Sprachrohr_04_16
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Politik<br />
Stadtrat Matthias Gfeller freigesprochen<br />
Grobe Pflichtverletzungen seitens Stadtwerk<br />
Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung betreffend Wärme Frauenfeld AG hat aufgezeigt,<br />
dass es im Zusammenhang mit der Wärmering-Affäre zu groben Pflichtverletzungen<br />
sowie Kompetenzüberschreitungen gekommen ist. Eine Irreführung der Stimmberechtigten<br />
im rechtlichen Sinne lag im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 jedoch<br />
nicht vor. Dies bestätigt auch der Bezirksrat, der im Beschluss des Stimmrechtsrekurs<br />
der SVP kein absichtliches Zurückhalten von Informationen feststellte. Der Stadtrat traf nun<br />
Massnahmen, um sowohl die georteten Missstände zu beheben, als auch den Konkurs der<br />
Wärme Frauenfeld AG noch zu vermeiden. Mit der Untersuchung wurde Rechtsanwalt Johann-Christoph<br />
Rudin betraut, welcher in seinem Schlussbericht grobe Verletzungen von<br />
Pflichten und Kompetenzüberschreitungen seitens der Direktoren des Stadtwerks nachwies.<br />
Obwohl die Schieflage der WFAG durch den Departements- Vorsteher DTB und das Stadtwerk<br />
bewusst verschwiegen wurde, liege keine absichtliche Täuschung der Stimmberechtigten im<br />
rechtlichen Sinne vor, da das geplante Engagement bei der WFAG für die letztendliche Entscheidung<br />
nicht relevant war.<br />
Der Bericht hält fest, dass Stadtwerk<br />
Winterthur millionenteure Anlagen<br />
der WFAG finanzierte, dies ohne über<br />
die nötigen Kompetenzen zu verfügen.<br />
Die daraus entstandenen Forderungen<br />
gegenüber der WFAG sowie künftige<br />
Betriebsverluste in der Bilanz hat man<br />
mittels Wertberichtigungen (Abschreibungen)<br />
zu verschleiern versucht. Zudem<br />
sind einige unbegründete Zahlungen<br />
für Drittleistungen zugunsten der<br />
WFAG geleistet worden. Der Bericht<br />
weist weiter darauf hin, dass die Kommunikation<br />
mit dem Gesamtstadtrat<br />
durch den Vorsteher des Departements<br />
Technische Betriebe (DTB) hinsichtlich<br />
des städtischen Engagements bei der<br />
WFAG ungenügend bzw. unvollständig<br />
war. Eine Strafbarkeit von Handlungen<br />
der Involvierten ist tendenziell nicht<br />
gegeben, so der Untersuchungsbeauftrage<br />
Rechtsanawalt Rudin.<br />
Stadtrat verspricht Verbesserungen.<br />
Der Stadtrat hat sich intensiv mit<br />
dem Untersuchungsbericht auseinandergesetzt<br />
und basierend auf<br />
den Empfehlungen des Schlussberichts<br />
der Administrativuntersuchung<br />
folgende Massnahmen getroffen:<br />
• Das bestehende Mitberichtsverfahren<br />
in den Phasen der Vorbereitung von<br />
Beteiligungsbeschlüssen soll optimiert<br />
werden. Dies unter konsequentem<br />
Einbezug der fachlich betroffenen<br />
Bereiche des Finanzamtes und<br />
der Stadtkanzlei.<br />
• Neue Richtlinie sollen für städtische<br />
Mitarbeitende im Umgang mit Verwaltungsräten<br />
privatrechtlicher Aktiengesellschaften<br />
erarbeitet bzw. die<br />
Informationsrechte, Pflichten sowie<br />
Kontrollprozesse für Beteiligungen<br />
neu geregelt werden.<br />
• Für Energie-Contracting Projekte<br />
wird eine formell gesetzliche Grundlage<br />
geschaffen. Ergänzend wird die<br />
Finanzkontrolle bei Stadtwerk und<br />
das interne Kontrollsystem hinsichtlich<br />
seiner Zweckmässigkeit überprüft.<br />
Es wird ausserdem geklärt, ob<br />
städtische Kompetenzen eingehalten<br />
werden und die Verantwortlichen<br />
über ein angemessenes Vertragsmanagement<br />
verfügen.<br />
• Die Stadt trennt sich von zwei Kaderpersonen<br />
von Stadtwerk Winterthur.<br />
Bei einer weiteren Person werden<br />
personalrechtliche Massnahmen ergriffen.<br />
• Um einen Konkurs der Wärme Frauenfeld<br />
AG zu vermeiden, wurden in<br />
Abstimmung mit der Stadt Frauenfeld<br />
bereits entsprechende Anstrengungen<br />
unternommen. Zwei neue<br />
Verwaltungsräte seitens Stadtwerk<br />
Winterthur sind bestellt. Zudem werden<br />
Forderungen gegenüber der<br />
WFAG in der Höhe von rund 3 Millionen<br />
Franken längstens bis zum 30.<br />
Juni 2017 gestundet.<br />
Der Stadtrat erhält seine<br />
Bestätigung<br />
Die Administrativuntersuchung hat<br />
deutlich gezeigt, dass der Stadtrat vor<br />
der Abstimmung vom 14. Juni 2015 keine<br />
Kenntnis vom finanziellen Zustand<br />
der WFAG hatte. Die Administrativuntersuchung<br />
hat ebenso ergeben, dass<br />
keine Irreführung der Stimmberechtigten<br />
hinsichtlich der genannten<br />
Volksabstimmung vorliegt. Gleichwohl<br />
wurden die erheblichen Pflichtverletzungen<br />
und Kompetenzüberschreitungen<br />
seitens der Stadtwerk Direktoren<br />
mit grossem Unverständnis registriert.<br />
Gleiches gilt für den Bezirksrat, welcher<br />
in seinem Beschluss zum Stimmrechtsrekurs<br />
– damals eingereicht<br />
durch die SVP – zum Schluss gelangte,<br />
dass dem Stadtrat kein absichtliches<br />
Zurückhalten von Informationen vorgeworfen<br />
werden könne. Demnach hat<br />
der Stadtrat im Zusammenhang mit<br />
der Wärmering-Affäre seine Führungsverantwortung<br />
wahrgenommen und<br />
vor diesem Hintergrund für eine rasche<br />
und umfassende Aufklärung gesorgt.<br />
Im Weiteren hat der Stadtrat verordnet,<br />
dass Stadträtin Barbara<br />
Günthard-Maier bis zur vorzeitigen<br />
Neukonstituierung des Stadtrates die<br />
Leitung von Stadtwerk Winterthur innehat.<br />
Stadtrat Matthias Gfeller werde<br />
bis zu diesem Zeitpunkt die Bereiche<br />
Stadtgrün und Stadtbus weiterhin verantworten.<br />
Die Ersatzwahl für den frei-<br />
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