Kerb um die Eck - Verbandsgemeinde Wöllstein
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<strong>Wöllstein</strong> - 21 - Ausgabe 36/2012<br />
Beschädigungen der Leitungen durch Wurzeldruck und Bodenaustrocknung<br />
und andererseits Beeinträchtigungen der Bepflanzung, z.<br />
8. bei erforderlichen Tiefbauarbeiten, vermieden werden. Sollte <strong>die</strong>ser<br />
Abstand bei der Anpflanzung unterschritten werden, so sind technische<br />
Schutzmaßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen - spätestens<br />
im Rahmen der Pflanzarbeiten - notwendig,<br />
Zur Vermeidung gegenseitiger Beeinflussung dürfen <strong>die</strong> nachstehenden<br />
Mindestabstände bei der Verlegung von Leitungen ohne Sondermaßnahmen<br />
nicht unterschritten werden. Die Sondermaßnahmen sind<br />
mit der EWR Netz GmbH abzustimmen.<br />
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 12 BBauG bitten<br />
wir Sie, uns den Eintritt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes<br />
bekannt zu geben.<br />
Für <strong>die</strong> Projektierung von Leuchtenstandorten wäre unsererseits zu<br />
begrüßen, wenn Garagen und Kfz-Stellplätze im Rahmen des Planverfahren<br />
festgelegt werden. Dadurch wird den Wünschen von Leuchtenversetzungen<br />
vorgebeugt, z<strong>um</strong>al durch <strong>die</strong> spätere Änderung<br />
einzelner Leuchtenstandorte <strong>die</strong> Gleichmäßigkeit der Straßenbeleuchtung<br />
aufgehoben wird und Kosten vom Verursacher der Versetzung<br />
zu tragen sind. Die Kosten für Leitungssicherungsmaßnahmen oder<br />
Umlegungen vorhandener Leitungen werden gemäß dem Verursachungsprinzip<br />
dem Verursacher in Rechnung gestellt, soweit keine<br />
vertraglichen oder sonstigen Festlegungen anderweitige Regelungen<br />
vorgeben.<br />
Beschlussempfehlung<br />
Zu Absatz 1 - 6.) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Anregungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.<br />
Zu Absatz 7.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Dem Wunsch auf Festlegung der Garagenstandarte kann nicht entsprochen<br />
werden, da im Bebauungsplan <strong>die</strong> Einteilung der Grundstücke<br />
nur beispielhaft festgelegt wurde. Die heute im Plan eingetragen<br />
Grundstücksgrenzen stimmen mit der zukünftigen Aufteilung der<br />
Grundstücke im Baugebiet nicht überein.<br />
II. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Herr Bernard Krollmann<br />
Eingangsdat<strong>um</strong>: 06.08.2012<br />
Textvorlage:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich nehme zur Kenntnis, dass mein Hofgrundstück., Flur 12 Nr. 47/50,<br />
teilweise, aus dem Geltungsbereich des Baugebietes herausgenommen<br />
wurde. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.<br />
Die Gemeinde hat ein Schallgutachten zur Prüfung der Verträglichkeit<br />
meines Betriebes mit dem geplanten Wohngebiet erstellen lassen.<br />
Bei Durchsicht des Gutachtens habe ich jedoch festgestellt, dass<br />
<strong>die</strong> Betriebsbeschreibung einige Punkte nicht enthält, <strong>die</strong> ich dem<br />
Gutachter aber im persönlichen Gespräch mitgeteilt habe. Daher<br />
befürchte ich, dass weitere mögliche Geräuschquellen nicht erfasst<br />
und daher im Ergebnis nicht berücksichtigt sind. Deshalb halte ich es<br />
für notwendig, dass das Gutachten überarbeitet und folgende Punkte<br />
hinsichtlich des zu erwartenden Lärms berücksichtigt werden:<br />
