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OPAC 2015 03

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gewusst wie<br />

von Christian Dandl<br />

Bild: flickr<br />

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte<br />

Bilder in Zeitungen, Internet und Facebook veröffentlichen<br />

Vorsicht bei der<br />

Veröffentlichung von<br />

Kinderbildern. Sie ist immer<br />

an die Zustimmung des<br />

Erziehungsberechtigten<br />

gebunden.<br />

Bilder sagen oft mehr als viele Worte, doch wenn<br />

man bei deren Veröffentlichung unachtsam ist, bekommt<br />

man vielleicht bald mehr als 1000 Worte in<br />

einem Brief eines Rechtanwalts.<br />

Bibliotheksrallye mit Kindern, Lesenacht, Literaturrunde<br />

oder Autorenlesung – alles will in<br />

Bildern festgehalten werden, um in der Bibliothekschronik,<br />

der Gemeindezeitung, dem Pfarrbrief<br />

oder auf der Homepage zu dokumentieren,<br />

was sich in der Bibliothek alles so tut.<br />

DIE RECHTE DES FOTOGRAFEN<br />

Jedes Foto, auch jeder schnelle Schnappschuss,<br />

ist urheberrechtlich geschützt. Dieser sogenannte<br />

Leistungsschutz gilt über einen Zeitraum von<br />

50 Jahren, in dem das Bild ohne Erlaubnis des Fotografen<br />

weder vervielfältigt noch verbreitet und<br />

auch nicht veröffentlicht werden darf. Das betrifft<br />

sogar das eigene Passfoto, das ohne Zustimmung<br />

nicht auf die Homepage der Bibliothek gestellt<br />

werden soll.<br />

Im World Wide Web findet man eine Fülle an Bildern,<br />

die sich gut zur Gestaltung des eigenen Internetauftritts<br />

eignen würden. Achtung, auch hier<br />

ist höchste Vorsicht geboten, denn jedes Logo,<br />

jede Grafik, alle Bilder und ebenso jedes Buchcover<br />

fällt unter diesen Schutz. Nur mit ausdrücklicher<br />

Zustimmung des Rechteinhabers können sie verwendet<br />

werden. Verlage bieten oft ihre Buchcover<br />

zum Download an oder es gibt eine Mailadresse<br />

bei der man sie anfordern kann.<br />

DAS RECHT AM EIGENEN BILD<br />

Unabhängig vom Urheberrecht gibt es auch das<br />

Recht am eigenen Bild. Das heißt praktisch, man<br />

sollte nicht einfach das Bild einer Person, es sei<br />

denn sie ist eine Person des öffentlichen Lebens,<br />

ins Internet stellen oder in Zeitschriften abdrucken.<br />

Es ist ratsam, sie um das Einverständnis zur<br />

Veröffentlichung zu bitten. Fotos, die ins Internet<br />

gestellt werden, bedürfen aus Datenschutzgründen<br />

immer der Zustimmung der abgebildeten Person.<br />

Gänzlich verboten ist die Verwendung in unterschiedlichen<br />

Medien, wenn dadurch berechtigte<br />

Interessen des oder der Abgebildeten verletzt<br />

werden. Dies trifft zu bei Darstellungen, die Personen<br />

bloßstellen, Anlass zu Missdeutungen geben<br />

oder sie in einem beleidigenden Zusammenhang<br />

bringen. Die Veröffentlichung von Kinderbildern<br />

ist immer an die Zustimmung des Erziehungsberechtigten<br />

gebunden.<br />

Bei Veranstaltungen, wo fotografiert wird, sollte<br />

in der Einladung darauf hingewiesen, oder bei der<br />

Begrüßung das Publikum in Kenntnis gesetzt werden,<br />

dass die Bilder für die Berichterstattung in<br />

verschiedenen Medien verwendet werden.<br />

TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT BILDERN<br />

Am besten ist es vor der Veröffentlichung die<br />

Personen mit der Angabe, wo es erscheinen<br />

soll, um ihr Einverständnis zu fragen. Viele<br />

Menschen wollen sich nicht auf Facebook wiederfinden.<br />

Bei Kindern unbedingt vorher die Erziehungsberechtigten<br />

kontaktieren. Bei Veranstaltungen<br />

mit Anmeldung kann man das auf dieser vermerken<br />

und sich mit der Unterschrift der Eltern<br />

absichern.<br />

In Kindergärten und Schulen wird das meist zu<br />

Schulbeginn geregelt. Hier ist es ratsam bei einer<br />

gemeinsamen Veranstaltung mit der Leiterin<br />

oder dem Leiter zu vereinbaren, was mit den<br />

Bildern geschehen darf.<br />

Bilder von größeren Gruppen, auf denen die<br />

Gesichter nicht erkennbar sind, können problemlos<br />

veröffentlicht werden.<br />

Es gibt im Internet Bilderdatenbanken, die ihre<br />

Fotos unter einer Creative-Commons-Lizenz<br />

anbieten. Diese darf man unter gewissen Bedingungen<br />

für die eigene Internetseite, den<br />

Bibliotheksfolder oder einen Bericht in der Gemeindezeitung<br />

verwenden. Wichtig ist, sich<br />

über die unterschiedlichen Bedingungen zu informieren<br />

und diese einzuhalten. •<br />

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