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LERNEN MIT ZUKUNFT Dezember 2014

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Mag. a Claudia Ertl<br />

Kinderbuchautorin<br />

www.ertl-buch.at<br />

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■<br />

Geduld ist wichtig:<br />

Legasthenie<br />

DAS SCHRECKGESPENST ALLER<br />

ELTERN UND KINDER<br />

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Liegenschaftsübertragungen:<br />

Steuerliche Änderungen<br />

BESCHLUSS PER 01.06.<strong>2014</strong><br />

Wie jedes Jahr zu Schulbeginn werden<br />

viele Schüler und Eltern mit dem<br />

Thema Legasthenie erstmalig konfrontiert.<br />

Beide Seiten - Eltern wie<br />

auch Schüler - suchen Rat in diversen<br />

Büchern (oder links). Ist Legasthenie<br />

einmal bestätigt, beharren ehrgeizige<br />

Eltern/Lehrer oft auf ein intensives<br />

Rechtschreibtraining, weil es unsere<br />

leistungsorientierte Gesellschaft so<br />

vorschreibt.<br />

Erfolg stellt sich auf diese Weise jedoch<br />

meist nicht ein, denn legasthene<br />

Schüler sind nicht unintelligent. Fehler<br />

entstehen durch vorübergehende Unaufmerksamkeit.<br />

Je mehr geübt wird,<br />

desto müder wird der Schüler. Die<br />

Fehler werden eher mehr als weniger<br />

und das Selbstwertgefühl des Schülers<br />

ist im Keller.<br />

Besser ist die Wahrnehmung im<br />

visuellen und akustischen Bereich zu<br />

optimieren beziehungsweise ein Konzentrationstraining.<br />

Eine von vielen<br />

Möglichkeiten vor allem die visuelle<br />

Ebene und die Konzentration positiv<br />

zu beeinflussen ist das Erlernen von<br />

Jonglieren. Wissenschaftler haben<br />

herausgefunden, dass regelmäßiges<br />

Jonglieren Substanzen im Gehirn<br />

und Nervenverbindungen verändert.<br />

Wer jetzt auf den Geschmack gekommen<br />

ist, dem bietet das Buch<br />

"Ich bin legasthen! Na und?"<br />

nicht nur Einblicke ins Thema<br />

Legasthenie sondern auch eine<br />

Jonglieranleitung zum selber<br />

Lernen.<br />

Für Übertragungen, bei denen<br />

die grundsätzlich mit Vertragsabschluss<br />

aufkommende<br />

Steuerschuld entsteht, gilt eine neue<br />

Rechtslage. Die Bemessungsgrundlage<br />

und der Steuersatz sind davon abhängig,<br />

ob ein Erwerb im Familienverband,<br />

wozu der Ehegatte, der eingetragene<br />

Partner, der Lebensgefährte, sofern die<br />

Lebensgefährten einen gemeinsamen<br />

Hauptwohnsitz haben oder hatten,<br />

ein Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind,<br />

ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein<br />

Schwiegerkind gehören, stattfindet oder<br />

außerhalb. Übertragungen von Immobilien<br />

im genannten Familienkreis sind<br />

nun günstiger, weil in der Regel sowohl<br />

bei entgeltlichen (z.B. Kauf) als auch<br />

bei unentgeltlichen (z.B. Schenkung,<br />

Erbschaft) Vorgängen der dreifache Einheitswert<br />

die Bemessungsgrundlage für<br />

die Berechnung der Grunderwerbsteuer<br />

darstellt. Der Steuersatz beträgt 2%.<br />

Mag.a Angelika<br />

Fehsler-Posset<br />

Rechtsanwältin<br />

www.ra-afp.com<br />

Unentgeltliche Übertragungen außerhalb<br />

des genannten Familienverbands<br />

sind hingegen mit höheren Abgaben<br />

verbunden. Ist keine Gegenleistung<br />

vorhanden (Schenkung) oder kann<br />

diese nicht ermittelt werden oder ist die<br />

Gegenleistung geringer als der gemeine<br />

Wert (Verkehrswert) des Grundstückes,<br />

ist der gemeine Wert (Verkehrswert) die<br />

Bemessungsgrundlage; dies gilt auch<br />

bei Erbschaften außerhalb des Familienverbandes.<br />

Der gemeine Wert ist<br />

entweder nachzuweisen (etwa durch ein<br />

Gutachten) oder zumindest glaubhaft zu<br />

machen. Bei Erwerben durch Personen<br />

außerhalb des Familienverbandes ist<br />

bei entgeltlichen Erwerben wie bisher<br />

grundsätzlich die Gegenleistung die<br />

Bemessungsgrundlage. Zur Gegenleistung<br />

zählt alles, was der Erwerber des<br />

Grundstückes (oder ein anderer für ihn)<br />

dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu<br />

leisten verspricht, um das Grundstück zu<br />

erhalten. Der Steuersatz beträgt unverändert<br />

weiterhin 3,5%.<br />

Die Gebühr für die zum Eigentumserwerb<br />

notwendige Eintragung im Grundbuch<br />

beträgt in allen Fällen stets 1,1%<br />

der Bemessungsgrundlage.<br />

8 | DEZEMBER <strong>2014</strong><br />

ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at

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