9.12.3.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projekts auf das Schutzgut<br />

Landschaftsbild als geringfügig, beurteilt.<br />

9.12.3.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projekts auf das Schutzgut<br />

Landschaftsbild als vertretbar beurteilt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 183


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.13 PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME<br />

Ziel des vorliegenden Fachberichtes ist die Darstellung und Beurteilung des Auswirkungen<br />

des Projektvorhabens der S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, auf das Schutzgut Pflanzen und<br />

ihre Lebensräume für die Bau- und Betriebsphase.<br />

Als Untersuchungsraum wurde der Wirkraum von 500 m beiderseits der Straße festgelegt.<br />

Bei diesem Wirkraum kann davon ausgegangen werden, dass sowohl direkte<br />

(Flächenbeanspruchung) als auch indirekte (Veränderung der Standorteigenschaften)<br />

Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Pflanzen identifiziert, und entsprechende Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich formuliert werden können.<br />

Abbildung 9-7: Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Pflanzen und ihre Lebensräume (der<br />

Waldanteil ist grün dargestellt) (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Für die Beschreibung des Ist-Zustandes wurde in den Vegetationsperioden der Jahre 2003<br />

und 2004 im Untersuchungsgebiet eine flächendeckende Biotopkartierung durchgeführt. Zur<br />

Beschreibung der Vegetation wurden auf ausgewählten Flächen Artenlisten erhoben.<br />

Aufbauend auf die Biotopkartierung wurden in den Jahren 2004 – 2006 auf ausgewählten<br />

Flächen, die großteils entlang der geplanten Trasse liegen, Vegetationsaufnahmen nach der<br />

Methode Braun-Blanquet durchgeführt. Diese Aufnahmen sowie die flächendeckende<br />

Biotopkartierung wurden im Jahre 2007 stichprobenweise überprüft und aktualisiert.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 184


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Mittels dieser repräsentativen Aufnahmen wurden im Vegetationsbestand vorhandene<br />

Gefäßpflanzen nach Menge und Deckungsgrad erfasst. Die Taxonomie und Nomenklatur der<br />

Gefäßpflanzensippen folgt der Exkursionsflora von Österreich (Fischer M. A. et al, 1994). Für<br />

die Auswertung der Vegetationsaufnahmen und für ihre Einordnung in das System der<br />

Pflanzengesellschaften wurde die Datenbank „Synopse der Vegetation Mitteleuropas“ von<br />

Rolf Diran (vgl. Diran 2004) herangezogen. Die Gefährdungsstufen der Arten, die in den<br />

Artenlisten und Vegetationsaufnahmen angeführt sind, stammen aus der Roten Liste<br />

gefährdeten Pflanzen Österreichs (Niklfeld et al, 1999) sowie aus der Roten Liste<br />

gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen des Burgenlandes (Weber 2005) sowie der<br />

Artenschutzverordnung des Landes Steiermark (LGBl. 40/2007).<br />

Als Kriterium für die Einstufung der Eingriffsempfindlichkeit der Pflanzenbiotope fungiert die<br />

naturschutzfachliche Bedeutung der Biotope. Die Biotope wurden nach Erfassung des Ist-<br />

Zustandes anhand der Kriterien:<br />

- standörtliche Entsprechung<br />

- Artvorkommen<br />

- regionale Verbreitung (Repräsentanz) und<br />

- Regenerationsfähigkeit<br />

in einer vierstufigen Skala (gering – mäßig – hoch – sehr hoch) bewertet.<br />

9.13.1 Beschreibung Ist-Zustand<br />

Der Untersuchungsraum wird von den großen Flusstälern der Feistritz und der Lafnitz sowie<br />

den angrenzenden Riedelländern geprägt. Während die breiten Sohlentäler vorwiegend<br />

agrarisch intensiv genutzt werden, sind die Hügelländer nahzu vollkommen bewaldet. Die<br />

Wälder zeichnen sich durch intensive forstliche Überprägung aus; die Bestände reichen von<br />

reinen Fichten- bzw. Rotföhrenforsten bis zu Laubmischwäldern mit Eichen und Hainbuchen.<br />

An naturschutzfachlich bedeutenden Pflanzenbiotopen wurden in der Offenlandschaft die<br />

Grünländer in Form von Feuchtwiesen (Bachdistelwiesen), wechselfeuchten Wiesen<br />

(Wiesenfuchsschwanzwiesen), Wiesen auf trockenem Standort (Glatthaferwiesen) und<br />

reifen, artenreichen Ackerbrachen identifiziert. Bei den Waldbiotopen sind es die<br />

Laubmischwälder insbesondere östlich von Rudersdorf, ein tannenreicher Bestand innerhalb<br />

des Edelseewaldes sowie die Auwälder entlang von Lafnitz und Lahnbach, die hohe<br />

naturschutzfachliche Bedeutung aufweisen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 185


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.13.2 Wirkungen<br />

Bezüglich Schadstoffeintrag werden sowohl in der Bau- als auch in der Betriebphase nahezu<br />

alle Grenzwerte zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme eingehalten; lediglich im<br />

Bereich der Anschlussstelle A2/S 7 kommt es an einem Aufschlagpunkt zu einer<br />

Grenzwertüberschreitung an NOx. Durch technische Maßnahmen (Trasse im Einschnitt,<br />

Lärmschutz) bzw. die Wiederbewaldung im Randbereich der Trasse ergibt sich jedoch ein<br />

sehr wirkungsvoller Immissionsschutz, sodass keine längerfristig nachteiligen Auswirkungen<br />

auf den Bewuchs bzw. die Pufferkapazitäten der (Wald-)böden zu erwarten sind. Die<br />

Erheblichkeit auf Pflanzen und ihre Lebensräume wird mit gering beurteilt.<br />

Bezüglich Änderung des Wasserhaushaltes kommt es in der Bau- und Betriebsphase zu<br />

keinen Einleitungen belasteter Wässer in Oberflächengewässer.<br />

Im Zuge der Errichtung des Tunnels Rudersdorf muss eine dauerhafte<br />

Grundwasserabsenkung vorgenommen werden. Durch diese Absenkung können<br />

Auswirkungen auf Tiefwurzler nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Großflächigkeit<br />

des Waldes in dieser Region und der schwer prognostizierbaren, jedoch kleinflächigen<br />

Auswirkung wird die verbleibende Auswirkung auf Pflanzen und ihre Lebensräume mit mittel<br />

beurteilt.<br />

Feuchtstandorte der Offenlandschaft wie die wechselfeuchten Wiesen entlang des<br />

Waldrandes im Feistritztal und speziell die Feuchtwiese nördlich Speltenbach werden vom<br />

Tagwasser beeinflusst und reagieren somit nicht auf Grundwasserspiegeländerungen. Für<br />

diese (an einen bestimmten Wasserhaushalt angewiesenen) Biotope bleibt daher auch nach<br />

Errichtung der Straße dieser Standortfaktor erhalten.<br />

Wesentliche Wirkung der S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, auf das Schutzgut Pflanzen und<br />

ihre Lebensräume ist der Habitatverlust infolge Flächenbeanspruchung. Nachdem auch<br />

Flächenbeanspruchungen der Bauphase bis in die Betriebsphase anhalten, wurden diese<br />

gemeinsam mit dem Flächenverbrauch der Betriebsphase beurteilt.<br />

Insgesamt führt die S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, überwiegend durch fichten- bzw.<br />

rotföhrendominierte Wälder und Ackerfluren mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung.<br />

Stellenweise werden reife Ackerbrachen, wechselfeuchte Wiesen, Glatthaferwiesen und<br />

insbesondere die Feuchtwiese nördlich von Speltenbach direkt beansprucht. Die<br />

Feuchtwiese weist aufgrund ihres hohen Artenreichtums eine sehr hohe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung auf. An Waldbiotopen wird im Edelseewald ein tannenreicher Bestand (mit hoher<br />

Sensibilität) randlich beansprucht, der Auwald entlang von Lafnitz und Lahnbach gequert,<br />

sowie die Laubmischwälder des Rudersdorfer Hügellandes randlich betroffen. Aufgrund<br />

dessen weist das Projektvorhaben stellenweise hohe und im Falle der Feuchtwiese eine sehr<br />

hohe Eingriffserheblichkeit auf.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 186


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.13.3 Maßnahmen<br />

Die Maßnahmenplanung orientiert sich für das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume an<br />

folgenden Zielen:<br />

Waldbiotope: Sicherung/Entwicklung<br />

Laubmischwälder<br />

artenreicher standortgerechter<br />

Offenlandbiotope: Sicherung/Entwicklung artenreicher Grünländer (wechselfeuchte<br />

Wiesen, Feuchtwiesen, Wiesen auf trockenem Standort)<br />

Sicherung/Entwicklung nichtagrarischer Zwischenstrukturen (Hecken,<br />

Feldgehölze)<br />

In der Maßnahmenplanung wurden jene Pflanzenbiotope besonders berücksichtigt, die in der<br />

Region bereits Mangelbiotope darstellen (z.B. Glatthaferwiesen). Hier wurde der<br />

Erhaltung/Sicherung dieser Biotope besonderer Stellenwert zugemessen.<br />

Als Ausgleich für die beanspruchten höherwertigen Waldbiotope wird eine großflächige<br />

Waldverbesserung, insbesondere im steirischen Riedelland und Ledergassler Wald,<br />

durchgeführt. Hier werden die fichten- und rotföhrenreichen Forste langfristig zu<br />

laubholzreichen Mischwäldern umgewandelt. Für die (vergleichsweise geringe)<br />

Beanspruchung der Auwälder entlang von Lafnitz und Lahnbach werden Ackerflächen an der<br />

Lafnitz mit Baumarten des Typs Weißweidenau aufgeforstet. Diese Maßnahmen werden aus<br />

Sicht des Schutzgutes Pflanzen als hoch wirksam eingestuft.<br />

Als Ausgleich für die beanspruchte Feuchtwiese und weitere Grünlandtypen werden<br />

großflächig bestehende Äcker in Wiesen umgewandelt, wobei das Samengut der betroffenen<br />

Flächen für die Entwicklungsflächen verwendet wird (Feuchtwiesenverpflanzung bzw.<br />

Impfung der Entwicklungsflächen mit Rasensoden der Spenderflächen). Eine<br />

Glatthaferwiese im Nahbereich zur Trasse wird in ihrem Bestand langfristig gesichert. Auch<br />

diese Maßnahmen werden aus Sicht des Schutzgutes Pflanzen als hoch wirksam eingestuft.<br />

9.13.4 Verbleibende Auswirkungen<br />

Dementsprechend werden die verbleibenden Auswirkungen nach Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen in den einzelnen <strong>Teil</strong>räumen vorwiegend als gering, stellenweise jedoch als<br />

mittel eingestuft. Die Gesamtbeurteilung der verbleibenden Auswirkung des<br />

Projektvorhabens auf das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume ist somit mittel.<br />

9.13.4.1 Bauphase<br />

Das Vorhaben führt zu einer geringfügigen Belastung auf das Schutzgut Pflanzen und<br />

ihre Lebensräume.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 187


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.13.4.2 Betriebsphase<br />

Die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Pflanzen und ihre<br />

Lebensräume wird als vertretbar beurteilt.<br />

9.14 LEBENSRAUMSTRUKTUREN INKL. (NATUR-) SCHUTZGEBIETE<br />

Das Kriterium „Lebensraumstrukturen“ berücksichtigt neben den pflanzen- und<br />

tierökologischen Lebensräumen insbesondere den ökologischen Funktionszusammenhang<br />

dieser Lebensräume. Es treten, hochaggregiert aus der Biotoptypenkartierung und der<br />

tierökologischen Bearbeitung, Parameter wie Geschlossenheit/Unzerschnittenheit, Lage und<br />

Musterung, Biotopverbund/-vernetzung sowie Durchgängigkeit in den Vordergrund.<br />

Dementsprechend großräumig ist die Betrachtungsweise.<br />

Das Kriterium Lebensraumstrukturen wurde auf Basis der Biotopkartierung (Schutzgut<br />

Pflanzen und ihre Lebensräume) aufgebaut und durch faunistische Eigenschaften ergänzt.<br />

Für <strong>Teil</strong>räume mit homogener Lebensraumausstattung wurde ein naturschutzfachliches<br />

Zielgebäude erstellt und die Veränderung der Zielerfüllung durch die Trasse abgeprüft.<br />

Als Kriterium für „(Natur-)Schutzgebiete“ fungiert die naturschutzrechtliche Ausweisung<br />

entsprechend den Richtlinien der EU (Umsetzung durch FFH- und VS-RL) und den in<br />

Österreich vorkommenden 14 Schutzgebietskategorien (Landes-Naturschutzgesetze).<br />

Weiters fließen auch durch internationale Übereinkommen und informelle Ausweisungen<br />

geschützte oder schützenswerte Gebiete in die Erhebungen mit ein.<br />

9.14.1 Beschreibung Ist-Zustand<br />

Besondere Bedeutung im Untersuchungsraum haben neben den großen<br />

Flußgewässersystemen der Feistritz, der Lafnitz und des Lahnbaches die großen,<br />

geschlossenen Wälder der Riedelländer sowie die Agrarlandschaften mit höherem<br />

Zwischenstrukturanteil in den Flussniederungen.<br />

Die Lafnitz bildet im Untersuchungsraum die Landesgrenze der Bundesländer Burgenland<br />

und Steiermark und ist in beiden Ländern als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen; hierbei<br />

wurde im Burgenland die Lafnitz und der Lahnbach als Natura 2000 Gebiet nach der FFH-<br />

Richtlinie und in der Steiermark sowohl Fluss der Lafnitz als auch flächig die Fronius Auen<br />

als Natura 2000 Gebiet sowohl nach der FFH- als auch nach der Vogelschutzrichtlinie<br />

ausgewiesen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 188


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 9-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün) im<br />

Projektraum in der Steiermark (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 189


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 9-9: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum im<br />

Burgenland (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Ebenso wurde im Burgenland der Lahnbach als geschützter Landschaftsteil ausgewiesen.<br />

Abbildung 9-10: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün) (Systemdarstellung<br />

ohne Maßstab)<br />

Im Bereich des Lafnitztals wurden weite Bereiche entsprechend des "Übereinkommens über<br />

Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel von internationaler<br />

Bedeutung" (Ramsar-Konvention) sowohl im Burgenland als auch in der Steiermark<br />

ausgewiesen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 190


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 9-11: Ausdehnung des Ramsar Schutzgebiets „Lafnitztal“ auf steiermärkischem (hellblau)<br />

und burgenländischem (dunkelblau) Landesgebiet (Systemdarstellung ohne<br />

Maßstab)<br />

9.14.2 Wirkungen<br />

Zur Beurteilung der Eingriffsintensität wird für die einzelnen <strong>Teil</strong>landschaftsräume ein<br />

naturschutzfachliches Zielsystem erstellt. Auf Basis dessen wird durch das Bauvorhaben der<br />

S 7, Fürstenfelder Schnellstraße, die Änderung der Zielerfüllung prognostiziert und<br />

eingestuft.<br />

Wesentliche Wirkung der Straßentrasse der S 7 ist einerseits die merkliche Verringerung der<br />

Zielerfüllung in den Nadelforsten des nördlichen Hügellandes sowie der Agrarlandschaft mit<br />

Zwischenstrukturen in der Feistritzniederung nördlich von Speltenbach. Die Flusssysteme<br />

der Lafnitz und des Lahnbaches werden in ihrem Gefüge nur sehr gering beeinträchtigt.<br />

Barrierewirkung entsteht insbesondere in den großen Waldbereichen des Edelseewaldes<br />

und des Ledergassler Waldes. Entlang der Waldränder kann diese durch Führen der Trasse<br />

in Unterflur und Tunnel deutlich gesenkt werden.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 191


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Durch weite Brückenbauwerke über die Flüsse der Lafnitz und des Lahnbaches entstehen<br />

hier nur geringe Barriereeffekte. Insgesamt bleibt die Organismenpassierbarkeit erhalten.<br />

9.14.3 Maßnahmen<br />

Die Schwerpunkte der Ausgleichsplanung liegen einerseits in der Anreicherung der<br />

intensiven Agrarlandschaft mit Zwischenstrukturen in Form von Wiesen, Brachen,<br />

Feldgehölzen in der Offenlandschaft und andererseits in der Bestandsumwandlung der<br />

Nadelforste in laubholzreiche Mischwälder in den Waldgebieten.<br />

Zur Verringerung der Trennwirkung werden Bachsysteme gestärkt, mit<br />

Amphibienlaichgewässern aufgewertet und als Nahrungsraum für Fledermäuse attraktiviert,<br />

sodass die Trennwirkung gemildert werden kann.<br />

9.14.4 Verbleibende Auswirkungen<br />

Für die Beurteilung der Lebensraumstrukturen wurde ein naturschutzfachliches Zielsystem<br />

erstellt und die Eingriffswirkung mit Änderung der Zielerfüllung festgestellt. Die gesetzten<br />

Maßnahmen sind geeignet, insgesamt die Verringerung der Zielerfüllung auszugleichen.<br />

Insgesamt werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering eingestuft, punktuell führen<br />

sie zu einer Verbesserung.<br />

Naturgemäß verursacht ein lineares Vorhaben wie eine Straßentrasse Trennwirkung. Durch<br />

die baulichen Maßnahmen wie Brücken, Durchlässe, Wildbrücken, Unterflur- und<br />

Tunnelbauwerke kann die Trennwirkung deutlich gesenkt werden. Dennoch verbleiben<br />

insbesondere in den Waldbereichen (Edelseewald, Ledergassler Wald) Trennwirkungen, die<br />

mit mittel eingestuft wurden.<br />

Die Flusssysteme der Lafnitz und des Lahnbaches sind als Natura 2000 Gebiete nach der<br />

FFH-Richtlinie (Burgenland) und nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (Steiermark)<br />

ausgewiesen. Darüber hinaus ist es im Burgenland und in der Steiermark als Ramsar-<br />

Feuchtgebiet genannt.<br />

Der Lahnbach ist als geschützter Landschaftsteil im Burgenland ausgewiesen.<br />

Das Bauvorhaben führt zu geringen Beanspruchungen von Natura 2000 Schutzgütern, und<br />

ändert die Ausweisungsmotive bzw. Ziele der Ramsar-Gebietsausweisung nicht.<br />

Dementsprechend werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering eingestuft.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 192


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.14.5 Gesamtbeurteilung<br />

9.14.5.1 Bauphase<br />

Gesamt werden die Belastungen des Vorhabens auf die Lebensraumstrukturen inkl.<br />

(Natur)- Schutzgebiete als vertretbar beurteilt.<br />

9.14.5.2 Betriebsphase<br />

Gesamt werden die Belastungen des Vorhabens auf die Lebensraumstrukturen inkl.<br />

(Natur)- Schutzgebiete als vertretbar beurteilt.<br />

Anmerkung<br />

Die detaillierte Behandlung der Natura 2000-Schutzgüter erfolgt in der<br />

Naturverträglichkeitserklärung, Einlage 5.5.12.<br />

9.15 TIERE<br />

9.15.1 Fledermäuse<br />

Ist-Zustand<br />

Die Freilandarbeiten zur Erfassung der Fledermausfauna wurden in den Sommern 2004 und<br />

2006 durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen wurden Wochenstubenquartiere gesucht sowie<br />

Netzfänge und Detektorbegehungen durchgeführt. Insgesamt konnten im Jahr 2004 an 143<br />

von 193 untersuchten Lokalitäten Nachweise von Fledermäusen erbracht werden, im Jahr<br />

2006 an 54 von 124. Mindestens 14 Fledermausarten wurden nachgewiesen, darunter<br />

zahlreiche gefährdete Arten wie Kleine Hufeisennase, Bechstein-, Fransen- und<br />

Mopsfledermaus.<br />

Der mit Abstand wichtigste Lebensraum im Untersuchungsgebiet ist das große<br />

zusammenhängende Waldgebiet im Norden bzw. Nordwesten von Fürstenfeld bestehend<br />

aus Edelseewald, Commendewald und Ledergasslerwald inklusive der im Osten<br />

angrenzenden naturnahen Bereiche zwischen Lafnitz und Lahnbach. In diesem<br />

weiträumigen Komplex wurden 13 der 14 im Gebiet vorkommenden Fledermausarten<br />

nachgewiesen. Einen weiteren für Fledermäuse wichtigen Lebensraum stellt das große<br />

Waldgebiet des Dobersdorfer und Königsdorfer Waldes dar. Es wurden vier Fledermaus-<br />

Lebensräume bzw. Lebensraumkomplexe ausgewiesen. Dem Edelsee-, Commende- und<br />

Schröttenwald-Komplex sowie dem Commende- und Ledergasslerwald mit Lafnitz und<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 193


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Lahnbach kommt aus fledermauskundlicher Sicht eine „sehr hohe“ Bedeutung, dem<br />

Waldkomplex bestehend aus Dobersdorfer und Königsdorfer Wald eine „hohe“ und dem<br />

Lebensraum Weichenberg/ Kühberg eine „mäßige“ Bedeutung zu.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Durch die Errichtung der S 7 kommt es ab der Bauphase zu umfangreichen, auch in der<br />

Betriebsphase wirksamen Lebensraumverlusten. Besonders betroffen sind Waldflächen bzw.<br />

Waldränder und darin befindliche potenzielle Quartiere im Edelsee-, Schrötten-, Commendeund<br />

Ledergasslerwald. Die Barrierewirkung der Trasse kann durch bereits in das Technische<br />

Projekt integrierte Querungsmaßnahmen in Form von Grünbrücken und Unterflurtrassen<br />

herabgesetzt werden, eine Erhöhung des Kollisionsrisikos ist jedoch zu erwarten. Mit einer<br />

tageszeitlichen Einschränkung des Bauzeitraumes im Bereich der hoch bis sehr hoch<br />

sensiblen Fledermauslebensräume werden die Störungswirkungen der Bauphase stark<br />

herabgesetzt. In der Betriebsphase bleiben die Auswirkungen trotz umfangreicher<br />

waldverbessernder sowie weiterer Maßnahmen für das Schutzgut Fledermäuse erheblich, da<br />

die Wirksamkeit der Waldverbesserungen ebenso wie die der Hecken,<br />

Waldrandgestaltungen usw. zum <strong>Teil</strong> erst mittel bis langfristig gegeben und der Erfolg der<br />

Nistkästen als Ersatzquartiere nur bedingt vorhersehbar ist. Da sich die negativen Folgen der<br />

Straße außerdem über einen langen Verlauf entfalten, sind die Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut in Summe als hoch zu beurteilen. Auf der Ebene der Einzelarten, die alle im<br />

Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind, kann dennoch selbst auf lokaler Ebene eine<br />

signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen werden.<br />

9.15.2 Haselmaus<br />

Ist-Zustand<br />

Trotz erheblichem Aufwand konnten im Zuge der aktuellen Erhebungen im Gebiet keine<br />

Haselmaus-Nachweise erbracht werden. Da jedoch ein älteres Vorkommen der Art aus dem<br />

Katzelgraben belegt ist, wird dort ein strukturell adäquater Bereich mit hoher Sensibilität<br />

ausgewiesen.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Durch den Verlauf der Trasse ist der potenzielle Haselmaus-Lebensraum im Katzelgraben<br />

nicht unmittelbar betroffen. Aufgrund der, in das Technische Projekt integrierten<br />

Querungsmaßnahmen (Tunnel, offene Bauweise) kann auch eine mögliche Barrierewirkung<br />

ausgeschlossen werden. Für die (potenziellen) Bestände der Haselmaus bestehen somit<br />

keine Konflikte mit der geplanten S 7.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 194


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.15.3 Fischotter<br />

Ist-Zustand<br />

Die Kartierung des Fischotters im Untersuchungsgebiet erfolgte anhand der<br />

„Brückencheckmethode“. Zusätzlich wurden Nachweise entlang von Fließgewässern, die im<br />

Rahmen der Ökomorphologie-Kartierung erbracht wurden, protokolliert. Folgende Gewässer<br />

wurden bearbeitet: Marbach bei Großwilfersdorf, Edelseebach, Hühnerbach, Katzelgraben,<br />

Ilz, Feistritz, Rittschein, Safen, Lahnbach bei Deutsch Kaltenbrunn und Lafnitz. Um den<br />

großräumigen Lebensansprüchen des Fischotters gerecht zu werden und<br />

Migrationskorridore aufzuzeigen, wurde das Untersuchungsgebiet ausgeweitet.<br />

Der Fischotter nutzt beinahe alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Gewässer als<br />

Jagd- und Aufenthaltsort und/oder Migrationskorridor. Nur am Katzelgraben konnte kein<br />

Nachweis erbracht werden. Eine zumindest zeitweilige Nutzung auch dieses Gewässers<br />

kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die am besten strukturierten<br />

Fischotterlebensräume befinden sich an der Lafnitz, angrenzend an den Commende- und<br />

Ledergasslerwald sowie zwischen Lafnitz und Lahnbach entlang der steirischburgenländischen<br />

Grenze. Insgesamt werden sieben Fischotter-Lebensräume<br />

unterschieden. Lafnitz und Feistritz kommt eine „sehr hohe“, Edelseewald-, Hühner-, Mar-,<br />

und Lahnbach eine „hohe“ und dem Katzelgraben eine „mäßige“ Bedeutung zu.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Aufgrund der Bauarbeiten im Zuge der Errichtung der S 7 kommt es im Nahbereich der<br />

Querungen zu einer Zerstörung bzw. vorübergehenden Beeinträchtigung der ufernahen<br />

Lebensräume. Bis zur Fertigstellung der Brückenbauten kann eine Beeinträchtigung der<br />

Migrationsachsen entlang der Gewässer nicht ausgeschlossen werden. Auf der Basis eines<br />

baubegleitenden Monitorings können die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut<br />

gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen auf gering herabgesetzt werden.<br />

9.15.4 Reptilien<br />

Ist-Zustand<br />

Im Herbst 2003 wurde im westlichen und östlichen <strong>Teil</strong> des Vorprojektsgebietes eine<br />

flächendeckende Kartierung potenzieller Lebensräume im Offenland durchgeführt. Als<br />

zweiter Arbeitsschritt wurden im Sommer 2004 im gesamten Untersuchungsgebiet Habitatund<br />

Artkartierungen durchgeführt. Mit Zauneidechse, Blindschleiche, Äskulap-, Ringel- und<br />

Schlingnatter wurden fünf Reptilienarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Insgesamt<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 195


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

konnten an 58 Fundpunkten Reptilien nachgewiesen werden. Die Zauneidechse stellt mit 39<br />

Fundlokalitäten die relativ häufigste Art dar. Anhand der Nachweispunkte sowie der erfolgten<br />

Kartierung der Lebensräume (Strukturkartierung) werden vier Reptilienlebensräume mit<br />

„hoher“ Bedeutung und 21 mit „mäßiger“ Bedeutung ausgewiesen. Zu den für Reptilien<br />

wertvollsten Lebensräumen im Untersuchungsraum zählen die Kulturlandschaft östlich von<br />

Riegersdorf, der Waldsaumbereich nordöstlich von Großwilfersdorf, die süd- bzw.<br />

südwestexponierten Waldrandbereiche des Commende- und Ledergasslerwaldes sowie die<br />

Nahbereiche von Lahnbach, Lafnitz, Hühnerbach und Feistritz, denen eine Funktion als<br />

Wanderkorridor zukommt.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Durch die Errichtung der S 7 werden mehrere hochwertige Reptilienlebensräume zerstört<br />

bzw. beeinträchtigt. Zu einer Veränderung der Temperaturverhältnisse in Form einer<br />

stärkeren Beschattung kommt es in all jenen Bereichen, wo Brückenbauwerke errichtet<br />

werden oder die Trasse in Dammlange verläuft. Eine Unterbrechung von Migrationswegen<br />

entlang von Gewässern wird aufgrund ausreichend dimensionierter Brückenbauwerke<br />

verhindert. Im Ledergasslerwald ist jedoch eine großräumige Isolation von<br />

Lebensraumkompartimenten durch die S 7 zu erwarten. Generell führen umfangreiche, für<br />

das Schutzgut wirksame Maßnahmen zu geringen verbleibenden Auswirkungen.<br />

9.15.5 Amphibien<br />

Ist-Zustand<br />

Aus dem Untersuchungsgebiet ist das Vorkommen von zumindest 12 Amphibienarten<br />

bekannt. Damit liegen für alle im Naturraum zu erwartenden Arten mit Ausnahme des<br />

