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Brandenburgisches Ärzteblatt 11/2007 - Landesärztekammer ...

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388<br />

Arzt und Recht/Aktuell<br />

Einschränkungen bei vorweggenommener Erbfolge geplant<br />

Bei einer vorweggenommen Erbfolge werden<br />

zu Lebzeiten Vermögenswerte von der<br />

älteren auf die jüngere Generation übertragen.<br />

Häufig besteht dabei der Wunsch der<br />

Eltern, sich noch die Erträge aus dem Vermögen<br />

vorzubehalten. Dabei ist die Vermögensübergabe<br />

gegen Versorgungsleistungen<br />

eine in der Praxis häufig gewählte<br />

Gestaltung, die auch steuerlich von Vorteil<br />

ist. Der Gesetzgeber will dieses seit<br />

Jahrzehnten bestehende Rechtsinstitut nun<br />

durch das Jahressteuergesetz 2008 einschränken.<br />

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen<br />

zeichnet sich durch zwei<br />

steuerliche Besonderheiten aus.<br />

Zum einen kann der Zahlende, also der Vermögensübernehmer,<br />

die Versorgungsleistungen<br />

als Sonderausgabe einkommensteuermindernd<br />

abziehen. Der Empfänger der<br />

Zahlung, der Vermögensübergeber, hat sie<br />

korrespondierend zu versteuern. Bei einer<br />

Gesamtsteuerbetrachtung der Generationen<br />

kann dies zu einem steuerlichen Vorteil führen.<br />

Die Einkünfte beim Übergeber unterliegen<br />

nach dessen Berufsleben häufig nur<br />

einem geringem Steuersatz. Der Übernehmer<br />

hingegen erzielt aus seiner beruflichen<br />

Tätigkeit hohe Einkünfte, die aufgrund der<br />

Steuersatzprogression auch hoch besteuert<br />

werden. Entsprechend stark wirken sich die<br />

vom Übernehmer zu zahlenden Versorgungsleistungen<br />

als abzugsfähige Sonderausgaben<br />

aus.<br />

Aktuell<br />

Behinderte Menschen haben Anspruch<br />

auf Persönliches Budget<br />

Zum 1. Januar 2008 wird das Persönliche<br />

Budget eingeführt – für die Behindertenbeauftragten<br />

von Bund und Land ein Meilenstein<br />

in der Behindertenpolitik. An die Stelle<br />

von bisher fest definierten Dienst- und Sachleistungen<br />

tritt dann die Möglichkeit von Barzahlungen<br />

an die Betroffenen. Mit dem Geld<br />

können Menschen mit Behinderungen sich<br />

dann als Käufer, Kunde oder Arbeitgeber<br />

eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen<br />

entscheiden.<br />

Menschen mit Behinderungen haben ab<br />

Januar einen Anspruch auf dieses Persönliche<br />

Budget. Jedoch bleibt es ihnen freigestellt,<br />

ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen<br />

oder nicht. Behinderte Frauen und Männer<br />

können sich auch nach wie vor für Dienstund<br />

Sachleistungen an Stelle des Persönlichen<br />

Budgets entscheiden. Dagmar Ziegler,<br />

<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> <strong>11</strong>/<strong>2007</strong> · 17. Jahrgang<br />

