KulturFenster Nr. 02|2014 - April 2014
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Das Thema<br />
Was man über den<br />
Hornisten wissen darf<br />
Datenschutz in der Musikkapelle<br />
Rechtsanwalt Stephan Vale hat sein<br />
Studium der Rechtswissenschaften an<br />
der „Università Cattolica del S. Cuore“<br />
in Mailand absolviert. Er ist seit dem<br />
Jahr 2000 Partner der Anwaltskanzlei<br />
Pobitzer in Bozen und seit 2009<br />
Mitglied der Schlichtungskommission für<br />
Arzthaftungsfragen.<br />
Seit rund zwei Jahren ist das verbandseigene<br />
EDV-Programm „VSM-Office“ zur<br />
Verwaltung der Daten der über 9000 Musikantinnen<br />
und Musikanten in den 211 Mitgliedskapellen<br />
im Einsatz.<br />
Dies war auch Thema der VSM-Obleute-<br />
Tagung im vergangenen Oktober. Dabei erörterte<br />
der Bozner Rechtsanwalt Stephan<br />
Vale in seinem Vortrag den verantwortungsvollen<br />
Umgang mit personenbezogenen<br />
Daten im sehr engen Rahmen des italienischen<br />
Datenschutzgesetzes. Obwohl auf<br />
Verbandsebene lediglich „gewöhnliche“ und<br />
keine „sensiblen“ Daten gespeichert sind,<br />
bedürfe es trotzdem besonderer Sicherheitsvorkehrungen<br />
und einer umfassenden<br />
Information der Betroffenen. Im Folgenden<br />
hat RA Vale die Kernaussagen seines Referates<br />
zusammengefasst.<br />
Allgemeines<br />
Als Kapellmeister oder Mitglied Ihrer Musikkapelle<br />
wissen Sie, wie Ihr Hornist heißt,<br />
kennen seine Handynummer und erinnern<br />
sich auch daran, dass er wegen hartnäckigen<br />
Hustens zur letzten Probe nicht<br />
kommen konnte. Sie verfügen also über<br />
personenbezogene Daten - und Vater Staat<br />
passt auf, dass Sie mit diesen Informationen<br />
kein Schindluder treiben.<br />
Was sind „personenbezogene Daten“?<br />
Der Begriff ist vom Gesetz allumfassend<br />
definiert als jede nicht anonyme Information<br />
über eine natürliche Person, also z.B.<br />
Namen, Adresse und Telefonnummer, Informationen<br />
zur Mitgliedschaft im Verein,<br />
gespielten Instrumenten, erhaltenen Ehrungen,<br />
Teilnahme an Fahrten, Konfektionsgrößen,<br />
zu Sprachgruppenzugehörigkeit,<br />
Gesundheitszustand usw.<br />
Was über die Vereinsmitglieder preisgegeben darf, regelt ein ziemlich restriktives<br />
Datenschutzgesetz, das im Falle von Zuwiderhandlungen auch Strafen vorsieht (im<br />
Bild Cäcilienkonzert 2013 der MK Zwölfmalgreien).<br />
Arten von personenbezogenen Daten<br />
Das Gesetz unterscheidet die „sensiblen“<br />
Daten von den „normalen“. Unter Erstere<br />
fallen u.a. Angaben zu Sprachgruppe und<br />
Gesundheitszustand. Alle nicht sensiblen<br />
Daten gelten als „normal“.<br />
Hände weg von sensiblen Daten<br />
Als Musikkapelle werden Sie keine sensiblen<br />
Daten verarbeiten, denn bei den<br />
sensiblen Daten schaut Vater Staat noch<br />
genauer hin. Dass Ihr Hornist von Dauerhusten<br />
geplagt war, werden Sie also vergessen,<br />
und in die Annalen nur einfließen<br />
lassen, dass zum Cäcilienkonzert hornlose<br />
Stücke dargeboten wurden.<br />
Grundsätze im Datenschutz<br />
Nur notwendige Daten sind zu verarbeiten<br />
Was notwendig ist, hängt vom Zweck der<br />
Datenverarbeitung ab: Die Schuhgröße<br />
kann für Sie als Kapelle interessant sein,<br />
für einen Schachclub kaum.<br />
Der Datenbestand ist zu pflegen<br />
Ihr Hornist schlägt bei Feierlichkeiten immer<br />
ordentlich zu und die Konfektionsgröße<br />
klettert von 48 bald auf 50 und 52. So unangenehm<br />
das Ihrem Hornisten auch ist:<br />
Sie halten Ihre Daten aktuell und er hat<br />
das Recht, bei abnehmender Leibesfülle<br />
einen korrigierenden Eingriff von Größe 52<br />
zurück auf 50 zu verlangen.<br />
Etwa bei der Anschaffung einer neuen Tracht sind die Schuhnummern der<br />
Musikanten von einiger Wichtigkeit – diese Füße gehören übrigens zur Musikkapelle<br />
Niederrasen.<br />
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