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Kerb um die Eck - Verbandsgemeinde Wöllstein

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<strong>Wöllstein</strong> - 21 - Ausgabe 36/2012<br />

Beschädigungen der Leitungen durch Wurzeldruck und Bodenaustrocknung<br />

und andererseits Beeinträchtigungen der Bepflanzung, z.<br />

8. bei erforderlichen Tiefbauarbeiten, vermieden werden. Sollte <strong>die</strong>ser<br />

Abstand bei der Anpflanzung unterschritten werden, so sind technische<br />

Schutzmaßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen - spätestens<br />

im Rahmen der Pflanzarbeiten - notwendig,<br />

Zur Vermeidung gegenseitiger Beeinflussung dürfen <strong>die</strong> nachstehenden<br />

Mindestabstände bei der Verlegung von Leitungen ohne Sondermaßnahmen<br />

nicht unterschritten werden. Die Sondermaßnahmen sind<br />

mit der EWR Netz GmbH abzustimmen.<br />

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 12 BBauG bitten<br />

wir Sie, uns den Eintritt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes<br />

bekannt zu geben.<br />

Für <strong>die</strong> Projektierung von Leuchtenstandorten wäre unsererseits zu<br />

begrüßen, wenn Garagen und Kfz-Stellplätze im Rahmen des Planverfahren<br />

festgelegt werden. Dadurch wird den Wünschen von Leuchtenversetzungen<br />

vorgebeugt, z<strong>um</strong>al durch <strong>die</strong> spätere Änderung<br />

einzelner Leuchtenstandorte <strong>die</strong> Gleichmäßigkeit der Straßenbeleuchtung<br />

aufgehoben wird und Kosten vom Verursacher der Versetzung<br />

zu tragen sind. Die Kosten für Leitungssicherungsmaßnahmen oder<br />

Umlegungen vorhandener Leitungen werden gemäß dem Verursachungsprinzip<br />

dem Verursacher in Rechnung gestellt, soweit keine<br />

vertraglichen oder sonstigen Festlegungen anderweitige Regelungen<br />

vorgeben.<br />

Beschlussempfehlung<br />

Zu Absatz 1 - 6.) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anregungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.<br />

Zu Absatz 7.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dem Wunsch auf Festlegung der Garagenstandarte kann nicht entsprochen<br />

werden, da im Bebauungsplan <strong>die</strong> Einteilung der Grundstücke<br />

nur beispielhaft festgelegt wurde. Die heute im Plan eingetragen<br />

Grundstücksgrenzen stimmen mit der zukünftigen Aufteilung der<br />

Grundstücke im Baugebiet nicht überein.<br />

II. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Herr Bernard Krollmann<br />

Eingangsdat<strong>um</strong>: 06.08.2012<br />

Textvorlage:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich nehme zur Kenntnis, dass mein Hofgrundstück., Flur 12 Nr. 47/50,<br />

teilweise, aus dem Geltungsbereich des Baugebietes herausgenommen<br />

wurde. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.<br />

Die Gemeinde hat ein Schallgutachten zur Prüfung der Verträglichkeit<br />

meines Betriebes mit dem geplanten Wohngebiet erstellen lassen.<br />

Bei Durchsicht des Gutachtens habe ich jedoch festgestellt, dass<br />

<strong>die</strong> Betriebsbeschreibung einige Punkte nicht enthält, <strong>die</strong> ich dem<br />