Feuersalamanders Nachweise vor. Während mehrere Arten im Gebiet weit verbreitet sind,<br />

bleiben einzelne auf nur wenige Lokalitäten beschränkt. Dies gilt für den Balkan-Moorfrosch,<br />

der lediglich aus den Lafnitzauen bei Fürstenfeld bekannt ist, und die zwischen Fürstenfeld<br />

und Königsdorf vorkommende Wechselkröte.<br />

Amphibien-Lebensräume wurden abgegrenzt und auf der Basis qualitativer (vorkommende<br />

bzw. reproduzierende Arten) und quantitativer Merkmale (Individuenzahlen) hinsichtlich ihrer<br />

Sensibilität bewertet. Sehr hohe Sensibilität, d. h. überregionale naturschutzfachliche<br />

Bedeutung erreichen Abschnitte entlang von Lafnitz und Lahnbach sowie die Umgebung des<br />

Katzelgrabens im Ostteil des Commendewaldes. Hoch sensibel sind außerdem weite<br />

Bereiche des Edelseewaldes inkl. dem Einschnitt des Marbaches bei Großwilfersdorf, <strong>Teil</strong>e<br />

des Commende- und Ledergasserlwaldes sowie bachnahe Abschnitte im Hügelland östlich<br />

von Rudersdorf.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 196


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Laichgewässer werden durch die Trasse der S 7 kaum beeinträchtigt. Allerdings kommt es<br />

zu großflächigen Zerschneidungen von Land-Lebensräumen. Während der Bauphase kann<br />

die Querung bedeutender Amphibien-Wanderstrecken durch den Einsatz von mobilen<br />

Amphibienschutzeinrichtungen einigermaßen kompensiert werden. In der Betriebsphase<br />

müssen jedoch neben Leiteinrichtungen umfangreiche Ersatzmaßnahmen, wie die<br />

Neuanlage von Laichgewässern, umgesetzt werden, um die verbleibenden Wirkungen auf<br />

mittel zu reduzieren.<br />

9.15.6 Käfer der FFH-Richtlinie<br />

Ist-Zustand<br />

Im Gebiet konnten mit dem Hirschkäfer und dem Scharlachkäfer zwei Käferarten der FFH-<br />

Richtlinie nachgewiesen werden. Für ein Vorkommen des Juchtenkäfers wurden lediglich<br />

Potenziale festgestellt. Der Hirschkäfer besiedelt eichendominierte, vorzugsweise<br />

südexponierten Waldränder, bildet jedoch nur lokale und kleine Bestände, etwa im<br />

Commendewald aus. Die einzige Vorkommen des Scharlachkäfers liegt im Ledergasslerwald<br />

und ist von hoher Sensibilität.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die S 7 führt zu lokalen Verlusten an Käfer-Lebensräumen. Diese werden durch<br />

umfangreiche waldverbessernde Maßnahmen, wie den Schutz von Einzelbäumen im Falle<br />

des Hirschkäfers bzw. Außernutzungstellung und Totholzanreicherung für den<br />

Scharlachkäfer kompensiert. In Summe verbleiben geringe Auswirkungen.<br />

9.15.7 Schmetterlinge der FFH-Richtlinie<br />

Ist-Zustand<br />

Im Gebiet konnten mit dem Schwarzen Apollo, dem Großen Feuerfalter, dem Dunklen<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläuling und dem Russischen Bär vier Schmetterlingsarten der FFH-<br />

Richtlinie nachgewiesen werden. Für Vorkommen des Eschen-Scheckenfalters, des<br />

Gelbringfalters<br />

festgestellt.<br />

und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings wurden Potenziale<br />

Hohe Sensibilität erlangen die Auen von Lafnitz und Lahnbach mit guten Beständen des<br />

Schwarzen Apollos sowie eine nährstoffarme Feuchtwiese bei Speltenbach, die Vorkommen<br />

von Feuerfalter und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling beherbergt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 197


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die S 7 führt zu Verlusten von wertvollen Schmetterlings-Lebensräumen. Daher bleiben trotz<br />

zahlreicher Maßnahmen zur Entwicklung neuer Wiesen- und Waldstandorte<br />

Prognoseunsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der beeinträchtigten Schmetterlings-<br />

Populationen bestehen. Die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut werden daher als<br />

mittel betrachtet.<br />

9.15.8 Libellen der FFH-Richtlinie<br />

Ist-Zustand<br />

Untersuchungen zur Libellenfauna erfolgten 2004 einerseits im Rahmen der<br />

Makrozoobenthos-Erhebung, andererseits wurden Adulttiere an potenziellen<br />

Gewässerquerungspunkten erfasst. Als einzige Art der FFH-Richtlinie ist die Grüne<br />

Keiljungfer aus dem Gebiet bekannt. Die Art besiedelt alle größeren Fließgewässer des<br />

Untersuchungsraumes. Lafnitz und Feistritz einschließlich ihrer größeren Zubringer zählen in<br />

überregionaler bis nationaler Sicht zu den herausragenden Vorkommensschwerpunkten der<br />

Art.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Mit Hühnerbach, Lafnitz und Lahnbach werden drei von der Grünen Keiljungfer genutzte<br />

Gewässer durch die S 7 gequert. In der Bauphase sind befristete Rodungen von<br />

Ufergehölzen und kleinflächiger Flächenverbrauch im Grünland für das Schutzgut relevant.<br />

Ein Waldrand nordöstlich von Speltenbach, der als Reifungsflugplatz genutzt wird, wird im<br />

Zuge des Trassenbaus beinahe vollständig zerstört. Dieser Konflikt kann durch gezielte<br />

Ersatzmaßnahmen behoben werden. In Summe verbleiben geringe Auswirkungen.<br />

9.15.9 Bachmuschel<br />

Ist-Zustand<br />

Die Bachmuschel besiedelt Lafnitz und Lahnbach in jeweils kleinen Populationen.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Durch die S 7 werden beide Gewässer mit weiten Brücke gequert. Es sind weder Ufer- noch<br />

Sohlsicherungen notwendig. Auch erfolgt keine Einleitung von Straßenabwässern. Die<br />

verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut sind daher gering.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 198


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.15.10 Weitere geschützte Tierarten<br />

Ist-Zustand<br />

Die Vorkommen weiterer gefährdeter Arten (also jener Arten, die zuzüglich zu den an<br />

anderer Stelle ausführlich behandelten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie unter<br />

strengem Schutz stehen) konzentrieren sich auf der Basis von Potenzialanalysen auf<br />

mehrere räumlich relativ eng abgrenzbare Bereiche. Dabei erlangen thermisch begünstigte<br />

Waldränder von Commende- und Ledergasslerwald, Grabeneinschnitte und totholzreiche<br />

Bachläufe im Commendewald, eine Feuchtwiese nordöstlich von Speltenbach, Feuchtwiesen<br />

und Feuchtbrachen südlich des Ledergasslerwaldes sowie Auwaldrelikte entlang von Lafnitz<br />

und Lahnbach mittlere bis hohe Sensibilität.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Trotz mittlerer bis hoher Eingriffserheblichkeiten für ausgewählte geschützte Arten der<br />

thermisch begünstigten Waldränder des Commendewaldes, einer Feuchtwiese bei<br />

Speltenbach sowie der Auwaldrelikte entlang von Lafnitz und Lahnbach sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen auf der Basis umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen gering.<br />

9.15.11 Vögel<br />

Die Freilandarbeiten zur Erfassung der Avifauna erfolgte schwerpunktmäßig in den Jahren<br />

2003 und 2004 in Form einer Revierkartierung mit Tages- und Abend- / Nachtbegehungen z.<br />

T. unter Einsatz von Klangattrappen für bestimmte Arten. Ergänzend erfolgte die Erfassung<br />

fliegender bzw. kreisender Großvögel von exponierten Beobachtungspunkten.<br />

Weiterführende Kartierungen in einzelnen <strong>Teil</strong>bereichen sowie zur Erfassung des<br />

Wachtelkönigs erfolgten zudem in den Jahren 2005-2007. Weiters wurden Daten aus<br />

bestehenden Untersuchungen im Raum sowie vorhandene Streudaten eingearbeitet.<br />

Die Ist-Zustands-Bewertung der Lebensraumkomplexe erfolgt gemäß Bewertungsrahmen<br />

RVS 04.03.13 in einer vierstufigen Skala nach verschiedenen fakultativen Kriterien, die vor<br />

allem auf die regionale und überregionale Gefährdungssituation der vorkommenden Arten<br />

und ggf. die besondere Verantwortlichkeit Österreichs fokussieren.<br />

Ist-Zustand<br />

Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 173 Vogelarten nachgewiesen, davon 105<br />

Brutvögel und 68 Nahrungsgäste, Durchzügler bzw. Wintergäste. Die hinsichtlich ihrer<br />

Wertigkeit bedeutendsten Lebensraumkomplexe mit sehr hoher bzw. hoher Bewertung<br />

stellen die Lafnitz, <strong>Teil</strong>e der offenen und halboffenen Kulturlandschaft und die größeren<br />

Waldkomplexe (Edelseewald, Commendewald, Ledergasslerwald) dar. Die Bedeutung der<br />

Lafnitz ergibt sich aufgrund mehrerer hochgradig gefährdete Arten (z.B. Eisvogel,<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 199


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Flussuferläufer), die Bedeutung von <strong>Teil</strong>bereichen der Kulturlandschaft aufgrund des<br />

Vorkommens von Wachtelkönig und Waldohreule. Die größeren Waldkomplexe sind<br />

aufgrund des Vorkommens mehrerer wertbestimmender Arten sowie Arten mit besonderer<br />

Schutzverantwortung (Schwarzstorch, Wespenbussard) von hoher Bedeutung. Weitere<br />

Bereiche der offenen und halboffenen Kulturlandschaft sowie einige Waldkomplexe nördlich<br />

von und östlich von Dobersdorf sind von mittlerer und geringer Bedeutung.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Auswirkungen in der Bauphase ergeben sich einerseits durch Verlust an Brutlebensraum,<br />

der bis in die Betriebsphase hineinwirkt und andererseits durch Aufgabe von Brutstandorten<br />

infolge von Störwirkungen. Individuenverluste sowie Zerstörung von Gelegen / Eiern werden<br />

durch Einschränkung der Rodungsarbeiten wirksam vermieden. Die Auswirkungen in der<br />

Bauphase werden als hoch bewertet.<br />

In der Betriebsphase sind neben der direkten Flächeninanspruchnahme Auswirkungen durch<br />

Störungen (z.B. Schallemissionen, Fahrzeugbewegungen) Zerschneidungseffekten und<br />

erhöhter Kollisionsgefahr gegeben. Die Auswirkungen in der Betriebsphase werden<br />

insgesamt als hoch bewertet.<br />

Im Bereich der größeren Waldkomplexe (Edelseewald, Ledergasslerwald kommt es durch<br />

Verlust an Brutraum und Brutstandorten sowie durch Störwirkungen im Nahbereich von<br />

Bruthorsten für mehrere wertbestimmende Arten insgesamt zu Auswirkungen mit hoher<br />

Eingriffserheblichkeit. Im Kulturland nördlich von Speltenbach-Altenbarkt sowie südlich von<br />

Deutsch Kaltenbrunn wird die Eingriffserheblichkeit entsprechend der Sensibilität des<br />

Raumes bzw. der betroffenen Arten als mittel bewertet. Nördlich von Dobersdorf sind durch<br />

Bau- und Betriebsphase Flächen betroffen, die für den Wachtelkönig von Bedeutung sind.<br />

Die Eingriffserheblichkeit ist aufgrund des hohen Gefährdungsgrades als sehr hoch zu<br />

bewerten.<br />

Die Auswirkungen, die sich durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko ergeben würden, werden<br />

durch entsprechende Pflanzungsmaßnahmen entlang der Trasse sowie durch eine<br />

Kollisionsschutzwand im Bereich der Lafnitz weitgehend gemindert. Als Ausgleich für<br />

verlustige bzw. beeinträchtigte Lebensräume sind verschiedene Lebensraum verbessernde<br />

Maßnahmen (Extensivierung und entsprechende Pflege von Wiesen, Anlage von Brachen<br />

und Stillgewässern, Errichtung von strukturreichen Hecken, Wald verbessernde<br />

Maßnahmen) sowie die Anlage von Nisthilfen und Kunsthorsten außerhalb des Wirkraums<br />

der Trasse geplant.<br />

Bei entsprechender Umsetzung kann einem Großteil der Maßnahmen eine hohe<br />

Wirksamkeit zugesprochen werden, sodass sich auch für einen Großteil der Konflikte<br />

geringe verbleibende Auswirkungen ergeben. Für den Konflikt, der sich aufgrund der<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 200


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Betroffenheit des Wachtelkönigs ergibt verbleiben trotz hoher Maßnahmenwirksamkeit<br />

Auswirkungen von mittlerer Wertigkeit. Insgesamt verbleiben durch das Projekt für den<br />

Fachbereich Vögel mittlere Auswirkungen.<br />

9.15.12 GesamtbeurteilungTiere<br />

Für eine Schutzgutgruppe, die Fledermäuse, verbleiben hohe Wirkungen. Diese ergibt sich<br />

bei hoher Eingriffserheblichkeit durch die zeitliche Verzögerung und die erheblichen<br />

Prognoseunsicherheiten maßnahmenrelevanter Wirkungen.<br />

Mittlere verbleibende Wirkungen betreffen die Vögel, die Amphibien und die Schmetterlinge<br />

der FFH-Richtlinie. Für die Schutzgüter Haselmaus, Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie,<br />

Fische, Käfer der FFH-Richtlinie, Bachmuschel sowie Weitere geschützte Tierarten sind die<br />

verbleibenden Wirkungen sehr gering bis gering.<br />

Die Zusammenführung der einzelnen Schutzgutbewertungen zu einer Gesamtbewertung der<br />

Be- und Entlastungen während der Betriebsphase wird als Abwägungsprozess durchgeführt.<br />

Daher wird hier vom „worst-case-Prinzip“ abgewichen. Zwar ist das Kriterium „Fledermäuse“<br />

als Hauptkriterium zu sehen, doch stehen den hohen verbleibenden Auswirkungen dieser<br />

Schutzgutgruppe mittlere verbleibende Auswirkungen zweier weiterer Hauptkriterien (Vögel<br />

und Amphibien) sowie sieben geringe verbleibende Auswirkungen der Nebenkriterien<br />

(Fischotter, Reptilien der FFH-Richtlinie, Käfer der FFH-Richtlinie, Schmetterlinge der FFH-<br />

Richtlinie, Libellen der FFH-Richtlinie, Bachmuschel und Weitere geschützte Tierarten)<br />

gegenüber. Darüber hinaus kann auf der Ebene der Fledermaus-Einzelarten selbst auf<br />

lokaler Ebene eine signifikante Verschlechterung ihrer Erhaltungszustände ausgeschlossen<br />

werden.<br />

9.15.12.1 Bauphase<br />

In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />

als vertretbar einzustufen.<br />

9.15.12.2 Betriebsphase<br />

In summarischer Betrachtung sind die Auswirkungen des Projektes auf die Tierwelt<br />

als vertretbar einzustufen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 201


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.16 GEWÄSSERÖKOLOGIE<br />

9.16.1 Ökomorphologie<br />

Ist-Zustand<br />

Alle im Untersuchungsgebiet gelegenen Flüsse, Bäche und zeitweilig wasserführenden<br />

Gräben wurden ökomorphologisch beschrieben und bewertet. Dabei zeigen sich<br />

ausgesprochen heterogene Verhältnisse. Beispielsweise sind die kleineren Fließgewässer<br />

typischerweise durch naturnahe Oberläufe innerhalb geschlossener Waldgebiete und<br />

degradierte Unterläufe, die sich in der offenen Kulturlandschaft erstrecken, charakterisiert.<br />

Hervorzuheben ist der naturnah erhaltene Verlauf der Lafnitz, des größten Gewässers im<br />

Untersuchungsgebiet, zwischen Deutsch Kaltenbrunn und Fürstenfeld.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die S 7 führt nur zu geringfügigen Auswirkungen auf die Ökomorphologie der Fließgewässer.<br />

Dies begründet sich vor allem in einer ausreichend breiten und hohen Dimensionierung der<br />

Querungsbauwerke. Insbesondere die Überbrückungen von Lafnitz und Lahnbach erfolgen<br />

mittels Bauwerken mit Längen über 100 m und Höhen über 5 m. Lediglich im Bereich einer<br />

tangentialen Annäherung der Trasse an den Grenzbach ist durch vorrübergehende, lokale<br />

Verluste von Ufergehölzen mittlere Eingriffserheblichkeit gegeben.<br />

Insgesamt sind die verbleibenden Auswirkungen auf das Schutzgut Ökomorphologie gering.<br />

9.16.2 Fische<br />

Ist-Zustand<br />

Für einige Gewässer lagen bereits vor Projektbeginn detaillierte Fisch-Bearbeitungen vor.<br />

Darüber hinaus erforderliche Freilanderhebungen in Form mehrerer Abfischungen wurden im<br />

Rahmen der UVE durchgeführt.<br />

Zur Beurteilung des Ist-Zustandes wurden die Kriterien „geschützte Arten“, „gefährdete<br />

Arten“ und „fischökologischer Zustand“ herangezogen. Entsprechend sind zwei<br />

Gewässerabschnitte „sehr hoch“ (Lafnitz und Lahnbach), einer „hoch“ (Verbindung Lafnitz-<br />

Lahnbach) und zwei „mäßig“ (Hühnerbach, Hühnerbach-Überleitung) sensibel.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die Eingriffe der S 7 auf die Fischgewässer sind gering. Insbesondere die beiden wertvollen<br />

Gewässer Lafnitz und Lahnbach werden weder während der Bauphase (etwa durch<br />

Trübungen), noch während der Betriebsphase (etwa durch Einleitung von<br />

Straßenabwässern) beeinträchtigt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 202


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.16.3 Makrozoobenthos und Phytobenthos<br />

Ist-Zustand<br />

Alle ganzjährig wasserführenden Fließgewässer des Untersuchungsgebietes (Edelseebach,<br />

Hühnerbach, Katzelgraben, Kuhbergbach, Lafnitz, Lahnbach und Marbach bei<br />

Großwilfersdorf) wurden anhand ihres Makrozoo- und Phytobenthos charakterisiert und<br />

bewertet. Probennahme, Aufbereitung im Labor, taxonomische Analyse sowie Bewertung<br />

des ökologischen Zustandes wurden nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Landund<br />

Forstwirtschaft (Leitfaden zur Erhebung der biologischen Qualitätselemente) sowie der<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Neben der einmaligen Probe am 12.11.2007<br />

standen für das Makrozoobenthos zusätzlich qualitative Aufnahmen aus dem Jahr 2004 zur<br />

Verfügung.<br />

Die Untersuchungen des Phytobenthos lieferten 169 Taxa aus 6 Algenklassen, wobei die<br />

Kieselalgen sowohl hinsichtlich Artenzahl als auch Abundanz vorherrschten. Die<br />

Makrozoobenthos-Proben enthielten 293 Taxa aus 15 Ordnungen, wobei hier die Zweiflügler<br />

dominierten; hohe Artenzahlen liegen auch für die Eintagsfliegen, Köcherfliegen und<br />

Wenigborster vor.<br />

Das Phytobenthos indiziert für die Gewässer Katzelgraben, Kuhbergbach und Marbach<br />

einen guten ökologischen Zustand und für die Gewässer Edelseebach, Hühnerbach,<br />

Lahnbach und Lafnitz eine mäßigen ökologischen Zustand. Die Auswertungen zum<br />

Makrozoobenthos ergaben für Lafnitz, Lahnbach und Marbach einen guten, für den<br />

Hühnerbach einen mäßigen und für Edelseebach und Kuhbergbach einen unbefriedigenden<br />

ökologischen Zustand.<br />

Sowohl Phyto- als auch Makrozoobenthos werden für alle sieben Gewässer als hoch<br />

sensibel bewertet.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Die S 7 führt nur zu geringfügigen Auswirkungen auf das Phyto- und Makrozoobenthos der<br />

Fließgewässer. Dies begründet sich vor allem in einer ausreichend breiten und hohen<br />

Dimensionierung der Querungsbauwerke. Insbesondere die Überbrückungen von Lafnitz und<br />

Lahnbach erfolgen mittels Bauwerken mit Längen über 100 m und Höhen über 5 m. Selbst<br />

vorrübergehende Verrohrungen, die durch Laufverlegungen am Hühnerbach und am<br />

Katzelgraben notwendig werden, sind aufgrund der räumlich und zeitlich begrenzten<br />

Wirkungen nur von geringer Eingriffserheblichkeit. Lediglich die Eingriffe im Bereich der<br />

Querung des Marbaches bei Großwilfersdorf, wo sowohl Bachbett, Ufer als auch<br />

angrenzende Waldbestände über einen längeren Verlauf beeinträchtigt werden, bedingen<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 203


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

eine mittlere Eingriffserheblichkeit während der Bauphase. Die hier geplanten<br />

Renaturierungsmaßnahmen führen jedoch zu geringen verbleibenden Wirkungen.<br />

Insgesamt sind die verbleibenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Makrozoobenthos und<br />

Phytobenthos gering.<br />

9.16.4 Gesamtbeurteilung Gewässerökologie<br />

9.16.4.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Gewässerökologie<br />

mit den Kriterien Ökomorphologie, Fische, Makrozoobenthos und<br />

Phytobenthos als geringfügig beurteilt.<br />

9.16.4.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Gewässerökologie<br />

mit den Kriterien Ökomorphologie, Fische, Makrozoobenthos und<br />

Phytobenthos als geringfügig beurteilt.<br />

9.17 FREMDSTOFFE IM BODEN, GRUNDLAGEN<br />

Allgemeines:<br />

Unter dem Begriff „Fremdstoffe im Boden“ werden die verkehrsbedingten Zusatzbelastungen<br />

durch Schadstoffeinträge in den Boden verstanden. Zielsetzung des im Rahmen der UVE<br />

durchgeführten Bodenbeweissicherungsprogramms war somit die Darstellung des aktullen<br />

Bodenzustandes im Untersuchungsraum (geogene und anthropogene Grundbelastung)<br />

sowie die Prognose verkehrsbedingter Zusatzbelastungen.<br />

Das Beprobungsdesign für die Bodenbeweissicherung wurde nach den methodischen<br />

Anforderungen für Bodenzustandsinventuren (BZI) sowie den einschlägigen ÖNORMEN so<br />

gewählt, dass eine nutzungsspezifische Beurteilung des Bodenzustandes im gesamten<br />

Untersuchungsraum möglich ist. Ausgehend vom Trassenverlauf sowie der aktuellen<br />

Landnutzung im Untersuchungsraum wurden in Summe 18 repräsentative<br />

Beprobungsstandorte ausgewählt, davon 5 Ackerland-Standorte (Raum Altenmarkt bei<br />

Fürstenfeld, Rudersdorf, Königsdorf, Heiligenkreuz), 4 Grünland-Standorte (Raum<br />

Altenmarkt bei Fürstenfeld, Speltenbach, Dobersdorf), 4 Wald-Standorte (Edelseewald,<br />

Commendewald, Ledergasslerwald, Königsdorfer Wald), 2 Hausgarten-Standorte<br />

(Königsdorf, Eltendorf) sowie ein Belastungsprofil mit 3 Standorten im Nahbereich der A2<br />

Südautobahn (Raum Großwilfersdorf). Dieses Belastungsprofil erstreckt sich entlang einer<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 204


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

gedachten Linie im rechten Winkel zur A2 Südautobahn in Abständen von 5 m, 10 m und 20<br />

m vom Böschungsfuß.<br />

Zur Erfassung der pedoökologischen Beschaffenheit wurden folgende Eigenschaftsparameter<br />

des Bodens herangezogen, die im besonderen Maß geeignet sind, spezifische Empfindlichkeiten,<br />

Belastbarkeiten aber auch Eignungen für unterschiedliche Ansprüche<br />

abzuleiten:<br />

• Bodentyp (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />

• Bodenart (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />

• Ausgangsmaterial (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />

• Wassergehalt (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />

• Humusgehalt (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />

• Organische Substanz (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />

• Nährstoffgehalt (Labor),<br />

• Säuregehalt – pH-Wert (Labor),<br />

• Austauschkapazität - KAK (Labor),<br />

• Bodenschwere (Feldansprache, Bodenbeschreibung, Labor),<br />

• Erosionsgefahr (Feldansprache, Bodenbeschreibung),<br />

• Natürlicher Bodenwert (Feldansprache, Bodenbeschreibung).<br />

Aus ökotoxikologischer Sicht ist auf Grund des Filtervermögens und der Pufferkapazität des<br />

Bodens der Immobilisierungsgrad abzuleiten. Schadstoffe werden im Allgemeinen durch<br />

Filterung, Pufferung und Transformation im Boden gebunden, umgewandelt oder abgebaut,<br />

so dass der ökologische Zustand des Bodens nicht immer negativ beeinträchtigt sein muss.<br />

Nur bei Überschreiten der Pufferkapazität werden die Eigenschaften des Bodens<br />

beeinträchtigt, erst bei sehr wesentlichen Schadstoffeinträgen verändert sich der<br />

Bodenchemismus nachhaltig negativ. Die Pufferwirkung eines Bodens bedingt, dass<br />

gasförmige und vor allem gelöste Schadstoffe durch Adsorption an den Bodenaustauschern<br />

gebunden oder nach Reaktion mit bodeneigenen Substanzen chemisch gefällt<br />

(ausgeschieden) und damit weitgehend immobilisiert werden.<br />

9.17.1 Ist-Zustand<br />

Bodenverhältnisse und Ist-Zustand<br />

Die Österreichische Bodenkartierung als auch die eigene Beprobung weist im<br />

Beprobungsraum großflächig Pseudogleye, Stagnogleye, Hangpseudogleye, Braunerden,<br />

Gleye und Gartenböden aus. Es handelt sich im Wesentlichen um (leichte) - mittelschwere<br />

bis schwere, gut versorgte – wechselfeuchte / nasse und mittel - tiefgründige Böden. Im<br />

Rahmen der Bodenbeweissicherung wurden neben den Bodengrundparametern die<br />

Elemente As, Cd, Co, Cr, Cu, Mo, Ni, Pb, Se, V und Zn im Königswasserauszug analysiert.<br />

Die Bodenchemie kennzeichnet die untersuchten landwirtschaftlichen Böden als gut bis<br />

mäßig gepuffert, mit mäßigem bis gutem Kationenaustauschvermögen und mäßigen bis<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 205


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

geringen Versauerungseinflüssen. Die Waldböden zeigen geringere Pufferkapazitäten und<br />

Versauerungstendenzen. Die Schwermetallgehalte sind unauffällig und zeigen keine<br />

gravierende Vorbelastung an. Der Vergleich mit den Bodenuntersuchungen der BZI<br />

(Bodenzustandsinventur) und den „Nichtrasterstandorten“ zeigt im Untersuchungsbereich<br />

eine gute Übereinstimmung. Auch die untersuchten Pflanzenproben zeigen keine<br />

Auffälligkeiten.<br />

Rückschlüsse auf die Bodenempfindlichkeit (Sensibilität):<br />

Hausgärten weisen im Bereich der untersuchten Standorte gute Pufferkapazitäten auf und<br />

sind vom pH-Wert als mäßig sauer bis neutral einzustufen. Die Bodenempfindlichkeit ist<br />

generell als (gering bis) mäßig einzustufen. Ackerland- und Grünlandböden weisen durch die<br />

landwirtschaftliche Bearbeitung eine stark überprägte Bodentextur bzw. Bodenchemismus<br />

auf. Sie unterliegen einem (natürlichen) Tagwasser- und Grundwassereinfluss sowie einer<br />

(intensiven) Bewirtschaftung. Sie zeigen einen durchwegs gut versorgten<br />

Bodenwasserhaushalt sowie eine gute bis ausreichende Pufferkapazität auf, vom pH-Wert<br />

sind sie als (mäßig) sauer bis neutral einzustufen. Die Bodenempfindlichkeit der<br />

Landwirtschaftsböden ist ebenfalls als mäßig einzustufen. Die Waldböden weisen im Bereich<br />

der untersuchten Beprobungsstandorte einen für den subillyrischen Klima- und Standortraum<br />

typische Bodenmerkmale und Ausprägungen auf. Charakteristisch sind (stau-)nasse<br />

Standorte, ein vom pH-Wert saures Milieu und damit verbunden mäßige bis geringe<br />

