Sprachrohr_04_16
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Stadt Winterthur<br />
Neue Lohnpolitik<br />
Keine automatischen Lohnerhöhungen<br />
mehr für städtische Angestellte<br />
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm «Balance» stellte der Stadtrat fest, dass gegenüber<br />
geltendem Personalrecht zahlreiche Änderungsanliegen bestehen. 2018 soll deshalb<br />
eine Revision des Personalstatuts für die Stadt Winterthur in Kraft treten. Diese Überarbeitung<br />
soll gewisse Einsparungen ermöglichen und insbesondere den veränderten Bedürfnissen<br />
hinsichtlich Flexibilität Rechnung tragen. Die Vorschläge zur Überarbeitung des<br />
Personalstatuts liegen nun vor und gehen in die Vernehmlassung.<br />
Auf die automatische Beförderung aufgrund<br />
von Dienstjahren soll zu Gunsten<br />
individueller Lohnerhöhungen verzichtet<br />
werden. Lohnerhöhungen<br />
sollen auf der Beurteilung von Leistung<br />
und Verhalten basieren und mit der innerstädtischen<br />
Lohnkurve sowie weiteren<br />
Vergleichswerten abgestimmt werden.<br />
Jedes Jahr sollen mindestens 0,5<br />
Prozent der Lohnsumme entsprechend<br />
dem mehrjährigen Durchschnitt des<br />
Rotationsgewinns für Lohnerhöhungen<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Neu sollen alle Mitarbeitenden bis zum<br />
Alter von 59 Jahren fünf Wochen Ferien<br />
erhalten. Im Gegenzug soll die<br />
Treueprämie in ihrer heutigen Form<br />
abgeschafft werden. Als Zeichen der<br />
Anerkennung würde jedoch weiterhin<br />
für 10-, 15- und 20-Jahr Jubiläen eine<br />
sogenannte Jubiläumszulage von 1000<br />
Franken bei 100 Prozent Pensa ausbezahlt.<br />
Für verschiedene Arten von Aushilfstätigkeiten<br />
soll eine neue Kategorie<br />
für Mitarbeitende eingeführt<br />
werden, die mehr Flexibilität ermöglicht.<br />
Beim Thema Kündigung sind verschiedene<br />
Vereinfachungen vorgesehen. Die<br />
Kündigungsfristen sollen für beide Seiten<br />
verkürzt werden. Die heute ab zehn<br />
Dienstjahren geltenden sechs Monate<br />
werden von den Mitarbeitenden als zu<br />
lange empfunden. Neu soll eine Auflösung<br />
des Dienstvertrages nach vorangegangener<br />
Abmahnung Eingang ins Personalrecht<br />
finden. Die<br />
Voraussetzungen für die Ausrichtung<br />
einer Abfindung bei einer unverschuldeten<br />
Kündigung werden verbessert.<br />
Die Personalverbände und die Fraktionen<br />
werden in einem Vernehmlassungsverfahren<br />
zu den Vorschlägen<br />
Stellung nehmen. Anfang 2017 will der<br />
Stadtrat dann die entsprechende Weisung<br />
an den Grossen Gemeinderat verabschieden.<br />
Die Revision soll per<br />
1. Januar 2018 in Kraft treten.<br />
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