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Sehr geehrte Damen und Herren, - Der Immobilienbrief

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Engel & Völker’s –<br />

ASPRIA, Family-Club<br />

sucht Standorte in allen<br />

Großstädten<br />

Deutschlands erster Family-<br />

Lifestyle- <strong>und</strong> Fitness- <strong>und</strong><br />

Wellness-Club will 200 Millionen<br />

Euro in den kommenden<br />

Jahren europaweit in<br />

neue Standorte investieren.<br />

Dafür sucht ASPRIA passende<br />

Immobilien in allen deutschen<br />

Großstädten.<br />

Die ASPRIA-Forderungen:<br />

hochwertige Wohnlage • • •<br />

mindestens 4.500 qm (für<br />

Family-Clubs) bzw. 2.500<br />

qm für City-Clubs in unmittelbarer<br />

Zentrumslage • • •<br />

ausreichende Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

für sportliche Außenaktivitäten<br />

• • • Schwimmbad<br />

von mindestens 20 m • • •<br />

ausreichende Anzahl von<br />

Stellplätzen, zentrale Erreichbarkeit<br />

bzw. störungsfreie<br />

An- <strong>und</strong> Abfahrt.<br />

ASPRIA ist u. a. der Entwickler<br />

des bekannten Chelsea<br />

Harbour Clubs in London,<br />

in dem einst Prinzessin<br />

Diana sportete. Die Marke<br />

steht für ein neues, exklusives<br />

Konzept im Bereich Fitness<br />

<strong>und</strong> Wellness <strong>und</strong> hat<br />

hier besonders die „ganze<br />

Familie“ als Zielgruppe.<br />

ASPRIA will ein anspruchsvolles<br />

Ambiente von hohem<br />

Komfort bieten. wo man sich<br />

wie in einem englischen Club<br />

mit Fre<strong>und</strong>en trifft. Umfangreiche<br />

Fitness-Angebote werden<br />

ergänzt durch komfortable<br />

Schwimmanlagen mit<br />

Saunen, Solarien, Dampfbädern<br />

<strong>und</strong> Tennisplätzen. Eine<br />

fachlich kompetente Kinderbetreuung<br />

sorgt für Entspannung.<br />

(Ansprechpartner:<br />

Engel & Völkers, Diana<br />

Wojahn, Stadthausbrücke 5,<br />

20355 Hamburg, Tel.:<br />

040/36 13 10 )<br />

"<strong>Der</strong> <strong>Immobilienbrief</strong>" Nr. 39, 19. KW 2003 , Seite 9 von 20<br />

Mio. Euro) gegenüber. Schwerpunkt war der Erwerb des Immobilien-Ensembles Zoobogen<br />

in der City West von Berlin. Das Portfolio umfasse 875 000 qm mit einem Marktwert<br />

von über 2,7 Mrd. Euro. Am 21. Mai 2003 soll die HV über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre<br />

gemäß den gesetzlichen Regelungen abstimmen. Auch sollen am Kernstandort<br />

München ausgewählte Objekte veräußert werden. Um sich auf das Kerngeschäft<br />

Immobilien zu konzentrieren, soll bis Ende 2003 die Beteiligung an der Co-Cola Erfrischungsgetränke<br />

AG verkauft sein.<br />

Teil 2: Immobilienbewertung im Lichte der internationalen Bewertungsansätze<br />

im Jahresabschluß - Auswirkungen der IAS<br />

auf die Immobilienbewertung<br />

Professor Dr. Hanspeter Gondring, Staatliche Studienakademie Baden-<br />

Württemberg / Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI), Stuttgart<br />

(Teil 1 siehe "<strong>Der</strong> <strong>Immobilienbrief</strong>" Nr. 38, Seite 12) Die International Accounting Standards<br />

(IAS) zielt im Kern auf die Transparenz des Jahresabschlusses, zu der auch die<br />

