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Kerb um die Eck - Verbandsgemeinde Wöllstein

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<strong>Wöllstein</strong> - 19 - Ausgabe 36/2012<br />

Dieser wurde durch <strong>die</strong> Fa. WSW und Partner aus Kaiserslautern ausgearbeitet.<br />

Über den Vorentwurf ist im Ortsgemeinderat nun im Folgenden<br />

zu beraten und zu beschließen.<br />

Nach der Planannahme hat der Ortsgemeinderat gemäß BauGB <strong>die</strong><br />

nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. Dies wäre im Folgenden <strong>die</strong><br />

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das<br />

Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />

Aussprache<br />

Beschlussvorschlag<br />

a) Der Ortsgemeinderat nimmt den Planentwurf an.<br />

b) Der Ortsgemeinderat beschließt <strong>die</strong> frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />

Abs. 1 BauGB.<br />

Beschluss<br />

a) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />

b) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />

TOP 7 Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge mit der<br />

EWR Netz GmbH<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Sachdarstellung<br />

Die Verträge über <strong>die</strong> Instandhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtung<br />

zwischen den Ortsgemeinden und der EWR Netz GmbH<br />

enden z<strong>um</strong> 31.12.2012. EWR hat allen Ortsgemeinden <strong>die</strong> Verlängerung<br />

der Straßenbeleuchtungsverträge zu unveränderten Konditionen<br />

bis z<strong>um</strong> 31.12.2013 angeboten, sh. Anlage 1.<br />

EWR weist darauf hin, dass im Rahmen neuer Straßenbeleuchtungsverträge<br />

auch <strong>die</strong> Vorgaben der Energieeffizienz in der Straßenbeleuchtung<br />

berücksichtigt werden sollten. Vor dem Hintergrund<br />

des Verbotes der Quecksilberdampfleuchten ab 2015 hat EWR auf<br />

Wunsch der Verwaltung ein Modernisierungskonzept erstellt, welches<br />

hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird, sh. Anlage 2.<br />

Um eine <strong>um</strong>fassende Prüfung aller Aspekte der Straßenbeleuchtung<br />

für eine erneute Ausschreibung zu gewährleisten ist <strong>die</strong> Verlängerung<br />

der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge bis 31.12.2013 notwendig.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt <strong>die</strong> Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge<br />

mit der EWR Netz GmbH bis 31.12.2013.<br />

Beschlussergebnis<br />

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />

TOP 8 Widmung der Straße im Bebauungsplangebiet „Nördlich<br />

der B 420“ Flur 7, Teilstücke der Parzellen 62/12 und 134/4<br />

Sachdarstellung<br />

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim hat <strong>die</strong> Parzelle 62/12 im o. g.<br />

Bebauungsplangebiet erworben, sodass <strong>die</strong> Straße nun dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmet werden kann.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim beschließt, <strong>die</strong> Grundstücke im<br />

Bebauungsplangebiet „Nördlich der B420“ Flur 7, Teilstück der Parzelle<br />

62/12 und Teilstück der Parzelle 134/4 gemäß § 36 in Verbindung<br />

mit § 3 Landesstraßengesetz (LStRG) vom 01.08.1977 in der derzeit<br />

gültigen Fassung als Ortsstraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />

Beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten oder Benutzerkreise<br />

sind keine vorgesehen.<br />

Die zu widmende Straßenfläche ist im beigefügten Plan gekennzeichnet.<br />

Beschluss<br />

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.<br />

TOP 9 Mitteilungen und Anfragen<br />

Unter <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt wurde über folgende Themen<br />

informiert:<br />

1. Besuch aus Aiserey<br />

2. Besuch des Bundestagsabgeordneten Hagemann in der Kindertagesstätte<br />

Gau-Bickelheim und bei der Firma Sutter<br />

3. Bevorstehendes Gespräch mit Herrn Hauch von der Firma Juwi<br />

Solar<br />

4. Geschenk von 2 Sonnenschirmen von EWR<br />

5. Planung von Urnengrabstätten auf dem Friedhof in Gau-Bickelheim<br />

6. Erörterung verschiedener Verkehrsregelungen mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

7. Abschluss der Wegeba<strong>um</strong>aßnahme im Bereich der Firma IBS<br />

Scherer<br />

8. Ergebnis eines Gespräches mit Herrn Landrat Görisch wegen der<br />

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />

9. Erneuter Schaden am Kreuz „Auf dem Römer“<br />

10. Geänderte Struktur zur Nutzung des <strong>Kerb</strong>eplatzes und über den<br />

geplanten Ablauf des Festes<br />

11. Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung einer Geotopplattform<br />

im Wißberg<br />

12. Gezahlter Schadensersatz für Beschädigungen an Wirtschaftswegen<br />

im Rahmen des Austauschs von Rotoren an den bestehenden<br />

Windkraftanlagen<br />

13. Geplanter Ausbau des Verkehrsknoten A61 - B50 / Ankauf eines<br />

gemeindlichen Grundstücks<br />

Ferner wird darüber berichtet, dass Herr Josef Groben und <strong>die</strong><br />