Gutachter aber im persönlichen Gespräch mitgeteilt habe. Daher<br />

befürchte ich, dass weitere mögliche Geräuschquellen nicht erfasst<br />

und daher im Ergebnis nicht berücksichtigt sind. Deshalb halte ich es<br />

für notwendig, dass das Gutachten überarbeitet und folgende Punkte<br />

hinsichtlich des zu erwartenden Lärms berücksichtigt werden:<br />

1. Ich beabsichtige den Betrieb durch eine Straußwirtschaft und eine<br />

neue Halle zu erweitern.<br />

Die Straußwirtschaft ist im Wohnhaus geplant. Von der Kreisverwaltung<br />

wurde <strong>die</strong> Bauvoranfrage genehmigt.<br />

2. Bei den Pflanzenschutzspritzungen ist es notwendig, dass das<br />

Spritzmittel in der Pflanzenschutzspritze angerührt wird. Dazu<br />

muss der Schlepper laufen.<br />

3. In meiner Halle lagere ich u. a. Getreide. Das Getreidelager wird<br />

mit einer Förderschnecke befüllt und entleert.<br />

4. Mein Weinlager möchte ich kühlen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck ist der Einbau<br />

eines Aggregates geplant.<br />

5. Ich gehe davon aus, dass <strong>die</strong>se Lärmquellen <strong>die</strong> Geräuschbelastung<br />

im geplanten Baugebiet zusätzlich erhöhen.<br />

Da der Gutachter bereits ohne Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Geräuschquellen<br />

zu dem Ergebnis kommt, dass im Nachtzeitra<strong>um</strong> Richtwertüberschreitungen<br />

zu erwarten sind, habe ich größte Bedenken, dass durch<br />

das Heranrücken des geplanten Wohngebietes an meinen Betrieb<br />

künftig Nachbarschaftskonflikte unvermeidbar sind und mein Betrieb<br />

Einschränkungen zu erwarten hat, was für mich völlig inakzeptabel<br />

ist. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang kann ich nicht verstehen, war<strong>um</strong> der<br />

Spielplatz nicht an <strong>die</strong> Ostgrenze des Baugebietes verschoben wird.<br />

Ich verlange, dass eine verträgliche Lösung, <strong>die</strong> ich derzeit noch nicht<br />

sehe, gefunden wird.<br />

Beschlussempfehlung<br />

Zu 1.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die positiv beschiedene Bauvoranfrage z<strong>um</strong> Betrieb einer Strausswirtschaft<br />

auf dem Gelände der Familie Krollmann verweist unter anderem<br />

auf § 15 der Baunutzungsverordnung. Danach sind bauliche Anlagen<br />

nur dann zulässig, wenn sie <strong>die</strong> Nutzungen im Umfeld (hier bestehende<br />

Wohnbebauung) nicht beeinträchtigen. Der Nachweis hierzu ist<br />

vom Verursacher zu erbringen. Geht man davon aus, dass <strong>die</strong> Errichtung<br />

der Strausswirtschaft im bestehenden Wohngebiet keine Störungen<br />

verursacht, dann sind im geplanten Baugebiet ebenfalls keine<br />

negativen Beeinträchtigungen zu erwarten (<strong>die</strong> ergänzende Stellungnahme<br />

des Ingenieurbüros Pies liegt den Unterlagen bei).<br />

Zu 2.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beim Anrühren von Pflanzenschutzmitteln entstehen durch das Traktor<br />

betriebene Mischwerk keine Überschreitungen der im vorliegenden<br />

Schallgutachten ermittelten und berücksichtigten Lärmpegel während<br />

der Tag -und Nachtzeit. Die Herstellung der Spritzmittel weist nach<br />

vor Ort durchgeführten Messungen keine höheren Pegel auf als <strong>die</strong><br />

bereits berücksichtigten An- und Abfahrgeräusche der Traktoren, z.<br />

B. während der Erntezeit. Eine Ergänzung des Schallgutachtens ist<br />

nach Aussage des Gutachters (siehe Schreiben vom 13.08.2012) nicht<br />

erforderlich.<br />

Zu 3. und 4.) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Beide Anlagen befinden sich innerhalb bestehender Gebäude, <strong>die</strong><br />

durch ihre Bauweise zur Schalldämmung beitragen. Der Betrieb der<br />

Förderschnecke und des geplanten Kühlaggregats beeinträchtigt das<br />

geplante Wohngebiet nach Aussagen des Schallgutachters (siehe<br />

Schreiben vom 13.08.2012) nicht. Eine Überarbeitung des Schallgutachtens<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Zu 5.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zur Wahrung aller Interessen und z<strong>um</strong> Schutz der neuen Wohnbebauung<br />

vor Lärmimmissionen wurde im Rahmen des Planverfahrens<br />

über verschiedene Maßnahmen nachgedacht. Dazu gehörte auch<br />

<strong>die</strong> Überlegung den Spielplatz als Abstandsfläche an den westlichen<br />

