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Mehr_erleben_2017_mit_der_Sektion_Schwaben

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den. Leihausrüstung muss vorreserviert und vom<br />

Teilnehmer vor dem Kurs auf <strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeholt<br />

werden. Ausnahme: Für Grundkurse, Anfängerkurse<br />

und Schnupperkurse wird Leihausrüstung<br />

gesammelt reserviert und kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt. Bei Aufbau‐, Fortgeschrittenenkursen und<br />

Touren wird Ausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung<br />

gestellt. Seile werden von <strong>der</strong> <strong>Sektion</strong> für Kursleiter<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Für entliehene Ausrüstung muss grundsätzlich mindestens<br />

ein Pfand von 25 € pro Teil in bar auf <strong>der</strong><br />

<strong>Sektion</strong> hinterlegt werden.<br />

8. Haftung<br />

Bei Unfällen bestehen Ersatz‐ o<strong>der</strong> Entschädigungsansprüche<br />

nur im Rah men <strong>der</strong> bestehenden Versicherungen<br />

für Kursleiter und Kursteilnehmer.<br />

Haftungsbeschränkung: Bergsteigen und Klettern sowie<br />

an<strong>der</strong>e sportli che Betätigungen sind nie ohne<br />

Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten,<br />

dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko<br />

besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr<br />

usw.), das auch durch umsichtige Betreuung<br />

durch unsere Tourenleiter nie vollkommen<br />

reduziert o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden kann.<br />

Je<strong>der</strong> Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />

von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen<br />

leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und<br />

Ausbil<strong>der</strong>, an<strong>der</strong>e <strong>Sektion</strong>s<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> die <strong>Sektion</strong>,<br />

soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen<br />

<strong>der</strong> entsprechende Schaden abgedeckt<br />

ist. Eine Haftung <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>, Tourenleiter und Referenten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Sektion</strong> wegen leichter Fahrlässigkeit<br />

ist ausgeschlos sen, soweit kein Versicherungsschutz<br />

besteht o<strong>der</strong> die Ansprüche über den Rahmen<br />

des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.<br />

Mit <strong>der</strong> Anmeldung erkennt <strong>der</strong> Teilnehmer die Teilnahmebedingungen<br />

an.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

››› Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten. Bitte aktuelle<br />

Ausschreibung im Internet beachten! Unter<br />

www.alpenverein‐schwaben.de<br />

Versicherungsinformationen ‹‹‹<br />

Alpiner Sicherheits Service (ASS)<br />

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV‐Mitgliedschaft<br />

den Schutz folgen<strong>der</strong> Versicherungen<br />

bei Unfällen während alpinistischen Aktivitäten<br />

(inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):<br />

Leistungen im Überblick:<br />

1. Such‐, Bergungs‐ und Rettungskosten bis<br />

25000 € je Person und Ereignis: Erstattet werden<br />

die Kosten bis 25000 € für Such‐, Bergungsund<br />

Rettungsmaßnahmen bei Bergunfällen.<br />

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):<br />

Erstattet die Kosten <strong>der</strong> notwendigen medizinischen<br />

Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung<br />

während <strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport.<br />

3. 24 Stunden Notrufzentrale:<br />

Telefon.: +49 (0)89 30657091 bei Bergnot o<strong>der</strong><br />

Unfällen während <strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport<br />

4. Unfallversicherungsschutz leistet:<br />

5000 € bei Unfalltod<br />

25000 € bei Vollinvalidität (100 %)<br />

5000 € für Bergungskosten bei Unfalltod<br />

5. Sporthaftpflicht‐Versicherung (Generali Ver ‐<br />

sicherung AG):<br />

Absicherung <strong>der</strong> gesetzlichen Haftpflicht ‐<br />

ansprüche aus Personen‐ und Sachschäden <strong>mit</strong><br />

bis zu 2000000 €, sofern sich diese Ansprüche<br />

aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach<br />

Ziffer 2 AVB‐DAV‐ASS 2011 ergeben.<br />

Geltungsbereich des ASS:<br />

Weltweit, bei Bergnot o<strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport<br />

(siehe Ziffer 2 AVB‐DAV‐ASS 2013) – aus ‐<br />

genommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport<br />

(z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschal ‐<br />

reisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB‐DAV‐<br />

ASS 2013) und Expeditionen.<br />

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere<br />

Informationen zu den Versicherungsleistungen<br />

finden Sie auf <strong>der</strong> Seite des DAV‐Hauptvereins.<br />

‹‹‹ Teilnahmebedingungen 39

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