1. Ich beabsichtige den Betrieb durch eine Straußwirtschaft und eine<br />
neue Halle zu erweitern.<br />
Die Straußwirtschaft ist im Wohnhaus geplant. Von der Kreisverwaltung<br />
wurde <strong>die</strong> Bauvoranfrage genehmigt.<br />
2. Bei den Pflanzenschutzspritzungen ist es notwendig, dass das<br />
Spritzmittel in der Pflanzenschutzspritze angerührt wird. Dazu<br />
muss der Schlepper laufen.<br />
3. In meiner Halle lagere ich u. a. Getreide. Das Getreidelager wird<br />
mit einer Förderschnecke befüllt und entleert.<br />
4. Mein Weinlager möchte ich kühlen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck ist der Einbau<br />
eines Aggregates geplant.<br />
5. Ich gehe davon aus, dass <strong>die</strong>se Lärmquellen <strong>die</strong> Geräuschbelastung<br />
im geplanten Baugebiet zusätzlich erhöhen.<br />
Da der Gutachter bereits ohne Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Geräuschquellen<br />
zu dem Ergebnis kommt, dass im Nachtzeitra<strong>um</strong> Richtwertüberschreitungen<br />
zu erwarten sind, habe ich größte Bedenken, dass durch<br />
das Heranrücken des geplanten Wohngebietes an meinen Betrieb<br />
künftig Nachbarschaftskonflikte unvermeidbar sind und mein Betrieb<br />
Einschränkungen zu erwarten hat, was für mich völlig inakzeptabel<br />
ist. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang kann ich nicht verstehen, war<strong>um</strong> der<br />
Spielplatz nicht an <strong>die</strong> Ostgrenze des Baugebietes verschoben wird.<br />
Ich verlange, dass eine verträgliche Lösung, <strong>die</strong> ich derzeit noch nicht<br />
sehe, gefunden wird.<br />
Beschlussempfehlung<br />
Zu 1.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die positiv beschiedene Bauvoranfrage z<strong>um</strong> Betrieb einer Strausswirtschaft<br />
auf dem Gelände der Familie Krollmann verweist unter anderem<br />
auf § 15 der Baunutzungsverordnung. Danach sind bauliche Anlagen<br />
nur dann zulässig, wenn sie <strong>die</strong> Nutzungen im Umfeld (hier bestehende<br />
Wohnbebauung) nicht beeinträchtigen. Der Nachweis hierzu ist<br />
vom Verursacher zu erbringen. Geht man davon aus, dass <strong>die</strong> Errichtung<br />
der Strausswirtschaft im bestehenden Wohngebiet keine Störungen<br />
verursacht, dann sind im geplanten Baugebiet ebenfalls keine<br />
negativen Beeinträchtigungen zu erwarten (<strong>die</strong> ergänzende Stellungnahme<br />
des Ingenieurbüros Pies liegt den Unterlagen bei).<br />
Zu 2.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beim Anrühren von Pflanzenschutzmitteln entstehen durch das Traktor<br />
betriebene Mischwerk keine Überschreitungen der im vorliegenden<br />
Schallgutachten ermittelten und berücksichtigten Lärmpegel während<br />
der Tag -und Nachtzeit. Die Herstellung der Spritzmittel weist nach<br />
vor Ort durchgeführten Messungen keine höheren Pegel auf als <strong>die</strong><br />
bereits berücksichtigten An- und Abfahrgeräusche der Traktoren, z.<br />
B. während der Erntezeit. Eine Ergänzung des Schallgutachtens ist<br />
nach Aussage des Gutachters (siehe Schreiben vom 13.08.2012) nicht<br />
erforderlich.<br />
Zu 3. und 4.) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Beide Anlagen befinden sich innerhalb bestehender Gebäude, <strong>die</strong><br />
durch ihre Bauweise zur Schalldämmung beitragen. Der Betrieb der<br />
Förderschnecke und des geplanten Kühlaggregats beeinträchtigt das<br />