Rand des Geltungsbereichs zu verlegen.<br />

Die Untersuchungsergebnisse des Schallgutachtens haben dann aber<br />

gezeigt, dass der Spielplatz als Abstandsfläche für einen ausreichenden<br />

Schallschutz nicht geeignet ist.<br />

Nach Aussage des Schallgutachtens ist ein ausreichender Lärmschutz<br />

nur durch einen Gebäuderiegel südlich des Betriebsgeländes zu erreichen.<br />

Die Gebäude sind mit passiven Schallschutz auszustatten.<br />

Nichtamtliche Mitteilungen<br />

FJFV Wiesbach 2011 e.V.<br />

Jugendfußball<br />

D1-Jugend:<br />

FJFV Wiesbach - FSV Mainz 05 II 0:7 (0:2)<br />

Direkt im ersten Meisterschaftsspiel musste unser Team gegen den<br />

Meisterschaftsfavoriten von Mainz 05 II antreten. Gegen <strong>die</strong> spielerisch<br />

sehr starken Gäste, <strong>die</strong> von Anfang an ein sehr hohes Tempo<br />

vorlegten, konnte unser Team lange Zeit sehr gut mithalten.<br />

Jeder unserer Jungs zeigte eine kämpferisch überzeugende Leistung.<br />

Nach zwei Toren durch <strong>die</strong> Gäste ging es dann mit einem 0:2 Rückstand<br />

in <strong>die</strong> Pause. Die zweite Halbzeit verlief analog der ersten Halbzeit.<br />

Mainz 05 legte ein hohes Tempo vor, unsere Jungs hielten tapfer<br />

dagegen, mussten aber Ende dem schnellen Spiel der Gäste Tribut<br />

zollen. Am Ende hieß es 0:7.<br />

Unser Team trainiert erst seit zwei Wochen in <strong>die</strong>ser neuen Konstellation<br />

zusammen. Wenn man <strong>die</strong>s berücksichtigt, haben wir gegen<br />

Mainz eine über weite Strecken tolle Mannschaftsleistung gesehen.<br />

Hierauf können wir für <strong>die</strong> Zukunft aufbauen. Die ersten Erfolge werden<br />

sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.<br />

Weitere Ergebnisse unserer Jugendmannschaften:<br />

B2- Jugend: FJFV Wiesbach - FSV Osthofen 1:6<br />

C1- Jugend: FJFV Wiesbach - SpVgg. Ingelheim 1:0<br />

C2- Jugend: FJFV Wiesbach - TuS Wörrstadt 3:11<br />

D1- Jugend: FJFV Wiesbach - FSV Mainz 05 II 0:7<br />

J.W.<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Seniorenfahrt für Siefersheim<br />

Die <strong>die</strong>sjährige Seniorenfahrt der Gemeindeverwaltung findet am<br />

Dienstag, dem 9. Oktober 2012 <strong>um</strong> 12.00 Uhr ab der Bushaltestelle<br />

in der Ortsmitte statt. Der Ausflug führt uns <strong>die</strong>ses Jahr nach Edenkoben.<br />

Dort werden wir Das Schloss Villa Ludwigshöhe besichtigen.<br />

Voraussichtliche Rückkunft wird ca. 20.30 Uhr sein. Auch in <strong>die</strong>sem<br />

Jahr erheben wir einen kleinen Beitrag in Höhe von 5,— €. Alle Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger, <strong>die</strong> das 60. Lebensjahr vollendet haben<br />

sind herzlich eingeladen. Ich würde mich freuen, wenn viele Senioren<br />

mit uns gemeinsam einen schönen Nachmittag verbringen möchten.<br />

Ihr Volker Hintze, Ortsbürgermeister

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