OPAC 2015 03
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gewusst wie<br />
von Christian Dandl<br />
Bild: flickr<br />
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte<br />
Bilder in Zeitungen, Internet und Facebook veröffentlichen<br />
Vorsicht bei der<br />
Veröffentlichung von<br />
Kinderbildern. Sie ist immer<br />
an die Zustimmung des<br />
Erziehungsberechtigten<br />
gebunden.<br />
Bilder sagen oft mehr als viele Worte, doch wenn<br />
man bei deren Veröffentlichung unachtsam ist, bekommt<br />
man vielleicht bald mehr als 1000 Worte in<br />
einem Brief eines Rechtanwalts.<br />
Bibliotheksrallye mit Kindern, Lesenacht, Literaturrunde<br />
oder Autorenlesung – alles will in<br />
Bildern festgehalten werden, um in der Bibliothekschronik,<br />
der Gemeindezeitung, dem Pfarrbrief<br />
oder auf der Homepage zu dokumentieren,<br />
was sich in der Bibliothek alles so tut.<br />
DIE RECHTE DES FOTOGRAFEN<br />
Jedes Foto, auch jeder schnelle Schnappschuss,<br />
ist urheberrechtlich geschützt. Dieser sogenannte<br />
Leistungsschutz gilt über einen Zeitraum von<br />
50 Jahren, in dem das Bild ohne Erlaubnis des Fotografen<br />
weder vervielfältigt noch verbreitet und<br />
auch nicht veröffentlicht werden darf. Das betrifft<br />
sogar das eigene Passfoto, das ohne Zustimmung<br />
nicht auf die Homepage der Bibliothek gestellt<br />
werden soll.<br />
Im World Wide Web findet man eine Fülle an Bildern,<br />
die sich gut zur Gestaltung des eigenen Internetauftritts<br />
eignen würden. Achtung, auch hier<br />
ist höchste Vorsicht geboten, denn jedes Logo,<br />
jede Grafik, alle Bilder und ebenso jedes Buchcover<br />
fällt unter diesen Schutz. Nur mit ausdrücklicher<br />
Zustimmung des Rechteinhabers können sie verwendet<br />
werden. Verlage bieten oft ihre Buchcover<br />
zum Download an oder es gibt eine Mailadresse<br />
bei der man sie anfordern kann.<br />
DAS RECHT AM EIGENEN BILD<br />
Unabhängig vom Urheberrecht gibt es auch das<br />
Recht am eigenen Bild. Das heißt praktisch, man<br />
sollte nicht einfach das Bild einer Person, es sei<br />
denn sie ist eine Person des öffentlichen Lebens,<br />
ins Internet stellen oder in Zeitschriften abdrucken.<br />
Es ist ratsam, sie um das Einverständnis zur<br />
Veröffentlichung zu bitten. Fotos, die ins Internet<br />
gestellt werden, bedürfen aus Datenschutzgründen<br />
immer der Zustimmung der abgebildeten Person.<br />
Gänzlich verboten ist die Verwendung in unterschiedlichen<br />
Medien, wenn dadurch berechtigte<br />
Interessen des oder der Abgebildeten verletzt<br />
werden. Dies trifft zu bei Darstellungen, die Personen<br />
bloßstellen, Anlass zu Missdeutungen geben<br />
oder sie in einem beleidigenden Zusammenhang<br />
bringen. Die Veröffentlichung von Kinderbildern<br />
ist immer an die Zustimmung des Erziehungsberechtigten<br />
gebunden.<br />
Bei Veranstaltungen, wo fotografiert wird, sollte<br />
in der Einladung darauf hingewiesen, oder bei der<br />
Begrüßung das Publikum in Kenntnis gesetzt werden,<br />
dass die Bilder für die Berichterstattung in<br />
verschiedenen Medien verwendet werden.<br />
TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT BILDERN<br />
Am besten ist es vor der Veröffentlichung die<br />
Personen mit der Angabe, wo es erscheinen<br />
soll, um ihr Einverständnis zu fragen. Viele<br />
Menschen wollen sich nicht auf Facebook wiederfinden.<br />
Bei Kindern unbedingt vorher die Erziehungsberechtigten<br />
kontaktieren. Bei Veranstaltungen<br />
mit Anmeldung kann man das auf dieser vermerken<br />
und sich mit der Unterschrift der Eltern<br />
absichern.<br />
In Kindergärten und Schulen wird das meist zu<br />
Schulbeginn geregelt. Hier ist es ratsam bei einer<br />
gemeinsamen Veranstaltung mit der Leiterin<br />
oder dem Leiter zu vereinbaren, was mit den<br />
Bildern geschehen darf.<br />
Bilder von größeren Gruppen, auf denen die<br />
Gesichter nicht erkennbar sind, können problemlos<br />
veröffentlicht werden.<br />
Es gibt im Internet Bilderdatenbanken, die ihre<br />
Fotos unter einer Creative-Commons-Lizenz<br />
anbieten. Diese darf man unter gewissen Bedingungen<br />
für die eigene Internetseite, den<br />
Bibliotheksfolder oder einen Bericht in der Gemeindezeitung<br />
verwenden. Wichtig ist, sich<br />
über die unterschiedlichen Bedingungen zu informieren<br />
und diese einzuhalten. •<br />
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