Pufferkapazitäten. Die Bodenempfindlichkeit ist als (mäßig bis) hoch einzustufen.<br />

9.17.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Verkehrsbedingter Schadstoffeintrag:<br />

Die Grundbelastung ist im Untersuchungsraum mit gemittelt rund 13 kg/N/ha/Jahr<br />

anzunehmen. Die verkehrsbedingte Zusatzbelastung durch die S 7 Fürstenfelder<br />

Schnellstraße beträgt gemittelt rund 4 kg/N/ha/Jahr. Die Gesamtdeposition während der<br />

Betriebsphase (bei Realisierung der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße) wurde mit gemittelt<br />

rund 17 kg/N/ha/Jahr angegeben. Da Stickstoffverbindungen nicht zu den im Boden<br />

irreversibel anreichernden Parametern gehören sondern im Rahmen des<br />

Stickstoffkreislaufes im Boden u.a. zu Pflanzennährstoffen weiterverarbeitet werden, führen<br />

die Mehreinträge in landwirtschaftlichen Böden im Wesentlichen zu keinen nachhaltigen<br />

Veränderungen des Ökosystems. Im Bereich der Waldstandorte werden in unmittelbarer<br />

Trassennähe die einschlägigen Richtwerte für Stickstoffeinträge in Laub- und Nadelwälder<br />

erreicht bzw. knapp überschritten. In weiterer Entfernung zur Trasse liegen die Werte<br />

deutlich unter den Richtwerten für Waldökosysteme.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 206


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Rückschlüsse auf die Eingriffsintensität:<br />

Die Eingriffsintensität durch Stoffeinträge auf landwirtschaftlichen Böden und in Hausgärten<br />

ist in Abhängigkeit von der Entfernung von Verkehrsträgern als gering bis mäßig einzustufen.<br />

Im Hinblick auf relevante Grenz- und Richtwerte für das Ökosystem sind auf Grund der<br />

prognostizierten Zusatzbelastungen keine nachteiligen Projektswirkungen zu erwarten. Für<br />

Waldböden ergeben sich auf Grund des generell sauren Milieus sowie vergleichsweise<br />

geringerer Pufferkapazitäten höhere Wirkungsintensitäten. In Abhängigkeit von der<br />

Entfernung von Verkehrsträgern ist sie als mäßig bis hoch einzustufen.<br />

Rückschlüsse auf die Eingriffserheblichkeit durch das Projektvorhaben:<br />

Für landwirtschaftliche Böden (Ackerböden, Grünlandböden) sowie für Hausgärten ist die<br />

Eingriffserheblichkeit generell als „gering“ bis punktuell „mittel“ zu beurteilen. Diese<br />

Einstufung ergibt sich auf Grund der als „mäßig“ beurteilten Sensibilität<br />

(Bodenempfindlichkeit) sowie der als „gering“ (bis punktuell „mäßig“) beurteilten<br />

Wirkungsintensität (Schadstoffdeposition). Für Waldböden ist die Eingriffserheblichkeit<br />

generell als „mittel“ bis punktuell „hoch“ zu beurteilen. Diese Einstufung ergibt sich auf Grund<br />

der als „hoch“ beurteilten Sensibilität (Bodenempfindlichkeit) sowie der als „mäßig“ (bis<br />

punktuell „hoch“) beurteilten Wirkungsintensität (Schadstoffdeposition). Bei Waldböden<br />

rechtfertigt das generell saure Milieu der Standorte sowie die damit verbundenen geringen<br />

bis mäßigen Pufferkapazitäten die Einstufung.<br />

9.17.3 Gesamtbeurteilung<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen und Beurteilung der Erheblichkeiten fließen in die<br />

Gesamtbeurteilung Boden ein.<br />

9.18 BODEN<br />

Gegenstand dieses Fachberichtes sind die Auswirkungen der geplanten S 7 auf das<br />

Schutzgut Boden. Es werden die Bodenverhältnisse anhand verschiedener Parameter<br />

beschrieben, die Eingriffe durch den Trassenbau bewertet, Ausgleichsmaßnahmen<br />

entwickelt und die verbleibenden Auswirkungen beurteilt.<br />

9.18.1 Ist-Zustand<br />

Es werden die Bodenverhältnisse der landwirtschaftlichen Böden mittels der Parameter<br />

Bodentypen, Bodenschwere, Bodenwasserhaushalt, Kalkgehalt, Bodenreaktion,<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 207


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Erosionsgefahr und natürlicher Bodenwert beschrieben sowie die Rohstoffvorkommen im<br />

Projektsgebiet dargestellt. Die Beschreibung der Bodenverhältnisse der Waldböden im<br />

Projektsgebiet erfolgt auf Basis der Ausführungen im Fachbereich Forstwirtschaft (Steinwender<br />

und Partner, 2008). Die Angaben zur aktuellen Schadstoffbelastung der Böden erfolgt auf<br />

Basis des Grundlagenberichts Fremdstoffe im Boden (Steinwender und Partner, 2008).<br />

Der dominierende Bodentyp im Untersuchungsgebiet sind wechselfeuchte, leichte bis<br />

mittelschwere Pseudogleyböden. Diese befinden sich entlang der A2, nördlich von Altenmarkt<br />

und rund um Rudersdorf. Entlang der Lafnitz befinden sich zum größten <strong>Teil</strong> schwere,<br />

wechselfeuchte bis mäßig trockene Auböden und Gleyböden.<br />

Auch bei den Waldböden handelt es sich vorrangig um Pseudogleyböden (Edelseewald,<br />

Schröttenwald, Commendewald). Im lafnitznahen Ledergasslerwald befinden sich auch Gleyund<br />

Auböden.<br />

Am Rande des Projektgebietes befinden sich Kies und Sandvorkommen. Die meisten<br />

Abbaugebiete sind allerdings außer Betrieb. Lediglich südöstlich von Großwilfersdorf sind noch<br />

aktive Abbaugebiete registriert.<br />

Im Untersuchungsraum ist, in Bezug auf die diversen bodenkundlichen Untersuchungen (BZI,<br />

WBZI, erweiterte BZI, Nichtrasterstandorte, eigene Beprobung), keine flächendeckende,<br />

gravierende und menschengefährdende Belastung mit Schadstoffen bekannt.<br />

9.18.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />

In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien<br />

• Veränderung des Bodenaufbaus<br />

• Fremdstoffeinträge in den Boden (auf Basis des Grundlagenberichts Fremdstoffe im<br />

Boden) und<br />

• Veränderung des Bodenwasserhaushaltes<br />

beurteilt.<br />

Bauphase<br />

Der wesentlichste Eingriff der Bauphase ist die temporäre Veränderung des Bodenaufbaus.<br />

Rund 63,45 ha Boden werden vorübergehend für den Bau der Trasse beansprucht (Baufeld,<br />

Baustelleneinrichtungen). Beeinflussungen des Bodens durch Fremdstoffeinträge können<br />

sich aufgrund der erhöhten Schadstoffkonzentration in der Bauphase und durch Eintrag von<br />

Abfällen verursacht durch einen unsachgemäßen Baustellenbetrieb ergeben. Allerdings<br />

werden in der Bauphase keine, zur Betriebsphase abweichenden, Auswirkungen auf den<br />

Bodenwasserhaushalt erwartet. Eine Reduzierung dieser Eingriffe kann durch die Setzung<br />

verschiedener Maßnahmen – wie einer sachgerechten Zwischenlagerung und Rekultivierung<br />

der Böden, das Eindämmen der Staubentwicklung durch Schmutzschleusen und Vorgaben<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 208


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

für die Materialumlagerung sowie durch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der<br />

Verschmutzung des Bodens – erzielt werden. Wesentlich für die Bauphase ist das Einsetzen<br />

einer bodenkundlichen Baubegleitung, die als „Treuhänder“ des Bodens auftritt und deren<br />

Aufgabe es ist, die Umsetzung und Ausführung der verfügten Bodenschutzmaßnahmen<br />

sicherzustellen.<br />

Betriebsphase<br />

Die wesentlichsten Eingriff der Betriebsphase sind die permanente Veränderung des Bodens<br />

durch Versiegelung (43,4 ha), Verdichtung (9,12 ha) und Böschungsgestaltung /<br />

Geländemodellierungen (101,67 ha). Beeinflussungen des Bodens durch Fremdstoffeinträge<br />

können sich aufgrund des Stickstoffeintrags (Versauerung) ergeben. In der Betriebsphase<br />

wird auch eine Beeinträchtigung der grundwasserbeeinflussten Gleyböden im Bereich<br />

Tunnel Rudersdorf erwartet, wo es durch den Bau des Tunnels zu einer Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels kommt. Mit geringer Erheblichkeit wird ein Konflikt im Edelseewald<br />

bewertet, wo ein von der Steirischen Landesregierung ausgewiesenes<br />

Rohstoffhoffnungsgebiet randlich von der Trasse angeschnitten wird.<br />

Die Setzung von Maßnahmen in der Betriebsphase ist nur sehr eingeschränkt möglich. Der<br />

Grad der Versiegelung wird durch ein Aussparen der Versiegelung von Rettungsplätzen und<br />

Wirtschaftswegen sowie durch die Rekultivierung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen<br />

kleinräumig reduziert. Die Reduzierung der Schadstoffeinträge in den Boden wird durch eine<br />

Vermeidung der Ableitung von Straßenwässern und durch Pflanzungen entlang der Trasse<br />

(und des damit verbundenen Immissionsschutzes) erzielt.<br />

9.18.3 Gesamtbeurteilung<br />

9.18.3.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />

vertretbar beurteilt.<br />

9.18.3.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />

vertretbar beurteilt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 209


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.19 LUFT<br />

Inhalt dieser Untersuchung ist die Beurteilung der Auswirkungen auf die Luftgüte, vor allem<br />

im Nahbereich der Straße. Dazu wurden für zwei überlappende Modellgebiete flächenhafte<br />

Ausbreitungsrechnungen mit einer horizontalen Auflösung von 10°m x 10 m durchgeführt.<br />

9.19.1 Ist-Zustand<br />

Als Eingangsdaten für die Berechnung dienten Messungen der Fa. Pilz an drei Standorten<br />

(Großwilfersdorf, Rudersdorf und Königsdorf). Die Messergebnisse zeigen, dass die<br />

Durchlüftung im Untersuchungsgebiet relativ schlecht ist, da an allen Stationen häufig<br />

niedrige Windgeschwindigkeiten gemessen werden. Eine Auswertung der<br />

Ausbreitungsklassenstatistik ergibt, dass in 50 % der Fälle stabile Bedingungen<br />

vorherrschen. Windschwache Wetterlagen im Untersuchungsgebiet können bis zu 48<br />

Stunden andauern, am häufigsten, bezogen auf die Zeitreihe, sind Kalmen, derne Länge 1<br />

bis 3 Stunden beträgt. An nahezu allen Standorten dominiert Wind aus westlicher Richtung<br />

zu allen Tageszeiten, was dem großskaligen Windsystem entspricht. Einzig an der<br />

Messstation in Rudersdorf wird ein signifikanter Taleinwind (NNW – SSE) quantifiziert.<br />

Die Luftgüte wurde vom Amt der Stmk. Landesregierung, vom Amt der Bgl. Landesregierung<br />

sowie der FVT erhoben. Die Messzeiträume waren mit Ausnahme der Messung der FVT in<br />

Rudersdorf auf wenige Wochen limitiert. Die nächstgelegene amtliche Luftgütemessstation<br />

befindet sich in Hartberg. Anhand der Messergebnisse von Hartberg konnten die<br />

vorhandenen Messergebnisse eingeordnet werden.<br />

Es wurden an fünf Positionen Messungen durchgeführt und die Jahresmittelwerte auf Basis<br />

der nächstgelegenen amtlichen Luftgütemessstation in Hartberg abgeschätzt. Der PM10<br />

Jahresmittelwert bewegt sich zwischen 26 µg/m³ (Fürstenfeld, B65) und 33 µg/m³<br />

(Fürstenfeld, Zentrum), wobei der für den Standport Fürstenfeld, B65, hochgerechnete Wert<br />

von 26 µg/m³ als Ausreißer nach unten eingestuft wird und daher von einer Vorbelastung von<br />

31 µg/m³ im Untersuchungsgebiet ausgegangen werden kann (Grenzwert: 40 µg/m³). Als<br />

problematisch erweist sich die Situation bezogen auf die Anzahl der Überschreitungstage die<br />

mit mehr als 40 Tagen deutlich über dem zukünftigen Grenzwert von 25 Tagen liegt.<br />

Bezogen auf NO2 herrscht im Untersuchungsgebiet eine geringe Grundbelastung. Die Werte<br />

für den Jahresmittelwert bewegen sich zwischen 27 µg/m³ (Fürstenfeld, Zentrum) und<br />

12°µg/m³ an der Messstation Eltendorf. D.h. die gemessenen Immissionsbelastungen liegen<br />

unter dem 2012 gültigen Grenzwert von 30°µg/m³.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 210


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Gleiches gilt für die gemessenen Halbstundenmittelwerte an CO, der im Winterhalbjahr<br />

zwischen 1°mg/m³ (Rudersdorf, Baustoffzentrum) und 3 mg/m³ (Fürstenfeld, Zentrum) liegt<br />

und damit deutlich unter dem Grenzwert von 10 mg/m³ angesiedelt ist.<br />

Benzolmessungen wurden im Untersuchungsgebiet nicht durchgeführt. Permanente<br />

Messungen gibt es in der Steiermark nur in stark belasteten Arealen in Graz (Graz-Mitte<br />

bzw. Graz-Don Bosco) und selbst hier lagen die gemssenen Jahresmittelwerte deutlich unter<br />

dem Grenzwert von 5°µg/m³. Für ländliche außerapline Gebiete kann aus österreichweiten<br />

Messungen ein Wert von ca. 1,2°µg/m³ als Hintergrudbelastung angenommen werden.<br />

D.h. derzeit werden die Grenzwerte für NO2, CO und Benzol nach IG-Luft im<br />

Untersuchungsgebiet eingehalten. Als kritisch erweist sich die Situation bezogen auf PM10.<br />

Es kann der Grenzwert bezogen auf den Jahresmittelwert eingehalten werden jedoch nicht<br />

der Kurzzeitgrenzwert von 30°Überschreitungstage des Tagesmaximalwertes innerhalb<br />

eines Jahres. Aufgrund der erhöhten Feinstaubbelastung wurde das Projektgebiet zum<br />

PM10 Sanierungsgebiet erklärt. Daraus folgt, dass die Sensibilität des<br />

Untersuchungsgebietes bei Wohnnutzung bezogen auf PM10 mit „hoch“ (Jahresmittelwert)<br />

bis „sehr hoch“ (Tagesmittelwert) bewertet wird bezogen auf die anderen Schadstoffe mit<br />

„mäßig“.<br />

9.19.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Im Ausbauzustand 2025 erhöht sich die Fahrleistung verglichen mit der Nullvariante um 8 %.<br />

Dadurch werden auch die Emissionen bei allen Schadstoffen steigen. Einzige Ausnahme<br />

bilden die PM10-Emissionen aus Abrieb und Aufwirbelung, diese werden sich nicht erhöhen.<br />

Die Ursache hierfür liegt in der generell weniger verschmutzten Straßenoberfläche von<br />

Autobahnen und Schnellstraßen gegenüber Landes- und Bundesstraßen. Schadstoffe, wie<br />

z.B. NOx, werden etwas mehr ansteigen als die Fahrleistung, da auf der S7 höhere<br />

Geschwindigkeiten gefahren werden als auf dem jetzigen Straßennetz, was zu höheren<br />

Emissionen führt. Nichts desto trotz liegen die berechneten Immissionsbelastungen auch für<br />

2025 deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten, mit Ausnahme des<br />

Kurzzeitgrenzwertes von PM10. Hier haben die Berechnungen jedoch ergeben, dass für<br />

jedes Grundstück mit Wohnungsnutzung die Irrelevanzschwelle eingehalten werden kann.<br />

Das bedeutet, dass für die Betriebsphase zusätzlich keine Maßnahmen zur<br />

Immissionsminderung notwendig sind.<br />

Anzumerken ist, dass es aufgrund der sich ändernden Verkehrsführung auch zu einer<br />

Verschiebung der Immissionsbelastung kommt. Insgesamt werden in großen <strong>Teil</strong>en der<br />

Ortschaften entlang der B 65 großflächige Verbesserungen der Luftgüte errechnet. In<br />

einzelnen Siedlungsgebieten, welche bisher durch Straßenverkehrsimmissionen nicht<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 211


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

belastet waren, kommt es zu Zusatzbelastungen, die jedoch unter der Irrelevanzschwelle<br />

liegen. Da bei keinem Anrainer die Irrelevanzschwelle überschritten wird, ergeben sich<br />

geringfügige Auswirkungen.<br />

Bezogen auf NO2, CO und O3 werden die bestehenden Grenzwerte unterschritten. Es<br />

verbleiben „Geringe“ bis „Mittlere“ Auswirkungen.<br />

Die Auswirkungen auf die Luftgüte während der Bauphase wurden auf Basis der Angaben im<br />

Baukonzept berechnet. Es wurden die Emissionen vom Offroad Geräteeinsatz, den<br />

Transportfahrten sowie von den Materialmanipulationen berücksichtigt. Die Ergebnisse der<br />

Berechnungen zeigen Irrelevanzwertüberschreitungen bezogen auf den Kurzzeitgrenzwert<br />

von PM10. Die entsprechenden Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung sind im<br />

Fachbericht und Maßnahmenbericht erläutert. Da die Zusatzbelastungen durch die<br />

Bauphase nur in einem begrenzten Zeitraum auftreten und daher keine längerfristigen<br />

Auswirkungen auf die Luftgüte haben, werden die verbleibenden Auswirkungen unter<br />

Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen mit „Hoch“ aber als „Vertretbar“ eingestuft.<br />

Bezogen auf NO2, CO und O3 werden auch während der Bauphase die bestehenden<br />

Grenzwerte unterschritten, daher verbleiben „Geringe“ bis „Mittlere“ Auswirkungen.<br />

9.19.3 Gesamtbeurteilung<br />

Bezogen auf das Schutzgut Luft wurde festgestellt, dass keine nachhaltigen negativen<br />

Auswirkungen durch das Projekt in der Betriebs- bzw. Bauphase unter Berücksichtigung der<br />

genannten Maßnahmen zu erwarten sind<br />

9.19.3.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Luft als<br />

vertretbar beurteilt.<br />

9.19.3.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Luft als<br />

vertretbar beurteilt.<br />

9.20 KLIMA<br />

Inhalt dieser Untersuchung war die Beurteilung der Auswirkungen auf das Klima. Für die<br />

Beschreibung der Klimasituation in der meso- bis lokalklimatischen Skala wurden Daten<br />

langjähriger Klimareihen (Periode 1971-2000) der ZAMG- Station in Fürstenfeld verwendet.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 212


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Außerdem wurde für die Berechnung von Niederschlagsjährlichkeiten auf Daten des<br />

Hydrographischen Dienstes der Stationen in Großwilfersdorf und Eltendorf zurückgegriffen<br />

Die Beschreibung der lokal- bis mikroskaligen Skala erfolgte über ein Sondermessnetz mit 3<br />

Basisstationen, welches von VII.2004 bis XII.2006 in Betrieb war und die Wind- und<br />

Temperaturverhältnisse aufzeichneten.<br />

Für die Darstellung der Kaltluftdynamik wurde mit dem mesoskaligen Kaltluftabflussmodell<br />

KLAM21 die Kaltlufthöhe und die Kaltluftströmung gerechnet.<br />

Die Berechnung der Stabilität der bodennahen Atmosphäre (Ausbreitungsklassenstatistik)<br />

erfolgte gemäß ÖNORM M9440 über eine Strahlungsbilanzmessung vor Ort.<br />

9.20.1 Ist- Zustand/Sensibilität<br />

Für die Beurteilung der mikroklimatischen Sensibilität des Untersuchungsgebietes war die<br />

vorgefundene Geländestruktur und anthropogene Nutzung entscheidend. Je stärker diese<br />

„Klimatope“ geeignet waren, eigene mikroklimatische Besonderheiten zu entwickeln, desto<br />

sensibler wurde die Beeinflussung in Bezug auf die Nutzung eingeschätzt.<br />

Die Windverhältnisse entlang der geplanten Trasse weisen sowohl in Bezug auf die<br />

Windrichtung als auch auf die Windgeschwindigkeit eine eindeutige Tagesperiodizität auf.<br />

Dieser Wechsel von Talaus- und Taleinwindrichtungen mit unterschiedlichen<br />

Geschwindigkeitsbeträgen beschränkt sich im Auftreten keinesfalls nur auf das<br />

Vorhandensein von Strahlungswetterlagen, sondern setzt sich auch im Mittel über den<br />

gesamten Messzeitraum durch. Die Messergebnisse zeigen eine schlechte Durchlüftung des<br />

Untersuchungsgebietes mit häufigen windschwachen Phasen vor allem während der kalten<br />

Jahreszeit bzw. während der Nacht.<br />

Eine Auswertung der Stabilitätsverhältnisse über eine Ausbreitungsklassenstatistik ergibt in<br />

50% aller Fälle stabile Bedingungen.<br />

Ausgehend von unterschiedlichen Klimatopen ergab die Bewertung der Sensibilitätsflächen<br />

im Untersuchungsgebiet mittlere bis sehr hohe Sensibilitäten.<br />

9.20.2 Auswirkungen und Maßnahmen<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich durch den geplanten Trassenverlauf das<br />

Mesoklima im Untersuchungsgebiet in keiner Weise ändert. Dies gilt insbesondere für das<br />

untersuchte Haupt- und Seitentalwindsystem, welches durch die Bauvorhaben, etwa durch<br />

Dämme, Lärmschutzmaßnahmen usw. kaum behindert wird. Durch den zusätzlichen<br />

Flächenverbrauch ist nur mit geringen messbaren Veränderungen der Lufttemperatur und<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 213


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

der Feuchte im mikroskaligen Bereich zu rechnen; Fernwirkungen auf das Mesoklima<br />

können ausgeschlossen werden.<br />

Die Messungen der mesoklimatischen Situation (Sensibilität) in Kombination mit den<br />

möglichen anlagebedingten Auswirkungen (Eingriffsintensität) für den Betriebsfall sowie für<br />

die Bauphase ergab für alle Bewertungsabschnitte geringe Eingriffserheblichkeiten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

kommen in anderen Fachbeiträgen zum Tragen und haben nur geringe Auswirkungen auf<br />

das Klima.<br />

9.20.3 Gesamtbeurteilung<br />

Für den meso- und mikroklimatischen Scale sind keine messbaren umweltrelevanten<br />

klimatischen Veränderungen zu erwarten.<br />

Aus makroklimatischer Sicht kommt es sowohl bei der Nullvariante als auch bei Realisierung<br />

der S 7 / Abschnitt West zu einer Zunahme der klimawirksamen CO2- Emissionen.<br />

Bezogen auf den Prognosezeitraum 2025 betragen die CO2- Emissionen aller KFZ für die<br />

Nullvariante 92.366t/a (Planfall 101.094t/a), das entspricht einem relativen Anteil von 0,397%<br />

(0,435%) an den gesamten verkehrsbedingten CO2- Emissionen in Österreich (Stand 2006).<br />

Der relative Mehranteil an CO2- Emissionen beim Planfall gegenüber der Nullvariante beträgt<br />

9,4%; gemessen an den geamtösterreichischen verkehrsbedingten CO2- Emissionen (Stand<br />

2006) beträgt dieser Mehranteil aber nur 0,04%.<br />

9.20.3.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Klima als<br />

„geringfügig“ beurteilt.<br />

9.20.3.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Klima als<br />

„geringfügig“ beurteilt.<br />

9.21 OBERFLÄCHENWASSERHAUSHALT<br />

Das Fachgebiet Oberflächenwasserhaushalt umfasst die Untersuchung und Bewertung der<br />

mittelbaren bzw. unmittelbaren Auswirkungen des geplanten Projektes der S 7 im Abschnitt<br />

West, Riegersdorf (A2) bis Dobersdorf für das Schutzgut Oberflächenwasser, und zwar<br />

jenen <strong>Teil</strong> des Wassers, welcher oberflächlich vorhanden ist oder zum Abfluss gelangt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 214


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Die Untersuchungen erfolgten auf Basis der vorhandenen hydrologischen und<br />

topografischen Grundlagen, örtlichen Begehungen während des Zeitraumes 2006 – dato.<br />

Die Gliederung erfolgte in die Kriterien<br />

• Abflussgeschehen der Hauptvorfluter<br />

• Abflussgeschehen der Nebenvorfluter<br />

• Flächiger Abfluss sowie<br />

• Stoffeintrag in Gewässer<br />

Das Kriterium Abflussgeschehen der Hauptvorfluter umfasst die quantitativen Aspekte<br />

des Oberflächenwasserhaushaltes für die Hauptvorfluter Lafnitz und Feistritz bzw. deren für<br />

das Projektgebiet relevanten <strong>Teil</strong>abschnitte im Bereich der Querung der S 7 (Lafnitz) bzw.<br />

der A2 (Feistritz).<br />

Das Kriterium Abflussgeschehen der Nebenvorfluter umfasst die quantitativen Aspekte<br />

des Oberflächenwasserhaushaltes für die Nebenvorfluter Marbach, Hühnerbach,<br />

Katzelgraben und weitere Zubringer in den Querungsbereichen der S 7.<br />

Das Kriterium Flächiger Abfluss umfasst die quantitativen Aspekte des<br />

Oberflächenwasserhaushaltes für den flächigen Abfluss außerhalb der Gewässer in Form<br />

von Hang- und Muldenbereichen in den Querungsbereichen der S 7.<br />

9.21.1 Ist-Zustand und Sensibilität flächiger Abfluss:<br />

Die Sensibilität beim Kriterium Abflussgeschehen kann aufgrund der Einzelaspekte mit<br />

„mäßig“ bis „sehr hoch“ bewertet werden. Dabei ist anzumerken, dass sich die<br />

Bewertungsstufe „sehr hoch“ lokal auf die Hauptvorfluter bezieht.<br />

9.21.2 Auswirkungen und Maßnahmen flächiger Abfluss:<br />

Die Trasse der geplanten S 7 West quert den Hauptvorfluter Lafnitz im Bereich flussaufwärts<br />

von Rudersdorf. Weiters gequert werden direkte und indirekte Zubringer (Marbach,<br />

Hühnerbach, Katzelgraben etc.). Entlang der Trasse finden sich in <strong>Teil</strong>bereichen durchwegs<br />

kleinräumige Hangbereiche. Die Hauptvorfluter werden in den maßgeblichen Abschnitten der<br />

Lafnitz durch ausreichend dimensionierte Brücken gequert und dadurch in deren Bestand<br />

nicht beeinflusst. Lauf und Höhe bleiben erhalten, die Abfuhr des Hochwassers sowie auch<br />

des vorhandenen Feststoffregimes, aber auch des Eises ist zu jeder Zeit gegeben. Im<br />

Bereich der direkten und indirekten Zubringer (Nebenvorfluter) zu den Hauptvorflutern<br />

ergeben sich aus quantitativer Sicht rein lokale Auswirkungen. Durch die vorgesehenen<br />

Rückhalteanlagen im Zuge der Straßenentwässerung wird einerseits die Verschärfung des<br />

Abflusses in den Nebenvorflutern bei praktisch allen Wasserführungen kompensiert,<br />

andererseits die Konzentration des flächigen Abflusses verhindert. Entlang der Trasse<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 215


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

ergeben sich im Hinblick auf den flächigen oberflächlichen Abfluss aus quantitativer Sicht<br />

demnach ebenfalls nur örtlich lokale Auswirkungen.<br />

Die Eingriffsintensität kann zusammenfassend aufgrund der Einzelbewertungen für die<br />

Betriebsphase auf der sicheren Seite liegend mit „mäßig“ bewertet werden. Die<br />

Eingriffserheblichkeit ergibt sich demnach mit „hoch“. Für die Adaptierung des<br />

Rückhaltebeckens Marbach kann die Maßnahmenwirkung als „hoch“ angenommen werden.<br />

Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen, welche allerdings auf lokale<br />

Bereiche beschränkt sind. In der Bauphase sind quantitative Beeinflussungen nicht zu<br />

erwarten. Für die Bauführung sind Vorkehrungen gegen Hochwasser zu treffen sowie die<br />

permanente Sammlung, allenfalls Zwischenspeicherung und Ableitung sämtlicher<br />

oberflächlicher Wässer im Bereich der Bauflächen vorzusehen. Es kann eine „sehr hohe“<br />

