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Bericht des Vorstands - Sparda-Bank Südwest eG

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� Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

angewandt:<br />

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert bilanziert. Die einzelnen Vermögens-<br />

gegenstände wurden vorsichtig bewertet. Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei<br />

der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag im passiven<br />

Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ist. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig aufgelöst.<br />

Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />

und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt, die von den Nennwerten abgesetzt<br />

wurden. Soweit die Gründe für die in Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen entfallen sind, wurden diese<br />

aufgelöst.<br />

Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte entsprechend dem Erlass der Finanzverwal-<br />

tung auf Grundlage der Ausfallmethode.<br />

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wert-<br />

papiere sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet worden. Soweit<br />

die Gründe für die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen entfallen sind, wurde eine Zuschreibung bis zu<br />

den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.<br />

Bei den einfach strukturierten Produkten mit Forderungscharakter (Callables) erfolgte für die Bilanzierung keine Auf-<br />

spaltung, die Produkte wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Komplex strukturierte Produkte<br />

lagen nicht vor.<br />

Die Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden mit den Anschaffungskosten am Bilanz-<br />

stichtag bewertet.<br />

Die Sachanlagen und Immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plan-<br />

mäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend den steuerlichen Vor-<br />

schriften behandelt. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Bauobjekte wurden mit den jeweiligen Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Niederstwertprinzips bewertet.<br />

Der zum 31.12.2009 bestehende unverzinsliche Anspruch auf ratierliche Auszahlung <strong>des</strong> Körperschaftsteuergut-<br />

habens gemäß § 37 KStG wurde in Höhe <strong>des</strong> Barwertes <strong>des</strong> Erstattungsanspruchs aktiviert.<br />

Die weiteren sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag einschließlich fälliger und anteiliger Zinsen angesetzt. Bei<br />

Verbindlichkeiten aus abgezinsten Sparbriefen wurde der zum Bilanzstichtag abgezinste Wert eingestellt. Im Übrigen<br />

wurden die Unterschiedsbeträge zwischen dem Rückzahlungswert einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Aus-<br />

gabebetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig<br />

über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines<br />

Rechnungszinsfußes von 4 % gebildet. Die Steuerrückstellungen und anderen Rückstellungen entsprechen den<br />

zu erwartenden Ausgaben.<br />

Eine Einzelbewertung der zum Bilanzstichtag bestehenden Zinsswaps wurde mit Ausnahme eines Handelsswap nicht<br />

vorgenommen, da eine Bewertungseinheit mit Einlagen gebildet wurde oder die Absicherung allgemeiner Zinsände-<br />

rungsrisiken bezweckt wird. Soweit eine Bewertungseinheit mit einem zinsinduzierten Aktivposten gebildet wurde, er-<br />

folgte eine kompensatorische Bewertung. Die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsansprüche und Zinsverpflich-<br />

tungen aus Zinsswaps sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten bilanziert. Eine Einzelbewertung für die zum Bilanzstichtag<br />

bestehenden Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde nicht vorgenommen, da sie ausschließlich zu Absicher-<br />

ungszwecken geschlossen wurden. Die Prämienzahlungen werden über die Kontraktlaufzeit gleich verteilt.

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