Mehr_erleben_2017_mit_der_Sektion_Schwaben
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den. Leihausrüstung muss vorreserviert und vom<br />
Teilnehmer vor dem Kurs auf <strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeholt<br />
werden. Ausnahme: Für Grundkurse, Anfängerkurse<br />
und Schnupperkurse wird Leihausrüstung<br />
gesammelt reserviert und kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt. Bei Aufbau‐, Fortgeschrittenenkursen und<br />
Touren wird Ausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung<br />
gestellt. Seile werden von <strong>der</strong> <strong>Sektion</strong> für Kursleiter<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Für entliehene Ausrüstung muss grundsätzlich mindestens<br />
ein Pfand von 25 € pro Teil in bar auf <strong>der</strong><br />
<strong>Sektion</strong> hinterlegt werden.<br />
8. Haftung<br />
Bei Unfällen bestehen Ersatz‐ o<strong>der</strong> Entschädigungsansprüche<br />
nur im Rah men <strong>der</strong> bestehenden Versicherungen<br />
für Kursleiter und Kursteilnehmer.<br />
Haftungsbeschränkung: Bergsteigen und Klettern sowie<br />
an<strong>der</strong>e sportli che Betätigungen sind nie ohne<br />
Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten,<br />
dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko<br />
besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr<br />
usw.), das auch durch umsichtige Betreuung<br />
durch unsere Tourenleiter nie vollkommen<br />
reduziert o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden kann.<br />
Je<strong>der</strong> Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />
von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen<br />
leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und<br />
Ausbil<strong>der</strong>, an<strong>der</strong>e <strong>Sektion</strong>s<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> die <strong>Sektion</strong>,<br />
soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen<br />
<strong>der</strong> entsprechende Schaden abgedeckt<br />
ist. Eine Haftung <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>, Tourenleiter und Referenten<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Sektion</strong> wegen leichter Fahrlässigkeit<br />
ist ausgeschlos sen, soweit kein Versicherungsschutz<br />
besteht o<strong>der</strong> die Ansprüche über den Rahmen<br />
des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.<br />
Mit <strong>der</strong> Anmeldung erkennt <strong>der</strong> Teilnehmer die Teilnahmebedingungen<br />
an.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
››› Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten. Bitte aktuelle<br />
Ausschreibung im Internet beachten! Unter<br />
www.alpenverein‐schwaben.de<br />
Versicherungsinformationen ‹‹‹<br />
Alpiner Sicherheits Service (ASS)<br />
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV‐Mitgliedschaft<br />
den Schutz folgen<strong>der</strong> Versicherungen<br />
bei Unfällen während alpinistischen Aktivitäten<br />
(inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):<br />
Leistungen im Überblick:<br />
1. Such‐, Bergungs‐ und Rettungskosten bis<br />
25000 € je Person und Ereignis: Erstattet werden<br />
die Kosten bis 25000 € für Such‐, Bergungsund<br />
Rettungsmaßnahmen bei Bergunfällen.<br />
2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):<br />
Erstattet die Kosten <strong>der</strong> notwendigen medizinischen<br />
Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung<br />
während <strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport.<br />
3. 24 Stunden Notrufzentrale:<br />
Telefon.: +49 (0)89 30657091 bei Bergnot o<strong>der</strong><br />
Unfällen während <strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport<br />
4. Unfallversicherungsschutz leistet:<br />
5000 € bei Unfalltod<br />
25000 € bei Vollinvalidität (100 %)<br />
5000 € für Bergungskosten bei Unfalltod<br />
5. Sporthaftpflicht‐Versicherung (Generali Ver ‐<br />
sicherung AG):<br />
Absicherung <strong>der</strong> gesetzlichen Haftpflicht ‐<br />
ansprüche aus Personen‐ und Sachschäden <strong>mit</strong><br />
bis zu 2000000 €, sofern sich diese Ansprüche<br />
aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach<br />
Ziffer 2 AVB‐DAV‐ASS 2011 ergeben.<br />
Geltungsbereich des ASS:<br />
Weltweit, bei Bergnot o<strong>der</strong> Ausübung von Alpinsport<br />
(siehe Ziffer 2 AVB‐DAV‐ASS 2013) – aus ‐<br />
genommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport<br />
(z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschal ‐<br />
reisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB‐DAV‐<br />
ASS 2013) und Expeditionen.<br />
Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere<br />
Informationen zu den Versicherungsleistungen<br />
finden Sie auf <strong>der</strong> Seite des DAV‐Hauptvereins.<br />
‹‹‹ Teilnahmebedingungen 39