Maßnahmenwirkung angenommen werden. Damit ergeben sich „keine bzw. sehr geringe“<br />

verbleibende Auswirkungen. Für die Betriebsphase kann die Maßnahmenwirkung als „hoch“<br />

angenommen werden. Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen, welche<br />

allerdings auf lokale Bereiche beschränkt sind.<br />

Das Kriterium Stoffeintrag in Gewässer umfasst die qualitativen Aspekte des<br />

Oberflächenwasserhaushaltes und betrifft im Wesentlichen die Beurteilung der beim<br />

Winterbetrieb mit der Salzstreuung zusammenhängenden Parameter (Chlorid).<br />

9.21.3 Ist-Zustand und Sensibilität Stoffeintrag in Gewässer<br />

An den größeren Gewässern bzw. Hauptvorflutern konnten lediglich geringe Konzentrationen<br />

an Chlorid gemessen werden. Der Chloridpegel liegt dort in der Bandbreite zwischen 10 und<br />

30 mg/l. Erhöhte Konzentrationen ergeben sich insbesondere für die Feistritz und die<br />

Lafnitzflussabwärts der in Fürstenfeld situierten Geothermieanlage.<br />

Zusammenfassend ergibt sich die Bewertung mit „hoch“, da auf Grundlage der<br />

Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer, Novelle BGBI II Nr. 267/2007<br />

hinsichtlich des Chloridgehalt zeitweise deutliche Überschreitungen der dort empfohlenen<br />

Höchtskonzentrationen beim Chlorid (150 mg/l) gegeben sind. Diese erreichen Werte von<br />

über 200 mg/l und betreffen den Abschnitt der Feistritz flussabwärts von Fürstenfeld und in<br />

weiterer Folge die Lafnitz bis zu deren Mündung in die Raab im Raum St. Gotthard in<br />

Ungarn. Die sich aus der Konzentration ableitenden Chloridfrachten sind beträchtlich und<br />

erreichen somit bis zu 400g/l.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 216


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

9.21.4 Auswirkungen Stoffeintrag in Gewässer<br />

Überwiegend erfolgt die Versickerung der anfallenden Straßenwässer. Lediglich im Bereich<br />

des Marbaches erfolgt die Einleitung in dosierter Weise über Gewässerschutzanlagen. Aus<br />

betrieblicher Sicht wird zwischen einem Winter- und einem Sommerbetrieb unterschieden.<br />

Die Einleitung der in der Wintersaison auftretenden Wässer erfolgt dosiert. Die mittlere<br />

Chlorid-Konzentration wurde für den ungünstigsten Querschnitt nächst der L403 mit 84,3<br />

mg/l sowie für den ungünstigen Fall einer Niedrigwasserführung (Q70) mit 136 mg/l errechnet.<br />

Die Schwankungsbreite der Chloridkonzentration kann mit 70 – 160 mg/l angegeben werden.<br />

Diese Belastung betrifft allerdings nur einen verhältnismäßig kurzen Abschnitt des<br />

Marbaches entlang der L403 von rd. 1 km bis zum Ortsrand von Großwilfersdorf, wo sich<br />

durch entsprechende Abflusserhöhungen infolge weiterer Einmündungen signifikante<br />

Abnahmen der Chloridkonzentrationen einstellen, die in der Größenordnung von bis zu 50%<br />

liegen.<br />

Die zusammenfassende Beurteilung der Eingriffsintensität ergibt sich mit „mäßig“, da im<br />

Bereich des Marbaches lokale Beeinflussungen gegeben sind. Die Zuordnung der<br />

Eingriffserheblichkeit ergibt sich mit der Stufe „hoch“. Für die Bauphase ist der Aspekt des<br />

Chlorideintrages in die Gewässer nicht gegeben. Andere mögliche Stoffeinträge können<br />

durch entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer während der Bauabwicklung<br />

vermieden werden. Die Eingriffserheblichkeit ergibt sich dadurch mit „geringen“<br />

verbleibenden Auswirkungen. Es ergeben sich damit „geringe“ verbleibende Auswirkungen,<br />

welche allerdings auf lokale Bereiche beschränkt sind.<br />

9.21.5 Gesamtbeurteilung<br />

9.21.5.1 Bauphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut<br />

Oberflächenwasser als geringfügig beurteilt.<br />

9.21.5.2 Betriebsphase<br />

Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut<br />

Oberflächenwasser als geringfügig beurteilt.<br />

9.22 GEOLOGIE UND GRUNDWASSER<br />

Mit dem ersten Ausbauabschnitt der S7, Fürstenfelder Schnellstraße, wird die bestehende<br />

und oftmals durch Ortschaften verlaufende Bundesstraße zwischen dem Anschluss an die<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 217


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

A2, Süd Autobahn, und dem Bestand östlich Rudersdorf durch eine vierspurige<br />

Schnellstraße entlastet. Dieser Ausbau sieht mit einem bergmännischen Tunnel und<br />

mehreren Unterflurtunnels teilweise tiefe Eingriffe in den Untergrund vor, die auch<br />

Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Ein auf einem vielfältigen<br />

Untersuchungsprogramm aufgebautes geologisches und hydrogeologisches Modell des<br />

Planungsraums wurde skizziert. Darauf aufbauend werden anhand der zu erwartenden<br />

Eingriffswirkung die Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser und die<br />

bestehenden Wasserversorgungen analysiert. Durch Einsatz geeigneter Maßnahmen<br />

können die Auswirkungen soweit kompensiert werden, dass nur mehr mit geringfügigen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu rechnen ist.<br />

9.22.1 Ist-Zustand<br />

Das Projektgebiet befindet sich im östlichen Abschnitt des Steirischen Tertiärbeckens, wobei<br />

der überwiegende <strong>Teil</strong> des Untersuchungsraums dem Fürstenfelder Becken zuzuordnen ist.<br />

Den tiefen, nicht aufgeschlossenen Untergrund bildet das kristalline Grundgebirge. Die<br />

überlagernde, tertiäre Gesteinsabfolge im Projektsgebiet umfasst vorwiegend Schichten des<br />

Miozän. An quartären Lockersedimenten sind holozäne und auch pleistozäne Sedimente zu<br />

unterscheiden.<br />

Die Talentwicklung im gegenständlichen Talraum war durch eine deutliche Einebnung der<br />

tertiären Landoberfläche geprägt. Da die Tiefenerosion im Vorfeld der Gletscher eher gering<br />

war, erreichten talrandnahe Terrassensedimente durchwegs nur geringe Mächtigkeit und<br />

lagern dem Abtragungsrelief meist diskordant auf.<br />

Der Untersuchungsraum gliedert sich hydraulisch in die Talsohle sowie in Hügelbereiche. In<br />

den kiesreicheren Schichten der jungen Talfüllungen liegt ein seichter Grundwasserkörper<br />

vor, der durch tertiäre Schluffe und Tone in die Tiefe sowie durch junge sandig-schluffige<br />

Sedimente zur Oberfläche hin abgedichtet ist. Die Hügelbereiche sind von meist gering<br />

durchlässigen Schichten dominiert und lassen eine hohe Inhomogenität der Aquifere bzw.<br />

zahlreiche lokale Grundwasserleiter erkennen, die mehr oder weniger miteinander in<br />

hydraulischen Kontakt stehen.<br />

Durch die sehr schwache Durchlässigkeit der Deckschicht und der schwach durchlässigen<br />

bis durchlässigen Aquifere ist eine geringe Durchströmung der Hügelaquifere und eine<br />

geringe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.<br />

9.22.2 Auswirkungen<br />

Mit dem Bau der Unterflurstrecken, Wannen und dem bergmännischen Tunnel wird der<br />

Grundwasserspiegel auf das Tunnel- bzw. Sohlniveau der Bauwerke abgesenkt. Während<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 218


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

sich die Absenkungen im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach und des<br />

Wannenbauwerks westlich und östlich des Tunnel Rudersdorfs auf einige Meter beschränkt,<br />

sind die Grundwasserabsenkungen im Bereich des Tunnel Rudersdorfs erheblich. Anders<br />

als bei den Bauwerken Unterflurtrasse Speltenbach und Wannenbauwerk Tunnel Rudersdorf<br />

West, wo das Grundwasser nur während der Baumaßnahmen temporär abgesenkt wird, wird<br />

der Bergwasserspiegel im Bereich Tunnel Rudersdorf und Wannenbauwerk Ost nicht nur in<br />

der Bauzeit sondern dauerhaft während der Betriebsphase maßgeblich abgesenkt. Damit<br />

sind für den bergmännischen Abschnitt des Tunnels Rudersdorf dauerhafte Veränderungen<br />

des Bergwasserspiegels im Umfeld der Tunnelröhren zu erwarten. Davon betroffen sind<br />

einige, vorwiegend Nutzwasser fördernde Brunnen, für die vor allem quantitative<br />

Veränderungen zu erwarten sind.<br />

Als weitere nachhaltige Auswirkung des Vorhabens auf das Grundwasser sind<br />

Versickerungen von salzbelasteten Wässern in den Untergrund zu bewerten. Die<br />

Gegenüberstellung von Alternativen zur Versickerung im Winter der durch Salzung<br />

belasteten Straßenwässer lässt jedoch erkennen, dass eine Ableitung in offene Gerinne<br />

ebenfalls Umweltbelastungen mit sich bringt. Letztlich verbleibt das Ergebnis eines<br />

Variantenvergleichs im Sinne des § 104a, Abs. 2 des geltenden Wasserrechtsgesetzes, der<br />

nachweist, dass zum einen alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die<br />

negativen Auswirkungen auf den Zustand des Oberflächenwasser- oder<br />

Grundwasserkörpers zu mindern und zum anderen im konkreten Fall keine bessere Lösung<br />

zur Behandlung der Straßenabwässer existiert.<br />

9.22.3 Maßnahmen<br />

In Hinblick auf die Erhaltung der Grundwasserqualität ist beim Bau der Wannenbauwerke<br />

und Unterflurtrasse sowie des Tunnel Rudersdorf auf eine ausreichende Reinigung der<br />

Bauwässer und eine schadlose und saubere Rückführung der anfallenden Bergwässer und<br />

gereinigten Bau- und Straßenwässer in den Aquifer zu achten. Diese Wässer sind getrennt<br />

voneinander abzuleiten und den vorgesehenen Versickerungsbecken zuzuführen.<br />

Die temporären bzw. endgültigen Dükersysteme bei den Objekten Unterflurtrasse<br />

Speltenbach und Tunnel Rudersdorf Wannebauwerk West, sorgen für eine komplette Überbzw.<br />

Umleitung des Grundwassers, sodass die Bauwerksbarriere nicht wirksam ist und keine<br />

weitreichenden Grundwasserabsenkungen erreicht werden.<br />

Das Bergwasserregime im Bereich Tunnel Rudersdorf und Tunnel Rudersdorf<br />

Wannenbauwerk Ost wird während des Baus und auch in der Betriebsphase maßgeblich<br />

durch größere Grundwasserabsenkungen verändert. Da in <strong>Teil</strong>bereichen um den Tunnel<br />

Rudersdorf quantitative Auswirkungen auf bestehende Einzelwasserversorgungen, aber<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 219


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

auch den derzeit nicht betriebenen Brunnen der Gemeinde Rudersdorf nicht auszuschließen<br />

sind, sind Maßnahmen zur Herstellung der Versorgungssicherheit vorzusehen. Für die<br />

Besitzer von Kleinbrunnenanlagen im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung um den<br />

Tunnel Rudersdorf besteht bereits ein Anschluss an die Ortswasserversorgung, so dass<br />

neben möglichen Abgeltungen der zusätzlichen Kosten für Nutzwasser keine weiteren<br />

Maßnahmen erforderlich sind. Der Brunnen Rudersdorf (PZ 780) des Wasserverbandes<br />

Unteres Lafnitztal ist derzeit für Trinkwasserversorgungszwecke nicht nutzbar. Die<br />

Versorgung der Ortschaft erfolgt bereits jetzt über den Wasserverband Unteres Lafnitztal, so<br />

dass keine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Der genannte Brunnen ist schon längere Zeit<br />

nicht mehr in Betrieb und wird zukünftig auch nicht mehr genutzt werden. Ein neuer Brunnen<br />

für die Wasserversorgung Rudersdorf ist in Planung.<br />

Die aus Versickerungen resultierende Belastung des Grundwassers ist über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren nach Inbetriebnahme detailliert zu erfassen und auf diesen Ergebnissen<br />

aufbauend nach dem Kontrollzeitraum zu evaluieren. Sind alle vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen optimal ausgeführt bzw. im Vorfeld geplant, sind die verbleibenden<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser mit gering zu bewerten.<br />

9.22.4 Gesamtbeurteilung<br />

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass mit dem Bau der S7 im Abschnitt<br />

vom Anschluss an die A2 bis Dobersdorf trotz bereichsweiser hoher Eingriffsintensität von<br />

Tunnelbauwerken und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Bergwasser keine<br />

nachhaltige Verschlechterung eintritt, da vorhandene Versorgungsnetze mit Trink- und<br />

Nutzwasser die möglichen Auswirkungen des Vorhabens kompensieren können. Aus dem<br />

Fachbereich Grundwasser sind geringfügige Auswirkungen gegeben bzw. wird die sektorale<br />

Belastung des Projektes auf das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig<br />

beurteilt.<br />

9.22.4.1 Bauphase<br />

Aus dem Fachbereich Grundwasser wird die sektorale Belastung des Projektes auf<br />

das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />

9.22.4.2 Betriebsphase<br />

Aus dem Fachbereich Grundwasser wird die sektorale Belastung des Projektes auf<br />

das Schutzgut Geologie und Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 220


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

10 ZUSAMMENFASSUNG DER WECHSELWIRKUNGEN<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind – wie die Projektwirkungen an sich – in<br />

den Unterlagen zum Einreichprojekt wie folgt berücksichtigt:<br />

• In der technischen Planung: z.B. durch Lärmschutzwände oder Unterflurtrassen<br />

aufgrund zu hoher Lärmimmissionen, Gewässerschutzanlagen und Rückhaltebecken<br />

zur Chloridverdünnung, begrünte Sichtschutzdämme etc.<br />

• Bei der Bewertung und Maßnahmenentwicklung für die einzelnen Fachbereiche und<br />

Schutzgüter: z.B. Beurteilung etwaiger Einflüsse einer Grundwasserabsenkung auf<br />

Landwirtschaft und Pflanzenlebensräume, Begrünung von Lärmschutzwänden zur<br />

besseren Einbindung der S7 in die Landschaft, Herstellung naturnaher<br />

Gewässerstrukturen etc.<br />

Die vorhabensbedingten Emissionen - Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen - wirken vor<br />

allem auf den Menschen in seinen Lebens- und Erholungsräumen und auf die Tier- und<br />

Pflanzenwelt. Bei der Planung der S7 und der erforderlichen Umweltmaßnahmen wurde<br />

strikt darauf geachtet, die vorhabensbedingten Auswirkungen auf ein verträgliches Maß zu<br />

reduzieren. In einigen Bereichen werden Emissionen, die von bestehenden Verkehrswegen<br />

ausgehen, durch die S7 zukünftig auch reduziert. Beispielsweise werden die derzeit von den<br />

stark frequentierten Landesstraßen beeinträchtigten Bewohner von Großwilfersdorf oder<br />

Rudersdorf vor allem im Hinblick auf die Lärm- und Luftschadstoffbelastung deutlich entlastet<br />

werden.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Wechselwirkungen und / oder „Wirkungsketten“<br />

zwischen den Schutzgütern berücksichtigt sind. Auch die umweltrelevanten Maßnahmen<br />

wurden so konzipiert, dass fachgebietsübergreifende Synergien optimal genutzt werden und<br />

nachteilige Wechselbeziehungen vermieden werden.<br />

Im Folgenden sind die Wechselwirkungen in einer Übersichtsmatrix dargestellt, die<br />

wesentlichen Wirkungen sind anschließend zusammengefasst.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 221


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 10-1: Übersicht der Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen Mensch Siedlung Mensch Nutzung Ökologie Boden, Luft und<br />

Klima<br />

Schutzgüter und Fachbereiche<br />

Mensch Siedlung<br />

Mensch Nutzung<br />

Ökologie<br />

Raumentwicklung<br />

Siedlungsraum<br />

Wirtschaftsraum<br />

Ortsbild<br />

Erschütterungen<br />

Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Jagd und Wildökologie<br />

Fischerei<br />

Sachgüter<br />

Kulturgüter<br />

Freizeit und Erholung<br />

Landschaftsbild<br />

Pflanzen<br />

Lebensraumsstrukturen<br />

Schutzgebiete (Natura 2000)<br />

Raumentwicklung<br />

Siedlungsraum<br />

Wirtschaftsraum<br />

Ortsbild<br />

Erschütterungen<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 222<br />

Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Jagd und Wildökologie<br />

Fischerei<br />

Sachgüter<br />

Kulturgüter<br />

Freizeit und Erholung<br />

Landschaftsbild<br />

Pflanzen<br />

Lebensraumsstrukturen<br />

Schutzgebiete (Natura 2000)<br />

Tiere<br />

Gewässerökologie<br />

Boden<br />

Fremdstoffe im Boden<br />

Luft<br />

Klima<br />

Wasser<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Grundwasser


S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Wechselwirkungen Mensch Siedlung Mensch Nutzung Ökologie Boden, Luft und<br />

Klima<br />

Schutzgüter und Fachbereiche<br />

Boden,<br />

Luft,<br />

Klima<br />

Wasser<br />

Schutzgutübergreifende,<br />

vorhabensbedingte<br />

Wirkungen: Lärm und<br />

Luftschadstoffe<br />

Legende:<br />

Tiere<br />

Gewässerökologie<br />

Boden<br />

Fremdstoffe im Boden<br />

Luft<br />

Klima<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Grundwasser<br />

Wechselwirkung vorhanden Wechselwirkung nicht vorhanden oder unbedeutend<br />

Raumentwicklung<br />

Siedlungsraum<br />

Wirtschaftsraum<br />

Ortsbild<br />

Erschütterungen<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 223<br />

Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Jagd und Wildökologie<br />

Fischerei<br />

Sachgüter<br />

Kulturgüter<br />

Freizeit und Erholung<br />

Landschaftsbild<br />

Pflanzen<br />

Lebensraumsstrukturen<br />

Schutzgebiete (Natura 2000)<br />

Tiere<br />

Gewässerökologie<br />

Boden<br />

Fremdstoffe im Boden<br />

Luft<br />

Klima<br />

Wasser<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Grundwasser


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

10.1.1 Mensch Siedlung / Sach und Kulturgüter<br />

Für den Fachbereich Siedlungsraum, Wirtschaftsraum / Raumentwicklung und Ortsbild sind<br />

themenübergreifende Wirkungen gegeben, die sämtliche Nutzungen des Raumes durch den<br />

Menschen umfassen. Die indirekten Projektwirkungen (Luftschadstoffe, Lärm und<br />

Erschütterungen) beziehen sich ua. unmittelbar und direkt auf den Menschen. Die<br />

humanmedizinischen Wirkungen wurden im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Belästigungen<br />

geprüft, eine Gesundheitsgefährdung wird ausgeschlossen.<br />

Weiters stehen insbesondere die für die Landschaft, die Freizeit und Erholung sowie das<br />

Ortsbild ermittelten Auswirkungen in direktem Zusammenhang mit den Nutzungen und<br />

Wahrnehmungen des Menschen bzw. des Lebensraumes (Wohnen, Arbeiten, Freizeit,<br />

Erholung). Daher sind die in den jeweiligen Fachbereichen festgelegten Maßnahmen,<br />

insbesondere jene Maßnahmen in den Fachbereichen Landschaftsbild, Freizeit und<br />

Erholung für den Siedlungsraum relevant und decken sich.<br />

Wechselwirkungen bestehen ebenfalls zwischen dem Ortsbild und den Sach- und<br />

Kulturgütern, welche das Ortsbild, den Ortscharakter bzw. das äußere Erscheinungsbild<br />

wesentlich mit bestimmen. Sach- und Kulturgüter bestimmen das äußere Erscheinungsbild<br />

der Landschaft. Obertägig sichtbare Bodendenkmale (z.B. Hügelgräber, Wehranlagen,<br />

Altwege) sind prägender Bestandteil der Kulturlandschaft. Für das Fachgebiet Sach- und<br />

Kulturgüter sind im aktuellen Fall lediglich geringe Wechselwirkungen anzugeben, da nur<br />

einzelne Bodendenkmale vorhanden sind.<br />

10.1.2 Nutzungen Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei<br />

Im Zuge der Maßnahmenplanung werden für Ersatzaufforstungen und strukturverbessernde<br />

Maßnahmen (Hecken, Baumreihen, Strauchgruppen) landwirtschaftliche Flächen<br />

beansprucht, dabei werden definierte Mindestabstände der Gehölze zum Schutz<br />

angrenzender landwirtschaftlicher Kulturen eingehalten.<br />

Auswirkungen auf den Boden – als Produktionsgrundlage der Landwirtschaft – können die<br />

Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen beeinträchtigen. Im gegenständlichem Projekt<br />

werden lediglich durch die aus dem Tausalzeinfluss resultierende Schadstoffbelastung des<br />

Bodens punktuelle Auswirkungen auf den Fachbereich Landwirtschaft erwartet. Durch<br />

straßennahe Immissionsschutzpflanzungen entlang dieser Bereiche werden diese<br />

Auswirkungen jedoch weitestgehend vermindert.<br />

Im Hinblick auf die Wildökologie und die Jagdwirtschaft stellen Waldgebiete für das Wild<br />

einen wichtigen Bezugsraum dar (Wildeinstände). Durch Beunruhigung des Wildes (z.B.<br />

durch Lärm) oder Verlust von Einstandsflächen in deren bevorzugten Lebensräumen (z.B.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 224


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

durch Rodung) zieht sich das Wild in attraktivere (ungestörte) Lebensräume zurück. Durch<br />

vermehrten Wildbestand können Folgeschäden wie Verbiss- und Fegeschäden in den<br />

betroffenen Waldgebieten auftreten. Weiters ergeben sich durch Rodungen sowie<br />

Zerschneidung von Waldgebieten Trennwirkungen auf vorhandene Biotopstrukturen.<br />

Im Nahbereich der Trasse sind naturgemäß höhere Schadstoffkonzentrationen durch den<br />

Straßenverkehr bzw. Schadstoffeinträge in den (Wald-) Boden zu erwarten. Bei Fehlen eines<br />

stabilen und vitalen Waldtraufs als Schadstoffilter bzw. Puffer kann es zu Beeinträchtigungen<br />

der Waldbestände, vor allem hinsichtlich ihrer Wohlfahrtsfunktion (Klimaausgleich), kommen.<br />

Daher wird im Nahbereich der Trasse ein gut gestufter und mehrschichtiger Waldtrauf mit<br />

guter Filterleistung (Auskämmungseffekt) geschaffen.<br />

10.1.3 Landschaft<br />

Die Aufwertung der Landschaft durch die Erhöhung der Strukturvielfalt (Baumreihen,<br />

Ausprägung von Waldrändern, Strauchgruppen, Hecken, etc.) wirkt positiv auf den<br />

Erholungswert der Landschaft für den Menschen. Maßnahmen des Fachbereichs<br />

Landschaftsbild haben also einen „Mehrwert“ für das Landschaftserlebnis.<br />

Durch den Verlust von Waldflächen, insbesondere im Bereich der Waldränder (Waldtrauf)<br />

ergeben sich durch die erhöhte Einsehbarkeit der Trasse Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild. Ersatzaufforstungen, lebensraumverbessernde Maßnahmen für Tiere<br />

(Fachbereich Jagd und Fachbereich Tiere und Fachbereich Gewässerökologie) wie die<br />

Anlage von Hecken oder die naturnahe Ausgestaltung von Gewässerquerungen sowie der<br />

Ausgleich von Verlusten von Pflanzenlebensräumen beispielsweise durch die Entwicklung<br />

von Brachflächen dienen einer strukturellen Aufwertung des landwirtschaftlich intensiv<br />

genutzten (und somit zumeist ausgeräumten) Talbodens.<br />

10.1.4 Ökologie, Naturraum<br />

Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen Flora und Fauna und somit indirekt<br />

auch mit den Schutzgütern Land- und Forstwirtschaft, Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-)<br />

Schutzgebiete, Boden, Luft, Klima. Biotope und Pflanzenlebensräume stellen für Tiere<br />

wichtige Fortpflanzungs- und Nahrungslebensräume sowie funktionell Wander- und<br />

Ausbreitungskorridore dar. Die projektbedingten (Nutzungs-) Änderungen und<br />

Beanspruchungen von Pflanzenlebensräumen verändern auch Habitate und<br />

raumbedeutsame Funktionen für Tiere und können sich auf den Schutzstatus<br />

schutzgebietsrelevanter Tierarten auswirken. Ebenso wirken sich geplante Maßnahmen<br />

sowohl auf Lebensräume und Funktionen für Tierarten als auch auf Pflanzen und deren<br />

Lebensräume aus.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 225


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

10.1.5 Boden , Luft und Klima<br />

Als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft bewirken Beeinflussungen des<br />

Schutzguts Boden Auswirkungen auf die entsprechenden Fachbereiche. Ebenso können<br />

Beeinträchtigungen des Bodens zu einer Veränderung der Pflanzenwelt führen. Diese<br />

Auswirkungen wiederum werden zumeist durch eine Veränderung der Schadstoffbelastung<br />

der Böden durch erhöhte Immissionen aus Luftschadstoffen oder Tausalz erzeugt, die der<br />

Boden nicht mehr puffern kann. Im gegenständlichem Projekt beschränken sich diese<br />

Auswirkungen lokal auf straßennahe Waldböden. Dort werden geringfügige Versauerungen<br />

prognostiziert. Auf die Produktionsfähigkeit wirkt sich dies somit nicht aus.<br />

Gehölzbepflanzungen, lebensraumverbessernde ökologische Maßnahmen wie die Anlage<br />

von Hecken etc. bewirken eine Verbesserung im meso / mikroskaligen Bereich. Maßnahmen<br />

des Fachbereiches Luft für die Bauphase (Feuchthalten von unbefestigten Zu/Abfahrten des<br />

Baustellenverkehrs) führen zu einer Verbesserung des Mikroklimas.<br />

Die Ausbreitung von Luftschadstoffen wird durch die räumlichen Strömungs- und<br />

Turbulenzvorgänge bestimmt. Diese sind für bodennahe Quellen neben den allgemeinen<br />

meteorologischen Bedingungen auch von der Geländestruktur, von Verbauungen und<br />

unterschiedlichen Bodennutzungen abhängig. Vorrangig aber werden die<br />

Ausbreitungsbedingungen von den im Untersuchungsgebiet herrschenden meteorologischen<br />

Bedingungen bestimmt. Die wesentlichen Parameter für die Ausbreitungsrechnung sind<br />

Windgeschwindigkeit und Windrichtung.<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen für Luftschadstoffe sind wie zu<br />

Kapitelanfang erwähnt für Schutzgüter aus dem Bereich Raum und Umwelt z.T. von<br />

bedeutender Relevanz.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 226


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.1 GESAMTÜBERBLICK DER UMFELDMAßNAHMEN<br />

11 ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN<br />

Um die Umweltverträglichkeit des Projekts zu gewährleisten, werden von jedem Fachbereich<br />

verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Auswirkungen auf die Umwelt<br />

minimieren oder ausgleichen können. Im Rahmen der Maßnahmensynthese wurden alle<br />

sektoralen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und in interdisziplinärer Zusammenarbeit zu<br />

einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog zusammengestellt.<br />

Generelle Zielsetzungen<br />

Die unterschiedlichen Fachbereiche stellen verschiedenste Ansprüche an die<br />

Maßnahmenplanung und –gestaltung. Um ein einheitlichen und nachvollziehbaren<br />

Maßnahmenkatalog zusammen stellen zu können, fanden bei der Auswahl und räumlichen<br />

Festlegung der Maßnahmen folgende Aspekte Berücksichtigung:<br />

Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Maßnahmen werden soweit möglich voll<br />

ausgeschöpft und schon bei der Maßnahmenkonzeption berücksichtigt.<br />

Verortung: Um die Umsetzung der Maßnahmen flexibel zu gestalten werden nur jene<br />

