Bericht des Vorstands - Sparda-Bank Südwest eG
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� Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
angewandt:<br />
Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert bilanziert. Die einzelnen Vermögens-<br />
gegenstände wurden vorsichtig bewertet. Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei<br />
der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag im passiven<br />
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ist. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig aufgelöst.<br />
Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />
und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt, die von den Nennwerten abgesetzt<br />
wurden. Soweit die Gründe für die in Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen entfallen sind, wurden diese<br />
aufgelöst.<br />
Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte entsprechend dem Erlass der Finanzverwal-<br />
tung auf Grundlage der Ausfallmethode.<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wert-<br />
papiere sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet worden. Soweit<br />
die Gründe für die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen entfallen sind, wurde eine Zuschreibung bis zu<br />
den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.<br />
Bei den einfach strukturierten Produkten mit Forderungscharakter (Callables) erfolgte für die Bilanzierung keine Auf-<br />
spaltung, die Produkte wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Komplex strukturierte Produkte<br />
lagen nicht vor.<br />
Die Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden mit den Anschaffungskosten am Bilanz-<br />
stichtag bewertet.<br />
Die Sachanlagen und Immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plan-<br />
mäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend den steuerlichen Vor-<br />
schriften behandelt. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Bauobjekte wurden mit den jeweiligen Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Niederstwertprinzips bewertet.<br />
Der zum 31.12.2009 bestehende unverzinsliche Anspruch auf ratierliche Auszahlung <strong>des</strong> Körperschaftsteuergut-<br />
habens gemäß § 37 KStG wurde in Höhe <strong>des</strong> Barwertes <strong>des</strong> Erstattungsanspruchs aktiviert.<br />
Die weiteren sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag einschließlich fälliger und anteiliger Zinsen angesetzt. Bei<br />
Verbindlichkeiten aus abgezinsten Sparbriefen wurde der zum Bilanzstichtag abgezinste Wert eingestellt. Im Übrigen<br />
wurden die Unterschiedsbeträge zwischen dem Rückzahlungswert einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Aus-<br />
gabebetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig<br />
über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines<br />
Rechnungszinsfußes von 4 % gebildet. Die Steuerrückstellungen und anderen Rückstellungen entsprechen den<br />
zu erwartenden Ausgaben.<br />
Eine Einzelbewertung der zum Bilanzstichtag bestehenden Zinsswaps wurde mit Ausnahme eines Handelsswap nicht<br />
vorgenommen, da eine Bewertungseinheit mit Einlagen gebildet wurde oder die Absicherung allgemeiner Zinsände-<br />
rungsrisiken bezweckt wird. Soweit eine Bewertungseinheit mit einem zinsinduzierten Aktivposten gebildet wurde, er-<br />
folgte eine kompensatorische Bewertung. Die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsansprüche und Zinsverpflich-<br />
tungen aus Zinsswaps sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten bilanziert. Eine Einzelbewertung für die zum Bilanzstichtag<br />
bestehenden Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde nicht vorgenommen, da sie ausschließlich zu Absicher-<br />
ungszwecken geschlossen wurden. Die Prämienzahlungen werden über die Kontraktlaufzeit gleich verteilt.