Brandenburgisches Ärzteblatt 11/2007 - Landesärztekammer ...
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Arzt und Recht/Aktuell<br />
Einschränkungen bei vorweggenommener Erbfolge geplant<br />
Bei einer vorweggenommen Erbfolge werden<br />
zu Lebzeiten Vermögenswerte von der<br />
älteren auf die jüngere Generation übertragen.<br />
Häufig besteht dabei der Wunsch der<br />
Eltern, sich noch die Erträge aus dem Vermögen<br />
vorzubehalten. Dabei ist die Vermögensübergabe<br />
gegen Versorgungsleistungen<br />
eine in der Praxis häufig gewählte<br />
Gestaltung, die auch steuerlich von Vorteil<br />
ist. Der Gesetzgeber will dieses seit<br />
Jahrzehnten bestehende Rechtsinstitut nun<br />
durch das Jahressteuergesetz 2008 einschränken.<br />
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen<br />
zeichnet sich durch zwei<br />
steuerliche Besonderheiten aus.<br />
Zum einen kann der Zahlende, also der Vermögensübernehmer,<br />
die Versorgungsleistungen<br />
als Sonderausgabe einkommensteuermindernd<br />
abziehen. Der Empfänger der<br />
Zahlung, der Vermögensübergeber, hat sie<br />
korrespondierend zu versteuern. Bei einer<br />
Gesamtsteuerbetrachtung der Generationen<br />
kann dies zu einem steuerlichen Vorteil führen.<br />
Die Einkünfte beim Übergeber unterliegen<br />
nach dessen Berufsleben häufig nur<br />
einem geringem Steuersatz. Der Übernehmer<br />
hingegen erzielt aus seiner beruflichen<br />
Tätigkeit hohe Einkünfte, die aufgrund der<br />
Steuersatzprogression auch hoch besteuert<br />
werden. Entsprechend stark wirken sich die<br />
vom Übernehmer zu zahlenden Versorgungsleistungen<br />
als abzugsfähige Sonderausgaben<br />
aus.<br />
Aktuell<br />
Behinderte Menschen haben Anspruch<br />
auf Persönliches Budget<br />
Zum 1. Januar 2008 wird das Persönliche<br />
Budget eingeführt – für die Behindertenbeauftragten<br />
von Bund und Land ein Meilenstein<br />
in der Behindertenpolitik. An die Stelle<br />
von bisher fest definierten Dienst- und Sachleistungen<br />
tritt dann die Möglichkeit von Barzahlungen<br />
an die Betroffenen. Mit dem Geld<br />
können Menschen mit Behinderungen sich<br />
dann als Käufer, Kunde oder Arbeitgeber<br />
eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen<br />
entscheiden.<br />
Menschen mit Behinderungen haben ab<br />
Januar einen Anspruch auf dieses Persönliche<br />
Budget. Jedoch bleibt es ihnen freigestellt,<br />
ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen<br />
oder nicht. Behinderte Frauen und Männer<br />
können sich auch nach wie vor für Dienstund<br />
Sachleistungen an Stelle des Persönlichen<br />
Budgets entscheiden. Dagmar Ziegler,<br />
<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> <strong>11</strong>/<strong>2007</strong> · 17. Jahrgang<br />
Diesen Vorteil will der Gesetzgeber zukünftig<br />
nur noch bei Vermögensübertragungen<br />
zulassen, die einen Betrieb, einen Teilbetrieb<br />
oder einen Anteil an einer Personengesellschaft<br />
mit land- und forstwirtschaftlicher,<br />
freiberuflicher oder originärer gewerblicher<br />
Tätigkeit betreffen. Die Übertragung einer<br />
Arztpraxis gegen Versorgungsleistung ist<br />
also weiterhin steuerlich begünstigt. Die<br />
Übergabe von Immobilien, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
und sonstigem Kapitalvermögen<br />
soll nicht mehr durch den Sonderausgabenabzug<br />
begünstigt sein, wenn<br />
der Übergabe- und Versorgungsvertrag<br />
2008 geschlossen wird. Bei Verträgen, die<br />
bereits vor 2008 geschlossen wurden, soll<br />
der Sonderausgabenabzug sowie die Besteuerung<br />
der Versorgungsleistungen nur<br />
noch bis einschließlich 2012 gelten.<br />
Die zweite Besonderheit ist, dass der Vorgang<br />
der Übergabe gegen Versorgungsleistungen<br />