geplante Wohngebiet nach Aussagen des Schallgutachters (siehe<br />
Schreiben vom 13.08.2012) nicht. Eine Überarbeitung des Schallgutachtens<br />
ist nicht erforderlich.<br />
Zu 5.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zur Wahrung aller Interessen und z<strong>um</strong> Schutz der neuen Wohnbebauung<br />
vor Lärmimmissionen wurde im Rahmen des Planverfahrens<br />
über verschiedene Maßnahmen nachgedacht. Dazu gehörte auch<br />
<strong>die</strong> Überlegung den Spielplatz als Abstandsfläche an den westlichen<br />
Rand des Geltungsbereichs zu verlegen.<br />
Die Untersuchungsergebnisse des Schallgutachtens haben dann aber<br />
gezeigt, dass der Spielplatz als Abstandsfläche für einen ausreichenden<br />
Schallschutz nicht geeignet ist.<br />
Nach Aussage des Schallgutachtens ist ein ausreichender Lärmschutz<br />
nur durch einen Gebäuderiegel südlich des Betriebsgeländes zu erreichen.<br />
Die Gebäude sind mit passiven Schallschutz auszustatten.<br />
Nichtamtliche Mitteilungen<br />
FJFV Wiesbach 2011 e.V.<br />
Jugendfußball<br />
D1-Jugend:<br />
FJFV Wiesbach - FSV Mainz 05 II 0:7 (0:2)<br />
Direkt im ersten Meisterschaftsspiel musste unser Team gegen den<br />
Meisterschaftsfavoriten von Mainz 05 II antreten. Gegen <strong>die</strong> spielerisch<br />
sehr starken Gäste, <strong>die</strong> von Anfang an ein sehr hohes Tempo<br />
vorlegten, konnte unser Team lange Zeit sehr gut mithalten.<br />
Jeder unserer Jungs zeigte eine kämpferisch überzeugende Leistung.<br />
Nach zwei Toren durch <strong>die</strong> Gäste ging es dann mit einem 0:2 Rückstand<br />
in <strong>die</strong> Pause. Die zweite Halbzeit verlief analog der ersten Halbzeit.<br />
Mainz 05 legte ein hohes Tempo vor, unsere Jungs hielten tapfer<br />
dagegen, mussten aber Ende dem schnellen Spiel der Gäste Tribut<br />
zollen. Am Ende hieß es 0:7.<br />
Unser Team trainiert erst seit zwei Wochen in <strong>die</strong>ser neuen Konstellation<br />
zusammen. Wenn man <strong>die</strong>s berücksichtigt, haben wir gegen<br />
Mainz eine über weite Strecken tolle Mannschaftsleistung gesehen.<br />
Hierauf können wir für <strong>die</strong> Zukunft aufbauen. Die ersten Erfolge werden<br />
sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.<br />
Weitere Ergebnisse unserer Jugendmannschaften:<br />
B2- Jugend: FJFV Wiesbach - FSV Osthofen 1:6<br />
C1- Jugend: FJFV Wiesbach - SpVgg. Ingelheim 1:0<br />
C2- Jugend: FJFV Wiesbach - TuS Wörrstadt 3:11<br />
D1- Jugend: FJFV Wiesbach - FSV Mainz 05 II 0:7<br />
J.W.<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Seniorenfahrt für Siefersheim<br />
Die <strong>die</strong>sjährige Seniorenfahrt der Gemeindeverwaltung findet am<br />
Dienstag, dem 9. Oktober 2012 <strong>um</strong> 12.00 Uhr ab der Bushaltestelle<br />
in der Ortsmitte statt. Der Ausflug führt uns <strong>die</strong>ses Jahr nach Edenkoben.<br />
Dort werden wir Das Schloss Villa Ludwigshöhe besichtigen.<br />
Voraussichtliche Rückkunft wird ca. 20.30 Uhr sein. Auch in <strong>die</strong>sem<br />
Jahr erheben wir einen kleinen Beitrag in Höhe von 5,— €. Alle Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger, <strong>die</strong> das 60. Lebensjahr vollendet haben<br />
sind herzlich eingeladen. Ich würde mich freuen, wenn viele Senioren<br />
mit uns gemeinsam einen schönen Nachmittag verbringen möchten.<br />
Ihr Volker Hintze, Ortsbürgermeister