Kerb um die Eck - Verbandsgemeinde Wöllstein
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<strong>Wöllstein</strong> - 19 - Ausgabe 36/2012<br />
Dieser wurde durch <strong>die</strong> Fa. WSW und Partner aus Kaiserslautern ausgearbeitet.<br />
Über den Vorentwurf ist im Ortsgemeinderat nun im Folgenden<br />
zu beraten und zu beschließen.<br />
Nach der Planannahme hat der Ortsgemeinderat gemäß BauGB <strong>die</strong><br />
nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. Dies wäre im Folgenden <strong>die</strong><br />
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das<br />
Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />
Aussprache<br />
Beschlussvorschlag<br />
a) Der Ortsgemeinderat nimmt den Planentwurf an.<br />
b) Der Ortsgemeinderat beschließt <strong>die</strong> frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />
Abs. 1 BauGB.<br />
Beschluss<br />
a) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />
b) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />
TOP 7 Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge mit der<br />
EWR Netz GmbH<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Sachdarstellung<br />
Die Verträge über <strong>die</strong> Instandhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtung<br />
zwischen den Ortsgemeinden und der EWR Netz GmbH<br />
enden z<strong>um</strong> 31.12.2012. EWR hat allen Ortsgemeinden <strong>die</strong> Verlängerung<br />
der Straßenbeleuchtungsverträge zu unveränderten Konditionen<br />
bis z<strong>um</strong> 31.12.2013 angeboten, sh. Anlage 1.<br />
EWR weist darauf hin, dass im Rahmen neuer Straßenbeleuchtungsverträge<br />
auch <strong>die</strong> Vorgaben der Energieeffizienz in der Straßenbeleuchtung<br />
berücksichtigt werden sollten. Vor dem Hintergrund<br />
des Verbotes der Quecksilberdampfleuchten ab 2015 hat EWR auf<br />
Wunsch der Verwaltung ein Modernisierungskonzept erstellt, welches<br />
hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird, sh. Anlage 2.<br />
Um eine <strong>um</strong>fassende Prüfung aller Aspekte der Straßenbeleuchtung<br />
für eine erneute Ausschreibung zu gewährleisten ist <strong>die</strong> Verlängerung<br />
der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge bis 31.12.2013 notwendig.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt <strong>die</strong> Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge<br />
mit der EWR Netz GmbH bis 31.12.2013.<br />
Beschlussergebnis<br />
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />
TOP 8 Widmung der Straße im Bebauungsplangebiet „Nördlich<br />
der B 420“ Flur 7, Teilstücke der Parzellen 62/12 und 134/4<br />
Sachdarstellung<br />
Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim hat <strong>die</strong> Parzelle 62/12 im o. g.<br />
Bebauungsplangebiet erworben, sodass <strong>die</strong> Straße nun dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmet werden kann.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim beschließt, <strong>die</strong> Grundstücke im<br />
Bebauungsplangebiet „Nördlich der B420“ Flur 7, Teilstück der Parzelle<br />
62/12 und Teilstück der Parzelle 134/4 gemäß § 36 in Verbindung<br />
mit § 3 Landesstraßengesetz (LStRG) vom 01.08.1977 in der derzeit<br />
gültigen Fassung als Ortsstraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />
Beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten oder Benutzerkreise<br />
sind keine vorgesehen.<br />
Die zu widmende Straßenfläche ist im beigefügten Plan gekennzeichnet.<br />
Beschluss<br />
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />
TOP 9 Mitteilungen und Anfragen<br />
Unter <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt wurde über folgende Themen<br />
informiert:<br />
1. Besuch aus Aiserey<br />
2. Besuch des Bundestagsabgeordneten Hagemann in der Kindertagesstätte<br />
Gau-Bickelheim und bei der Firma Sutter<br />
3. Bevorstehendes Gespräch mit Herrn Hauch von der Firma Juwi<br />
Solar<br />
4. Geschenk von 2 Sonnenschirmen von EWR<br />
5. Planung von Urnengrabstätten auf dem Friedhof in Gau-Bickelheim<br />
6. Erörterung verschiedener Verkehrsregelungen mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
7. Abschluss der Wegeba<strong>um</strong>aßnahme im Bereich der Firma IBS<br />
Scherer<br />
8. Ergebnis eines Gespräches mit Herrn Landrat Görisch wegen der<br />
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />
9. Erneuter Schaden am Kreuz „Auf dem Römer“<br />
10. Geänderte Struktur zur Nutzung des <strong>Kerb</strong>eplatzes und über den<br />
geplanten Ablauf des Festes<br />
11. Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung einer Geotopplattform<br />