Diesen Vorteil will der Gesetzgeber zukünftig<br />

nur noch bei Vermögensübertragungen<br />

zulassen, die einen Betrieb, einen Teilbetrieb<br />

oder einen Anteil an einer Personengesellschaft<br />

mit land- und forstwirtschaftlicher,<br />

freiberuflicher oder originärer gewerblicher<br />

Tätigkeit betreffen. Die Übertragung einer<br />

Arztpraxis gegen Versorgungsleistung ist<br />

also weiterhin steuerlich begünstigt. Die<br />

Übergabe von Immobilien, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

und sonstigem Kapitalvermögen<br />

soll nicht mehr durch den Sonderausgabenabzug<br />

begünstigt sein, wenn<br />

der Übergabe- und Versorgungsvertrag<br />

2008 geschlossen wird. Bei Verträgen, die<br />

bereits vor 2008 geschlossen wurden, soll<br />

der Sonderausgabenabzug sowie die Besteuerung<br />

der Versorgungsleistungen nur<br />

noch bis einschließlich 2012 gelten.<br />

Die zweite Besonderheit ist, dass der Vorgang<br />

der Übergabe gegen Versorgungsleistungen<br />

steuerlich ein unentgeltlicher Vorgang<br />

ist. Aufgrund der Unentgeltlichkeit sind vom<br />

Vermögensübergeber keine Steuern auf die<br />

Übertragung zu zahlen. Der Übernehmer tritt<br />

insoweit in die steuerliche Situation des Übergebers<br />

ein. Hingegen ist bei einer entgeltlichen<br />

Übertragung im Rahmen eines Kaufvertrages<br />

der Veräußerungsgewinn durch<br />

den Übertragenden zu versteuern.<br />

Noch ungeklärt ist, ob die Aufhebung des<br />

Sonderausgabenabzugs bei Übertragungen<br />

von Immobilien, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

und sonstigem Kapitalvermögen<br />

Brandenburgs Sozialministerin, sieht in der<br />

neuen Leistungsform einen wesentlichen<br />

Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und<br />

Selbstständigkeit von behinderten Menschen.<br />

Demnach erfolge ein Paradigmenwechsel<br />

in der Behindertenpolitik. Das bisherige<br />

Dreieck zwischen Leistungsträger,<br />

Leistungsempfänger und Leistungserbringer<br />

wird aufgelöst. Dies sei ein wichtiger und<br />

richtiger Schritt. Von Behinderung betroffene<br />

Menschen können damit künftig selbst entscheiden,<br />

wie und wofür sie ihr Geld ausgeben<br />

möchten.<br />

pm/AJÜ<br />

Oberhavel-Klinik in Oranienburg<br />

gewinnt 1. Preis<br />

Für seine erfolgreiche Teilnahme an der<br />

Aktion „Ich geh’ zur U! Und Du?“ hat die<br />

Oberhavel Kliniken GmbH in Oranienburg<br />

den 1. Preis der Bundeszentrale für gesund-<br />

gegen Versorgungsleistungen zukünftig zu<br />

steuerpflichtigen Gewinnen führt. Denn die<br />

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung<br />

könnte steuerlich als entgeltliches<br />

Geschäft angesehen werden. Bei Veräußerungen<br />

von Immobilien wäre daher die Veräußerungsfrist<br />

von 10 Jahren zu beachten.<br />

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wären<br />

ab einer Größenordnung von einem Prozent<br />

steuerlich relevant. Hier wäre eine Klarstellung<br />

des Gesetzgebers wünschenswert.<br />

Das Jahressteuergesetz 2008 wurde bisher<br />

nur vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist<br />

daher abzuwarten, ob die Einschränkung der<br />

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen<br />

im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

erhalten bleibt.<br />

Torsten Feiertag<br />

Steuerberater, Treuhand Hannover GmbH<br />

Kontakt:<br />

Treuhand Hannover GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Niederlassung Berlin<br />

Joachimstaler Straße 10 –12, 10719 Berlin<br />

Tel. 030/315947-0, Fax 030/315947-99<br />

E-Mail: kanzlei@treuhand-hannover-berlin.de<br />

Angeschlossene Regionalbüros in<br />

Bernau (Tel. 03338/45564),<br />

Luckenwalde (Tel. 03371/610927)<br />

und Neuruppin (Tel. 03391/659830).<br />

Weitere Infos unter<br />

www.treuhand-hannover.de<br />

heitliche Aufklärung (BZgA) bekommen.<br />

Gewürdigt wurde das gemeinsame Engagement<br />

der Klinik und der beteiligten Kindertagesstätten.<br />

Diesem sei vor allem zu verdanken,<br />

dass mehr Eltern gewonnen werden<br />

konnten, mit ihren Kindern zu den angebotenen<br />

Früherkennungsuntersuchungen zu<br />

gehen. Die Ehrung der Klinik wurde durch<br />

die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung, Prof. Dr. Elisabeth<br />

Pott, sowie durch Brandenburgs Gesundheitsministerin<br />

Dagmar Ziegler vorgenommen.<br />

Das Projekt der BZgA „Ich geh’ zur U! Und<br />

Du?“ motiviert über Kindertagesstätten die<br />

Eltern, mit ihren Kindern die Früherkennungsuntersuchungen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Insbesondere in sozialen Brennpunkten<br />

wird die Aktion durchgeführt. Weitere<br />

Informationen hierzu gibt es im Internet unter<br />

www.ich-geh-zur-u.de.<br />

pm/AJÜ

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