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Bericht des Vorstands - Sparda-Bank Südwest eG

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A. Allgemeine Angaben<br />

3. Konzern - Anhang<br />

In den Konzernabschluss wurden einbezogen: Anteil der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> am Gesellschaftskapital<br />

<strong>Sparda</strong>WertpapierService GmbH, Mainz 100 %<br />

<strong>Sparda</strong>-Grundstücksverwaltungs-Geschäftsführungs GmbH, Saarbrücken 100 %<br />

<strong>Sparda</strong>-Grundstücks-Service Gesellschaft mbH & Co.KG, Saarbrücken 100 %<br />

IVV Immobilien Management GmbH i.L., Vallendar 100 %<br />

IVV Immobilien Verwaltungs- und Vermarktungs GmbH & Co.KG i.L., Vallendar 0 %<br />

Außerdem wurde folgen<strong>des</strong> assoziiertes Unternehmen gemäß § 311 HGB at equity in den Konzernabschluss<br />

einbezogen: Anteil am Gesellschaftskapital<br />

STSG GmbH & Co. KG, Kastanienweg 11 - 13, 66386 St. Ingbert 25 %<br />

Auf eine Segmentberichterstattung im Konzernabschluss wurde verzichtet, weil sich die Geschäftsfelder <strong>des</strong> <strong>Sparda</strong>-<br />

<strong>Bank</strong> Konzerns auf das Privatkundengeschäft beschränken und auch eine geografische Segmentierung wegen der<br />

Beschränkung auf das in der Satzung festgelegte Geschäftsgebiet nicht in Frage kommt.<br />

B. Konsolidierungsgrundsätze und Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und<br />

Umrechnungsmethoden<br />

� Konsolidierungsgrundsätze:<br />

Grundlage <strong>des</strong> Konzernabschlusses bilden die einheitlich auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellten und<br />

testierten Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen.<br />

Die sich aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden ver-<br />

rechnet. Die konzerninternen Aufwendungen und Erträge wurden gegeneinander aufgerechnet.<br />

Zwischenergebnisse brauchten nicht eliminiert zu werden. Soweit Lieferungen und Leistungen erfolgten, wurden<br />

diese zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen.<br />

Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Buchwertmethode auf Grundlage <strong>des</strong> Zeitpunkts <strong>des</strong> Erwerbs der Anteile<br />

vorgenommen.<br />

Die Beteiligung an der STSG GmbH & Co.KG als assoziiertes Unternehmen wurde nach der Buchwertmethode<br />

(§ 312 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 HGB) angesetzt. Der Wertansatz der Beteiligung wurde auf Grundlage der Wertansätze zum<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Erwerbs der Anteile ermittelt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen<br />

Eigenkapital ergab sich zum Erwerbszeitpunkt nicht. Der sich durch die Verlustvorträge zwischen Anteilserwerb und<br />

der Konsolidierung ergebende negative Unterschiedsbetrag (Euro 1.347.990,60) wurde erfolgsneutral mit den<br />

Gewinnrücklagen verrechnet.<br />

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