Maßnahmen fix verortet, welche nur auf einer bestimmten Fläche ihre<br />

Maßnahmenwirksamkeit voll entfalten können (z.B. Hecke als Leitstruktur zu einer<br />

Wildquerung). Alle anderen Maßnahmen sind innerhalb von sogenannten Flächenpools<br />

angegeben. Die optimale Wirksamkeit erhalten diese Maßnahmen unter Berücksichtigung<br />

der „Vorzugsflächen“ – sie können allerdings auch im näheren Umfeld innerhalb der<br />

Flächenpools verschoben werden, sofern die Maßnahmenwirkung damit nicht eingeschränkt<br />

bzw. verloren geht.<br />

Flächenverfügbarkeit: Nach Möglichkeit werden Flächen im/nahe am Manipulationsbereich<br />

der Trasse für die Umsetzung von Maßnahmen ausgewählt. Wesentlich ist, dass diese<br />

Flächen keine ökologischen Fallen bilden und die geforderte Maßnahmenwirkung voll<br />

entfalten können. Grundsätzlich sind die Maßnahmen in der beschriebenen Form und in dem<br />

angegebenen Umfang umzusetzen. Die Verortung der Maßnahmen im Maßnahmenplan ist<br />

aus fachlicher Sicht erfolgt. Sollten die gekennzeichneten Flächen nicht zur Verfügung<br />

stehen, sind nach Rücksprache mit der Koordination Raum/Umwelt bzw. den<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 227


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Fachberichtserstellern<br />

heranzuziehen.<br />

vergleichbare Flächen (Größe, Art) für die Umsetzung<br />

Realisierbarkeit: Die Maßnahmen werden so gestaltet und ausgewählt, dass realistische<br />

Chancen auf deren Umsetzung besteht<br />

Restflächen: Sinnvoller Einbau von „Restflächen“ in die Maßnahmenkonzeption/Gestaltung<br />

Grundstücksgrenzen: Für die Abgrenzung der Maßnahmenflächen werden nicht nur die<br />

naturräumlichen Grundlagen herangezogen, sondern auch die Grundstücksgrenzen<br />

berücksichtigt<br />

11.1.1 Überblick über Flächenverluste und Maßnahmen<br />

Entsprechend der methodischen Vorgaben werden ab einer Eingriffserheblichkeit „mittel“<br />

Maßnahmen entwickelt. Die sektoralen Konflikte und Maßnahmen wurden in einem<br />

interdisziplinären Prozess gemeinsam mit den Fachbearbeitern geordnet und in einer<br />

zentralen Maßnahmendatenbank eingegeben. Eine vollständige Auflistung aller Maßnahmen<br />

inkl. der Maßnahmenpläne für die Bau- und Betriebsphase befindet sich in der Box 4,<br />

Einlage 4.2.1 – 4.2.9.<br />

Der direkte Flächenverlust für die Betriebsphase der S7 beträgt rund 154,2ha, die<br />

zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Baufeld beträgt rund. 63,5ha. Im Bereich<br />

des bergmännischen Tunnels Rudersdorf werden auf 1,9km weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase oberirdisch Flächen beansprucht.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 228


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 11-1: Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der Biotopkartierung 2<br />

BAU-/BETRIEB Offenland/Wald/Sonstige Gesamtergebnis<br />

Baufeld<br />

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Maßnahmen der Betriebsphase:<br />

– alle verorteten Maßnahmen inkl. Umfang (Fläche, lm, Stück),<br />

– Maßnahmenvorzugsflächen innerhalb eines Flächenpools:<br />

sind jene Flächen die aufgrund ihrer Eigenschaften am besten für die<br />

Umsetzung der Maßnahme geeignet sind<br />

– Flächenpools inkl. Umfang:<br />

sind Areale innerhalb derer die Maßnahmenvorzugsflächen ausgewiesen<br />

wurden. Sollte eine Maßnahmenvorzugfläche nicht verfügbar sein, ist diese<br />

Maßnahme unter ähnlichen Rahmenbedingungen an anderer Stelle innerhalb<br />

des ausgewiesenen Flächenpools umzusetzen.<br />

Tabelle 11-2: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu Umfang<br />

Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />

Wiesen/Offenland<br />

Offenland (ha) 34,26<br />

Wald (ha) 26,30<br />

Sonstige (ha) 2,92<br />

Baufeld Ergebnis (ha) 63,48<br />

Betrieb<br />

Offenland (ha) 89,15<br />

Wald (ha) 53,60<br />

Sonstige (ha) 11,45<br />

Betrieb Ergebnis (ha) 154,20<br />

Gesamtergebnis (ha) 217,68<br />

davon in<br />

techn.<br />

Projekt<br />

enthalten<br />

(gerundet) Einheit<br />

Wiese sichern 0,37 0 ha<br />

Wiese entwickeln 0,79 0 ha<br />

2<br />

Insgesamt beträgt der Flächenunterschied zwischen der Biotopkartierung - Wald sowie der Waldausscheidung<br />

im EO-Forst rund 7,5 ha, dies ist wie folgt begründet: Im Zuge der Waldfeststellung wurden auch<br />

Strukturpflanzungen und lineare Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft als "Wald" im Sinne des Forstgesetzes<br />

definiert, da in diesen Bereichen im WEP eine prioritäre Schutz- und Wohlfahrtsfunktion der Gehölze gegeben ist.<br />

Primär handelt es sich um Gehölzstreifen entlang der A2 Südautobahn im Knotenbereich Riegersdorf, um Bachund<br />

Grabenbegleitgehölze, um Windschutzanlagen sowie um Feldgehölze in der Offenlandschaft.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 229


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />

Wald<br />

Gehölzstrukturen<br />

davon in<br />

techn.<br />

Projekt<br />

enthalten<br />

(gerundet) Einheit<br />

Böschungen Wiese 47,5 47,5 ha<br />

Gehölzbepflanzung 36,20 11,23 ha<br />

Wiederbewaldung entlang der<br />

Trasse (zusätzlich zu den bereits<br />

verorteten Waldmaßnahmen) 41,16 0 ha<br />

Gehölzbepflanzung Auwald 2,47 0 ha<br />

Außernutzungsstellung 7,75 0 ha<br />

Waldverbesserung 4,53 0 ha<br />

Waldrandgestaltung 4,12 1,15 ha<br />

Hecke 9,69 0 ha<br />

Strukturpflanzungen 6,509 5,92 ha<br />

Baum/Strauchreihe 3265 0 lfm<br />

Gewässer Restrukturierung 1,83 0,66 ha<br />

Tiere (spezielle)<br />

Sonstige<br />

Architektonische<br />

Gestaltung<br />

Tabelle 11-3: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools<br />

Amphibiengewässer<br />

anlegen/gestalten 15 0 Stück<br />

Kunsthorste 9 0 Stück<br />

Vogelnistkästen 25 0 Stück<br />

Fledermausnistkästen 200 0 Stück<br />

Wildwarneinrichtungen Ca. 4400 0 lfm<br />

Rekultivierung 2,29 0 ha<br />

Ersatzroute Wanderweg/Radweg 1 0 Stück<br />

Gewässerschutzanlagen 3,72 3,72 ha<br />

Anschlussstellen 15,22 15,22 ha<br />

Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />

Offenland<br />

davon in<br />

techn.<br />

Projekt<br />

enthalten Einheit<br />

Acker in Brache umwandeln 18,68 0 ha<br />

Acker in Wiese umwandeln 14,32 1,50 ha<br />

Wiese sichern 10,07 4,05 ha<br />

Wald Waldverbesserung 83,04 0 ha<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 230


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 11-4: Flächenpools<br />

Maßnahmengruppe Maßnahmentyp Umfang<br />

Offenland<br />

davon in<br />

techn.<br />

Projekt<br />

enthalten Einheit<br />

Acker in Brache umwandeln 131,53 0 ha<br />

Acker in Wiese umwandeln 101,33 0 ha<br />

Wiesen-Brache Komplex 53,62 0 ha<br />

Wald Waldverbesserung 559,35 0 ha<br />

Rund 85,4ha der verorteten Maßnahmen (davon 47,5ha für Böschungsbegrünung und<br />

Begrünung von Zwickelflächen) und rund 5,55ha der Vorzugsflächen sind bereits im<br />

technischen Projekt integriert.<br />

11.1.2 Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen<br />

Im Folgenden werden die <strong>Teil</strong>räume beschrieben, wo die S7 zukünftig gebaut werden soll.<br />

Dabei sind die wesentlichen Eingriffe, deren Auswirkungen sowie die wesentlichen<br />

Maßnahmen (Verminderung, Ausgleich oder Ersatz), durch die schädliche, belästigende<br />

oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden zusammengefasst.<br />

Allgemeine Maßnahmen für die Betriebsphase wie z.B. Wildschutzzäunung,<br />

Wildwarneinrichtungen, Böschungsbegrünung, Beleuchtung, Blendschutz etc. und für die<br />

Bauphase wie z.B. Staubschutz, bodenkundliche und archäologische Baubegleitung,<br />

Aufrechterhaltung der Wegverbindungen, Sichtschutzmaßnahmen während der Bauzeit etc.<br />

werden hier nicht gesondert angeführt. Sämtliche Lärmschutzmaßnahmen sind detailliert im<br />

Kapitel Bauliche Maßnahmen beschrieben.<br />

11.1.2.1 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum A2 bei Riegersdorf<br />

Die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße beginnt am Knoten Riegersdorf<br />

(A2/S 7) rund 2.9km nördlich der nächstgelegenen Anschlussstelle Ilz der A 2 Süd Autobahn.<br />

Der Knoten Riegersdorf wird in Form einer Birne ausgebildet. Maßgeblich für die Wahl dieser<br />

Knotenform waren einerseits die Sicherstellung eines möglichst großen Abstandes zwischen<br />

dem zukünftigen Knoten und dem Siedlungsrand des Ortsteils Riegersdorf, andererseits die<br />

Bevorzugung der Fahrtrichtung Graz aus Richtung Fürstenfeld auf Basis der zu erwartenden<br />

Verkehrsbelastungen.<br />

Mit drei großzügigen Brückenbauwerken (zwischen 106m und 194m lichte Weite) wird der<br />

Marbach überspannt, um den Gewässerlauf und seine Ufer so gering wie möglich zu<br />

beeinträchtigen.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 231


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Die Eingriffe in diesem <strong>Teil</strong>raum sind im Wesentlichen durch die Sichtbarkeiten des Knotens<br />

aufgrund der Dammlage, durch den erhöhten Flächenverbrauch und die Beeinträchtigung<br />

des Marbachtales gegeben. Die Auswirkungsbeurteilung und Maßnahmenplanung erfolgte<br />

unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehende A2.<br />

Neben den großen Brückenbauwerken, die sich infolge der Dimensionierung als<br />

Querungsmöglichkeit für alle vorkommenden Wildarten geeignet sind, konzentrieren sich die<br />

wesentlichen Maßnahmen sich vor allem auf die Gehölzbepflanzungen westlich des Knotens<br />

zur Sichtverschattung für die Anrainer der Ortschaft Riegersdorf bzw. als Immissionsschutz.<br />

In jenen Bereichen, wo in den Marbach eingegriffen werden muss, sind Maßnahmen zur<br />

Wiederherstellung des gewundenen Gewässerverlaufs geplant. Während der Bauphase wird<br />

ein Monitoring im Hinblick auf die Durchwanderbarkeit des Eingriffsraumes für den Fischotter<br />

eingerichtet.<br />

In den Unterlauf des Marbaches erfolgt die Einleitung von Straßenwässern in dosierter<br />

Weise über Gewässerschutzanlagen. Überall sonst im Planungsgebiet werden die<br />

Straßenwässer der S 7 entweder über Versickerungsmulden entlang des Böschungsfußes<br />

oder über Gewässerschutzanlagen versickert. Die Einleitung der im Winter auftretenden<br />

Straßenwässer in den Marbach erfolgt dosiert, die maximale Chloridkonzentration steht in<br />

keinem Widerspruch zur Qualitätszielverordnung Oberflächenwasser Chemie. Es sind keine<br />

wesentlichen Veränderungen der derzeitigen Flora und Fauna zu erwarten. In der Bauphase<br />

wird kein Chlorid aus Auftaumitteln in die Gewässer eingetragen. Mögliche Einträge anderer<br />

Stoffe können durch entsprechende Gewässerschutzmaßnahmen während der<br />

Bauabwicklung vermieden werden.<br />

Waldverbesserungsmaßnahmen sind in diesem Raum ebenfalls vorgesehen. Die<br />

Notwendigkeit hierfür ergibt sich vor allem aufgrund der Beeinträchtigung wertvoller<br />

Fledermaus- und Vogellebensräume im Edelsee- und Schröttenwald. Auf ehemaligen<br />

Ackerstandorten werden langfristig Wiesen auf feuchtem bis wechselfeuchtem Standort<br />

etabliert, die von Vögeln, Reptilien, Amphibien und Schmetterlingen genutzt werden können<br />

und des weiteren Äsungsflächen va. für Reh- und Niederwild darstellen.<br />

Der Spazierweg durch den Marbachgraben kann durch die ausreichend dimensionierten<br />

Brücken bestehen bleiben.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 232


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 11-1: Ausschnitt Maßnahmenplan Knoten A 2 / S 7(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 233


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.1.2.2 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum nördlich und östlich von Großwilfersdorf - Edelseewald und Schröttenwald<br />

Abbildung 11-2: Ausschnitt Maßnahmenplan Edelseewald und Schröttenwald (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 234


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Vom Knoten Riegersdorf führt die S 7 zuerst in leichter Dammlage in Richtung Osten in den<br />

Edelseewald, wird dann im Einschnitt weitergeführt und erfährt bei km 3,040 den Tiefpunkt.<br />

Dort ist eine Grünbrückemit mit einer für Tiere nutzbaren Breite von 25m vorgesehen.<br />

Die Führung der S 7 im Wald verursacht umfangreiche Lebensraumverluste, die in erster<br />

Linie die Fledermäuse betreffen. Die Waldverluste werden mit waldverbessernden<br />

Maßnahmen kompensiert. Ziel ist die Schaffung standortgerechter lichter Waldbestände mit<br />

einer artenreichen Bestockung mit den Hauptbaumarten Eiche und Hainbuche und<br />

unterschiedlichen anderen Laubgehölzen. Damit werden auch die Lebensräume der<br />

vorkommenden Wildtiere, Vögel und Amphibien verbessert. Die Barrierewirkung der Trasse<br />

wird durch die Grünbrücke kurz vor dem Schröttenwald vermindert.<br />

Trotz dieser Querungsmöglichkeiten kann die Erhöhung des Kollisionsrisikos mit<br />

Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden. Die Waldverbesserungen werden vor allem im<br />

Bereich der Grünbrücke, die eine Verbindung zwischen den Wäldern Edelseewald und<br />

Schröttenwald garantieren soll, vorgesehen.<br />

Entlang des Edelseebaches sowie des Grenzgrabens werden Kleingewässer angelegt, die<br />

als Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie als Nahrungslebensraum für Fledermäuse und<br />

Vögel fungieren. Südwestlich von Jobst, nördlich des Edelseewaldes, werden Ackerflächen<br />

in nährstoffarme Wiesen, bzw. in nährstoffarme Dauerbrachen umgewandelt, die von<br />

diversen Wild- und anderen Tierarten genutzt werden können.<br />

Mit einer Einschränkung des Bauzeitraumes im Bereich der hoch bis sehr hoch sensiblen<br />

Fledermauslebensräume werden die Störungswirkungen der Bauphase herabgesetzt. In der<br />

Betriebsphase bleiben die Auswirkungen trotz umfangreicher waldverbessernder und<br />

weiterer Maßnahmen für das Schutzgut Fledermäuse jedoch erheblich, da die Wirksamkeit<br />

der Waldverbesserungen ebenso wie die der Hecken, Waldrandgestaltungen usw. zum <strong>Teil</strong><br />

erst mittel bis langfristig gegeben und der Erfolg der Nistkästen als Ersatzquartiere nur<br />

bedingt vorhersehbar ist. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fledermäuse sind insgesamt<br />

hoch, jedoch sind keine signifikanten Verschlechterungen der lokalen Populationen zu<br />

erwarten.<br />

Im Hinblick auf die Freizeit- und Erholungsnutzung bleibt im Edelseewald die<br />

Querungsmöglichkeit sämtlicher Rad- und Wanderwege durch Überführungen über die S 7<br />

aufrechterhalten.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 235


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.1.2.3 Zusammenfassung für den <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach<br />

Abbildung 11-3: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 236


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 11-4: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und Speltenbach, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 237


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

In diesem Bereich verläuft die S 7 in Dammlage, die L439 wird über die S 7 geführt. Der<br />

Hühnerbach wird mit einer Brücke mit einer lichten Weite von 25 m, und einer lichten Höhe<br />

von 3 m gequert. Von der Anhebung der L 439 bis zum Westportal der Unterflurtrasse<br />

Speltenbach wird südseitig der S 7 ein 3 m hoher und rd. 2.450 m langer Lärmschutzdamm<br />

zum Schutz des Siedlungsgebietes von Speltenbach errichtet. Mit der 987m langen<br />

Unterflurtrasse wird der Ortsteil Speltenbach von Lärmimmissionen der S 7 geschützt, der<br />

Katzelgraben kann in derzeitiger Höhenlage über die Unterflurtrasse geführt werden.<br />

Die Anschlussstelle Fürstenfeld (S 7 / L401) wird als halbes Kleeblatt ausgebildet, das an der<br />

bestehenden Landesstraße L 401 zwischen den Ausläufern des Commendewaldes im<br />

Westen und dem Ledergasslerwald im Osten situiert wird. Die S 7 wird in diesem Bereich<br />

über die bestehende L 401 geführt.<br />

Das bestehende Abfallwirtschaftszentrum der Stadt Fürstenfeld ist im Bereich der<br />

Anschlussstelle an die L 401 direkt vom Vorhaben betroffen. Hier ist vor Umsetzung des<br />

Vorhabens ein neuer Standort sicherzustellen, des weiteren wird ein Aufschließungsgebiet<br />

für Erholung in Altenmarkt teilweise in Anspruch genommen.<br />

Zum Ausgleich vor allem im Hinblick auf Eingriffe in das Landschaftsbild und zur<br />

Kompensation der durch die S 7 beeinträchtigten Waldkulisse sind vermehrt trassennahe<br />

Gehölzbepflanzungen, sowie Strukturpflanzungen entlang des Lärmschutzdammes und des<br />

Hühnerbaches vorgesehen.<br />

Hohe Eingriffserheblichkeiten ergeben sich in diesem <strong>Teil</strong>raum durch Barrierewirkung und<br />

Lebensraumverluste für das Wild sowie in der Gemeindejagd Altenmarkt durch eine<br />

deutliche Verminderung der jagdlichen Attraktivität des Revieres. Die Trasse verläuft hier<br />

vorwiegend entlang des jagdlich wie auch wildökologisch bedeutenden Wald-Offenland-<br />

Übergangsbereiches. Eine Zunahme der Wildschäden ist zu erwarten. Diese Auswirkungen<br />

können durch Maßnahmen nicht vollständig kompensiert werden. Ausreichend<br />

dimensionierte Querungsmöglichkeiten für Schalenwild bestehen im Bereich der<br />

Hühnerbachbrücke sowie der Unterflurtrasse Speltenbach.<br />

Die Eingriffe in die Lebensräume der Offenland-Arten (neben Reh- und Niederwild auch<br />

Vögel, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge und Pflanzenlebensräume) werden mit der<br />

umfangreichen Anlage von Brachen, Wiesen und Hecken auf ehemaligen Ackerflächen<br />

vermindert.<br />

Des weiteren wurden Maßnahmen zur Waldrandverbesserung geplant, wobei die<br />

Ausgestaltung naturnaher, stufiger Waldränder mit standortgerechten Strauch- und<br />

Baumarten und vorgelagertem Brache- bzw. Wiesenstreifen als Ziel definiert ist. Im<br />

Waldstück nördlich der S 7 und östlich des Katzelgrabens werden waldverbessernde<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 238


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Maßnahmen zur Schaffung standortgerechter lichter Waldbestände und zum Ausgleich von<br />

Flächen- und Lebensraumverlusten für Tier- und Pflanzenarten umgesetzt.<br />

Im Bereich des während der Bauphase beanspruchten Katzelgrabens ist die<br />

Wiederherstellung bzw. Optimierung der Gewässerstrukturen entlang des<br />

Gewässerverlaufes vorgesehen. Während der Bauphase wird ein Monitoring im Hinblick auf<br />

die Durchwanderbarkeit des Eingriffsraumes für den Fischotter eingerichtet. Selbiges gilt<br />

auch für den Hühnerbach, der ein hoch sensibles Fischottergewässer darstellt. Entlang des<br />

Katzelgrabens und des Hühnerbaches werden Ersatzlaichgewässer für Amphibien angelegt,<br />

die auch einen Nahrungslebensraum für Fledermäuse darstellen.<br />

Nördlich von Speltenbach werden die Portale der Unterflurtrasse mit Gehölzbepflanzungen<br />

und entsprechender Waldrandgestaltung in die Landschaft eingebettet. Die Anschlussstelle<br />

L401 wird mit umfassenden Bepflanzungsmaßnahmen gestaltet. Im Innenbereich der<br />

Anschlussstelle wird durch Erdmodellierungen in den Linsen der Auf- und Abfahrten eine<br />

markante Innenlandschaft geformt. Die Flächen werden über steile und flache Böschungen<br />

mit extensiven Wiesen und markanten Einzelbäumen gestaltet. Die Außenflächen werden<br />

großflächig mit Bäumen bestockt, um die Anschlussstelle in die Landschaft einzubinden und<br />

von außen nicht einsichtig zu machen. Die Gewässerschutzanlage wird in die landschaftliche<br />

Gestaltung integriert. Sämtliche Bepflanzungs- und Lärmschutzmaßnahmen haben auch<br />

eine positive Wirkung auf den Fachbereich Wildökologie und Jagd, da die Störwirkung der<br />

Trasse (va. durch Lärm und Licht) herabgesetzt wird.<br />

Die nahe der S 7 verlaufende Nordic Walking Strecke liegt großteils innerhalb des Lärm-<br />

Einflusses der 55dB Isophone. Dadurch ist dort eine gesundheitsfördernde Erholung<br />

maßgeblich eingeschränkt. Die Nordic Walking Route wird somit südlich der Ortschaft<br />

Altenmarkt entlang der Fischteiche und des Hühnerbaches verlegt. Durch die Pflanzung von<br />

Strauchgruppen entlang des Hühnerbaches erfährt dieser Bereich im Sinne der<br />

landschaftsgebundenen Erholung eine deutliche Aufwertung.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 239


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.1.2.4 Zusammenfassung für die den <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld<br />

Abbildung 11-5: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld (Systemdarstellung<br />

ohne Maßstab)<br />

Die S 7 wird über die die L 401 und im Anschluss über die östlich der Anschlussstelle<br />

Fürstenfeld gelegene ÖBB Strecke Friedberg-Fehring geführt und führt in weiterer Folge in<br />

rd. 10-12 m hoher Dammlage durch den Ledergasslerwald Richtung Osten bis zur Lafnitz.<br />

Die Zerschneidung des Ledergasslerwaldes durch die S 7 wird mit umfassenden<br />

Waldverbesserungsmaßnahmen kompensiert. Ziel ist die Schaffung standortgerechter,<br />

lichter Waldbestände mit einer artenreichen Bestockung aus Eiche und Hainbuche als<br />

Hauptbaumarten und verschiedenen anderen Laubgehölzen als Nebenbestand. In<br />

Anpassung an die lokalen standörtlichen Verhältnisse ist eine möglichst hohe Artenvielfalt<br />

anzustreben. Damit kann der Verlust von Lebensräumen der wertbestimmenden Arten, von<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 240


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Einstands- und Äsungsflächen für Wildtiere, von Reproduktionsräumen und Jagdgebieten<br />

von Fledermäusen etc. kompensiert werden.<br />

Spezifische Maßnahmen sind als Ausgleich für beanspruchte Auwaldreste vorgesehen. So<br />

werden Beeinträchtigungen der Lebensräume des Schwarzen Apollofalters und des<br />

Scharlachkäfers durch Verpflanzung der Krautschicht zum Erhalt der Nahrungspflanzen des<br />

Schmetterlings sowie durch Totholzanreicherung zur Optimierung der<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für den streng geschützten Käfer kompensiert. Für die<br />

Lebensraumaufwertung wird am Südostrand ein Weichholzauwald neu begründet. Mit der<br />

ÖBB-Brücke sowie der Brücke über die Lafnitz sind geeignete Querungsmöglichkeiten für<br />

Schalenwildarten gegeben.<br />

Im südlichen Bereich des Ledergasslerwaldes wird durch eine langfristige<br />

Außernutzungsstellung und damit Erhöhung des Alt- und Totholzanteils und durch die<br />

Entfernung eingestreuter Fichtenbestände ein natürlicher Alterungsprozess in<br />

Weichholzbeständen ermöglicht. Dies ist vor allem als Kompensationsmaßnahme für die<br />

Flächenentwertung und Barrierewirkung durch die S 7 wirksam.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 241


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.1.2.5 Zusammenfassung für den Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches<br />

Abbildung 11-6: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite<br />

242


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 11-7: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 243


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Die Lafnitz wird mit einem Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 127 m und einer<br />

lichten Höhe von 5 m, der Lahnbach mit einem Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von<br />

105,5 m und einer lichten Höhe von 5 m gequert. Aufgrund dieser großräumigen<br />

Brückenbauwerke bleibt die Migrationsfunktion der beiden Gewässer sowohl für die<br />

vorkommenden Schalenwildarten als auch für den Fischotter erhalten. Danach fällt die S 7<br />

weiter mit 1,25% bis zum Tiefpunkt nach der Anschlussstelle Rudersdorf. Die<br />

Anschlussstelle ist als halbes Kleeblatt an der Westseite der B 57a geplant. Die S 7 führt in<br />

ca. 6 m Tiefe unter der B 57a durch und steigt im Anschluss daran zum Tunnel Rudersdorf<br />

an. Vom Westportal bis km 12,682 der S 7 ist der Tunnel in offener, anschließend in<br />

bergmännischer Bauweise geplant.<br />

Mit der Überbrückung der Lafnitz und des Lahnbaches werden keine Eingriffe in die<br />

Fließgewässer und deren Ufer vorgenommen, die Brückenwiderlager befinden sich<br />

außerhalb der Natura 2000-Gebietsgrenzen, die Fluss-Umlandbeziehungen (z.B:<br />

bettformende Prozesse, Uferanriß, etc.) werden weitgehend aufrecht erhalten.<br />

Vom Vorhaben werden keine allgemeinen Erhaltungsziele der Gebiete als solches erheblich<br />

beeinträchtigt, die ausgewiesenen Lebensraumtypen gemäß des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie im Gebiet (Auenwälder) werden in einem sehr geringen Ausmaß (insb. in Bezug<br />

auf die Gesamtausstattung im Gebiet) beansprucht bzw. überspannt; es sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Des weiteren kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Tierarten des<br />

Anhangs II der FFH-Richtlinie. Maßgeblich verantwortlich hierfür sind die beachtlichen<br />

Brückenlängen. Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

(geringstmögliche Flächeninanspruchnahme, Kollisionsschutz, Sicherung der<br />

Wasserqualität) sind im Bereich der Lafnitz- und Lahnbachquerung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen für die im Wirkraum relevanten Schutzgüter gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

zu prognostizieren.<br />

Neben den im Rahmen von Natura 2000 geschützten Arten und Lebensraumtypen werden<br />

als Ausgleich beanspruchter Lebensräume für Offenlandarten sowie für Reh- und Niederwild<br />

zwischen den Flüssen Lafnitz und Lahnbach Brachen und Hecken angelegt sowie<br />

Ackerflächen in nährstoffarme Wiesen umgewandelt. Damit können Flächenverluste und<br />

Flächenentwertungen kompensiert werden. Eine lichte Fläche inmitten von<br />

Auwaldrestbereichen wird mittels standortgerechten auwaldtypischen Gehölzen<br />

(Weichholzau) bestockt. Entlang des Lahnbaches und der Lafnitz werden Kleingewässer als<br />

Ersatzlaichgewässer für Amphibien angelegt, diese wirken auch als Nahrungslebensraum für<br />

Fledermäuse und Vögel. Zudem stellt der Tunnel Rudersdorf stellt eine bedeutende<br />

Querungsmöglichkeit für alle vorkommenden Wildarten dar und trägt zu einer deutlichen<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 244