Aufdeckung stiller Reserven (Durchbrechung des Realisationsprinzips) oder stiller Verluste<br />

zählt. Im Gegensatz zum deutschen Recht, das verschiedene Wertansatzwahlrechte<br />

vorsieht, kennt die IAS explizit keine derartigen Wertansatzwahlrechte. Vielfach wird das<br />

fälschlicherweise in einigen Literaturquellen als Vorzug i. S. eines größeren bilanzpolitischen<br />

Spielraums interpretiert. Denn nach der IAS ist der Wertansatz zu wählen, der die<br />

„sicherste“ Informationsbasis für die wirtschaftliche Entscheidung des Hauptadressaten<br />

(Eigenkapitalgeber) sicherstellt. Dies wird abgeleitet aus der Generalnorm „true and fair<br />

view“.<br />

Eine Unternehmung, die diesen Anforderungen aus eigenen bilanzpolitischen Interessen<br />

nicht nachkommt, verletzt die qualitative Anforderung an die Neutralität des Abschlusses,<br />

d.h. der Abschluss gibt ein verzerrtes Bild. Gleichwohl kann die Generalnorm systemimmanent<br />

nicht konsequent durchgehalten werden, da logischerweise Einschätzungsfreiräume<br />

durch die bestehenden Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung bestehen<br />

(z.B. Restwertschätzung usw.).<br />

Bezogen auf die Immobilienbewertung entspricht der „beizulegende Wert“ i.w.S. dem<br />

Vergleichswert oder dem Ertragswert. So definiert z.B. IAS 40.40 c den Ertragswert als<br />

diskontierter Cash Flow, wobei bestehende Risiken bei der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen<br />

durch geeignete Risikoermittlungsinstrumente in die Bewertung mit einzubeziehen<br />

sind. Die Wirtschaftswissenschaften liefern dazu die Instrumente.<br />

Es stellt sich im Wesentlichen zwei Fragen: Sind die deutschen Wertermittlungsverfahren<br />

geeignet, die Anforderungen der IAS zu erfüllen? Welche Chancen <strong>und</strong> Risiken<br />

ergeben sich für deutsche Immobilienhalter bei Anwendung der IAS?<br />

Deutsche Wertermittlungsverfahren aus IAS-Sicht: Es besteht international wie national<br />

keinen Zweifel darüber, dass die deutschen Wertermittlungsverfahren sehr systematisch,<br />

strukturiert <strong>und</strong> praxeologisch bewährt sind <strong>und</strong> vor diesem Hintergr<strong>und</strong> m. E. international<br />

angewendeten Verfahren überlegen sind. Vielfach wird in diesem Zusammenhang<br />

die „deutsche Detailgenauigkeit, klare Strukturierung“ <strong>und</strong> damit Intersubjektivität<br />

der Methodik besonders hervorgehoben. Gleichwohl bestehen erhebliche Zweifel, ob das<br />

ausreichend ist, dass sich auf lange Sicht die deutsche Wertermittlung international<br />

durchsetzen wird.<br />

Dies zum einen deshalb, weil die deutsche Seite insbesondere, was die Immobilienbewertung<br />

angeht, in den international Gremien unterrepräsentiert ist <strong>und</strong> der Einfluss damit<br />

eher mäßig ist, <strong>und</strong> zum anderen, weil sehr detaillierte Verfahren wegen der politischen<br />

Konsensfindung auf internationaler Ebene vergleichsweise schwer durchsetzbar sind.<br />

Ferner bestehen Zweifel darin, ob die deutschen Wertermittlungsverfahren ökonomisch<br />

überhaupt das leisten können, was durch die Generalnorm der IAS intendiert wird. Denn<br />

es gilt: Methodik erhöht nicht per se den Aussagewert. So können auch die vergleichsweise<br />

laxeren internationalen Bewertungsverfahren gleiche oder höhere Aussagewert<br />

ermöglichen.<br />

Chancen des IAS: Sofern die Bestandsimmobilien nach der IAS neu bewertet werden<br />

müssen, besteht zum einen der Vorteil, dass „alte Bestände (meist selbstgenutzte)“ von

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