Sehr geehrte Damen und Herren, - Der Immobilienbrief
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Engel & Völker’s –<br />
ASPRIA, Family-Club<br />
sucht Standorte in allen<br />
Großstädten<br />
Deutschlands erster Family-<br />
Lifestyle- <strong>und</strong> Fitness- <strong>und</strong><br />
Wellness-Club will 200 Millionen<br />
Euro in den kommenden<br />
Jahren europaweit in<br />
neue Standorte investieren.<br />
Dafür sucht ASPRIA passende<br />
Immobilien in allen deutschen<br />
Großstädten.<br />
Die ASPRIA-Forderungen:<br />
hochwertige Wohnlage • • •<br />
mindestens 4.500 qm (für<br />
Family-Clubs) bzw. 2.500<br />
qm für City-Clubs in unmittelbarer<br />
Zentrumslage • • •<br />
ausreichende Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />
für sportliche Außenaktivitäten<br />
• • • Schwimmbad<br />
von mindestens 20 m • • •<br />
ausreichende Anzahl von<br />
Stellplätzen, zentrale Erreichbarkeit<br />
bzw. störungsfreie<br />
An- <strong>und</strong> Abfahrt.<br />
ASPRIA ist u. a. der Entwickler<br />
des bekannten Chelsea<br />
Harbour Clubs in London,<br />
in dem einst Prinzessin<br />
Diana sportete. Die Marke<br />
steht für ein neues, exklusives<br />
Konzept im Bereich Fitness<br />
<strong>und</strong> Wellness <strong>und</strong> hat<br />
hier besonders die „ganze<br />
Familie“ als Zielgruppe.<br />
ASPRIA will ein anspruchsvolles<br />
Ambiente von hohem<br />
Komfort bieten. wo man sich<br />
wie in einem englischen Club<br />
mit Fre<strong>und</strong>en trifft. Umfangreiche<br />
Fitness-Angebote werden<br />
ergänzt durch komfortable<br />
Schwimmanlagen mit<br />
Saunen, Solarien, Dampfbädern<br />
<strong>und</strong> Tennisplätzen. Eine<br />
fachlich kompetente Kinderbetreuung<br />
sorgt für Entspannung.<br />
(Ansprechpartner:<br />
Engel & Völkers, Diana<br />
Wojahn, Stadthausbrücke 5,<br />
20355 Hamburg, Tel.:<br />
040/36 13 10 )<br />
"<strong>Der</strong> <strong>Immobilienbrief</strong>" Nr. 39, 19. KW 2003 , Seite 9 von 20<br />
Mio. Euro) gegenüber. Schwerpunkt war der Erwerb des Immobilien-Ensembles Zoobogen<br />
in der City West von Berlin. Das Portfolio umfasse 875 000 qm mit einem Marktwert<br />
von über 2,7 Mrd. Euro. Am 21. Mai 2003 soll die HV über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre<br />
gemäß den gesetzlichen Regelungen abstimmen. Auch sollen am Kernstandort<br />
München ausgewählte Objekte veräußert werden. Um sich auf das Kerngeschäft<br />
Immobilien zu konzentrieren, soll bis Ende 2003 die Beteiligung an der Co-Cola Erfrischungsgetränke<br />
AG verkauft sein.<br />
Teil 2: Immobilienbewertung im Lichte der internationalen Bewertungsansätze<br />
im Jahresabschluß - Auswirkungen der IAS<br />
auf die Immobilienbewertung<br />
Professor Dr. Hanspeter Gondring, Staatliche Studienakademie Baden-<br />
Württemberg / Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI), Stuttgart<br />
(Teil 1 siehe "<strong>Der</strong> <strong>Immobilienbrief</strong>" Nr. 38, Seite 12) Die International Accounting Standards<br />
(IAS) zielt im Kern auf die Transparenz des Jahresabschlusses, zu der auch die<br />
Aufdeckung stiller Reserven (Durchbrechung des Realisationsprinzips) oder stiller Verluste<br />
zählt. Im Gegensatz zum deutschen Recht, das verschiedene Wertansatzwahlrechte<br />
