Bericht Teil 3 (pdf 3,9 MB
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S7 Fürstenfelder Schnellstraße - Einreichprojekt 2008 ASFINAG Bau Management GmbH<br />
für die Materialumlagerung sowie durch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der<br />
Verschmutzung des Bodens – erzielt werden. Wesentlich für die Bauphase ist das Einsetzen<br />
einer bodenkundlichen Baubegleitung, die als „Treuhänder“ des Bodens auftritt und deren<br />
Aufgabe es ist, die Umsetzung und Ausführung der verfügten Bodenschutzmaßnahmen<br />
sicherzustellen.<br />
Betriebsphase<br />
Die wesentlichsten Eingriff der Betriebsphase sind die permanente Veränderung des Bodens<br />
durch Versiegelung (43,4 ha), Verdichtung (9,12 ha) und Böschungsgestaltung /<br />
Geländemodellierungen (101,67 ha). Beeinflussungen des Bodens durch Fremdstoffeinträge<br />
können sich aufgrund des Stickstoffeintrags (Versauerung) ergeben. In der Betriebsphase<br />
wird auch eine Beeinträchtigung der grundwasserbeeinflussten Gleyböden im Bereich<br />
Tunnel Rudersdorf erwartet, wo es durch den Bau des Tunnels zu einer Absenkung des<br />
Grundwasserspiegels kommt. Mit geringer Erheblichkeit wird ein Konflikt im Edelseewald<br />
bewertet, wo ein von der Steirischen Landesregierung ausgewiesenes<br />
Rohstoffhoffnungsgebiet randlich von der Trasse angeschnitten wird.<br />
Die Setzung von Maßnahmen in der Betriebsphase ist nur sehr eingeschränkt möglich. Der<br />
Grad der Versiegelung wird durch ein Aussparen der Versiegelung von Rettungsplätzen und<br />
Wirtschaftswegen sowie durch die Rekultivierung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen<br />
kleinräumig reduziert. Die Reduzierung der Schadstoffeinträge in den Boden wird durch eine<br />
Vermeidung der Ableitung von Straßenwässern und durch Pflanzungen entlang der Trasse<br />
(und des damit verbundenen Immissionsschutzes) erzielt.<br />
9.18.3 Gesamtbeurteilung<br />
9.18.3.1 Bauphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
9.18.3.2 Betriebsphase<br />
Insgesamt wird die sektorale Belastung des Projektes auf das Schutzgut Boden als<br />
vertretbar beurteilt.<br />
4.1.1 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 209