Gemeindearbeiter neue Gießkannenhalter auf dem Friedhof in Gau-<br />

Bickelheim angebracht haben. Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim<br />

nimmt <strong>die</strong>s dankend zur Kenntnis. Ferner wird angeregt, <strong>die</strong> Lautsprecheranlage<br />

auf dem Friedhof zu ergänzen, sodass auch im Außenbereich<br />

musikalische Beiträge wahrgenommen werden können.<br />

Ratsmitglied Vollmer stellt den Antrag, <strong>die</strong> Angelegenheit „Hinweisschild<br />

an der A61 - Kreuzkapelle Gau-Bickelheim“ bei der nächsten<br />

Ortsgemeinderatsitzung auf <strong>die</strong> Tagesordnung zu setzen.<br />

Ratsmitglied Erbenich erkundigt sich nach dem laufenden Kanalsanierungsarbeiten<br />

in der Ortsgemeinde, wozu der Vertreter der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

erklärt, dass der Abwasserbeseitigungsbetrieb in einem<br />

Umfang von ca. 750.000,00 € Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen<br />

innerhalb der Ortslage durchführt.<br />

Nachdem sich keine weiteren Anfragen ergeben, schließt Ortsbürgermeister<br />

Janz gegen 21.05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />

Unterschriften:<br />

(Vorsitzender) (Johannes Schäfer, Schriftführer)<br />

Niederschrift gefertigt am 22.08.2012/gb<br />

Auswertung<br />

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4(2)<br />

BauGB haben bis z<strong>um</strong> 17.08.2012 24 Träger<br />

öffentlicher Belange und ein Bürger Stellung<br />

genommen<br />

I. Träger öffentlicher Belange mit abwägungsrelevanten Hinweisen<br />

und Anregungen<br />

1. Landwirtschaftskammer Rheinl. Pfalz Mainz<br />

2. SGD Süd Gewerbeaufsicht Mainz<br />

3. EWR Worms<br />

II. Träger öffentlicher Belange mit nicht abwägungsrelevanten<br />

Hinweisen und Anregungen<br />

1. Landesbetrieb Mobilität Worms<br />

2. Wasserversorgung Rheinhessen Bodenheim<br />

3. Creos Saarbrücken<br />

4. Zweckverband<br />

„Erholungsgebiet Rheinh. Schweiz <strong>Wöllstein</strong>“<br />

5. RWE Idar- Oberstein<br />

6. Rhein-Main Rohrl.- Transportgesellschaft Köln<br />

7. FBG ldar Oberstein<br />

8. Forstamt Alzey Alzey<br />

9. Katasteramt Alzey Alzey<br />

10. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Obermoschel<br />

11. LAG Obermoschel<br />

12. DB Frankfurt<br />

13. Landesjagdverband Gensingen<br />

14. SGD Süd Wasserwirtschaft Mainz<br />

15. Handwerkskammer Mainz<br />

16. Abwasserentsorgungsbetrieb <strong>Wöllstein</strong><br />

17. Pollichia Neustadt<br />

18. Landesamt für Geologie Mainz<br />

19. Planungsgemeinschaft Rheinh. Nahe Mainz<br />

20. Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey<br />

21. Landesverband Rheinland-Pfalz<br />

des Gebirgs -und Wandervereins Neustadt<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Herr Bernard Krollmann<br />

I. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

1. Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz<br />

Eingangsdat<strong>um</strong>: 03.08.2012<br />

Bedenken: keine<br />

Hinweise: wie folgt:<br />

Textvorlage:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir stellen fest, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

angepasst wurde. Auf das ursprünglich geplante Mischgebiet nördlich<br />

der geplanten Erschließungsstraße ist verzichtet worden. Damit<br />

verbleibt das Hofgrundstück des landwirtschaftlichen Aussiedlungsbetriebes<br />

Krollmann, Gemarkung Gau-Bickelheim, Flur 12 Nr. 47/50,<br />

weiterhin im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Darüber hinaus<br />

ist <strong>die</strong> Verbreiterung der äußeren Erschließungsstraße auf 8 m geplant.<br />

Diese Planänderungen berücksichtigen damit Einwendungen der<br />

Landwirtschaftskammer, wofür wir uns explizit bedanken.<br />

Im Bauleitplanverfahren ist von hier aus des Weiteren darauf hingewiesen<br />

worden, dass in immissionsrechtlicher Hinsicht <strong>die</strong> Vereinbarkeit<br />

des geplanten Wohngebietes mit dem Betrieb Krollmann gutachterlich<br />

nachzuweisen ist. Diesbezüglich liegt nun eine Schallimmissionsprognose<br />

vor. Im Ergebnis konstatiert das Gutachten, dass es insbesondere<br />

im nördlichen Bereich des Plangebiets zur Überschreitung der<br />

zulässigen lmmissionsrichtwerte aufgrund des Betriebes Krollmann in<br />

Verbindung mit der Vorbelastung durch geplante Windenergieanlagen<br />

kommen kann.

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