steuerlich ein unentgeltlicher Vorgang<br />
ist. Aufgrund der Unentgeltlichkeit sind vom<br />
Vermögensübergeber keine Steuern auf die<br />
Übertragung zu zahlen. Der Übernehmer tritt<br />
insoweit in die steuerliche Situation des Übergebers<br />
ein. Hingegen ist bei einer entgeltlichen<br />
Übertragung im Rahmen eines Kaufvertrages<br />
der Veräußerungsgewinn durch<br />
den Übertragenden zu versteuern.<br />
Noch ungeklärt ist, ob die Aufhebung des<br />
Sonderausgabenabzugs bei Übertragungen<br />
von Immobilien, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
und sonstigem Kapitalvermögen<br />
Brandenburgs Sozialministerin, sieht in der<br />
neuen Leistungsform einen wesentlichen<br />
Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und<br />
Selbstständigkeit von behinderten Menschen.<br />
Demnach erfolge ein Paradigmenwechsel<br />
in der Behindertenpolitik. Das bisherige<br />
Dreieck zwischen Leistungsträger,<br />
Leistungsempfänger und Leistungserbringer<br />
wird aufgelöst. Dies sei ein wichtiger und<br />
richtiger Schritt. Von Behinderung betroffene<br />
Menschen können damit künftig selbst entscheiden,<br />
wie und wofür sie ihr Geld ausgeben<br />
möchten.<br />
pm/AJÜ<br />
Oberhavel-Klinik in Oranienburg<br />
gewinnt 1. Preis<br />
Für seine erfolgreiche Teilnahme an der<br />
Aktion „Ich geh’ zur U! Und Du?“ hat die<br />
Oberhavel Kliniken GmbH in Oranienburg<br />
den 1. Preis der Bundeszentrale für gesund-<br />
gegen Versorgungsleistungen zukünftig zu<br />
steuerpflichtigen Gewinnen führt. Denn die<br />
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung<br />
könnte steuerlich als entgeltliches<br />
Geschäft angesehen werden. Bei Veräußerungen<br />
von Immobilien wäre daher die Veräußerungsfrist<br />
von 10 Jahren zu beachten.<br />
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wären<br />
ab einer Größenordnung von einem Prozent<br />
steuerlich relevant. Hier wäre eine Klarstellung<br />
des Gesetzgebers wünschenswert.<br />
Das Jahressteuergesetz 2008 wurde bisher<br />
nur vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist<br />
daher abzuwarten, ob die Einschränkung der<br />
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen<br />
im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />
erhalten bleibt.<br />
Torsten Feiertag<br />
Steuerberater, Treuhand Hannover GmbH<br />
Kontakt:<br />
Treuhand Hannover GmbH<br />
Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Niederlassung Berlin<br />
Joachimstaler Straße 10 –12, 10719 Berlin<br />
Tel. 030/315947-0, Fax 030/315947-99<br />
E-Mail: kanzlei@treuhand-hannover-berlin.de<br />
Angeschlossene Regionalbüros in<br />
Bernau (Tel. 03338/45564),<br />
Luckenwalde (Tel. 03371/610927)<br />
und Neuruppin (Tel. 03391/659830).<br />
Weitere Infos unter<br />
www.treuhand-hannover.de<br />
heitliche Aufklärung (BZgA) bekommen.<br />
Gewürdigt wurde das gemeinsame Engagement<br />
der Klinik und der beteiligten Kindertagesstätten.<br />
Diesem sei vor allem zu verdanken,<br />
dass mehr Eltern gewonnen werden<br />
konnten, mit ihren Kindern zu den angebotenen<br />
Früherkennungsuntersuchungen zu<br />
gehen. Die Ehrung der Klinik wurde durch<br />
die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung, Prof. Dr. Elisabeth<br />
Pott, sowie durch Brandenburgs Gesundheitsministerin<br />
Dagmar Ziegler vorgenommen.<br />
Das Projekt der BZgA „Ich geh’ zur U! Und<br />
Du?“ motiviert über Kindertagesstätten die<br />
Eltern, mit ihren Kindern die Früherkennungsuntersuchungen<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Insbesondere in sozialen Brennpunkten<br />
wird die Aktion durchgeführt. Weitere<br />
Informationen hierzu gibt es im Internet unter<br />
www.ich-geh-zur-u.de.<br />
pm/AJÜ