vorsieht, kennt die IAS explizit keine derartigen Wertansatzwahlrechte. Vielfach wird das<br />
fälschlicherweise in einigen Literaturquellen als Vorzug i. S. eines größeren bilanzpolitischen<br />
Spielraums interpretiert. Denn nach der IAS ist der Wertansatz zu wählen, der die<br />
„sicherste“ Informationsbasis für die wirtschaftliche Entscheidung des Hauptadressaten<br />
(Eigenkapitalgeber) sicherstellt. Dies wird abgeleitet aus der Generalnorm „true and fair<br />
view“.<br />
Eine Unternehmung, die diesen Anforderungen aus eigenen bilanzpolitischen Interessen<br />
nicht nachkommt, verletzt die qualitative Anforderung an die Neutralität des Abschlusses,<br />
d.h. der Abschluss gibt ein verzerrtes Bild. Gleichwohl kann die Generalnorm systemimmanent<br />
nicht konsequent durchgehalten werden, da logischerweise Einschätzungsfreiräume<br />
durch die bestehenden Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung bestehen<br />
(z.B. Restwertschätzung usw.).<br />
Bezogen auf die Immobilienbewertung entspricht der „beizulegende Wert“ i.w.S. dem<br />
Vergleichswert oder dem Ertragswert. So definiert z.B. IAS 40.40 c den Ertragswert als<br />
diskontierter Cash Flow, wobei bestehende Risiken bei der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen<br />
durch geeignete Risikoermittlungsinstrumente in die Bewertung mit einzubeziehen<br />
sind. Die Wirtschaftswissenschaften liefern dazu die Instrumente.<br />
Es stellt sich im Wesentlichen zwei Fragen: Sind die deutschen Wertermittlungsverfahren<br />
geeignet, die Anforderungen der IAS zu erfüllen? Welche Chancen <strong>und</strong> Risiken<br />
ergeben sich für deutsche Immobilienhalter bei Anwendung der IAS?<br />
Deutsche Wertermittlungsverfahren aus IAS-Sicht: Es besteht international wie national<br />
keinen Zweifel darüber, dass die deutschen Wertermittlungsverfahren sehr systematisch,<br />
strukturiert <strong>und</strong> praxeologisch bewährt sind <strong>und</strong> vor diesem Hintergr<strong>und</strong> m. E. international<br />
angewendeten Verfahren überlegen sind. Vielfach wird in diesem Zusammenhang<br />
die „deutsche Detailgenauigkeit, klare Strukturierung“ <strong>und</strong> damit Intersubjektivität<br />
der Methodik besonders hervorgehoben. Gleichwohl bestehen erhebliche Zweifel, ob das<br />
ausreichend ist, dass sich auf lange Sicht die deutsche Wertermittlung international<br />
durchsetzen wird.<br />
Dies zum einen deshalb, weil die deutsche Seite insbesondere, was die Immobilienbewertung<br />
angeht, in den international Gremien unterrepräsentiert ist <strong>und</strong> der Einfluss damit<br />
eher mäßig ist, <strong>und</strong> zum anderen, weil sehr detaillierte Verfahren wegen der politischen<br />
Konsensfindung auf internationaler Ebene vergleichsweise schwer durchsetzbar sind.<br />
Ferner bestehen Zweifel darin, ob die deutschen Wertermittlungsverfahren ökonomisch<br />
überhaupt das leisten können, was durch die Generalnorm der IAS intendiert wird. Denn<br />
es gilt: Methodik erhöht nicht per se den Aussagewert. So können auch die vergleichsweise<br />
laxeren internationalen Bewertungsverfahren gleiche oder höhere Aussagewert<br />
ermöglichen.<br />
Chancen des IAS: Sofern die Bestandsimmobilien nach der IAS neu bewertet werden<br />
müssen, besteht zum einen der Vorteil, dass „alte Bestände (meist selbstgenutzte)“ von