im Wißberg<br />
12. Gezahlter Schadensersatz für Beschädigungen an Wirtschaftswegen<br />
im Rahmen des Austauschs von Rotoren an den bestehenden<br />
Windkraftanlagen<br />
13. Geplanter Ausbau des Verkehrsknoten A61 - B50 / Ankauf eines<br />
gemeindlichen Grundstücks<br />
Ferner wird darüber berichtet, dass Herr Josef Groben und <strong>die</strong><br />
Gemeindearbeiter neue Gießkannenhalter auf dem Friedhof in Gau-<br />
Bickelheim angebracht haben. Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim<br />
nimmt <strong>die</strong>s dankend zur Kenntnis. Ferner wird angeregt, <strong>die</strong> Lautsprecheranlage<br />
auf dem Friedhof zu ergänzen, sodass auch im Außenbereich<br />
musikalische Beiträge wahrgenommen werden können.<br />
Ratsmitglied Vollmer stellt den Antrag, <strong>die</strong> Angelegenheit „Hinweisschild<br />
an der A61 - Kreuzkapelle Gau-Bickelheim“ bei der nächsten<br />
Ortsgemeinderatsitzung auf <strong>die</strong> Tagesordnung zu setzen.<br />
Ratsmitglied Erbenich erkundigt sich nach dem laufenden Kanalsanierungsarbeiten<br />
in der Ortsgemeinde, wozu der Vertreter der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
erklärt, dass der Abwasserbeseitigungsbetrieb in einem<br />
Umfang von ca. 750.000,00 € Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen<br />
innerhalb der Ortslage durchführt.<br />
Nachdem sich keine weiteren Anfragen ergeben, schließt Ortsbürgermeister<br />
Janz gegen 21.05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Unterschriften:<br />
(Vorsitzender) (Johannes Schäfer, Schriftführer)<br />
Niederschrift gefertigt am 22.08.2012/gb<br />
Auswertung<br />
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4(2)<br />
BauGB haben bis z<strong>um</strong> 17.08.2012 24 Träger<br />
öffentlicher Belange und ein Bürger Stellung<br />
genommen<br />
I. Träger öffentlicher Belange mit abwägungsrelevanten Hinweisen<br />
und Anregungen<br />
1. Landwirtschaftskammer Rheinl. Pfalz Mainz<br />
2. SGD Süd Gewerbeaufsicht Mainz<br />
3. EWR Worms<br />
II. Träger öffentlicher Belange mit nicht abwägungsrelevanten<br />
Hinweisen und Anregungen<br />
1. Landesbetrieb Mobilität Worms<br />
2. Wasserversorgung Rheinhessen Bodenheim<br />
3. Creos Saarbrücken<br />
4. Zweckverband<br />
„Erholungsgebiet Rheinh. Schweiz <strong>Wöllstein</strong>“<br />
5. RWE Idar- Oberstein<br />
6. Rhein-Main Rohrl.- Transportgesellschaft Köln<br />
7. FBG ldar Oberstein<br />
8. Forstamt Alzey Alzey<br />
9. Katasteramt Alzey Alzey<br />
10. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Obermoschel<br />
11. LAG Obermoschel<br />
12. DB Frankfurt<br />
13. Landesjagdverband Gensingen<br />
14. SGD Süd Wasserwirtschaft Mainz<br />
15. Handwerkskammer Mainz<br />
16. Abwasserentsorgungsbetrieb <strong>Wöllstein</strong><br />
17. Pollichia Neustadt<br />
18. Landesamt für Geologie Mainz<br />
19. Planungsgemeinschaft Rheinh. Nahe Mainz<br />
20. Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey<br />
21. Landesverband Rheinland-Pfalz<br />
des Gebirgs -und Wandervereins Neustadt<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Herr Bernard Krollmann<br />
I. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
1. Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz<br />
Eingangsdat<strong>um</strong>: 03.08.2012<br />
Bedenken: keine<br />
Hinweise: wie folgt:<br />
Textvorlage:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir stellen fest, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
angepasst wurde. Auf das ursprünglich geplante Mischgebiet nördlich<br />
der geplanten Erschließungsstraße ist verzichtet worden. Damit<br />
verbleibt das Hofgrundstück des landwirtschaftlichen Aussiedlungsbetriebes<br />
Krollmann, Gemarkung Gau-Bickelheim, Flur 12 Nr. 47/50,<br />
weiterhin im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Darüber hinaus<br />
ist <strong>die</strong> Verbreiterung der äußeren Erschließungsstraße auf 8 m geplant.<br />
Diese Planänderungen berücksichtigen damit Einwendungen der<br />
Landwirtschaftskammer, wofür wir uns explizit bedanken.<br />
Im Bauleitplanverfahren ist von hier aus des Weiteren darauf hingewiesen<br />
worden, dass in immissionsrechtlicher Hinsicht <strong>die</strong> Vereinbarkeit<br />
des geplanten Wohngebietes mit dem Betrieb Krollmann gutachterlich<br />
nachzuweisen ist. Diesbezüglich liegt nun eine Schallimmissionsprognose<br />
vor. Im Ergebnis konstatiert das Gutachten, dass es insbesondere<br />
im nördlichen Bereich des Plangebiets zur Überschreitung der<br />
zulässigen lmmissionsrichtwerte aufgrund des Betriebes Krollmann in<br />
Verbindung mit der Vorbelastung durch geplante Windenergieanlagen<br />
kommen kann.