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Reduktion der Barrierewirkung durch die Trasse bei. Durch die Anlage von Brachen- und<br />

Wildäckern bei der Unterflurtrasse werden Flächenverluste und Beeinträchtigungen der S 7<br />

auf Wild, Reptilien und Pflanzenarten kompensiert. Im Nahebereich der Brachemaßnahme<br />

wird auch eine bestehende wertvolle Glatthaferwiese gesichert.<br />

Die S 7 zerschneidet im Bereich der Lafnitz und des Lahnbachs das Naherholungsgebiet<br />

Naturwelt Lafnitztal. Hier werden <strong>Teil</strong>e des Erholungsgebietes mit Lärmbelastungen bis 55dB<br />

belastet. Für diesen Konflikt können keine Maßnahmen gesetzt werden. Sehr wohl<br />

ausgeglichen werden sämtliche Zerschneidungen von Rad- und Wanderwegen. Durch die<br />

Anlage von mehreren Brücken bleibt die Querungsmöglichkeit der S 7 für alle Einrichtungen<br />

im <strong>Teil</strong>raum aufrechterhalten. Durch die Pflanzung von Baumreihen und Sträuchern werden<br />

diese Querungen in die Landschaft eingebunden und die Wirkung der S 7 zusätzlich<br />

reduziert, so wird zB. durch die Anlage einer Baumreihe entlang des Rad- Reitweges die<br />

Sichtachse von der Trasse weg hin zu den Bäumen und der dahinterliegenden<br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche geführt. Die Dammböschungen werden vor allem mit<br />

Heckengehölzen, Bäumen und extensiven Wiesen zur landschaftlichen Einbindung der S 7<br />

besetzt. In diesem Bereich wird auch eine Gehölzbepflanzung mit Waldcharakter umgesetzt.<br />

Um die Anschlussstelle B57a besser in die Landschaft integrieren zu können werden wie bei<br />

der Anbindung an die L401 die Innenbereiche der Anschlussstelle durch Erdmodellierungen<br />

zu einer markanten Innenlandschaft geformt. Die Flächen werden über steile und flache<br />

Böschungen mit extensiven Wiesen und markanten Einzelbäumen gestaltet. Die<br />

Anschlussstelle wird für die Wahrnehmung von außen durch die topographische und<br />

vegetative Gestaltung mittels Baumzeilen entlang der Auf- und Abfahrten und interpolierten<br />

Böschungen mit Wiesenflächen und einzelnen heimischen Gehölzen im Landschaftsbild<br />

gestaltet. Um das Westportal des Tunnels Rudersdorf wird eine dichte Gehölzbepflanzung<br />

mit Waldcharakter gesetzt, der Waldrand im Bereich der Überschüttung der Unterflurtrasse<br />

wird durch eine buchtige und stufige Bepflanzung ergänzt.<br />

11.1.2.6 Zusammenfassung für die den Talraum Hügelland östlich von Rudersdorf<br />

Die Hügel werden großteils untertunnelt. Der in bergmännischer Bauweise geplante Tunnel<br />

Rudersdorf ist 2–röhrig ausgebaut und rund 2,87km lang. Zum einen wird die Ortschaft<br />

Rudersdorf vor Immissionen geschützt, zum anderen stellt er eine wichtige<br />

Querungsmöglichkeit für alle Tierarten dar.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 245


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 11-8: Ausschnitt Maßnahmenplan, Hügelland östlich von Rudersdorf (Systemdarstellung<br />

ohne Maßstab)<br />

Aufgrund der prognostizierten geologischen Verhältnisse können Setzungen und<br />

Verdrehungen der Bauwerke im Bereich des geschlossenen Tunnels Rudersdorf nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen werden. Aus den geotechnischen Berechnungen ist ersichtlich,<br />

dass auf Basis der vorliegenden geologischen Prognose über den Abschnitt des<br />

bergmännischen Vortriebes maximale Verdrehungen in einer Größenordnung von 1/300 zu<br />

erwarten sind. Das bedeutet, dass mit leichten bis mittleren architektonischen Schäden an<br />

Bauwerken, z. B. Risse im Putz, im Einflussbereich der Setzungen auszugehen ist.<br />

Über den gesamten Bereich des Tunnels Rudersdorf wird ein vortriebbegleitendes<br />

Messprogramm durchgeführt und im Bedarfsfall vorauseilend Maßnahmen gesetzt, um den<br />

Verformungen bzw. Verdrehungen entgegen zu wirken. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können<br />

auch im Bereich der rechnerisch maximal zu erwartenden Verdrehungen Setzungen und<br />

Schiefstellungen derart minimiert werden, dass über den gesamten Tunnel Rudersdorf nur<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 246


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

von leichten bis mittleren architektonischen Schäden an Bauwerken ausgegangen werden<br />

kann.<br />

Vor dem Ostportal von km 14,200 bis km 14,450 ist als Lärm- und Sichtschutz für die<br />

Kühbergsiedlung eine Geländemodellierung vorgesehen. Der provisorische Übergang vom<br />

Ende der S 7 West bei km 14,881 zur B 65 wird in der Form eines großen „S“ hergestellt.<br />

Die Geländemodellierung wird wieder- bzw. zu einem <strong>Teil</strong> neu mit Gehölzen je nach lokalen<br />

Standortsverhältnissen mit unterschiedlichen Baumartenanteilen bestockt. Östlich der Trasse<br />

werden zur Kompensation von Flächenverlusten und Flächenentwertungen<br />

Waldverbesserungsmaßnahmen vorgenommen. Ziel ist die Schaffung standortgerechter<br />

lichter Waldbestände mit einer artenreichen Bestockung aus Eiche und Hainbuche als<br />

Hauptbaumarten und unterschiedlichen anderen Laubgehölzen. In Anpassung an die lokalen<br />

standörtlichen Verhältnisse ist eine möglichst große Artenvielfalt anzustreben.<br />

Um die Einsehbarkeit der Trasse zu reduzieren werden östlich des provisorischen<br />

Anschlusses dichte Gehölzreihen gesetzt, die Gewässerschutzanlage wird in die<br />

landschaftliche Gestaltung integriert. Vor allem das Setzen der dichten Gehölzreihen an der<br />

Trasse wirken sich auch positiv auf den Fachbereich Wildökologie und Jagd aus, da<br />

Störwirkungen durch die Trasse (va. Lärm und Licht) reduziert werden.<br />

Zwischen Lafnitz und Feistritz werden wechselfeuchte Wiesen für bodenbrütende Vögel<br />

gesichert und entwickelt. Die Sicherung der Flächen erfolgt verteilt auf die<br />

Maßnahmenkulisse. Zur kurzfristigen Bereitstellung von Lebensräumen erfolgt auf<br />

<strong>Teil</strong>flächen der Brachen angrenzend zu den Wiesen eine einmalige Einsaat von Luzerne. Die<br />

Detailplanung und genaue Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden<br />

Flächen und je nach Ausgangszustand (Pflanzengesellschaft) der Wiesen. Diese neu<br />

geschaffenen Flächen tragen auch zur Verbesserung des Äsungsangebotes für die<br />

vorkommenden Wildtiere bei.<br />

11.1.3 Zusammenfassung der geringfügigen Konflikte und Wirkungen:<br />

In der <strong>Teil</strong>raumbeschreibung sind die die wesentlichen Wirkungen des Vorhabens<br />

beschrieben. Dennoch gibt es eine Vielzahl an geringeren Konflikten die im Folgenden<br />

exemplarisch dargestellt werden:<br />

• Bezogen auf das Schutzgut Luft ist bei der Beurteilung eines Projekts insbesondere<br />

die bestehende Luftgütesituation zu berücksichtigen. Das gesamte Projektgebiet ist<br />

aufgrund der bereits hohen PM10 Belastung als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Für<br />

die Beurteilung des Projektes bedeutet dieser Umstand, dass durch die Realisierung<br />

der geplanten Schnellstrasse bei keinem Anrainer eine relevante PM10<br />

Zusatzbelastung auftreten darf. Gemäß Richtlinie und Vorschriften für das<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 247


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Straßenwesen (RVS) werden Zusatzbelastungen größer 3% des bestehenden<br />

Grenzwertes als relevant erachtet (Irrelevanzschwelle). Im Fall der geplanten<br />

Schnellstrasse wird bezogen auf PM10 im Betriebsfall kein Anrainer einer<br />

Zusatzbelastung über den Irrelevanzschwelle ausgesetzt. Bezogen auf<br />

Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO) Benzol (C6H6) und Ozon (O3) ist die<br />

bestehende Immissionsbelastung deutlich unter dem bestehenden Grenzwert. Durch<br />

den geplanten Betrieb der Schnellstraße S7 werden die Grenzwerte nicht<br />

überschritten. Mit der Projektrealisierung werden bestehende Siedlungsräume<br />

entlang der B65 entlastet und die Zusatzbelastungen im Nahbereich der geplanten<br />

Trasse entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Während der Bauphase werden<br />

die Anrainer punktuell vermehrt belastet. Trotz der Umsetzung gängiger Maßnahmen<br />

sind durch Erdbewegungen sowie den Einsatz von Baumaschinen vor allem die<br />

PM10 Zusatzbelastungen über der Irrelevanzschwelle. Nach Abschluss der<br />

Erdbauarbeiten folgen Arbeiten, die deutlich weniger Emissionen freisetzen, weshalb<br />

nur von einer zeitlich befristeten Veränderung und keiner nachhaltigen<br />

Verschlechterung der Luftgüte auszugehen ist.<br />

• Bei den Zielsetzungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten sind neben positiven<br />

Auswirkungen teilweise auch aufgrund der Beeinträchtigung von<br />

Entwicklungspotenzialen Auswirkungen abzuleiten, die als mittel eingestuft werden.<br />

Dies betrifft die Auswirkungen auf Entwicklungspotenziale in Riegersdorf,<br />

•<br />

(Gewerbeentwicklung) und Auswirkungen auf Entwicklungspotenziale für Wohnen in<br />

Großwilfersdorf, Speltenbach und Rudersdorf. Insgesamt werden die verbleibenden<br />

Auswirkungen unter Berücksichtigung der Be- und Entlastungswirkungen jedoch als<br />

gering eingestuft, da großteils nur Randbereiche betroffen sind.<br />

Bei Betroffenheit von Kulturgütern sind Maßnahmen jedenfalls vor bzw. während der<br />

Bauphase erforderlich. Objekte und Kleindenkmäler werden, abgesehen von einer<br />

Kapelle in Rudersdorf, durch das Vorhaben nicht direkt betroffen und sind daher<br />

keine Maßnahmen erforderlich. Für die Kapelle in Rudersdorf, die direkt über dem<br />

Tunnel liegt, sind im Zuge der Bauphase Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden<br />

durch Erschütterung zu setzen.<br />

• Im Hinblick auf das Schutzgut Gewässerökologie und der fischereilichen Nutzung<br />

treten aufgrund der Trassenführung und der in der Regel weiten Überspannung mit<br />

Brückenbauwerken nur geringfügige Konflikte auf.<br />

• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden beschränken sich auf die versiegelten<br />

Bereiche entlang des Trassenbandes. Im Bereich von Böschungen, Dämmen, etc.<br />

wird zwar der Aufbau des natürlich gewachsenen Bodens verändert, durch<br />

sachgerechte Zwischenlagerung des Oberbodens und eine entsprechende<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 248


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Rekultivierung besitzt der Boden nach Abschluss der Bauarbeiten aber wieder seine<br />

Funktion als Schadstoffpuffer, Wasserspeicher und Pflanzenstandort. Die<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut können somit insgesamt als geringfügig beurteilt<br />

werden.<br />

• Die Verluste landwirtschaftlicher Flächen, Mehrwegbelastungen und Beeinträchtigung<br />

der Schlaggröße und -form werden im Rahmen der Grundeinlöse behandelt.<br />

• Für das Meso- und Mikroklima sind keine messbaren umweltrelevanten klimatischen<br />

Veränderungen zu erwarten. Aus makroklimatischer Sicht kommt es sowohl bei der<br />

Nullvariante als auch bei Realisierung der S 7 / Abschnitt West zu einer geringfügigen<br />

Zunahme der klimawirksamen CO2- Emissionen gegenüber der Nullvariante.<br />

• Für das Schutzgut Grundwasser ergeben sich trotz bereichsweiser hoher<br />

Eingriffsintensitäten von Tunnelbauwerken und den zu erwartenden Auswirkungen<br />

auf das Bergwasser keine nachhaltigen Verschlechterungen, da vorhandene<br />

Versorgungsnetze mit Trink- und Nutzwasser die möglichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens kompensieren können. Geringfügige Auswirkungen sind gegeben bzw.<br />

wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Geologie und<br />

Grundwasser als geringfügig beurteilt.<br />

11.2 BAULICHE MAßNAHMEN<br />

Im Zuge der Entwicklung des technischen Projektes wurden bereits Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen zur Optimierung eingearbeitet.<br />

11.2.1 Lärmschutzmaßnahmen<br />

Folgende primär für das Schutzgut „Mensch“ angeführte Maßnahmen wurden auf Basis der<br />

festgelegten Beurteilungsmethodik entwickelt und stellen einen wesentlichen Bestandteil für<br />

die Umweltverträglichkeit des Projektes dar.<br />

11.2.1.1 Bauphase:<br />

Die infolge der betrieblichen Auswirkungen festgelegten objektseitigen Schallschutzmaßnahmen<br />

sind speziell den in Trassennähe gelegenen betroffenen Anrainern bereits vor<br />

Aufnahme des Baubetriebes anzubieten. (Siehe Tabelle Kapitelende)<br />

Seitens des Bauwerbers ist sicherzustellen, dass in Zusammenhang mit dem<br />

Baustellenbetrieb, dem Stand der Technik entsprechend, lärmarme Baugeräte verwendet<br />

werden (z. B. Berücksichtigung im Ausschreibungstext).<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 249


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

11.2.1.2 Betriebsphase:<br />

Straßenseitige (aktive) Lärmschutzmaßnahmen<br />

In diesem Zusammenhang werden konkret als Lärmschutzmaßnahme (LSM) ausgewiesene<br />

Straßenelemente, wie LSW – Lärmschutzwände und LSD – Lärmschutzdämme und die<br />

Unterflurtrasse Speltenbach sowie der Tunnel Rudersdorf, die auch im Hinblick auf andere<br />

Schutzgüter wesentliche positive Wirkungen haben, angeführt. Multifunktionelle<br />

Maßnahmen wie die Geländemodellierung im Bereich des Südportals Tunnel Rudersdorf<br />

oder schallabschirmende Böschungskanten (Einschnitte) werden nicht gesondert<br />

beschrieben.<br />

Lärmschutzmaßnahme Knoten A 2/S 7<br />

Errichtung einer LS-Wand , an der Rampe 2 ab km 0.590 (Brückenende) bis km 1.780<br />

(parallel zur A 2 Rfb. Graz), mit straßenseitig hochabsorbierender Ausführung.<br />

Die Länge beträgt rd. 1165 m, die Höhen erreichen zwischen 2,5 bis 4,0 m über<br />

Fahrbahnoberkante (FOK).<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 250


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 11-9: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2 / S 7<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Tabelle 11-5: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach<br />

km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />

Knoten A2/S 7<br />

ca. 0.590-1.780 1165 LSW<br />

Höhen zwischen 2,5 bis 4,0 m<br />

über Fahrbahnoberkante<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 251


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Lärmschutzmaßnahmen Speltenbach<br />

Es werden ein LS-Damm bzw. LS-Wände entlang der S 7 in Richtungsfahrbahn Ungarn, ab<br />

ca. km 4,5 (Überführung L 439) bis zum Westportal Unterflurtrasse Speltenbach errichtet.<br />

Abbildung 11-10: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Speltenbach<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Entlang der S 7 Richtungsfahrbahn Ungarn wird ab dem Ostportal Unterflurtrasse<br />

Speltenbach bis ca. km 8.350 ein Lärmschutzdamm, daran anschließend bis zur<br />

Anschlussstelle S 7/L 401 ca. km 8.565 eine LSW errichtet<br />

Die Gesamtlänfer dieses Lärmschutzes beträgtrd. 3070 m, die Höhen liegen zwischen 2,5<br />

bis 6,5 m über Fahrbahnoberkante (FOK).<br />

Tabelle 11-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach<br />

km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />

<strong>Teil</strong> 1:<br />

ca. 4.500 - 6.935 2420 LSD/LSW im Bereich der Durchlässe LSW<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 252


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />

Unterflurtrasse (UFT) Speltenbach<br />

<strong>Teil</strong> 2:<br />

7.956 - 8.350 400 LSD Ostportal UFT<br />

8.310 - 8.538 220 LSW<br />

8.538 - 8.565 30 LSW Höhentreppung<br />

Abbildung 11-11: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse Speltenbach<br />

und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Die Unterflurtrase Speltenbach reicht von km 6,972 bis km 7,956, ist 984m lang, die lichte<br />

Höhe beträgt 4,7m.<br />

Tabelle 11-7: Unterflurtrasse Speltenbach<br />

km von / bis Länge [m] Ausführung Anmerkung<br />

UFT<br />

Speltenbach<br />

ca. 6.972 - 7.956 984,00 UFT Lichte Höhe 4,7m<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 253


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Lärmschutzmaßnahmen Rudersdorf<br />

Abbildung 11-12: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab)<br />

Der Tunnel Rudersdorf reicht von km 11,599 bis km 14,474, ist 2,875km lang und hat eine<br />

lichte höhe von 4,7m.<br />

Tabelle 11-8: Tunnel Rudersdorf<br />

km von / bis<br />

Tunnel<br />

Rudersdorf<br />

Länge<br />

[m]<br />

Ausführung Anmerkung<br />

ca. 11.599-14.474 2.875 TUNNEL Lichte Höhe 4,7m<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 254


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Mindestanforderungen an die straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen (LSW):<br />

Bei Realisierung der untersuchten straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen respektive<br />

Lärmschutzwände für den Knoten A2/S 7 und <strong>Teil</strong>abschnitten der LSM Speltenbach ist aus<br />

schalltechnischer Sicht nicht relevant, aus welchen Materialen diese bestehen. Sie müssen<br />

jedoch in jedem Fall fugendicht sein, und gemäß ÖNORM EN 1793-2 eine<br />

Luftschalldämmung DLR von mindestens 25 dB aufweisen. Um unerwünschten<br />

Schallreflexionen in Zusammenhang mit der Lärmschutzwand im Knoten A2/S 7<br />

vorzubeugen, ist eine Wand mindestens der Klasse A3 (DLα: 8 bis 11 dB) nach ÖNORM EN<br />

1793-1 auszuführen.<br />

Im vorliegenden Fall ist jedenfalls der Einsatz einer straßenseitig hochabsorbierenden<br />

Ausführung mit obigen Kenndaten erforderlich.<br />

Objektseitige (passive) Lärmschutzmaßnahmen<br />

In Ergänzung zu den straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen ist den Objektbesitzern der<br />

nachfolgend aufgelisteten Objekten mit vorliegender Baubewilligung und dauerhafter<br />

Wohnnutzung (Hauptwohnsitz) für den auf Basis der Verkehrsszenarien (Abschnitt WEST,<br />

Riegersdorf bis Dobersdorf / Abschnitt WEST + OST, Riegersdorf bis Staatsgrenze bei<br />

Heiligenkreuz) abgeleiteten ungünstigsten Fall die Förderung von objektseitigen Maßnahmen<br />

anzubieten.<br />

Die maßgebenden Objektdaten zur Prüfung obiger Kriterien, wurden mit Ausnahme der<br />

Gemeinde Altenmarkt von den jeweils zuständigen Gemeinden bereitgestellt. Zu Objekten<br />

der Gemeinde Altenmarkt liegen keine Angaben vor, sodass eventuell betroffene Objekte<br />

nicht aufscheinen. Sollten jedoch obige Kriterien (Baubewilligung, Hauptwohnsitz) an<br />

grundsätzlich betroffenen Objekten (sh. nachstehende Ausführungen) der Gemeinde<br />

Altenmarkt zutreffen, so besteht natürlich auch hier der Förderanspruch auf objektseitige<br />

Maßnahmen.<br />

Die konkret für Maßnahmen vorgeschlagen Objekte sind in dem Verzeichnis gesondert<br />

gekennzeichnet.<br />

Änderungen in den Daten, welche zu einem Anspruch oder Wegfall der Anspruchsberechtigung<br />

auf objektseitige Maßnahmen führen (z. B. Änderung von Neben- auf<br />

Hauptwohnsitz oder umgekehrt) sind entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Legende:<br />

• Schutzwürdiges Objekt primär durch direkte Projektauswirkungen der S7<br />

• Schutzwürdiges Objekt primär durch indirekte Projektauswirkungen der S7 (induzierter Verkehr<br />

Zulaufstrecken)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 255


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Im Immissionsplan sind diese Objekte mit entsprechenden Objektschutzbalken zur Präzisierung der<br />

betroffenen Fassaden und Geschosse sowie der jeweiligen Kategorie für Objektschutz versehen.<br />

Tabelle 11-9: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt WEST auf<br />

Basis des ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST/Abschnitt WEST + OST<br />

interne<br />

Nr.<br />

(laut<br />

Plan)<br />

Objektdaten Eigentümerdaten<br />

Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />

Fu1094 Burgauer Straße 3 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1095 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1101 Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1106 Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1108<br />

Burgauer Straße 16<br />

Burgauer Straße<br />

16a<br />

8280 Fürstenfeld<br />

Fu1109 Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1110 Burgauer Straße 7 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1111 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Fu2002<br />

Burgauer Straße<br />

24c<br />

Sand Stefan<br />

Sand Theresia<br />

Perner Ferdinand<br />

Perner Manuela<br />

Hammer Helmut<br />

Hammer Helga<br />

Maierhofer Patriz<br />

Maierhofer Erika<br />

Hammer Johann und<br />

Hammer Elfriede<br />

Leitner Simon<br />

Cirloganu Aurel<br />

Cirloganu Gabriela<br />

Niederer Walter<br />

Niederer Frieda<br />

Perner Ferdinand<br />

Perner Manuela<br />

8280 Fürstenfeld Supper Hermann<br />

Wieskapellenweg 16<br />

Burgauer Straße 3<br />

8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 16<br />

Mühlgasse 4/2/26<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 256<br />

8280<br />

2511<br />

Fürstenfeld<br />

Pfaffstätten<br />

Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Altenmarkt<br />

bei Fürstenfeld 113<br />

8280 Altenmarkt<br />

bei Fürstenfeld<br />

Ru1002 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />

Ru1003 Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />

Mühler Karina<br />

Knebel Ludmilla<br />

Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />

Ru1005 Neue Allee 15 7571 Rudersdorf Walitsch Hermann Großhart 108 8272 Sebersdorf<br />

Ru1245 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />

Ru1305 Weichenberg 24 7571 Rudersdorf Hartl Rudolf Rudersdorf 157 7571 Rudersdorf<br />

Ru1311 Weichenberg 38 7571 Rudersdorf Koch Hermann Weichenberg 43 7571 Rudersdorf<br />

Ru1313 Weichenberg 30 7571 Rudersdorf Kniedl Gabriele Lahnbachweg 1/9 7571 Rudersdorf<br />

Ru1315 Weichenberg 46 7571 Rudersdorf<br />

Ku1001 Hauptstraße 29 7540<br />

Ku1002 Hauptstraße 33 7540<br />

Ku1009 Hauptsraße 22 7540<br />

Ku1021 Hauptstraße 6 7540<br />

Ku1025 Hauptstraße 8 7540<br />

Ku1026 Hauptstraße 10 7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Braun Johann Günter<br />

Braun Klaudia<br />

Badea Valentin<br />

Badea Stefania Rodica<br />

Zach Elke<br />

Zach Felix<br />

Brantweiner Kurt<br />

Brantweiner Annemarie<br />

Lederer Rudolf<br />

Lederer Margarete<br />

Panner Egon<br />

Panner Astrid<br />

Weichenberg 46 7571 Rudersorf<br />

Hauptstraße 29 7540 Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Batthyany-Allee 31 7431 Bad<br />

Tatzmannsdorf<br />

Hauptstraße 22 7540 Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Haupstraße 6<br />

Haupstraße 6<br />

Haupstraße 6/1<br />

Haupstraße 6/1<br />

7540<br />

Panner Willibald Hauptstraße 8 7540<br />

Panner Wolfgang<br />

Mauerhofer Michaela<br />

Haupstraße 10<br />

Leitersdorf 45<br />

7540<br />

8271<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Bad<br />

Waltersdorf


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

interne<br />

Nr.<br />

(laut<br />

Plan)<br />

Objektdaten Eigentümerdaten<br />

Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />

Ku1027 Bachstraße 2 7540<br />

Ku1031 Heutal 58 7540<br />

Ku1036 Heutal 77 7540<br />

Ku1037 Heutal 85 7540<br />

Ku1041 Hautal 73 7540<br />

Ku1045 Heutal 22 7540<br />

Ku1051 Heutal 59 7540<br />

Ku1053 Heutal 37 7540<br />

Ku1054 Heutal 41 7540<br />

Ku1055 Heutal 28 7540<br />

Ku1057 Hauptstraße 39 7540<br />

Ku1073 Heutal 57 7540<br />

Ku1075 Heutal 47 7450<br />

Ku1077 Heutal 81 7450<br />

Ku1082 Heutal 27 7450<br />

Ku1083 Heutal 24 7450<br />

Ku1085 Heutal 22 7540<br />

Ku1087<br />

Heutal 43<br />

Heutal 45<br />

7540<br />

Ku1088 Heutal 39 7540<br />

Ku1091 Heutal 72 7540<br />

Ku1092 Heutal 74 7540<br />

Ku1094<br />

Heutal 76a<br />

Heutal 76a<br />

Heutal 76<br />

7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Kracher Ernestine Bachstraße 2 7540<br />

Pfeiffer Renate Heutal 58 7540<br />

Kogelmann Frieda Heutal 77 7540<br />

Knorr Günther<br />

Knorr Elfriede<br />

Heutal 85 7540<br />

Werner Gerald Heutal 73 7540<br />

Pfeiffer Ernestine<br />

Reichl Gerald<br />

Reichl Renate<br />

Neubauer Walter<br />

Neubauer Ingrid<br />

Mandl Josef<br />

Mandl Gabriella<br />

Kogelmann Wolfgang<br />

Ing.<br />

Kogelmann Marion<br />

Gröller Frieda<br />

Frisch Martin<br />

Frisch Edith<br />

Reichl Johann<br />

Reichl Angela<br />

Neusiedl bei Güssing<br />

103<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 257<br />

7540<br />

Heutal 59 7540<br />

Heutal 37 7540<br />

Heutal 41 7540<br />

Heutal 28 7540<br />

Hauptstraße 39 7540<br />

Heutal 57 7540<br />

Panner Ingrid Heutal 47 7540<br />

Knorr Elfriede<br />

Wilfinger Christine<br />

Neusiedl bei Güssing<br />

177<br />

Schulstraße 12<br />

7540<br />

8243<br />

Reichl Julius Heutal 27 7540<br />

Kinelly JosefKinelly<br />

Helga<br />

Pfeiffer Ernestine<br />

Oberwarter<br />

gemeinnützige Bau-,<br />

Wohn- und<br />

Siedlungsgenossenschaft<br />

Peischl Heinz<br />

Peischl Romy<br />

Hörmann Margareta<br />

Hörmann Franz<br />

Thier Gerhard<br />

Thier Maria<br />

Pfingstl Otto<br />

Pfingstl Otto<br />

Wiltschnik Kurt<br />

Heutal 24 7540<br />

Neusiedl bei Güssing<br />

103<br />

7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Pinggau<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Bachgasse 61 7400 Oberwart<br />

Heutal 39 7450<br />

Heutal 72 7450<br />

Heutal 74 7450<br />

Pausenfeldsiedlung<br />

16/3<br />

Pausenfeldsiedlung<br />

16/3<br />

Heutal 76<br />

8792<br />

8792<br />

7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

St. Peter-<br />

Freienstein<br />

St. Peter-<br />

Freienstein<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

interne<br />

Nr.<br />

(laut<br />

Plan)<br />

Objektdaten Eigentümerdaten<br />

Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />

Ku1095 Heutal 89 7540<br />

Ku1096 Heutal 74 7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Weinhofer Helmut<br />

