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Sprachrohr_04_16

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Stadt Winterthur<br />

Neue Lohnpolitik<br />

Keine automatischen Lohnerhöhungen<br />

mehr für städtische Angestellte<br />

Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm «Balance» stellte der Stadtrat fest, dass gegenüber<br />

geltendem Personalrecht zahlreiche Änderungsanliegen bestehen. 2018 soll deshalb<br />

eine Revision des Personalstatuts für die Stadt Winterthur in Kraft treten. Diese Überarbeitung<br />

soll gewisse Einsparungen ermöglichen und insbesondere den veränderten Bedürfnissen<br />

hinsichtlich Flexibilität Rechnung tragen. Die Vorschläge zur Überarbeitung des<br />

Personalstatuts liegen nun vor und gehen in die Vernehmlassung.<br />

Auf die automatische Beförderung aufgrund<br />

von Dienstjahren soll zu Gunsten<br />

individueller Lohnerhöhungen verzichtet<br />

werden. Lohnerhöhungen<br />

sollen auf der Beurteilung von Leistung<br />

und Verhalten basieren und mit der innerstädtischen<br />

Lohnkurve sowie weiteren<br />

Vergleichswerten abgestimmt werden.<br />

Jedes Jahr sollen mindestens 0,5<br />

Prozent der Lohnsumme entsprechend<br />

dem mehrjährigen Durchschnitt des<br />

Rotationsgewinns für Lohnerhöhungen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Neu sollen alle Mitarbeitenden bis zum<br />

Alter von 59 Jahren fünf Wochen Ferien<br />

erhalten. Im Gegenzug soll die<br />

Treueprämie in ihrer heutigen Form<br />

abgeschafft werden. Als Zeichen der<br />

Anerkennung würde jedoch weiterhin<br />

für 10-, 15- und 20-Jahr Jubiläen eine<br />

sogenannte Jubiläumszulage von 1000<br />

Franken bei 100 Prozent Pensa ausbezahlt.<br />

Für verschiedene Arten von Aushilfstätigkeiten<br />

soll eine neue Kategorie<br />

für Mitarbeitende eingeführt<br />

werden, die mehr Flexibilität ermöglicht.<br />

Beim Thema Kündigung sind verschiedene<br />

Vereinfachungen vorgesehen. Die<br />

Kündigungsfristen sollen für beide Seiten<br />

verkürzt werden. Die heute ab zehn<br />

Dienstjahren geltenden sechs Monate<br />

werden von den Mitarbeitenden als zu<br />

lange empfunden. Neu soll eine Auflösung<br />

des Dienstvertrages nach vorangegangener<br />

Abmahnung Eingang ins Personalrecht<br />

finden. Die<br />

Voraussetzungen für die Ausrichtung<br />

einer Abfindung bei einer unverschuldeten<br />

Kündigung werden verbessert.<br />

Die Personalverbände und die Fraktionen<br />

werden in einem Vernehmlassungsverfahren<br />

zu den Vorschlägen<br />

Stellung nehmen. Anfang 2017 will der<br />

Stadtrat dann die entsprechende Weisung<br />

an den Grossen Gemeinderat verabschieden.<br />

Die Revision soll per<br />

1. Januar 2018 in Kraft treten.<br />

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