Weinhofer Monika<br />

Thier Gerhard<br />

Thier Maria<br />

Heutal 89 7450<br />

Heutal 74 7450<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Sollte der Abschnitt OST der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße zeitgleich mit dem gegenständlichen<br />

Abschnitt WEST dem Verkehr übergeben werden, führt dies infolge der „worstcase“<br />

Betrachtung für den Abschnitt WEST speziell für den Straßenzug der L 250 zu einer<br />

Verringerung der erforderlichen objektseitigen Maßnahmen, da im durchgehenden Ausbau<br />

der S 7, Abschnitt WEST + OST (Riegersdorf bis Staatsgrenze bei Heiligenkreuz) die L 250<br />

eine geringere Verkehrszunahme als im Ausbau von Riegersdorf bis Dobersdorf (Abschnitt<br />

WEST) erfährt..<br />

Tabelle 11-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt WEST auf<br />

Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST<br />

interne<br />

Nr.<br />

(laut<br />

Plan)<br />

Objektdaten Eigentümerdaten<br />

Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />

Fu1094 Burgauer Straße 3 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1095 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1101 Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1106 Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1108<br />

Burgauer Straße 16<br />

Burgauer Straße<br />

16a<br />

8280 Fürstenfeld<br />

Fu1109 Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1110 Burgauer Straße 7 8280 Fürstenfeld<br />

Fu1111 Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Fu2002<br />

Burgauer Straße<br />

24c<br />

Sand Stefan<br />

Sand Theresia<br />

Perner Ferdinand<br />

Perner Manuela<br />

Hammer Helmut<br />

Hammer Helga<br />

Maierhofer Patriz<br />

Maierhofer Erika<br />

Hammer Johann und<br />

Hammer Elfriede<br />

Leitner Simon<br />

Cirloganu Aurel<br />

Cirloganu Gabriela<br />

Niederer Walter<br />

Niederer Frieda<br />

Perner Ferdinand<br />

Perner Manuela<br />

8280 Fürstenfeld Supper Hermann<br />

Wieskapellenweg 16<br />

Burgauer Straße 3<br />

8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 8 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 16<br />

Mühlgasse 4/2/26<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 258<br />

8280<br />

2511<br />

Fürstenfeld<br />

Pfaffstätten<br />

Burgauer Straße 22 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 10 8280 Fürstenfeld<br />

Burgauer Straße 4 8280 Fürstenfeld<br />

Altenmarkt<br />

bei Fürstenfeld 113<br />

8280 Altenmarkt<br />

bei Fürstenfeld<br />

Ru1002 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />

Ru1003 Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />

Mühler Karina<br />

Knebel Ludmilla<br />

Weichenberg 31 7571 Rudersdorf<br />

Ru1005 Neue Allee 15 7571 Rudersdorf Walitsch Hermann Großhart 108 8272 Sebersdorf<br />

Ru1245 Weichenberg 33 7571 Rudersdorf Marth Tanja Weichenberg 33 7571 Rudersdorf<br />

Ru1305 Weichenberg 24 7571 Rudersdorf Hartl Rudolf Rudersdorf 157 7571 Rudersdorf<br />

Ru1311 Weichenberg 38 7571 Rudersdorf Koch Hermann Weichenberg 43 7571 Rudersdorf<br />

Ru1313 Weichenberg 30 7571 Rudersdorf Kniedl Gabriele Lahnbachweg 1/9 7571 Rudersdorf


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

interne<br />

Nr.<br />

(laut<br />

Plan)<br />

Objektdaten Eigentümerdaten<br />

Adresse PLZ Ort Name Adresse PLZ Ort<br />

Ku1001 Hauptstraße 29 7540<br />

Ku1009 Hauptsraße 22 7540<br />

Ku1031 Heutal 58 7540<br />

Ku1036 Heutal 77 7540<br />

Ku1037 Heutal 85 7540<br />

Ku1051 Heutal 59 7540<br />

Ku1073 Heutal 57 7540<br />

Ku1075 Heutal 47 7450<br />

Ku1077 Heutal 81 7450<br />

Ku1091 Heutal 72 7540<br />

Ku1092 Heutal 74 7540<br />

Ku1094<br />

Heutal 76a<br />

Heutal 76a<br />

Heutal 76<br />

7540<br />

Ku1095 Heutal 89 7540<br />

Ku1096 Heutal 74 7540<br />

11.2.2 Wasserableitung<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Badea ValentinBadea<br />

Stefania Rodica<br />

Brantweiner Kurt<br />

Brantweiner Annemarie<br />

Hauptstraße 29 7540<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Hauptstraße 22 7540 Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Pfeiffer Renate Heutal 58 7540<br />

Kogelmann Frieda Heutal 77 7540<br />

Knorr Günther<br />

Knorr Elfriede<br />

Reichl Gerald<br />

Reichl Renate<br />

Reichl Johann<br />

Reichl Angela<br />

Heutal 85 7540<br />

Heutal 59 7540<br />

Heutal 57 7540<br />

Panner Ingrid Heutal 47 7540<br />

Knorr Elfriede<br />

Wilfinger Christine<br />

Hörmann Margareta<br />

Hörmann Franz<br />

Thier Gerhard<br />

Thier Maria<br />

Pfingstl Otto<br />

Pfingstl Otto<br />

Wiltschnik Kurt<br />

Weinhofer Helmut<br />

Weinhofer Monika<br />

Thier Gerhard<br />

Thier Maria<br />

Neusiedl bei Güssing<br />

177<br />

Schulstraße 12<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 259<br />

7540<br />

8243<br />

Heutal 72 7450<br />

Heutal 74 7450<br />

Pausenfeldsiedlung<br />

16/3<br />

Pausenfeldsiedlung<br />

16/3<br />

Heutal 76<br />

8792<br />

8792<br />

7540<br />

Heutal 89 7450<br />

Heutal 74 7450<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Pinggau<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

St. Peter-<br />

Freienstein<br />

St. Peter-<br />

Freienstein<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Neusiedl bei<br />

Güssing<br />

Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Entwässerungssystem waren im gegebenen Fall durch<br />

die Lage der S 7 zum Gelände, durch den Untergrundaufbau, den zum <strong>Teil</strong> geringen<br />

Grundwasserabstand und durch das Vorhandensein einzelner Gräben bzw. Gerinne<br />

eingeschränkt. Dies bedingt zum <strong>Teil</strong> einen aufwendigen Längstransport von Wässern in<br />

Mulden und Kanälen zu den Absetz- und Filterbecken.<br />

Tabelle 11-11: Anzahl, Lage und Art der Becken<br />

GSA Lage Beckentyp<br />

Abschnitt: Knoten Riegersdorf (A 2/L 401)<br />

Bemessungsregen<br />

Vorfluter Anmerkungen<br />

A2.01 A 2 Süd Autobahn GSA-Anlage 5-jährlich Marbach ---


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

GSA Lage Beckentyp<br />

A2.02<br />

A2.03<br />

A2.04<br />

A2.05<br />

S 7.01<br />

S 7.02<br />

Abschnitt: Altenmarkt<br />

ca. km 135,830 mit Vorflut<br />

A 2 Süd Autobahn<br />

ca. km 136,315<br />

A 2 Süd Autobahn<br />

ca. km 136,315<br />

A 2 Süd Autobahn<br />

ca. km 136,415<br />

A 2 Süd Autobahn<br />

ca. km 136,665<br />

S 7 ca. km 0,200<br />

(Knoten Rampe 4)<br />

S 7 ca. km 0,330<br />

(Knoten Rampe 3)<br />

S 7.03 S 7 ca. km 0,825<br />

S 7.04 S 7 ca. km 1,540<br />

---<br />

Weg Großwilfersdorf<br />

ca. km 0,214<br />

S 7.05 S 7 ca. km 3,400<br />

S 7.06 S 7 ca. km 3,660<br />

---<br />

Weg Jobst<br />

ca. km 0,114<br />

S 7.07 S 7 ca. km 4,470<br />

S 7.08 S 7 ca. km 5,420<br />

S 7.09 S 7 ca. km 5,576<br />

S 7.10 S 7 ca. km 6,454<br />

S 7.10a S 7 ca. km 6,938<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

mit Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

Bemessungsregen<br />

Vorfluter Anmerkungen<br />

5-jährlich Marbach ---<br />

5-jährlich Marbach<br />

5-jährlich Marbach<br />

5-jährlich Marbach<br />

Mit Überlauf in GSA<br />

A2.04<br />

Mit Überlauf in GSA<br />

A2.05<br />

Gemeinsame<br />

Ausleitung A2.03, A2.04<br />

und A2.05 in den<br />

Marbach<br />

5-jährlich Marbach ---<br />

5-jährlich Marbach ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

5-jährlich ---<br />

1 – Kammerbecken<br />

für die Wegwässer<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

5-jährlich ---<br />

1 – Kammerbecken<br />

für die Wegwässer<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich ---<br />

Errichtung einer<br />

Pumpstation<br />

PW West (UFT)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 260


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

GSA Lage Beckentyp<br />

Abschnitt: ASt Fürstenfeld (S 7/L401)<br />

S 7.11 S 7 ca. km 7,990<br />

S 7.12 S 7 ca. km 8,450<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

Bemessungsregen<br />

100-jährlich ---<br />

Abschnitt: ASt Rudersdorf (S 7/B57a/Tunnel Rudersdorf Westportal)<br />

S 7.13 S 7 ca. km 10,950<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

Vorfluter Anmerkungen<br />

Errichtung einer<br />

Pumpstation<br />

PW Ost (UFT)<br />

100-jährlich --- ---<br />

100-jährlich<br />

Abschnitt: Tunnel Rudersdorf Ostportal / Prov. Anschluss an B 65<br />

S 7.14 S 7 ca. km 14,880<br />

GSA-Anlage<br />

ohne Vorflut<br />

100-jährlich<br />

Errichtung einer<br />

Pumpstation für<br />

Oberflächen-,<br />

Tunnelwasch-, und<br />

Tunnelsickerwässer des<br />

Tunnel Rudersdorf<br />

Westportal<br />

Errichtung einer<br />

Pumpstation für<br />

Oberflächen-,<br />

Tunnelwasch-, und<br />

Tunnelsickerwässer des<br />

Tunnel Rudersdorf<br />

Ostportal<br />

11.2.3 Technische Bauwerke (Unterflurtrassen, Tunnel, Brücken<br />

Wegequerungen, Amphibienleiteinrichtung)<br />

Die Bauwerke dienen abgesehen von den direkt für das Straßenprojekt erforderlichen<br />

Kunstbauwerken (bergmännische Tunnel, topografisch bzw. technisch erforderliche<br />

Querungsbauwerke der S 7-Hauptanlage und der Anschlussstellen, Stützbauwerke)<br />

insbesondere der Aufrechterhaltung des Wegenetzes, der Querung von Gewässern und<br />

Gerinnen sowie der Aufrechterhaltung von Wildwechseln.<br />

Tunnelbauwerke (Unterflurtrassen), die nicht zwangsläufig aufgrund der Geländeverhältnisse<br />

erforderlich sind, wurden nach strengen fachlichen Kriterien dann umgesetzt, wenn<br />

einerseits gesetzliche Rahmenbedingungen dies erfordern (z.B. Einhaltung von<br />

Lärmschutzgrenzwerten) oder andererseits die Unterflurtrasse unter Beachtung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme die Funktion der Minimierung mehrerer maßgebender,<br />

ungünstiger Projektswirkungen erfüllt (z.B. Funktionen betreffend Lärmschutz,<br />

Landschaftsbild, Wild- und Tierökologie, Freizeit- und Erholung etc.). Diese im Rahmen des<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 261


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Einreichprojektes entwickelten Maßnahmen befinden sich gesammelt im technischen <strong>Bericht</strong><br />

sowie im Maßnahmenbericht.<br />

Tabelle 11-12: Kunstbauten S 7<br />

Objekt Nr. Objekt Name km Anfang km Ende km Mittelachse<br />

A2.38a-E Brücke über die A 2 Süd<br />

Autobahn, den Marbach<br />

und einen Wirtschaftsweg<br />

bei Riegersdorf<br />

A2.38b-E Brücke über die A 2 Süd<br />

Autobahn<br />

Knoten<br />

Rampe 2<br />

ca. km 0,380<br />

Knoten<br />

Rampe 1<br />

ca. km 0,308<br />

Knoten<br />

Rampe 2<br />

ca. km 0,576<br />

Knoten<br />

Rampe 1<br />

ca. km 0,365<br />

A2.39-E Brücke über die L 403 Verbreiterung des Bestandes<br />

S 7.01-E Brücke über den Marbach<br />

und zwei Wirtschaftswege<br />

S 7.02-E Brücke über den Marbach<br />

und einen Wirtschaftsweg<br />

Knoten<br />

Rampe 4<br />

ca. km 0,202<br />

Knoten<br />

Rampe 3<br />

ca. km 0,183<br />

Knoten<br />

Rampe 4<br />

ca. km 0,309<br />

Knoten<br />

Rampe 3<br />

ca. km 0,300<br />

S 7.AT 01-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

0,420<br />

S 7.AT 02-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

0,520<br />

S 7.AT 03-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

0,620<br />

S 7.AT 04-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

0,720<br />

S 7.03-E Brücke über einen<br />

Wirtschaftsweg bei<br />

Riegersdorf<br />

S 7.04-E Brücke über einen<br />

Wirtschaftsweg bei Jobst<br />

S 7.05-E Wildquerung über die S 7<br />

bei Jobst<br />

- - S 7 km<br />

0,844<br />

- - S 7 km<br />

2,339<br />

- - S 7 km<br />

3,040<br />

S 7.AT 05-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

3,358<br />

S 7.05A-E Brücke über ein Gerinne<br />

bei Jobst<br />

- - S 7 km<br />

3,445<br />

S 7.AT 06-E Amphibientunnel - - S 7 km<br />

3,719<br />

S 7.06-E Brücke über einen<br />

Wirtschaftsweg bei Jobst<br />

S 7.08-E Brücke über den<br />

Hühnerbach mit<br />

Wildquerung<br />

S 7.09-E Wellblechdurchlass bei<br />

Jobst<br />

S 7.09a-E Wellblechdurchlass bei<br />

Jobst<br />

S 7.10-E Brücke der L 439 über die<br />

S 7 bei Jobst<br />

- - S 7 km<br />

3,818<br />

- - S 7 km<br />

4,135<br />

- - S 7 km<br />

4,215<br />

- - S 7 km<br />

4,300<br />

- - S 7 km<br />

4,487<br />

Länge/<br />

LW<br />

[m]<br />

LH [m]<br />

- 194,40 4,70<br />

- 48,21 4,70<br />

- 106,09 4,50<br />

- 115,00 4,50<br />

2,50 1,00<br />

2,50 1,00<br />

2,50 1,00<br />

2,50 1,00<br />

9,00 4,50<br />

9,00 4,50<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 262<br />

4,70<br />

2,50 1,00<br />

6,00 2,00<br />

2,50 1,00<br />

6,00 4,50<br />

25,00 3,00<br />

2,00<br />

2,00<br />

4,70


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Objekt Nr. Objekt Name km Anfang km Ende km Mittelachse<br />

S 7.10a-E Wellblechdurchlass bei<br />

Altenmarkt<br />

S 7.11-E Brücke eines<br />

Wirtschaftsweges über die<br />

S 7 bei Altenmarkt<br />

o. Nr. Wellblechdurchlass Weg<br />

bei Altenmarkt<br />

S 7.12-E Brücke über ein Gerinne<br />

bei Altenmarkt<br />

S 7.14a-E Wellblechdurchlass bei<br />

Altenmarkt<br />

S 7.14b-E Wellblechdurchlass bei<br />

Altenmarkt<br />

S 7.15a-E Wellblechdurchlass bei<br />

Altenmarkt<br />

S 7.15b-E Wellblechdurchlass bei<br />

Altenmarkt<br />

S 7.16-E Unterflurtrasse<br />

Speltenbach<br />

S 7.17-E S 7 Brücke über den<br />

Liesweg bei Speltenbach<br />

S 7.18-E S 7 Brücke über den<br />

Kreisverkehr L 401 – West<br />

bei Speltenbach<br />

S 7.19-E S 7 Brücke über den<br />

Kreisverkehr L 401 – Ost<br />

bei Speltenbach<br />

S 7.20-E S 7 Brücke über die ÖBB<br />

bei Speltenbach<br />

- - S 7 km<br />

4,850<br />

- - S 7 km<br />

5,326<br />

- - S 7 km<br />

5,535<br />

- - S 7 km<br />

5,989<br />

- - S 7 km<br />

6,175<br />

- - S 7 km<br />

6,503<br />

- - S 7 km<br />

6,750<br />

S 7 km<br />

6,972<br />

S 7 km<br />

7,956<br />

- - S 7 km<br />

8,376<br />

- - S 7 km<br />

8,410<br />

- - S 7 km<br />

8,471<br />

- - S 7 km<br />

8,763<br />

S 7.21-E Brücke über die Lafnitz - - S 7 Km<br />

9,426<br />

S 7.22-E Brücke über Lahnbach - - S 7 km<br />

9,986<br />

S 7.23-E Brücke über Radweg - - S 7 km<br />

10,454<br />

S 7.23A-E Begleitwegbrücke über<br />

einen Bach<br />

S 7.24-E Brücke der B 57a über S 7<br />

Kreisverkehr B 57a West<br />

S 7.24A-E Brücke der B 57a über S 7<br />

Kreisverkehr B 57a Ost<br />

S 7.24B-E Wannenbauwerk<br />

Rudersdorf West<br />

S 7.24C-E Wellchblechdurchaß unter<br />

B 57a bei Rudersdorf<br />

- - S 7 km<br />

10,437<br />

- - S 7 km<br />

11,004<br />

- - S 7 km<br />

11,064<br />

Länge/<br />

LW<br />

[m]<br />

LH [m]<br />

DN 1650 mm<br />

40,00 4,70<br />

DN 1650 mm<br />

6,00 2,00<br />

DN 1650 mm<br />

DN 1650 mm<br />

DN 1650 mm<br />

DN 1650 mm<br />

- 984,00 4,70<br />

8,00 4,70<br />

25,00 4,70<br />

25,00 4,70<br />

94,00 7,20<br />

127,00 5,00<br />

105,50 5,00<br />

50,0 2,50<br />

9,00 1,00<br />

29,50 4,70<br />

29,50 4,70<br />

S 7 km10,744 S 7 km11,599 - 855,00 -<br />

- - - NW<br />

2,00<br />

S 7.26A-E Tunnel Rudersdorf S 7 km11,599 S 7 km14,474 - 2.875 4,70<br />

S 7.26B-E Wannen Bauwerk<br />

Rudersdorf Ost<br />

S 7 km14,474 S 7 km<br />

14,788<br />

- 314,00<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 263<br />

-


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 11-13: Wirtschaftswege S 7<br />

Weg<br />

Nr.<br />

Weg Beschreibung S 7 km von bis (West – Ost) S 7<br />

Mittelachse<br />

Wegquerungen der S 7<br />

Länge [m]<br />

W1 Weg bei Riegersdorf 0,097 577<br />

W2 Weg bei Lindegg 0,844 336<br />

W3 Weg bei Großwilfersdorf 2,339 393<br />

W4 Weg bei Jobst 3,818 406<br />

W5 Weg bei Altenmarkt 5,326 470<br />

W6 Ertüchtigung Katzelgraben Ca. 7,490 618<br />

W7 Weg bei Speltenbach (Liesweg) 8,376 409<br />

W8 Nebenweg östlich A2 A 2 km 135,340 – A 2 km<br />

135,748<br />

W9 Radweg bei Rudersdorf 10,43798<br />

W10 Nebenweg bei Tunnel<br />

Rudersdorf West<br />

W11 Nebenweg bei Tunnel<br />

Rudersdorf Mitte<br />

W12 Nebenweg bei Tunnel<br />

Rudersdorf Mitte<br />

W13 Nebenweg bei Tunnel<br />

Rudersdorf Mitte<br />

W14 Nebenweg bei Tunnel<br />

Rudersdorf Ost -<br />

Geländemodelierung<br />

W15 Nebenweg über Tunnelportal<br />

Rudersdorf Ost<br />

Parallelwege zur S 7<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 264<br />

441<br />

11,747 312<br />

11,800 104<br />

12,150 199<br />

12,60 220<br />

14,215 318<br />

14,470 110<br />

W16 Weg bei Becken A2.01 0,051 96<br />

W17 Nebenweg südlich S 7 0,228 – 0,782 635<br />

W18 Nebenweg nördlich S 7 0,206 – 0,845 711<br />

W19 Nebenweg südlich S 7 0,782 – 1,213 1.668<br />

W20 Nebenweg nördlich S 7 0,845 – 0,893 69<br />

W21 Nebenweg nördlich S 7 2,266 – 2,289 187<br />

W22 Nebenweg nördlich S 7 2,289 – 3,042 858<br />

W23 Nebenweg südlich S 7 3,880 – 4,168 319<br />

W24 Nebenweg östlich L 439 L 439 km 2,783 – L 439 km<br />

3,050<br />

W25 Nebenweg südlich S 7 5,194 – 5,382 237<br />

W26 Nebenweg nördlich S 7 5,297 – 5,327 94<br />

W27 Nebenweg nördlich S 7 5,327 – 5,568 325<br />

W28 Nebenweg nördlich S 7 6,666 – 6,728 62<br />

W29 Nebenweg nördlich S 7 8,054 – 8,374 346<br />

W30 Nebenweg südlich S 7 8,271 – 8,479 324<br />

W31 Weg ÖBB Ca. 8,600 119<br />

W32 Nebenweg nördlich S 7 10,007 – 10,080 212<br />

341


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Weg<br />

Nr.<br />

Weg Beschreibung S 7 km von bis (West – Ost) S 7<br />

Mittelachse<br />

Länge [m]<br />

W33 Nebenweg südlich S 7 10,050 – 11,230 1.213+65<br />

W34 Nebenweg nördlich S 7 11,000 – 11,760 940<br />

W35 Nebenweg nordöstlich S 7 14,470 – 0,300 Prov. Anschl. 835<br />

W36 Nebenweg südwestlich S 7 14,500 – 14,745 252<br />

W37 Nebenweg östlich Prov. Anschl. 0,325 – 0,420 217<br />

W38 Nebenweg westlich Prov. Anschl. 0,435 – 1,230 920<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 265


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

12.1 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE<br />

12 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

Die verbleibenden Auswirkungen nach der Maßnahmenplanung für die einzelnen Kriterien<br />

eines Schutzgutes/Fachbereiches stellen sich in sechs Stufen dar:<br />

Tabelle 12-1: verbleibende Auswirkungen<br />

Verbesserung keine bis geringe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

geringe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

mittlere<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

hohe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

sehr hohe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

Diese werden zu Be- und Entlastungen für das Schutzgut/Fachbereich zusammengefasst.<br />

Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen<br />

Positive Wirkungen<br />

nicht relevante Wirkungen<br />

geringfügige Wirkungen<br />

vertretbare Wirkungen<br />

Wesentliche Belastungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verträglich<br />

Untragbare Belastungen bei einem Schutzgut führen ausnahmslos zur Einstufung (Umwelt)<br />

unverträglich.<br />

Die Gesamtbeurteilung der Be- und Entlastungen über das gesamte Projekt S 7 erfolgt in<br />

einer der folgenden Kategorien:<br />

positiv verträglich unverträglich<br />

Im Folgenden werden die verbleibenden Auswirkungen (in den Farbcodes Tabelle 12-1:<br />

verbleibende Auswirkungen) für die einzelnen Kriterien dargestellt sowie die daraus<br />

resultierenden Be- und Entlastungen für das Schutzgut/ den Fachbereich (in den Farbcodes<br />

Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen).<br />

Insgesamt wurden 21 Schutzgüter/Fachbereiche hinsichtlich der Be- und Entlastungen<br />

beurteilt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 266


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 12-3: Auswirkungen in der Bauphase<br />

Fachbereich/Schutzgut<br />

Siedlungsraum, Raumentwicklung<br />

Ortsbild<br />

Kriterien<br />

Siedlungsraum/<br />

Flächennutzung<br />

Örtliche<br />

Entwicklungsziele<br />

Siedlungsstruktur/<br />

räumlich-funktionelle<br />

Zusammenhänge<br />

BAUPHASE<br />

Mensch-Siedlung<br />

Verbleibende Auswirkungen<br />

Trasse/Kriterium<br />

Entlastung / Belastung<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 267<br />

hoch<br />

Keine bis geringe<br />

gering<br />

Ortsbild gering<br />

vertretbar<br />

Wirtschaftsraum Verbesserung positiv<br />

Erschütterungen gering geringfügig<br />

Humanmedizin<br />

Lufthygiene gering<br />

Lärmhygiene mittel<br />

Erschütterungen gering<br />

Mensch-Nutzungen<br />

vertretbar<br />

Landwirtschaft gering geringfügig<br />

Forstwirtschaft<br />

Forstliche<br />

Bewirtschaftung und<br />

Erschießung<br />

mittel<br />

Waldfunktionen mittel<br />

vertretbar<br />

Jagd und Wildökologie gering geringfügig<br />

Fischerei gering geringfügig<br />

Sachgüter gering geringfügig<br />

Kulturgüter inkl. Archäologie<br />

Bodendenkmäler mittel<br />

Objekte / Kleindenkmäler gering<br />

vertretbar<br />

Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />

Landschaftsbild gering geringfügig<br />

Pflanzen u. Lebensräume<br />

Ökologie<br />

Luftschadstoffe gering<br />

Änderung des<br />

Wasserhaushaltes<br />

keine<br />

Flächenverbrauch keine<br />

geringfügig


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Fachbereich/Schutzgut<br />

Lebensraumstrukturen inkl.<br />

(Natur)-schutzgebiete<br />

Tiere und Lebensräume<br />

Gewässerökologie<br />

Kriterien<br />

BAUPHASE<br />

Fledermäuse mittel<br />

Haselmaus sehr gering<br />

Fischotter gering<br />

Vögel mittel<br />

Reptilien der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Verbleibende Auswirkungen<br />

Trasse/Kriterium<br />

Entlastung / Belastung<br />

mittel vertretbar<br />

gering<br />

Amphibien mittel<br />

Käfer der FFH-Richtlinie gering<br />

Schmetterlinge der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Libellen der FFH-<br />

Richtlinie<br />

gering<br />

gering<br />

Bachmuschel gering<br />

Weitere geschützte<br />

Tierarten<br />

gering<br />

Ökomorphologie gering<br />

Fische gering<br />

Makrozoobenthos gering<br />

Phytobenthos gering<br />

Boden-Luft-Klima<br />

vertretbar<br />

geringfügig<br />

Boden mittel vertretbar<br />

Luft<br />

NO2<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 268<br />

mittel<br />

PM10 hoch<br />

CO und O3<br />

gering<br />

vertretbar<br />

Klima gering geringfügig<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Abflussgeschehen der<br />

Hauptvorfluter<br />

Abflussgeschehen der<br />

Hauptvorfluter<br />

gering<br />

gering<br />

Flächiger Abfluss gering<br />

Stoffeintrag Keine/sehr gering<br />

Geologie und Grundwasser<br />

geringfügig<br />

Geologie und Grundwasser gering geringfügig


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 12-4: Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Fachbereich/Schutzgut<br />

Siedlungsraum, Raumentwicklung<br />

Ortsbild<br />

Kriterien<br />

Siedlungsraum/<br />

Flächennutzungen<br />

Örtliche<br />

Entwicklungsziele<br />

Siedlungsstruktur/<br />

räumlich-funktionelle<br />

Zusammenhänge<br />

BETRIEBSPHASE<br />

Mensch-Siedlung<br />

Verbleibende Auswirkungen<br />

Trasse/Kriterium<br />

Entlastung / Belastung pro<br />

Schutzgut (Fachbereich)<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 269<br />

mittel<br />

gering<br />

gering<br />

Ortsbild keine<br />

vertretbar<br />

Wirtschaftsraum Verbesserung positiv<br />

Erschütterungen Verbesserung positiv<br />

Humanmedizin<br />

Lufthygiene<br />

Lärmhygiene<br />

Erschütterungen<br />

Mensch-Nutzungen<br />

Verbesserung positiv<br />

Landwirtschaft gering geringfügig<br />

Forstwirtschaft<br />

Forstliche Bewirtschaftung<br />

und Erschießung<br />

mittel<br />

Waldfunktionen mittel<br />

vertretbar<br />

Jagd und Wildökologie mittel vertretbar<br />

Fischerei gering geringfügig<br />

Sachgüter keine nicht relevant<br />

Kulturgüter inkl. Archäologie<br />

Bodendenkmäler keine<br />

Objekte / Kleindenkmäler keine<br />

nicht relevant<br />

Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />

Landschaftsbild mittel vertretbar<br />

Pflanzen u. Lebensräume<br />

Lebensraumstrukturen inkl.<br />

(Natur)-schutzgebiete<br />

Ökologie<br />

Luftschadstoffe gering<br />

Veränderung<br />

Wasserhaushalt<br />

mittel<br />

Flächenverbrauch mittel<br />

Lebensraumstrukturen gering<br />

Biotopverbund/Trennwirk<br />

ung<br />

naturschutzrechtliche<br />

Schutzobjekte<br />

mittel<br />

gering<br />

vertretbar<br />

vertretbar


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Fachbereich/Schutzgut<br />

Tiere und Lebensräume<br />

Gewässerökologie<br />

Kriterien<br />

BETRIEBSPHASE<br />

Fledermäuse hoch<br />

Verbleibende Auswirkungen<br />

Trasse/Kriterium<br />

Haselmaus Keine bis geringe<br />

Fischotter gering<br />

Vögel mittel<br />

Reptilien der FFH-<br />

Richtlinie<br />

gering<br />

Amphibien mittel<br />

Käfer der FFH-Richtlinie gering<br />

Schmetterlinge der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Libellen der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Entlastung / Belastung pro<br />

Schutzgut (Fachbereich)<br />

vertretbar<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 270<br />

mittel<br />

gering<br />

Bachmuschel gering<br />

Weitere geschützte<br />

Tierarten<br />

gering<br />

Ökomorphologie gering<br />

Fische gering<br />

Makrozoobenthos gering<br />

Phytobenthos gering<br />

Boden-Luft-Klima<br />

geringfügig<br />

Boden mittel vertretbar<br />

Luft<br />

NO2<br />

mittel<br />

PM10 gering<br />

CO und O3 gering<br />

vertretbar<br />

Klima gering geringfügig<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Oberflächenwasserhaushalt<br />

Abflussgeschehen der<br />

Hauptvorfluter<br />

Abflussgeschehen der<br />

Hauptvorfluter<br />

mittel<br />

gering<br />

Flächiger Abfluss gering<br />

Stoffeintrag gering<br />

Geologie und Grundwasser<br />

geringfügig<br />

Geologie und Grundwasser gering geringfügig


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

12.1.1 Gesamtbetrachtung der Be- und Entlastungen in der Bauphase<br />

Tabelle 12-5: Be- und Entlastungen in der Bauphase<br />

Be und<br />

Entlastungen in<br />

der Bauphase<br />

Anzahl d. Schutzgüter/<br />

Fachbereiche<br />

positiv 1<br />

nicht relevant 0<br />

geringfügig 11<br />

vertretbar 9<br />

wesentlich 0<br />

untragbar 0<br />

Summe 21<br />

Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive“ Wirkung:<br />

– Wirtschaftsraum<br />

Bei keinem Schutzgut/Fachbereich zeigen sich eine „nicht relevante“ Wirkungen<br />

Etwas mehr als die Hälfte der behandelten Fachbereiche und Schutzgüter als „geringfügig“<br />

eingestuft:<br />

– Erschütterungen<br />

– Landwirtschaft<br />

– Landschaftsbild<br />

– Jagd und Wildökologie<br />

– Fischerei<br />

– Sachgüter<br />

– Pflanzen und ihre Lebensräume<br />

– Gewässerökologie<br />

– Klima<br />

– Oberflächenwasserhaushalt<br />

– Geologie und Grundwasser.<br />

Bei insgesamt neun Fachbereichen/Schutzgütern werden vertretbare Auswirkungen<br />

festgestellt:<br />

– Siedlungsraum, Raumentwicklung, Ortsbild<br />

– Humanmedizin<br />

– Forstwirtschaft<br />

– Sach- und Kulturgüter<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 271


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

– Freizeit und Erholung<br />

– Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-) Schutzgebiete<br />

– Tier und ihre Lebensräume<br />

– Boden<br />

– Luft<br />

Bei keinem Schutzgut/Fachbereich verbleiben „wesentliche“ oder „untragbare“ Belastungen.<br />

Abbildung 12-1: Be-und Entlastungen in der Bauphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />

12.1.2 Gesamtbetrachtung der Be- und Entlastungen in der Betriebsphase<br />

Tabelle 12-6: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase<br />

Be und<br />

Entlastungen<br />

in der<br />

Betriebsphase<br />

Anzahl d. Schutzgüter/<br />

Fachbereiche<br />

positiv 3<br />

nicht relevant 2<br />

geringfügig 6<br />

vertretbar 10<br />

wesentlich 0<br />

untragbar 0<br />

Summe 21<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 272


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Für drei Schutzgüter/Fachbereiche zeigen sich positive Wirkungen durch das Vorhaben:<br />

– Wirtschaftsraum<br />

– Erschütterungen<br />

– Humanmedizin<br />

Zwei Fachbereiche/Schutzgüter wird als nicht relevant eingestuft:<br />

– Sachgüter<br />

– Kulturgüter<br />

Sechs der Fachbereiche/Schutzgüter werden als geringfügig beurteilt:<br />

– Landwirtschaft<br />

– Fischerei<br />

– Gewässerökologie<br />

– Klima<br />

– Oberflächenwasserhaushalt<br />

– Geologie und Grundwasser.<br />

Etwas weniger als die Hälfte der beurteilten Fachbereiche/Schutzgüter weisen mit<br />

umfassenden Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen vertretbare Belastungen auf:<br />

– Siedlungsraum, Raumentwicklung, Ortsbild<br />

– Forstwirtschaft<br />

– Jagd und Wildökologie<br />

– Freizeit und Erholung<br />

– Landschaftsbild<br />

– Pflanzen und ihre Lebensräume<br />

– Lebensraumstrukturen inkl. (Natur-) Schutzgebiete<br />

– Tiere<br />

– Boden<br />

– Luft<br />

Bei keinem Schutzgut/Fachbereich werden „wesentliche“ oder „untragbare“ Belastungen<br />

festgestellt.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 273


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 12-2: Be-und Entlastungen in der Betriebsphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />

12.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

Durch einen umfassenden, durch die Bürgermitarbeit unterstützten Planungsprozess ist es<br />

im Rahmen der Variantenauswahl und Einreichplanung der S 7-Fürstenfelder Schnellstraße<br />

gelungen, eine den Gegebenheiten der Region angepasste Trasse zu entwickeln. Einerseits<br />

wird dieser Abschnitt der S 7 für alle betrachteten Schutzgüter als verträglich eingestuft<br />

(keine wesentlichen oder unverträglichen Belastungen). Andererseits können vor allem von<br />

den für die Region und die dort lebenden Menschen besonders wichtigen Fachbereichen<br />

Gesundheit (Humanmedizin) und Wirtschaftsraum bzw. Raumentwicklung wesentliche<br />

positive Entwicklungen abgeleitet werden.<br />

So werden in Zusammenführung der in der Region festgelegten wirtschaftspolitischen<br />

Zielsetzungen und gegebenen Rahmenbedingungen die Auswirkungen durch Realisierung<br />

der S 7 positiv beurteilt, positive Synergieeffekte durch Aufwertung von Standortpotentialen<br />

sind zu erwarten.<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Humanmedizin kann bei Errichtung der S 7 entlang der derzeit<br />

belasteten B65 in den Siedlungsgebieten Großwilfersdorf und Rudersdorf der künftige und<br />

strengere Grenzwert für NO2 im Prognosejahr 2025 im Jahresmittel eingehalten werden.<br />

Ohne Realisierung des Projektes werden diese ab 2012 gültigen Grenzwerte in o.g.<br />

Siedlungsgebieten entlang der B65 überschritten.<br />

Auch die Entlastung beim Feinstaub entlang der B65 ist auf jeden Fall deutlich höher als die<br />

Zusatzbelastung in den derzeit verkehrsfernen Siedlungsräumen, in deren Nähe die S 7<br />

errichtet wird. Die Irrelevanzschwellen werden hier deutlich unterschritten.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 274


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Die Realisierung der S 7 kann aus lärmtechnischer Sicht als eine notwendige<br />

Sanierungsmaßnahme in weiten Bereichen des Untersuchungsraumes angesehen werden.<br />

Es bestehen zwar für einen deutlich kleineren <strong>Teil</strong> der Bevölkerung Mehrbelastungen. Diese<br />

können jedoch als vertretbar eingestuft werden, da sie innerhalb der geltenden Richtwerte<br />

liegen. Für einen wesentlichen größeren <strong>Teil</strong> der Bevölkerung (Anrainer an den<br />

Ortsdurchfahrten entlang der bestehenden Landesstraße B319 bzw. B65) können jedoch<br />

wesentlich Entlastungen des Verkehrsaufkommens erzielt werden. Damit verbunden ist eine<br />

deutliche Reduktion der Lärmimmissionen.<br />

Insgesamt werden für die Bauphase etwas mehr als die Hälfte der behandelten<br />

Fachbereiche und Schutzgüter als geringfügig eingestuft, bei einem Fachbereich zeigt<br />

sich eine positive Wirkung. Bei etwas weniger als der Hälfte der behandelten<br />

Fachbereiche/Schutzgüter werden vertretbare Auswirkungen festgestellt. Es verbleiben<br />

keine wesentlichen oder untragbaren Auswirkungen.<br />

In der Betriebsphase ist das Bild differenzierter. Für drei Fachbereiche zeigen sich<br />

positive Wirkungen durch das Vorhaben, zwei Schutzgüter/Fachbereiche werden als<br />

nicht relevant, etwas mehr als ein Viertel der Fachbereiche/Schutzgüter wird als<br />

geringfügig eingestuft. Etwas weniger als die Hälfte der Fachbereiche/Schutzgüter<br />

weisen mit umfassenden Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen vertretbare<br />

Auswirkungen auf. Es verbleiben keine wesentlichen oder untragbaren Auswirkungen.<br />

Das Projekt S 7 – Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West (A 2 Riegersdorf –<br />

Dobersdorf) wird gem.UVP-G 2000 als verträglich eingestuft.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 275


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

13 ALLFÄLLIGE SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG<br />

DER GEFORDERTEN AUFGABEN<br />

Allfällige Schwierigkeiten sind nur bei folgenden Themenbereichen und Schutzgütern<br />

aufgetreten:<br />

Sach- und Kulturgüter<br />

Die Bearbeitung der Themen Sach- und Kulturgüter war mit keinen Schwierigkeiten<br />

verbunden. Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche archäologische Belange, die<br />

Grabungsmaßnahmen erfordern, in einem eigenen Fachbericht „Archäologie“ dargestellt<br />

sind.<br />

Im Fachbericht Sach- und Kulturgüter sind die Ergebnisse für Bau- und Bodendenkmäler im<br />

Kapitel „Gesamtbeurteilung der Be- und Entlastungswirkungen“ zusammengefasst. Dies<br />

ermöglicht die Gesamteinstufung für das Schutzgut „Kulturgüter“.<br />

Archäologie<br />

– Genereller Mangel an Bodenaufschlüssen und direkten archäologischen<br />

Bodensondierungen.<br />

– Im Bereich der ausgedehnten Waldflächen konnten bisher keine direkten<br />

Bodensondierungen zur Prüfung der Situation vorgenommen werden. Diese werden<br />

im Zeitraum zwischen Rodung und Baubeginn vorgenommen, damit allenfalls<br />

vorhandene Bodendenkmale rechtzeitig untersucht werden können.<br />

Luft<br />

Bei der Berechnung der Verkehrsemissionen für das Prognosejahr 2025 (Nullvariante und<br />

Planfall S 7 Abschnitt West) ist vom derzeitigen Kenntnisstand über die<br />

Emissionsentwicklung bei Fahrzeugen auszugehen. Derzeit sind nur die Emissionsstandards<br />

EURO 4 bei PKW (2005) und EURO 5 bei LKW (2008) als gesichert anzunehmen. Das<br />

bedeutet, bei Emissionsberechnungen für 2025 wird davon ausgegangen, dass die PKW<br />

bestenfalls dem Emissionsstandard EURO 4 und die LKW EURO 5 entsprechen. Daher<br />

kommt es zu einer Überschätzung der Emissionen für das Prognosejahr 2025.<br />

Die Überschreitungshäufigkeit des Grenzwertes für den Tagesmittelwert bei PM10 wird<br />

rechnerisch anhand einer empirisch ermittelten Beziehung zwischen Jahresmittelwert und<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 276


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

der Anzahl der Überschreitungstage ermittelt. Dabei kam eine österreichweit geltende<br />

Beziehung zur Anwendung. Eine direkte Messung und ein statistisch abgeleiteter Wert<br />

können nicht das gleiche Ergebnis liefern. Der aus der statistischen Beziehung abgeleitete<br />

Wert überschätzt die Belastungssituation beim PM10 in der Regel.<br />

Geologie und Grundwasser<br />

Der geologische Aufbau und die hydrogeologischen Zonen des Untersuchungsgebietes ist<br />

grundsätzlich in drei Homogenbereiche zu gliedern. Anhand der Erkundungsbohrungen war<br />

jedoch eine feinschichtige Abfolge von überwiegend feinkörnigen Bodenschichten zu<br />

erkennen. Demzufolge musste für die die Entwicklung des geologischen und<br />

hydrogeologischen Modells eine Generalisierung des Untersuchungsgebietes durchgeführt<br />

werden.<br />

Beim Bau der S 7 ist bei Eingriffen in den Untergrund u.U. mit einem häufigen Wechsel<br />

verschiedener Gesteinsarten zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch weitere<br />

Gebirgsarten angetroffen werden können und entsprechend zu reagieren sein wird.<br />

Aus fachlicher Sicht ist zu erwarten, dass die vorliegende Analyse der<br />

Vorhabensauswirkungen auch von der Präzisierung des geologischen und<br />

hydrogeologischen Modells im Bauprojekt (nächste Projektphase nach der UVP), bestätigt<br />

werden wird. Insbesondere die hydrogeologische Untersuchung lieferte eindeutige<br />

Unterscheidungen der Aquifere und ermöglichte somit die fundierte Analyse der<br />

Eingriffsauswirkungen in den Untergrund. Hier sind – auch mit vertieften Untersuchungen<br />

zum geologischen Aufbau – keine anderen Ergebnisse zu erwarten.<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 277


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

14 ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1-1: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan Knoten A 2 / S<br />

7(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 15<br />

Abbildung 1-2: Fichtenforst im Edelseewald .......................................................................... 17<br />

Abbildung 1-3: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan Edelseewald und<br />

Schröttenwald (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................................................ 19<br />

Abbildung 1-4: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von<br />

Altenmarkt und Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ......................................... 22<br />

Abbildung 1-5: Ledergassler Wald ......................................................................................... 24<br />

Abbildung 1-6: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von<br />

Fürstenfeld (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................... 25<br />

Abbildung 1-7: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün)<br />

im Projektraum ....................................................................................................................... 27<br />

Abbildung 1-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum . 28<br />

Abbildung 1-9: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün) ............. 28<br />

Abbildung 1-10: schmaler Gehölzstreifen an der Querungsstelle der Lafnitz ........................ 29<br />

Abbildung 1-11: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, Talraum der Lafnitz und<br />

des Lahnbaches (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................ 31<br />

Abbildung 1-12: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hügelland östlich von<br />

Rudersdorf (Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................... 35<br />

Abbildung 1-13: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2<br />

/ S 7 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................................... 48<br />

Abbildung 1-14: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz<br />

Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................. 49<br />

Abbildung 1-15: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse<br />

Speltenbach und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................... 50<br />

Abbildung 1-16: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ....................................................................................... 51<br />

Abbildung 2-1: Übersicht S 7 Fürstenfelder Schnellstraße .................................................... 66<br />

Abbildung 2-2: Grobstruktur Einreichprojekt ........................................................................ 69<br />

Abbildung 3-1: Planungsgebiet Verkehrsuntersuchung ......................................................... 74<br />

Abbildung 3-2: Beispiel für großräumige Verkehrsbeziehung im Untersuchungsraum<br />

(Verlagerungspotential auf den Korridor V) ............................................................................ 74<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 278


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 3-3: 500 m – Puffer um das Vorhaben S7 ............................................................. 75<br />

Abbildung 3-4: Standortgemeinden der S 7 und an diese angrenzende Gemeinden. ........ 78<br />

Abbildung 4-1: Übersichtsgrafik S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West ............. 80<br />

Abbildung 4-2. KFZ-Verkehrsbelastungen Analyse Istzustand, Werktagsverkehr 2006,<br />

Ausschnitt West ...................................................................................................................... 81<br />

Abbildung 4-3: KFZ-Verkehrsbelastungen Analyse Istzustand, Werktagsverkehr 2006,<br />

Ausschnitt Ost ........................................................................................................................ 82<br />

Abbildung 4-4: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall 0, Werktagsverkehr,<br />

Ausschnitt West ...................................................................................................................... 83<br />

Abbildung 4-5: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall 0, Werktagsverkehr,<br />

Ausschnitt Ost ........................................................................................................................ 84<br />

Abbildung 4-6: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall S7 - Abschnitt West,<br />

Werktagsverkehr, Ausschnitt West ........................................................................................ 85<br />

Abbildung 4-7: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Planfall S7 – Abschnitt West,<br />

Werktagsverkehr, Ausschnitt Ost ........................................................................................... 85<br />

Abbildung 4-8: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Werktagsverkehr Ausschnitt 1 .. 86<br />

Abbildung 4-9: KFZ-Verkehrsbelastungen Prognose 2025, Werktagsverkehr Ausschnitt 2 .. 87<br />

Abbildung 4-10: Knoten Riegersdorf (A2/S 7) ..................................................................... 90<br />

Abbildung 4-11: Trassenführung Edlseerwald ..................................................................... 91<br />

Abbildung 4-12: Trassenführung Südrand Commendewald ................................................ 92<br />

Abbildung 4-13: Unterflurtrasse Speltenbach ...................................................................... 93<br />

Abbildung 4-14: ASt Fürstenfeld (S 7/L401) ........................................................................ 95<br />

Abbildung 4-15: Trassenführung Lafnitz und Lahnbach ...................................................... 96<br />

Abbildung 4-16: ASt Rudersdorf (S 7/B57a) ........................................................................ 97<br />

Abbildung 4-17: Tunnel Rudersdorf ..................................................................................... 98<br />

Abbildung 4-18: prov. Anschluss an die B 65 (blau Trassenführung der S 7 – Abschnitt<br />

Ost) 100<br />

Abbildung 5-1: Variantenübersicht NKU ............................................................................... 110<br />

Abbildung 5-2: Übersicht Auswahlvariante ........................................................................... 111<br />

Abbildung 5-3: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 1 ............................................... 112<br />

Abbildung 5-4: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 1 ............................................ 113<br />

Abbildung 5-5: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt 1<br />

............................................................................................................................................. 113<br />

Abbildung 5-6:Übersicht NKU-Varianten, NKU-Abschnitt 2 ................................................. 114<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 279


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 5-7: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 2 ............................................ 116<br />

Abbildung 5-8: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt 2<br />

............................................................................................................................................. 116<br />

Abbildung 5-9: Übersicht NKU-Varianten, NKU-Abschnitt 3 ................................................ 117<br />

Abbildung 5-10: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 3 .......................................... 119<br />

Abbildung 5-11: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt<br />

3 ........................................................................................................................................... 120<br />

Abbildung 5-12: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 4 ............................................. 121<br />

Abbildung 5-13: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 4, Varianten 4-2 und 4-3 ..... 122<br />

Abbildung 5-14: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen Abschnitt 4. . 123<br />

Abbildung 5-15: Übersicht NKU- Varianten, NKU-Abschnitt 5 ............................................. 124<br />

Abbildung 5-16: Ergebnis Variantenvergleich, NKU-Abschnitt 5 .......................................... 125<br />

Abbildung 5-17: Gesamtergebnis nach verschiedenen Gewichtungsgruppen, NKU-Abschnitt<br />

5. .......................................................................................................................................... 125<br />

Abbildung 8-1: Ökologische Risikoanalyse .......................................................................... 136<br />

Abbildung 8-2: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit. .............................. 141<br />

Abbildung 9-1: <strong>Teil</strong> 1 Darstellung von Bauland, Freiland und ÖEK Festlegungen<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 147<br />

Abbildung 9-2: <strong>Teil</strong> 2 Darstellung von Bauland, Freiland und ÖEK Festlegungen<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 148<br />

Abbildung 9-4: Übersicht der Bodendenkmale und Verdachtsflächen (Systemdarstellung<br />

ohne Maßstab) ..................................................................................................................... 173<br />

Abbildung 9-3: Übersicht der Bodendenkmale und Verdachtsflächen ................................. 173<br />

Abbildung 9-5: Regional und überregional bedeutende Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

............................................................................................................................................. 177<br />

Abbildung 9-6: Wesentliche landschaftsbildprägende Strukturen und Störfaktoren ............ 181<br />

Abbildung 9-7: Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Pflanzen und ihre<br />

Lebensräume (der Waldanteil ist grün dargestellt) (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...... 184<br />

Abbildung 9-8: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitztal - Neudauer Teiche“ (grün)<br />

im Projektraum in der Steiermark (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................ 189<br />

Abbildung 9-9: Ausdehnung des Natura 2000 Gebietes „Lafnitzauen“ (rot) im Projektraum im<br />

Burgenland (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................. 190<br />

Abbildung 9-10: Ausdehnung des Geschützten Landschaftsteils „Lahnbach“ (grün)<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 190<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 280


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Abbildung 9-11: Ausdehnung des Ramsar Schutzgebiets „Lafnitztal“ auf steiermärkischem<br />

(hellblau) und burgenländischem (dunkelblau) Landesgebiet (Systemdarstellung ohne<br />

Maßstab) .............................................................................................................................. 191<br />

Abbildung 11-1: Ausschnitt Maßnahmenplan Knoten A 2 / S 7(Systemdarstellung ohne<br />

Maßstab) .............................................................................................................................. 233<br />

Abbildung 11-2: Ausschnitt Maßnahmenplan Edelseewald und Schröttenwald<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 234<br />

Abbildung 11-3: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und<br />

Speltenbach, <strong>Teil</strong> 1 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...................................................... 236<br />

Abbildung 11-4: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Altenmarkt und<br />

Speltenbach, <strong>Teil</strong> 2 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ...................................................... 237<br />

Abbildung 11-5: Ausschnitt Maßnahmenplan, <strong>Teil</strong>raum nördlich von Fürstenfeld<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 240<br />

Abbildung 11-6: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong><br />

1 (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................................. 242<br />

Abbildung 11-7: Ausschnitt Maßnahmenplan, Talraum der Lafnitz und des Lahnbaches, <strong>Teil</strong><br />

2 (Systemdarstellung ohne Maßstab) .................................................................................. 243<br />

Abbildung 11-8: Ausschnitt Maßnahmenplan, Hügelland östlich von Rudersdorf<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 246<br />

Abbildung 11-9: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz Knoten A2<br />

/ S 7 (Systemdarstellung ohne Maßstab) ............................................................................. 251<br />

Abbildung 11-10: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Lärmschutz<br />

Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................................................................ 252<br />

Abbildung 11-11: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Unterflurtrasse<br />

Speltenbach und Lärmschutz Speltenbach (Systemdarstellung ohne Maßstab) ................. 253<br />

Abbildung 11-12: Ausschnitt Übersichtslageplan Lärm (Einlage 4.4.4), Tunnel Rudersdorf<br />

(Systemdarstellung ohne Maßstab) ..................................................................................... 254<br />

Abbildung 12-1: Be-und Entlastungen in der Bauphase (gün=positiv, gelb=verträglich) ..... 272<br />

Abbildung 12-2: Be-und Entlastungen in der Betriebsphase (gün=positiv, gelb=verträglich)<br />

............................................................................................................................................. 274<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 281


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

15 TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1-1: Übersicht der Wechselwirkungen ....................................................................... 39<br />

Tabelle 1-2:Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der<br />

Biotopkartierung .................................................................................................................... 45<br />

Tabelle 1-3: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu<br />

Umfang ................................................................................................................................... 46<br />

Tabelle 1-4: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools ...................................................... 46<br />

Tabelle 1-5: Flächenpools ...................................................................................................... 47<br />

Tabelle 1-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach ........................................................................ 49<br />

Tabelle 1-7: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach ........................................................................ 50<br />

Tabelle 1-8: UFT Speltenbach ............................................................................................... 50<br />

Tabelle 1-9: Tunnel Rudersdorf .............................................................................................. 51<br />

Tabelle 1-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />

WEST auf Basis des „ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST / Abschnitt WEST<br />

+ OST ..................................................................................................................................... 53<br />

Tabelle 1-11: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />

WEST auf Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST 55<br />

Tabelle 1-12: Anzahl, Lage und Art der Becken ................................................................. 56<br />

Tabelle 1-13: Kunstbauten S 7 ............................................................................................ 59<br />

Tabelle 1-14: Wirtschaftswege S 7 ..................................................................................... 60<br />

Tabelle 1-15: Be- und Entlastungen in der Bauphase ............................................................ 62<br />

Tabelle 1-16: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase ..................................................... 63<br />

Tabelle 2-1: Mappenübersicht Raum & Umwelt ..................................................................... 70<br />

Tabelle 3-1: Liste der Standortgemeinden ............................................................................. 76<br />

Tabelle 3-2: Liste der an die Standortgemeinden angrenzenden Gemeinden ....................... 76<br />

Tabelle 6-1: Verkehrsbelastungen (Werktagsverkehr) im Planfall 0, 2025 an<br />

ausgewählten Querschnitten der B 319 ............................................................................... 127<br />

Tabelle 8-1: Bewertung des Ist-Zustandes ........................................................................... 137<br />

Tabelle 8-2: Eingriffswirkung ................................................................................................ 137<br />

Tabelle 8-3: Eingriffserheblichkeit ........................................................................................ 137<br />

Tabelle 8-4: Maßnahmenwirkung ......................................................................................... 138<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 282


S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />

Tabelle 8-5: Verbleibende Auswirkungen ............................................................................. 138<br />

Tabelle 8-6: Verbale Beschreibung der Ent-/Belastungsstufen für die Schutzgüter ............ 139<br />

Tabelle 1-1: Übersicht der Wechselwirkungen ..................................................................... 222<br />

Tabelle 11-1: Überblick über die Flächenverlust durch das Vorhaben auf Basis der<br />

Biotopkartierung .................................................................................................................. 229<br />

Tabelle 11-2: Verortete Maßnahmen nach Maßnahmengruppe und –typ mit Angabe zu<br />

Umfang ................................................................................................................................. 229<br />

Tabelle 11-3: Vorzugsflächen innerhalb der Flächenpools .................................................. 230<br />

Tabelle 11-4: Flächenpools .................................................................................................. 231<br />

Tabelle 11-5: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach .................................................................... 251<br />

Tabelle 11-6: <strong>Teil</strong>abschnitte LSM Speltenbach .................................................................... 252<br />

Tabelle 11-7: Unterflurtrasse Speltenbach ........................................................................... 253<br />

Tabelle 11-8: Tunnel Rudersdorf .......................................................................................... 254<br />

Tabelle 11-9: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />

WEST auf Basis des ungünstigeren“ Verkehrsansatzes Abschnitt WEST/Abschnitt WEST +<br />

OST ...................................................................................................................................... 256<br />

Tabelle 11-10: Auflistung der Objekte mit Anspruch auf Objektschutz für die S 7, Abschnitt<br />

WEST auf Basis des Verkehrsansatzes für die durchgehende S 7, Abschnitt WEST + OST<br />

............................................................................................................................................. 258<br />

Tabelle 11-11: Anzahl, Lage und Art der Becken .............................................................. 259<br />

Tabelle 11-12: Kunstbauten S 7 ........................................................................................ 262<br />

Tabelle 11-13: Wirtschaftswege S 7 .................................................................................. 264<br />

Tabelle 12-1: verbleibende Auswirkungen ........................................................................... 266<br />

Tabelle 12-2: Be- und Entlastungen ..................................................................................... 266<br />

Tabelle 12-3: Auswirkungen in der Bauphase ...................................................................... 267<br />

Tabelle 12-4: Auswirkungen in der Betriebsphase ............................................................... 269<br />

Tabelle 12-5: Be- und Entlastungen in der Bauphase .......................................................... 271<br />

Tabelle 12-6: Be- und Entlastungen in der Betriebsphase ................................................... 272<br />

4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 283

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!